von moritz.magazin | 07.10.2008
moritz Warum hast du dich für die Stelle des stellvertretenden Vorsitzenden beim AStA beworben?
Sebastian Nickel Seit der letzten StuPa-Wahl habe ich das Geschehen im StuPa und auch im AStA zum ersten Mal näher verfolgt. Der moritz hat ja einiges darüber berichtet und auch auf Ryck-Blick.de habe ich damals die StuPa-Sitzungen verfolgt. Ich habe dann einige AStA-Sitzungen besucht, mich mit meinen Freunden beraten und mir dann gesagt: Ich kann das! Also habe ich mich beworben.
moritz Du bist im Juni gewählt worden und hast gleich einen AStA übernommen, der fast nur aus neuen Referenten und Referentinnen besteht, die vorher noch nicht für den AStA gearbeitet haben. Wie hat sich das auf deine Arbeit ausgewirkt? (mehr …)
von moritz.magazin | 05.10.2008
moritz Warum hast du dich für das Referat für Queer und Gleichstellung beim AStA beworben?
Korbinian Geiger Ich bin ja schon in einem höheren Semester und hatte vorher noch nie etwas mit dem AStA zu tun.
Das Referat für Queer und Gleichstellung schien mir besonders interessant, weil ich nicht nur einen, sondern gleich vier Aufgabenbereiche habe. Außerdem wollte ich ein Referat mit Reibungspunkten, eben kein Kuschelreferat.
moritz Und haben sich deine Erwartungen erfüllt?
Korbinian Gerade am Anfang gab es schon einige Diskussionen um meine Person, die dann auch schnell ausuferten.So wurde die Kommentarfunktion auf Ryck-Blick.de für Schmähbeiträge genutzt. Inzwischen ist es recht ruhig, ich werde derzeit nur auf Pamphleten von Kommunisten beziehungsweise vom Stupa-Mitglied Phil Ramcke angegriffen. Bei ihm frage ich mich ernsthaft, ob er gefährlich oder nur ein Narr ist. (mehr …)
von Jabbusch | 27.09.2008
Der Bildungsminister und die Landesregierung planen zur Zeit die Einführung einer Verwaltungsgebühr, die bei 50 Euro pro Semester liegen soll. Über die Hintergründe der Gebühr hatten wir unter anderem hier berichtet. In einer neuen Pressemitteilung läßt unser AStA nun Befürchtungen verlauten, dass die Gebühr jederzeit mit einfachem Landtagsbeschluss erhöht werden könnte.
Außerdem kritisiert der AStA die Art, wie die Debatte geführt wird. Sie werde nicht auf Augenhöhe geführt. Die geplante Gebühr könnte zudem im Landeshaushalt versacken, ohne die Universitäten zu erreichen. Im folgenden veröffentlichen wir die Pressemitteilung des AStA der Universität Greifswald im Wortlaut:
„Die Debatte am Mittwoch im Landtag löste beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Greifswald Verwunderung aus: Das ständige Ausweichen und Abwiegeln der Fakten durch die Regierungsfraktionen wird der Besorgnis der Studierenden, die Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrag betreffend, nicht gerecht.
Die hochschulpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen haben eine Vorliebe für Rechenspiele: Ob der Verwaltungskostenbeitrag nun pro Monat ungefähr 8,33 Euro, pro Tag ungefähr 27 Cent oder pro Stunde ungefähr 1 Cent tut nichtszur Sache – die 50 € Verwaltungskostenbeitrag müssen zweimal im Jahr im Zeitraum von wenigen Wochen gezahlt werden. Diese Milchmädchenrechnung steht leider in dem Gegensatz zu der – von Frau Lochner-Borst, der Vorsitzenden des Bildungsausschusses und der hochschulpolitischen Sprecherin der CDU Fraktion – geforderten „sachlichen Diskussion“. Unter sachlichen Diskussionen versteht der AStA Greifswald eine
n Meinungsaustausch auf Augenhöhe bei dem auch Gegenargumente zu diesem Gesetzentwurf wahrgenommen werden.
Die hochschulpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen wiegeln den Betrag von 50 € pro Semester als bezahlbar ab. Das Argument, dass auch sie früher immer Säumnisgebühren hätten zahlen müssen, kann man nicht gelten lassen: Studierende, die wenig Geld zur Verfügung haben werden nicht nachlässig mit ihrem Budget umgehen und die Zahlung einer Versäumnisgebühr riskieren.
Herr Brodkorb, der hochschulpolitische Sprecher der SPD Fraktion, gab ebenfalls zu, dass sich der Gesetzesentwurf an den des Freistaates Bayern anlehne. In Bayern fließen die Verwaltungsbeiträge allerdings direkt in den Haushalt des Landes und werden zu dessen Konsolidierung genutzt – die Hochschulen gehen leer aus. Zwar ist dies durch den Gesetzesentwurf ausgeschlossen aber indirekt könnten die Finanzmittel des Landes soweit zusammengestrichen werden, dass die Hochschulen mit den Einnahmen des Verwaltungskostenbeitrags keinen Gewinn machen. Der Gesetzesentwurf bleibt auch in sofern bedenklich,
dass in Zukunft eine Mehrheit des Landtages genügen würde, den Verwaltungskostenbeitrag weiter anzuheben. Die Studierenden und die Universitäten hätten darauf keinen Einfluss mehr.
Bei einer neuerlichen Änderung nur die Zahl „50″ durch eine Mehrheit im Landtag auf eine höhere geändert werden kann und somitnicht die Hochschulen, sondern der Landtag über die Höhe von Gebühren entscheidet.
„Hätte die Koalition sich wie behauptet an das Oberverwaltungsgerichtsurteil gehalten, hätten sie nur ein oder zwei Sätze ändern müssen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf ist der Vorwurf der versteckten Studiengebühren und der staatlichen Abzockeweiterhin gerechtfertigt.“, so der stellvertretende AStA-Vorsitzende Sebastian Nickel.“
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von Arik Platzek | 17.09.2008
Bisher ermöglicht der Kultur- und Sozialpass der Hansestadt Greifswald seinen Besitzern eine Vergünstigung um zwei Euro auf reduzierte 5,70 Euro beim Besuch des Freizeitbades in der Pappelallee. Zwar besteht bei diesem Eintrittspreis kein Zeitlimit, jedoch erscheinen 5,70 Euro vielen Studenten immer noch als ein zu hoher Preis für die täglichen dreißig Minuten auf den Bahnen der einzigen städtischen Schwimmhalle.
Diana Berndt, Referentin für Kultur, Sport und die Erstsemesterwoche im AStA, kündigte nun an, dass diese Vergünstigung ab 1. Januar kommenden Jahres nicht mehr nur auf das normale Tagesticket, sondern stattdessen auch auf das Frühschwimmen „Fit am Morgen“ anwendbar sein soll könnte. Sie sei zuversichtlich, dass die Bürgerschaft diesem Vorschlag der AG KuS zustimmt. Das Frühschwimmen wird so nun 2,30 Euro statt 4,30 Euro kosten.
Unklar ist bisher, ob diese Vergünstigung möglicherweise auch auf das Late-Night-Schwimmen übertragen werden kann. Die Tarife des Late-Night-Schwimmens gelten mit unterschiedlicher Preisstaffelung in den letzten drei Stunden vor Betriebsschluss. Im besten Fall könnte man mit dieser Vergünstigung in der letzten Betriebsstunden für nur zwei Euro schwimmen gehen.
Diana Berndt versprach derweil, sich weiter für ein vergünstigtes Schwimmen stark zu machen.
Link: Übersicht der Voraussetzungen und Vorteile des Kultur- und Sozialpasses Greifswald, Öffnungszeiten für das Frühschwimmen
von Arik Platzek | 12.09.2008
Das Bildungsministerium MV erklärte gestern in einer Pressemitteilung, dass es die Einführung eines einheitlichen Verwaltungskostenbeitrages für erforderlich hält.
Das Bildungsministerium schreibt im Namen von Bildungsminister Henry Tesch in seiner Presseerklärung: „Eine entsprechende Novellierung des Landeshochschulgesetzes aus der letzten Legislaturperiode ist erforderlich geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht die Erhebung der Rückmeldegebühren auf der Grundlage der Hochschulgebührensatzung der Universität Greifswald für nicht ausreichend angesehen hatte. Damit drohen den Hochschulen empfindliche Einnahmeverluste für die Zukunft. Diese Gefahr gilt es mit den neuen gesetzlichen Vorschriften abzuwenden.Die Einnahmen, die die Hochschulen künftig erzielen können, stehen ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben direkt zur Verfügung. Insbesondere können die Hochschulen diese Mittel für die Verbesserung der Bedingungen von Studium und Lehre einsetzen.“
Bemerkenswert: Richter des OVwG Greifswald hatten während ihrer Urteilsverlesung zum rechtswidrigen Verwaltungskostenbeitrag der Uni Greifswald deutlich gemacht, dass zehn Euro Verwaltungskostenbeitrag trotz fehlender Rechtsgrundlage nicht ohne weiteres als unrechtmäßige „Studiengebühren“ zu identifizieren wären, sondern eben nur als unrechtmäßiger Verwaltungskostenbeitrag. Sie fügten hinzu, dass bei einem Beitrag in Höhe von 50 Euro trotz entsprechender Rechtsgrundlage die Einschätzung anders ausfallen könnte.
Sowohl der AStA Greifswald als auch der StuRa Rostock äußerten sich „empört“. Kritisiert wurde der Versuch, „Studiengebühren durch die Hintertür“ einzuführen. Entsprechende Kostenkalkulationen bleibt das Ministerium derweil schuldig. Das Bildungsministerium stellt in seiner Pressemitteilung eine Tabelle zur Verfügung, die neben den direkten Studiengebühren zusätzliche Verwaltungskostenbeiträge in den einzelnen Bundesländern auflistet. Diese haben eine Höhe von 40 bis 75 Euro. Für MV wurde derweil ein Beitrag in Höhe von 50 Euro veranschlagt.
Im Interview mit dem Bildungsminister Henry Tesch am 9. September 2008 konnten Redakteure des Moritz Magazins erfahren, dass diese zusätzlichen Gebühren „definitiv“ ab dem Sommersemester 2009 kommen sollen.Mehr erfahrt ihr im Interview im Moritz Magazin 72 oder ab 7. Oktober 2008 hier als Podcast.
Update vom 18. September 2008: In der AStA-Sitzung am 16. September wurden die Pläne der Landtagsfraktionen von CDU und SPD diskutiert. Festgestellt wurde, dass die Notwendigkeit einer Einführung von zusätzlichen Verwaltungsgebühren in jedem Fall nachvollziehbar sein und durch das Ministerium detailliert belegt werden muss. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro sei in keinem Fall akzeptabel. Der stellvertretende AStA-Vorsitzende Sebastian Nickel stellte klar, dass man sich diesen politischen Bestrebungen entschieden entgegenstellen muss. Andernfalls würde ein Öffnen der Tür für Verwaltungsgebühren vermutlich in naher Zukunft ein Brechen des Tores für Studiengebühren nach sich ziehen.
Als vorranging erforderlich fand der Vorschlag einer einheitlichen Positionierung aller Studierendenvertretungen im Bundesland volle Zustimmung. Geplant wird in nächster Zeit außerdem die Ausarbeitung eines Positionspapiers der Studierendenvertretungen und – sofern nötig – die Organisation von Demonstrationen. Als sehr schwierig wurde die genaue Abgrenzung von Studiengebühren und studienbezogenen Verwaltungsgebühren beurteilt. Anwesende Mitglieder des StuPa betonten, dass weiterhin das Studierendenparlament die Position der Studierendenschaft in bezug auf Studiengebühren bestimme und dieses Studiengebühren ablehnt.
Zur Zeit werden an den Hochschulen im Mecklenburg-Vorpommern bereits mehr als zwanzig unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben, z.B. für die Ausstellung von Bibliotheksausweisen oder die Leihgebühr in Bibliotheken.
Mathias Brodkorb, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erklärte derweil, die Regierungsfraktionen „wollen dieses Gebühren-Wirrwarr beseitigen und einen einheitlichen Verwaltungskostenbeitrag einführen. Das führt zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung und schafft außerdem zusätzliche Rechtssicherheit für die Studierenden: Alle nicht im Gesetz ausdrücklich verankerten Gebühren sind künftig gesetzlich verboten.“
Hintergrund ist, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald am 12. März 2008 in einem Urteil feststellte, das §16 Abs. 5 des LHG keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung zusätzlicher Verwaltungsgebühren darstelle. Die seit 2005 von der Universität Greifswald geforderten 10 Euro Verwaltungsgebühr je Semester wurden somit als rechtswidrige Gebührenerhebung zur Rückzahlung fällig. Die Notwendigkeit der neuen Regelung wurde, anders als durch Mathias Brodkorb, im neuen Gesetzesentwurf derweil mit der Erwartung weiterer Einnahmeverluste für die Hochschulen begründet.
Der AStA Greifswald wird an der ersten Lesung des Gesetzesentwurfes im Landtag M-V in Schwerin am kommenden Mittwoch, 24. September 2008, teilnehmen.
Link: Gesetzentwurf 5/1796 der Landtagsfraktionen von SPD und CDU, Pressemitteilung des Bildungsministeriums, PM des AStA Greifswald, PM des AStA Greifswald zur Eröffnung des Verfahrens zum Verwaltungskostenbeitrag