Öffentlicher Vortrag „Demokratie und Migration“

Öffentlicher Vortrag „Demokratie und Migration“

Am Montag, den 12. Juni 2023, fand im alten Audimax auf dem Campus Innenstadt ein öffentlicher Vortrag mit Podiumsdiskussion zum Thema „Demokratie und Migration“ statt. Die Veranstaltung wurde von Herrn Professor Doktor Jochen Müller, Inhaber des Lehrstuhls für politische Soziologie und Methoden, und Frau Doktor Rieke Trimcev, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für politische Theorie und Ideengeschichte, moderiert. Zusätzlich hielten zwei Gastredner*innen jeweils einen Vortrag.

Kontext

Am Sonntag, den 18. Juni 2023, fand ein Bürgerentscheid in Greifswald statt, in dem über die Verpachtung städtischer Flächen an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Errichtung von Containerdörfern für Geflüchtete als letztes Mittel abgestimmt wurde. Die Diskussion darüber war in der Greifswalder Bürger*innenschaft äußerst polarisierend und beinhaltete auch grundsätzliche Streitfragen über die Legitimität von Migration und Asyl. Vor diesem Hintergrund sollte die öffentliche Veranstaltung die Möglichkeit bieten, sich über philosophische und politikwissenschaftliche Antworten auf diese Fragen sowie Rassismuserfahrungen von Mecklenburg-Vorpommer*innen mit Migrationshintergrund zu informieren. Sie sollte dabei als Verbindung zwischen Forschung und Bürger*innenschaft dienen.

Vorträge

Der erste Vortrag von Doktor Tobias Gutmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Grundschuldidaktik des Instituts für Philosophie der Philosophischen Fakultät der Universität Greifswald, gab einen Überblick über die philosophische Debatte zu dem Thema „Migration und Asyl“. Dieses ist in der Philosophie erst nach dem Zweiten Weltkrieg populär geworden.

Im Mittelpunkt stehen die beiden Fragen, ob Staaten grundsätzlich das Recht haben können, Menschen an ihren Grenzen abzuweisen, und welche Pflichten Staaten gegenüber Menschen haben, die bei ihnen Schutz suchen. Als ein Argument für offene Grenzen wird genannt, dass Bewegungsfreiheit innerhalb eines Staates positiv gesehen wird, weshalb sie auch über Staatsgrenzen hinweg gelten sollte. Ein Gegenargument dafür ist, dass Bewegungsfreiheit in einem Staat auch nicht völlig unbegrenzt ist. Ein zweites Argument für offene Grenzen ist, dass sie gerecht seien, weil man unter dem Schleier des Nichtwissens, das heißt, wenn man eine Gesellschaftsordnung entwirft, ohne zu wissen welche Rolle man in ihr haben wird, sich offene Grenzen wünschen würde, da die Vorteile dadurch, wenn man in von Armut betroffenen Ländern lebt, nicht durch eventuelle Nachteile reicher Länder aufgewogen werden können. Hier besteht der Einwand, dass offene Grenzen nicht den Ärmsten hälfen, sondern nur höher Gebildeten, die es deshalb schaffen würden auszureisen. Ein Argument für die Aufnahme von Geflüchteten ist die allgemeine Hilfspflicht, die auch für Staaten gelte. Hier besteht der Einwand: Hilfe sei auch anders möglich. Ein Argument gegen Einwanderung ist die Behauptung, Staaten würden eine Kultur benötigen, die Einwander*innen gefährden würden. Hier besteht der Einwand, dass dann auch andere Rechte beschnitten werden müssten, da auch Bewohner*innen eines Landes Aspekte anderer Kulturen in ihr Leben aufnähmen. Das zweite Argument gegen Einwanderung ist, dass gemäß der Demokratie die Bevölkerung eines Landes gegen Einwanderung stimmen kann. Hier besteht der Einwand, dass Mehrheitsentscheidungen nicht zwangsläufig gerecht seien und in diesem Fall die Betroffenen nicht an der Abstimmung beteiligt seien. Gutmann beendet den Vortrag mit der Erläuterung, dass es in der Diskussion den Konsens gibt, dass Staaten bis zu einem gewissen Grad dazu verpflichtet sind Geflüchtete in Not aufzunehmen beziehungsweise zu unterstützen und Menschen, die länger in einem Land leben, die Rechte der übrigen Bewohner*innen erhalten sollen.

Den zweiten Vortrag hielt Frau Professor Doktor Júlia Wéber, Inhaberin der Professur für Migrationsgesellschaft und Demokratiepädagogik an der Hochschule Neubrandenburg.
Ihr Vortrag thematisierte eine Studie von ihr über Rassismuserfahrungen von Frauen in Mecklenburg-Vorpommern. Nach einer Definition des Wortes „Rassismus“ erklärte sie die Begründung für den Fokus der Studie auf Frauen. Die Diskussion über Migration sei männlich dominierend, weshalb die Annahme bestünde, dass es spezifische Rassismuserfahrungen von Frauen gäbe. Das Forschungsdesign besteht aus der Auswertung von 21 wörtlich transskribierten Interviews mit Frauen in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei sind neu angekommene, lange hier lebende und gebürtige Bewohnerinnen Mecklenburg-Vorpommerns Teil des Samples. Bei der Durchführung des Interviews sei die Anwesenheit von Sozialtherapeut*innen zur Traumabewältigung notwendig gewesen. Die Fragen beinhalteten Lebensbereiche, Erfahrungen und institutionelle Strukturen in Bezug auf Rassismuserfahrungen. Die Frauen schilderten Ausgrenzungen und fehlendes Zutrauen von Lehrkräften; Mehrsprachigkeit wurde als Defizit, fehlende Hilfe als individuelles Problem wahrgenommen und definiert. Bildungserfolg sei von Unterstützung durch andere Personen aus dem persönlichen Umfeld abhängig gewesen. Die Frauen hätten versucht, unsichtbar zu werden. Allgemeiner erläuterte Wéber, dass die Ländlichkeit, die alte Bevölkerung, die Zentralisierung der Landkreise seit 2011 und die Nutzung als Experimentierfeld durch rechtsextreme Gruppen Faktoren seien, die Rassismusprobleme in Mecklenburg-Vorpommern forcieren würden. Teile der Bevölkerung nähmen die Gesellschaft fälschlicherweise als ethnisch homogen wahr, und würden die befragten Frauen auf diese Fremdheit hinweisen und eine Grenzziehung durchführen. Während des gesamten Vortrags merkte man deutlich, dass das Thema auch für die Rednerin sehr wichtig und emotional war.

Fragen aus dem Publikum

Auf die Vorträge folgte eine kurze Möglichkeit Fragen zu stellen, bevor die Veranstaltung beendet wurde. Es kamen sehr viele Fragen aus dem Publikum, die jedoch aus Zeitgründen leider nicht alle beantwortet werden konnten. Einige Personen haben die Vorträge auch kommentiert und dabei Solidarität zu Migrant*innen bekundet. Insgesamt war dieser Teil der Veranstaltung jedoch sehr kurz, da die beiden Vorträge, besonders der von Wéber viel Zeit in Anspruch genommen hatten.

Beitragsbild: Annica Brommann

Bürgerentscheid: Eure Wahl entscheidet über die mögliche Unterbringung von Geflüchteten

Bürgerentscheid: Eure Wahl entscheidet über die mögliche Unterbringung von Geflüchteten

Am Sonntag wird in Form einer Wahl über einen Bürgerentscheid entschieden. Die Einwohner*innen Greifswalds werden gefragt, ob sie dafür sind, dass im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehende Grundstücke zwecks Errichtung von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Vorpommern-Greifswald verpachtet werden. Welche Auswirkung euer Kreuz auf dem Wahlschein haben kann, erfahrt ihr im Artikel.

Überall in der Stadt wurden Plakate aufgehängt und aufgestellt, auf denen groß damit geworben wird ,Ja‘ oder ,Nein‘ beim Bürgerentscheid anzukreuzen. Auf den Plakaten sieht man Parteien und/oder Bündnisse, manchmal auch Fotos von Greifswalder Bürger*innen, die die jeweilige Kampagne unterstützen. Das Problem an den Plakaten: Sie senden teilweise widersprüchliche Aussagen aus. Dieser Artikel klärt über den Bürgerentscheid auf, damit ihr wisst, was es genau bedeutet, wenn ihr am Sonntag ,Ja‘ oder ,Nein‘ ankreuzt.

Was ist ein Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument direkter Demokratie auf kommunaler Ebene, wobei die Bürger*innen die Möglichkeit haben, selbst über eine Frage zu entscheiden. Der Bürgerentscheid steht der Bürgerschaft gleich. Die Frage ist entschieden, wenn sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde. Die Mehrheit muss mindestens 25 % der Stimmberechtigten betragen. Ist diese Mehrheit nicht erreicht worden, entscheidet die Bürgerschaft. Bei Stimmengleichheit ist die Antwort nein. Der Bürgerentscheid bindet die Universitäts- und Hansestadt Greifswald für zwei Jahre an die getroffene Entscheidung. Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger*innen ab 16 Jahren, die seit mindestens 37 Tagen in Greifswald ihre Hauptwohnung haben.

Worüber entscheidet der Bürgerentscheid in Greifswald?

Im März 2023 wurde ein Bürgerbegehren gestartet. Die Initiator*innen sammelten nach eigenen Angaben mehr als 7.000 Unterschriften und die erforderliche Anzahl an gültigen Unterschriften wurde erreicht, sodass die Bürgerschaft der Durchführung eines Bürgerentscheids zustimmte. Ausgangspunkt dafür war die geplante Verpachtung einer Fläche im Ostseeviertel an den Landkreis Vorpommern-Greifswald, um dort eine Containerunterkunft für Geflüchtete einzurichten. Der webmoritz. berichtete.

Sind Sie dafür, dass im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehende Grundstücke zwecks Errichtung von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Vorpommern-Greifswald verpachtet werden?

Die Frage des Bürgerentscheids

In der Stellungnahme der Greifswalder Verwaltung steht eindeutig, welche Auswirkung eure Stimmenabgabe hat und welche nicht.

Sie entscheiden darüber, ob die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in den nächsten Jahren ihre eigenen Flächen (Grundstücke) für Containerdörfer zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Vorpommern-Greifswald verpachten darf oder nicht.

Sie können nicht darüber entscheiden, ob private Flächen und Grundstücke, die nicht im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehen, zum Zwecke der Errichtung von Containeranlagen verpachtet werden dürfen. Sie können mit ihrer Entscheidung nicht beeinflussen, ob und wo und in welchem Umfang der Landkreis Vorpommern-Greifswald geflüchtete Menschen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unterbringt.

Stellungnahme der Verwaltung

Wer entscheidet, wie viele Geflüchtete nach Greifswald kommen?

Das entscheidet sozusagen der „Verteilungsschlüssel“. Der wird durch die Steuereinnahmen und die Bevölkerungszahl der Bundesländer errechnet. MV nimmt nur 1,98 % der Geflüchteten auf. Die Geflüchteten werden vom Bundesland auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Unser Landkreis – Vorpommern-Greifswald – muss nach dem Verteilungsschlüssel MVs 14,9 % der 1,98 % Geflüchteten Deutschlands aufnehmen. Normalerweise muss der Landkreis dafür sorgen, die Geflüchteten unterzubringen. In unserem Fall ist er dazu nicht mehr in der Lage und die Stadt Greifswald kümmert sich darum. Dass die Unterbringung von Geflüchteten in Containerdörfern die letzte Möglichkeit der Unterbringung sein sollte, beschloss die Bürgerschaft am 27.03.2023.

Die Bürgerschaftssitzung vom 27.03.2023 ist deswegen interessant, da der Landrat Michael Sack dort erklärte, dass mit einem hohen Zuzug an Geflüchteten gerechnet werde. Trotz der guten Infrastruktur und besseren Voraussetzungen Greifswalds als größte Stadt des Landkreises könne natürlich auch die Stadt an ihre Belastungsgrenze stoßen. Ein Problem unserer Stadt sei der geringe Wohnungsleerstand. Die Geflüchteten können sehr wahrscheinlich nicht in Wohnungen unterkommen. Es müssen also andere Lösungen gefunden werden: gemeinschaftsunterkunftstaugliche Räumlichkeiten, im Notfall auch Sportstätten.

Diese Frage kann beim Bürgerentscheid mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Wichtig ist nochmals hervorzuheben, dass der Bürgerentscheid keine Auswirkungen darauf hat, ob Geflüchtete nach Greifswald kommen werden.

Was es bedeutet, wenn ich ,Ja‘ ankreuze

  • Eine Unterbringung der Geflüchteten im Containerdorf bleibt eine Notfalllösung.
  • Die Stadt kann geeignete Standorte für Containeranlagen prüfen, dann der Bürgerschaft vorlegen, sie anschließend beschließen und an den Landkreis verpachten.
  • Die folgenden städtischen Flächen könnten momentan angeboten werden: der Festspielplatz an der Jungfernwiese; die Wiese in der Lise-Meitner-Straße und der Sportplatz in der Feldstraße 86.
  • Unterstützt wird die ,Ja-Kampagne‘ durch die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion DIE LINKE & Partei MUT und die SPD-Fraktion.

Was es bedeutet, wenn ich ,Nein‘ ankreuze

  • Die Geflüchteten werden auf nicht kommunalen Flächen, Flächen, die nicht der Stadt gehören, untergebracht. Das wären zum Beispiel Sporthallen.
  • Es können keine städtischen Standorte zur Errichtung von Containeranlagen verpachtet werden.
  • Dafür könnten allerdings andere Eigentümer*innen ihre Flächen zur Verpachtung anbieten.
  • Unterstützt wird die ,Nein-Kampagne‘ durch die CDU-Fraktion, die Fraktion BG/FDP/KfV, die AfD-Fraktion und die Einzelmitglieder Christian Kruse und Grit Wuschek.

Was empfehlen der Landkreis und die Stadtverwaltung?

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Stadtverwaltung der Universitäts- und Hansestadt empfehlen, dass eine Verpachtung städtischer Flächen an den Landkreis zur Aufstellung von Containeranlagen als Notlösung bestehen bleiben sollte. Mit einem „Nein“ beim Bürgerentscheid würde diese Möglichkeit verbaut. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sporthallen belegt werden müssen, erhöht sich also mit einem „Nein“ beim Bürgerentscheid.

Stellungnahme der Verwaltung

Das Wichtigste auf einen Blick:
Was? Bürgerentscheid
Wann? Sonntag, 18. Juni 2023, 8 bis 18 Uhr
Wo? In dem Wahllokal, das auf deiner Abstimmungsberechtigung steht.

Countdown bis zum Bürgerentscheid

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Beitragsbild: Adrian Siegler

9. November – Der deutsche Schicksalstag

9. November – Der deutsche Schicksalstag

Der 9. November ist in der deutschen Geschichte ein Datum, dem eine hohe historische Bedeutung zu Teil wird. Es gibt vier historisch bedeutende Ereignisse, die auf dieses Datum fallen. Hierbei handelt es sich um eine Grenzöffnung, die ersten demokratischen Schritte im damaligen Deutschen Reich, einen staatlich gelenkten Gewaltakt und einen gescheiterten Putschversuch. Was diese Beschreibungen meinen, erfahrt ihr hier:

Die Grenzöffnung – Der Mauerfall (1989)

Ein Ereignis, welches die meisten kennen werden, ist der Mauerfall. Der 9. November 1989. Tausende Menschen aus Berlin strömten zu den Grenzübergängen und fielen sich in die Arme. Doch was war eigentlich passiert? Dem 9. November gehen schon das ganze Jahr 1989 politische Unruhen und steigende Unzufriedenheit mit der politischen Führung in der DDR voraus. Als dann am 8. November das SED-Zentralkomitee aufgrund des politischen Drucks eine dreitägige Tagung einberuft, bei der das Politbüro am Anfang geschlossen zurücktritt, steht auf einmal ein neues Reisegesetz, mit welchem man hoffte die Bevölkerung besänftigen zu können, unbeabsichtigt im Fokus. Als SED-Generalsekretär Krenz dieses vor dem Zentralkomitee erläutert, fehlen einige Mitglieder, unter anderem auch Günther Schabowski, welcher später bei einer Pressekonferenz am 9. November die internationale Presse über den Sitzungstag informieren sollte. Bei einer Rückfrage eines Journalisten, die sich auf die Änderungen im Reisegesetz bezieht, beginnt er dann diese auszuführen. Auf eine Rückfrage, ab wann das Gesetz in Kraft trete, antwortete dieser fälschlicherweise, dass dies sofort der Fall sei. Dieser historische Moment ist hier auch nochmal zum Nachschauen. In der Folge brechen in West- und Ostberlin alle Dämme. Menschen strömen zu den Grenzübergängen und fallen sich dort in die Arme.

Ein staatlich gelenkter Gewaltakt – Die Novemberpogrome (1938)

So schön das letzte Ereignis endete, so traurig ist das folgende: Der 9. November 1938 beschreibt den Höhepunkt der Novemberpogrome. Diese meinen die staatlich gelenkte Gewalt des NS- Regimes gegenüber der jüdischen Bevölkerung im deutschen Reich. Auslöser dessen ist ein Attentat vom 17 jährigen Herschel Grynszpan auf den Legationssekretär Ernst vom Rath am 7. November. Danach beginnt das NS-Regime, diesen Anschlag zu seinem Vorteil zu nutzen. So wird in der NS- Propaganda veröffentlicht, das Attentat gehe auf das Weltjudentum zurück und das deutsche Nachrichtenbüro erteilt die Anweisung, das Attentat in der Presse hervorzuheben. So kommt es zu ersten Ausschreitungen gegenüber der jüdischen Bevölkerung. Als vom Rath, inzwischen um drei Klassen zum Gesandtschaftsrat 1. Klasse (heute vergleichbar mit dem Botschaftsrat) befördert, am 9.November seinen Verletzungen erliegt, beginnen die Gewaltausschreitungen im gesamten deutschen Reich.

So werden überall von zivilen SA- und SS-Anhängerinnen Synagogen und sonstige Immobilen von jüdischen Bürgerinnen geplündert oder angezündet. Das Ausmaß ist veheerend. Im Zeitraum vom 7. bis 13. November werden im Gebiet des Deutschen Reiches nach heutigem Stand mehrere hundert Juden ermordet, ungefähr 300 begehen Suizid und um die 1400 Synagogen, andere Versammlungsräume der jüdischen Gemeinde und tausende Wohnungen und Geschäfte sowie Friedhöfe werden geplündert oder ganz zerstört.

Ein gescheiterter Putschversuch – Der Hitler-Ludendorff-Putsch (1923)

Kurze Zeitreise in das Deutsche Reich des Jahres 1923: In der Weimarer Republik kriselt es gewaltig. Zuerst wird das Ruhrgebiet besetzt, dann tritt eine Hyperinflation ein und politisch Radikale beider Seiten wollen sich die wachsende Unzufriedenheit der Bevölkerung zunutze machen. Die NSDAP ist eine dieser Parteien. Ihre Mitgliederzahl steigt sprunghaft auf 55.000 Mitglieder, was sie zu stärksten rechtsradikalen Kraft macht. Adolf Hitler will diese Situation nutzen und bereitet zusammen mit Erich Ludendorff einen Putschversuch vor. Am 8. November kapert Hitler eine politische Versammlung im Münchner Bürgerbräukeller und erklärt die Absetzung der Bayrischen- und Reichsregierung.

Sofortige Gegenmaßnahmen sorgen aber dafür, dass der Hitlerputsch nur auf München begrenzt bleibt. Auch ein Demonstrationszug mit mehreren tausend Teilnehmer*innen am 9. November wird von einer Absperrung der bayrischen Landespolizei an der Feldherrnhalle gestoppt. Es kommt zu einem durch ein Handgemenge ausgelöstes Feuergefecht, bei dem drei Polizist*innen und vierzehn Demonstrierende ihr Leben lassen. Hitler flieht, wird erst einige Tage später verhaftet und im späteren Prozess zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt.

Die ersten demokratischen Schritte – Der Ausruf der Weimarer Republik (1918)

Am 9. November 1918 ruft Philipp Scheidemann (MSPD) die Weimarer Republik aus, ungefähr zwei Stunden später wird dieser Ausruf auch Karl Liebknecht als Anführer des kommunistischen Spartakusbundes machen. Dies ist nur möglich, da Max von Baden als damaliger Reichskanzler seine Befugnisse überschreitend Kaiser Wilhelm II. absetzt und den Verzicht der Hohenzollern auf den preußischen und deutschen Kaiserthron erklärt. Max von Baden übergibt sein Amt als Reichskanzler an Friedrich Ebert. Ebert ist zu diesem Zeitpunkt Vorsitzender der stärksten Partei im Reichstag. Auf Drängen von Parteifreunden wird Philipp Scheidemann zu der sich ansammelnden Masse von einem Balkon des Reichstags aus sprechen. Hierbei lässt er sich dazu verleiten, nicht nur das Abdanken des deutschen Kaisers, sondern auch eine parlamentarische Demokratie auszurufen. Dies missfällt Friedrich Ebert, da dieser die künftige Staatsform der Nationalversammlung beibehalten wollte.

Beitragsbild: Photo by Kelly Sikkema on Unsplash

moritz.uncut Folge 1: Hase und Igel mit Putin

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In der ersten Episode des neuen moritz.medien-Podcasts spricht moritz.magazin-Redakteur Robert mit Dr. Anke Giesen. Sie ist Vorstandsmitglied bei Memorial International und Memorial Deutschland.

Weitere Informationen zu Memorial und ihrer Arbeit könnt ihr hier auf ihrer Website nachlesen.

moritz.uncut findet ihr hier im webmoritz., auf der Podcast-Plattform eurer Wahl…

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Memorial, einer Menschenrechtsorganisation, die den Terror in den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion aufklärt, droht in Russland die Auflösung. Warum dies der Fall ist, wie die Organisation nach dem schwerwiegenden Gerichtsurteil weiterarbeitet und wie Memorials Arbeit in Deutschland aussieht, erfahrt ihr in diesem Interview.

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