Lehren, Forschen, Ausbeuten

Lehren, Forschen, Ausbeuten

Am 20. April dieses Jahres kam es zu einer Verhandlung am Rostocker Arbeitsgericht, die für viele studentische Beschäftigte in Verwaltungsaufgaben für Veränderungen sorgen könnte. Bereits in den letzten Jahren gab es des Öfteren ähnliche Klagen und Rechtssprechungen, was die Beschäftigung studentischer Hilfskräfte in Verwaltungstätigkeiten betrifft – in Berlin wurden bereits erste Maßnahmen getroffen. Anderen Hochschulen geht langsam der Po auf Grundeis. Darüberhinaus machen die Gewerkschaften Druck, um einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte zu erkämpfen. Klage? Studentische Beschäftigte? Verwaltungstätigkeiten? Tarifvertrag? Was? Wir erklären es Euch!

Vor dem Arbeitsgericht Rostock klagte ein Student mit Hilfe der GEW (Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft) und dem DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund). Grundlegend ging es dabei um die Anstellung als studentische Hilfskraft und die Vertragsbedingungen. Dass die Vertrags- und Arbeitsbedingungen von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften nicht unbedingt den Vorzeigebedingungen des deutschen Arbeitsmarktes entsprechen, ist manchen klar, aber noch lange nicht allen studentischen Beschäftigten. Dabei gehören von allen Beschäftigten an M-Vs Hochschulen ganze 28,4% der “Statusgruppe: wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte” an. Für das Jahr 2020 beliefen sich die exakten Zahlen auf 8.462 Beschäftigte an allen Hochschulen M-Vs, von denen 2.406 Beschäftigte Hilfskräfte waren.

Arbeiten, um das Studium zu finanzieren

In den Wintersemestern 2020/2021 und 2021/2022 waren rund 2,49 Millionen Menschen an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Durch BAföG unterstützt wurden dabei lediglich 465.543 Studierende. Somit bezieht der Großteil der Studierenden den Lebensunterhalt aus anderen Quellen. Zu diesen Quellen gehören Eltern und weitere Angehörige, aber auch die eigene Erwerbstätigkeit. Laut dem Statistischen Bundesamt zeigen die Zahlen für das Jahr 2019, dass etwas mehr als die Hälfte der Studierenden durch ihre Angehörigen monetär unterstützt wird und ein Drittel der Studierenden von der eigenen Erwerbstätigkeit lebt. Klassische Jobs für Studierende findet man in der Gastronomie und im Einzelhandel – Regale einräumen, an der Kasse arbeiten. Viele Studierende haben jedoch auch das Privileg, an ihrer Hochschule als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft zu arbeiten. Doch ist das überhaupt ein Privileg?

Hochschulen locken die Studierenden mit “klaren” Arbeitsverträgen, einem Fuß in der Tür der Wissenschaft und Rücksichtnahme auf Prüfungsphasen. Studentische Hilfskräfte erhalten zumindest Mindestlohn und man muss sich nicht mit unfreundlichen Gästen in der Gastronomie herumschlagen, die nicht einmal Trinkgeld geben wollen. Eigentlich klingt das alles sehr gut und voll cool und praktisch. Arbeitsrechtlich ist hier jedoch einiges fragwürdig. Das könnt ihr euch gar nicht vorstellen, weil die Universitäten ja staatliche Institutionen sind? Let’s see what’s coming next!

Die rechtlichen Hintergründe

Gehen wir einmal in die rechtliche Materie. Betrachtet man die zwei Seiten Arbeitsvertrag, die uns die Universität Greifswald vorsetzt, stehen in diesen zwei Paragraphen drin, auf die sich bezogen wird: Einmal Paragraph 6 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und Paragraph 79 des Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V). Den genauen Text findet ihr sowohl in den Verlinkungen, als auch in den folgenden Aufklappboxen:

§ 6 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfstätigkeiten (WissZeitVG)
Befristete Arbeitsverträge zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben sind, sind bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren zulässig. Innerhalb der zulässigen Befristungsdauer sind auch Verlängerungen eines befristeten Arbeitsvertrages möglich.
§ 79 LHG M-V – Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte

(1) Den wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften obliegen Dienstleistungen in der Lehre, Forschung und in Entwicklungsvorhaben sowie die damit zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben, die nicht die Einstellungsvoraussetzungen für wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfordern. Als Tutorinnen und Tutoren unterstützen sie im Rahmen der Studienordnungen studentische Arbeitsgruppen im Studium. Sie werden mit weniger als der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt.

(2) Die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte werden einem Fachbereich, einer wissenschaftlichen Einrichtung oder einer Betriebseinheit zugeordnet. Diese sind für die fachliche und didaktische Betreuung der Tutorien verantwortlich. Soweit sie dem Aufgabenbereich einer Professorin oder eines Professors oder einem sonstigen Hochschulangehörigen mit Lehr- und Forschungsaufgaben zugewiesen sind, sind diese weisungsbefugt.

(3) Voraussetzung für die Einstellung als wissenschaftliche Hilfskraft ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Als studentische Hilfskraft kann eingestellt werden, wer in einem Studiengang immatrikuliert ist, der zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt.

(4) Die Befristung von Arbeitsverhältnissen der wissenschaftlichen Hilfskräfte, die bereits ein Hochschulstudium mit einem Master oder einem vergleichbaren Grad abgeschlossen haben, ist bis zu einer Dauer von zwei Jahren zulässig.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz besagt demnach im Groben erst einmal, wie lang so ein Vertrag befristet sein darf. Außerdem müssen studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte immatrikulierte Studierende sein und ihre Arbeitsverträge dürfen innerhalb der maximalen Laufzeit verlängert werden. Das kann vermutlich jede*r aus diesen zwei Sätzen herauslesen. Die jeweiligen Landeshochschulgesetze bzw. Hochschulrahmengesetze der Länder regeln die genaueren rechtlichen Punkte der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte.

Im Landeshochschulgesetz M-V wird klarer definiert, was eigentlich eine studentische und eine wissenschaftliche Hilfskraft ist. Außerdem werden die Arbeitsbereiche studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte betrachtet. Diese Arbeitsbereiche liegen “in der Lehre, Forschung und in Entwicklungsvorhaben sowie die damit zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben, die nicht die Einstellungsvoraussetzungen für wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfordern”.

Gerade der letzte Teil des ersten Satzes aus Paragraph 79 (1) LHG M-V ist von immenser Bedeutung. Denn daraus ergibt sich, dass Tätigkeiten in Rechenzentren, (Studierenden)Sekretariaten, Bibliotheken und International Offices eben nicht rechtens sind. Studentische Hilfskräfte in diesen Bereichen haben einen Anspruch auf Tarifvergütung, teils sogar unbefristete Arbeitsverträge und vor allem: vernünftige Arbeitnehmer*innenrechte. Bedeutet im Umkehrschluss jedoch auch: Hilfskräfte, die in tatsächlichen Hilfskraftstellen arbeiten, stehen diese Rechte nicht zu. Schade Schokolade.

Warum klagen? Die Bedingungen sind ja okay.

Ja, die Bedingungen sind okay. Aber mehr eben auch nicht. Seit zwei Jahren gibt es nun immerhin einen Paragraphen zum Erholungsurlaub in studentischen Arbeitsverträgen – zuvor gab es keinerlei Erklärungen zu Urlaub und ob dieser den Studierenden überhaupt zusteht. Bis heute ist nicht vollständig geklärt, wie man seinen Urlaub “einreicht”. Jede Dienststelle handhabt dies unterschiedlich. Viele Hilfskräfte wissen ebenfalls nicht, dass sich ihr monatlicher Stundensatz – bei Arbeit ohne feste Arbeitszeiten – reduziert, wenn in einem Monat Feiertage auf Werktage fallen. Ja, richtig! Ihr müsst dann weniger arbeiten! Bei festen Arbeitszeiten habt ihr da logischerweise einfach frei, ohne nacharbeiten zu müssen.

An keiner Stelle wird über die Rechte, die studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte haben, aufgeklärt. Niemand sieht sich in dieser Verantwortung – betrachtet man den (rechtswidrigen) Einsatz einiger Hilfskräfte an Hochschulen, wird deutlich, warum dies nicht die Hochschulen selbst tun. Darüber hinaus steht studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften auch keine Personalvertretung an Hochschulen zu, denn das sind ganz spezielle Rechte.

Doch irgendwer muss doch für Aufklärung sorgen?! Ja – die Gewerkschaften, die sich übrigens für vernünftige Arbeitsbedingungen und Vergütung aller studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte einsetzen. An vielen Hochschulen übernehmen die Aufklärung die Hochschulgruppen der Gewerkschaften. Auch an der Universität Greifswald hat sich eine Hochschulgruppe des DGB neu gegründet – im Interview auf dem webmoritz. könnt ihr mehr darüber erfahren. An anderen Hochschulen klären die Studierendenvertretungen (AStA und StuRa) ebenfalls über die Rechte der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte auf. Manche Studierendenschaften haben sogar eigene Interessensvertretungen gründen können.

Es gibt diverse Handreichungen, in welchen die Gewerkschaften die arbeitsrechtlichen Ansprüche von Hilfskräften niedergeschrieben haben. Finden kann man solche Handreichungen beispielsweise bei ver.di und auch der GEW. Dort sind verhältnismäßig kurz und absolut verständlich eure Rechte und Ansprüche als Hilfskraft formuliert.

Endlich ist es doch passiert!

In Rostock hat nun scheinbar ein studentischer Beschäftigter gegen seine Anstellung geklagt. Die Begründung liegt in der oben aufgeführten Situation: Als studentische Hilfskraft erhält man an allen Hochschulen – mit Ausnahme Berlin, aber dazu kommen wir noch! – (kurze) befristete Verträge unter der Bedingung, dass man auch Hilfskrafttätigkeiten ausführt. Jedoch war Letzteres bei ihm scheinbar nicht der Fall. Daraus ergibt sich einerseits, dass die Befristung nach Paragraph 6 des WissZeitVG hinfällig ist und andererseits, dass er aufgrund seiner Tätigkeit auch nicht mehr als Hilfskraft vergütet werden darf. Ihm steht danach Tariflohn (und der dazugehörige Tarifvertrag!) zu. Hierzu gab es bereits im Vorfeld wegweisende Urteile. Das Arbeitsgericht Rostock beruft sich auf die beiden Urteile 7 Sa 143/18 des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg und 7 AZR 245/20 des Bundesarbeitsgerichts.

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat das nun potentiell weitreichende Folgen. Viele Stellen an der Universität werden widerrechtlich von Hilfskräften besetzt, obwohl an deren Stelle eigentlich Fachpersonal sitzen, arbeiten und vor allem entsprechend bezahlt werden müsste. Folglich kann es nun durchaus so kommen, dass diese Stellen erst einmal wegfallen und nach und nach zu richtigen Stellen umgewandelt werden. Dies würde aber eben höhere Kosten bedeuten, denn solche Stellen werden entsprechend tarifvertraglich vergütet. In Berlin läuft dieser Prozess bereits seit vielen Jahren mit größeren Problemen.

Oft geschrieben, doch nie erklärt: Tarifvertrag!

So ein Tarifvertrag ist richtig praktisch. In diesem ist im Prinzip alles festgeschrieben. An deutschen Hochschulen – mit Ausnahme von Hessen – gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Ausgehandelt wird dieser von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Arbeitgeber*innen-Seite und der GEW, ver.di und dem dbb beamtenbund und tarifunion auf Arbeitnehmer*innen-Seite. In so einem Tarifvertrag sind dann verschiedene Punkte klar und deutlich geregelt, wie beispielsweise Arbeitszeiten, Eingruppierung, Urlaubsanspruch, Verfahren im Krankheitsfall und Sonderzahlungen – wie die Corona-Sonderzahlung! Nach Tarifvertrag beschäftigte Personen haben einen Anspruch auf die darin geregelten Punkte. Da der Tarifvertrag jedoch nicht für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte gilt, haben diese auch keine Ansprüche darauf.

Zwischen gesetzlichem Mindestlohn und Höchstsätzen

Was die Vergütung betrifft, hat sich die TdL für etwas Besseres entschieden: festgesetzte Höchstsätze. Richtig, HÖCHSTsätze, nicht Mindestsätze. Außerdem stellt die TdL es den Bundesländern frei, ob studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte eine Sonderzahlung (beispielsweise Weihnachtsgeld) erhalten. Jedoch haben die Hilfskräfte keinen Anspruch auf die Zahlung. Ein kleiner Erfolg ist immerhin der Fakt, dass seit 2008 die Höchstsätze für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte – dank Druck der Gewerkschaften – wieder gestiegen sind und zwar ungefähr mit den Tariferhöhungen der Tarifbeschäftigten. Zwischen den 1990ern und 2008 sind diese Sätze nämlich nicht angepasst worden, während der Tariflohn jedoch erhöht wurde. Außerdem liegen die Sätze der Hilfskräfte – dank gesetzlichem Mindestlohn – bei mindestens 9,82€.

Diese Höchstsätze bedeuten dennoch: Jedes Bundesland kann den Hochschulen das Entgelt der Hilfskräfte eigens vorschreiben, welches zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn (derzeit 9,82€, ab 01.07.2022 bei 10,45€) und dem Höchstsatz der TdL liegt. Außerdem wird dort nach wie vor in die Tarifgebiete Ost und West unterteilt – die Höchstsätze für 2018 im Tarifgebiet Ost lagen somit knapp 48 Cent unter den Höchstsätzen im Tarifgebiet West. Wobei es auch schon an ein Wunder grenzen würde, könnten wir die innerdeutsche Grenze 35 Jahre nach dem Mauerfall bereits hinter uns lassen.

Die Ausnahme oder auch das Paradies: Berlin

In unserer Bundeshauptstadt läuft sicher einiges falsch – eines jedoch nicht: der Zusammenhalt studentischer Beschäftigter und ihr Arbeitskampf. Im Jahr 2018 haben die studentischen Beschäftigten in Berlin mehrere Tage (es waren 41 an der Zahl) gestreikt, unter anderem zur Langen Nacht der Wissenschaft, die nicht nur von Berliner*innen gut besucht wird. Die genaue Chronik zum Streik ist abrufbar zum Nachlesen. Bereits vor vier Jahren forderten die Berliner Studierenden einen Lohn, mit dem es sich in Berlin auch leben lässt – 14€ wurden gefordert. Den Tarifvertrag hatten Berliner Studierende zu diesem Zeitpunkt bereits – die Hochschulen haben sich jedoch bei der Lohnerhöhung quergestellt. Eine Lohnerhöhung, die 2001 zuletzt in Berlin stattgefunden hat. Nach 17 Jahren ohne Erhöhung der Löhne studentischer Beschäftigter haben genau diese dann den Schlussstrich gezogen – mit Erfolg. Die Inhalte des 2018er Tarifvertrags TVStud III kann man in einer Broschüre der GEW Berlin nachlesen, falls man mal kurz ins Traumland abschweifen möchte.

Licht am Ende des Tunnels?

Vielleicht ist es an einigen Hochschulstandorten noch nicht zum Streik gekommen, doch aktuell ist Bewegung im Spiel. In den letzten fünf Jahren kam es häufiger zu Klagen bezüglich der rechtswidrigen Anstellung ausgewählter Hilfskräfte in besagten Verwaltungstätigkeiten. Außerdem setzen sich vor allem die GEW und ver.di gegenüber der TdL für studentische Beschäftigte ein, sodass Tarifverträge auch außerhalb Berlins denkbar sind und zwar für alle studentisch Beschäftigten.

Beide Gewerkschaften stehen zusätzlich hinter der TVStud-Initiative, die auch in den Rest der Republik überschwappt. Die Initiative setzt sich deutschlandweit für die tariflichen Belange der studentischen Beschäftigten ein. Bereits im letzten Wintersemester kam es an vielen deutschen Hochschulstandorten zu Streiks der studentischen Beschäftigten. Leider ist es in M-V noch verhältnismäßig ruhig – wobei die aktuelle Landesregierung einen TVStud in ihrem Koalitionsvertrag stehen hat. Das alleinige Festschreiben reicht jedoch nicht aus – manchmal braucht es Druck, damit Dinge auch endlich umgesetzt werden.

Aktuell läuft über die TVStud-Initiative eine Befragung für Studierende, die in den letzten 12 Monaten als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte gearbeitet haben. Diese Befragung soll eine Bestandsaufnahme der Arbeitsbedingungen an deutschen Hochschulen geben. Mit Hilfe dieser Bestandsaufnahme, die in Kooperation mit dem Institut für Arbeit und Wirtschaft der Uni Bremen durchgeführt wird, sollen die kommenden Verhandlungen mit der TdL bestritten werden, damit auch außerhalb Berlins bessere Arbeitsbedingungen herrschen können. Denn hier kommt der zweite Lichtblick: die TdL hat nun zumindest zugestimmt, das Thema zu besprechen.

Unser Ziel war, den tariflosen Zustand für diese große Beschäftigtengruppe endlich zu beenden. Das Thema war noch in der letzten Verhandlungsnacht in Potsdam ein großer Konfliktpunkt. Am Ende war nicht mehr als eine Gesprächszusage erreichbar. In den Gesprächen solle es zunächst um eine “Bestandsaufnahme über die Beschäftigungsbedingungen der studentischen Hilfskräfte” gehen. Das bedeutet aber auch: Zum Thema TV Stud besteht keine Friedenspflicht. Der Kampf geht weiter!

GEW zur Tarifrunde 2021

Was bleibt…

…ist der noch fehlende Tarifvertrag. Setzt euch für eure Ansprüche und Rechte ein – und vor allem: Nehmt noch bis zum 30. Juni an der Befragung der TVStud teil, wenn ihr derzeit Hilfskräfte seid oder innerhalb der letzten 12 Monate Hilfskräfte wart. Allein durch die Teilnahme an der Befragung könnt ihr potentiell die Arbeitsbedingungen zukünftig verbessern. Das tut nicht weh, dauert auch nicht lang, aber hat einen Impact. Informiert euch außerdem sehr gern weiter auf der TVStud Website, die auch eine deutschlandweite Vernetzung bietet.

Beitragsbild: TVStud

Live-Ticker – studentische Vollversammlung SoSe 2022

Live-Ticker – studentische Vollversammlung SoSe 2022

Hier geht es ab 14 Uhr los mit dem Live-Ticker zur Vollversammlung. Diese wird am Ernst-Lohmeyer-Platz 6 in Hörsaal 3/4 stattfinden. Jede*r ist gerne gesehen und eingeladen. Solltet ihr es aber wiedererwartend nicht in den Hörsaal schaffen, könnt ihr das ganze Spektakel hier mitlesen.

Die Anträge zur VV könnt ihr – wie immer eigentlich – im wunderschönen Drucksachenpaket nachlesen!

Die Tagesordnung der Vollversammlung des Sommersemesters 2022

TOP 1 Begrüßung durch das Tagespräsidium – alle begrüßen sich wieder einmal
TOP 2 Formalia
– das gehört auch hier dazu! Beschlussfähigkeit prüfen…
TOP 3 Fragen und Anregungen aus der Studierendenschaft
TOP 4 Infotop AStA
TOP 5 Zugang zum Kaffeeautomaten am Ernst Lohmeyer Platz
TOP 6 Anpassung der Öffnungszeiten der Cafeterias “ins Grüne”
TOP 7 Bessere Beschilderung für barrierefreie Wege
TOP 8 Sonstiges

Hier beginnt ab 14:00 Uhr der Live-Ticker!

Hallo, Moin und Herzlich Willkommen zur studentischen Vollversammlung des diesjährigen Sommersemesters. Unser ticker.team besteht heute aus Julian, Juli, Svenja und Schlaura. Etwas dezimiert, aber dafür haben wir tatkräftige Unterstützung von moritz.tv, die wieder einmal einen Beitrag über die VV machen!

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14:19 Uhr

TOP 1 – Begrüßung

Wir sind knapp über 50 und das ist etwas über ein Sechstel der nötigen Anwesenden zur Beschluzssfähigkeit. Er ist etwas traurig, dass nicht nur sein StuPa, sondern auch seine VV segr wenig besucht ist.

TOP 2 – Formalia

Wir sind nicht beschlussfähig – wir kommen hier vermutlich auf knapp 1/6 der notwendigen Stimmen.

Ben zeigt auf das Tagespräsidium, welches aus Hennis und Felix besteht – es folgt Klopfen und eine euphorische Begrüßung durch Frieda.

Die Tagesordnung wird vorgestellt.
Christiane schlägt vor, Fragen und Anregungen aus der Studierendenschaft hinter die Anträge zu setzen, damit man da vielleicht auch noch etwas diskutieren kann.

Die geänderte Tagesordnung wird mit zwei Enthaltungen angenommen.

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14:21 Uhr

TOP neu 3 – Infotop AStA

Plötzlich treten sehr viele Menschen nach vorne. Lukas als Vorsitzender begrüßt alle Anwesenden.

Lukas bedankt sich noch mal beim Präsidium und bei Marcel, der das Ganze organisiert hat. Er weist darauf hin, dass daran gearbeitet wird, die VV wieder online zu machen, aber das soll ordentlich funktionieren, deswegen dieses Mal noch nicht.
Auf der Seite des AStA kann man sich die Referate auch nochmal angucken und nachlesen, was die so machen.
Die WSP-Mittel standen vor kurzem vor einer Starken Kürzung. Das ist die Wohnsitzprämie. Für jede*n Student*in, der*die sich ummeldet, bekommt die Uni Geld, das für verschiedene Projekte verwendet werden kann. Damit können Exkursionen, SHK-Stellen und vieles mehr unterstützt bzw. finanziert werden. Das sind etwa 100.000 €. Direkt nach Bekanntgabe, der geplanten Kürzungen hat sich der AStA mit dem stud. Prorektor dagegen zur Wehr gesetzt und nach aktuellem Stand wird es bei der bisherigen Summe bleiben.

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Ellen hat für die kostenlosen Menstruationsartikel einen WSP-Mittelantrag gestellt und Dank der guten Zusammenarbeit mit dem Rektorat werden bald in den Bibliotheken zur Verfügung gestellt.

Jada kriegt kurz einen kleinen Schreck, weil das Mikro zu laut eingestellt ist, aber das ist schnell behoben. Er hat das Referat für Internationales und Antirassismus. Er stellt das Festival contre le racisme vor und wünscht sich, dass viele die Veranstaltungen besuchen.
Zusätzlich stellt er noch ein weiteres Projekt vor. Um den Geflüchteten helfen zu können werden Studierende über den AStA und die Institute angesprochen, um bei Sprachkursen oder Ähnlichem mitzuhefen. Er würde sich sehr über weiteres Engagement der Studierenden freuen.

Jens merkt an, dass die VV nur einmal im Semester ist, aber Veranstaltungen ja deutlich hüufiger stattfinden.Deswegen wird aktuell das Studierendenportal umgebaut und aktualisiert. Zurzeit ist das Studierendenportal zwar noch im Umbau, aber trotzdem ist es schon benutzbar und man sich dort über jede Menge Veranstaltungen und Ähnliches informieren.
In diesem Zuge weist er gleich auf den QR-Code hin, der ganz heimlich auf unsere Stimmkarten gedruckt wurde und direkt zum Studierendenportal führt. Ein begeistertes Raunen geht durch den Saal. 

Christiane ist Referentin für Ökologie. Auf dem Campus Lohmeyerplatz und Beitz-Platz stehen jetzt Food-Sharing-Fahrräder.
Außerdem hat sie in der Projektwoche letzte Woche die Nachhaltigkeitswoche organisiert, bei der es verschiedene Aktionen gab (Vorträge, Kinofilme, gemeinsames Müllsammeln u.v.m.).
Heute Abend 19 Uhr in der Straze gibt es wieder ein Vortrag von der letzten Generation. Dort werden ökologische Belange thematisiert.

Für die Klimaschutzstrategie 2030 haben sich Arbeitsgruppen gebildet. Dabei stellt sich jetzt die Frage, wer von den Studierenden eigentlich legitimiert ist, hier mitzuwirken. Dieses Problem soll heute Abend um 18.30 Uhr im AStA-Konferenzraum geklärt werden. Dabei sind alle herzlich eingeladen, die beim Thema Klimaschutzstrategie mitsprechen wollen.

Lukas fragt, ob es Fragen oder Anregungen an den AStA gibt.
Es gibt keine Meldungen.

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Etwas verspätet meldet sich Frieda dann doch noch und fragt nach den Referaten, die zurzeit noch nicht besetzt sind.

Das Referat für politische Bildung und Antifaschissmus, für Hochschul- und Innenpolitik sowie Finanzen sind noch offen.

Es wird gefragt, ob man da gewählt werden muss.

Um ein Referat zu besetzen, muss man durch das StuPa gewählte werdem. In den AGs kann aber hingegen theoretisch jede*r mitarbeiten. Das wird auch gerne gesehen, damit mal neue Ideen dazukommen.

Morgen um 20 Uhr in der Loeffler-Straße 70 (Hörsaal Wirtschaftswissenschaften) ist wieder StuPa-Sitzung und dort werden auch die Referate gewählt.

14:33 Uhr

TOP neu 4 – Zugang zum Kaffeeautomaten am Ernst Lohmeyer Platz

Marcel bringt ihn stellvertretend ein. Die eigentliche Antragstellerin ist leider krank.

Er persönlich findet den Antrag aber auch sehr wichtig und stellt ihn deshalb gerne vor.

Das Problem: Der Kaffeeautomat unten im Gebäude Lohmeyer-Platz 6 wird jeden Abend ab 20 Uhr ausgeschaltet. Dieser ist der einzige Kaffeeautomat am Lohmeyercampus.

Daher bittet er darum, dass beschlossen werden möge, dass die Öffnungszeit des Kaffeeautomatens zumindest an die Bibliotheksöffnungszeiten angepasst wird.

Hennis stellt Fragen:
Er fragt, ob der AStA dafür zuständig sein soll?
Außerdem fragt er, ob es um den Zugang oder die Öffnung des Automaten geht.
Da Öffnungszeiten und Zugang in engem Verhältnis stehen, wäre beides gut.

Es gibt eine Frage, ob es nicht möglich wäre, den Kaffeeautomaten direkt in die Bibliothek zu stellen, um das Problem des Zugangs zu umgehen.

Marcel antwortet direkt, dass das wahrscheinlich möglich wäre und man einen entsprechenden Änderungsantrag stellen könnte.

Hannes schlägt vor die Reichweite zu erweitern und auch den Campus am Beitzplatz mit aufnimmt.

Christiane schließt sich dem an, dass eine Aufstellung in der Bibliothek mehr Sinn ergeben würde, aber würde den wegen des Lärms nicht direkt in der Bibliothek aufstellensondern in der Türschleuse zwischen der ersten und zweiten Eingangstür.

Frieda antwortet, dass die Bib am Beitzplatz schon mit entsprechenden Kaffee- und Snackautomaten ausgestattet ist. Außerdem gibt es noch die Cafeteria im Klinikum.

Hennis wirft ein, dass es in der Projektwoche eine Veranstaltung der Bibs gab, um Wünsche aufzunehmen. Da wurde das auch mit angebracht. Also die Bib weiß bescheid, dass ein Kaffeeautomat gewünscht ist.

Marcel stellt den ÄA vor und Hennis hat Probleme mitzuschreiben. Also wird das noch einmal langsam wiederholt und kann im Protokoll eingesehen werden.

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Eine Frage kommt, ob es nicht reicht, wenn die Bib schon weiß, dass so ein Kaffeeautomat gewünscht wird.

Marcel antwortet, dass so ein Antrag ja einen symbolischen Wert hat und das Anliegen somit nicht in Vergessenheit gerät.
Marcel übernimmt den Änderungsantrag. Deswegen wird nicht abgestimmten.

Nach einem kurzen Mikrohall und der Diskussion, was der Plural von Campus ist (es ist Campus mit langem U), kann der finale Antrag abgestimmt werden.

Der Antrag wird angenommen.

14:45

TOP neu 5 – Anpassung der Öffnungszeiten der Cafeterias “ins Grüne”

Marcel darf auch gleich den nächsten Antrag vorstellen. Lukas und er ist aufgefallen, dass die Cafeteria jetzt erst ab 11 Uhr geöffnet hat. Das ist schade, wenn man wie in den guten alten Zeiten frühstücken möchte.

Sie möchten, dass die Öffnungszeiten wieder an die Vor-Corona-Zeiten angepasst werden. Diese sind auf der Website sogar noch einsehbar und wurden daher einfach so in den Antrag übernommen.

Außerdem soll die Cafeteria auch bis 18 Uhr offen sein.

Außerdem wird noch eingeworfen, dass es da nicht nur um Frühstück oder Kaffee geht, sondern auch als Arbeitsplatz für Gruppen geht. 

Merle fragt, ob die längeren Öffnungszeiten überhaupt angenommen werden. Marcel nickt sehr deutlich.

Christiane bekräftig das Ganze mit einem empörenden Vorfall. In der Cafeteria sind die Frühstücksangebote bis 11 Uhr, aber da man erst ab 11 Uhr rein kommt, bekommt man keins. Das ist anscheinend auch so gewünscht.

Es geht weiter mit der Änderungsdebatte. Da es keine Änderungsvorschläge gibt, geht es gleich mit der Abstimmung weiter. Der Antrag wurde mit einer Gegenstimme angenommen.

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14:49 Uhr

TOP neu 6 – Bessere Beschilderung für barrierefreie Wege

Einige Personen treten nach vorne. 

Sophie stellt den Antrag für die LINKS Jugend vor. 

Es geht im Allgemeinen darum besser auszuschildern, wo die Uni bereits barrierefrei Zugänge hat. Ihnen ist während der 24-Stunden-Vorlesung aufgefallen, dass dieses Gebäude zwar einen Aufzug hat, dieser aber nicht ausgeschildert ist, sodass es universitätsfremden Personen gar nicht möglich ist, diesen zu finden. 

Marcel stimmt dem zu und erweitert das Ganze auch noch mal auf andere Unigebäude.

Hannes merkt an, dass das bereits an einigen Stellen schon der Fall ist. Am Institut der Anglistik zum Beispiel, ist ein kleines Schild, dass auf einen Aufzug hinweist. Insgesamt dürfte die Umsetzbarkeit also kein Problem darstellen.

Sophie weist noch auf eine redaktionelle Änderung hin. 

Es gibt keine Änderungsanträge, weshalb es gleich mit der Abstimmung weitergeht.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

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14:53 Uhr

TOP neu 7 – Fragen und Anregungen aus der Studierendenschaft

Gleich mehrere Studierende melden sich!

Hannes merkt zur Beteiligung an der VV an, dass es vor einiger Zeit mal Gutscheine für Drinks oder Ähnliches in den Clubs auf den Stimmkarten gab. Er fragt, ob dies nicht als Anregung wieder eingeführt werden könnte.

Lukas möche direkt darauf antworten. Das wurde auch AStA intern besprochen. Es wurde leider nicht mehr geschafft, aber wird für das nächste Mal auf jeden Fall geplant.

Merle weist darauf hin, dass es zu wenig bekannt war, dass jetzt die VV stattfindet.

Lukas will die Anregung gerne mitnehmen. Es wurde auch innerhalb der HoPo schon oft besprochen, wie man Studierende mehr motivieren könnte.Die Werbung hätte schon etwas ausführlicher gewesen sein können. 

Alle Studierende haben keine Uni, deswegen müssten es eigentlich mehr Studierende zumindest wissen…

Svenja hat das Wort: Ihr ist gerade eingefallen, dass vor vielen vielen Jahren bei einer VV mal beschlossen wurde, eine Uhr am Beitzplatz zu installieren. Sie findet die Idee immer noch sehr gut und fragt, ob das noch im Hinterkopf ist. Aus der HoPo gibt es auf jeden Fall Daumen nach oben. Es ist zumindest noch im kollektiven Gedächtnis drin, da könnte man sich zukünftig für einsetzen (vielleicht ja im Zuge der aktuellen OB-Wahlen, wird scherzhaft hinzugefügt).

Merle möchte noch mal aus ihrer Erfahrung erzählen, dass ihre Dozierenden das komplett verplant hatten und nur durch Hinweise der Studierenden die Veranstaltungen entsprechend ausfallen.

Fee fragt, was dagegen spricht, für die VV Plakate anzubringen. Außerdem könnte auch die Anzeigentafel im Hörsaalgebäude geändert werden.

Josi (Referat Öffentlichkeitsarbeit) erklärt, dass das ursprünglich tatsächlich mal geplant war, aber dann haben sich die Strukturen etwas geändert und zur Zeit gibt es keine*n Grafiker*in im AStA.

Die AStA-Struktur hat sich geändert und die Grafikabteilung wurde zu eine Sachbearbeitungsstelle. Deswegen hat das dieses Mal leider nicht mehr geklappt.

15:01 Uhr

TOP 8 – Sonstiges

Wir kommen schon zum TOP 8, hier gibt’s aber nix mehr hinzuzufügen.

Nach 43 Minuten wird die VV um 15:01 Uhr geschlossen. Vielen Dank an diejenigen, die teilgenommen haben. (und auch denen, die hier lesen!)

Die vier Redakteur*innen aus der dritten Reihe verabschieden sich!

Ciaoie Wowie und Bundesgarten-Ciao!

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Sommer, Sonne, Vollversammlung

Sommer, Sonne, Vollversammlung

Willkommen zurück im echten Leben! Greifswald summt vor lauter Veranstaltungen, die endlich nachgeholt oder wie gewohnt umgesetzt werden können. Nicht nur die 24h-Vorlesung, Podiumsdiskussionen, Konzerte und Partys stehen auf dem Programm, auch die studentische Vollversammlung wird nächsten Dienstag um 14 Uhr nach zweijähriger Pause auf Bildschirmen und Servern wieder in den Lohmeyer-Hörsaal 3/4 geholt.

Voll, ver, what?

Die Vollversammlung (VV) ist ein beratendes Organ der Studierendenschaft und satzungsgemäß dafür da, zur Meinungsbildung der Studierendenschaft beizutragen. Anders als in anderen Gremiensitzungen haben bei der VV alle Studierenden sowohl Antrags- und Rede- als auch Stimmrecht. Die Versammlung soll ein Mal pro Semester stattfinden. Durch die Pandemie, einer mit Serverüberlastung gescheiterten VV und zwei digitale VV liegt das letzte Zusammenkommen der Studierendenschaft live und in Farbe allerdings schon weit zurück, nämlich im Dezember 2019. Umso wichtiger ist es also jetzt, möglichst viele Ideen und Meinungen zu hören.

Die Vollversammlung läuft in etwa wie folgt ab: Es gibt ein Tagespräsidium, das die VV leitet, und eine Tagesordnung, auf der eure eingereichten Anträge und oft auch ein paar Info-Punkte stehen. Daneben gibt es noch Raum für sonstige “freie” Anmerkungen. Wie auch im Studierendenparlament gibt es die Möglichkeit für Geschäftsordnungsanträge, bei denen zum Beispiel die Diskussion “zurück zur Sache” gelenkt werden kann. Aber keine Angst vor zu viel Formalia, das Präsidium wird euch sicher durch die Sitzung führen und beratend zur Seite stehen, wenn ihr euch bei etwas unsicher seid.

Wie könnt ihr mitmachen?

Das Wichtigste ist zunächst eure Anwesenheit. Denn erst bei 3 % der Studierendenschaft ist die VV offiziell beschlussfähig. Das zu erreichen war immer nahezu utopisch – bis zur Pandemie! Ja, wer hätte gedacht, dass die mangelnde Beteiligung an der Vollversammlung anscheinend an dem Weg bis zum Lohmeyer-Campus lag, denn bei der digitalen Variante waren plötzlich genug Anwesende eingeschaltet. Um euch ein wenig zu motivieren, hier ein Auszug aus unserem Live-Ticker, als die Beschlussfähigkeit erstmals festgestellt wurde (da bin ich fast vom Stuhl gefallen): “Bianca checkt kurz, ob wir schon auf die nötigen Teilnehmenden gekommen sind und OH MY FREAKING GOD wir sind 309 Studis und damit BESCHLUSSFÄHIG!”

Wie auch immer die Anwesenheit ausfallen wird: Lasst diese formale Hürde nicht zu einer tatsächlichen werden: Selbst wenn die Anträge nicht beschlussfähig abgestimmt werden sollten, hilft eure Stimme doch, um ein deutliches Meinungsbild der anwesenden Studierenden festzustellen, das dann in den weiteren Gremien berücksichtigt werden kann. Ihr könnt eure Meinung zum Besten geben und den studentischen Themen, die euch am Herzen liegen, eine Stimme verleihen.

Wenn ihr Anträge stellen wollt, dann habt ihr noch bis diesen Sonntag, den 12.06., um 23:59 Uhr Zeit (dafür müsst ihr nicht mal bis zum roten Fristenbriefkasten). Das entsprechende Formular findet ihr unter diesem Link im Studierendenportal. Ihr könnt euren ausgefüllten Antrag dann einfach beim AStA einwerfen oder per Mail an asta_gefue@uni-greifswald.de schicken. Stand Freitagabend sind übrigens erst zwei Anträge eingegangen.

Solltet ihr noch auf der Suche nach Inspiration sein, dann schaut doch zum Beispiel in die verschiedenen Live-Ticker des webmoritz.! Bei den letzten VV wurden beispielsweise Anträge für mehr Nachhaltigkeit, Aufenthaltsräume, Tischkicker oder ein Studium ohne Prof. Ralph Weber gestellt.

Das Wichtigste auf einen Blick:
Was? Studentische Vollversammlung
Wann? Dienstag, 14.06.2022, 14:15 Uhr
Wo? Ernst-Lohmeyer-Platz 6, Hörsaal 3/4

Zur Vorbereitung auf volle Hörsäle: Einblicke in die letze Präsenz-VV

Bitte beachtet: Sobald ihr euch das Video anseht, werden Informationen darüber an Youtube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu findet ihr unter Google Privacy.

Beitragsbild: Annica Brommann

StuPa-Liveticker – 3. ordentliche Sitzung

StuPa-Liveticker – 3. ordentliche Sitzung

Wer wissen will, was im Detail besprochen werden soll: Das gesamte Drucksachenpaket in seiner vollkommenen Schönheit gibt es hier:

Drucksachenpaket der 3. ordentlichen Sitzung des Studierendenparlamentes in seiner 32. Legislatur

Getagt wird um 20:15 Uhr, und zwar in Präsenz in Hörsaal 2 am Ernst-Lohmeyer-Platz!

Vorläufige Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung – wie immer begrüßen sich alle
TOP 2 Formalia – Anpassungen der Tagesordnung und Protokollkontrolle…wobei…es gibt gar kein Protokoll.
TOP 3 Berichte – dieses Mal ohne Berichtspflicht. Wer dennoch berichten möchte, darf dies tun!
TOP 4 Fragen und Anregungen aus der Studierendenschaft – falls ihr etwas habt: schreibt es uns in die Kommentare oder vorab per Mail!
TOP 5 Wahlen AStA – klickt ihr auf die Titel, gelangt ihr wie immer zur Ausschreibung!
— 5.1 Referent*in für politische Bildung und Antifaschismus – Maret und Laura dürfen noch einmal gegeneinander antreten. Die Bewerbung findet ihr ebenfalls im Drucksachenpaket.
— 5.2 Referent*in für Hochschul- und Innenpolitik
TOP 6 Wahl stellv. Mitglied Kulturausschuss
TOP 7 Wahl stellv. Kassenprüfer*in

TOP 8 Modus VV SoSe 22 – der Beschluss 2021-31/102 soll aufgehoben werden.
TOP 9 Entlastung AStA-Referent – der AStA soll für das letzte Haushaltsjahr entlastet werden.
TOP 10 Sonstiges

Hier folgt um 20:15 Uhr der Live-Ticker

Hallo und herzlich Willkommen an diesem Dienstagabend! Draußen ist es zwar noch hell, aber dafür recht frisch. Nichts im Vergleich zum heutigen Hörsaal, der mit einer fast schon karibischen Wärme lockt. Außerdem kann man aufgrund des geringeren Platzes endlich die Gesichter der Stupist*innen genau erkennen und hoffenltich auch ihre Worte besser verstehen.

Es tickern heute Adrian, Annica, Laura, Schlaura, Lilli und Lilly. Wir haben viel zu viele Namensdoppelungen!

TOP 1 – Begrüßung

Um 20:23 Uhr eröffnet Frieda die Sitzung. Sie beginnt etwas ungewöhnlich. Es soll eine Verdienstmedalie verliehen werden. Das wurde bei der letzten StuPa-Sitzung bereits beschlossen, allerdings haben das alle Beteiligten geheim gehalten. hihi. Die Überraschung funktioniert also gerade wie geplant, was uns alle ein freudiges Schmunzeln entlockt.

Frieda hat eine kleine Rede vorbereitet:
Die Verdienstmedaille wird an Personen verliehen, die viel für die Studierendenschaft geleistet haben. Die sich besonders engagiert haben, viel durchlaufen haben. Die Person, an die die Medaille übergeben werden soll, hat in Friedas Augen all das erreicht. Sie war zum Beispiel in der SKL, im FSK-Vorsitz, im Mathe-FSR und auch AStA-Referent. Was es zum Schluss noch besonders gemacht hat, ist die Organisation und Wieder-ins-Leben-rufen der 24h-Vorlesung.

Während Frieda sich einen Ast abfreut, kommt Johannes (das ist die eben noch mystisch umschriebende Person) die Stufen herunter geeilt. Schlaura hält die Verleihung der Medaille fotografisch fest. Frieda legt ihm die Medaille um, verleiht ihm eine Urkunde und überreicht ihm ein paar Sonnenblümchen. Hach, schön.

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Johannes hält eine kleine Dankesrede. Er möchte allerdings vorwarnen. Es gibt Leute, die sich in einem noch größeren Maße engagieren. Man muss gucken, dass neue Verdienstmedaillen besorgt werden!
Es sei auch das Ziel, die ehrenamtliche Arbeit zu würdigen und zu fördern. Dabei seien Veranstaltungen wie die 24h-Vorlesung und auch die AStA-Arbeit gemeinschaftliche Projekte. Auch wir kriegen eine kleine Erwähnung, dankeschön!

Frieda freut sich am meisten, dass alle dicht gehalten haben und Johannes demzufolge so überrascht werden konnte.

20:29 Uhr

TOP 2 – Formalia

Jetzt möchte Frieda mit einer ganz normalen Sitzung weitermachen. Laaangweilig!

Aber wie wir unsere Stupist*innen kennen, werden die schon dafür sorgen, dass die kommende(n) Stunde(n) nicht nur eintönig werden.  

Es sind gerade 17 anwesende Stimmen inkl. 5 Stimmübertragungen. Das Protokoll wurde bisher aus Geheimhaltungsmaßnahmen nicht veröffentlicht und zur nächsten Sitzung nachgereicht. Ansonsten wird die vorliegende Tagesordnung so angenommen und wir starten mit der Sitzung.

20:31 Uhr

TOP 3 – Berichte

Frieda hat Johannes unter dem Vorwand zur Sitzung gelockt, dass er heute von der 24h-Vorlesung berichten kann. Es wird keine Mikros geben, da diese nicht geladen sind. Innerhalb von 24 Stunden wurden vom 20. zum 21. Mai 26 Veranstaltungen durchgeführt. Johannes spricht ein großes Dankeschön an alle Beteiligten, Helfer*innen und AStA-Referent*innen aus. 
In der Spitze waren mehr als 200 Studierende und ca. 60 im Stream mit dabei.
Johannes möchte gerne noch Feedback haben. Beispielsweise, wie der zeitliche Rahmen angekommen ist. Er würde einen Reader für neue Sachbearbeitungsstellen einsetzen, sodass das Ganze entspannter ablaufen kann. Feedback kann gerne auch an die Mail des Referates für Studium und Lehre gerichtet werden. 
Es gibt keine Fragen an Johannes.

Frieda berichtet noch von 2 Stimmübertragungen, die dazu gekommen sind. Wir sind dadurch bei 20 Stimmen.

Ellen berichtet von einer Veranstaltung des fzs (Freier Zusammenschluss der Studierenden), die sie gemeinsam mit Jada in Binz besucht hat. Dort ging es um Studienfinanzierung, vor allem BaföG. Sie beschreibt das Treffen als sehr aufschlussreich.

Lukas möchte zur WSP-Mittel-Thematik berichten. Das Ministerium hat Anfang des Jahres angekündigt die Mittel stark zu kürzen. In Zusammenarbeit mit den anderen ASten wurde zeitnah nach Verkündung der Kürzungen ein Schreiben an das Ministerium aufgesetzt. In einem Treffen mit dem Ministerium und weiteren ASten gab es die Rückmeldung, dass die bisherigen Gelder für die Studierenden so beibehalten werden sollen.
Infos zu den Mitteln für die Fakultäten und Hochschulleitung gibt es noch nicht. Es ist auf jeden Fall von Kürzungen die Rede.

Außerdem kündigt Lukas ein HoPo-Grillen zur Vernetzung an. Das Ganze wird am Ende der Projektwoche am 10.06. stattfinden. Eine Einladung über den HoPo-Mailverteiler soll noch folgen.

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Ellen berichtet außerdem, dass der WSP-Mitte-Antrag zu den kostenlosen Menstruationsprodukten bewilligt werden konnte und hoffentlich zeitnah realisiert wird.
Annica fragt Ellen, ob es beim Treffen des fzs weitere Gespräche oder Pläne zum Thema BAföG gab, da Ellen meinte, dass es sehr aufschlussreich war. Ellen antwortet, dass das Treffen eher Workshop-mäßig aufgebaut war.

20:37 Uhr

TOP 4 – Fragen und Anregungen aus der Studierendenschaft

Felix hat eine Frage und eine Anregung. Letztere bezieht sich auf mehrere Mails des AStAs, in denen er auf die Verwendung des Doppelpunktes zum Gendern gestoßen ist. Laut Senatsbeschluss der Universität von 2020 soll wo möglich auf geschlechtsneutrale Formulierungen zurückgegriffen werden, andernfalls ist der Genderstern für offizielle Kommunikation vorgesehen.
Die Universität fordert allerdings das Sternchen, um alle Geschlechter einzubeziehen. Im Übrigen ist das auch die Forderung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes, von dem ja viele häufig irrtümlich behaupten, dass er gegen das Gendern mit Sternchen sei. 

Außerdem bringt Felix ein, dass zum Thema Podiumsdiskussion gefragt wurde, warum die Kandidatin von der Partei die Basis nicht anwesend war.  Er stellt daraufhin die Frage, ob der AStA die Kandidierenden für die Podiumsdiskussion nur willkürlich ausgewählt habe.

Lukas antwortet, dass alle angeschrieben wurden und nur diejenigen, welche geantwortet haben, eingeladet wurden. Daraufhin stellt Felix fest, dass sich der AStA dahingehend dem Beschluss des StuPas widersetzt hat.

20:39 Uhr

TOP 5.1 – Wahlen AStA, Referent*in für politische Bildung und Antifaschismus

Drei Bewerbungen liegen vor. Zwei davon kennen wir bereits. Da die dritte nicht fristgerecht eingegangen ist, ist sie noch nicht im Drucksachenpaket zu finden. Frieda fragt, ob eine Vorstellung aller drei Bewerber*innen gewünscht ist (Laura und Maret hatten sich auf der letzten Sitzung bereits vorgestellt), oder sich lediglich Eric vorstellen soll. 

Alle sind damit einverstanden, dass sich heute nur Eric, der neue Kandidat, vorstellt. 

Eric kommt nach vorne, um sich bekannt zu machen. Er ist 20 Jahre alt und studiert Politikwissenschaft und Holzwirtschaftslehre (what??) 😀 ACH SO Volkswirtschaftslehre, ich war SO SO verwirrt gerade laughing out loud. Naja auf jeden Fall studiert er das im 2. Semester.
Er fragt einfach mal, ob jemand Fragen hat, damit er nicht ausschweifen muss.Da die wenigsten im Raum die Bewerbung vorher gelesen haben, wird Eric gebeten, doch ein bisschen auszuschweifen.

*losschweif*: Erics persönliche Motivation für das Amt: Er “sattelt also das Pferd von hinten auf” (WAT? passt voll, wegen SCHWEIF!!!) Er möchte sich gerne für die Förderung demokratischer Ideen einsetzen, aber ungerne Parteiarbeit leisten. Er sagt, dass es in ganz Europa in den letzten Jahren beunruhigende Tendenzen gab. Er nennt die politisch motivierten Straftaten oder den Anstieg populistischer Parteien. Er hat die Idee, Aufklärungsarbeit über Populismus zu planen. 
Dann sollte seiner Meinung nach, ein Bewusstsein für europäische Gedenk- und historische Tage geschaffen, beziehungsweise unterstützt werden. 

Eric geht auf einige Gedenktage und deren Hintergrund ein. Diese Tage möchte er als Anlass für Vorträge, Aufklärung und Prävention nutzen.

Bei der Zusammenarbeit mit anderen Referaten möchte er gerne mit Ellen als Verantwortlich für Gleichstellung und Jada als Referent für Antirassismus zusammenarbeiten. Auch mit dem noch offenen Referat für Hochschul- und Innenpolitik kann er sich gewinnbringende Zusammenarbeit und Projekte vorstellen.

Es wird gefragt, ob er in einer Hochschulgruppe oder Partei aktiv ist. Er ist in keiner Partei tätig, aber war für einige Monate in einer Studentenverbindung. Auf Nachfrage sagt er, dass das die Verbindung am Hafen war. (Corps Marchia Greifswald – die einizige am Hafen laut google maps, danke!!) gute Recherche bist du zufällig Journalistin oder sowas?
Eine Stupistin fragt, was er sich erhofft, in dem Posten zu lernen. Eric erklärt, dass er besser werden möchte, vor Menschen zu sprechen und große Veranstaltung gemeinsam in einer Gruppe zu planen. Natürlich möchte er auch das Demokratieverständnis stärken. Er möchte Menschen davon überzeugen, was für ein hohes Gut das ist.
Philip fragt, ob Eric selbst schon negative Erfahrungen gemacht hat, da er sich für die Förderung der demokratischen Werte ausgesprochen hat. Er kommt aus Schwerin und hat dort auch schon Erfahrung mit Menschen gemacht, welche das Grundgesetz und Wahlen ablehnten.

Da links und rechts in einem Zuge gerade aufkamen, fragt Felix, ob Eric das Hufeisenmodell kennt. Ja, Eric kennt dieses Modell, aber positioniert sich klar dagegen, denn das wollte er damit nicht sagen.

Eric erkundigt sich nach weiteren Fragen, in seiner schriftlichen Bewerbung habe er sich bestimmt geschickter ausgedrückt.
Frieda freut sich, dass sich das alles so gut selbst geleitet hat. Sie möchte nur darauf hinweisen, dass Zwiegespräche eigentlich nicht sein sollten.

Frieda fragt, ob es auch an die anderen beiden Bewerberinnen Fragen gibt. Laura ist per Video zugeschaltet.

Nun geht das Wahlprozedere los. Frieda erklärt den Vorgang noch mal für alle Beteiligten, während unsere Wahlfeen losschweben.

Nochmal kurze Erinnerung zur letzten Sitzung: Dort kam in drei Wahlgängen keine Entscheidung zwischen Maret und Laura, den anderen beiden Bewerberinnen zustande, da wir jedes Mal eine 11:11 Pattsituation hatten. Mal schauen, ob es heute eindeutiger wird. Es war ein Krimi…Und wir sind jetzt übrigens schon 21 Stupist*innen. Na immerhin geht dann keine klare Aufteilung. Es sei denn, es gibt Enthaltungen, oder? Oh noooo. – Es ginge ein 7:7:7….

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We present: Die Stimmenverteilung:
Eric: 8
Maret: 4
Laura: 9

Daher geht es in einem zweiten Wahlgang – jetzt weiter zwischen Laura und Eric. Damit bleibt uns Maret als allerweltbeste Ressortleiterin für Politik & Region erhalten <333333. (*erleichtertes Seufzen im Medien-Block*)

Während der Auszählung entfährt Adrian (moritz.medien) ein irres Auflachen. Mehrmals. Was hat das wohl zu bedeuten.

We present erneut: Die Stimmenverteilung:
Eric: 9 Stimmen
Laura: 10 Stimmen
Es sind nur 19 Stimmen gültig. Och Leude.

Somit geht es heute erneut in den dritten Wahlgang, dieses Mal steht nur noch Laura zur Wahl, sodass mit Ja, Nein oder Enthaltung gestimmt werden kann.

Trommelwirbeeeeel – we present erneut erneut die Ergebnisse des Wahlgangs:
Laura hat 13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen bekommen.
Da keine erforderliche Mehrheit erreicht wurde, ist Laura nicht gewählt, sodass in der kommenden Sitzung erneut gewählt wird. Superduper.

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21:08 Uhr

TOP 5.2 – Wahlen AStA, Referent*in für Hochschul- und Innenpolitik

Es gibt keine (Initativ-) Bewerbungen. Jens wirbt massiv für das Referat, da es sehr wichtige Aufgaben für dieses Referat gibt. Es ist ein riesiger Aufwand für alle anderen im AStA aktuell.

Lukas möchte noch einmal klarstellen, dass alle mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Eric reicht zur nächsten Sitzung eine ausführliche Bewerbung ein.

21:11 Uhr

TOP 6 – Wahl stellv. Mitglied Kulturausschuss

Frieda fragt, ob sich zufällig jemand initiativ bewerben möchte, da keine Bewerbungen vorliegen. Niemand möchte sich initiativ bewerben. 🙁

immer noch 21:11 Uhr

TOP 7 – Wahl stellv. Kassenprüfer*in

Felix findet das Konzept des Selbstvorschlagens unfassbar komisch und hat eigentlich keeeine Lust, Kassen zu prüfen, aber er opfert sich anscheinend trotzdem auf. Überraschenderweise gibt es auch keine weiteren Menschen, die sich bewerben möchten. Nachdem er es geschafft hat, zu zählen, dass stellv. aus 6 Buchstaben und einem Punkt besteht, freut er sich, dass er für das Amt qualifiziert ist.

Merci hat eine kurze Frage an Felix: Sie möchte wissen, ob er das Amt denn trotz scheinbar mangelnder Motivation gewissenhaft und ordentlich ausführen würde. Er bestätigt das. “Na sehr schön” freut sich Merci darüber.

Frank Philipp möchte gerne, dass sich Felix selbst die eine Frage stellt, die er obligatorisch immer allen stellt.

Felix fragt also Felix, ob er irgendwo in einer Partei, Verein oder ähnlichem aktiv ist. Er war bei verdi., die ihm aber zu inaktiv waren und ist deswegen jetzt bei der GEW. Er ist außerdem Mitglied der SPD und der Jusos. Burschenschaften und Verbindungen findet er scheiße, deshalb wäre eine dortige Mitgliedschaft sowieso raus. Es erfolgt die Abstimmung.

Felix wurde erfolgreich gewählt und nimmt die Wahl auch an. 

Felix wird vor Freude Luftsprünge machen.

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21:14 Uhr

TOP 8 – Modus VV SoSe 22

Marcel und Frieda haben den entsprechenden Antrag eingebracht. Eigentlich wurde mal ein Beschluss gefasst, dass die VV in diesem Sommersemester digital stattfinden soll.

Marcel hatte es nicht mehr so auf dem Schirm, dass der digitale Modus keine Option, sondern festgelegt war.  Er würde sie gerne in Präsenz stattfinden lassen, da eine Online-Variante deutlich aufwändiger ist.

Frieda öffnet die Generalaussprache.

Felix sagt, dass es mal eine witzige “Idee” der Partei DIE PARTEI gab, die Vollversammlung draußen stattfinden zu lassen. Mit Blick auf die aktuellen Umstände, findet er das gar nicht mehr so doof und fragt, ob man das in Erwägung ziehen könnte.

Marcel antwortet, dass er sich dahingehend noch keine Gedanken gemacht hat, er aber mal nachfragen kann, ob man die VV auch im Innenhof des Unihauptgebäudes stattfinden lassen kann.

Frank Philipp sieht den Punkt, die Vollversammlung nicht mehr digital abzuhalten. Allerdings wurde bei der letzten (und zwar digitalen) VV endlich mal wieder Beschlussfähigkeit erreicht. Das Problem ist, dass der Beschluss dann juristisch anfechtbar wäre, wenn die VV hybrid abgehalten werden würde, da Personen gegebenenfalls mehrfach abstimmen könnten. 
Es wäre sinnvoll, wenn alle in einem Online-Raum sein könnten.

Die Option ist gut, aber er ist für eine Präsenzveranstaltung.

Bianca hatte sich für die digitale Variante eingesetzt, weil die Teilnahme zudem so hoch war.Hennis bestärkt, dass man das zumindest im Auge behalten sollte und das Rechenzentrum sollte es auch schaffen, ein Meeting-System zu errichten, dass alle in einem Online-Raum unterbringt.

Frank Philipp bemerkt, dass es besonders wichtig ist, dass die VV beschlussfähig ist. Wenn das Online gewährleistet werden kann, wäre das doch schön. 

Es gibt keine weiteren Beiträge für die Generalaussprache. Somit geht es in die Änderungsantragsdebatte.

Der erste Änderungsantrag lautet: “Der AStA wird beauftragt, ein Konzept für eine digitale VV zu entwerfen.”

Frank Philipp schlägt vor, den Innenhof anzufragen. Felix formuliert somit den zweiten Änderungsantrag: “Der AStA wird beauftragt, die Ausrichtung der VV unter Berücksichtung der pandemischen Umstände zu gestalten.”

Robert liest nochmal alle Vorschläge vor. Inzwischen beläuft es sich wenigstens nur noch auf 2 Formulierungen. Ne nur noch eine Formulierung und zwar die von Felix. 
Frank Philipp schlägt irgendwas vor, aber nuschelt leider zu doll. Es wird also noch einmal abgestimmt, ob der entsprechende Satzteil gestrichen werden soll. Der Änderungsantrag wird angenommen.

Nun wird der gesamte Antrag noch einmal abgestimmt.

Robert liest die jetzt vorliegende Variante vor. Diese wird mit 4 Enthaltungen angenommen.

21:24 Uhr

TOP 9 – Entlastung AStA-Referent

Der Antrag wurde von Bjarne, Frieda und Robert gestellt. Da Bjarne heute nicht da ist, bringt Frieda den Antrag ein.

Theo hat seiner Zeit da noch nette Paragraphen hingeschrieben, die hat sich Bjarne geschenkt.

Es gibt keine Anmerkungen, deswegen wird die Änderungsdebatte oder sowas eröffnet. Der Antrag wird ohne Enthaltungen oder Gegenstimmen angenommen.

21:25 Uhr

TOP 10 – Sonstiges

Frieda zaubert direkt etwas “Sonstiges” aus den E-Mails. Als sie den Beamer ausstellt, wird es plötzlich ganz angenehm still im Raum.

Nur de

Nur der Lüfter rauscht in stiller Monotonie….

Während der Beamer noch hochfährt, erklärt Marcel, dass Bjarne und Daniela (Referate für Finanzen und Fachschaftsfinanzen) für 3 Wochen im Urlaub sind. Da Marcel als WSP-Mittel-Beauftragter manchmal Auszahlungen machen muss. Da müssen aber 2 Unterschriften drunter. Der AStA könnte das Ganze auch selber machen, hat seine nächste Sitzung aber erst nächste Woche. Da einige der Anträge sehr drängen, bittet Marcel das StuPa, den Referent für Digitales zu berechtigen, diese Unterschrift zu tätigen.
Felix hat Bauchschmerzen damit, diesen Antrag unter dem TOP Sonstiges zu beschließen und würde in Folge einen GO-Antrag auf Öffnung eines neuen Tagesordnungspunktes stellen.

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Yay, ein neuer Tagesordnungspunkt is born! Zu früh gefreut, dass wir vor halb 10 in den Feierabend gehen können.

Es wird gefragt, ob das StuPa auch berechtigt dazu ist. Ja ist es.

Frank Phillipp schlägt vor, das Ganze zeitlich zu begrenzen. Marcel antwortet, dass man das könnte, aber da es vertetungsweise ist, könnte man das auch so lassen.

Tom schlägt vor, nicht den Personennamen, sondern den Referatstitel aufzunehmen. Außerdem, sollte das Amt nicht auf ewig ausgelegt werden, sondern zeitlich begrenzt werden.

Felix hat aber auch Bauchschmerzen, dass Ganze an ein Amt zu binden. Felix, das mit diesen ganzen Bauchschmerzen klingt wirklich gar nicht gut! Wir empfehlen: Kamillentee! Oder good old Anis Fenchel Kümmel mhhh leckerschmecker. Bei Verdacht auf Blinddarmentzündung bitte direkt zum Arzt oder zur Ärztin 🙂

Hennis möchte für das Protokoll festhalten, dass er lediglich einen Laptop hatte und den Antrag deshalb getippt hat, jedoch nicht als Antragsteller geführt werden soll. Sein Vorschlag wäre aber, das Ganze zu begrenzen. Eigentlich gibt es eine Vertretungsreihenfolge, die jetzt ausgeschöpft ist. Marcel hat vor der Sitzung noch einmal die Dringlichkeit dieser Übertragung geschildert. Beim nächsten Mal kann man mit den zuständigen Referent*innen sprechen und das Ganze im Voraus klären.

Lukas stimmt diesem zu, man könne den Antrag auf den Monat Juni begrenzen und so mögliche Schwierigkeiten umgehen. 
Wir kommen zur Änderungsantragsdebatte. Der Antragsteller übernimmt den Änderungsantrag (mit dem Juni).

Der Antrag wird in der so geänderten Variante einstimmig angenommen.

21:35 Uhr

TOP neu 11 – Sonstiges

Boie fragt, ob für Stupist*innen die Möglichkeit besteht, durch die Schrankenanlage die Parkplätze auf dem Loeffler-Campus zu nutzen. Hennis erklärt, dass es eines Parkausweises im Auto braucht. Das scheint zu kompliziert sein.

Marcel erklärt außerdem, dass Bjarne heute seinen Rücktritt vom Finanzamt bekannt gegeben hat und das nur noch kommissarisch weitermacht. Die Stellenausschreibung ist seit heute wieder online. Wenn also jemand Lust hat, sich um die Finanzen zu kümmern -> bewerben!

Felix wirbt für die OB-Wahl am 12.06.2022

Es wird außerdem gefragt, ob die Position stellv. Mitglied im Kulturausschuss erfordert, ein aktives Mitglied in der HoPo zu sein. Nein, jeder kann das machen.

Lukas merkt zum Thema VV an, dass noch Anträge gebraucht werden. Falls euch also Themen am Herzen liegen, oder ihr etwas einbringen wollt, ist das die Gelegenheit. Die Anträge können noch bis zum 12.06. gestellt werden.

Der AStA plant außerdem, auf das Blutspenden aufmerksam zu machen. Wenn unter den Stupist*innen Interesse besteht, sich dem anzuschließen, kann sich dem gerne angeschlossen werden.

Annica möchte noch mal auf die Podiumsdiskussion zur Oberbürgermeister*in-Wahl am Donnerstag, den 02. Juni (also übermorgen!) um 18:30 Uhr aufmerksam machen. Im Hörsaal 3/4 könnt ihr den Kandidierenden lauschen und eure Fragen stellen oder uns diese vorher schicken.

Felix sagt: Auch im Jahr 2022 ist Blutspenden mit Diskriminierung behaftet und er würde sich sehr freuen, wenn der AStA diese Position auch vertritt.

Es wird nach einem Update zur Bildungsdemo gefragt. Philip sagt, dass das Ganze in Planung ist und Freitag das nächste Meeting ist,

Ansonsten gibt es keine weiteren Wortbeiträge. Frieda schließt die Sitzung um 21:38 Uhr und wünscht uns noch einen schönen Abend. Den wünschen wir euch auch, bis zum nächsten Mal!

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Die neue Internationalisierungsstrategie – eine Chance um ganz oben mitzumischen?

Die neue Internationalisierungsstrategie – eine Chance um ganz oben mitzumischen?

Die Universität Greifswald möchte internationaler werden und dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Zu diesem Zweck wurde von einer Kommission sowie fünf Expert*innengruppen eine neue Internationalisierungsstrategie erarbeitet. Diese wurde durch die Hochschulleitung, die Fakultäten und durch Studierende geprüft und schließlich am 20.04.2022 durch den Senat, also dem Parlament der Universität, verabschiedet. Die verfassten Ziele sollen bis 2030 erreicht werden, wobei die ersten Handlungsziele bis zum Ende der ersten Amtszeit der jetzigen Rektorin Prof. Dr. Katharina Riedel, am 31.03.2025, festgelegt sind.

Unter Internationalität versteht sich eine internationale Zusammensetzung sowie eine internationale Wirkung und Reputation der Universität. Mithilfe der Internationalisierungsstrategie soll diese in allen Bereichen, darunter vor allem in Forschung, Lehre und Verwaltung, gesteigert werden. Der Fokus liegt dabei ganz deutlich darauf, international mehr gesehen zu werden bzw. eine bessere Reputation zu erlangen. Zur erfolgreichen Umsetzung sollen alle Universitätsmitglieder mit einbezogen werden. Dabei sind international erfolgreiche Wissenschaftler*innen, international motivierte Lehrende und Studierende sowie sprachlich und interkulturell geschulte Mitarbeiter*innen der Verwaltung von besonderer Bedeutung. Durch den Ausbau der Digitalisierung, gezielte Kooperationen mit anderen Universitäten und international ausgelegte Studienprogramme soll die Internationalität ebenfalls gesteigert werden. 

Jedes Auslandssemester ist nun nicht mehr nur ein Vorteil für die persönliche Entwicklung, sondern auch ein Gewinn für die Internationalität der Universität.

Zuletzt wurden 2016 Strategien und Maßnahmen für die Internationalisierung durch das damalige Rektorat entwickelt. Im letzten Jahr starteten dann die neuen EU-Mobilitätsprogramme, welche sich vor allem mit Erasmus+ befassen. Dies veranlasste die Universität, ihre Strategie zu überarbeiten und neu festzulegen. Die Internationalisierungsstrategie ist in ein Strategiepapier, ein Handlungspapier und in einen Maßnahmenkatalog unterteilt. Das Strategiepapier beschreibt die strategischen Ziele, die bis 2030 erreicht werden sollen, während das Handlungspapier die Maßnahmen auflistet, die bis 2025 zur Umsetzung dieser unternommen werden sollen. Der Maßnahmenkatalog beinhaltet weitere bereits erkannte Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten, die als Anregung für zukünftige Maßnahmen dienen können. 

Das Strategiepapier, Handlungspapier und der Maßnahmenkatalog sind jeweils in sechs Kapitel unterteilt: Internationale Sichtbarkeit, Kernaufgaben der Universität als Handlungsfelder für die Internationalisierung, Querschnittsaufgaben der Internationalisierung, Internationalisierung der Verwaltung, Digitalisierung als strategisches Instrument der Internationalisierung sowie Monitoring und Steuerung.

Internationale Sichtbarkeit

Durch den Ausbau der Bereiche Hochschulkommunikation und Hochschulmarketing soll die internationale Sichtbarkeit der Universität verbessert werden. Hierfür soll die Universität Exzellenz in Forschung und Lehre erreichen (Anmerkung: In der Senatssitzung am 18.05.2022 wurde von der Rektorin erklärt, dass die Uni aktuell nicht an der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder teilnehme, da dies keine zusätzlichen Fördergelder bedeute und die Energie zur Einreichung einer Strategie lieber in anderweitige Projekte gesteckt werden solle). Außerdem wird eine internationale Vernetzung der Wissenschaftler*innen und eine enge Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Region als wichtig empfunden. Des Weiteren ist die Erstellung eines internationalen Profils und die Veranstaltung von mehr internationalen Tagungen geplant. Zudem möchte die Universität eine gute Platzierung in den Hochschulrankings Times Higher Education und QS World University erreichen, wobei sie zurzeit bei Times Higher Education einen Platz zwischen 351 und 400 von insgesamt über 1200 Universitäten innehält. Um die internationale Präsenz zu steigern, soll die digitale Präsenz, wie zum Beispiel die Fakultäts- und Institutsseiten, zunehmend deutsch- und englischsprachig werden. 

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier
Maßnahmen Zuständigkeit
Aktualisierung des Konzepts für das internationale Hochschul-Marketing Hochschulkommunikation, Hochschulmarketing
Optimierung der Website zum Themenfeld Forschung: Informationen zur Forschungsinfrastruktur/internationalen Kooperationen und Verbundprojekten Fakultäten, Hochschulkommunikation, Zentrum für Forschungsförderung und Transfer
Entwicklung internationaler Aspekte einer allgemeinen Alumnistrategie studentischer Prorektor, Fakultäten, Rektorat
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog
Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Die spezifischen Stärken und Alleinstellungsmerkmale der Universität müssen herausgearbeitet werden. Diese können zielgerichtet zur Gewinnung von internationalen Wissenschaftler*innen, Doktorand*innen und Studierenden verwendet werden.

Durchführung eines Markenkernprozesses in 2022;

Berücksichtigung der internationalen Sichtbarkeit im Rahmen des gesamtuniversitären Markenkernprozesses

Hochschulkommunikation, Hochschulmarketing, Rektorat, externe Agentur

2

Die im Webauftritt Forschung bereit gestellten Informationen entsprechen nicht dem aktuellen Stand und müssen so aufbereitet werden, dass die UG sich als attraktiver Forschungsstandort sichtbar präsentiert

Im Handlungspapier vertreten: Optimierung der Website zum Themenfeld Forschung: Informationen zur Forschungsinfrastruktur/ internationalen Kooperationen und Verbundprojekten

Fakultäten, Hochschulkommunikation, ZFF

3

Es fehlt ein umfassendes Konzept für internationales HS-Marketing, was u.a. auch auf fehlende finanzielle und personelle Ressourcen zurückzuführen ist.

Bereitstellung von finanziellen und personellen Ressourcen

Im Handlungspapier enthalten: Aktualisierung des Konzepts für das internationale Hochschul-Marketing

Hochschulkommunikation, Hochschulmarketing

4

Es bestehen vielfältige Beziehungen innerhalb der Wissenschaftsregion NordOst. Diese Vernetzung muss mehr intern und extern sichtbar gemacht werden.

Festlegung zentraler Koordination und Definition der Akteur*innen

  • Etablierung erforderlicher regelmäßiger Kommunikationsstrukturen für alle inner- und außeruniversitären Akteur*innen

Rektorat u.a.

5

Neben einem allgemeinen Konzept für das internationale HS-Marketing müssen auch Konzepte und Verfahren für eine länderspezifische Vermarktung entwickelt bzw. etabliert werden.

Festlegung von Zielregionen

Schaffung von finanziellen und personellen Ressourcen

verstärkte Nutzung von GATE-Germany zur internationalen Vermarktung

IO, Rektorat

6

Die bestehende Alumniarbeit an der UG ist generell noch von Einzelinitiativen bestimmt. Hier bedarf es eines universitätsweiten Konzepts, das auch internationale Alumni einschließt, die zur internationalen Sichtbarkeit der UG beitragen.

Im Handlungspapier enthalten:

Entwicklung internationaler Aspekte einer allgemeinen Alumnistrategie

studentischer Prorektor, Fakultäten, Rektorat

7

Die UG sollte sich verstärkt auch in fachspezifischen internationalen Alumni-Netzwerken engagieren

Mitwirkung am Aufbau fachspezifischer internationaler Expert*innen- / Alumni-Netzwerken

8

Die UG soll als attraktiver Konferenz- und Seminarort sichtbar werden.

Bewerbung der UG als Tagungsort mit großen Hörsälen inklusive moderner Konferenztechnik (2024/5 Ausbau der Hotelbetten ebenfalls zu erwarten)

Bewerbung des Exkursions-Tagungs-Centers (ETC) Hiddensee als Seminarort

 

u.a. Stadt (Hotels)

 

Kernaufgaben der Universität als Handlungsfelder für die Internationalisierung

Dieses Kapitel wurde in die Abschnitte Forschung und Transfer, Lehre und Studium und „Third Mission“ unterteilt. 

Forschung und Transfer. Mithilfe der Internationalisierung der Forschung möchte die Universität einen größeren Einfluss auf internationale Forschungsnetzwerke haben und insgesamt international besser vernetzt sein. Besonderer Fokus liegt dabei auf den fünf aktuellen Forschungsschwerpunkten der Universität. Dafür sollen internationale wissenschaftliche Standards umgesetzt werden, der Anteil an international anerkannten Wissenschaftler*innen und Doktorand*innen erhöht werden und die Beteiligung an internationalen Kooperationen und Verbundprojekten gesteigert werden, wodurch ebenfalls die Zahl der Publikationen und Zitationen steigen soll. 

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier
Maßnahmen  Zuständigkeit
Durchführung von Perspektivgesprächen mit Instituten/Lehrstühlen/Arbeitsgruppen Prorektor*in für Forschung
Aufbau eines Promotor*innen-Pools zur Unterstützung bei Antragsstellungen Zentrum für Forschungsförderung und Transfer
Einrichtung themenbezogener Kooperationsformate mit strategischen Partneruniversitäten Fachbereiche, Zentrum für Forschungsförderung und Transfer, International Office
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Der Anteil internationaler Forschender soll erhöht werden. Dies kann durch Einwerbung themen- und personenbezogener Drittmittelprojekte erreicht werden.

Bekanntmachung und Nutzung von Fördermöglichkeiten

Angebot von Informationsveranstaltungen zu themen- und personenbezogenen Fördermöglichkeiten

Durchführung von Perspektivengespräche auf Institutsebene bzw. auf Lehrstuhl-/ Arbeitsgruppenebene

Gezieltes Screening und Ansprache / Begleitung bei der Antragstellung

Nutzung von Welcome Fonds (Anschubfinanzierung) nutzen

ZFF

Prorektor*in für Forschung

Wissenschaftler*innen

2

Der Anteil der Bildungsausländer*innen im Promotionsstudium soll erhöht werden.

Bekanntmachung und Nutzung von Finanzierungsoptionen für internationale Doktorand*innen

universitätsweite Informationsveranstaltung zu Fördermöglichkeiten (1 / Jahr) / Perspektivengespräche auf Institutsebene bzw. auf Lehrstuhl-/ Arbeitsgruppenebene / Begleitung bei der Antragstellung

Antragsteller*innen zur Unterstützung bei Antragstellungen (Best Practice, Mobilisierung, Beratung für internationale Projektanträge)

ZFF

3

Der internationale Austausch muss intensiviert werden

Abschluss von Vereinbarungen zum bilateralen Austausch von Mitarbeitenden (wissenschaftlich/ nichtwissenschaftlich) mit Partnereinrichtungen (z.B. Hochschulpartnerschaften)

IO, Rektorat

4

Die UG sieht in strategischen Partnerschaften das Potential, mit Partneruniversitäten nachhaltig themenbezogen und damit auch möglichst interfakultär in Forschung und Lehre zusammenzuarbeiten, den Austausch von Studierenden und Wissenschaftler*innen zu fördern und Forschungs- und Lehrprojekte voranzutreiben. Solche Partnerschaften aufzubauen ist für die weitere Internationalisierung der UG essentiell.

Einrichtung themenbezogener Kooperationsformate mit drei bis fünf strategischen Partneruniversitäten

Fachbereiche, ZFF, IO

.

5

Die UG nutzt die internationalen Rankings noch nicht effektiv, um auf die Erfolge an der UG aufmerksam zu machen, die sich in den Ergebnissen der Ranking widerspiegeln.

.

Offensiver Einsatz der internationalen Rankings für das internationale Forschungsmarketing

 

 

6

Der Anteil der Bildungsausländer*innen im Promotionsstudium soll erhöht werden.

systematische Etablierung von Cotutelle- Verfahren: gezielte Analyse der bestehenden Kooperationen als Grundlage für Cotutelle-

Konzept und –Verfahren (z.B. Partnerhochschulen)

Einführung von Stipendien (LGF und Bogislaw) für internationale Bewerber*innen

Rektorat

7

Das Potenzial internationaler Alumni soll genutzt werden.

Alumni-Datenbank international erweitern

Etablierung eines Botschafter*innen-Programms für internationale Alumni

Pressestelle, Hochschulkommunikation IO/ZFF

8

Die kurzfristigen Maßnahmen 1-3 sollen auch mittelfristig weitergeführt werden

s.o.

 

s.o.
9

Der Anteil an internationalen Professor*innen soll erhöht werden.

 Strategische Nutzung internationaler Kontakte für Gewinnung internationaler Bewerber*innen im aktivem Rekrutierungsverfahren

Kontinuierliche Steigerung der Anzahl internationaler Professor*innen und wissenschaftlicher Mitarbeitender

Überarbeitung des Berufungsleitfadens / der Berufungsrichtlinie hinsichtlich der internationalen Erfahrung von Bewerber*innen, wo fachlich geboten

Festlegung eines konkreten Prozentsatzes, der bis zum Ende der Laufzeit der Internationalisierungsstrategie erreicht werden soll

Rektorat, Fakultäten, Wissenschaftler*innen

10

 Die UG sollte noch mehr das Format der (interdisziplinären) Graduate Schools nutzen, um internationale Doktorand*innen auf die UG aufmerksam zu machen und sie für die UG zu gewinnen.

Unterstützung der Einrichtung von (interdisziplinären) Graduate Schools in den Fachbereichen

Fachbereiche ggf. in Kooperation

11

 

 Einrichtung eines strukturierten Trainingsprogramms für internationale Studierende aus Schwellen- und Entwicklungsländern inklusive Vergabe von Stipendien;

12

 Internationale Promovierende und Postdocs sollen gezielt rekrutiert werden

Entwicklung einer Rekrutierungsstrategie für internationale Early Career Researchers

gezielte, zielgruppen- und länderspezifische Ausschreibungen

Rekrutierung u.a. auf internationalen Konferenzen und durch Ausrichtung von digitalen internationalen Karrieremessen mit internationaler Strahlkraft

 

 

Lehre und Studium. Mithilfe der Internationalisierung der Lehre und des Studiums soll internationaleres Studieren ermöglicht werden, wodurch „weltoffene, international vernetzte und global verantwortliche Fach- und Führungskräfte“ hervorgehen können. Dies beinhält das Ziel, dass jede Fakultät über mindestens einen internationalen Studiengang oder ein Double-Degree-Programm verfügen soll, bei dem Englisch die Unterrichtssprache ist. Hierbei liegt der Fokus besonders bei den Master-Studiengängen, während die Bachelor-Studiengänge, zum Beispiel durch einzelne auf Englisch abgehaltene Lehrveranstaltungen, als Vorbereitung dienen können. Auch die Lehramtsstudiengänge sollen durch den Ausbau des fakultativen Bereichs zum bilingualen Lehren und Lernen, den Auf- und Ausbau des Projekts Teaching Internationally und durch den eventuellen Aufbau einer Teacher Academy zunehmend internationalisiert werden. Zudem sollen 15 Prozent des gesamten Lehrangebots der Universität bis 2030 auf Englisch abgehalten werden, sodass Austauschstudierende den geforderten Umfang von 30 ECTS und 900 Stunden Arbeitsaufwand erfüllen können. Durch das ECTS, dem European Credit Transfer and Accumulation System, sind einzelne Lehrveranstaltungen, sowie ganze Module, für internationale Austauschstudierende anrechenbar. Auch im Ausland erbrachte Leistungen sollen durch ein standardisiertes System an der Universität Greifswald um- und anrechenbar sein. 

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier
Maßnahmen Zuständigkeit

Etablierung einheitlicher Systeme zur Vergabe von Leistungspunkten / Credit Points und Umrechnung von internationalen Notensystemen

Dezernat 1, International Office, Zentrales Prüfungsamt, Rektorat
Verankerung von englischsprachigen Lehrveranstaltungen und Modulen in den PSO der UG inklusive sprachlicher Zulassungs- Voraussetzungen
Lehrende, Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission

Ausbau englischsprachiger Lehrveranstaltungen und internationaler Studiengänge

lehrende, Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

Entwicklung einer Rekrutierungsstrategie für internationale Studierende

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Das Studium an der UG soll für internationale (Austausch-)Studierende dadurch attraktiv sein, dass Informationen über die zu erwerbenden Leistungspunkte/ Credit Points im Bewerbungsverfahren und der Festlegung der Lehrveranstaltungen im Learning Agreement bereits bekannt sind.

Etablierung einheitlicher Systeme zur Vergabe von Leistungspunkten/ Credit Points und Umrechnung von internationalen Notensystemen

Entwicklung einer Handreichung, in der das System erläutert und für alle Fakultäten transparent nutzbar gemacht wird.

Festlegung von Leistungspunkten für alle Lehrveranstaltungen, nicht nur Module

Einpflegen der Leistungspunkte in die Lehrveranstaltungsübersichten

Dezernat 1, IO, ZPA, Rektorat

Fakultäten, Dezernat 1, Rektorat

2

Die UG muss sich stärker als bisher als potentiell attraktiver Hochschulstandort für internationale (potentielle) Partnerhochschulen und Incomings präsentieren.

Veröffentlichung des Lehrveranstaltungsverzeichnisses in englischer Sprache auf der Website für (potentielle) Partnerhochschulen und interessierten Incomings

Entwicklung von Musterstundenplänen für Austauschstudierende aller Fakultäten1

3

Die allgemeinen Rahmenbedingungen für internationale Studierende sollen verbessert werden

Bereitstellung von allgemeinen Informationen auf der Website auf Englisch: u.a. HIS-LSF, Sportzentrum, Bibliothek)

Bereitstellung eines WLAN-Zugangs in den Studierendenwohnheimen

4

Die Anerkennung von im Ausland erbrachter Leistungen der Outgoings soll für Prüfungsausschussvorsitzende erleichtert und für alle transparenter gestaltet werden.

Etablierung einheitlicher Systeme zur Vergabe von Leistungspunkten/ Credit Points und Umrechnung von internationalen Notensystemen

Dezernat 1, IO, ZPA, Rektorat

5

Lehrveranstaltungen, die parallel oder zusätzlich auf Englisch angeboten werden, müssen von Greifswalder Studierenden curricular besucht werden können.

Verankerung von englischsprachigen Lehrveranstaltungen und Modulen in den PSO der UG inklusive sprachlicher Zulassungsvoraussetzungen

Lehrende, Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission
6

Um auch für Studierende attraktiv zu sein, die über keine / nicht genügend gute Deutschkenntnisse verfügen, sollten Fakultäten, wo fachlich sinnvoll, ein englischsprachiges Angebot vorhalten, das es den Studierenden ermöglicht, in der Lingua Franca Englisch ein Auslandsemester an der UG zu absolvieren.

Ausbau englischsprachiger Lehrveranstaltungen und internationaler Studiengänge

Lehrende Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission

7

Möglichst jede Fakultät verfügt über mindestens einen internationalen Studiengang oder ein Double-Degree Programm oder beteiligt sich an interdisziplinären oder interfakultären Studiengängen mit internationaler Ausrichtung, vorzugsweise im Masterbereich.

Ausbau englischsprachiger Lehrveranstaltungen und internationaler Studiengänge

Lehrende, Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission

8

Internationale Studierende und Promovierende sollen gezielt rekrutiert werden.

Entwicklung einer Rekrutierungsstrategie für internationale Studierende

9

Für internationale Studierende / Austauschstudierende müssen (fachspezifisch) zusätzliche Lehrangebote geschaffen werden, die sie in die akademische Arbeitsweise im deutschen Hochschulsystem einführen

Konzeption und Aufbau von (digitalen) Lehrangeboten zur akademischen Arbeitsweise allgemein

Konzeption und Aufbau von Lehrangeboten zur fachspezifischen Arbeitsweise.

 

 

„Third Mission“. Während Forschung und Lehre als die „ersten beiden Missionen“ einer Universität angesehen werden können, beschäftigt sich die „Third Mission mit dem gesellschaftlichen Engagement der Universität in der Region. Dies kann ebenfalls internationale Auswirkungen haben. Hierzu zählt die Kommunikation wissenschaftlicher Ergebnisse mit der Öffentlichkeit aus der Wirtschaft, Gesellschaft, Verwaltung und Politik, sowie die aktive Einbindung dieser in verschiedene Prozesse. Dies wird von der Universität bereits partizipiert, soll jedoch auch in Zukunft und auf internationalerer Ebene gefördert werden. Zudem sieht sich die Universität in der Pflicht, wissenschaftliche Antworten auf gesellschaftliche Herausforderungen zu finden, die Regionalentwicklung zu fördern und sich in den dänischen und schwedischen Nachbarregionen, Stettin und der Wissenschaftsregion NordOst sozial und demokratisch zu engagieren.

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier
Maßnahmen Zuständigkeit

Analyse, Bestandserhebung, Sichtbarmachung bestehender internationaler Third Mission Projekte

Zentrum für Forschungsförderung und Transfer, Rektorat in Zusammenarbeit mit Fachbereichen und Fakultäten
 Perspektivengespräche zur Erarbeitung internationaler Aspekte einer Third-Mission-Strategie Zentrum für Forschungsförderung und Transfer, Rektorat in Zusammenarbeit mit Fachbereichen und Fakultäten
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Es bedarf der Etablierung eines Bewusstseins für gesellschaftliche Verantwortung der Universität und sich daraus ergebender Chancen auch über Landesgrenzen hinweg.

Analyse, Bestandserhebung, Sichtbarmachung bestehender internationaler Third-Mission- Projekte

Perspektivengespräche zur Third Mission

ZFF, Rektorat in Zusammenarbeit mit Fachbereichen und Fakultäten

2

Third Mission muss (noch) strategisch unterlegt werden

Partizipative Entwicklung einer universitären Third Mission-Strategie mit explizit internationaler Ausrichtung

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Perspektivengespräche zur Erarbeitung internationaler Aspekte einer Third-Mission- Strategie

ZFF, Rektorat

ZFF, Rektorat in Zusammenarbeit mit Fachbereichen und Fakultäten

 

 

3

Third Mission muss gefördert und sichtbar gemacht werden.

Etablierung eines Third Mission Preises der Universität Greifswald

Rektorat, Senat

4

Third Mission soll in Forschung und Lehre dadurch umgesetzt werden, dass Internationale Studierende und Forschende in die Regionalentwicklung einbezogen werden.

Etablierung von Service Learning und Ausbau von Citizen Science Projekten im (über-) regionalen Kontext

Prorektor*in Lehre

5

Die Mitglieder der UG sollen gesellschaftliche Verantwortung für internationale Wissenschaftsfreiheit übernehmen.

universitätsweite Beteiligung am Scholars at Risk Programm

IO, Rektorat
6

Third Mission soll in der Lehre auch dadurch etabliert werden, dass regelmäßig Lehrveranstaltungen zum internationalen Erfahrungsaustausch zu Third Mission stattfinden

Anbahnung und Etablierung regelmäßiger Sommer- und Winterschulprogramme zu Third- Mission-Themen mit Partneruniversitäten im Ostseeraum

IO, individuelle Wissenschaftler*innen

 

 

Querschnittsaufgaben der Internationalisierung

Als Querschnittsaufgaben werden Aufgaben bezeichnet, die sich über mehrere Bereiche der Universität erstrecken. Dieses Kapitel wurde in die Abschnitte Partnerschaftspolitik, Mobilitätspolitik, Sprachenpolitik und Internationalisierung@home unterteilt.

Partnerschaftspolitik. Strategische, internationale Hochschulpartnerschaften sollen gefördert und bis 2030 weiterentwickelt werden. Durch diese werden die Mobilitätszahlen gesteigert und das internationale Profil der Universität gefördert. Dabei wird die Anzahl der Partnerschaften begrenzt, wodurch die Universität ihre internationale Sichtbarkeit und Reputation steigern möchte. Neben der gezielten Förderung neuer Partnerschaften, sollen bereits bestehende Partnerschaften auf ihre Nachhaltigkeit und Wechselseitigkeit überprüft werden. Auch soll eine Regional- bzw. Länderstrategie für die Partnerschaftsarbeit ausgearbeitet werden, welche traditionelle Zielregionen evaluiert und hinterfragt, sowie neue Zielregionen für Kooperationen auswählt. 

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier

 

Maßnahmen Zuständigkeit

Identifikation von strategischen Partnern durch intensiven Austausch während Delegationsreisen und Einladungen an die UG

Fachbereiche, Zentrum für Forschungsförderung und Transfer, International Office, Rektorat

gezielte Ansprache neuer englischsprachiger Partneruniversitäten (GB, Irland, Kanada, USA, Afrika, Indien, Japan) bzw. neuer Partneruniversitäten, mit denen auf Englisch kommuniziert werden kann

Rektorat, International Office

Aufbau eines Botschafter*innenteams für gezielt auszubauende Partnerschaften

Rektorat, International Office, Zentrum für Forschungsförderung und Transfer, Fachbereiche
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Die Kooperation mit Partneruniversitäten in Forschung, Lehre und Third Mission soll intensiviert werden.

Identifikation von strategischen Partnern durch intensiven Austausch während Delegationsreisen und Einladungen an die UG

Anpassung der Hochschulpartnerschaftsstrategie

Fachbereiche, ZFF, IO, Rektorat

2

Die Kenntnis zu Chancen der Hochschulpartnerschaften bei Universitätsangehörigen soll erhöht werden.

signifikante Verstärkung der internen und externen Kommunikation zu / mit den Partneruniversitäten und zu Fördermöglichkeiten in beide Richtungen (u.a. Ostpartnerschaften)

Durchführung von Veranstaltungen und Perspektivengespräche

(Hochschulkommunikation), IO, ZFF

3

Ein strukturierter Überblick über bestehende .Kooperationsbeziehungen fehlt.

systematisches Monitoring der Kooperationsaktivitäten mit den Partneruniversitäten (MoveOn, FIS)

Rektorat, IO, Fakultäten, FIS

4

Kooperationen mit Partneruniversitäten in Forschung, Lehre und Third Mission sollen intensiviert werden.

Aufbau eines Botschafter*innenteams für gezielt auszubauende Partnerschaften

Rektorat, IO, ZFF, Fachbereiche

5

Hochschulpartnerschaften sollen als Instrument genutzt werden, um Mobilität zu fördern.

Intensivierung gegenseitiger Studierendenmobilität über englischsprachige Studiengänge

Einrichtung von Joint Degree Programmen mit Partneruniversitäten

Rektorat, Fakultäten

6

Studierendenaustausch soll durch Partnerschaften im englischsprachigen Raum intensiviert werden bzw. mit Partneruniversitäten aufgebaut und intensiviert werden, mit denen auf Englisch kommuniziert werden kann.

gezielte Ansprache neuer englischsprachiger Partner (GB, Irland, Kanada, USA, Afrika, Indien, Japan) bzw. neuer Partneruniversitäten, mit denen auf Englisch kommuniziert werden kann

Rektorat, IO

7

Die UG sollte sich verstärkt auch in fachspezifischen internationalen Alumni-Netzwerken engagieren

Implementierung effektiver Partnerschaftspflege

regelmäßige Einladungen / Besuche auf Ebene der HS-Leitung und relevanter Verwaltungseinheiten

gegenseitige Infoveranstaltungen

thematischer Erfahrungsaustausch

Teilen von Stellenausschreibungen

IO, Rektorat, ZFF, Referat Personal

 

Mobilitätspolitik. Durch Aufenthalte an Hochschulen im Ausland können Wissenschaftler*innen, Künstler*innen und Studierende Erfahrungen sammeln, die sich auch positiv auf die Universität Greifswald auswirken können. Daher liegt hier besonders der Fokus darauf, mehr Hochschulangehörigen aus allen Bereichen Auslandsaufenthalte zu ermöglichen. Die neue Programmgeneration der EU-Mobilitätsprogramme unterstützt dies, indem mehr Hochschulangehörige diese Angebote nutzen. Auch die Anzahl internationaler Doktorand*innen, Gastwissenschaftler*innen und internationaler Austauschstudierender an der Universität Greifswald sollen gesteigert werden. Wissenschaftler*innen, Dozierende und Mitarbeitende sollen dabei auf umweltfreundliche Transportmittel zurückgreifen. Durch den Ausbau des Mobilitäts- und Anerkennungsmanagements sollen die Hürden für Auslandsaufenthalte verringert werden. Dazu zählen unter anderem regelmäßige Informationsveranstaltungen, digitale Immatrikulations- und Prüfungsverfahren für internationale Studierende und die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen.

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier
Maßnahmen Zuständigkeit

 Bereitstellung effektiver und gut sichtbarer Informationsangebote zu Austausch- und Fördermöglichkeiten für alle Statusgruppen

International Office, Fachkoordinator*innen

Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Implementierung von Blended Mobility- Formaten in der Lehre

Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission

Regelung der Vertretung, Entlastung und Anerkennung von Mobilität bei Lehrenden und Mitarbeitenden

International Office, Fakultäten, Referat Personal
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Die Möglichkeiten von Mobilität müssen für alle Statusgruppen sichtbar gemacht werden.

Bereitstellung effektiver und gut sichtbarer Informationsangebote zu Austausch- und Fördermöglichkeiten für alle Statusgruppen

Erfahrungsaustausch im Peer-to-Peer-Format

IO, Fachkoordinator*innen

2

Die Möglichkeiten zur Anrechnung von im Ausland erbrachter Leistungen müssen eruiert werden.

Initiierung eines universitätsweiten Verständigungsprozesses über die Kriterien der Anrechnungsfähigkeit im Ausland erbrachter Studienleistungen

 

3

Über neue Mobilitätsformate muss umfassend informiert werden

.

Information über und Aufbau von neuen Mobilitätsformaten wie etwa der Blended Mobility auch, aber nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes

 

4

Studierende müssen umfassend über Auslandssemester und ihre finanzielle und administrative Bewältigung informiert werden.

Information über und Bewerbung des Mehrwerts von Auslandsaufenthalten bei Studierenden, u.a.

Fördermöglichkeiten: Auslands-Bafög, Erasmus+

Aspekte der Studienorganisation: Beurlaubung während des Auslandssemesters

Anreize: möglichst weitreichende Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

 

5

Mitglieder der Universität sollen für das Dilemma zwischen Mobilität und Klimaschutz sensibilisiert werden.

Information über Grüne Mobilität und Nutzung umweltfreundlicher Transportmittel

vgl. https://eu.daad.de/programme-und- hochschulpolitik/erasmus-ab-2021/erasmusplus- green/de/78510-erasmusgreen–nachhaltigkeit-im- neuen-erasmus-programm/

 

6

Staff Mobility muss gefördert werden.

Regelung der Vertretung, Entlastung und Anerkennung bei Lehrenden und Mitarbeitenden

IO, Fakultäten, Referat Persona

7

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Blended Mobility Formate müssen geschaffen werden.

Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Implementierung von Blended Mobility– Formaten in der Lehre

Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission

8

Langfristig sollte die Anerkennung von im Ausland erbrachter Studienleistungen grundsätzlich geregelt sein.

grundsätzliche Regelung der Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen

 

9

Mobilitätsfenster sollen geschaffen werden, damit Studierende physische Mobilität ohne größere Umstrukturierung ihres Studiums und unter größtmöglicher Anrechnung auf ihr Studium in Greifswald realisieren können.

Verankerung von Mobilitätsfenstern und Wahlmodulen (= “Mobilitätsmodulen“) in den Rahmenprüfungsordnungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen

 

 

Sprachenpolitik. Mithilfe der Sprachenpolitik wird der Umgang mit Sprachen definiert, wobei der Fokus besonders auf der internationalen Sichtbarkeit, den Kernaufgaben der Universität und der Internationalisierung der Verwaltung liegt. Die Mehrsprachigkeit aller Hochschulangehörigen wird gefördert, indem die Universität Weiterbildungen für die Angestellten anbietet und Fremdsprachenkenntnisse als Einstellungskriterium berücksichtigt, sowie standardisierte sprachliche Zulassungsvoraussetzungen für Studierende definiert. Zudem wird die Mehrsprachigkeit durch die Sprach- und Literaturwissenschaften, sowie durch das Sprachenzentrum gefördert. Auch das Lehrangebot soll mehrsprachig ausgerichtet werden. Dabei sollen sprachpraktische Lehrveranstaltungen vorrangig durch muttersprachliche Lehrende durchgeführt werden und fachsprachliche Kurse fester Bestandteil des Curriculums werden. Für internationale Studierende und Wissenschaftler*innen werden zudem Deutschkurse angeboten. Die Bereiche Forschung, Lehre und Verwaltung sollen in der Außendarstellung durchgängig mehrsprachig vertreten sein. Hierfür soll zunächst der englischsprachige Webauftritt und die englischsprachige Präsenz durch andere Medien optimiert werden. Auch Verwaltungsdienstleistungen sollen auf Englisch möglich sein, weshalb möglichst viele Mitarbeitende der Verwaltung Englisch sprechen können sollten und Dokumente und Zertifikate auf Englisch verfügbar sein sollten. Außerdem soll der Campus auf Englisch navigierbar sein. 

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier

 

Maßnahmen Zuständigkeit

Sicherstellung von regelmäßigen sprachlichen Weiterbildungsangeboten

Sprachenzentrum, Graduiertenakademie

Entwicklung von Regularien für zweisprachige Dokumente/ Leistungsnachweise

Übersetzungskoordinator, evtl. externe Dienstleistungen

Ermittlung des Bedarfs an vorbereitenden und studienbegleitenden Deutschkursen für internationale Studierende und Wissenschaftler*innen und Entwicklung eines Konzepts zur Schaffung des entsprechenden (fachspezifischen) Angebots

Lektorat DaF/DaZ, International Office, Philosophische Fakultät, Rektorat
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Beratung und Information durch Mitarbeitende in der Verwaltung soll auch auf Englisch möglich sein.

Sicherstellung von regelmäßigen sprachlichen Weiterbildungsangeboten

Sprachenzentrum. Graduiertenakademie

2

Der Bedarf an (fachspezifischen) Deutschkursen muss ermittelt werden und ein Konzept entwickelt werden, das den Bedarfen der jeweiligen (fachspezifischen) Zielgruppen möglichst gerecht wird.

Ermittlung des Bedarfs an vorbereitenden und studienbegleitenden Deutschkursen für internationale Studierende und Wissenschaftler*innen und Entwicklung eines Konzepts zur Schaffung des entsprechenden (fachspezifischen) Angebots

Einrichtung von Sommerschulen zur gezielten Akquise internationaler Studierender

Lektorat DaF/DaZ, IO, Philosophische Fakultät, Rektorat

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3

Die Mehrsprachigkeit in der Verwaltung muss für alle potentiellen Kund*innen ersichtlich sein.

Kennzeichnung der Fremdsprachenkenntnisse der Mitarbeitenden in Verwaltung, Forschung und Lehre z.B. durch Icons, Symbole, Fahnen

 

4

Fremdsprachenkenntnisse aller Mitarbeitenden in Lehre, Forschung und Verwaltung sollen gestärkt und gefördert werden.

Einführung eines Anreiz- und Unterstützungssystems

Formulierung von Fremdsprachenkenntnissen als Einstellungskriterium

 

5

Verwaltungsdokumente und -vorschriften sollen auf Englisch verfügbar sein.

Entwicklung von Regularien für zweisprachige Dokumente/ Leistungsnachweise (Formulierung von Standards)

Entwicklung eines Glossars für Standardbegriffe

Übersetzungskoordinator, evtl. externe Dienstleistung

6

Leistungsnachweise sollen international anwendbar sein.

Bereitstellung von Leistungsnachweisen, Transkripts auch auf Englisch

Übersetzungskoordinator, evtl. externe Dienstleistung

7

Das Lehrangebot englischsprachiger/ anderssprachiger Lehre soll ausgebaut werden.

Schaffung von Anreizen für Lehrende zur Umstellung auf zweisprachige Lehre/ Integration zweisprachiger Elemente in die Lehre

8

Wissenschaftler*innen sollten in ihrer Publikationstätigkeit auf Englisch durch Schreibberatung und Korrekturservice unterstützt werden.

Etablierung und ggf. Verstetigung einer Schreibberatung für Wissenschaftler*innen

Einrichtung eines Korrekturservice für englischsprachige Texte für Universitätsmitglieder

9

Der gesamte Campus sollte auch auf Englisch navigierbar sein.

Ausbau der deutsch- und englischsprachigen (virtuellen) Kommunikation inklusive Dokumente und Beschilderungen

Übersetzungskoordinator, evtl. externe Dienstleistung

10

Die Internationalität des Campus sollte sichtbar gemacht werden.

Nominierung von Sprachbeauftragten in allen Bereichen der Verwaltung (v.a.in Bereichen mit Publikumsverkehr)

11

Das Lehrangebot in englischsprachiger/ anderssprachiger Lehre sollte sichtbar gemacht und Zugangsvoraussetzungen standardisiert werden.

Definition und Sichtbarmachung von vorausgesetzten Fremdsprachenkenntnissen für Studiengänge und Lehrveranstaltungen

Standardisierung von Zugangsvoraussetzungen

 

Internationalisierung@home. Dieses Projekt soll Studierenden die Möglichkeit geben, auch ohne einen Auslandsaufenthalt internationale und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln. Durch die zunehmende Internationalisierung der gesamten Universität werden zunehmend Begegnungsmöglichkeiten in den verschiedenen Bereichen zwischen Greifswalder*innen und internationalen Hochschulangehörigen geschaffen. Zudem wird die Begegnung durch Integrations- und Betreuungsmaßnahmen, wie zum Beispiel das Buddy-Programm, aktiv gefördert. Außerdem wird das bereits bestehende Internationale Begegnungszentrum (IBZ) umgestaltet, sodass es nicht nur als ein Zuhause für internationale Wissenschaftler*innen und deren Familien dient, sondern auch einen Ort zum Forschen sowie für soziale Integration, Beratung und Unterstützung darstellt.

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier

 

Maßnahmen Zuständigkeit

Festlegung von Kriterien zur Weiterentwicklung der Willkommenskultur an der UG

Prorektor*in für Personalentwicklung, Personalabteilung, International Office, Integrierte Qualitätssicherung

Etablierung des IBZ als Begegnungsstätte

Internationales Begegnungszentrum, International Office, Welcome Centre

Förderung der Sichtbarkeit von Greifswald als weltoffene und internationale Stadt in Zusammenarbeit von UG/UMG mit Stadt und Landkreis

International Office, Rektorat, Universitätsmedizin Greifswald, Stadt, Landkreis
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Die Greifswalder International Community soll fortlaufend gestärkt werden.

Förderung von Austausch zwischen deutschen und internationalen Mitgliedern der UG und Kontaktaufnahme zu lokalen Zentren und Initiativen

 

IBZ, IO, Welcome Centre, Wissenschaftler*innen, Greifswalder Forschungseinrichtungen

2

Die Willkommenskultur an der UG soll – auch für internationale Universitätsmitglieder – verbessert werden.

Festlegung von Kriterien zur Weiterentwicklung der Willkommenskultur an der UG

Prorektor*in für Personalentwicklung, Referat Personal, IO, IQS

3

Internationale Universitätsmitglieder sollen verstärkt auf Mitglieder an der UG aufmerksam gemacht werden, die ihre Interessen in den Gremien der UG vertreten können.

Etablierung von Begegnungsformaten zwischen internationalen Studierenden und ASTA / studentische Senator*innen

Etablierung von Begegnungsformaten zwischen internationalen Wissenschaftler*innen und Senator*innen ihrer Statusgruppen

 

4

Internationalisierung@Home soll mehr Anerkennung finden.

Schaffung von Anreizen für Engagement im Bereich Internationalisierung@Home

 

5

Internationalisierung@Home soll noch erlebbarer werden.

Angebot an regelmäßigen Veranstaltungen zum Austausch zwischen und unter deutschen und internationalen Mitgliedern der UG

IBZ, IO, Welcome Centre, Fakultäten

6

Die Kontakte zur lokalen und regionalen Politik sollen gestärkt werden, um gemeinsam das Bild von Greifswald als einer weltoffenen Stadt zu etablieren.

Förderung der Sichtbarkeit von Greifswald als weltoffener und internationaler Stadt in Zusammenarbeit von UG/UMG mit Stadt und Landkreis.

IO, Rektorat, UMG, Stadt, Landkreis

7

Die Greifswalder International Community soll einen beständigen Mittelpunkt erhalten, der die Aktivitäten der Gemeinschaft koordiniert.

Etablierung des IBZ als Begegnungsstätte

IBZ, IO, Welcome Centre

 

Internationalisierung der Verwaltung

Die Verwaltung soll internationaler ausgelegt werden, um so geeignete Rahmenbedingungen für internationale Wissenschaftler*innen und Studierende zu schaffen. Hierbei sind vor allem die Möglichkeit zur englischsprachigen Kommunikation mit den Mitarbeiter*innen der Verwaltung und leicht zugängliche, englischsprachige Informations- und Dienstleistungsangebote wichtig. Hierfür sollen interkulturelle und fremdsprachliche Kompetenzen der Mitarbeiter*innen, durch regelmäßige Weiterbildungen und den Ausbau der internationalen Erfahrungen, verbessert werden. Zudem soll es regelmäßige Befragungen der internationalen Hochschulangehörigen geben, um die Verwaltungsprozesse zunehmend zu verbessern.

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier

 

Maßnahmen Zuständigkeit

Entwicklung von Fragenkatalogen für Internationale Hochschulmitglieder/ Befragung/ Auswertung (Feedback-Kultur)

International Office in Zusammenarbeit mit der Integrierten Qualitätssicherung

Etablierung einer verbesserten Kommunikation und zeitliche Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots (sprachlich/ interkulturell)

International Office, Referatsleiter*innen, Dezernatsleiter*innen, Rektorat

Aufbau von E-Learning Sprachkursen für Mitarbeiter*innen

Sprachenzentrum
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Die Internationalisierung der Verwaltung kann nur dadurch zielgruppenorientiert vorangetrieben werden, dass Vertreter*innen der Zielgruppe ihre Bedarfe und Erfahrungen mitteilen.

Entwicklung von Fragenkatalogen für Internationale Hochschulmitglieder/ Befragung/ Auswertung (Feedback-Kultur)

IO in Zusammenarbeit mit IQS

2

Die Verwaltung bedarf spezifischer Kriterien, um den Grad der Internationalisierung zu beschreiben.

Entwicklung von Kriterien zur Feststellung des Grads der Internationalisierung der Verwaltung

 

3

Mitarbeiter*innen der Verwaltung sollen vermehrt an Weiterbildungsangeboten vor Ort teilnehmen können.

Etablierung einer verbesserten Kommunikation und zeitlichen Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots (sprachlich/ interkulturell)


IO, Referatsleiter*innen,

Dezernatsleiter*innen, Rektorat

4

Für Mitarbeiter*innen der Verwaltung sollen auch verstärkt die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um an Staff Exchange teilzunehmen.

Ausbau der Teilnahme am internationalen Staff Exchange

 

5

Auch für Mitarbeiter*innen der Verwaltung sollen Anreizsysteme und Anerkennungsmöglichkeiten für ihr Engagement im Bereich der Internationalisierung geschaffen werden.

Einrichtung von Mechanismen für die Anerkennung von Maßnahmen im Bereich der Internationalisierung, Incentivierung

 

 

Digitalisierung als strategisches Instrument der Internationalisierung

Digitale Mittel haben eine große Reichweite, die sich die Universität in allen Bereichen zunutze machen möchte und so die internationale Sichtbarkeit steigern kann. Digitalisierung kann für digitale Kommunikationsplattformen, zur Außendarstellung von Forschungsprojekten und -ergebnissen oder für digitale und hybride Lehre genutzt werden. Digitale und hybride Lehrformate sollen zudem ortsunabhängige interkulturelle Erfahrungen ermöglichen und können, wenn es sich anbietet, ebenfalls mehrsprachig angeboten werden. Auch Verwaltungsprozesse sollen zunehmend digitalisiert werden, wobei auch immer auf Datenschutz geachtet werden muss.

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier

 

Maßnahmen Zuständigkeit

Einrichtung eines digitalen Informationsportals und virtueller Campustouren für internationale Gäste (Website/App)

Hochschul-Marketing, Studierendenmarketing, Universitätsrechenzentrum

Ausbau der digitalen Betreuungsprogramme für Studierende und Gastwissenschaftler*innen

International Office, Internationales Begegnungszentrum

Steigerung des Anteils internationaler Gastdozent*innen durch digitale Lehrformate/ Gastvorträge

Fakultäten, Bereich Digitale Lehre
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Die Willkommenskultur soll zeitgemäß digital gefördert werden.

Einrichtung eines digitalen Informationsportals und virtueller Campustouren für internationale Gäste (Website/ App)

Bedarfsermittlung,welcher Informationsbedarf seitens internationaler Gäste besteht

Entwicklung von Webseiten und App

HS-Marketing, Studierendenmarketing, URZ

2

Interkulturelle Kompetenz und sozialer Anschluss sollen gefördert werden.

Ausbau der digitalen Betreuungsprogramme für Studierende und Gastwissenschaftler*innen

Zusammenführung von Kolleg*innen aus Partnerhochschulen für inhaltlichen Austausch

bereits im Vorfeld Festlegung von Betreuenden vor Ort im Institut bestimmen, sodass bereits digital ein erstes Kennenlernen ermöglicht wird

IO, IBZ

3

Die englische Sprachkompetenz von Mitarbeiter*innen soll durch digitale Formate erhöht werden.

Aufbau von E-Learning-Sprachkursen für Mitarbeiter*innen

zusätzlich zum analogen Angebot Entwicklung von Selbstlernkursen mit Unterstützung von eTutor*innen

Sprachenzentrum

unterstützend für technische Umsetzung, Ausbildung von eTutor*innen: Digitale Lehre

4
page23image3519652912Die internationale Attraktivität/Sichtbarkeit der UG als Arbeitgeberin/Forschungsinstitution soll gesteigert werden. Gleichzeitig ermöglicht dies Studierenden Blended Mobility, da sie auch an der Heimatuniversität in International Classrooms internationale Erfahrungen sammeln und interkulturelle Kompetenzen erwerben.

Steigerung des Anteils internationaler Gastdozent*innen durch digitale Lehrformate/Gastvorträge

Nutzung von Social Media (Twitter, LinkedIn etc.) für die  Rekrutierung von internationalen Gästen und die eigene Darstellung von Lehr- und Forschungsprojekten im internationalen Raum

Fakultäten/Institute, Bereich Digitale Lehre

5

International ausgerichtete hybride und digitale Lehr- und Lehrformate sollen verfügbar gemacht und ein digitaler Campus (Virtueller Campus Ostseeraum) etabliert werden.

Aufbau eines digitalen Campus
–> Informationsplattform, auf der sämtliche internationale Veranstaltungen gelistet sind

IO, Zuarbeit durch Fakultäten und Institute

6

Internationale (Erasmus-)Studierende sollen in die E- Verwaltung aufgenommen werden und damit über denselben Zugang zur Administration ihrer Prüfungsdaten haben.

Einbindung internationaler Studierender in das digitale Campus-Managementsystem (CMS): digitales Prüfungsmanagement, stärkere Standardisierung von Prüfungsformen, Zugang zu Onlineformularen

E-Verwaltung, Prüfungsamt, IO

 

Monitoring und Steuerung

Die Umsetzung der Internationalisierungsstrategie soll stetig überwacht und die Maßnahmen sollen gegebenenfalls laufend angepasst werden. Dies wird von Gremien der Universität und der Fakultäten übernommen, die wiederum von externen Personen begleitet werden. Bei den externen Personen soll es sich überwiegend um Vertreter*innen von geeigneten Institutionen wie dem Verbund Norddeutscher Universitäten handeln. Zur Überwachung wird der HSI-Monitor zur Rate gezogen, welcher Profildaten zur Hochschulinternationalität aus Daten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH), der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zusammenstellt. Durch das Monitoring sollen weitere Maßnahmen abgeleitet werden und Anreizsysteme geschaffen werden, damit die Internationalisierung fortgeführt wird. Die Hochschulöffentlichkeit und die Gremien sollen regelmäßig über die Monitoring-Ergebnisse und über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden.

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier

 

Maßnahmen Zuständigkeit

Definition der für die UG maßgeblichen Indikatoren für die Internationalität (HSI- Monitor/universitätsspezifisch

Rektorat, Fakultätsleitungen

Etablierung von Formaten zur kontinuierlichen Beratung durch externe Critical Friends

Rektorat

jährliche Aufbereitung der Profildaten aus HSI- Monitor und hochschulspezifischer Indikatoren für die Erörterung durch Beirat, Rektorat, Dienstberatung, Senat und Hochschulöffentlichkeit

International Office, Zentrum für Forschungsförderung und Transfer, Integrierte Qualitätssicherung
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog
Maßnahme Zuständigkeit
1

Definition der für die UG maßgeblichen Indikatoren für die Internationalität (HSI-Monitor/ universitätsspezifisch)

Rektorat, Fakultätsleitungen

2

Etablierung von Fromaten zur kontinuierlichen Beratung durch externe Critical Friends

Rektorat

3

Abgleich/Synchronisierung der relevanten Datenbanken (MoveOn, FIS etc.)

IQS, ZFF, IO

4

Einrichtung regelmäßiger verbindlicher Abfrage- und Berichtsverfahren

5

Erprobung von Fördermaßnahmen und Anreizsystemen

Rektorat, Fakultätsleitungen

6

Festlegung der dezentralen Verantwortlichkeiten und Teilstrategien für die Internationalisierung

Rektorat, Fakultätsleitungen

7

Entwicklung von Fördermaßnahmen und Anreizsystemen: Abschluss entsprechender Zielvereinbarungen mit den Fakultäten

Rektorat, Fakultätsleitungen

8

Review von Fördermaßnahmen und Anreizsystemen: Abschluss entsprechender Zielvereinbarungen mit den Fakultäten

Rektorat, Fakultätsleitungen

9

HRK-(Re-)Audit Internationalisierung 2026

Rektorat
10

jährliche Aufbereitung der Profildaten aus HIS-Monitor und hochschulspezifischer Indikatoren für die Erörterung durch

IO, ZFF, IQS

 

Beitragsbild: Alexandr Podvalny auf Unsplash

Digitale Prüfungsformate werden in die RPO aufgenommen – Chancen und Probleme

Digitale Prüfungsformate werden in die RPO aufgenommen – Chancen und Probleme

In der Senatssitzung am 16. März 2022 hat der Senat über eine Änderung der Rahmenprüfungsordnung (RPO) beraten und abgestimmt – mit der hochschulöffentlichen Bekanntmachung am 26. April 2022 ist die geänderte RPO in Kraft getreten. Hauptsächlich sieht die Änderung eine feste Implementierung digitaler Prüfungsformate in die RPO vor. Damit sind diese nicht auf die Pandemiezeit beschränkt, sondern können grundsätzlich durchgeführt werden. Allerdings gibt es insbesondere bei den Ausführungsmöglichkeiten digitaler Prüfungen unterschiedliche Vorstellungen zwischen den studentischen Senator*innen, den anderen Statusgruppen und dem Datenschutz.

In dem bereits erschienen Artikel “LHG-Novellierung und Online-Prüfungen: Teil 2 – How to digitale Prüfungsphase” stellten wir die Verordnungen zu den neuen digitalen Prüfungen vor, welche damals noch in einer Ergänzungssatzung vorlagen. Mit der letzten Senatssitzung wurde das Thema digitale Prüfung komplett in die offizielle Rahmenprüfungsordnung der Uni aufgenommen. Dabei wurden auch Anmerkungen des Landesdatenschutzbeauftragten sowie der studentischen Senator*innen diskutiert und teilweise mitberücksichtigt.

Das Wichtigste ist dabei die Freiwilligkeit für die Studierenden. Wenn eine digitale Prüfung angeboten wird, muss auch, außer in Fällen höherer Gewalt (z.B. einer Pandemie), die Möglichkeit einer Präsenzprüfung gegeben sein. Ein weiterer Streitpunkt war die Menge und Ausführung an Aufsichtsoptionen während einer digitalen Prüfung. Grundsätzlich sollen die Prüfungen, auch die digitale Variante, an der Universität durchgeführt werden. Deswegen kann auch nur in speziell geregelten Fällen eine Fernprüfung abgelegt werden.

Zusammengefasst sieht die neue RPO folgende Möglichkeiten vor:

  • digitale mündliche Prüfungen via Videokonferenz, wenn die prüfende Person nicht an der Universität zur Verfügung steht
  • Einführung von Open-Book-Klausuren auf eigenen Geräten unter Abgabe einer Erklärung, dass alles persönlich angefertigt wurde
  • digitale Klausuren in der Universität
  • neue Prüfungs(teil)formate: Präsentation, Gespräch, mehrere über das Semester verteilte Leistungsnachweise bei praktischen Modulen
  • auf Antrag von Studierenden ist, solange Chancengleichheit gewahrt bleibt, eine Fernprüfung möglich, allerdings unter Bild- und Tonaufsicht
  • Grundlage der Datenverarbeitung
  • Prozedere der Authentifizierung, Prüfungsmodalitäten (z.B. Bereitstellung von benötigter Hard- und Software), Vorgehen bei technischen Störungen, Erreichbarkeit von Aufsichtspersonen

Die genauen Änderungen sind in der neuen Rahmenprüfungsordnung nachzulesen. Nachfolgend gibt es eine erweiterte Zusammenfassung der neu eingefügten oder veränderten Paragraphen:

§2a Durchführung von Prüfungen in Fällen höherer Gewalt

(1a) Schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen können als Digitalprüfung angeboten werden. Dabei ist die Teilnahme für Studierende freiwillig. Die Zustimmung wird an die Prüfungsanmeldung gekoppelt.
Die Prüfungen können an eigenen oder universitären Geräten durchgeführt werden. Lediglich bei einem Übersteigen der Nachfrage gegenüber dem Angebot für universitäre Geräte gibt es eine Priorisierung.

§19 Mündliche Prüfungen

(6) Sollte die prüfende Person aus dienstlichen oder persönlichen (§38 Abs. 2) Gründen an einem anderen Ort sein, kann eine mündliche Prüfung auch in Form einer Videokonferenz abgenommen werden. Auch hier gilt, dass eine Alternativprüfung im gleichen Prüfungszeitraum vor Ort angeboten wird, allerdings nicht zwingend beim gleichen Prüfer.
Spätestens sechs Wochen vor dem Prüftermin ist über die Möglichkeit zu informieren und zwei Wochen vorher dem Prüfungsamt die Entscheidung mitzuteilen. Die Videokonferenz wird für die geprüfte Person in einem Raum der Universität abgehalten. Sollten weder Prüfer*in noch Beisitzer*in vor Ort sein, wird eine weitere Person zur Aufsicht gestellt.

§20 Klausuren

(2) Neben allen bisherigen Formaten können Klausuren ohne Beschränkung der Hilfsmittel (Open-Book-Klausuren) sowie digitale Klausuren in Universitätsräumen angeboten werden.

§20a Open-Book-Distanzprüfungen

OBD-Prüfungen werden ohne Beschränkung der Hilfsmittel auf eigenen Geräten durchgeführt. Dabei gibt es eine zeitliche Beschränkung auf maximal 3 Stunden. Die Studierenden müssen zusätzliche eine Erklärung abgeben, dass die Prüfung selbstständig bearbeitet und keine nicht angegebenen Hilfsmittel/Quellen genutzt wurden. Außerdem muss eine elektronische Kopie für eine Überprüfung mithilfe einer Plagiatssoftware zur Verfügung gestellt werden.

§22 Sonstige Prüfungsleistungen

(7) Für praktische Module können Modulprüfungen aus mehreren (max. 12) über das Semester verteilten Leistungsnachweisen bestehen. Hierbei wird unter Nutzung verschiedener Dateiformate und Medienprodukte ein Arbeits-/Lernprozess bzw. Fortschritt von Kenntnissen/Fähigkeiten nachgewiesen. Dabei entscheiden die Prüfenden über die Ausgestaltung. Es ist möglich, eine (digitale) Lernmappe zu verlangen.
(8) Eine Präsentation besteht aus dem Präsentieren von Themen, Arbeiten oder Ergebnissen in einem bestimmten zeitlichen und technischen Rahmen.
(9) Für ein Gespräch wird mit einer nicht prüfenden Person ein Dialog geführt, sodass das Ausmaß eines bestimmten Qualifikationsziels gezeigt wird.

§22a Elektronische Prüfungen auf Antrag der*des Studierenden

(1) Studierende können die Ablegung einer elektronischen Prüfung außerhalb der Uni beantragen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Dazu ist die Zustimmung aller Prüfenden und die Wahrung der Chancengleichheit notwendig. Der Antrag muss beim ZPA und dem Prüfungsausschuss innerhalb der Anmeldefrist eingereicht werden.
(2) Während der Fernklausur ist keine weitere Person im Raum gestattet. Die Kamera und das Mikrofon sind zu aktivieren und eine akustische und optische Überwachung zu dulden. Dabei muss die zu prüfende Person, soweit zur Aufsicht nötig, vollständig im Kamerabild erfasst werden.
(3) Die Aufsichtsperson der Uni für die Videoaufsicht muss für die Studierenden erkennbar sein.
(4) Die Aufzeichnung der Prüfung ist unzulässig.
(5) Durch die Aufsichtsperson muss ein Protokoll mit dem Namen der Aufsichtsperson, den teilnehmenden Studierenden, Beginn/Ende der Prüfung und besonderen Vorkommnissen, insb. technischen Störungen, geführt werden.
(6) Bei mündlichen oder praktischen Fernprüfungen wird ein Prüfungsgespräch via Videokonferenz geführt. Dies kann als Einzel- oder Gruppenprüfung erfolgen und ein Referat oder eine Präsentation beinhalten.
(7) Bei Täuschungsverdacht kann die Aufsichts-/Prüfperson die Prüfung unterbrechen und die betroffene Person hat die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären. Dies kann auch durch entsprechende Ausrichtung der Kamera stattfinden. Bei Verweigerung kann die Prüfungsleistung mit “nicht ausreichend” (5,0) gewertet werden.

§26a Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

In diesem Paragraphen werden die den Datenschutz betreffenden Situationen beschrieben. Aufgrund der Länge hier nur eine Übersicht über die übergeordneten Situationen.

(1) mögliche Gründe für personenbezogene Datenverarbeitung
(2) Informationen für betroffene Studierende in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form
(3) die Universität stellt die DSGVO sicher
(4) Gründe für gesonderte Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO
(5) Voraussetzungen für Programme, Lernmanagementsysteme, Prüfungsplattformen, Videokonferenzsysteme und andere technische Hilfsmittel
(6) Der Einsatz von Software zur Messung von Aufmerksamkeit, Augen-, Kopf- oder Körperbewegungen und anderen biometrischen Auswertungen ist unzulässig.

§26b Authentifizierung

(1) Vor Prüfungsbeginn müssen sich Studierende mit Hilfe eines Lichtbildausweises oder anderen Authentifizierungsmaßnahmen in Echtzeit, ohne Unterbrechung und bei ausreichender Bild- und Tonqualität ausweisen. Dies darf nur der Aufsichts-/prüfenden Person zugänglich sein.
(2) Dies darf nicht gespeichert werden.

§26c Prüfungsmodalitäten

(1) Prüfungsrelevante Technik, Ausstattung und Räumlichkeit müssen vor der Prüfung getestet werden dürfen.
(2) Bei spezifischer Hardware und/oder Software, die nicht frei verfügbar oder nicht zumutbar erwerbbar ist, muss die Universität diese zur Verfügung stellen.

§26d Technische Störungen

(1) Bei nicht-geringfügigen Störungen wird die Prüfungsleistung vorzeitig beendet und nicht gewertet.
(2) Bei vorübergehenden Störungen wird die Prüfung nach Behebung fortgesetzt. Bei wiederholten oder andauernden Störungen wird die Prüfung wiederholt. Bei technischen Störungen nach einem wesentlichen Teil der Prüfungszeit kann diese fernmündlich ohne Videokonferenz beendet werden.
Die Beurteilung des Sachverhalts liegt bei den Prüfenden.
(3) Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Störungen oder Überprüfung im Vorfeld der Prüfung durch Studierende kann die Prüfung mit “nicht bestanden” gewertet werden.

§26e Erreichbarkeit einer Ansprechperson

Während der digitalen Prüfung soll eine zuständige Person (Prüfende oder anderweitig qualifiziert) für die Studierenden
telefonisch erreichbar sein.

§55 Aufbewahrung bzw. Speicherung von Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Prüfungsleistungen sind nach 5 Jahren zu vernichten bzw. zu löschen.
(2) Studienleistungen sind nach 2 Jahren zu vernichten bzw. zu löschen.

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