Der Bildungsminister und die Landesregierung planen zur Zeit die Einführung einer Verwaltungsgebühr, die bei 50 Euro pro Semester liegen soll. Über die Hintergründe der Gebühr hatten wir unter anderem hier berichtet. In einer neuen Pressemitteilung läßt unser AStA nun Befürchtungen verlauten, dass die Gebühr jederzeit mit einfachem Landtagsbeschluss erhöht werden könnte. 

Außerdem kritisiert der AStA die Art, wie die Debatte geführt wird. Sie werde nicht auf Augenhöhe geführt. Die geplante Gebühr könnte zudem im Landeshaushalt versacken, ohne die Universitäten zu erreichen. Im folgenden veröffentlichen wir die Pressemitteilung des AStA der Universität Greifswald im Wortlaut:

„Die Debatte am Mittwoch im Landtag löste beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Greifswald Verwunderung aus: Das ständige Ausweichen und Abwiegeln der Fakten durch die Regierungsfraktionen wird der Besorgnis der Studierenden, die Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrag betreffend, nicht gerecht.

Die hochschulpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen haben eine Vorliebe für Rechenspiele: Ob der Verwaltungskostenbeitrag nun pro Monat ungefähr 8,33 Euro, pro Tag ungefähr 27 Cent oder pro Stunde ungefähr 1 Cent tut nichtszur Sache – die 50 € Verwaltungskostenbeitrag müssen zweimal im Jahr im Zeitraum von wenigen Wochen gezahlt werden. Diese Milchmädchenrechnung steht leider in dem Gegensatz zu der – von Frau Lochner-Borst, der Vorsitzenden des Bildungsausschusses und der hochschulpolitischen Sprecherin der CDU Fraktion – geforderten „sachlichen Diskussion“. Unter sachlichen Diskussionen versteht der AStA Greifswald eine

n Meinungsaustausch auf Augenhöhe bei dem auch Gegenargumente zu diesem Gesetzentwurf wahrgenommen werden.

Die hochschulpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen wiegeln den Betrag von 50 € pro Semester als bezahlbar ab. Das Argument, dass auch sie früher immer Säumnisgebühren hätten zahlen müssen, kann man nicht gelten lassen: Studierende, die wenig Geld zur Verfügung haben werden nicht nachlässig mit ihrem Budget umgehen und die Zahlung einer Versäumnisgebühr riskieren.

Herr Brodkorb, der hochschulpolitische Sprecher der SPD Fraktion, gab ebenfalls zu, dass sich der Gesetzesentwurf an den des Freistaates Bayern anlehne. In Bayern fließen die Verwaltungsbeiträge allerdings direkt in den Haushalt des Landes und werden zu dessen Konsolidierung genutzt – die Hochschulen gehen leer aus. Zwar ist dies durch den Gesetzesentwurf ausgeschlossen aber indirekt könnten die Finanzmittel des Landes soweit zusammengestrichen werden, dass die Hochschulen mit den Einnahmen des Verwaltungskostenbeitrags keinen Gewinn machen. Der Gesetzesentwurf bleibt auch in sofern bedenklich,

dass in Zukunft eine Mehrheit des Landtages genügen würde, den Verwaltungskostenbeitrag weiter anzuheben. Die Studierenden und die Universitäten hätten darauf keinen Einfluss mehr. 

Bei einer neuerlichen Änderung nur die Zahl „50″ durch eine Mehrheit im Landtag auf eine höhere geändert werden kann und somitnicht die Hochschulen, sondern der Landtag über die Höhe von Gebühren entscheidet.

„Hätte die Koalition sich wie behauptet an das Oberverwaltungsgerichtsurteil gehalten, hätten sie nur ein oder zwei Sätze ändern müssen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf ist der Vorwurf der versteckten Studiengebühren und der staatlichen Abzockeweiterhin gerechtfertigt.“, so der stellvertretende AStA-Vorsitzende Sebastian Nickel.“

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