von Svenja Fischer | 06.12.2021
Wie jedes Jahr stehen im Januar die Gremienwahlen für die studentischen und akademischen Gremien an. Dabei werden das Studierendenparlament (StuPa), die Fachschaftsräte (FSR) sowie der Senat und die Fakultätsräte neu gewählt. Und aktuell werden noch Bewerber*innen für das StuPa und die FSR gesucht. Die Bewerbungsfrist endet morgen, am 07.12.!
In unserem Artikel vom 24. November hier auf dem webmoritz. haben wir euch bereits genauer erklärt, was das für Gremien sind und was sie überhaupt machen. Sowohl das StuPa als auch die FSR sind äußerst wichtig für die studentische Selbstverwaltung und stellen gerade für uns Studierende sehr nützliche Anlaufstationen für die Themen Finanzen, Probleme mit Dozierenden oder Prüfungen sowie Veranstaltungen zu verschiedensten Themen dar. Es ist also im Interesse aller, dass diese Gremien möglichst gut arbeiten. Dafür ist es jedoch wichtig, dass sie möglichst voll besetzt sind. Für die aktuelle Wahlperiode sind aber leider noch sehr wenige Bewerbungen eingegangen. Das ist schade, denn Angst vor den Aufgaben ist unbegründet; in allen Gremien gibt es erfahrene Mitglieder, die neu gewählte Kolleg*innen an die Hand nehmen können.
Falls ihr euch jetzt also spontan noch selbst bewerben möchtet oder Kommiliton*innen kennt, die ihr zu einer Bewerbung motivieren möchtet, findet ihr alle Informationen dazu im Studierendenportal. Alles, was ihr für eine erfolgreiche Bewerbung machen müsst, ist das Dokument aus dem Portal auszufüllen und dieses ausgedruckt und unterschrieben bis zum 07.12. (das ist morgen!) um Mitternacht mit einem Lichtbildausweis im AStA einzureichen.
Solltet ihr noch irgendwelche Fragen zur Bewerbung oder zur Wahl selbst haben, könnt ihr euch gerne mit einer E-Mail an die Wahlleitung wenden: wahl.stud@uni-greifswald.de
Beitragsbild: geralt auf pixabay.com
von Julian Schlichtkrull | 05.12.2021
Es ist mal wieder so weit: In der kommenden Woche steht nicht nur der Nikolaus vor der Tür, sondern auch eine Vollversammlung am Dienstag und eine StuPa-Sitzung am Mittwoch. Und letztere kommt mit einer kleinen vorweihnachtlichen Überraschung daher, denn am 08.12.2021 werdet ihr die Möglichkeit haben, euch um das Amt der studentischen Vertretung im Rektorat unserer Universität zu bewerben.
Beinahe kommt es einem wie Täglich grüßt das Murmeltier vor, auch wenn die Idee eines studentischen Prorektorats erst im Wintersemester 2020 eingebracht wurde und die Vorstellung der letzten Bewerber*innen gerade einmal ein Jahr zurückliegt. Denn viel (oder vielleicht auch viel zu wenig) wurde seit der gescheiterten Wahl im Senat über das Thema geredet und dabei immer wieder die Frage aufgeworfen: Wie konnte es dazu kommen? Jetzt könnten die Diskussionen über Schuldweisungen jedoch endlich zu einem Ende kommen. Eine neue Wahlrunde für das Amt der studentischen Vertretung steht an, dieses Mal mit einigen formellen Änderungen.
Die erste und auffälligste davon ist wohl der Titel selbst. Wie Bianca (AStA-Referentin für Hochschul- und Innenpolitik) auf der vergangenen StuPa-Sitzung erklärte, gibt es ein „studentisches Prorektorat“ de facto laut Satzung des Landeshochschulgesetzes nicht, weshalb sich jetzt auf die Bezeichnung „studentische*r Vertreter*in im Rektorat“ geeinigt wurde. Mit der Umbenennung erhofft man sich nun also den kritischen Stimmen entgegenzuwirken, die im Namen der Position bereits einen Gesetzesbruch gesehen haben.
Auch am Wahlprozedere wurde herumgeschraubt: Die Vorstellung der Kandidierenden wird wieder in mehreren Etappen erfolgen, wobei auf der StuPa-Sitzung am 08.12.2021 bereits eine Wahl stattfinden soll, ebenso wie auf der Sitzung der FSK (Fachschaftskonferenz) am 19.01.2022. Allerdings wollen sich die Gremien dieses Mal nicht zwingend auf eine*n Bewerber*in festlegen. Um das nächste Level im Senat zu erreichen, genügt dieses Mal eine einfache Mehrheit. Das bedeutet, dass über alle Bewerber*innen einzeln abgestimmt wird, und jede Person als Vorschlag gilt, die mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen kann. Sollte das also bei mehreren Bewerber*innen der Fall sein, werden diese allesamt an den Senat weitergeleitet. Hier findet dann die offizielle Wahl statt, die Vorstellung innerhalb der Studierendenschaft ist also dafür gedacht, um Vorschläge für den Senat zu finden.
Gleich geblieben sind die Anforderungen an das Amt. Im Studierendenportal findet ihr eine Stellenausschreibung mit allen Anforderungen, die an die studentische Vertretung im Rektorat gestellt werden. Da die Stelle bisher an der Universität Greifswald noch nicht besetzt war, ist es unmöglich, hierfür eine vollständige Liste zu erstellen – ihr solltet also auch ein wenig Flexibilität mitbringen. Wichtig ist jedoch, dass ihr für die gesamte Legislatur von einem Jahr Student*in unserer Universität seid. Erwünscht sind zudem hochschulpolitische Erfahrungen, eine offene und kommunikative Art sowie Selbstständigkeit und ein generelles Interesse an studentischen Angelegenheiten. Da ihr im Rektorat und anderen Gremien Mitglied sein und als Bindeglied zwischen Studierendenschaft und Rektorat fungieren werdet, solltet ihr natürlich auch eine gewisse kommunikative Kompetenz vorweisen können. Grundsätzlich steht eine Bewerbung aber jedem*r Studierenden frei, der*die Interesse hat.
Bei Fragen steht euch jederzeit das StuPa-Präsidium zur Seite, die ihr am einfachsten mit einer Mail an stupa@uni-greifswald.de erreicht. Auch wenn ihr euch bewerben wollt, solltet ihr dem Präsidium bereits vorab eine kurze Ankündigungs-Mail zukommen lassen, um diesem bei der Planung der Sitzung zu helfen. Solltet ihr euch jedoch erst am Mittwoch ganz spontan dazu entscheiden, euch für das Amt aufstellen zu lassen, ist auch das möglich: Wie bereits von anderen Wahlen im Studierendenparlament bekannt, sind auch Initiativbewerbungen während der Sitzung möglich. Also, nutzt eure Chance und bewerbt euch!
Das Wichtigste auf einen Blick:
Was? Bewerbung zur studentischen Vertretung im Rektorat
Wann? Mittwoch, 08.12.2021, 20 Uhr c.t.
Wo? Ernst-Lohmeyer-Platz 6, Hörsaal 3/4
Wer? Jede*r! Hauptsache, ihr habt Bock.
Beitragsbild: Annica Brommann
von Unterm Dach | 02.12.2021
Hier kommt ihr zur sechsundzwanzigsten Folge
In der StuPa-Besprechung in dieser Folge bzw. in der 12. ordentlichen StuPa-Sitzung, die besprochen wird, deutlich spannender zu als in den letzten Wochen. Das Hauptthema bildet dieses Mal die Frage, inwieweit der FSR Rechtswissenschaft mit Prof. Weber Gespräche suchen soll und darf. Diese Diskussion entwickelte sich aus einem Antrag zu alternativen Veranstaltungen zu den Vorlesungen von Prof. Weber. Wie wir zu dem Thema stehen, könnt ihr hier hören.
Außerdem hat sich das StuPa mit dem Ablauf zur Wahl der studentischen Vertretung im Rektorat und der Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für den AStA und die moritz.medien beschäftigt. Was es damit genau auf sich hat, könnt ihr ebenfalls bei uns hören.
Der einzige Fachschaftsrat diese Folge ist der FSR Pharmazie. Hier haben wir uns über den Spitzenplatz des Greifswalder Pharmaziestudiums in Deutschland gefreut und den großen Veranstaltungskatalog besprochen. Außerdem ging es auch um den Aufbau des Studiums und wie man überhaupt an einen Studienplatz rankommt.
Abstimmungs- und Anwesenheitslisten
Ihr habt Fragen oder Anregungen? Dann schreibt uns einfach einen Kommentar oder eine Mail an: web-podcast@moritz-medien.de
Beitragsbild: Jonas Meyerhof
von Unterm Dach | 02.12.2021
Svenja und Tom schauen dem Fachschaftsrat Pharmazie unters Dach.
Timestamps:
00:00:00 – 00:07:47
Intro – Bis zum 7.12. könnt ihr euch noch für die Gremienwahlen aufstellen lassen!
00:07:47 – 00:15:56
12. ordentliche StuPa-Sitzung – Berichte mit aktueller Coronalage und keine Wahlen
00:15:56 – 00:33:13
12. ordentliche StuPa-Sitzung – Diskussion um Kommunikation mit Professor Weber
00:33:13 – 00:46:08
12. ordentliche StuPa-Sitzung – studentische Vertretung im Rektorat und mehr Geld
00:46:08 – 01:11:14
FSR Pharmazie – Greifswald ist Nummer 1 in Deutschland
01:11:14 – 01:16:08
Outro – Über den eigenen Studiengang hinausschauen
Ihr habt Fragen oder Anregungen? Dann schreibt uns einfach einen Kommentar oder eine Mail an: web-podcast@moritz-medien.de
Beitragsbild: Lilli Lipka
von Annica Brommann | 01.12.2021
Im allgemeinen Weihnachts- und Wintertrubel stehen auch an der Universität allerlei Fristen und Aktivitäten an. Für einen kleinen Überblick rund um die 2G-Regelung, Prüfungen und Wahlen findet ihr das Wichtigste gesammelt in diesem neuen Uni-Update.
1. Einführung von 2G in der Präsenzlehre
Mit der Änderung der Hochschul-Corona-Verordnung durch die Landesregierung gilt ab heute die 2G-Regel für Präsenzlehre. Ausgenommen sind Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- und Arbeitsräume benötigen, Prüfungen sowie Zugangs- und Zulassungsverfahren. Für diese gilt weiterhin die 3G-Regel, wobei häusliche Selbsttests nicht mehr ausreichen und von professioneller Stelle durchgeführt werden müssen.
Schwangere und Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sind zu den 2G-Veranstaltungen zugelassen, wenn sie über entsprechende ärztliche Bescheinigungen und einen aktuellen Test verfügen. Die Lehrenden wurden laut Rektoratsbeschluss darum gebeten, „Studierenden, die an den Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen dürfen, über digitale oder ähnliche Formate Zugang zu den Lehrveranstaltungsinhalten zu gewähren. Die digitalen (oder ähnlichen) Formate müssen nicht zwingend zeitgleich, aber zeitnah bereit gestellt werden. Die konkrete Umsetzung obliegt den Lehrenden. Im Austausch mit den Studierenden ist auch der Wechsel in ein digitales Format möglich.“
Es wird außerdem darum gebeten, bis Freitag, den 03. Dezember, den 2G-Nachweis als exportierte PDF über die Uni-Mail an covidzertifikat@uni-greifswald.de zu schicken oder bei einer persönlichen Anlaufstelle vorzuzeigen. Der verifizierte Status wird dann von den Mitarbeitenden der Universität in eurer Accountverwaltung hinterlegt. Andernfalls muss der entsprechende 2G-Nachweis bei jeder Veranstaltung vorgezeigt werden.
2. Maskenpflicht und 3G in den Bibliotheken
Seit heute gilt außerdem auch an den Arbeitsplätzen der Bibliotheken wieder Maskenpflicht. Wenn ihr euren 2G-Status verifizieren lassen habt, könnt ihr euch einfach am Eingang mit eurem Studierendenausweis anmelden, andernfalls müssen die entsprechenden Dokumente vorgezeigt werden. Wer nicht genesen oder geimpft ist, braucht ein negatives Testergebnis von offizieller Stelle, das in den letzten 24 Stunden durchgeführt wurde.
3. Prüfungsanmeldung und Änderung der Rahmenprüfungsordnung
Die Prüfungsanmeldung läuft dieses Mal länger: Vom 29. November 2021 bis zum 03. Januar 2022 könnt ihr euch online über das Selbstbedienungsportal für alle Prüfungen anmelden. Durch eine Änderung der Rahmenprüfungsordnung gibt es einige weitere neue Regelungen, beispielsweise beim Rücktritt von Prüfungen oder der Anzahl der Wiederholungsversuche. Alles weitere könnt ihr hier nachlesen.
4. Die studentische Vollversammlung steht an
Nächsten Dienstag, am 07. Dezember, findet um 14:15 Uhr die Vollversammlung des Wintersemesters statt. Was genau das ist, wie die Vollversammlung abläuft und warum ihr dabei sein solltet, findet ihr zum Beispiel in diesem Artikel erklärt. Anträge können bis 12 Uhr am Freitag, den 04. Dezember, eingereicht werden. Braucht ihr dafür noch Inspiration? Dann schaut doch einfach bei den letzten Vollversammlungen im Studierendenportal rein oder lest ein paar Liveticker des webmoritz. Falls ihr noch Fragen habt oder eure Anträge einschicken wollt, könnt ihr euch an asta_hopo@uni-greifswald.de wenden.
Die Vollversammlung wird wieder digital in diesem Moodle-Kurs und im DFN-Livestream stattfinden. Wie immer entfallen alle Lehrveranstaltungen ab 12 Uhr – sollte dem nicht so sein, wendet euch an eure Lehrenden oder den AStA.
5. Bewerbung für die studentischen Gremienwahlen einreichen
Am 11. November wurde die offizielle Wahlbekanntmachung für die studentischen Gremienwahlen im Januar 2022 veröffentlicht. Wenn ihr euch für das Studierendenparlament oder euren Fachschaftsrat aufstellen lassen wollt, habt ihr dafür noch bis zum 07. Dezember Zeit. Alle Infos findet ihr im Studierendenportal oder in diesem webmoritz.-Artikel, die Bewerbung läuft dann über BoardElect. Die Bewerbung steht allen Interessierten frei.
6. Studentische*r Vertreter*in im Rektorat gesucht
Bei der StuPa-Sitzung am Mittwoch, den 08. Dezember, habt ihr die Möglichkeit, euch als studentische*r Vertreter*in im Rektorat vorzustellen. Nähere Informationen zum Verfahren findet ihr auch in einer Mail des Studierendenparlaments vom 24. November. Das Amt der*des studentischen Prorektor*in steht allen frei, die interessiert sind.
Das Rektorat einer Hochschule ist für die rechtliche Außenvertretung und somit für alle organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Aufgaben der Hochschule, aber auch für die Außenrepräsentation und die strategische Steuerung von Studium, Forschung und Lehre verantwortlich. Ihr wollt euch vorher etwas mehr informieren? Auf dem webmoritz. findet ihr einige Artikel, beispielsweise mit allen Informationen zur Einführung des studentischen Prorektorats oder zu der Vorstellung der letzten Kandidierenden (damals noch mit einem anderen Verfahrensablauf).
Beitragsbild: Annica Brommann
von Svenja Fischer | 24.11.2021
Wie in jedem Jahr finden im Januar wieder die Gremienwahlen statt. Bei den studentischen Gremienwahlen werden das Studierendenparlarment (StuPa) und die Fachschaftsräte (FSR) gewählt. Dafür werden bis zum 7. Dezember wieder engagierte Studierende gesucht, um die studentische Mitbestimmung an der Universität Greifswald aufrecht zu erhalten und zu verbessern.
Studierendenparlament
Was ist das StuPa? Das StuPa ist das höchste studentische Gremium. Hier tagen 27 Mitglieder alle zwei Wochen.
Was macht das StuPa? Neben den hochschulpolitischen Grundsatzentscheidungen (wie Ordnungen oder Satzungen) verwaltet das StuPa die Gelder der Studierendenschaft (200.000 Euro pro Jahr) und beschließt für die Studierenden Anträge, wie zum Beispiel im Fall der Coronaregelungen (Onlineprüfungen, Regelstudienzeitverlängerung, etc.) oder in dem von Prof. Weber. Außerdem werden die Referent*innen des Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) durch das StuPa gewählt und kontrolliert.
Was habe ich davon? Durch das StuPa kannst du die Situation des Studiums an der Universität und deiner Kommiliton*innen aktiv beeinflussen. Du kannst entscheiden, wofür das Geld der Studierendenschaft genutzt wird. Du kannst persönliche Vorteile daraus ziehen (wie zum Beispiel Fristverlängerungen bei Abgaben, außerdem macht sich ein Amt im StuPa gut auf dem Lebenslauf).
Kann ich das? Natürlich kannst du das. Selbst dann, wenn du Ersti bist und/oder noch nie etwas vom StuPa gehört hast. Aber falls du noch Zweifel haben solltest, kannst du dich bei der Telefon-Sprechstunde der Wahlleitung unter der Nummer 03834 420 1750 am Donnerstag (26.11. und 3.12.) von 13:30 bis 14:30 Uhr melden und alle deine Fragen loswerden. Außerdem könntest du in unseren Podcast mit dem aktuellen StuPa-Präsidenten Bennet reinhören.
Was muss ich jetzt tun? Du musst bis spätestens zum 7. Dezember den Bewerbungsbogen im Studierendenportal ausfüllen und danach ausgedruckt und unterschrieben persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis während der Sprechzeiten beim AStA einreichen. Sollten hier noch Fragen auftreten, meldet euch gerne ebenfalls Freitag von 13:30 bis 14:30 Uhr telefonisch (03834 420 1750) bei der Wahlleitung im AStA oder schreibt an diese eine E-Mail (wahl.stud@uni-greifswald.de).
Fachschaftsräte
Was sind Fachschaftsräte? Die FSR sind die Vertretungen der Studierenden ihrer jeweiligen Fachschaft.
Was machen die FSR? Die FSR vertreten die Interessen der Studierenden in der Fachschaft und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Du hast Probleme mit einem Dozierenden? Du weißt nicht, wie dein Stundenplan am besten strukturiert wird? Du hast Sorgen wegen einer Prüfung? Bei all diesen Problemen kann dir dein FSR weiterhelfen. Außerdem sind die FSR auch für die schönen Veranstaltungen zuständig. Sei es ein Ball, ein Kickerturnier oder eine einfache Party bei euch im Institut. Hier könnt ihr neue Leute kennenlernen und viel Spaß haben.
Was habe ich davon? Du kannst die Situation für das Studium in deiner Fachschaft und deiner Kommiliton*innen aktiv beeinflussen. Du kannst bei Fragen innerhalb der Fachschaft in Gesprächen mit den Dozierenden die studentische Perspektive einbringen und ein wichtiges Bindeglied sein.
Kann ich das? Natürlich kannst du das. Selbst dann, wenn du Ersti bist und/oder noch nie etwas vom FSR gehört hast. Aber falls du noch Zweifel haben solltest, kannst du dich bei deinem FSR melden und alle deine Fragen loswerden. Bestimmt kannst du auch schon vorab einmal an einer FSR-Sitzung vorbeischnuppern. Außerdem könntest du in unsere aktuelle Podcast-Reihe zum Thema FSR reinhören. Da sind zwar bisher nur einige vertreten, aber du gewinnst einen Eindruck, wie die Fachschaftsarbeit überhaupt so aussieht.
Was muss ich jetzt tun? Du musst bis spätestens zum 7. Dezember den Bewerbungsbogen im Studierendenportal ausfüllen und danach ausgedruckt und unterschrieben persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis während der Sprechzeiten beim AStA einreichen. Sollten hier noch Fragen auftreten, meldet euch gerne Freitag von 13:30 bis 14:30 Uhr telefonisch bei der Wahlleitung (03834 420 1750) im AStA oder schreibt an diese eine E-Mail (wahl.stud@uni-greifswald.de).
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