Alles online: Ein Interview mit der Wahlleitung

Alles online: Ein Interview mit der Wahlleitung

Bei den studentischen und auch den akademischen Gremienwahlen hieß es 2022 zum ersten Mal Klicken statt Kreuzen. Wie lief es bei den digitalen Wahlen hinter den Kulissen ab und was haben Badewannen damit zu tun? Wir haben bei Jens, Svenja und Johannes, der studentischen Wahlleitung, nachgefragt.

Ein Artikel von Annica Brommann und Lilli Lipka
Das Interview wurde schriftlich geführt.

Vier Tage hatten die Studierenden in diesem Jahr Zeit, ihre Fachschaftsräte, Vertretungen im Studierendenparlament, Fakultätsrat und Senat per Mausklick zu wählen. Diese Verlagerung der Wahl ins Digitale scheint sich auch in der Wahlbeteiligung widerzuspiegeln: Die bescheidene Wahlbeteiligung von 7,1 % für das Studierendenparlament im letzten Jahr (im Vergleich zu 2020 mit 14,4%) konnte diesen Januar immerhin sogar ein (auch noch bescheidenes) Top-Ergebnis von 17,9 % erreichen. Auch bei der Wahl der Fachschaftsräte haben sich mehr Studierende beteiligt. Die Wahlleitenden Jens, Svenja und Johannes berichten uns, wie sie die digitale Wahl einschätzen.

Wie ist euer Resümee zu den diesjährigen Gremienwahlen?

Jens: Es gab keine Anfechtung der Wahl, das Studierendenparlament ist voll besetzt, alle Fachschaftsräte sind zustande gekommen und es gab eine erhöhte Wahlbeteiligung. Es ist uns gelungen, eine faire Wahl für alle Studierenden durchzuführen. Natürlich gibt es noch Luft nach oben, aber aus unserer Sicht ist das ein solides Ergebnis, auf das im kommenden Wahljahr aufgebaut werden kann.

Wie bewertet ihr die Wahlbeteiligung – vor allem angesichts der einfachen digitalen Wahlen?

Jens: Aus unserer Sicht ist die erhöhte Wahlbeteiligung ein Erfolg – immerhin ist es beinahe eine Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr! Man sollte sich aber nicht ausschließlich auf die Onlinewahl als Wundermittel der guten Wahlbeteiligung verlassen. Die Wahlbeteiligung ist ein Spiegel des Interesses am Engagement der Hochschulpolitik in der Studierendenschaft. Das ist leider in Zeiten von Corona oft nur schwer einsehbar, aber trotzdem enorm wichtig. In Zukunft muss sich unserer Meinung nach die Wahlvorbereitung noch mehr auf die Bewerbung der Wahl und die Möglichkeiten der Partizipation konzentrieren, um die Wahlbeteiligung nachhaltig zu verbessern.

Man sollte sich nicht ausschließlich auf die Onlinewahl als Wundermittel der guten Wahlbeteiligung verlassen.

Jens Mölich, Wahlleiter

Svenja: Die Wahlbeteiligung, zumindest bei der Wahl des Studierendenparlaments, war tatsächlich auch höher, als in den Jahren vor Corona. Damit hatte dieser neue Wahlmodus offensichtlich einen gewissen Anteil daran. Allerdings wird sich erst in Zukunft zeigen, ob die Onlinewahlen einen messbaren Einfluss auf die Wahlbeteiligung haben können. Immerhin war es dieses Jahr etwas Neues und einige wollten es vielleicht einfach mal ausprobieren, ohne nachhaltig den Wunsch zu haben, sich an den Gremienwahlen zu beteiligen.

Welche Aufgaben habt ihr als Wahlleitung und wie lief eure Einarbeitung ab?

Jens: Unsere Aufgabe als Wahlleitung war die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Gremienwahl. Dabei lag vor allem die administrative Arbeit bei der Wahlleitung. Auch die Kommunikation mit der universitären Wahlleitung, die technische Umsetzung und die Bewerbung der Wahl gehörten in unseren Arbeitsbereich. Die offiziellen Entscheidungen, zum Beispiel bei der Annahme der Wahlvorschläge und der Auswertung, wurden vom Wahlausschuss getroffen, dem die Wahlleitung beratend zur Seite stand.

Svenja: Eine weitere wichtige Aufgabe war die Kommunikation mit den Studierenden via Mail oder auf der Vollversammlung.
Da wir alle drei das erste Mal in dieser Position tätig sind, war die Einarbeitung etwas umfangreicher. Jens ist die Stelle zwei Wochen vor Johannes und mir angetreten. Deswegen hatte er schon einen gewissen Wissensvorsprung und konnte uns gut unterstützen. Außerdem hat uns Lukas Thiel, der bereits Wahlleiter war, geholfen.

Bis zu diesem Jahr brauchte es noch Urnen und zahlreiche Wahlhelfende über mehrere Tage.

Welches technische Know-How musstet ihr als Wahlleitung aufweisen können?

Jens: Es gab schon einige Sachen, in die wir uns einarbeiten mussten – besonders in den Umgang mit der Wahlsoftware. Außerdem gab es viel Zusammenarbeit mit dem URZ. Dort liegt das Know-How für die technischen Lösungen und Schnittstellen. Wir können uns glücklich schätzen, dass das Rechenzentrum die technischen Voraussetzungen für eine Onlinewahl, vor allem das Uni-eigene elektronische Wählerverzeichnis, so schnell aufbauen konnte!

Was gab es an Mehraufwand und was an Arbeitserleichterung durch die digitalen Wahlen?

Jens: Da wir alle drei zum ersten Mal die Wahlleitung übernommen haben, ist das schwer einzuschätzen. Die größte Vereinfachung lag sicherlich darin, dass es für die Wahldurchführung und Auszählung weder Räumlichkeiten noch Wahlhelfer:innen brauchte. Dafür hat sich aber der technische Aufwand in der Vorbereitung erhöht. So haben wir zum Beispiel zwei Testwahlen im Vorfeld zur eigentlichen Wahl durchgeführt.

Für die Wahldurchführung und Auszählung brauchte es weder Räumlichkeiten noch Wahlhelfer:innen. Dafür hat sich aber der technische Aufwand in der Vorbereitung erhöht.

Jens Mölich, Wahlleiter

Svenja: Grundsätzlich war diese Wahl die erste, welche über eine Onlinewahl realisiert wurde. Damit mussten wir uns erstmal in den neuen Modus einarbeiten und das Programm kennenlernen.

Warum gab es unterschiedliche Wahlzeiträume für die studentischen und akademischen Gremienwahlen?

Jens: Der Zeitraum für die studentischen Wahlen wurde satzungsbedingt früher festgelegt. Die universitäre Wahlleitung hat sich daran nicht orientiert und ein anderes Ende für die akademische Gremienwahl gewählt. Im nächsten Jahr sollte man sich besser vorher einigen, um Verwirrungen bei den Wählenden auszuschließen!

Wo liegen die Wahldaten gespeichert? Hattet ihr keine Angst, dass die Daten auf dem Server verloren gehen, wenn die Wahlwoche mit der Umzugswoche des Rechenzentrums kollidiert?

Jens: Die Daten der Wahl sind sowohl online, als auch in mehreren Sicherheitskopien analog gespeichert. Wir sind also gut abgesichert.

Musstet ihr bei den digitalen Wahlen überhaupt noch zählen? Wie sah euer Anteil an der Wahldurchführung aus bzw. was wurde von Externen übernommen?

Jens: Die eigentliche Auszählung wurde digital mit der Software ‘Uni-Wahl’ vom Wahlausschuss und uns durchgeführt. Die Wahldurchführung aller Gremienwahlen, studentische und akademische, lief über den Drittanbieter ‘Electric-Paper’, der auf Onlinewahlen spezialisiert ist. Gemeinsam mit dem Unirechenzentrum und diesem Drittanbieter wurden alle Vorbereitungen und die technische Umsetzung realisiert. 

Warum stehen die Ergebnisse der Wahlen nicht gleich mit Beendung des Wahlzeitraums fest, sondern erst am nächsten Tag?

Jens: Das lag am Sitzungstermin des Wahlausschusses, der das vorläufige Wahlergebnis offiziell feststellen muss.

Wie findet ihr es, dass manche Leute ihre Stimmen in der Badewanne abgegeben haben?

Jens: Da die meisten Leute in der Badewanne ihre Privatsphäre genießen, kann dort auch die Stimme gemäß dem Grundsatz der geheimen Wahl abgegeben werden. Wer lieber in Gesellschaft baden geht, sollte vielleicht davon absehen, dabei abzustimmen.

Johannes: Solange das Wahlgeheimnis gewahrt wurde und alle technischen Geräte die Wahl ohne eine Zwischenlagerung im Reisbeutel überlebt haben, können die Studierenden auch so abstimmen. Ziel war es auch, die Wahl flexibler zu gestalten. Ein zwischenzeitiger Gedanke unsererseits war, auch die Toiletten in den Mensen als Wahlkabinen zu bewerben.

Svenja: Da die Studierenden ihre Stimme abgegeben haben, kann man das nur begrüßen. Vielleicht sollte man grundsätzlich Badewannen als offizielle Wahlkabinen einführen.

Ist euer Lieblingstier der Wahlfisch?

Jens: Aber natürlich – gerade der blaue Wahlfisch gefällt uns besonders!

Svenja: Da wir hier am Meer sind, ist der Wahlfisch keine schlechte Wahl.

Johannes: Manchmal gab es auch ziemlich viel zu Thunfisch, aber im Team haben wir mit allen Mithelfenden die Arbeit doch ziemlich gut geBuckel(wal)t.

Beitragsbilder: Annica Brommann

Uni-Update

Uni-Update

Im allgemeinen Weihnachts- und Wintertrubel stehen auch an der Universität allerlei Fristen und Aktivitäten an. Für einen kleinen Überblick rund um die 2G-Regelung, Prüfungen und Wahlen findet ihr das Wichtigste gesammelt in diesem neuen Uni-Update.

1. Einführung von 2G in der Präsenzlehre

Mit der Änderung der Hochschul-Corona-Verordnung durch die Landesregierung gilt ab heute die 2G-Regel für Präsenzlehre. Ausgenommen sind Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- und Arbeitsräume benötigen, Prüfungen sowie Zugangs- und Zulassungsverfahren. Für diese gilt weiterhin die 3G-Regel, wobei häusliche Selbsttests nicht mehr ausreichen und von professioneller Stelle durchgeführt werden müssen.

Schwangere und Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sind zu den 2G-Veranstaltungen zugelassen, wenn sie über entsprechende ärztliche Bescheinigungen und einen aktuellen Test verfügen. Die Lehrenden wurden laut Rektoratsbeschluss darum gebeten, “Studierenden, die an den Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen dürfen, über digitale oder ähnliche Formate Zugang zu den Lehrveranstaltungsinhalten zu gewähren. Die digitalen (oder ähnlichen) Formate müssen nicht zwingend zeitgleich, aber zeitnah bereit gestellt werden. Die konkrete Umsetzung obliegt den Lehrenden. Im Austausch mit den Studierenden ist auch der Wechsel in ein digitales Format möglich.”

Es wird außerdem darum gebeten, bis Freitag, den 03. Dezember, den 2G-Nachweis als exportierte PDF über die Uni-Mail an covidzertifikat@uni-greifswald.de zu schicken oder bei einer persönlichen Anlaufstelle vorzuzeigen. Der verifizierte Status wird dann von den Mitarbeitenden der Universität in eurer Accountverwaltung hinterlegt. Andernfalls muss der entsprechende 2G-Nachweis bei jeder Veranstaltung vorgezeigt werden.

2. Maskenpflicht und 3G in den Bibliotheken

Seit heute gilt außerdem auch an den Arbeitsplätzen der Bibliotheken wieder Maskenpflicht. Wenn ihr euren 2G-Status verifizieren lassen habt, könnt ihr euch einfach am Eingang mit eurem Studierendenausweis anmelden, andernfalls müssen die entsprechenden Dokumente vorgezeigt werden. Wer nicht genesen oder geimpft ist, braucht ein negatives Testergebnis von offizieller Stelle, das in den letzten 24 Stunden durchgeführt wurde.

3. Prüfungsanmeldung und Änderung der Rahmenprüfungsordnung

Die Prüfungsanmeldung läuft dieses Mal länger: Vom 29. November 2021 bis zum 03. Januar 2022 könnt ihr euch online über das Selbstbedienungsportal für alle Prüfungen anmelden. Durch eine Änderung der Rahmenprüfungsordnung gibt es einige weitere neue Regelungen, beispielsweise beim Rücktritt von Prüfungen oder der Anzahl der Wiederholungsversuche. Alles weitere könnt ihr hier nachlesen.

4. Die studentische Vollversammlung steht an

Nächsten Dienstag, am 07. Dezember, findet um 14:15 Uhr die Vollversammlung des Wintersemesters statt. Was genau das ist, wie die Vollversammlung abläuft und warum ihr dabei sein solltet, findet ihr zum Beispiel in diesem Artikel erklärt. Anträge können bis 12 Uhr am Freitag, den 04. Dezember, eingereicht werden. Braucht ihr dafür noch Inspiration? Dann schaut doch einfach bei den letzten Vollversammlungen im Studierendenportal rein oder lest ein paar Liveticker des webmoritz. Falls ihr noch Fragen habt oder eure Anträge einschicken wollt, könnt ihr euch an asta_hopo@uni-greifswald.de wenden.

Die Vollversammlung wird wieder digital in diesem Moodle-Kurs und im DFN-Livestream stattfinden. Wie immer entfallen alle Lehrveranstaltungen ab 12 Uhr – sollte dem nicht so sein, wendet euch an eure Lehrenden oder den AStA.

5. Bewerbung für die studentischen Gremienwahlen einreichen

Am 11. November wurde die offizielle Wahlbekanntmachung für die studentischen Gremienwahlen im Januar 2022 veröffentlicht. Wenn ihr euch für das Studierendenparlament oder euren Fachschaftsrat aufstellen lassen wollt, habt ihr dafür noch bis zum 07. Dezember Zeit. Alle Infos findet ihr im Studierendenportal oder in diesem webmoritz.-Artikel, die Bewerbung läuft dann über BoardElect. Die Bewerbung steht allen Interessierten frei.

6. Studentische*r Vertreter*in im Rektorat gesucht

Bei der StuPa-Sitzung am Mittwoch, den 08. Dezember, habt ihr die Möglichkeit, euch als studentische*r Vertreter*in im Rektorat vorzustellen. Nähere Informationen zum Verfahren findet ihr auch in einer Mail des Studierendenparlaments vom 24. November. Das Amt der*des studentischen Prorektor*in steht allen frei, die interessiert sind.

Das Rektorat einer Hochschule ist für die rechtliche Außenvertretung und somit für alle organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Aufgaben der Hochschule, aber auch für die Außenrepräsentation und die strategische Steuerung von Studium, Forschung und Lehre verantwortlich. Ihr wollt euch vorher etwas mehr informieren? Auf dem webmoritz. findet ihr einige Artikel, beispielsweise mit allen Informationen zur Einführung des studentischen Prorektorats oder zu der Vorstellung der letzten Kandidierenden (damals noch mit einem anderen Verfahrensablauf).

Beitragsbild: Annica Brommann

Unruhe an der Uni – Demonstration gegen Ralph Weber

Unruhe an der Uni – Demonstration gegen Ralph Weber

Am Dienstag, den 02.11., soll um 11 Uhr vor dem alten Audimax in der Rubenowstraße gegen die Rückkehr des Rechtsprofessors Ralph Weber und damit einhergehend gegen rechtes Gedankengut an der Universität demonstriert werden.

Am letzten Sonntag haben wir euch im Vorfeld der kontroversen Rückkehr des Rechtsprofessors in einem Artikel die Hintergründe zusammengefasst. Nach Ende seiner Amtszeit für die AfD im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns soll Ralph Weber nun wieder an der Universität lehren dürfen. Diese Entscheidung sorgte vor allem unter der Studierendenschaft für Bedenken, da Weber in seiner Zeit für die AfD als rechtsaußen galt und auch in seiner Arbeit an der Universität Greifswald vermehrt auffiel, unter anderem durch das Tragen von Thor Steinar Kleidung oder das Einladen eines Reichsbürgers als Referenten in einer Vorlesung. In politischen Reden und Beiträgen auf Sozialen Medien machte Weber außerdem wiederholt von rassistischer und anderweitig diskriminierender Sprache Gebrauch, die Studierende auch in seinem Lehrbetrieb befürchten.

Um den Sorgen der Studierenden nun Ausdruck zu verleihen, plant das Kollektiv Uni ohne Nazis, welches es sich zum Ziel gemacht hat, rechtes Gedankengut und Ideologien aufzudecken, eine Demonstration gegen den Rechtsprofessor. Das Kollektiv arbeitet für die Demonstration zusammen mit den Gruppen Unteilbar MV und Greifswald für alle. Uni ohne Nazis hat sich bereits vor 7 Jahren gegen Ralph Weber aufgrund seiner politischen und ideologischen Denkweisen ausgesprochen.

“Wir als Kollektiv haben die 2014 gegründete Initiative ‘Uni ohne Nazis’ neu aufleben lassen, weil wir heute wie damals für Offenheit und gegen rechtes Gedankengut sind.”
– Laura S., Mitorganisatorin des Kollektivs

Die Kundgebung ist auf kommenden Dienstag, den 02.11, in der Rubenowstraße 1 vor dem alten Audimax um 11 Uhr angesetzt. Das ist am gleichen Tag, an dem die erste Vorlesung von Prof. Weber (12 bis 14 Uhr) stattfinden wird. Geplant sind diverse Redebeitäge, die den Fokus auf die Vielfalt unserer Uni und das Ablehnen rechten Gedankengutes legen.

Zu diesem Anlass wird die gesamte Rubenowstraße (ja, die ganzen 235 Meter) abgesperrt sein. Die Polizei wird auch vor Ort sein und für die die nötige Sicherheit sorgen, da mit mehreren hundert Anwesenden gerechnet wird.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Was? Kundgebung zu Ralph Weber
Wann? Dienstag, 02.11.2021, 11 Uhr
Wo? Rubenowstraße, vor dem alten Audimax

Beitragsbild: Annica Brommann

web.woche 1. bis 7. November

web.woche 1. bis 7. November

Was geht eigentlich ab in Greifswald? In der web.woche geben wir euch eine Übersicht über die kommenden Veranstaltungen in und um unsere Studierendenstadt. Hier findet ihr Termine, Neuigkeiten und Altigkeiten, von Politik und Region, über Universität und Wissenschaft bis hin zu Kultur und Sport. Im Kalender findet ihr eine Übersicht über alle anstehenden Veranstaltungen. In der Übersicht danach haben wir nicht nur die Veranstaltungen in einzelne Ressorts zusammengefasst, sondern auch weitere Neuigkeiten (und Altigkeiten) zusammengetragen.

von Annica Brommann, Maret Becker und Nina Jungierek

moritz.kalender

Hier sammeln wir wichtige Termine für Euch

Veranstaltungen 

  • Was? Geistliche Vokalmusik – “Herr, wie lange?”
  • Wann? Samstag, 06.11.2021, 18 Uhr
  • Wo? Dom St. Nikolai
  • Eintritt? Frei

Neuigkeiten

  • Im Kunstkubus CUBIC könnt ihr ab sofort eine Installation von Martyna Kabulksa unter dem Titel “harmony people” bewundern.
  • “Die Vielfalt barrierearmen Lesens” ist eine Ausstellung der dzb lesen und kann in der Stadtbibliothek besucht werden.
  • Im BioTechnikum könnt ihr (von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 15:30 Uhr und Freitag zwischen 8 und 15 Uhr) außerdem die Ausstellung “Wenn die Kinder Segeln gehen” von Nils-Olaf Hübner besuchen.
  • Unter dem Titel “Blumen, Seide und mehr” zeigt die Künstlerin Nadja Klüter im Pommernhus ihre Kreativität auf Seide.
  • Im PKBkunstLaden könnt ihr zurzeit die Ausstellung “Urbane Geschichten” des Künstlers Burkhard Szymanski immer Freitag und Samstag zwischen 11 und 16 Uhr besuchen.

Altigkeiten

  • Die Ausstellung unter dem Titel “Todesopfer rechter Gewalt seit 1990” wird noch bis zum 26.11.2021 in der Kleinen Rathausgalerie und der STRAZE zu sehen sein.
  • Jeden Dienstag und Donnerstag findet in der Kabutze von 14 bis 18 Uhr das “Nähen für Alle!” statt.
  • Die Ausstellung “CAPRICCIO” des Kunstvereins ART 7 könnt ihr im St. Spiritus immer von Montag bis Freitag zwischen 12 und 17 Uhr anschauen gehen. Der Eintritt ist frei.
  • Noch bis Mitte November sind die Ergebnisse einer Kooperation des Greifswalder Dalman-Instituts mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin im Rahmen des bundesweiten Themenjahres “1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland” – als “Ausstellung to go” in der Stadtbibliothek Greifswald zu sehen.
  • In Wieck findet derzeit eine Open-Air-Ausstellung unter dem Titel “Die letzten ihrer Zunft” statt, in der Fotografien von Franz Bischof und Jan Kuchenberger die letzten im Hauptberuf tätigen Fischer*innen der deutschen Ostseeküste zeigen.

Veranstaltungen

  • Was? Fahrrad-Demo (FFF)
  • Wann? Freitag, 05.11.2021, 18 Uhr
  • Wo? Marktplatz

 Neuigkeiten

 

 

  • Am 31. Oktober hatte das Schnelltestzentrum in der Alten Mensa zum letzten Mal geöffnet. Alle Schnelltestzentren in Greifswald sind nun geschlossen. Wer einen Schnelltest braucht, kann den in der Uni Medizin machen lassen.
  • Der Tierpark bleibt bis auf weiteres aufgrund des Ausbruchs der Vogelpest geschlossen. Das Restaurant hat weiterhin geöffnet.
  • Greifswald ist laut einer bundesweiten Studie Spitzenreiter in MV, was die Digitalisierung angeht. Mit einem Digitalisierungsgrad von 25 Prozent erreichte die Stadt Platz 87 von insgesamt 403 Städten.
  • Achtung! In MV kann bei Veranstaltungen, in der Gastronomie und im Einzelhandel die 2G-Regel gelten. Es gibt dann für Besucher*innen weniger Einschränkungen, Maskenpflicht und Kontaktverfolgung fallen weg und es dürfen mehr Personen in das Restaurant/Konzert. Die 2G-Regel einzuführen, steht den Veranstalter*innen offen.
  • Die 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierung liegt im Kreis Vorpommern-Greifswald zurzeit bei 0,8 (Stand: 29.10.2021). Damit steht der Landkreis auf Stufe 2 – gelb. Der Wert richtet sich nach einer neuen Corona-Ampel, die in MV gilt. Dabei ist die Hospitalisierung entscheidend, im zweiten Schritt wird auf die Infektionszahlen geschaut und danach auf die ITS-Auslastung.

Veranstaltungen

  • Was? Sitzung der AG Gender Trouble
  • Wann? Montag, 01.11.2021, 18:15 Uhr
  • Wo? Rubenowstraße 2b, Seminarraum 2
  • Was wird besprochen? Unter anderem die 24-Stunden-Vorlesung und Uni ohne Nazis.
  • Was? Ordentliche AStA-Sitzung
  • Wann? Montag, 01.11.2021, 20:15 Uhr
  • Wo? Ernst-Lohmeyer-Platz 6, Hörsaal 1
  • Was wird besprochen? Unter anderem ein Beschluss über ein Projekt-Management System.

  • Was? Spieleabend zum Kennenlernen mit UNICEF
  • Wann? Mittwoch, 03.11.2021, 18 Uhr
  • Wo? STRAZE, Stralsunder Str. 11, Seminarraum mit 3G-Regel

Neuigkeiten

  • Für die Gremienwahlen der Studierendenschaft im Januar nächsten Jahres werden wieder Mitglieder für den Wahlausschuss und den Wahlprüfungsausschuss gesucht. Alles Weitere findet ihr in einer Mail des AStA-Vorsitzenden vom 26.10. in eurem Uni-Mailpostfach.
  • Auf dieser Uni-Website könnt ihr die Selbstlernplätze der Universität einsehen und euch bei Bedarf anmelden.
  • Gemeinsam mit weiteren ostdeutschen Studierendenwerken findet ein Videowettbewerb statt, für den ab diesem Montag Videos eingereicht werden können. Gesucht werden kreative, kurze, knackige Videos (ca. 1 Minute), die sich mit dem Thema “Aussichten… Wie stellst du dir dein Studierendenwerk der Zukunft vor?” auseinandersetzen. Von Platz 1 bis Platz 10 sind zwischen 100 und 500 € zu gewinnen. Alle weiteren Infos findet ihr hier.
  • Ein internationales Forschungskonsortium unter Beteiligung Greifswalder Ökonom*innen forscht zur Krebsfrüherkennung in Entwicklungsländern. Dadurch soll ein entscheidender Beitrag zur Bekämpfung von Gebärmutterhalskrebs in diesen Ländern geleistet werden.
  • Für das Forschungsprojekt “Herrenhäuser des Ostseeraums” des Casper-David-Friedrich-Instituts wurden erste Testmessungen durchgeführt. Mit dem Bodenradar sollen Erkenntnisse über längst zerstörte Herrenhäuser geliefert werden.
  • Prof. Dr. Klaus Pinkau, Ehrendoktor der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald, ist mit 91 Jahren verstorben. Auf der Website der Universität ist ein Nachruf erschienen.

Altigkeiten

Veranstaltungen

  • Was? 1. Greifswalder Drachenfest
  • Wann? Sonntag, 07.11.2021, 10 bis 15 Uhr
  • Wo? Deponie Greifswald, Ladebower Chaussee
  • Noch etwas? Eigenen Drachen zum Steigen lassen nicht vergessen!

Altigkeiten

  • Der Jugendbereich der Stadtbibliothek Greifswald wird derzeit umgestaltet. Dabei wird nicht nur die Beleuchtung erneuert, sondern es werden auch viele Grünpflanzen in die Gestaltung mit einbezogen. Außerdem hat die Stadtbibliothek die Auswahl an Büchern für Jugendliche zu den Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz erweitert.
  • Jeden Donnerstag findet in der STRAZE von 16 bis 18 Uhr der Druck- und Zucktreff für alle Jugendlichen ab 14 Jahren statt.
  • Die Uni bietet fortan einen Babysitter*innenpool an. Die neuen familienfreundlichen Angebote der Uni könnt ihr hier nachlesen.
  • Über den Hochschulsport können Universitätsangehörige mit Kindern den Sportraum der Fallada-Str. 1 kostenlos nutzen. Auf der Website des Hochschulsports könnt ihr den Raum in einer für euch passenden Zeit buchen.
  • Der Greifswalder Jugendstadtplanwelcher von und für Jugendliche konzipiert wurde, bietet einen Überblick über die verschiedenen Angebote und Einrichtungen der Region.

Ein kleines heads-up für alle aufmerksamen web.woche.leser*innen: Die web.woche vom 08. bis 14. November fällt aus! Die Woche danach sind wir wieder mit einer vollgepackten web.woche für euch da 🙂

Wir haben ein wichtiges Event in dieser Woche vergessen? Ihr habt noch einen heißen Tipp für die nächste Woche? Schreibt uns einen Kommentar oder eine Nachricht, wenn ihr etwas zur web.woche beisteuern wollt!

Beitragsbild: Julia Schlichtkrull

Unruhe an der Uni – die Rückkehr des umstrittenen Rechtsprofessors Ralph Weber

Unruhe an der Uni – die Rückkehr des umstrittenen Rechtsprofessors Ralph Weber

Nach 5 Jahren als Landtagsabgeordneter der Alternative für Deutschland kehrt Prof. Dr. Ralph Weber als Rechtsprofessor zurück an die Universität Greifswald. Letzte Woche kritisierte das Studierendenparlament seine Rückkehr und forderte, dass ein Jurastudium an der Uni auch ohne das Besuchen seiner Veranstaltungen möglich sein müsse. Eine Zusammenfassung der Ereignisse um Weber, Stimmen aus Studierendenschaft und Universitätsleitung und Webers Stellung zur Situation.

Von Annica Brommann und Lilli Lipka

Zur Person

Nachdem Ralph Weber sein erstes juristisches Staatsexamen 1985 in Heidelberg und sein zweites Staatsexamen 1989 in Stuttgart abgeschlossen hatte, war er an der Universität Heidelberg als wissenschaftlicher Assistent tätig. 1995 kam Weber an die Universität Rostock, um dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte zu vertreten. Ein Jahr später wurde er auf diesen Lehrstuhl gerufen und 1997 zum Universitätsprofessor ernannt. Im Jahre 2009 wurde er an die Universität Greifswald versetzt, wo er sich vorrangig mit Forschungen zum Arbeits- und Zivilrecht beschäftigte. 

Bis 2014 war Weber lange Zeit Mitglied im rechten Flügel der CDU. Seinen Parteiwechsel zur AfD begründete er 2016 gegenüber dem Nordkurier mit dem Umstand, dass die Partei jetzt auf dem “national-konservativen Kurs” anstatt dem “neoliberale[n] Lucke-Kurs” weitermachen werde. Hier galt Weber als “Rechtsaußen” und kandidierte 2016 bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern als Direktkandidat für die AfD im Wahlkreis Vorpommern-Greifswald III. Mit 35,5 Prozent der Stimmen zog er in den Landtag ein.

2017 wurde Weber für einen Facebook-Beitrag kritisiert, in dem er forderte, dass sich “‘Biodeutsche’ mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern” für die deutsche Leitkultur einsetzen sollen. Die Aussagen, die unter anderem im Nordkurier zu finden sind oder mit Screenshots festgehalten wurden, unterscheiden sich inzwischen vom aktualisierten, weiterhin polarisierenden Beitrag auf der Facebook-Seite des Professors: 

“Wir brauchen auch keine positive, sondern eine negative Obergrenze bei den Flüchtlingszahlen. Das bedeutet, dass die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Rückreisen die Zahl der Zuwanderungen deutlich übersteigen muss. Denn dann findet dieser ‘Große Austausch’ nicht statt. Wir müssen und werden dafür sorgen, dass unsere Heimat auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird.”

Prof. Dr. Ralph Weber, Facebook-Post 24.04.2017

Die Universität distanzierte sich damals “entschieden von den unsäglichen Äußerungen” und forderte vom Landtag, den Aussagen entgegenzutreten. Auch die AfD mahnte den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden ab.

Weil Weber den AfD-Landesvorsitzenden Leif-Erik Holm als “Landesdiktator” und Parteifreund*innen als “Kanalratten” beschimpft haben soll, leitete die AfD MV im Juni 2021 ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn ein. Nach knapp 5 Jahren im Landtag setzte sich zudem Nikolas Kramer gegen Ralph Weber bei der Landtagswahl für die kommende Legislatur durch. Auf seiner Facebookseite kündigte Weber dieses Wochenende schlussendlich an, dass er aus der Partei austreten möchte, da diese nicht mehr seinen “Vorstellungen von einer bürgerlich-konservativen Alternative” entspreche und das Niveau sich intellektuell wie moralisch verändert habe. Schon länger absehbar war, dass er sein Dienstverhältnis als Hochschullehrer, das seit 2016 durch seine Position als Landtagsabgeordneter ruhte, zum Wintersemester 2021/22 wieder aufnehmen wird.

Vorfälle an der Universität Greifswald: Rechtsrocker und Reichsbürger

2010 sorgte Weber für einen Eklat, da er im Hörsaal Kleidung des Labels Thor Steinar trug, welches gemeinhin als Erkennungsmerkmal der rechtsextremen Szene gilt. Er begründete seine Kleidungswahl mit einem Interesse an der germanischen Mythologie, wie der Nordkurier damals berichtete. Die Uni reagierte darauf mit einer Ergänzung der Hausordnung

“[…] Verhaltensweisen, insbesondere die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten, zu unterlassen, wenn diese Verhaltensweisen die Fähigkeit der Universität beeinträchtigen, ihre Aufgaben als Einrichtung für Forschung und Lehre in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat wahrzunehmen.” 

Allgemeine Hausordnung für Gebäude, Räume und Grundstücke der Universität Greifswald, §5 (4)

Der Pressesprecher der Uni, Jan Meßerschmidt, teilte dem Spiegel mit, die Universität wolle damit ein öffentliches Signal gegen Rechtsextremismus setzen. Nichtsdestotrotz stellte Meßerschmidt auch klar, dass viel Wert auf die Freiheit der Professor*innen an der Universität gelegt werde, die obendrein noch durch die Meinungsfreiheit geschützt sei.

Vier Jahre später sorgte Weber für brisante Schlagzeilen, als er Maik Bunzel als Doktoranden betreute. Der Rechtsanwalt war ehemaliger Sänger der nationalsozialistischen Band “Hassgesang”, die in ihren Liedern unter anderem Adolf Hitler verherrlicht, und wurde bereits wegen Volksverhetzung verurteilt. Aufgrund seiner politischen Einstellung war Bunzel 2014 aus seinem Justizdienst als Amtsrichter in Bayern ausgeschieden. Die damals amtierende Rektorin Prof. Dr. Johanna Weber betonte, dass die Universität für Weltoffenheit und Toleranz stehe und sich gegen Fremdenfeindlichkeit ausspreche. Es gebe jedoch keine Möglichkeiten, die Verleihung der Doktorwürde zu verhindern.

Weber 2017 auf einer Pro-Arndt-Veranstaltung mit AfD-Politiker Stephan Reuken

Der Rechtsprofessor fiel weiterhin auf, als er 2016 in seiner Vorlesung “Historische Grundlagen des Rechts” den “Reichsbürger” Thomas Mann sprechen lies. Berichten zufolge sprach dieser von Deutschland als eine “BRD-GmbH”, in der Bürger “Personal” seien. Weiterhin soll Mann dazu aufgerufen haben, Ausweispapier ungültig zu machen. Weber behauptete später, dass er nichts vom politischen Hintergrund des Vortragenden gewusst habe. Er habe Mann in der Vorlesung widersprochen und die Anwesenden zum Gehen aufgefordert.

Weitere Aussagen des Dozenten sorgten während seiner Arbeit an der Universität immer wieder für Empörung. Unter anderem zählten Studierende 2016 in einem Gastbeitrag auf dem Fleischervorstadtblog einige seiner “reaktionären Äußerungen” auf. Demnach habe Weber in Vorlesungen die Wehrmacht glorifiziert und sein “geschichtsrevisionistisches Weltbild” gezeigt. Außerdem ist dort aufgeführt, dass er einen Fall in seinem Sachenrecht II-Lehrbuch skizziere, wie ein Bürger den Bau eines “Asylantenwohnheims” abwehren könne.

Die Studierendenschaft positioniert sich gegen Weber

Schon in den vergangenen Jahren, als Weber durch besagte Vorfälle bereits Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte, sprach sich das Studierendenparlament (StuPa) gegen den Rechtsprofessor aus. So begrüßte es unter Leitung des StuPa-Präsidenten Erik von Malottki 2010 die Entscheidung des Rektorats, rechtsextreme Verhaltensweisen zu verbieten. 

Im Juli dieses Jahres wurde bereits eine mögliche Rückkehr des Professors im StuPa diskutiert. In einem Antrag machte die StuPistin Sandra G. deutlich, dass es von Seiten der Universität nicht ausreichend sei, lediglich zu signalisieren, dass man mit der politischen Einstellung von Weber nicht konform sei. Vielmehr forderte sie, Weber dürfe nicht mehr an der Universität lehren und dass die Universität ein dementsprechendes Verfahren einleiten müsse. Im Gespräch mit dem webmoritz. betonte sie: “Oft wird das falsch verstanden. Mir persönlich geht es nicht primär darum, dass er AfDler ist. Mir geht es darum, dass er völkisch-nationalistische Positionen vertritt.” Wegen mangelnder Beschlussfähigkeit und aus formal-inhaltlichen Gründen wurde die Vorlage nicht weiter ausformuliert. Vergangene Woche, am 12. Oktober, wurde ein neuer Antrag eingebracht und von den StuPist*innen als Stellungnahme zur Rückkehr von Ralph Weber verabschiedet. Die 15 Antragsteller*innen aus StuPa und AStA fordern darin unter anderem:

“Rassismus und rechtes Gedankengut dürfen an einer weltoffenen Hochschule keinen Platz finden. […] Studierende dürfen nach Ansicht des Studierendenparlaments nicht genötigt sein, Veranstaltungen bei Ralph Weber besuchen zu müssen. Ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald ohne Ralph Weber muss möglich sein. Das Studierendenparlament setzt sich für eine entsprechende Anpassung der curricularen Planung der kommenden Semester ein.”

Beschl.-Nr. 2021-31/68

In der Begründung des Antrags werden unter anderem das Tragen rechtsextremer Kleidung, der Fall um Maik Bunzel und die Einladung von “Vertreter*innen des Reichsbürgerspektrums” aufgezählt. Weiterhin betonen die Antragsteller*innen, dass Weber in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter durch diskriminierende und ausgrenzende Reden aufgefallen sei, Verschwörungstheorien verbreitet und sich wiederholt der NS-Sprache bedient habe. Darüber hinaus heißt es in der Begründung:

“Es ist zu befürchten, dass Ralph Weber weiterhin durch rechte Äußerungen und Aktionen den Ruf der Universität nachhaltig schädigt. Zudem müssen Studierende, welche nicht in Ralph Webers Weltbild passen, ernsthaft befürchten, grobe Nachteile zu erfahren. Zu ihrem Schutz und zum Erhalt der gesellschaftlichen Freiheit muss sich das Studierendenparlament in diesem Sachverhalt unmissverständlich äußern. Eine Rückkehr von Ralph Weber ohne kritische Debatte ist nicht hinnehmbar.”

Beschl.-Nr. 2021-31/68

Zu den Antragsteller*innen zählt auch Jada L., AStA-Referent für Antirassismus und Internationales. Auf Anfrage des webmoritz. zeigte er sich besorgt und bezeichnete Weber als “eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden und ‘Studierenden of Colour’”. Er befürchtet, dass sich die Studierenden in ihrem Lehrumfeld nicht mehr sicher fühlen, was er in dem Fall als einen “gewaltige[n] Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität” ansähe.

“Persönlich bin ich mir als “Person of Colour” nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird.”

Jada L., Antragsteller und AStA-Referent für Antirassismus und Internationales, 20.10.2021

Uni verspricht Rückendeckung für Studierende

Bereits am Morgen nach dem StuPa-Beschluss reagierte die Universität mit einer öffentlichen Stellungnahme, in der sie betonte, dass man “selbstverständlich in konstruktivem Austausch mit den Studierenden” stehe und die geäußerten Sorgen sehr ernst nehme. Weiterhin wird in der Mitteilung deutlich, dass die Universität nicht zögern werde, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn es erforderlich würde.

Der webmoritz. bat die Pressestelle und das Rektorat um Konkretisierung der möglichen Einleitung von rechtlichen Schritten und des Austausches mit Studierenden. Die Universität versicherte daraufhin, ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Studierenden zu haben. Es gebe außerdem drei Anlaufstellen für Studierende: die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate und das Beschwerdemanagement. Darüber hinaus fänden bereits ein enger Austausch und regelmäßige Treffen mit dem AStA-Vorsitzenden, Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen statt, welche dem webmoritz. auch von studentischer Seite bestätigt wurden.

Das Rektorat verspricht ein schnelles Eingreifen, falls es nötig wird.

Auch über folgende Frage gab die Universität Auskunft: Wie halten Sie es für vereinbar, für die im Statement genannten Werte einzustehen und gleichzeitig einen Professor zu beschäftigen, der zuvor durch genannte diskriminierende Verhaltensweisen in- und außerhalb des Universitätsbetriebs aufgefallen ist?

“Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
[…] Als Beamter hat er [Herr Professor Weber] das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage. Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten, wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.”

Rektorat und Pressestelle der Universität Greifswald, 20.10.2021

Meinungsfreiheit und Mäßigungsgebot – der Zwiespalt des Beamtenrechts

Doch warum kann Weber trotz der diversen aufgezählten Aussagen und Handlungen, die dem weltoffenen Leitbild der Universität widersprechen, als Dozent zurückkehren? Diese Frage stellen sich nun etliche Studierende an der Universität. Die rechtliche Grundlage ist komplex und vor allem im Grundgesetz und Beamtenstatusgesetz verankert.

Wie die Universität bereits in ihrem Statement deutlich machte, hat Weber das Recht darauf, auf die Position in seiner “bisherige[n] Wirkungsstätte” zurückzukehren. Nach dem Beamtenstatusgesetz kann eine verbeamtete Person ihre Beamtenrechte nur verlieren, wenn diese für eine erhebliche Straftat oder Vergleichbares verurteilt wurde (§24 I S. 1 Nr. 2 BeamtStG), etwa Volksverhetzung oder eine Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates. Die aufgeführten Handlungen von Weber erfüllen keinen Straftatbestand.

Zudem greifen verschiedene Regelungen, wenn es um die Bewertung seiner Aussagen geht. Diese stellen einerseits zusätzliche Anforderungen an Neutralität und Verfassungstreue von Beamt*innen, schützen anderseits auch deren politische Betätigung. Dabei werden der dienstliche und private Kontext relativ stark voneinander getrennt. 

Die Dienstausübung muss politisch völlig neutral und zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen (§33 I 1, 2 BeamtStG). Bei Professor*innen kommt aber die Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 III GG) hinzu, weshalb im Unikontext auch politische Aussagen erlaubt sind, die eine Beziehung zu wissenschaftlichen Aktivitäten haben (§4 Abs. 3 HRG). Privat kann sich eine verbeamtete Person dagegen politisch engagieren, da dies von der Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) geschützt ist, solange das Engagement außerhalb der verbeamteten Tätigkeit stattfindet: Sprich außerhalb der Universität.

Trotz allem gilt für das gesamte Verhalten ein Mäßigungsgebot. Nicht alles, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, dürfen Beamt*innen auch äußern, wobei eine wichtige Rolle spielt, inwieweit sich die Äußerung auf die dienstliche Tätigkeit auswirkt. Hinzu kommt, dass sie sich “durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten” müssen (§33 I 2, II BeamtStG).

Wie so oft gibt es bei der rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten jedoch einen mehr oder weniger weiten Rahmen, innerhalb dessen auslegungsfähige und -bedürftige Faktoren berücksichtigt werden müssen. So wurde kürzlich ein Staatsanwalt rechtskräftig aus dem Dienst entfernt, weil er sich als AfD-Kandidat vielfach rassistisch und islamfeindlich äußerte. Dabei ging es aber nur um Äußerungen vor seiner Zeit als Abgeordneter. Ob für einen Staatsanwalt etwas anderes gilt als für einen Professor, inwieweit Webers Äußerungen während seiner Zeit als Abgeordneter zu berücksichtigen sind und wie seine einzelnen Aussagen sowie seine Verbindungen zu rechtsextremen Akteur*innen zu bewerten sind, werden verschiedene Jurist*innen vermutlich unterschiedlich beurteilen.

Und was sagt Weber?

In der Ostsee-Zeitung äußerte sich Weber bereits zur Trennung seiner wissenschaftlichen und politischen Tätigkeiten. Auch dem webmoritz. gegenüber betonte er, dass er Wert darauf lege, seine Lehrtätigkeit frei von politischen Äußerungen zu halten. Auf die Frage, was er zu den Bedenken internationaler Studierender angesichts bekannter Handlungen zu seiner Person sage, entgegnete er:

“Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant.”

Prof. Dr. Ralph Weber, 22.10.2021

Auf Nachfrage zu seiner Bereitschaft für einen Austausch mit Universität und Studierenden verwies er auf bereits stattgefundene Gespräche mit der Universitätsleitung und dem Dekan sowie einem Angebot seinerseits, sich mit dem Fachschaftsrat Jura in einem Gesprächskreis zusammenzufinden.

Der Vorlesungstermin steht, Gegenwind bleibt

Für das aktuelle Wintersemester ist Weber für eine Vorlesung als Lehrperson eingetragen: “Historische Grundlagen des Rechts”, eine Veranstaltung, welche laut Musterstudienplan in den ersten zwei Semestern belegt werden soll. Der offizielle Beginn der Vorlesung wurde auf den 02. November gelegt. Angemeldet sind nach aktuellem Stand 156 Studierende, wobei es auch möglich ist, eine Vorlesung mit anderem Schwerpunkt aus dem Bereich “Grundlagen” zu wählen. Für den Grundlagen-Schein müsse nur eine der angebotenen Vorlesungen bestanden werden, erklärte der FSR Jura dem webmoritz.

Auf die Nachfrage hin, inwiefern die neuen Studierenden des ersten Jura-Semesters auf den Kontext zu Weber hingewiesen wurden, verwies der FSR auf die breite Beachtung des Themas in Presse und Hochschulpolitik. Kurz darauf erschien ein Infopost auf den sozialen Kanälen des FSR, über welchen sich die Studierenden zur Person Weber informieren können. Der Fachschaftsrat ruft außerdem dazu auf, Meinungen und Bedenken kundzutun, sodass diese in das von Weber vorgeschlagene Gespräch mitgenommen werden können. Weiterhin steht der FSR auch während des Semesters als Ansprechpartner zur Verfügung.

Neben den Diskussionen, die der StuPa-Beschluss angestoßen hat, werden weitere Gruppen laut. So ist die Initiative “Uni ohne Nazis” wieder aktiv geworden, die sich bereits vor 7 Jahren gegen Weber engagiert hatte. Laura S., eine Mitorganisatorin des Kollektivs, berichtete dem webmoritz., dass sich darin verschiedene Hochschulgruppen zusammengeschlossen hätten, um erneut gegen Weber zu protestieren. Die Initiative hat sich nach eigenen Angaben zum Ziel gesetzt, “rechte Strukturen und Ideologien an der Universität Greifswald aufzudecken” und möchte sich dafür mit Unteilbar MV und Greifswald für alle organisieren. Aktuell plant das Kollektiv vor Webers erster Vorlesung eine Demonstration, die am 02. November um 11 Uhr in der Rubenowstraße 1 stattfinden soll. Durch die Anwesenheit der Teilnehmenden und durch verschiedene Redebeiträge soll der Fokus auf die Vielfalt der Universität und die Ablehnung rechten Gedankengutes gelegt werden.

Was sind eure Gedanken zur aktuellen Situation? Schreibt uns gerne per Mail oder einen Kommentar.

Die vollständige Stellungnahme des AStA-Referenten Jada L. vom 20.10.2021

Es ist internationalen Studierenden wichtig zu wissen, dass sie an ihrem Studienort geduldet, wertgeschätzt und gleichberechtigt werden. Ich glaube, dass im Fall von Herrn Weber diese einfachen Ansprüche nicht erfüllt werden. Er stellt eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden sowie der “Studierenden of Colour” an der Universität Greifswald dar.

Persönlich bin ich mir als “Person of Colour” nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird. Das Auftreten Ralph Webers im Landtag, aber auch in seiner damaligen Tätigkeit an der Universität, tun meiner Meinung nach verdeutlichen, wie rechts und fremdenfeindlich seine Person einzuschätzen ist. Durch die Öffentlichkeit, den dieser Fall in den Medien bekommen hat, bin ich mir sicher, dass zukünftig der Professor ein Kriterium für die Entscheidung gegen das Studium an der Universität sein kann, vor allem bei internationalen Studierenden. Es ist auch davon auszugehen, dass nach Wiederaufnahme des Lehrverhältnisses erneut rechte Handlungen und Äußerungen folgen, die womöglich zu weiterer Schädigung des Rufs der Universität führen können.

An einer weltoffenen Uni, die sich klar gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausspricht und momentan an einer neuen Internationalisierungsstrategie arbeitet, ist es sehr bedauerlich zu hören, dass eine Person mit stark rechtem Gedankengut wieder in ein Arbeitsverhältnis eingebunden wird. Ich mache mir Sorgen über das Signal, dass durch die Rückkehr dieser Lehrperson übermittelt wird. Wird die Universität dabei ihrer Stellungnahme gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gerecht?

Die Universität sollte ein Umfeld bieten, in dem internationale Studierende und „Studierende of Colour“ vor rassistischen und fremdenfeindlichen Vorfällen geschützt werden. Vor allem, da es außerhalb der Universität in Greifswald durchaus zu Fällen der Fremdenfeindlichkeit kommt, sollte die Universität als „Safe Space“ gelten. Meine Sorge ist, dass diese Gruppen fortan im universitären Lehrumfeld nicht mehr diese Sicherheit verspüren, was ein gewaltiger Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität wäre.

In dem Antrag, der in der letzten Sitzung des Studierendenparlaments verabschiedet wurde, ging es jedoch nicht primür um die Rückkehr Ralph Webers, sondern darum, dass Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein erfolgreiches Studium ohne den Besuch einer Veranstaltung des Lehrenden Ralph Webers ermöglicht werden muss. Studierende sollten nicht dazu gezwungen werden, bei einer so umstrittenen Lehrperson die Lehrveranstaltung zu besuchen, um in Greifswald einen rechtswissenschaftlichen Abschluss absolviert zu haben. Vor allem internationale Studierende dürfen durch das vorgegebene Curriculum nicht dazu genötigt werden, bei ihm teilnehmen zu müssen.

Die vollständige Stellungnahme der Universität vom 20.10.2021

Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Herr Professor Weber ist Beamter des Landes Mecklenburg-Vorpommern und derzeit für die Zeit seiner Mandatswahrnehmung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern von seiner Tätigkeit als Lehrstuhlinhaber beurlaubt. Als Beamter hat er das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage.

Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten,  wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Die Universität hat stets ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte ihrer Studierenden, die die Möglichkeit haben, sich an drei Anlaufstellen zu wenden: Das sind die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate oder das Beschwerdemanagement (https://www.uni-greifswald.de/universitaet/organisation/beauftragte/beschwerdemanagement/) der Universität.

Das Rektorat ist über regelmäßige Treffen mit dem Asta-Vorsitzenden, den Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen in einem kontinuierlichen, konstruktiven und engen Austausch.

Das vollständige Interview mit dem FSR Jura vom 22.10.2021

1. Inwiefern ist es Voraussetzung, die Vorlesung “Historische Grundlagen des Rechts” bei Weber zu besuchen?

“Die Vorlesung “Historische Grundlagen des Rechts” bietet nur eine von mehreren Möglichkeiten, den Grundlagenschein zu erwerben. Die Teilnahme an der Vorlesung ist keine Pflicht. Der Grundlagenschein kann dieses Semester durchaus auch durch Besuch einer anderen Vorlesung wie z.B. „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“ oder „Privatrechtsgeschichte“ erworben werden. Nur in einer dieser Vorlesung ist eine Klausur zu bestehen.”

2. Habt ihr die Erstis, die wahrscheinlich den größten Teil dieser Vorlesung ausmachen werden, darauf hingewiesen, welche Vorgeschichte Weber hat? Wenn ja, wie?

“Die Diskussion um die unsäglichen Aussagen von Prof. Weber und seine Rückkehr an unsere Universität beschäftigt nicht nur die Region Vorpommern, sondern ist auch Gegenstand überregionaler Berichterstattung und bundesweiten Interesses. Die Universität hat ebenfalls öffentlich zu der Angelegenheit Stellung bezogen, sodass den Studierenden des ersten Semesters die Möglichkeit gegeben wurden, von Prof. Webers Rückkehr und seinen öffentlichen Äußerungen zu erfahren. Selbstverständlich wird sich der FSR aber weiter intensiv mit der Thematik beschäftigen.”

3. Inwiefern gab es bisher Feedback aus der Studierendenschaft bezüglich der Rückkehr von Weber?

“Auch unter der Studierendenschaft ist Prof. Webers Rückkehr Gegenstand breiter Diskussion. Der FSR nimmt dies aktiv zur Kenntnis und wendet sich in Kürze auch an die Studierenden.”

4. Habt ihr Aktionen gegen Weber geplant?

“Zu reichlich Diskussion hat die Rückkehr von Prof. Weber bereits beispielsweise in dem Studierendenparlament geführt. Zukünftige konkrete „Aktionen“ können nicht durch den FSR allein erfolgen, schließlich ist es eine auch fakultätsübergreifende Thematik. Vielmehr bedarf es hierfür im Einzelfall eine genaue Absprache mit der Fakultät und insbesondere unserem Dekan.”

Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Ralph Weber vom 22.10.2021

Anfrage des webmoritz., 18.10.2021:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Weber,

angesichts der aktuell veröffentlichten Stellungnahmen aus der Studierendenschaft und von der Universität arbeiten wir die Geschehnisse an der Uni in einem Artikel bei den studentischen Medien auf. Dafür möchten wir gerne auch einige Worte von Ihnen einbauen und Ihnen die Möglichkeit geben, sich zur aktuellen Lage zu äußern. Wir bitten Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen. Dabei nehmen wir unter anderem Bezug auf Ihren Facebookpost vom 24. April 2017.

1. Sie haben der OZ gegenüber jüngst geäußert, dass Sie Ihre politische und wissenschaftliche Tätigkeit als voneinander getrennt ansehen. Nichtsdestotrotz fühlen sich Studierende von Ihren Handlungen (bspw. Aussagen im Facebookpost, in welchem Sie “Versuche einer multikulturellen Umgestaltung” ablehnen und eine “deutsche Leitkultur” fordern; das Tragen von Erkennungsmerkmalen der rechtsextremen Szene; Betreuung eines rechtsextremen Doktoranden) diskriminiert. Selbst wenn diese außerhalb des Hörsaals stattfinden, fühlen sich Studierende unwohl, Ihre Veranstaltungen zu besuchen. Was sagen Sie dazu?

2. Wie stellen Sie sich Ihre Lehrtätigkeit an einer Universität vor, die für Vielfalt und Weltoffenheit einsteht, unter anderem durch die Unterstützung internationaler Studierender und Beziehungen, wenn Sie eigenen Aussagen zufolge dafür Sorge tragen wollen, dass Deutschland “auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird”?

3. Inwiefern sind Sie bereit für einen konstruktiven Austausch mit besorgten Studierenden und Mitarbeitenden sowie der Universitäts- und Fakultätsleitung?

Antwort Weber, 22.10.2021:

Wertes Redaktionsteam von webmoritz, gerne beantworte ich Ihre Anfrage. Es war mir immer wichtig und wird es auch bleiben, meine Lehrtätigkeit an der Uni von politischen Äusserungen frei zu halten. Da sich der Schwerpunkt Ihrer Fragen auf politische Äusserungen meinerseits außerhalb der Uni bezieht, werde ich dazu in einem Unimedium wie dem webmoritz. nicht Stellung beziehen. Noch nie habe ich allerdings Doktoranden nach ihren politischen Einstellungen befragt und werde dies auch zukünftig nicht tun. Denn dies spielt für mich bei der Promotionsvergabe schlichtweg keine Rolle. Um bei mir promovieren zu können, muss man neben der entsprechenden Note im Ersten Jur. Sraatsexamen mich von einem Thema aus meinen Lehrbereichen überzeugen. Nicht mehr und nicht weniger. Und Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant. Mit der Universitätsleitung und dem Dekan meiner Fakultät habe ich die Wiederaufnahme meiner Lehrtätigkeit besprochen und dem Fachschaftsrat Jura angeboten, mit diesem damit ggf. einhergehende Fragen und Besorgnisse von Studierenden in einem vom Fachschaftsrat vorzuschlagenden Gesprächskreis zu besprechen. Im übrigen haben wir keine Anwesenheitspflichten, sodass es jedem freisteht, meine Lehrangebote, für die ich in Rostock auf Vorschlag der Studierenden den Universitätspreis für die beste Lehre erhalten habe, nicht wahrzunehmen.

Prof. Dr. iur. utr. Ralph Weber

Beitragsbilder: Nils Borgward und Laura Schirrmeister