Unruhe an der Uni – die Rückkehr des umstrittenen Rechtsprofessors Ralph Weber

Unruhe an der Uni – die Rückkehr des umstrittenen Rechtsprofessors Ralph Weber

Nach 5 Jahren als Landtagsabgeordneter der Alternative für Deutschland kehrt Prof. Dr. Ralph Weber als Rechtsprofessor zurück an die Universität Greifswald. Letzte Woche kritisierte das Studierendenparlament seine Rückkehr und forderte, dass ein Jurastudium an der Uni auch ohne das Besuchen seiner Veranstaltungen möglich sein müsse. Eine Zusammenfassung der Ereignisse um Weber, Stimmen aus Studierendenschaft und Universitätsleitung und Webers Stellung zur Situation.

Von Annica Brommann und Lilli Lipka

Zur Person

Nachdem Ralph Weber sein erstes juristisches Staatsexamen 1985 in Heidelberg und sein zweites Staatsexamen 1989 in Stuttgart abgeschlossen hatte, war er an der Universität Heidelberg als wissenschaftlicher Assistent tätig. 1995 kam Weber an die Universität Rostock, um dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte zu vertreten. Ein Jahr später wurde er auf diesen Lehrstuhl gerufen und 1997 zum Universitätsprofessor ernannt. Im Jahre 2009 wurde er an die Universität Greifswald versetzt, wo er sich vorrangig mit Forschungen zum Arbeits- und Zivilrecht beschäftigte. 

Bis 2014 war Weber lange Zeit Mitglied im rechten Flügel der CDU. Seinen Parteiwechsel zur AfD begründete er 2016 gegenüber dem Nordkurier mit dem Umstand, dass die Partei jetzt auf dem „national-konservativen Kurs“ anstatt dem „neoliberale[n] Lucke-Kurs“ weitermachen werde. Hier galt Weber als „Rechtsaußen“ und kandidierte 2016 bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern als Direktkandidat für die AfD im Wahlkreis Vorpommern-Greifswald III. Mit 35,5 Prozent der Stimmen zog er in den Landtag ein.

2017 wurde Weber für einen Facebook-Beitrag kritisiert, in dem er forderte, dass sich „‚Biodeutsche‘ mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern“ für die deutsche Leitkultur einsetzen sollen. Die Aussagen, die unter anderem im Nordkurier zu finden sind oder mit Screenshots festgehalten wurden, unterscheiden sich inzwischen vom aktualisierten, weiterhin polarisierenden Beitrag auf der Facebook-Seite des Professors: 

„Wir brauchen auch keine positive, sondern eine negative Obergrenze bei den Flüchtlingszahlen. Das bedeutet, dass die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Rückreisen die Zahl der Zuwanderungen deutlich übersteigen muss. Denn dann findet dieser ‚Große Austausch‘ nicht statt. Wir müssen und werden dafür sorgen, dass unsere Heimat auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird.“

Prof. Dr. Ralph Weber, Facebook-Post 24.04.2017

Die Universität distanzierte sich damals „entschieden von den unsäglichen Äußerungen“ und forderte vom Landtag, den Aussagen entgegenzutreten. Auch die AfD mahnte den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden ab.

Weil Weber den AfD-Landesvorsitzenden Leif-Erik Holm als „Landesdiktator“ und Parteifreund*innen als „Kanalratten“ beschimpft haben soll, leitete die AfD MV im Juni 2021 ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn ein. Nach knapp 5 Jahren im Landtag setzte sich zudem Nikolas Kramer gegen Ralph Weber bei der Landtagswahl für die kommende Legislatur durch. Auf seiner Facebookseite kündigte Weber dieses Wochenende schlussendlich an, dass er aus der Partei austreten möchte, da diese nicht mehr seinen „Vorstellungen von einer bürgerlich-konservativen Alternative“ entspreche und das Niveau sich intellektuell wie moralisch verändert habe. Schon länger absehbar war, dass er sein Dienstverhältnis als Hochschullehrer, das seit 2016 durch seine Position als Landtagsabgeordneter ruhte, zum Wintersemester 2021/22 wieder aufnehmen wird.

Vorfälle an der Universität Greifswald: Rechtsrocker und Reichsbürger

2010 sorgte Weber für einen Eklat, da er im Hörsaal Kleidung des Labels Thor Steinar trug, welches gemeinhin als Erkennungsmerkmal der rechtsextremen Szene gilt. Er begründete seine Kleidungswahl mit einem Interesse an der germanischen Mythologie, wie der Nordkurier damals berichtete. Die Uni reagierte darauf mit einer Ergänzung der Hausordnung

„[…] Verhaltensweisen, insbesondere die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten, zu unterlassen, wenn diese Verhaltensweisen die Fähigkeit der Universität beeinträchtigen, ihre Aufgaben als Einrichtung für Forschung und Lehre in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat wahrzunehmen.“ 

Allgemeine Hausordnung für Gebäude, Räume und Grundstücke der Universität Greifswald, §5 (4)

Der Pressesprecher der Uni, Jan Meßerschmidt, teilte dem Spiegel mit, die Universität wolle damit ein öffentliches Signal gegen Rechtsextremismus setzen. Nichtsdestotrotz stellte Meßerschmidt auch klar, dass viel Wert auf die Freiheit der Professor*innen an der Universität gelegt werde, die obendrein noch durch die Meinungsfreiheit geschützt sei.

Vier Jahre später sorgte Weber für brisante Schlagzeilen, als er Maik Bunzel als Doktoranden betreute. Der Rechtsanwalt war ehemaliger Sänger der nationalsozialistischen Band „Hassgesang“, die in ihren Liedern unter anderem Adolf Hitler verherrlicht, und wurde bereits wegen Volksverhetzung verurteilt. Aufgrund seiner politischen Einstellung war Bunzel 2014 aus seinem Justizdienst als Amtsrichter in Bayern ausgeschieden. Die damals amtierende Rektorin Prof. Dr. Johanna Weber betonte, dass die Universität für Weltoffenheit und Toleranz stehe und sich gegen Fremdenfeindlichkeit ausspreche. Es gebe jedoch keine Möglichkeiten, die Verleihung der Doktorwürde zu verhindern.

Weber 2017 auf einer Pro-Arndt-Veranstaltung mit AfD-Politiker Stephan Reuken

Der Rechtsprofessor fiel weiterhin auf, als er 2016 in seiner Vorlesung „Historische Grundlagen des Rechts“ den „Reichsbürger“ Thomas Mann sprechen lies. Berichten zufolge sprach dieser von Deutschland als eine „BRD-GmbH“, in der Bürger „Personal“ seien. Weiterhin soll Mann dazu aufgerufen haben, Ausweispapier ungültig zu machen. Weber behauptete später, dass er nichts vom politischen Hintergrund des Vortragenden gewusst habe. Er habe Mann in der Vorlesung widersprochen und die Anwesenden zum Gehen aufgefordert.

Weitere Aussagen des Dozenten sorgten während seiner Arbeit an der Universität immer wieder für Empörung. Unter anderem zählten Studierende 2016 in einem Gastbeitrag auf dem Fleischervorstadtblog einige seiner „reaktionären Äußerungen“ auf. Demnach habe Weber in Vorlesungen die Wehrmacht glorifiziert und sein „geschichtsrevisionistisches Weltbild“ gezeigt. Außerdem ist dort aufgeführt, dass er einen Fall in seinem Sachenrecht II-Lehrbuch skizziere, wie ein Bürger den Bau eines „Asylantenwohnheims“ abwehren könne.

Die Studierendenschaft positioniert sich gegen Weber

Schon in den vergangenen Jahren, als Weber durch besagte Vorfälle bereits Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte, sprach sich das Studierendenparlament (StuPa) gegen den Rechtsprofessor aus. So begrüßte es unter Leitung des StuPa-Präsidenten Erik von Malottki 2010 die Entscheidung des Rektorats, rechtsextreme Verhaltensweisen zu verbieten. 

Im Juli dieses Jahres wurde bereits eine mögliche Rückkehr des Professors im StuPa diskutiert. In einem Antrag machte die StuPistin Sandra G. deutlich, dass es von Seiten der Universität nicht ausreichend sei, lediglich zu signalisieren, dass man mit der politischen Einstellung von Weber nicht konform sei. Vielmehr forderte sie, Weber dürfe nicht mehr an der Universität lehren und dass die Universität ein dementsprechendes Verfahren einleiten müsse. Im Gespräch mit dem webmoritz. betonte sie: „Oft wird das falsch verstanden. Mir persönlich geht es nicht primär darum, dass er AfDler ist. Mir geht es darum, dass er völkisch-nationalistische Positionen vertritt.“ Wegen mangelnder Beschlussfähigkeit und aus formal-inhaltlichen Gründen wurde die Vorlage nicht weiter ausformuliert. Vergangene Woche, am 12. Oktober, wurde ein neuer Antrag eingebracht und von den StuPist*innen als Stellungnahme zur Rückkehr von Ralph Weber verabschiedet. Die 15 Antragsteller*innen aus StuPa und AStA fordern darin unter anderem:

„Rassismus und rechtes Gedankengut dürfen an einer weltoffenen Hochschule keinen Platz finden. […] Studierende dürfen nach Ansicht des Studierendenparlaments nicht genötigt sein, Veranstaltungen bei Ralph Weber besuchen zu müssen. Ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald ohne Ralph Weber muss möglich sein. Das Studierendenparlament setzt sich für eine entsprechende Anpassung der curricularen Planung der kommenden Semester ein.“

Beschl.-Nr. 2021-31/68

In der Begründung des Antrags werden unter anderem das Tragen rechtsextremer Kleidung, der Fall um Maik Bunzel und die Einladung von “Vertreter*innen des Reichsbürgerspektrums” aufgezählt. Weiterhin betonen die Antragsteller*innen, dass Weber in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter durch diskriminierende und ausgrenzende Reden aufgefallen sei, Verschwörungstheorien verbreitet und sich wiederholt der NS-Sprache bedient habe. Darüber hinaus heißt es in der Begründung:

„Es ist zu befürchten, dass Ralph Weber weiterhin durch rechte Äußerungen und Aktionen den Ruf der Universität nachhaltig schädigt. Zudem müssen Studierende, welche nicht in Ralph Webers Weltbild passen, ernsthaft befürchten, grobe Nachteile zu erfahren. Zu ihrem Schutz und zum Erhalt der gesellschaftlichen Freiheit muss sich das Studierendenparlament in diesem Sachverhalt unmissverständlich äußern. Eine Rückkehr von Ralph Weber ohne kritische Debatte ist nicht hinnehmbar.“

Beschl.-Nr. 2021-31/68

Zu den Antragsteller*innen zählt auch Jada L., AStA-Referent für Antirassismus und Internationales. Auf Anfrage des webmoritz. zeigte er sich besorgt und bezeichnete Weber als “eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden und ‘Studierenden of Colour’”. Er befürchtet, dass sich die Studierenden in ihrem Lehrumfeld nicht mehr sicher fühlen, was er in dem Fall als einen „gewaltige[n] Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität“ ansähe.

„Persönlich bin ich mir als „Person of Colour“ nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird.“

Jada L., Antragsteller und AStA-Referent für Antirassismus und Internationales, 20.10.2021

Uni verspricht Rückendeckung für Studierende

Bereits am Morgen nach dem StuPa-Beschluss reagierte die Universität mit einer öffentlichen Stellungnahme, in der sie betonte, dass man “selbstverständlich in konstruktivem Austausch mit den Studierenden” stehe und die geäußerten Sorgen sehr ernst nehme. Weiterhin wird in der Mitteilung deutlich, dass die Universität nicht zögern werde, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn es erforderlich würde.

Der webmoritz. bat die Pressestelle und das Rektorat um Konkretisierung der möglichen Einleitung von rechtlichen Schritten und des Austausches mit Studierenden. Die Universität versicherte daraufhin, ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Studierenden zu haben. Es gebe außerdem drei Anlaufstellen für Studierende: die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate und das Beschwerdemanagement. Darüber hinaus fänden bereits ein enger Austausch und regelmäßige Treffen mit dem AStA-Vorsitzenden, Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen statt, welche dem webmoritz. auch von studentischer Seite bestätigt wurden.

Das Rektorat verspricht ein schnelles Eingreifen, falls es nötig wird.

Auch über folgende Frage gab die Universität Auskunft: Wie halten Sie es für vereinbar, für die im Statement genannten Werte einzustehen und gleichzeitig einen Professor zu beschäftigen, der zuvor durch genannte diskriminierende Verhaltensweisen in- und außerhalb des Universitätsbetriebs aufgefallen ist?

“Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
[…] Als Beamter hat er [Herr Professor Weber] das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage. Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten, wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.”

Rektorat und Pressestelle der Universität Greifswald, 20.10.2021

Meinungsfreiheit und Mäßigungsgebot – der Zwiespalt des Beamtenrechts

Doch warum kann Weber trotz der diversen aufgezählten Aussagen und Handlungen, die dem weltoffenen Leitbild der Universität widersprechen, als Dozent zurückkehren? Diese Frage stellen sich nun etliche Studierende an der Universität. Die rechtliche Grundlage ist komplex und vor allem im Grundgesetz und Beamtenstatusgesetz verankert.

Wie die Universität bereits in ihrem Statement deutlich machte, hat Weber das Recht darauf, auf die Position in seiner „bisherige[n] Wirkungsstätte“ zurückzukehren. Nach dem Beamtenstatusgesetz kann eine verbeamtete Person ihre Beamtenrechte nur verlieren, wenn diese für eine erhebliche Straftat oder Vergleichbares verurteilt wurde (§24 I S. 1 Nr. 2 BeamtStG), etwa Volksverhetzung oder eine Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates. Die aufgeführten Handlungen von Weber erfüllen keinen Straftatbestand.

Zudem greifen verschiedene Regelungen, wenn es um die Bewertung seiner Aussagen geht. Diese stellen einerseits zusätzliche Anforderungen an Neutralität und Verfassungstreue von Beamt*innen, schützen anderseits auch deren politische Betätigung. Dabei werden der dienstliche und private Kontext relativ stark voneinander getrennt. 

Die Dienstausübung muss politisch völlig neutral und zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen (§33 I 1, 2 BeamtStG). Bei Professor*innen kommt aber die Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 III GG) hinzu, weshalb im Unikontext auch politische Aussagen erlaubt sind, die eine Beziehung zu wissenschaftlichen Aktivitäten haben (§4 Abs. 3 HRG). Privat kann sich eine verbeamtete Person dagegen politisch engagieren, da dies von der Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) geschützt ist, solange das Engagement außerhalb der verbeamteten Tätigkeit stattfindet: Sprich außerhalb der Universität.

Trotz allem gilt für das gesamte Verhalten ein Mäßigungsgebot. Nicht alles, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, dürfen Beamt*innen auch äußern, wobei eine wichtige Rolle spielt, inwieweit sich die Äußerung auf die dienstliche Tätigkeit auswirkt. Hinzu kommt, dass sie sich „durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“ müssen (§33 I 2, II BeamtStG).

Wie so oft gibt es bei der rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten jedoch einen mehr oder weniger weiten Rahmen, innerhalb dessen auslegungsfähige und -bedürftige Faktoren berücksichtigt werden müssen. So wurde kürzlich ein Staatsanwalt rechtskräftig aus dem Dienst entfernt, weil er sich als AfD-Kandidat vielfach rassistisch und islamfeindlich äußerte. Dabei ging es aber nur um Äußerungen vor seiner Zeit als Abgeordneter. Ob für einen Staatsanwalt etwas anderes gilt als für einen Professor, inwieweit Webers Äußerungen während seiner Zeit als Abgeordneter zu berücksichtigen sind und wie seine einzelnen Aussagen sowie seine Verbindungen zu rechtsextremen Akteur*innen zu bewerten sind, werden verschiedene Jurist*innen vermutlich unterschiedlich beurteilen.

Und was sagt Weber?

In der Ostsee-Zeitung äußerte sich Weber bereits zur Trennung seiner wissenschaftlichen und politischen Tätigkeiten. Auch dem webmoritz. gegenüber betonte er, dass er Wert darauf lege, seine Lehrtätigkeit frei von politischen Äußerungen zu halten. Auf die Frage, was er zu den Bedenken internationaler Studierender angesichts bekannter Handlungen zu seiner Person sage, entgegnete er:

„Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant.“

Prof. Dr. Ralph Weber, 22.10.2021

Auf Nachfrage zu seiner Bereitschaft für einen Austausch mit Universität und Studierenden verwies er auf bereits stattgefundene Gespräche mit der Universitätsleitung und dem Dekan sowie einem Angebot seinerseits, sich mit dem Fachschaftsrat Jura in einem Gesprächskreis zusammenzufinden.

Der Vorlesungstermin steht, Gegenwind bleibt

Für das aktuelle Wintersemester ist Weber für eine Vorlesung als Lehrperson eingetragen: „Historische Grundlagen des Rechts“, eine Veranstaltung, welche laut Musterstudienplan in den ersten zwei Semestern belegt werden soll. Der offizielle Beginn der Vorlesung wurde auf den 02. November gelegt. Angemeldet sind nach aktuellem Stand 156 Studierende, wobei es auch möglich ist, eine Vorlesung mit anderem Schwerpunkt aus dem Bereich „Grundlagen“ zu wählen. Für den Grundlagen-Schein müsse nur eine der angebotenen Vorlesungen bestanden werden, erklärte der FSR Jura dem webmoritz.

Auf die Nachfrage hin, inwiefern die neuen Studierenden des ersten Jura-Semesters auf den Kontext zu Weber hingewiesen wurden, verwies der FSR auf die breite Beachtung des Themas in Presse und Hochschulpolitik. Kurz darauf erschien ein Infopost auf den sozialen Kanälen des FSR, über welchen sich die Studierenden zur Person Weber informieren können. Der Fachschaftsrat ruft außerdem dazu auf, Meinungen und Bedenken kundzutun, sodass diese in das von Weber vorgeschlagene Gespräch mitgenommen werden können. Weiterhin steht der FSR auch während des Semesters als Ansprechpartner zur Verfügung.

Neben den Diskussionen, die der StuPa-Beschluss angestoßen hat, werden weitere Gruppen laut. So ist die Initiative „Uni ohne Nazis“ wieder aktiv geworden, die sich bereits vor 7 Jahren gegen Weber engagiert hatte. Laura S., eine Mitorganisatorin des Kollektivs, berichtete dem webmoritz., dass sich darin verschiedene Hochschulgruppen zusammengeschlossen hätten, um erneut gegen Weber zu protestieren. Die Initiative hat sich nach eigenen Angaben zum Ziel gesetzt, „rechte Strukturen und Ideologien an der Universität Greifswald aufzudecken“ und möchte sich dafür mit Unteilbar MV und Greifswald für alle organisieren. Aktuell plant das Kollektiv vor Webers erster Vorlesung eine Demonstration, die am 02. November um 11 Uhr in der Rubenowstraße 1 stattfinden soll. Durch die Anwesenheit der Teilnehmenden und durch verschiedene Redebeiträge soll der Fokus auf die Vielfalt der Universität und die Ablehnung rechten Gedankengutes gelegt werden.

Was sind eure Gedanken zur aktuellen Situation? Schreibt uns gerne per Mail oder einen Kommentar.

Die vollständige Stellungnahme des AStA-Referenten Jada L. vom 20.10.2021

Es ist internationalen Studierenden wichtig zu wissen, dass sie an ihrem Studienort geduldet, wertgeschätzt und gleichberechtigt werden. Ich glaube, dass im Fall von Herrn Weber diese einfachen Ansprüche nicht erfüllt werden. Er stellt eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden sowie der „Studierenden of Colour“ an der Universität Greifswald dar.

Persönlich bin ich mir als „Person of Colour“ nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird. Das Auftreten Ralph Webers im Landtag, aber auch in seiner damaligen Tätigkeit an der Universität, tun meiner Meinung nach verdeutlichen, wie rechts und fremdenfeindlich seine Person einzuschätzen ist. Durch die Öffentlichkeit, den dieser Fall in den Medien bekommen hat, bin ich mir sicher, dass zukünftig der Professor ein Kriterium für die Entscheidung gegen das Studium an der Universität sein kann, vor allem bei internationalen Studierenden. Es ist auch davon auszugehen, dass nach Wiederaufnahme des Lehrverhältnisses erneut rechte Handlungen und Äußerungen folgen, die womöglich zu weiterer Schädigung des Rufs der Universität führen können.

An einer weltoffenen Uni, die sich klar gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausspricht und momentan an einer neuen Internationalisierungsstrategie arbeitet, ist es sehr bedauerlich zu hören, dass eine Person mit stark rechtem Gedankengut wieder in ein Arbeitsverhältnis eingebunden wird. Ich mache mir Sorgen über das Signal, dass durch die Rückkehr dieser Lehrperson übermittelt wird. Wird die Universität dabei ihrer Stellungnahme gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gerecht?

Die Universität sollte ein Umfeld bieten, in dem internationale Studierende und „Studierende of Colour“ vor rassistischen und fremdenfeindlichen Vorfällen geschützt werden. Vor allem, da es außerhalb der Universität in Greifswald durchaus zu Fällen der Fremdenfeindlichkeit kommt, sollte die Universität als „Safe Space“ gelten. Meine Sorge ist, dass diese Gruppen fortan im universitären Lehrumfeld nicht mehr diese Sicherheit verspüren, was ein gewaltiger Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität wäre.

In dem Antrag, der in der letzten Sitzung des Studierendenparlaments verabschiedet wurde, ging es jedoch nicht primür um die Rückkehr Ralph Webers, sondern darum, dass Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein erfolgreiches Studium ohne den Besuch einer Veranstaltung des Lehrenden Ralph Webers ermöglicht werden muss. Studierende sollten nicht dazu gezwungen werden, bei einer so umstrittenen Lehrperson die Lehrveranstaltung zu besuchen, um in Greifswald einen rechtswissenschaftlichen Abschluss absolviert zu haben. Vor allem internationale Studierende dürfen durch das vorgegebene Curriculum nicht dazu genötigt werden, bei ihm teilnehmen zu müssen.

Die vollständige Stellungnahme der Universität vom 20.10.2021

Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Herr Professor Weber ist Beamter des Landes Mecklenburg-Vorpommern und derzeit für die Zeit seiner Mandatswahrnehmung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern von seiner Tätigkeit als Lehrstuhlinhaber beurlaubt. Als Beamter hat er das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage.

Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten,  wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Die Universität hat stets ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte ihrer Studierenden, die die Möglichkeit haben, sich an drei Anlaufstellen zu wenden: Das sind die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate oder das Beschwerdemanagement (https://www.uni-greifswald.de/universitaet/organisation/beauftragte/beschwerdemanagement/) der Universität.

Das Rektorat ist über regelmäßige Treffen mit dem Asta-Vorsitzenden, den Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen in einem kontinuierlichen, konstruktiven und engen Austausch.

Das vollständige Interview mit dem FSR Jura vom 22.10.2021

1. Inwiefern ist es Voraussetzung, die Vorlesung „Historische Grundlagen des Rechts“ bei Weber zu besuchen?

„Die Vorlesung „Historische Grundlagen des Rechts“ bietet nur eine von mehreren Möglichkeiten, den Grundlagenschein zu erwerben. Die Teilnahme an der Vorlesung ist keine Pflicht. Der Grundlagenschein kann dieses Semester durchaus auch durch Besuch einer anderen Vorlesung wie z.B. „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“ oder „Privatrechtsgeschichte“ erworben werden. Nur in einer dieser Vorlesung ist eine Klausur zu bestehen.“

2. Habt ihr die Erstis, die wahrscheinlich den größten Teil dieser Vorlesung ausmachen werden, darauf hingewiesen, welche Vorgeschichte Weber hat? Wenn ja, wie?

„Die Diskussion um die unsäglichen Aussagen von Prof. Weber und seine Rückkehr an unsere Universität beschäftigt nicht nur die Region Vorpommern, sondern ist auch Gegenstand überregionaler Berichterstattung und bundesweiten Interesses. Die Universität hat ebenfalls öffentlich zu der Angelegenheit Stellung bezogen, sodass den Studierenden des ersten Semesters die Möglichkeit gegeben wurden, von Prof. Webers Rückkehr und seinen öffentlichen Äußerungen zu erfahren. Selbstverständlich wird sich der FSR aber weiter intensiv mit der Thematik beschäftigen.“

3. Inwiefern gab es bisher Feedback aus der Studierendenschaft bezüglich der Rückkehr von Weber?

„Auch unter der Studierendenschaft ist Prof. Webers Rückkehr Gegenstand breiter Diskussion. Der FSR nimmt dies aktiv zur Kenntnis und wendet sich in Kürze auch an die Studierenden.“

4. Habt ihr Aktionen gegen Weber geplant?

„Zu reichlich Diskussion hat die Rückkehr von Prof. Weber bereits beispielsweise in dem Studierendenparlament geführt. Zukünftige konkrete „Aktionen“ können nicht durch den FSR allein erfolgen, schließlich ist es eine auch fakultätsübergreifende Thematik. Vielmehr bedarf es hierfür im Einzelfall eine genaue Absprache mit der Fakultät und insbesondere unserem Dekan.“

Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Ralph Weber vom 22.10.2021

Anfrage des webmoritz., 18.10.2021:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Weber,

angesichts der aktuell veröffentlichten Stellungnahmen aus der Studierendenschaft und von der Universität arbeiten wir die Geschehnisse an der Uni in einem Artikel bei den studentischen Medien auf. Dafür möchten wir gerne auch einige Worte von Ihnen einbauen und Ihnen die Möglichkeit geben, sich zur aktuellen Lage zu äußern. Wir bitten Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen. Dabei nehmen wir unter anderem Bezug auf Ihren Facebookpost vom 24. April 2017.

1. Sie haben der OZ gegenüber jüngst geäußert, dass Sie Ihre politische und wissenschaftliche Tätigkeit als voneinander getrennt ansehen. Nichtsdestotrotz fühlen sich Studierende von Ihren Handlungen (bspw. Aussagen im Facebookpost, in welchem Sie „Versuche einer multikulturellen Umgestaltung“ ablehnen und eine „deutsche Leitkultur“ fordern; das Tragen von Erkennungsmerkmalen der rechtsextremen Szene; Betreuung eines rechtsextremen Doktoranden) diskriminiert. Selbst wenn diese außerhalb des Hörsaals stattfinden, fühlen sich Studierende unwohl, Ihre Veranstaltungen zu besuchen. Was sagen Sie dazu?

2. Wie stellen Sie sich Ihre Lehrtätigkeit an einer Universität vor, die für Vielfalt und Weltoffenheit einsteht, unter anderem durch die Unterstützung internationaler Studierender und Beziehungen, wenn Sie eigenen Aussagen zufolge dafür Sorge tragen wollen, dass Deutschland “auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird”?

3. Inwiefern sind Sie bereit für einen konstruktiven Austausch mit besorgten Studierenden und Mitarbeitenden sowie der Universitäts- und Fakultätsleitung?

Antwort Weber, 22.10.2021:

Wertes Redaktionsteam von webmoritz, gerne beantworte ich Ihre Anfrage. Es war mir immer wichtig und wird es auch bleiben, meine Lehrtätigkeit an der Uni von politischen Äusserungen frei zu halten. Da sich der Schwerpunkt Ihrer Fragen auf politische Äusserungen meinerseits außerhalb der Uni bezieht, werde ich dazu in einem Unimedium wie dem webmoritz. nicht Stellung beziehen. Noch nie habe ich allerdings Doktoranden nach ihren politischen Einstellungen befragt und werde dies auch zukünftig nicht tun. Denn dies spielt für mich bei der Promotionsvergabe schlichtweg keine Rolle. Um bei mir promovieren zu können, muss man neben der entsprechenden Note im Ersten Jur. Sraatsexamen mich von einem Thema aus meinen Lehrbereichen überzeugen. Nicht mehr und nicht weniger. Und Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant. Mit der Universitätsleitung und dem Dekan meiner Fakultät habe ich die Wiederaufnahme meiner Lehrtätigkeit besprochen und dem Fachschaftsrat Jura angeboten, mit diesem damit ggf. einhergehende Fragen und Besorgnisse von Studierenden in einem vom Fachschaftsrat vorzuschlagenden Gesprächskreis zu besprechen. Im übrigen haben wir keine Anwesenheitspflichten, sodass es jedem freisteht, meine Lehrangebote, für die ich in Rostock auf Vorschlag der Studierenden den Universitätspreis für die beste Lehre erhalten habe, nicht wahrzunehmen.

Prof. Dr. iur. utr. Ralph Weber

Beitragsbilder: Nils Borgward und Laura Schirrmeister

web.woche 25. bis 31. Oktober

web.woche 25. bis 31. Oktober

Was geht eigentlich ab in Greifswald? In der web.woche geben wir euch eine Übersicht über die kommenden Veranstaltungen in und um unsere Studierendenstadt. Hier findet ihr Termine, Neuigkeiten und Altigkeiten, von Politik und Region, über Universität und Wissenschaft bis hin zu Kultur und Sport. Im Kalender findet ihr eine Übersicht über alle anstehenden Veranstaltungen. In der Übersicht danach haben wir nicht nur die Veranstaltungen in einzelne Ressorts zusammengefasst, sondern auch weitere Neuigkeiten (und Altigkeiten) zusammengetragen.

von Annica Brommann, Maret Becker und Nina Jungierek

 

moritz.kalender

Hier sammeln wir wichtige Termine für Euch

Veranstaltungen

  • Was? Vortrag von Dirk Alvermann „Sibylla Schwarz und das akademische Bild vom gelehrten Frauenzimmer im 17. und 18. Jahrhundert“
  • Wann? Mittwoch, 27.10.2021, 18 Uhr
  • Wo? Pommersches Landesmuseum
  • Eintritt? 3,50 Euro

 

Neuigkeiten

  • Vom 28.10. bis 01.11.2021 finden die Tschechischen Kulturtage in Greifswald statt. Mit Lesungen und Filmen sowie Gesprächen mit tschechischen Gästen möchte das Institut für Slawistik der Universität Greifswald unser Nachbarland präsentieren. Das vollständige Programm findet ihr hier.

Altigkeiten

  • Die Ausstellung unter dem Titel „Todesopfer rechter Gewalt seit 1990“ wird noch bis zum 26.11.2021 in der Kleinen Rathausgalerie und der STRAZE zu sehen sein.
  • Jeden Dienstag und Donnerstag findet in der Kabutze von 14 bis 18 Uhr das „Nähen für Alle!“ statt.
  • Die Ausstellung „CAPRICCIO“ des Kunstvereins ART 7 könnt ihr im St. Spiritus immer Montag bis Freitag von 12 bis 17 Uhr anschauen gehen. Der Eintritt ist frei.
  • Im Pommernhus werden zurzeit „VARIATIONEN“ von Helmut Maletzke ausgestellt.
  • Im Dom St. Nikolai trefft ihr zurzeit die Ausstellung des Offenen Ateliers für Menschen mit und ohne Demenz „Broken crayons still color – Die Kunst des Erinnerns“ an.
  • Im BioTechnikum könnt ihr (Montag bis Donnerstag von 8 bis 15:30 Uhr und Freitag von 8 bis 15 Uhr) außerdem die Fotoausstellung „Begegnungen – Menschen in der Welt“ von Oskar Gladis, Thomas Meyer und Lothar Wölfel besuchen.
  • Noch bis Mitte November sind die Ergebnisse einer Kooperation des Greifswalder Dalman-Instituts mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin im Rahmen des bundesweiten Themenjahres „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ – als „Ausstellung to go“ in der Stadtbibliothek Greifswald zu sehen.
  • In Wieck findet derzeit eine Open-Air-Ausstellung unter dem Titel „Die letzten ihrer Zunft“ statt, in der Fotografien von Franz Bischof und Jan Kuchenberger die letzten im Hauptberuf tätigen Fischer*innen der deutschen Ostseeküste zeigen.

 

Veranstaltungen

Neuigkeiten

  • Greifswald ist Spitzenreiter in MV, was die Digitalisierung angeht in einer bundesweiten Studie. Bundesweit erreicht die Stadt Platz 87 von insgesamt 403 Städten. Greifswald erzielte außerdem einen Digitalisierungsgrad von 25 Prozent.
  • Der Tierpark in Greifswald bleibt bis auf weiteres geschlossen. Dort wurde vor kurzem die Vogelpest entdeckt. 
  • Achtung! In MV kann bei Veranstaltungen, in der Gastronomie und im Einzelhandel die 2G-Regel gelten. Es gibt dann für Besucher*innen weniger Einschränkungen. Maskenpflicht und Kontaktverfolgung fallen weg. Es dürfen mehr Personen in das Restaurant/Konzert. Die 2G-Regel einzuführen, steht den Veranstalter*innen offen.
  • Die 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierung liegt im Kreis Vorpommern-Greifswald zurzeit bei 0,4 (Stand:22.10.2021). Damit steht der Landkreis auf Stufe 2 – gelb. Der Wert richtet sich nach einer neuen Corona-Ampel, die in MV gilt. Dabei ist die Hospitalisierung entscheidend, im zweiten Schritt wird auf die Infektionszahlen geschaut und danach auf die ITS-Auslastung.

Altigkeiten

  • In der Innenstadt könnt ihr die Ausstellung ,,Wenn aus Fremden Freunde werden“ besichtigen.
  • Man kann jetzt die Digitalisierung im Alltag in unserem Landkreis mitgestalten. Du kannst deine eignen Ideen teilen oder für andere Ideen abstimmen. Hier kommt ihr zur Website.
  • Es können jetzt Elektroroller ausgeliehen werden. Es werden 100 E-Scooter von dem Anbieter MIR Solutions GmbH bereitstehen.

Veranstaltungen

  • Was? Sitzung des Medienausschuss
  • Wann? Montag, 25.10.2021, 16 Uhr
  • Wo? Ernst-Lohmeyer-Platz 3, Seminarraum 3.28.
  • Was wird besprochen? Unter anderem die Berichte der Chefredaktionen und das Feedback zu den einzelnen Redaktionen.
  • Was? Sitzung der AG Ökologie
  • Wann? Dienstag, 26.10.2021, 18:30 Uhr
  • Wo? Soldmannstraße 23, Seminarraum 228.
  • Was wird besprochen? Unter anderem das Rektoratsforum „Nachhaltige Universität Greifwald“ und der T-Shirt Druck.
  • Was? 10. ordentliche StuPa-Sitzung
  • Wann? Dienstag, 26.10.2021, 20:15 Uhr
  • Wo? Ernst-Lohmeyer-Platz 6, Hörsaal 3/4
  • Was wird besprochen? Unter anderem die Onlinewahlen und die erste Lesung zum Satzungsänderungsantrag der Wahlordnung.
  • Was? Sitzung AG eSports
  • Wann? Mittwoch, 27.10.2021, 18 Uhr
  • Wo? BBB im Moodle-Kurs
  • Was wird besprochen? Unter anderem die ModeratorInnen-Rechte und das Sticker-Design.

Neuigkeiten

Altigkeiten

  • Unimedizin, Termine können über 03834/86-5478 vereinbart werden.
  • Auf den letzten StuPa-Sitzungen konnten sich noch keine Interessierten für folgende AStA-Referate finden: Das Referat für Soziale Aspekte und Gleichstellung, das Referat für politische Bildung und Antifaschismus und das Referat für Fachschaftsfinanzen sind noch zu besetzen. Die Referatsbeschreibungen findet ihr im Studierendenportal oder in diesem webmoritz.-Artikel.
  • In der Septembersitzung beschloss der Senat unserer Uni die Klimaschutzstrategie. Plan ist nun, dass die Uni Greifswald bis 2030 klimaneutral wird. Auch der webmoritz. berichtete schon zu diesem Thema, den Artikel findet ihr hier.
  • politische Bildung und Antifaschismus
  • Am 1. September ist das BAföG 50 Jahre alt geworden. Anlässlich dessen haben sich verschiedene Jugendverbände zusammengeschlossen, um eine Reformierung des Gesetzes zu fordern. Zu weiteren Infos und einer zugehörigen Petition kommt ihr hier.

Veranstaltungen

Altigkeiten

  • Der Jugendbereich der Stadtbibliothek Greifswald wird derzeit umgestaltet. Dabei wird nicht nur die Beleuchtung erneuert, sondern es werden auch viele Grünpflanzen in die Gestaltung mit einbezogen. Außerdem hat die Stadtbibliothek die Auswahl an Büchern für Jugendliche zu den Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz erweitert.
  • Jeden Donnerstag findet in der STRAZE von 16 bis 18 Uhr der Druck- und Zucktreff für alle Jugendlichen ab 14 Jahren statt.
  • Die Uni bietet fortan einen Babysitter*innenpool an. Die neuen familienfreundlichen Angebote der Uni könnt ihr hier nachlesen.
  • Über den Hochschulsport können Universitätsangehörige mit Kindern den Sportraum der Fallada-Str. 1 kostenlos nutzen. Auf der Website des Hochschulsports könnt ihr den Raum in einer für euch passenden Zeit buchen.
  • Der Greifswalder Jugendstadtplanwelcher von und für Jugendliche konzipiert wurde, bietet einen Überblick über die verschiedenen Angebote und Einrichtungen der Region.

Wir haben ein wichtiges Event in dieser Woche vergessen? Ihr habt noch einen heißen Tipp für die nächste Woche? Schreibt uns einen Kommentar oder eine Nachricht, wenn ihr etwas zur web.woche beisteuern wollt!

 

Beitragsbild: Julia Schlichtkrull

Zoom auf den Datenschutz

Zoom auf den Datenschutz

Die Universität Greifswald hat seit diesem Wintersemester Zoom-Lizenzen, um nun auch Lehrveranstaltung mit Hilfe dieses Tools abzuhalten. Doch es gibt immer wieder Kritik am Unternehmen. Wir zoomen einmal auf Datenschutz und Sicherheitsaspekte.

Datenschutz ist wichtig. In einer digitalen Zeit, welche zusätzlich noch von einer Pandemie geprägt wird, in der Digitalisierung den Schlüssel darstellt, kann man dies nicht oft genug sagen. Datenschutz ist aber auch ein sehr großes Thema, bei dem man schnell den Überblick verliert. Die Problematik um soziale Medien, Cloud-Dienste und eben auch Videokonferenz-Tools ist die folgende: Die Firmen sind größtenteils in den USA (oder anderen Drittländern außerhalb der EU) angesiedelt, inklusive ihrer Server, was bedeutet, dass die dortigen Datenschutzrichtlinien gelten. Häufig handelt es sich dabei um Firmen, die im Cloud-Bereich oder der Telekommunikation unterwegs sind: Microsoft, Google, Facebook und auch Zoom. Diese Unternehmen und Dienste sind vor allem deswegen interessant, weil Geheimdienste aber auch Facebook und andere Unternehmen mit Hilfe dieser Firmen sehr leicht an äußerst private Daten für Werbezwecke und Profiling kommen können.

Von 2016 bis 2020 galt das sogenannte Privacy-Shield-Abkommen. Ein Abkommen zwischen der EU und den USA, das die Weitergabe von personenbezogenen Daten von Menschen der Mitgliedsstaaten der EU regelte. Problematisch war hierbei jedoch, dass die Datenschutzrichtlinien der USA als ausreichend für die EU festgehalten wurden, was sie jedoch gar nicht sind. Für US-Firmen heißt das konkret, dass kaum Datenschutzrichtlinien gelten, während die Bundesrepublik Deutschland dagegen sehr harte Datenschutzrichtlinien hat – auch durch die im Jahr 2018 europaweit in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Kurz: Trotz Privacy-Shield-Abkommen waren europäische Daten kaum geschützt. 2020 wurde dieses Abkommen vom Europäischen Gerichtshof außer Kraft gesetzt, aufgrund einer Klage des Datenschützers Max Schrems. Zuvor wurde bereits das Safe-Harbor-Abkommen durch den EuGH gekippt. Datenschutzrichtlinien wurden anschließend durch sogenannte Standarddatenschutzklauseln (SCCs) festgelegt, wobei darauf geachtet werden muss, ob der Datenschutz des „Operationslandes“ eingehalten wird.

Stellt eine Person freiwillig ihre Daten zur Verfügung, beispielsweise durch die Nutzung von Google Drive, so dürfen diese Daten durchaus genutzt werden, weil beispielsweise die Server, auf denen diese Daten liegen, in den USA stehen. Die Firmen dürfen die Daten lediglich nicht von einem Land in das nächste übertragen, ohne dass die Nutzer*innen davon wissen. Bleibt jedoch die Frage, wie so etwas kontrolliert wird. In der nicht allzu weit entfernten Vergangenheit, halfen vor allem Whistleblower*innen, einen Blick auf diese Geschehnisse zu werfen.

Open Source vs. Kapitalismus vs. Datenschutz

Auch Zoom ist eine amerikanische Firma. Nutze ich Zoom, stimme ich auch den US-Nutzungsbedingungen zu, die eben eine Nutzung der Daten durch Geheimdienste ermöglichen. Doch nicht nur das: Zoom besitzt eigene Server, welche nur mit einem zahlungspflichtigen Konto ausgewählt werden können. Nutzer*innen mit Basic-Account können so nicht entscheiden, in welchem Land der Server steht, der ihr Meeting hostet. Mit den kostenpflichtigen Accounts ist immerhin schon einmal das Hosten regulierbar. So mussten sich zum Beispiel deutsche Universitäten um europäische Server bemühen, um Zoom nutzen zu können. Doch selbst, wenn die Server in Deutschland stehen: Zoom Video Communications Inc. ist eine US-Firma, und die Server gehören nicht dem universitären Rechenzentrum an.

Zum Vergleich: Jitsi lässt sich auf eigene Netzwerke installieren und dadurch selbst hosten, genauso wie BigBlueButton – was die Uni auch macht. Damit ist sichergestellt, dass die empfangenen Daten, wenn sie schon irgendwohin übermittelt werden, auf einem universitätseigenen Server landen. Darüber hinaus handelt es sich bei Jitsi und bei BigBlueButton um linuxbasierte Open Source Software, was als besonders sicher gilt, vor allem, weil keine an Umsatz orientierten Firmen dahinterstehen. Jitsi ist äußerst datensparend und einfach in der Bedienung. BigBlueButton ist vor allem für den Bildungssektor sehr praktisch mit den vielen Funktionen, die wir in den letzten Semestern kennenlernen durften.

Bei Zoom ist das logischerweise nicht der Fall. Bevor man nun freudig Zoom nutzt, sollte man sich eventuell einmal die Seite des Rechenzentrums ansehen: Bei allen Clients wird zu Beginn die Funktionsweise erklärt, bei Zoom folgt anschließend jedoch eine lange Passage zum Datenschutz. Deutsche Universitäten haben sich in den letzten Monaten für ein Custom Data Processing Agreement eingesetzt und dieses abgeschlossen, doch eins bleibt: Zoom ist vor allem an einer Sache interessiert ist: Gewinn. Was wir bereits von solchen Firmen, aber auch speziell von Zoom, wissen: Datenschutz ist zweitrangig. Sicherheitslücken werden akzeptiert, weggelächelt und im besten Fall sogar verkauft.

Kritik von Datenschützer*innen … und Elon Musk

Auch bei Zoom war und ist das Alltag. Während der Pandemie kamen vermehrt Aufrufe zur Verbesserung der Datensicherheit und dem Schließen von Sicherheitslücken. Datenschutzbeauftragte rieten von der Nutzung der Software ab, da diese nicht DSGVO-konform sei. So kam es wohl vor, dass nicht nur die Metadaten von Nutzer*innen der Software im Darknet landeten, sondern auch die Gesprächsinhalte über einen langen Zeitraum von Dritten mitgehört wurden. Nicht einmal Elon Musk und das Federal Bureau of Investigation (FBI) trauen dem Dienst Zoom und haben die Nutzung unterbunden. Auch der MacOS bzw. iOS-Client der Firma soll enorme Sicherheitslücken aufweisen, die eine Datenweitergabe an Facebook beinhaltete, aber auch angezapfte Webcams und lokale Webserver, die installiert wurden ohne das Einverständnis oder Wissen des*der Nutzer*innen.

Zurück zur Website des Rechenzentrums: Hier finden sich ein paar schöne Zitate aus den Datenschutzhinweisen, welche uns alle einen Denkanstoß geben sollten. Nicht nur steht dort ausführlich, dass es eine Firma mit Sitz in den USA ist, sondern auch, dass für die Zoom-Website die Firma Zoom zuständig ist – auch und vor allem für die Datenverarbeitung. Dann folgt ein Hinweis, dass man die App laden könnte. Hier sei noch einmal an die Sicherheitslücken der MacOS- und iOS-App erinnert. Möchte man die App nicht nutzen, kann man im Browser bleiben – Stichwort Datenverarbeitung – außerdem gibt es dort dann nur die Basisfunktionen.

Anschließend verarbeitet Zoom alles, was es zu greifen bekommt. Viele Menschen präferieren Zoom, da man hier die Sitzungen aufnehmen und weiterverwenden kann. Abgesehen davon, dass Aufnahmen von Sitzungen immer unangenehm für die teilnehmenden Personen sind, zumal Chat-, Video- und Tonverläufe aufgenommen werden (Stichwort Privatsphäre), würde die Aufnahme auch mit Änderung der Einstellungen durch den Admin in BigBlueButton funktionieren. Selbiges gilt auch für die maximale Nutzer*innen-Anzahl, die auch für BigBlueButton bis zu 300 Personen beträgt, wenn die Host-Server das schaffen (würden).

Was die Verarbeitung und Speicherung betrifft, ist Zoom auch ganz vorn dabei. Von registrierten Nutzer*innen kann Zoom die gewonnen Daten bis zu einem Monat abspeichern, macht das aber auch gern mal etwas länger. Zusätzlich stehen die Server vielleicht nun in Deutschland (oder einem anderen EU-Land), doch Zoom verarbeitet weiterhin Daten in den USA.

Datenverarbeitung ohne Datenschutz

Kommen wir zu einer der mitunter interessantesten Passagen der Zoom-Seite des Rechenzentrums:

Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an ‚Online-Meetings‘ verarbeitet werden, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie nicht gerade zur Weitergabe bestimmt sind. Beachten Sie bitte, dass Inhalte aus ‚Online-Meetings‘ wie auch bei persönlichen Besprechungstreffen häufig gerade dazu dienen, um Informationen mit Kunden, Interessenten oder Dritten zu kommunizieren und damit zur Weitergabe bestimmt sind.

Website des Universitätsrechenzentrum zur Weitergabe von Daten

Kurz: Eure Daten sollen nicht weitergegeben werden, aber eigentlich sollen sie das schon. Was ist denn schon Datenschutz?! Klar, wenn ich mich mit Menschen persönlich treffe und etwas sage, weiß ich auch nicht, wer die geteilten Informationen noch erhält, aber ich kann zumindest den Kreis der „Maulwürfe“ einschränken. Bei Zoom kann sich, wie bereits oben beschrieben, einfach eine dritte Person unbemerkt hinzuschalten und mithören. Sneaky!

In der E-Mail an die Studierenden von Prorektor Prof. Dr. Lars Kaderali zur Einführung von Zoom wird die Entscheidung für die Plattform näher ausgeführt.

Selbstverständlich liegt für die Zoom-Nutzung die Zustimmung des Personalrates sowie ein positives Votum des Datenschützers der Universität Greifswald vor. Wir haben mit Zoom ein Custom Data Processing Agreement geschlossen, das über die Datenschutz-Standard-Vereinbarungen von Zoom deutlich hinausgeht und die DSGVO-Konforme Nutzung von Zoom ermöglicht. Zoom kann damit ohne Einschränkungen in Forschung und Lehre verwendet werden.

Prof. Dr. Lars Kaderali, Prorektor für Forschung, Transfer und Digitalisierung

Die Universität nutzt dementsprechend keinen allgemeinen Zugang, trotzdem ist technisch nicht völlig ausgeschlossen, dass US-amerikanische Firmen Zugriff auf die Daten haben.

Worauf die Universität Greifswald auf ihrer Website auch hinweist: „Darüber hinaus ist keine Lehrperson und kein*e Studierende*r gezwungen, mit Zoom zu arbeiten.“ Theoretisch kann man einfach sagen, man möchte nicht mit der Software arbeiten, aber dann ist man im Normalfall einfach vom Seminar oder der Vorlesung ausgeschlossen. Entscheidet sich also eine Lehrperson, Zoom zu nutzen, ist man als Studierende*r folglich schon gezwungen, dem nachzugehen, denn andernfalls verzögert sich das Studium weiter.

In Anbetracht der Entwicklungen von Zoom und den immer wieder aufkommenden Datenschutzbedenken sollte, vor allem von staatlicher Seite, einer Nutzung dieses Dienstes abgeraten werden. Zumal die Kosten für die Lizenzen nicht gerade gering sind – einer Anfrage und der anschließenden Berechnung zufolge liegen diese Kosten für deutsche Hochschulen für das Jahr 2020 sogar bei über 6 Millionen Euro. 6 Millionen Euro für Sicherheitslücken und fragwürdigen Datenschutz. Für das Jahr 2021 wird die Summe sehr wahrscheinlich noch höher ausfallen.

Beitragsbild: Laura Schirrmeister

Giraffen in Greifswald?! – Die Anatomische Sammlung

Giraffen in Greifswald?! – Die Anatomische Sammlung

Über zwei Türen steht „Sammlung“, doch dahinter befinden sich Labore. Über einer Tür steht „Bibliothek“, doch hier ist die Sammlung aufbewahrt – die Anatomische Sammlung der Universität Greifswald. Eine Führung.

Das Haus ist im Stil einer antiken römischen Villa gebaut worden. Zum 400-jährigen Jubiläum der Universität wurde es 1856 offiziell eingeweiht. Es ist die Anatomie der Universität Greifswald. Immer wieder wurde sie umgebaut, erweitert und renoviert. Einige Bewohner*innen des Hauses haben schon viel mehr gesehen als das, denn hinter der großen Fensterfront befindet sich die anatomische Sammlung. Sie ist geteilt in die human-anatomische und die vergleichende anatomische Sammlung, verglichen werden hier Tiere: Skelette, Organe, Muskelgewebe. Mehrere Mediziner*innengenerationen haben hier ihre Fingerabdrücke an den Präparaten hinterlassen. Die meisten Präparate stammen noch aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg, danach kam kaum etwas neu dazu, erzählt Prof. Dr. Koppe. Er selbst hat in Greifswald studiert und lehrt seit 1998 an der Uni. Zu Lehrzwecken wird die Sammlung kaum noch genutzt. Doch zusammen mit Frau Deutsch zeigt Herr Koppe die Sammlung gerne interessierten Studierenden – nach Anmeldung.

Herr Koppe berichtet begeistert von den Präparaten und ihrer Herstellung. Zu einem Präparat von einem Unterkiefer, bei dem die Arterien gut zu erkennen sind, erklärt er zum Beispiel: „Die Arterien sind nach dem Tod des Menschen blutleer und können deswegen mit einer bestimmten Paste aufgefüllt werden.“ Seit Ende des zweiten Weltkriegs dürfen in Deutschland nur noch Körperspender*innen präpariert werden. Körperspender*innen sind Menschen, die ihren Körper nach ihrem Tod der Anatomie zur Verfügung stellen. Das war nicht immer so. Die hier ausgestellten, menschlichen Präparate sind nicht freiwillig zur Verfügung gestellt worden. Seit Ende des Mittelalters bis Mitte des 19. Jahrhunderts durften Hingerichtete, Selbstmörder*innen, unbekannt Totaufgefunde und Menschen ohne Angehörige präpariert werden. Heute ist das nicht mehr so. In Greifswald kostet das Körperspenden Geld. Die Körperspender*innen müssen vor ihrem Tod 1000 Euro bezahlen und sie dürfen nur von einem Bestattungsunternehmen in die Anatomie gebracht werden. Nach dem Tod werden die Menschen erst ein Jahr lang von innen und außen konserviert und dann ein bis zwei Jahre lang von Studierenden präpariert. Warum Herr Koppe selbst „nur“ Organspender, aber kein Körperspender ist, erklärt er einfach: Es sei emotional seinen Kolleg*innen nicht zumutbar, ihn zu präparieren. Passenderweise kommt ein junger Kollege vorbei und bestätigt das: „Ich würde Sie ungern präparieren wollen.“ Das könne man nicht verkraften. Die Familie Meckel aus Halle soll aber genau das gemacht haben: Die Familienangehörigen haben sich gegenseitig präpariert und an Geburtstagen ihre Verwandten sozusagen „besucht“. Herr Koppe findet das eher unkollegial und sagt ehrlich, dass Anatomie-Profs, die sich als Körperspender*innen zur Verfügung stellen, meist sofort kremiert werden.

Eine Besonderheit: Ein Schädel mit besonders langen Griffelfortsätzen an den Schläfenknochen, die in den Hals piksen können.

In der zweiten und dritten Etage ist die vergleichende anatomische Sammlung. Hier können Tiere, wie der Name schon verrät, miteinander verglichen werden. Die meisten Ausstellungsstücke stammen von Expeditionen ehemaliger Anatomie-Profs oder aus Tierparks, z. B. dem Berliner Tierpark. Hier stehen auch zwei sehr beeindruckende Giraffenskelette, die die Motivation hinter dem Sammlungsbesuch des webmoritz. waren. Die Giraffenschädel zwinkern einem nämlich fast schon durch die Fenster der Anatomie nach draußen zu. Herr Koppe blüht in der Erklärung der unterschiedlichen Tierschädel sehr auf: Besonders einen Elefantenschädel erklärt er ausführlich. Elefanten wächst nämlich fünf bis sechs Mal im Leben auf den Kieferseiten jeweils ein Zahn nach und wenn der letzte ausfällt, können sie nichts mehr fressen und sterben.  Auch sind einige Walskelette in der Sammlung ausgestellt – die meisten davon sind im Bodden gestrandet.

Im Boddenbereich gestrandeter Großer Tümmler, präpariert.

Ein Thema, über das Herr Koppe etwas bedachter spricht, sind Schädel aus Java, einer Insel, die jetzt zu Indonesien gehört. Die Universität Greifswald gehe eigentlich sehr selbstkritisch mit Sammlungsstücken aus Kolonialzeiten um, 2017 wurden drei Schädel aus Namibia zurückgegeben. Doch für die Schädelsammlung aus Java scheint sich noch niemand zu interessieren oder sie zurückzuverlangen. Herr Koppe und sein Team wollen sich in einem Projekt mit der Anatomie in Rostock engagieren, um angemessen mit den Schädeln umgehen zu können.  Es soll klar werden, dass sich die Anatomie der Universität Greifswald über den Ursprung der Schädel bewusst ist. Wenn möglich, sollten sie aber zurückgegeben werden.

Nach zwei sehr informativen Stunden muss Herr Koppe wieder zurück in sein Büro, er nehme sich aber gerne die Zeit, Interessierten die Sammlung ausführlich zu erklären – normalerweise aber eher nur für eine Stunde. Die menschliche Anatomiesammlung wird sonst nicht so detailliert beschrieben, denn einige gruseln sich doch etwas vor den menschlichen Präparaten.

 Beitragsbilder: Lena E. Schröpl

Unterm Dach 23: Den FSRs unters Dach geschaut Vol.1

Unterm Dach 23: Den FSRs unters Dach geschaut Vol.1

Svenja und Tom schauen den Fachschaftsräten Medizin und Nordistik unters Dach.

Timestamps:

00:00:00 – 00:04:20
Intro – Es wird wieder dunkel, nass und kalt, der Greifswalder Herbst kommt
00:04:20 – 00:23:20
9. ordentliche StuPa-Sitzung – Wahl, Wahl, Wahl und Weber
00:23:20 – 00:27:17
Vorstellung Fachschaftsrat – Was ist das und was machen die?
00:27:17 – 00:50:28
FSR Medizin – Fachschaftsrat und Studierende leben von Interdisziplinalität
00:50:28 – 01:02:15
FSR Nordistik – Lucia, Midsommer, liebe Lehrende
01:02:15 – 01:04:55
Outro – Das wird ein cooles Projekt werden

Ihr habt Fragen oder Anregungen? Dann schreibt uns einfach einen Kommentar oder eine Mail an: web-podcast@moritz-medien.de

Beitragsbild: Lilli Lipka

Unterm Dach 23: Den FSRs unters Dach geschaut Vol.1

Unterm Dach 23: Den FSRs unters Dach geschaut Vol.1

Hier kommt ihr zur dreiundzwanzigsten Folge

Ein neues Semester startet und damit brechen auch hier neue Zeiten an. In einer neuen Reihe betrachten wir die Aufgaben des heimlichen Stars der Hochschulpolitik: dem Fachschaftsrat. Gerade für die Studierenden sind die Fachschaftsräte der erste Ansprechpartner und Veranstalter vieler Partys. Um diese Arbeit zu würdigen und bekannter zu machen, möchten wir hier so viele Fachschaftsräte wie möglich vorstellen. Dabei fangen wir dieses Mal mit dem FSR Medizin und Nordistik an.

Natürlich ist auch dieses Mal die StuPa-Nachbesprechung mit dabei. Neben einigen interessanten Wahlen wurde erneut das Thema Professor Weber auf den Tisch gebracht. Leider ist die Besprechung dieses Mal ein wenig kürzer geworden, da wir digital aufnehmen mussten und deswegen der Gesprächsflow etwas abhanden gekommen ist. Aber beim nächsten Mal mit es definitiv wieder besser. 😉

Abstimmungs- und Anwesenheitslisten

Ihr habt Fragen oder Anregungen? Dann schreibt uns einfach einen Kommentar oder eine Mail an: web-podcast@moritz-medien.de

Beitragsbild: Jonas Meyerhof