Menschenrechte – Artikel 3: Keine Rechtfertigung für Todesstrafe

Artikel 3: Recht auf Leben

„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“

Heute erscheint der vierte Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.

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Auch in den USA wird die Todesstrafe noch praktiziert.

Eine der eklatantesten Verletzungen des Rechts auf Leben ist die staatlich organisierte und durchgeführte Todesstrafe.

Zwar ist die Zahl der Staaten, in denen die Todesstrafe verhängt wird, weiterhin rückläufig (2009 sind es noch 58 Staaten), doch die Staaten, in denen die Todesstrafe Anwendung findet, richten immer mehr Menschen hin. 2008 wurden nach Angaben von Amnesty International 2.390 Todesurteile vollstreckt (gegenüber 1.252 im Jahr 2007). Die tatsächlichen Zahlen liegen aber vermutlich deutlich darüber. Als einziger europäischer Staat hält Weißrussland an der Todesstrafe fest.

Befürworter der Todesstrafe argumentieren oft, dass diese Form der Strafe eine besonders abschreckende Wirkung auf potentielle Täter habe und dass sie eine angemessene Antwort auf besonders schwere Verbrechen wie Mord sei. Beide Argumente lassen sich bei näherer Betrachtung jedoch nicht halten. In vielen gesellschaftlichen Kontexten hat sich bereits gezeigt, dass die Todesstrafe ein ungeeignetes Mittel zur Verbrechensbekämpfung ist, da sie die zugrunde liegenden Ursachen nicht verändert. Selbst Mord kann durch Androhung der Todesstrafe kaum verhindert werden, da die allermeisten Mordfälle unter psychischen Ausnahmebedingungen oder unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss begangen werden.

Ganz unabhängig von der Art und den Umständen eines Verbrechens verbietet die Idee der Menschenrechte, laut der alle Menschen unteilbare Rechte haben, die ihnen unter keinen Umständen genommen werden dürfen, die Todesstrafe. Jeder Staat darf und muss Vergehen in rechtstaatlichen Verfahren verfolgen – aber er darf sich nicht auf eine Stufe mit Mördern stellen. Ein in den USA zum Tode Verurteilter bringt das so auf den Punkt: „Warum töten wir Menschen, die Menschen getötet haben? Um zu zeigen, dass es Unrecht ist, Menschen zu töten?“

Aber was kann ich tun?

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Hier geht's zum Programmheft

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) setzt sich seit über 30 Jahren weltweit gegen die Todesstrafe ein. Auf der Webseite der ehrenamtlichen Anti-Todesstrafenexperten hat ai eine Reihe von Informationen über die Todesstrafe zusammengestellt und bittet regelmäßig bei sogenannten urgent actions um Hilfe. Es handelt sich dabei um Eilaktionen für Personen, die akut von der Hinrichtung bedroht sind und zu deren Gunsten Appellbriefe an staatliche Stellen geschrieben werden können, in denen eine Aussetzung der Todesstrafe gefordert wird. Da Staaten kaum etwas mehr fürchten, als öffentlich als Menschenrechtsverletzer dazustehen, gilt es, ihnen rechtzeitig zu zeigen, dass wir ihnen auf die Finger schauen.

Also schnell die Themen-Homepage von AmnestyInternational anklicken und einen Appellbrief unterzeichnen.

Heute bei den entwicklungspolitischen Tagen

Über den Vortrag von Alexander Bahar berichten wir separat.

Bilder: Veranstalter, wikimedia (Todesstuhl, public domain)

Ist Lubmin für DONG noch attraktiv?

Ein Beitrag von Tjorven Hinzke

In den vergangenen Tagen spekulierten landesweit Medien über einen möglichen Rückzug des Energiekonzerns DONG Energy von seinen Plänen für den Standort Lubmin. In der Tat sagte der Projektleiter Peter Gedbjerg gegenüber der Ostseezeitung: “Die Auflagen der Genehmigungsbehörden können die Wirtschaftlichkeit des Kraftwerks zerstören”.

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Fotomontage des geplanten Kraftwerks auf der Betreiber-Homepage.

DONG-Sprecher Michael Deutschbein dagegen dementierte gegenüber dem webMoritz Berichte, nach denen das Unternehmen über die vorzeitige Aufgabe des Projektes nachdenke: „Der Bau des Kraftwerks hat nie in Frage gestanden“. Dong warte lediglich auf die Genehmigung. Erst nach dieser könne der Aufsichtsrat über das weitere Vorgehen entscheiden. Daher würde momentan alles Erdenkliche unternommen, um eine den Umweltstandards gerecht werdende Planung vorzulegen.

Dabei habe das Unternehmen keinen Zeitdruck, da der ursprünglich für 2012 geplante Fertigstellungstermin ohnehin nicht mehr realisierbar sei, wodurch zwangsläufig CO2-Zertifikate für den Betrieb erworben werden müssten. Der Ausstieg aus den Sponsoringverträgen mit dem Greifswalder SV 04 und dem HSV Insel Usedom, der Anlaß zu oben genannten Spekulationen gegeben hatte, sei nur durch das Ablaufen der Verträge begründet, sagte Deutschbein. Sobald der Kraftwerksbau genehmigt sei, könne man neue Gespräche bezüglich finanzieller Unterstützung aufnehmen. In der gegenwärtigen, sich hinziehenden Projektphase sei jedoch kein Etat mehr übrig, gab Deutschbein zu.

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Oskar Gulla: „Das Kraftwerk ist bereits jetzt museumsreif“

Laut Aussage der Bürgerinitiativen gegen das Steinkohlekraftwerk Lubmin sind die bisherigen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zum Teil auf das Unternehmen selbst zurückzuführen: „Es liegen noch immer nicht alle Unterlagen seitens Dong vor“, so Oskar Gulla, Vorsitzender der Bürgerinitiative aus Greifswald. Durch die Verzögerungen ergäben sich nach Gullas Ansicht für die Rentabilität des Unternehmens neben den CO2-Zertifikaten weitere Probleme. Ab 2013 würde nicht, wie bisher, sämtlicher durch das Kraftwerk produzierte Strom abgenommen, sondern nur noch nach Bedarf des Strommarktes. Außerdem gäbe es durch Faktoren wie Kohletransport und -veredelung bereits im Vorfeld solche Energieverluste, dass letztendlich kein Gewinn erzielt würde. Gulla: „Das Kraftwerk ist bereits jetzt museumsreif“.

Eine Genehmigung des Projektes sei zwar zu erwarten, aber an Auflagen von solcher Größenordnung geknüpft, dass auch hier noch mit Aufschüben gerechnet werden könne. Auch das Einschlagen des Rechtswegs durch beide Parteien – zum Einen gegen die Auflagen, zum Anderen gegen die Genehmigung – könne man nicht auszuschließen. Dabei zeigte Gulla sich optimistisch: „Meiner Meinung nach wird das Steinkohlekraftwerk Lubmin nie gebaut“.

Bilder:

Screenshot der Betreiber-Homepage,

Foto Oskar Gulla – Homepage der Bürgerinitative “Kein Steinkohlekraftwerk Lubmin”

Menschenrechte – Artikel 5: Folter an politischen Gefangenen

Artikel 5: Folterverbot

„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“

Heute erscheint der dritte Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.

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Das US-amerikanische Gefangenenlager "Guantanamo" wurde zum Symbol für Folter im 21. Jahrhundert. Das Problem beschränkt sich aber nicht auf einzelne Staaten.

Am 10. Dezember 1984 verabschiedeten die Vereinten Nationen eine völkerrechtlich verbindliche Antifolterkonvention. Nach dieser Konvention bezeichnet Folter „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen […]“.

Im April 2006 wurde der Tunesier Ramzi Romdhani auf Grundlage des tunesischen Antiterrorgesetzes zu einer 29-jährigen Haftstrafe im Gefängnis Mornaguia verurteilt. Obwohl das tunesische Gefängnisgesetz Besuche von Kindern der Gefangenen, sofern sie unter 13 Jahre alt sind, auch außerhalb der Besuchszeiten gestattet, wurde Ramzi Romdhani ein Besuch seiner zweijährigen Tochter verweigert. Nachdem der Gefangene gegen diese Entscheidung protestiert hatte, sah er sich massiver Folterung durch die Gefängniswärter ausgesetzt. Berichten seines Bruders zufolge, der ihn im April 2009 besuchte, wurde Ramzi Romdhani mit Stöcken geschlagen, mit Stiefeln getreten, es wurden ihm Verbrennungen mit Zigaretten beigebracht und sein Kopf wurde wiederholt in einen Wassereimer getaucht, bis er das Bewusstsein verlor. Auch seien ihm mehrere Zähne ausgeschlagen worden. Seit April 2009 darf Ramzi Romdhani keinen Besuch mehr empfangen – vermutlich um zu verhindern, dass noch weitere Berichte über die Foltermethoden der tunesischen Sicherheitskräfte an die Öffentlichkeit dringen.

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Folter und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte gehören in Tunesien leider zum Alltag. Meist handelt es sich bei den Opfern um Personen, die aufgrund von Anklagen im Zusammenhang mit Terrorismus inhaftiert sind. Deren Verurteilungen stützen sich oft auf Geständnisse, die während einer Untersuchungshaft ohne Kontakt zur Außenwelt erlangt wurden. Viele Angeklagte geben an, dass diese Geständnisse ebenfalls unter Folterungen zustande gekommen seien.

Die Liste der Foltermethoden ist lang: Neben Schlägen, Elektroschocks und dem Aufhängen in schmerzhaften Positionen gehören dazu auch Scheinhinrichtungen und sexueller Missbrauch, einschließlich der Vergewaltigung mit Flaschen und Stöcken.

Die Antifolterkonvention verbietet auch die Auslieferung von Personen an Staaten, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass diesen Personen dort Folter droht. Gegen dieses Verbot verstoßen insbesondere Italien und Spanien, die immer wieder Asylsuchende nach Tunesien ausliefern, auch wenn diese dort schwere Misshandlungen zu erwarten haben.

Heute bei den entwicklungspolitischen Tagen

Über den Vortrag von Alexander Bahar berichten wir separat.

Bild: Veranstalter/ wikimedia (Guantanamo; public domain)

Menschenrechte – Artikel 26: Ein langer Weg zur Schule

Artikel 26: Recht auf Bildung

„Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung, Erziehung und Unterricht.“

Heute erscheint der zweite Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.

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Schüler in Afrika

Dass die Kinder von heute unsere Gegenwart von morgen bestimmen werden, ist kein Geheimnis. Dafür bedarf es entscheidungsfähiger, selbständiger, gebildeter Heranwachsender. Das wissen auch die Mächtigen in den armen Ländern dieser Welt. Deshalb wird es zum Beispiel in Afrika immer üblicher, den Kindern das Recht auf Bildung tatsächlich zu ermöglichen, indem die zu entrichtenden Schulgebühren zumindest für die Grundschule abgeschafft werden.

So auch in Uganda. In dem ostafrikanischen Land sind mehr als die Hälfte der Einwohner unter 18 Jahren; die meisten von ihnen stammen aus Großfamilien. Seit der Bildungsreform sieht die ugandische Regierung bis zum vierten Kind pro Familie von einem Schulgeld ab, was die Schulen beträchtlich gefüllt hat. Die Kinder werden unter Umständen lediglich gebeten hin und wieder beispielsweise einen Ziegelstein von zu Hause mitzubringen, wenn ein neues Gebäude errichtet werden soll.

Außerdem gilt es, nicht bei dem Erreichten zu verharren, vielmehr weitere Missstände in den Schulen zu bereinigen: oft gibt es kein Lehrmaterial; Bücher, Schreibhefte und Stifte sind unter den Schülern rar; es gibt nicht ausreichend Lehrer, die dann in überquellenden Klassenräumen mit siebzig Schülern und mehr überfordert sind und die Prügelstrafe als einziges Mittel sehen, sich durchzusetzen; die Kinder sind eine uniforme Masse, die im Chor auf die Fragen des Lehrers antworten. Dennoch: die Kinder dürfen die Grundschule besuchen und werden dort mittags sogar verköstigt. (mehr …)

Zum Nachlesen: Ticker aus der StuPa-Sitzung

Am Dienstag, dem 3. November, tagt erneut das Studierendenparlament (StuPa) der Universität Greifswald. Die Sitzung beginnt um 20 Uhr im Konferenzsaal des Uni-Hauptgebäudes Bürgerschaftssaal des Rathauses. Die Raumänderung gab das Präsidium heute nachmittag bekannt und begründete sie mit Planungsfehlern der Uni-Verwaltung.

stupa-liveticker-300x200Nach dem in der vergangenen Sitzung ein  Großteil der Tagesordnung vertagt werden musste, sind mittlerweile auch diverse neue Anträge eingegangen. Für den meisten Zündstoff dürfte der Antrag des RCDS sorgen, der den Markt der Möglichkeiten stärker regulieren will und mehrere Gruppen (unter anderem “Rote Hilfe e.V.”) von der Veranstaltung ausschließen will. Desweiteren sind auch wieder zwei Bewerbungen für vakante AStA-Referate eingegangen.

Die vorläufige Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:

TOP 1 Berichte (Drs. 19/107) – Die üblichen Rechenschaftsberichte aus dem AStA, den moritz-Medien und weiteren Gremien nehmen in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten ein.

TOP 2 Formalia – Hier wird die Tagesordnung beraten und verabschiedet sowie das Protokoll der vorigen Sitzung genehmigt. Dieser Tagesordnungspunkt ist bei den letzten SItzungen meistens relativ zügig abgehandelt worden. (mehr …)

Menschenrechte – Artikel 17: Geben Sie uns das Land zurück, Herr Präsident!

Artikel 17: Recht auf Eigentum

„Jeder Mensch hat allein oder in Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.“

Wir starten heute mit unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.

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Im Nordwesten Kolumbiens an der Grenze zu Panama wurden 1996/ 97 nahezu 10.000 Angehörige afrokolumbianischer Gemeinden von ihrem Land vertrieben. Die Militäroperation richtete sich offiziell gegen die FARC Guerilla und wurde von militärischen und paramilitärischen Einheiten durchgeführt. Kurz nach der Vertreibung begannen Unternehmen mit der illegalen Anpflanzung von Ölpalm-Monokulturen. Die vertriebenen Familien haben bei dem Versuch, auf ihr Land zurückzukehren, vielfältiges Unrecht erlitten. Die Liste der Straftaten reicht von Bedrohungen über Verfolgung, Kriminalisierung und Folter bis hin zur Ermordung von Gemeindemitgliedern. Außerdem wurde durch den Anbau der Ölpalme großflächig Regenwald in einem der weltweit artenreichsten Gebiete abgeholzt. Der Lebensraum vieler Gemeinden wurde zerstört.

Die betroffenen Gemeinschaften besitzen kollektive Landtitel. Doch der Staat setzt die Landrechte der Gemeinden nicht durch, im Gegenteil, die Plantagen werden von den staatlichen Streitkräften geschützt. (mehr …)