Im allgemeinen Weihnachts- und Wintertrubel stehen auch an der Universität allerlei Fristen und Aktivitäten an. Für einen kleinen Überblick rund um die 2G-Regelung, Prüfungen und Wahlen findet ihr das Wichtigste gesammelt in diesem neuen Uni-Update.

1. Einführung von 2G in der Präsenzlehre

Mit der Änderung der Hochschul-Corona-Verordnung durch die Landesregierung gilt ab heute die 2G-Regel für Präsenzlehre. Ausgenommen sind Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- und Arbeitsräume benötigen, Prüfungen sowie Zugangs- und Zulassungsverfahren. Für diese gilt weiterhin die 3G-Regel, wobei häusliche Selbsttests nicht mehr ausreichen und von professioneller Stelle durchgeführt werden müssen.

Schwangere und Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sind zu den 2G-Veranstaltungen zugelassen, wenn sie über entsprechende ärztliche Bescheinigungen und einen aktuellen Test verfügen. Die Lehrenden wurden laut Rektoratsbeschluss darum gebeten, “Studierenden, die an den Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen dürfen, über digitale oder ähnliche Formate Zugang zu den Lehrveranstaltungsinhalten zu gewähren. Die digitalen (oder ähnlichen) Formate müssen nicht zwingend zeitgleich, aber zeitnah bereit gestellt werden. Die konkrete Umsetzung obliegt den Lehrenden. Im Austausch mit den Studierenden ist auch der Wechsel in ein digitales Format möglich.”

Es wird außerdem darum gebeten, bis Freitag, den 03. Dezember, den 2G-Nachweis als exportierte PDF über die Uni-Mail an covidzertifikat@uni-greifswald.de zu schicken oder bei einer persönlichen Anlaufstelle vorzuzeigen. Der verifizierte Status wird dann von den Mitarbeitenden der Universität in eurer Accountverwaltung hinterlegt. Andernfalls muss der entsprechende 2G-Nachweis bei jeder Veranstaltung vorgezeigt werden.

2. Maskenpflicht und 3G in den Bibliotheken

Seit heute gilt außerdem auch an den Arbeitsplätzen der Bibliotheken wieder Maskenpflicht. Wenn ihr euren 2G-Status verifizieren lassen habt, könnt ihr euch einfach am Eingang mit eurem Studierendenausweis anmelden, andernfalls müssen die entsprechenden Dokumente vorgezeigt werden. Wer nicht genesen oder geimpft ist, braucht ein negatives Testergebnis von offizieller Stelle, das in den letzten 24 Stunden durchgeführt wurde.

3. Prüfungsanmeldung und Änderung der Rahmenprüfungsordnung

Die Prüfungsanmeldung läuft dieses Mal länger: Vom 29. November 2021 bis zum 03. Januar 2022 könnt ihr euch online über das Selbstbedienungsportal für alle Prüfungen anmelden. Durch eine Änderung der Rahmenprüfungsordnung gibt es einige weitere neue Regelungen, beispielsweise beim Rücktritt von Prüfungen oder der Anzahl der Wiederholungsversuche. Alles weitere könnt ihr hier nachlesen.

4. Die studentische Vollversammlung steht an

Nächsten Dienstag, am 07. Dezember, findet um 14:15 Uhr die Vollversammlung des Wintersemesters statt. Was genau das ist, wie die Vollversammlung abläuft und warum ihr dabei sein solltet, findet ihr zum Beispiel in diesem Artikel erklärt. Anträge können bis 12 Uhr am Freitag, den 04. Dezember, eingereicht werden. Braucht ihr dafür noch Inspiration? Dann schaut doch einfach bei den letzten Vollversammlungen im Studierendenportal rein oder lest ein paar Liveticker des webmoritz. Falls ihr noch Fragen habt oder eure Anträge einschicken wollt, könnt ihr euch an asta_hopo@uni-greifswald.de wenden.

Die Vollversammlung wird wieder digital in diesem Moodle-Kurs und im DFN-Livestream stattfinden. Wie immer entfallen alle Lehrveranstaltungen ab 12 Uhr – sollte dem nicht so sein, wendet euch an eure Lehrenden oder den AStA.

5. Bewerbung für die studentischen Gremienwahlen einreichen

Am 11. November wurde die offizielle Wahlbekanntmachung für die studentischen Gremienwahlen im Januar 2022 veröffentlicht. Wenn ihr euch für das Studierendenparlament oder euren Fachschaftsrat aufstellen lassen wollt, habt ihr dafür noch bis zum 07. Dezember Zeit. Alle Infos findet ihr im Studierendenportal oder in diesem webmoritz.-Artikel, die Bewerbung läuft dann über BoardElect. Die Bewerbung steht allen Interessierten frei.

6. Studentische*r Vertreter*in im Rektorat gesucht

Bei der StuPa-Sitzung am Mittwoch, den 08. Dezember, habt ihr die Möglichkeit, euch als studentische*r Vertreter*in im Rektorat vorzustellen. Nähere Informationen zum Verfahren findet ihr auch in einer Mail des Studierendenparlaments vom 24. November. Das Amt der*des studentischen Prorektor*in steht allen frei, die interessiert sind.

Das Rektorat einer Hochschule ist für die rechtliche Außenvertretung und somit für alle organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Aufgaben der Hochschule, aber auch für die Außenrepräsentation und die strategische Steuerung von Studium, Forschung und Lehre verantwortlich. Ihr wollt euch vorher etwas mehr informieren? Auf dem webmoritz. findet ihr einige Artikel, beispielsweise mit allen Informationen zur Einführung des studentischen Prorektorats oder zu der Vorstellung der letzten Kandidierenden (damals noch mit einem anderen Verfahrensablauf).

Beitragsbild: Annica Brommann