Studentische Gremienwahlen 2022 – Bewerbungen für das Studierendenparlament

Studentische Gremienwahlen 2022 – Bewerbungen für das Studierendenparlament

FSR, FakRat, StuPa, Senat. Vor langer Zeit lebten alle vier Gremien zusammen in Harmonie. Doch dann erklärten ihnen die Gremienwahlen den Krieg und alles änderte sich. Nur der webmoritz., Herr der gesamten HoPo, kann Klarheit in das gesamte Wahlchaos bringen. Und so kehrte der webmoritz. aus dem Winterschlaf im Eisberg zurück, genau dann, als die Welt ihn am meisten brauchte.

Das Jahr hat kaum begonnen und schon steht das erste HoPo-Highlight vor der Tür: die Gremienwahlen. Oder wie wir es nennen: der Kampf der vier Elemente. Ab Dienstag, dem 11.01.2022, um 8:45 Uhr, bis Freitag, den 14.01.2022, um 18 Uhr, könnt ihr online eure Stimme für eure Fachschaftsräte und das Studierendenparlament sowie für die studentischen Bewerber*innen für die Fakultätsräte und den Senat abgeben.

Wofür sind die Kandidat*innen Feuer und Flamme? Was erdet sie? Warum kann man genau ihnen nicht das Wasser reichen und was lässt sie Luftsprünge machen? Diese äußerst wichtigen und viele weiteren spannenden Fragen haben wir ihnen in einem Fragebogen gestellt.
In diesem Artikel stellen wir euch das Element Feuer vor: alle heißen StuPa-Vorstellungen, die bei uns hereingezischt sind. 

Hier gelangt ihr zu Übersicht mit allen Wahlvorschlägen für das StuPa.
Sämtliche Angaben – sowohl bei den Listen als auch in den Fragebögen – sind ohne Gewähr.

Beitragsbilder: Julia Schlichtkrull,
inspiriert von Avatar – Der Herr der Elemente, Nickelodeon

Zu Besuch bei der Blutspende

Zu Besuch bei der Blutspende

+++ Triggerwarnung: Blut und Nadeln in Text und Bildern +++

Die Blutspende sucht wieder einmal händeringend nach Vollblutspender*innen. Bis zum 07. November könnt ihr nicht nur Leben retten und 20 Euro verdienen, sondern außerdem die FSR Pharmazie und Medizin beim diesjährigen Vampire Cup unterstützen. Doch wie läuft so eine Blutspende eigentlich ab und was genau hat es mit diesem Vampire Cup auf sich? Wir nehmen euch mit und hoffentlich die Angst vorm Blutspenden!

Es ist ein herbstlicher Mittwoch und bereits kurz nach fünf gruselig dunkel, als ich an der Blutspendestation der Greifswalder Unimedizin ankomme. Ich war schon öfter hier und freue mich, mal wieder eine kleine gute Tat vollbringen zu können. Vor dem Eingang treffe ich mich mit Laura. Sie ist nicht nur dabei, weil sie unseren Ausflug zur Blutspende mit ihrer Kamera begleitet. Sie ist auch Erstspenderin. Bisher hat sie sich noch nicht getraut, weil sie chronisch zu niedrigen Blutdruck hat. Jetzt möchte sie es aber doch mal ausprobieren: „Das ist ja medizinisches Fachpersonal. Im Notfall können sie mich ja auffangen“, scherzt Laura.

Wir haben vor ein paar Tagen einen Termin ausgemacht. Erst letzte Woche wurde ich angerufen, weil die Ampel der Blutspende auf rot steht. Das heißt, dass Patient*innen nicht mehr indikationsgerecht versorgt werden können und Operationen verschoben werden müssen. Vor einiger Zeit konnte man noch spontan zum Spenden vorbeikommen, aber aufgrund der Corona-Pandemie wird aktuell um eine Terminvereinbarung gebeten. Die könnt ihr entweder telefonisch durchführen oder neuerdings auch ganz einfach per Mausklick regeln.

Beim Betreten der Blutspende muss man eine Wartenummer ziehen und ein Anmeldeformular ausfüllen.

Nachdem wir unsere Hände desinfiziert haben, nehmen wir uns die entsprechenden Anmeldebögen. Laura als Erstspenderin füllt einen rosafarbenen Bogen aus, ich den weißen. Wir beantworten darauf Fragen zu Vorerkrankungen, Auslandsaufenthalten, Medikamenteneinahmen. Die Kreuze sind schnell gesetzt und wir warten beide darauf, dass unsere jeweilige Nummer, die wir am Anfang gezogen haben, über dem Raum für die Voruntersuchung erscheint. Dort werden unsere Personalien kontrolliert, Blutdruck und Temperatur gemessen und mit einem kleinen Pieks in den Finger der Wert des Hämoglobins (roter Blutfarbstoff) kontrolliert. Wäre der Wert zu niedrig (unter 7,8 mmol/l), dürften wir nicht spenden. Bei uns ist zum Glück alles in bester Ordnung und wir kehren zurück in den Warteraum. Kurz darauf werden wir nacheinander per Durchsage in das Ärzt*innenzimmer gerufen. Die Ärztin versichert sich noch einmal, dass wir nicht gerade erst krank waren oder gepierct wurden, und ob wir vor der Spende genug getrunken und gegessen haben. Wir haben natürlich mit der Ausrede, dass wir Blutspenden gehen, den ganzen Tag ordentlich gesnackt und bekommen damit das Go für die Spende.

Zurück im Warteraum werde ich kurz nach Laura in den Spenderaum gebeten. Dort mache ich es mir auf der zugewiesenen Liege bequem und werde mit einem legendären und zuckersüßen Eistee aus Schnabeltassen versorgt. Fühlt sich fast wie Urlaub an. Die Pflegerin, die für mich zuständig ist, begutachtet meine Venen und entscheidet sich dann für meinen rechten Arm. Daraufhin wird es einen Augenblick kalt, weil die Armbeuge desinfiziert wird. Anschließend piekst es kurz und schon ist die Nadel in die Vene eingeführt. Ich spüre zwar, dass da ein Fremdkörper im Arm steckt, aber es tut weder weh, noch ist es unangenehm, finde ich. Ich kann beobachten, wie das Blut in den angeschlossenen Beutel fließt und lehne mich wie Laura die nächsten Minuten einfach zurück.

Ein bisschen ungewohnt fühlt sich die Blutabnahme schon an, aber unangenehm ist es trotzdem nicht.

Die Pflegerin nutzt die Zeit und gibt Laura einige Hintergrundinformationen zur Spende. Sie erklärt zum Beispiel, dass Laura beim nächsten Mal erfahren wird, welche Blutgruppe sie hat und beim dritten Spendebesuch stolze Besitzerin eines Spendenheftes wird. Frauen dürfen alle 13 Wochen Spenden, Männer alle 10.

Als das Gerät, das die eingehenden roten Milliliter misst und das Blut hin und her wiegt, plötzlich klingelt, sagt sie: „Das ist der Bummelzug!“ Wenn das Blut nicht schnell genug fließt, dann wird nämlich Alarm geschlagen. Das ist aber überhaupt nicht schlimm, bei mir passiert das um ehrlich zu sein jedes Mal. Laura und ich kriegen einen kleinen Ball in die Hand gedrückt, den wir einfach ein bisschen kneten. Sofort zeigt der Bildschirm eine erhöhte Geschwindigkeit des Blutflusses an.

Zwischendurch fragt uns die Schwester, ob es uns weiterhin gut geht. Uns beiden geht es durchgängig super. Das einzige, was mir ein bisschen Schwindel bereitet, ist die wild gepunktete Decke über mir anzuschauen. Deswegen lasse ich meinen Blick lieber durch den noch mit Halloweendeko geschmückten Raum schweifen. Die Pflegekräfte flitzen fleißig umher und kümmern sich um ihre Spender*innen. Ein junger Mann, der gerade Blut spendet, meldet sich. weil ihm etwas schwindlig geworden ist. Das Team kümmert sich sofort um ihn und legt seine Beine hoch, sodass es ihm gleich wieder besser geht. Er gibt zu, dass er länger nichts gegessen hat. Eine Pflegerin ermahnt ihn, dass die letzte Mahlzeit bei der nächsten Spende nicht mehr als zwei Stunden her sein sollte.

Nach ungefähr zehn Minuten bimmelt das Gerät neben mir noch mal. Diesmal ist es nur das Zeichen dafür, dass ich fertig bin und meine 500 Milliliter Blut abgegeben habe. Nachdem die Nadel kurz und schmerzlos aus dem Arm gezogen wurde, wird die Armbeuge schnell mit einem Verband umwickelt und wir verweilen noch kurz auf der Liege – Laura und mir geht es übrigens weiterhin blendend. Ich nutze den Moment und frage unsere Pflegerin, wie viele Menschen denn so am Tag spenden gehen. Sie erzählt, dass es zur Zeit leider sehr wenige sind: „An manchen Tagen sind es um die 50, an guten Tagen 70.“ 

Um uns herum herrscht schon Feierabendstimmung, es ist jetzt kurz nach sechs und das Pflegepersonal fängt an, Ordnung im Saal zu machen. Wir wünschen dem Team einen schönen Feierabend und treten den schönsten Part der Blutspendemission an: Snacks und Geld kassieren! Vorher müssen wir auf einem Zettel, den wir im Spenderaum bekommen haben, ankreuzen, ob wir unser Blut tatsächlich spenden wollen und den vertraulichen Selbstausschluss in den dazugehörigen Kasten werfen. Im Vorraum warten jetzt noch Brötchen, Obst, Kaffee und Saft auf uns. Wir setzen uns kurz hin und genießen den Schokoriegel, den wir ebenfalls als Belohnung für unsere Spende bekommen haben. Außerdem nutzen wir die Zeit, um am Vampire Cup teilzunehmen. Der Vampire Cup ist ein bundesweiter Wettbewerb bei dem die Fachschaftsräte verschiedenster Universitäten um die höchste Anzahl an Blutspender*innen konkurrieren. Um daran teilzunehmen und unsere FSR zu unterstützen müssen wir einfach nur ein kurzes Teilnahmeformular ausfüllen – und können sogar Greifswaldgutscheine gewinnen! Noch bis Samstag, den 6. November, läuft dieser Wettbewerb und wie jeden ersten Samstag im Monat hat die Blutspende sogar von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

Gestärkt und mit gutem Gewissen treten Laura und ich unseren Heimweg an. Im Flur legen wir noch einen kurzen Stopp beim Automaten ein, der uns jeweils die 20 Euro, die wir für unsere Vollblutspende bekommen, auszahlt. „Ich würde es auf jeden Fall noch mal machen“, ist Lauras Resümee für unseren Ausflug in die Blutspende. Und sie musste nicht mal vom Personal aufgefangen werden!

Um ein paar Milliliter Blut leichter und um ein paar Euro reicher geht es für uns nach Hause.

Mehr Informationen findet ihr auf der Website der Blutspende.
Dort findet ihr auch ein FAQ, Öffnungszeiten und die Voraussetzungen für die Spende.
Weitere Informationen zum Vampire Cup findet ihr im Artikel vom letzten Jahr.

Beitragsbilder: Laura Schirrmeister und Lilli Lipka

Unruhe an der Uni – die Rückkehr des umstrittenen Rechtsprofessors Ralph Weber

Unruhe an der Uni – die Rückkehr des umstrittenen Rechtsprofessors Ralph Weber

Nach 5 Jahren als Landtagsabgeordneter der Alternative für Deutschland kehrt Prof. Dr. Ralph Weber als Rechtsprofessor zurück an die Universität Greifswald. Letzte Woche kritisierte das Studierendenparlament seine Rückkehr und forderte, dass ein Jurastudium an der Uni auch ohne das Besuchen seiner Veranstaltungen möglich sein müsse. Eine Zusammenfassung der Ereignisse um Weber, Stimmen aus Studierendenschaft und Universitätsleitung und Webers Stellung zur Situation.

Von Annica Brommann und Lilli Lipka

Zur Person

Nachdem Ralph Weber sein erstes juristisches Staatsexamen 1985 in Heidelberg und sein zweites Staatsexamen 1989 in Stuttgart abgeschlossen hatte, war er an der Universität Heidelberg als wissenschaftlicher Assistent tätig. 1995 kam Weber an die Universität Rostock, um dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte zu vertreten. Ein Jahr später wurde er auf diesen Lehrstuhl gerufen und 1997 zum Universitätsprofessor ernannt. Im Jahre 2009 wurde er an die Universität Greifswald versetzt, wo er sich vorrangig mit Forschungen zum Arbeits- und Zivilrecht beschäftigte. 

Bis 2014 war Weber lange Zeit Mitglied im rechten Flügel der CDU. Seinen Parteiwechsel zur AfD begründete er 2016 gegenüber dem Nordkurier mit dem Umstand, dass die Partei jetzt auf dem „national-konservativen Kurs“ anstatt dem „neoliberale[n] Lucke-Kurs“ weitermachen werde. Hier galt Weber als „Rechtsaußen“ und kandidierte 2016 bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern als Direktkandidat für die AfD im Wahlkreis Vorpommern-Greifswald III. Mit 35,5 Prozent der Stimmen zog er in den Landtag ein.

2017 wurde Weber für einen Facebook-Beitrag kritisiert, in dem er forderte, dass sich „‚Biodeutsche‘ mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern“ für die deutsche Leitkultur einsetzen sollen. Die Aussagen, die unter anderem im Nordkurier zu finden sind oder mit Screenshots festgehalten wurden, unterscheiden sich inzwischen vom aktualisierten, weiterhin polarisierenden Beitrag auf der Facebook-Seite des Professors: 

„Wir brauchen auch keine positive, sondern eine negative Obergrenze bei den Flüchtlingszahlen. Das bedeutet, dass die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Rückreisen die Zahl der Zuwanderungen deutlich übersteigen muss. Denn dann findet dieser ‚Große Austausch‘ nicht statt. Wir müssen und werden dafür sorgen, dass unsere Heimat auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird.“

Prof. Dr. Ralph Weber, Facebook-Post 24.04.2017

Die Universität distanzierte sich damals „entschieden von den unsäglichen Äußerungen“ und forderte vom Landtag, den Aussagen entgegenzutreten. Auch die AfD mahnte den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden ab.

Weil Weber den AfD-Landesvorsitzenden Leif-Erik Holm als „Landesdiktator“ und Parteifreund*innen als „Kanalratten“ beschimpft haben soll, leitete die AfD MV im Juni 2021 ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn ein. Nach knapp 5 Jahren im Landtag setzte sich zudem Nikolas Kramer gegen Ralph Weber bei der Landtagswahl für die kommende Legislatur durch. Auf seiner Facebookseite kündigte Weber dieses Wochenende schlussendlich an, dass er aus der Partei austreten möchte, da diese nicht mehr seinen „Vorstellungen von einer bürgerlich-konservativen Alternative“ entspreche und das Niveau sich intellektuell wie moralisch verändert habe. Schon länger absehbar war, dass er sein Dienstverhältnis als Hochschullehrer, das seit 2016 durch seine Position als Landtagsabgeordneter ruhte, zum Wintersemester 2021/22 wieder aufnehmen wird.

Vorfälle an der Universität Greifswald: Rechtsrocker und Reichsbürger

2010 sorgte Weber für einen Eklat, da er im Hörsaal Kleidung des Labels Thor Steinar trug, welches gemeinhin als Erkennungsmerkmal der rechtsextremen Szene gilt. Er begründete seine Kleidungswahl mit einem Interesse an der germanischen Mythologie, wie der Nordkurier damals berichtete. Die Uni reagierte darauf mit einer Ergänzung der Hausordnung

„[…] Verhaltensweisen, insbesondere die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten, zu unterlassen, wenn diese Verhaltensweisen die Fähigkeit der Universität beeinträchtigen, ihre Aufgaben als Einrichtung für Forschung und Lehre in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat wahrzunehmen.“ 

Allgemeine Hausordnung für Gebäude, Räume und Grundstücke der Universität Greifswald, §5 (4)

Der Pressesprecher der Uni, Jan Meßerschmidt, teilte dem Spiegel mit, die Universität wolle damit ein öffentliches Signal gegen Rechtsextremismus setzen. Nichtsdestotrotz stellte Meßerschmidt auch klar, dass viel Wert auf die Freiheit der Professor*innen an der Universität gelegt werde, die obendrein noch durch die Meinungsfreiheit geschützt sei.

Vier Jahre später sorgte Weber für brisante Schlagzeilen, als er Maik Bunzel als Doktoranden betreute. Der Rechtsanwalt war ehemaliger Sänger der nationalsozialistischen Band „Hassgesang“, die in ihren Liedern unter anderem Adolf Hitler verherrlicht, und wurde bereits wegen Volksverhetzung verurteilt. Aufgrund seiner politischen Einstellung war Bunzel 2014 aus seinem Justizdienst als Amtsrichter in Bayern ausgeschieden. Die damals amtierende Rektorin Prof. Dr. Johanna Weber betonte, dass die Universität für Weltoffenheit und Toleranz stehe und sich gegen Fremdenfeindlichkeit ausspreche. Es gebe jedoch keine Möglichkeiten, die Verleihung der Doktorwürde zu verhindern.

Weber 2017 auf einer Pro-Arndt-Veranstaltung mit AfD-Politiker Stephan Reuken

Der Rechtsprofessor fiel weiterhin auf, als er 2016 in seiner Vorlesung „Historische Grundlagen des Rechts“ den „Reichsbürger“ Thomas Mann sprechen lies. Berichten zufolge sprach dieser von Deutschland als eine „BRD-GmbH“, in der Bürger „Personal“ seien. Weiterhin soll Mann dazu aufgerufen haben, Ausweispapier ungültig zu machen. Weber behauptete später, dass er nichts vom politischen Hintergrund des Vortragenden gewusst habe. Er habe Mann in der Vorlesung widersprochen und die Anwesenden zum Gehen aufgefordert.

Weitere Aussagen des Dozenten sorgten während seiner Arbeit an der Universität immer wieder für Empörung. Unter anderem zählten Studierende 2016 in einem Gastbeitrag auf dem Fleischervorstadtblog einige seiner „reaktionären Äußerungen“ auf. Demnach habe Weber in Vorlesungen die Wehrmacht glorifiziert und sein „geschichtsrevisionistisches Weltbild“ gezeigt. Außerdem ist dort aufgeführt, dass er einen Fall in seinem Sachenrecht II-Lehrbuch skizziere, wie ein Bürger den Bau eines „Asylantenwohnheims“ abwehren könne.

Die Studierendenschaft positioniert sich gegen Weber

Schon in den vergangenen Jahren, als Weber durch besagte Vorfälle bereits Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte, sprach sich das Studierendenparlament (StuPa) gegen den Rechtsprofessor aus. So begrüßte es unter Leitung des StuPa-Präsidenten Erik von Malottki 2010 die Entscheidung des Rektorats, rechtsextreme Verhaltensweisen zu verbieten. 

Im Juli dieses Jahres wurde bereits eine mögliche Rückkehr des Professors im StuPa diskutiert. In einem Antrag machte die StuPistin Sandra G. deutlich, dass es von Seiten der Universität nicht ausreichend sei, lediglich zu signalisieren, dass man mit der politischen Einstellung von Weber nicht konform sei. Vielmehr forderte sie, Weber dürfe nicht mehr an der Universität lehren und dass die Universität ein dementsprechendes Verfahren einleiten müsse. Im Gespräch mit dem webmoritz. betonte sie: „Oft wird das falsch verstanden. Mir persönlich geht es nicht primär darum, dass er AfDler ist. Mir geht es darum, dass er völkisch-nationalistische Positionen vertritt.“ Wegen mangelnder Beschlussfähigkeit und aus formal-inhaltlichen Gründen wurde die Vorlage nicht weiter ausformuliert. Vergangene Woche, am 12. Oktober, wurde ein neuer Antrag eingebracht und von den StuPist*innen als Stellungnahme zur Rückkehr von Ralph Weber verabschiedet. Die 15 Antragsteller*innen aus StuPa und AStA fordern darin unter anderem:

„Rassismus und rechtes Gedankengut dürfen an einer weltoffenen Hochschule keinen Platz finden. […] Studierende dürfen nach Ansicht des Studierendenparlaments nicht genötigt sein, Veranstaltungen bei Ralph Weber besuchen zu müssen. Ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald ohne Ralph Weber muss möglich sein. Das Studierendenparlament setzt sich für eine entsprechende Anpassung der curricularen Planung der kommenden Semester ein.“

Beschl.-Nr. 2021-31/68

In der Begründung des Antrags werden unter anderem das Tragen rechtsextremer Kleidung, der Fall um Maik Bunzel und die Einladung von “Vertreter*innen des Reichsbürgerspektrums” aufgezählt. Weiterhin betonen die Antragsteller*innen, dass Weber in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter durch diskriminierende und ausgrenzende Reden aufgefallen sei, Verschwörungstheorien verbreitet und sich wiederholt der NS-Sprache bedient habe. Darüber hinaus heißt es in der Begründung:

„Es ist zu befürchten, dass Ralph Weber weiterhin durch rechte Äußerungen und Aktionen den Ruf der Universität nachhaltig schädigt. Zudem müssen Studierende, welche nicht in Ralph Webers Weltbild passen, ernsthaft befürchten, grobe Nachteile zu erfahren. Zu ihrem Schutz und zum Erhalt der gesellschaftlichen Freiheit muss sich das Studierendenparlament in diesem Sachverhalt unmissverständlich äußern. Eine Rückkehr von Ralph Weber ohne kritische Debatte ist nicht hinnehmbar.“

Beschl.-Nr. 2021-31/68

Zu den Antragsteller*innen zählt auch Jada L., AStA-Referent für Antirassismus und Internationales. Auf Anfrage des webmoritz. zeigte er sich besorgt und bezeichnete Weber als “eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden und ‘Studierenden of Colour’”. Er befürchtet, dass sich die Studierenden in ihrem Lehrumfeld nicht mehr sicher fühlen, was er in dem Fall als einen „gewaltige[n] Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität“ ansähe.

„Persönlich bin ich mir als „Person of Colour“ nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird.“

Jada L., Antragsteller und AStA-Referent für Antirassismus und Internationales, 20.10.2021

Uni verspricht Rückendeckung für Studierende

Bereits am Morgen nach dem StuPa-Beschluss reagierte die Universität mit einer öffentlichen Stellungnahme, in der sie betonte, dass man “selbstverständlich in konstruktivem Austausch mit den Studierenden” stehe und die geäußerten Sorgen sehr ernst nehme. Weiterhin wird in der Mitteilung deutlich, dass die Universität nicht zögern werde, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn es erforderlich würde.

Der webmoritz. bat die Pressestelle und das Rektorat um Konkretisierung der möglichen Einleitung von rechtlichen Schritten und des Austausches mit Studierenden. Die Universität versicherte daraufhin, ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Studierenden zu haben. Es gebe außerdem drei Anlaufstellen für Studierende: die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate und das Beschwerdemanagement. Darüber hinaus fänden bereits ein enger Austausch und regelmäßige Treffen mit dem AStA-Vorsitzenden, Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen statt, welche dem webmoritz. auch von studentischer Seite bestätigt wurden.

Das Rektorat verspricht ein schnelles Eingreifen, falls es nötig wird.

Auch über folgende Frage gab die Universität Auskunft: Wie halten Sie es für vereinbar, für die im Statement genannten Werte einzustehen und gleichzeitig einen Professor zu beschäftigen, der zuvor durch genannte diskriminierende Verhaltensweisen in- und außerhalb des Universitätsbetriebs aufgefallen ist?

“Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
[…] Als Beamter hat er [Herr Professor Weber] das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage. Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten, wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.”

Rektorat und Pressestelle der Universität Greifswald, 20.10.2021

Meinungsfreiheit und Mäßigungsgebot – der Zwiespalt des Beamtenrechts

Doch warum kann Weber trotz der diversen aufgezählten Aussagen und Handlungen, die dem weltoffenen Leitbild der Universität widersprechen, als Dozent zurückkehren? Diese Frage stellen sich nun etliche Studierende an der Universität. Die rechtliche Grundlage ist komplex und vor allem im Grundgesetz und Beamtenstatusgesetz verankert.

Wie die Universität bereits in ihrem Statement deutlich machte, hat Weber das Recht darauf, auf die Position in seiner „bisherige[n] Wirkungsstätte“ zurückzukehren. Nach dem Beamtenstatusgesetz kann eine verbeamtete Person ihre Beamtenrechte nur verlieren, wenn diese für eine erhebliche Straftat oder Vergleichbares verurteilt wurde (§24 I S. 1 Nr. 2 BeamtStG), etwa Volksverhetzung oder eine Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates. Die aufgeführten Handlungen von Weber erfüllen keinen Straftatbestand.

Zudem greifen verschiedene Regelungen, wenn es um die Bewertung seiner Aussagen geht. Diese stellen einerseits zusätzliche Anforderungen an Neutralität und Verfassungstreue von Beamt*innen, schützen anderseits auch deren politische Betätigung. Dabei werden der dienstliche und private Kontext relativ stark voneinander getrennt. 

Die Dienstausübung muss politisch völlig neutral und zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen (§33 I 1, 2 BeamtStG). Bei Professor*innen kommt aber die Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 III GG) hinzu, weshalb im Unikontext auch politische Aussagen erlaubt sind, die eine Beziehung zu wissenschaftlichen Aktivitäten haben (§4 Abs. 3 HRG). Privat kann sich eine verbeamtete Person dagegen politisch engagieren, da dies von der Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) geschützt ist, solange das Engagement außerhalb der verbeamteten Tätigkeit stattfindet: Sprich außerhalb der Universität.

Trotz allem gilt für das gesamte Verhalten ein Mäßigungsgebot. Nicht alles, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, dürfen Beamt*innen auch äußern, wobei eine wichtige Rolle spielt, inwieweit sich die Äußerung auf die dienstliche Tätigkeit auswirkt. Hinzu kommt, dass sie sich „durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“ müssen (§33 I 2, II BeamtStG).

Wie so oft gibt es bei der rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten jedoch einen mehr oder weniger weiten Rahmen, innerhalb dessen auslegungsfähige und -bedürftige Faktoren berücksichtigt werden müssen. So wurde kürzlich ein Staatsanwalt rechtskräftig aus dem Dienst entfernt, weil er sich als AfD-Kandidat vielfach rassistisch und islamfeindlich äußerte. Dabei ging es aber nur um Äußerungen vor seiner Zeit als Abgeordneter. Ob für einen Staatsanwalt etwas anderes gilt als für einen Professor, inwieweit Webers Äußerungen während seiner Zeit als Abgeordneter zu berücksichtigen sind und wie seine einzelnen Aussagen sowie seine Verbindungen zu rechtsextremen Akteur*innen zu bewerten sind, werden verschiedene Jurist*innen vermutlich unterschiedlich beurteilen.

Und was sagt Weber?

In der Ostsee-Zeitung äußerte sich Weber bereits zur Trennung seiner wissenschaftlichen und politischen Tätigkeiten. Auch dem webmoritz. gegenüber betonte er, dass er Wert darauf lege, seine Lehrtätigkeit frei von politischen Äußerungen zu halten. Auf die Frage, was er zu den Bedenken internationaler Studierender angesichts bekannter Handlungen zu seiner Person sage, entgegnete er:

„Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant.“

Prof. Dr. Ralph Weber, 22.10.2021

Auf Nachfrage zu seiner Bereitschaft für einen Austausch mit Universität und Studierenden verwies er auf bereits stattgefundene Gespräche mit der Universitätsleitung und dem Dekan sowie einem Angebot seinerseits, sich mit dem Fachschaftsrat Jura in einem Gesprächskreis zusammenzufinden.

Der Vorlesungstermin steht, Gegenwind bleibt

Für das aktuelle Wintersemester ist Weber für eine Vorlesung als Lehrperson eingetragen: „Historische Grundlagen des Rechts“, eine Veranstaltung, welche laut Musterstudienplan in den ersten zwei Semestern belegt werden soll. Der offizielle Beginn der Vorlesung wurde auf den 02. November gelegt. Angemeldet sind nach aktuellem Stand 156 Studierende, wobei es auch möglich ist, eine Vorlesung mit anderem Schwerpunkt aus dem Bereich „Grundlagen“ zu wählen. Für den Grundlagen-Schein müsse nur eine der angebotenen Vorlesungen bestanden werden, erklärte der FSR Jura dem webmoritz.

Auf die Nachfrage hin, inwiefern die neuen Studierenden des ersten Jura-Semesters auf den Kontext zu Weber hingewiesen wurden, verwies der FSR auf die breite Beachtung des Themas in Presse und Hochschulpolitik. Kurz darauf erschien ein Infopost auf den sozialen Kanälen des FSR, über welchen sich die Studierenden zur Person Weber informieren können. Der Fachschaftsrat ruft außerdem dazu auf, Meinungen und Bedenken kundzutun, sodass diese in das von Weber vorgeschlagene Gespräch mitgenommen werden können. Weiterhin steht der FSR auch während des Semesters als Ansprechpartner zur Verfügung.

Neben den Diskussionen, die der StuPa-Beschluss angestoßen hat, werden weitere Gruppen laut. So ist die Initiative „Uni ohne Nazis“ wieder aktiv geworden, die sich bereits vor 7 Jahren gegen Weber engagiert hatte. Laura S., eine Mitorganisatorin des Kollektivs, berichtete dem webmoritz., dass sich darin verschiedene Hochschulgruppen zusammengeschlossen hätten, um erneut gegen Weber zu protestieren. Die Initiative hat sich nach eigenen Angaben zum Ziel gesetzt, „rechte Strukturen und Ideologien an der Universität Greifswald aufzudecken“ und möchte sich dafür mit Unteilbar MV und Greifswald für alle organisieren. Aktuell plant das Kollektiv vor Webers erster Vorlesung eine Demonstration, die am 02. November um 11 Uhr in der Rubenowstraße 1 stattfinden soll. Durch die Anwesenheit der Teilnehmenden und durch verschiedene Redebeiträge soll der Fokus auf die Vielfalt der Universität und die Ablehnung rechten Gedankengutes gelegt werden.

Was sind eure Gedanken zur aktuellen Situation? Schreibt uns gerne per Mail oder einen Kommentar.

Die vollständige Stellungnahme des AStA-Referenten Jada L. vom 20.10.2021

Es ist internationalen Studierenden wichtig zu wissen, dass sie an ihrem Studienort geduldet, wertgeschätzt und gleichberechtigt werden. Ich glaube, dass im Fall von Herrn Weber diese einfachen Ansprüche nicht erfüllt werden. Er stellt eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden sowie der „Studierenden of Colour“ an der Universität Greifswald dar.

Persönlich bin ich mir als „Person of Colour“ nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird. Das Auftreten Ralph Webers im Landtag, aber auch in seiner damaligen Tätigkeit an der Universität, tun meiner Meinung nach verdeutlichen, wie rechts und fremdenfeindlich seine Person einzuschätzen ist. Durch die Öffentlichkeit, den dieser Fall in den Medien bekommen hat, bin ich mir sicher, dass zukünftig der Professor ein Kriterium für die Entscheidung gegen das Studium an der Universität sein kann, vor allem bei internationalen Studierenden. Es ist auch davon auszugehen, dass nach Wiederaufnahme des Lehrverhältnisses erneut rechte Handlungen und Äußerungen folgen, die womöglich zu weiterer Schädigung des Rufs der Universität führen können.

An einer weltoffenen Uni, die sich klar gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausspricht und momentan an einer neuen Internationalisierungsstrategie arbeitet, ist es sehr bedauerlich zu hören, dass eine Person mit stark rechtem Gedankengut wieder in ein Arbeitsverhältnis eingebunden wird. Ich mache mir Sorgen über das Signal, dass durch die Rückkehr dieser Lehrperson übermittelt wird. Wird die Universität dabei ihrer Stellungnahme gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gerecht?

Die Universität sollte ein Umfeld bieten, in dem internationale Studierende und „Studierende of Colour“ vor rassistischen und fremdenfeindlichen Vorfällen geschützt werden. Vor allem, da es außerhalb der Universität in Greifswald durchaus zu Fällen der Fremdenfeindlichkeit kommt, sollte die Universität als „Safe Space“ gelten. Meine Sorge ist, dass diese Gruppen fortan im universitären Lehrumfeld nicht mehr diese Sicherheit verspüren, was ein gewaltiger Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität wäre.

In dem Antrag, der in der letzten Sitzung des Studierendenparlaments verabschiedet wurde, ging es jedoch nicht primür um die Rückkehr Ralph Webers, sondern darum, dass Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein erfolgreiches Studium ohne den Besuch einer Veranstaltung des Lehrenden Ralph Webers ermöglicht werden muss. Studierende sollten nicht dazu gezwungen werden, bei einer so umstrittenen Lehrperson die Lehrveranstaltung zu besuchen, um in Greifswald einen rechtswissenschaftlichen Abschluss absolviert zu haben. Vor allem internationale Studierende dürfen durch das vorgegebene Curriculum nicht dazu genötigt werden, bei ihm teilnehmen zu müssen.

Die vollständige Stellungnahme der Universität vom 20.10.2021

Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Herr Professor Weber ist Beamter des Landes Mecklenburg-Vorpommern und derzeit für die Zeit seiner Mandatswahrnehmung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern von seiner Tätigkeit als Lehrstuhlinhaber beurlaubt. Als Beamter hat er das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage.

Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten,  wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Die Universität hat stets ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte ihrer Studierenden, die die Möglichkeit haben, sich an drei Anlaufstellen zu wenden: Das sind die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate oder das Beschwerdemanagement (https://www.uni-greifswald.de/universitaet/organisation/beauftragte/beschwerdemanagement/) der Universität.

Das Rektorat ist über regelmäßige Treffen mit dem Asta-Vorsitzenden, den Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen in einem kontinuierlichen, konstruktiven und engen Austausch.

Das vollständige Interview mit dem FSR Jura vom 22.10.2021

1. Inwiefern ist es Voraussetzung, die Vorlesung „Historische Grundlagen des Rechts“ bei Weber zu besuchen?

„Die Vorlesung „Historische Grundlagen des Rechts“ bietet nur eine von mehreren Möglichkeiten, den Grundlagenschein zu erwerben. Die Teilnahme an der Vorlesung ist keine Pflicht. Der Grundlagenschein kann dieses Semester durchaus auch durch Besuch einer anderen Vorlesung wie z.B. „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“ oder „Privatrechtsgeschichte“ erworben werden. Nur in einer dieser Vorlesung ist eine Klausur zu bestehen.“

2. Habt ihr die Erstis, die wahrscheinlich den größten Teil dieser Vorlesung ausmachen werden, darauf hingewiesen, welche Vorgeschichte Weber hat? Wenn ja, wie?

„Die Diskussion um die unsäglichen Aussagen von Prof. Weber und seine Rückkehr an unsere Universität beschäftigt nicht nur die Region Vorpommern, sondern ist auch Gegenstand überregionaler Berichterstattung und bundesweiten Interesses. Die Universität hat ebenfalls öffentlich zu der Angelegenheit Stellung bezogen, sodass den Studierenden des ersten Semesters die Möglichkeit gegeben wurden, von Prof. Webers Rückkehr und seinen öffentlichen Äußerungen zu erfahren. Selbstverständlich wird sich der FSR aber weiter intensiv mit der Thematik beschäftigen.“

3. Inwiefern gab es bisher Feedback aus der Studierendenschaft bezüglich der Rückkehr von Weber?

„Auch unter der Studierendenschaft ist Prof. Webers Rückkehr Gegenstand breiter Diskussion. Der FSR nimmt dies aktiv zur Kenntnis und wendet sich in Kürze auch an die Studierenden.“

4. Habt ihr Aktionen gegen Weber geplant?

„Zu reichlich Diskussion hat die Rückkehr von Prof. Weber bereits beispielsweise in dem Studierendenparlament geführt. Zukünftige konkrete „Aktionen“ können nicht durch den FSR allein erfolgen, schließlich ist es eine auch fakultätsübergreifende Thematik. Vielmehr bedarf es hierfür im Einzelfall eine genaue Absprache mit der Fakultät und insbesondere unserem Dekan.“

Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Ralph Weber vom 22.10.2021

Anfrage des webmoritz., 18.10.2021:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Weber,

angesichts der aktuell veröffentlichten Stellungnahmen aus der Studierendenschaft und von der Universität arbeiten wir die Geschehnisse an der Uni in einem Artikel bei den studentischen Medien auf. Dafür möchten wir gerne auch einige Worte von Ihnen einbauen und Ihnen die Möglichkeit geben, sich zur aktuellen Lage zu äußern. Wir bitten Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen. Dabei nehmen wir unter anderem Bezug auf Ihren Facebookpost vom 24. April 2017.

1. Sie haben der OZ gegenüber jüngst geäußert, dass Sie Ihre politische und wissenschaftliche Tätigkeit als voneinander getrennt ansehen. Nichtsdestotrotz fühlen sich Studierende von Ihren Handlungen (bspw. Aussagen im Facebookpost, in welchem Sie „Versuche einer multikulturellen Umgestaltung“ ablehnen und eine „deutsche Leitkultur“ fordern; das Tragen von Erkennungsmerkmalen der rechtsextremen Szene; Betreuung eines rechtsextremen Doktoranden) diskriminiert. Selbst wenn diese außerhalb des Hörsaals stattfinden, fühlen sich Studierende unwohl, Ihre Veranstaltungen zu besuchen. Was sagen Sie dazu?

2. Wie stellen Sie sich Ihre Lehrtätigkeit an einer Universität vor, die für Vielfalt und Weltoffenheit einsteht, unter anderem durch die Unterstützung internationaler Studierender und Beziehungen, wenn Sie eigenen Aussagen zufolge dafür Sorge tragen wollen, dass Deutschland “auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird”?

3. Inwiefern sind Sie bereit für einen konstruktiven Austausch mit besorgten Studierenden und Mitarbeitenden sowie der Universitäts- und Fakultätsleitung?

Antwort Weber, 22.10.2021:

Wertes Redaktionsteam von webmoritz, gerne beantworte ich Ihre Anfrage. Es war mir immer wichtig und wird es auch bleiben, meine Lehrtätigkeit an der Uni von politischen Äusserungen frei zu halten. Da sich der Schwerpunkt Ihrer Fragen auf politische Äusserungen meinerseits außerhalb der Uni bezieht, werde ich dazu in einem Unimedium wie dem webmoritz. nicht Stellung beziehen. Noch nie habe ich allerdings Doktoranden nach ihren politischen Einstellungen befragt und werde dies auch zukünftig nicht tun. Denn dies spielt für mich bei der Promotionsvergabe schlichtweg keine Rolle. Um bei mir promovieren zu können, muss man neben der entsprechenden Note im Ersten Jur. Sraatsexamen mich von einem Thema aus meinen Lehrbereichen überzeugen. Nicht mehr und nicht weniger. Und Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant. Mit der Universitätsleitung und dem Dekan meiner Fakultät habe ich die Wiederaufnahme meiner Lehrtätigkeit besprochen und dem Fachschaftsrat Jura angeboten, mit diesem damit ggf. einhergehende Fragen und Besorgnisse von Studierenden in einem vom Fachschaftsrat vorzuschlagenden Gesprächskreis zu besprechen. Im übrigen haben wir keine Anwesenheitspflichten, sodass es jedem freisteht, meine Lehrangebote, für die ich in Rostock auf Vorschlag der Studierenden den Universitätspreis für die beste Lehre erhalten habe, nicht wahrzunehmen.

Prof. Dr. iur. utr. Ralph Weber

Beitragsbilder: Nils Borgward und Laura Schirrmeister

StuPa-Liveticker – 8. ordentliche Sitzung

StuPa-Liveticker – 8. ordentliche Sitzung

Wer wissen will, was im Detail besprochen werden soll: Das gesamte Drucksachenpaket in seiner vollkommenen Schönheit gibt es hier:

Drucksachenpaket der 8. ordentlichen Sitzung des Studierendenparlamentes in seiner 31. Legislatur

Getagt wird um 20:15 Uhr, und zwar online im Moodle-Kurs des StuPas.

Vorläufige Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung – Wie immer, alle sagen sich “Hallo”.
TOP 2 Formalia – Kleinere Anpassungen der TOPs und Bestätigung des letzten Protokolls.
TOP 3 Berichte
TOP 4 Fragen und Anregungen aus der Studierendenschaft – Wenn ihr was vorhabt: vorab per Mail an das Präsidium oder bei uns in die Kommentare.
TOP 5 Finanzanträge
TOP 6 Wahl stellvertretende Prüferin für rechnerische und sachliche Richtigkeit
TOP 7 Wahlen AStA — Klickt auf den Titel des jeweiligen Referats um mehr über die Referatsbeschreibung zu lesen.
— 7.1 Referatsleitung für Finanzen und Personal
— 7.2 Referent*in für Fachschaftsfinanzen
— 7.3 Referentin für soziale Aspekte und Gleichstellung

TOP 8 Wahl Mitglied Medienausschuss
TOP 9 Wahl Vertreterin der LKS
TOP 10 Wahl stud. Mitglied des Aufsichtsrats des Studierendenwerks
TOP 11 Kein Comeback für Prof. Dr. Ralph Weber
TOP 12 SÄA Wahlordnung, 1. Lesung
TOP 13 Sonstiges

Hier folgt um 20:15 Uhr der Live-Ticker

Anna meldet sich um 20.15 Uhr zu Wort und hofft, dass in den nächsten 5 Minuten noch einige StuPist*innen eintreffen. Uns schwant allerdings schon Böses. Schwanen hat übrigens nichts mit Schwänen zu tun.

Um 20:19 Uhr begrüßt Anna uns nochmal ganz offiziell. In der BBB-Sitzung sind wir 25 Teilnehmende, allerdings auch noch 6 Stimmübertragungen.

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TOP 2 – Formalia 

Es gibt einen Antrag auf Dringlichkeit als TOP neu 13. TOP neu 13 wird jetzt Wahlzeitraum, TOP neu 14 Bestätigung des Medienausschuss Vorsitzes.

Zuerst müssen die Protokolle der letzten drei Sitzungen beschlossen werden.

Bianca fragt noch, wie viele Stimmen insgesamt anwesend sind, da Anna nur berichtet hat, wie viele Stimmübertragungen es gibt. Inklusive Stimmübertragung sind es 13 StuPist*innen. Da bekommt man fast Platzangst.

Zu den Protokollen der 6. und 7. ordentlichen Sitzung gibt es zunächst keine Anmerkungen.
Dann hat Theo aber doch noch etwas einzuwerfen: In den Protokollen stehen immer alle 3 StuPa-Präsidiumsmitglieder drin, obwohl nicht immer alle da waren oder die Sitzungsleitung hatten. Theo schlägt daher vor, dort noch mal zu überarbeiten.
Die Änderung wird Anna einfügen.

Die Protokolle werden im Block abgestimmt und angenommen.

Wir sind jetzt sogar 14 Stimmen geworden.

Die neue Tagesordnung wird abgestimmt. Es gibt keine Einwände und die TO ist beschlossen.

20:23 Uhr

TOP 3 – Berichte 

Nein, nein nein, niemand hat nichts zu berichten. Najaa.

immer noch 20:23 Uhr

TOP 4 – Fragen und Anregungen aus der Studierendenschaft 

Theo hat eine Frage. Der Vorsitz des AStA ist mit einem Vertreter der Linken in Kontakt getreten. Theo interessiert daher im Rahmen der anstehenden Wahl, welche Austauschveranstaltungen noch geplant sind.
Hennis antwortet, dass bisher nur die Anfrage der Linken bei ihm eingegangen ist.

Hennis möchte einmal auf die Bildungsdemo zu sprechen kommen, denn es waren „enttäuschend wenige Studierende da“. In Rostock waren es ähnlich wenig. Er hätte sich gewünscht, dass wenigstens die Menschen aus dem StuPa da gewesen wären, da waren es nur die üblichen 3 Verdächtigen. Er hätte jedoch seitens der StuPist*innen etwas mehr Engagement erwartet, auch vom Präsidium. Das macht das StuPa glaubhaft, wenn es die Studis vertreten möchte.
Die Rektorin war da und die moritz.medien auch (natürlich, wir sind überall) und da sähe es doch ziemlich doof aus, wenn da nur so ein trauriger Haufen mit so wenig Menschen steht. Genau solche Auftritte fördern die Einstellung, man könne das StuPa nicht ernst nehmen.

Bianca meldet sich um zu sagen, dass es gerade bei den Onlinesitzungen praktisch wäre wenn man kenntlich macht, dass die TO geändert wurde. Wenn jemand, wie gerade eben, neu dazukommt, kann die Person das sonst nicht einsehen.
Anna bedankt sich für die Anmerkung und sagt, dass die neue Tagesordnung in die geteilten Notizen kommt.

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20:27 Uhr

TOP 5 – Finanzanträge 

5.1 – Konzert Kiste

Der Antragsteller René A. bringt den Antrag ein. Er hofft erstmal, dass der Antrag, der in der letzten Woche noch einige Male überarbeitet wurde, in der aktuellen Version vorliegt. Es gab im Verlauf der letzten Woche nach Rücksprache mit Theo noch einige Anordnungen. Der Studiclub Kiste würde die Erstiwoche gerne nutzen, um die Studis auf sich aufmerksam zu machen. Die Kiste ist seines Wissens nach der einzige Club, der ein Live-Konzert auf die Beine stellen möchte. Gerade die neuen Studierenden, aber auch die, welche die letzten Semester wenig Gelegenheit zu feiern hatten, sollen angesprochen werden.
Die neuen Studis sollen sehen, dass in den Studiclubs mehr passiert, als nur Bierausschank. 
Es werden zwei Bands eingeladen, eine Rostocker, aber auch eine Greifswalder Band ist am Start, die sich teilweise auch aus Studis zusammensetzt. Da das letzte Konzert schon eine Weile her ist und man dadurch etwas die Übung verloren hat, muss man mehr Zeit und auch Geld investieren.

Anna bittet Theo als AStA-Finanzer um eine Stellungnahme.

Theo bestätigt, dass intern noch einiges geprüft werden musste. Der Antrag ist frist- und formgerecht eingegangen. Die finale Fassung tut den formalen Angelegenheiten somit genüge. Auch der Finanzplan geht auf. Er hält den Antrag gerade in Ermangelung kultureller Angebote für förderwürdig.
Theo möchte dem Vorurteil widersprechen, dass er als AStA-Finanzer eine Geldförderungsbehinderungsbehörde (gutes Wort) wäre. Ganz im Gegenteil, er ist dafür da, den Studis in ihren Projekten zu helfen.
Theo zitiert die Paragrafen und erklärt die Hintergründe, inwiefern gefördert werden kann und all sowas. Pauschalisiert sind dort 15€ anzusetzen, die Frage ist nur wo. Der Antrag würde einen Präzedenzfall schaffen, dem andere ehrenamtliche Organisationen nachfolgen können. Die StuPist*innen müssen jetzt entscheiden, ob die Finanzverwaltung solche Sachen aus förderpolitischer Sicht zulassen soll und solche Anträge in Zukunft auch mit in die Förderung aufzunehmen. 

Anna bittet Frederik vom Haushaltsauschuss um eine Stellungnahme. 

Frederik erklärt den Antrag als förderfähig- und würdig. Es gab einige Anmerkungen. Die eigentliche Summe nach korrigiertem Antrag auf dem Deckblatt entspricht nicht der diskutierten Summe. Es wurde diskutiert, ob die Miete übernommen werden soll. Dies wurde als förderwürdig angesehen, da im Zuge der logistischen Vor- und Nachbereitung die Kapazitäten gebraucht werden. 
Man sollte das also im Hinterkopf behalten, dass nicht gleich der nächste Antrag der Kiste dazu kommt.
Die Annahme des Antrags mit evtl. geänderter Summe wird empfohlen.

René hat noch Rücksprache mit Theo bezüglich der Miete gehalten. Durch eine Änderung der geldwerten Summe der ehrenamtlichen Arbeit hat sich die Förderungssumme nochmal erhöht. 
Außerdem möchte er ein Dankeschön an Theo aussprechen, der sich Zeit genommen und Mühe gemacht hat, den Antrag zu überprüfen.
Es wird nicht damit geplant, Personen Geld auszuzahlen, es sollte jedoch trotzdem im Antrag erwähnt werden, da natürlich trotzdem Arbeitskraft in das Projekt fließt. 

Theo möchte sich zuerst einmal entschuldigen, dass das jetzt alles so spontan kam. Er war einfach nicht da und eine Vertretung gibt es ja nicht.
Er will außerdem noch etwas zum Geldwert ehrenamtlicher Arbeit sagen, falls noch andere Clubbis zuhören. Der Sinn von fiktiven Leistungen ist, dass kein echter Geldfluss stattfindet, sonst wären sie ja nicht fiktiv.

Christiane K. (AStA Ökologie), wollte ergänzen, dass sie das auch von früher noch so kennt, dass man den sogenannten „Eigenanteil“ angibt. Da war das auch kein Problem. Sie weiß nicht, inwiefern das im Rahmen des StuPas eine Erstmaligkeit darstellt, aber aus nicht-studentischen Bereichen kennt sie es so.

Es gibt keine weiteren Anmerkungen oder Änderungswünsche zu dem Antrag, sodass dieser in der aktuell vorliegenden Version namentlich abgestimmt wird. 

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

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20:43 Uhr 

TOP 6 – Wahl stellvertretende Prüfer*in für rechnerische und sachliche Richtigkeit 

Anna fragt nach Initiativbewerbungen oder Vorschlägen für das Amt. Da es leider keine gibt, kommen wir direkt zu den AStA-Wahlen.

20:44 Uhr

TOP 7 – Wahlen AStA 

7.1 – Referatsleitung für Finanzen und Personal 

7.2 – Referent*in für Fachschaftsfinanzen 

7.3 – Referent*in für soziale Aspekte und Gleichstellung 

Es gibt für keines der Referate vorliegende Bewerbungen und initiativ will auch niemand. (Los, Leute, AStA macht Spaß!)
Aber keiner hat Bock auf Spaß, also weiter zum nächsten TOP.

immer noch 20:44 Uhr

TOP 8 – Wahl Mitglied Medienausschuss 

Leider gibt es auch hier keine Vorschläge oder Initiativbewerbungen, daher geht es weiter.

20:45 Uhr

TOP 9  – Wahl Vertreter*in der LKS 

Alle guten Dinge sind 4, sieht hier auch nicht besser aus.

20:46 Uhr

TOP 10 – Wahl stud. Mitglied des Aufsichtsrats des Studierendenwerks 

Hier werden sogar zwei Mitglieder gesucht. Ein ordentliches und ein stellvertretendes.
Anna fragt Yannick, ob er als stellvertretendes Mitglied ordentliches Mitglied werden wollen würde, da das zum Prozedere gehört. Yannick schlägt aber stattdessen als ordentliches Mitglied Felix W. vor, der anscheinend auch sein Einverständnis dazu gegeben hat.

Da es keine weiteren Vorschläge gibt, wird darüber abgestimmt, ob Felix ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates des StuWe werden soll.
Es gibt weder Gegenstimmen noch Enthaltungen, Felix ist somit einstimmig gewählt. 

Anna fragt nach Vorschlägen für die Stellvertretung, hier gibt es aber keine Bewerbungen oder sonstige Wortmeldungen.

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20:48 Uhr

TOP 11 – Kein Comeback für Prof. Dr. Ralph Weber 

Die Antragstellerin Sandra ist nicht da, daher fragt Anna nach anderen Wortbeiträgen.

Yannick hat sich bereits letzten Dienstag gemeldet und will das noch einmal wiederholen. Der Antrag wurde ja nicht noch einmal überarbeitet und es scheint auch kein Interesse daran zu bestehen. In seiner aktuellen Fassung stellt der Antrag seiner Meinung nach noch keine ausreichend konkreten Forderungen, was genau die Studierendenschaft unternehmen soll. 
Er stellt daher den GO-Antrag auf Beendigung des TOPs ohne Endabstimmung, sodass auch der Antrag nicht immer wieder behandelt werden muss. Wenn weiterhin Interesse an dem Antrag besteht, kann er ja immer noch neu eingebracht werden. Er selbst setzt sich auf jeden Fall für den Inhalt des Antrags ein, seiner Meinung sollte Prof. Dr. Weber an keiner Universität mehr lehren. Der Antrag muss trotz dessen konkretisiert werden und besonders die Forderungen müssen deutlicher werden. 

Da es keine Gegenrede gibt, und somit der GO-Antrag als angenommen gilt, können wir zum nächsten TOP übergehen.

 

20: 50 Uhr 

TOP 12 – SÄA Wahlordnung, 1. Lesung Bianca bringt den Antrag ein. 

Der Antrag wird durchgesprochen, bei Fragen soll die virtuelle Hand gehoben werden. Alle Änderungen können im Studierendenportal eingesehen werden.

Yannick hat sich die Frage gestellt, wie es gehandhabt wird, wenn Promotionsstudierende keine Anstellung am Lehrstuhl haben. Bianca kann das leider nicht beantworten, aber laut einer Mail von Frau Kyris (Stabsstelle Justitiariat/Wahlamt/Stipendien, Akademische Angelegenheiten) war in der Wortwahl keine Differenzierung zwischen Promotionsstudierenden, die an der Uni angestellt sind oder nicht.
Theo erklärt allerdings, dass Promovierende tatsächlich nicht als Mitglieder der Studierendenschaft gelten. Sie zahlen dementsprechend auch keine Semesterbeiträge und haben somit auch kein Wahlrecht mehr. 

Bianca erklärt weiter die geplanten Änderungen der Wahlordnung, es geht um Absätze zur elektronischen Wahl und zur Wahlleitung.
Bei dem Wahlausschuss soll die Zahl der Mitglieder reduziert werden, da pro zwei beigetretenen Fachschaften ein weiteres Mitglied angedacht ist – das wären ganz schön viele Leute, die gefunden werden müssen. 
Hennis fragt, ob man die Mitglieder aus den Fachschaften nicht weglassen könne. Bianca antwortet, dass das möglich sei, aber sie den Raum für Diskussionen darüber offen lassen wollte. Da es keine Gegenrede gibt, wird das in der Änderungsantragsdebatte nach der zweiten Lesung eingebracht werden.

Weiter geht es mit noch mehr geplanten Änderungen und Erklärungen, zu denen es keine Anmerkungen aus dem StuPa gibt. Wenn ihr wissen wollt, worum es im Detail gibt, schaut doch mal in die Version im Studierendenportal rein!

Bei der Frage, ob man von einem vorläufigen Wahlergebnis spricht, gibt es eine kurze Diskussion.
Theo fragt, was das Justitiariat gesagt hat. Laut Bianca ist es egal, was gemacht wird. Es ist bloß eine Formulierungsfrage.
Yannick spricht sich dafür aus, die Variante ohne vorläufig zu nehmen, da man sonst noch definieren müsste, wann aus vorläufig endgültig wird. Seiner Meinung kann auch gegen ein Wahlergebnis Einspruch erhoben werden.

Da es keine Fragen mehr gibt, eröffnet Anna die Generalaussprache.

Niclas möchte zwei Sachen anmerken: Zu Paragraph 4 Absatz 2: An dieser Stelle ist ihm nicht klar, warum der*die Wahlleiter*in zustimmen muss, dass die Wahl elektronisch durchgeführt wird. Hier findet er, dass diese Entscheidung alleine beim Gremium liegen sollte.

Hennis stimmt dem ausdrücklich zu.

Bianca hat das so gewählt, weil das bei der Wahlordnung der Universität ebenfalls so ist. Sie kann nicht garantieren, dass bei einem Streichen das Justitiariat die Wahlordnung so annehmen kann.

Theo wirft die Idee ein, dass diese Änderung problematisch sein könnte, falls es ganz kurz vor der als elektronischen angesetzten Wahl zu Problemen kommt. Falls zum Beispiel das Rechenzentrum brennt oder in ganz MV das Internet ausfällt. (Na, das wollen wir mal nicht hoffen wa!) In jedem Falle müsste man dann bedenken, dass das StuPa gegebenenfalls nicht kurzfristig zusammenkommen kann, um die Wahlmodalitäten zu ändern und der AStA nicht befugt ist, dort einzugreifen, sodass eine Entscheidung der Wahlleitung dann wichtig wäre. 

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Yannick fragt nach, weil seiner Meinung nach der Wahlmodus sowieso nicht mehr geändert werden kann, wenn er einmal festgelegt wurde. Er hält es auch für demokratischer, wenn eine Person dem StuPa widersprechen kann. Er könnte sich auch vorstellen, dass es darum gehen könnte, dass sich die Wahlleitung nicht dazu in der Lage fühlt, aufgrund technischer Probleme etc.

Niclas stimmt Yannick vollkommen zu.

Hennis findet richtig, was Yannick gesagt hat. Er fände es katastrophal, wenn die Wahlleitung nicht nur einer elektronischen Wahl zustimmen könnte, sondern diese Zustimmung auch eigenmächtig zurückziehen könnte (aus was auch immer für Gründen) und die Wahl so blockiert werden könnte. 

Niclas hat auch noch eine Anmerkung zu Paragraph 10. Seiner Meinung nach ist es sinnvoll, die Wahlbekanntmachung schon auszuhängen. Das sind nicht so viele Blätter wie bei den zu wählenden Personen. Er sieht es ähnlich, dass im AStA-Gebäude nicht so viele Leute unterwegs sind. Er würde stattdessen den Aushang in den Bibliotheken vorschlagen.

Bianca sagt, dass Niclas natürlich vollkommen recht, dass die Idee, den Aushang an strategisch günstigeren Orten aufzuhängen, clever ist. Durch die Streichung würde es ja auch nicht verboten, es ist nur kein Zwang mehr. Wenn sie an die letzte Wahlleitung denkt, ist das buchstäblich auf den letzten Drücker noch passiert. Dann ist der Papieraushang nicht mehr an dieses Datum gebunden.

Niclas versteht es grundsätzlich, die Aussage „Es ist ja nicht verboten…“ stimmt natürlich, aber die nächste Wahlleitung denkt dann möglicherweise gar nicht mehr daran und es gerät in Vergessenheit. Zumal ein Aushang in der Bibliothek nicht nur einmal gesehen werden würde, wie zum Beispiel die Mail, die man nur einmal bekommt und liest.

Yannick stellt den Antrag, dass die Wahlordnung heute auf Dringlichkeit beschlossen wird.
Den Antrag hätte das Präsidium zu Not auch gestellt, sagt Anna, und eröffnet die Änderungsantragsdebatte.

Bianca übernimmt die erste Anmerkung von Niclas, möchte aber die zweite Anmerkung zur Diskussion stellen.
Niclas bedankt sich, dass die eine Änderung übernommen wurde und formuliert noch mal seinen Vorschlag, damit alle wissen, worüber genau abgestimmt wird. Es soll nur der Aushang im AStA-Gebäude gestrichen und durch Bereichsbib ergänzt werden.
Anna fragt, warum Niclas nur auf die Bereichsbib eingeht.
Dieser erwidert, dass es schon um alles geht, er jedoch möchte, dass das AStA-Gebäude gestrichen wird, und er stattdessen einfach vorschlägt, die Bereichsbib in den Paragraphen aufzunehmen, weitere Vorschläge sind aber natürlich willkommen. Anna versteht, es gab wohl nur einen kleinen Denkfehler. 

Theo merkt an, dass der Absatz dann nicht mehr eindeutig ist. Der zweite Satz müsste dann auch gestrichen werden.
Bianca ist das auch gerade aufgefallen und dahingehend müsste man das für alle anderen Bekanntmachungen, die mit der Wahl zusammenhängen, übernehmen. Ansonsten müsste wieder alles ausgehangen werden.

Niclas schaut kurz etwas nach. Er fragt bei Bianca nach, er glaubt nämlich, dass sich dieser Paragraph nur auf die Wahlbekanntmachung bezieht, aber nicht auf Veröffentlichungen generell. 

Theo hat nicht ganz verstanden, ob der Satz für die Bekanntgabe bleiben soll oder nicht. Er schlägt als Alternative vor, dass man die Aushänge in den Bibliotheken als nicht an die Frist gekoppelte Notwendigkeit sieht. Die Bekanntmachung im Studierendenportal ist für die Frist wichtig, die Aushänge an sich sind aber nur zur Bekanntmachung vorgesehen, für die Frist aber weniger wichtig. 
Yannick hält es nicht für zielführend, eine juristische Definitionsfrage in dem Paragraphen zu formulieren. Er würde es einfach so wie im Vorschlag lassen.

(Falls wir bei diesem ganzen juristischen Hin und Her irgendwann den Überblick verlieren und Blöksinn schreiben, hoffen wir, dass ihr darüber hinwegsehen und sagen könnt: Schwan drauf!)

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Niclas findet Theos Vorschlag sehr gut. Die Wahlleitung soll nur darauf aufmerksam gemacht werden. Er erzählt aus seiner Zeit als Wahlleiter, dass man nicht selber etwas in der Bibliothek aushängen kann. Deswegen ist das mit den Fristen sowieso schwierig. Er findet daher also eine Soll-Regelung sehr sinnvoll. 
Yannick meldet sich nochmal, da er kein Fan von Soll-Vorschriften ist. Diese schaffen seiner Meinung nach Definitions- und Auslegungsprobleme. Er schlägt vor, dass das von einer Wahlleitung an die nächste weitergegeben soll. Das Problem ist, dass ein Soll ein Muss oder ein Kann sein kann.

Jetzt geht es in der Diskussion hochphilosophisch, naja eigentlich hochrechtlich, um „soll“, „muss“ oder „kann“. Das sind übrigens Modalverben, um auch nochmal die Germanistik mit in den Topf zu werfen.

Bianca vermutet, dass sie Niclas gerade zuvorkommt. Sie fragt sich, ob man das mit einem „kann“ in dem Paragraphen formulieren kann. 
Niclas fragt Yannick, ob eine Kann-Regelung okay wäre.
Yannick erklärt, dass eine Kann-Regelung immer gemacht werden kann. Er ist aber genauso wenig ein Freund einer Kann-Regelung wie einer Soll-Regelung. Es kann ihm ja auch keiner verbieten, das an die Rathaustür von Greifswald zu hängen.

Kommentar aus dem StuPa-Pad:
Ich muss so lachen darüber, Bilder des (eigentlich gar nicht so stattgefundenen!) Thesenanschlags kommen hoch.

Ein Wahlleiter könne das dann machen oder nicht. Und wir werden sehen, wo vor der nächsten Wahl überall Wahlbekanntmachungen in Greifswald auftauchen. Vielleicht in den Bibliotheken, vielleicht an der Rathaustür, vielleicht auch auf der Domspitze. Wir lassen uns überraschen.

Anna leitet die Abstimmung des gerade besprochenen Antrages ein. 
Bianca erklärt noch mal die Art und Weise der Änderung in der Satzung und es wir namentlich über die gesamte Wahlordnung abgestimmt.

Der Antrag wird einstimmig angenommen. Schwantastisch!

Bianca bedankt sich und Anna bedankt sich für Biancas Erklärungen und Geduld heute.

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21:46 Uhr 

TOP neu 13 – Wahlzeitraum

Bianca bringt den TOP ein. Hennis und sie haben den Wahlzeitraum der akademischen Gremienwahlen erfahren. Da die studentischen Gremienwahlen im selben Zeitraum wie die akademischen Gremienwahlen liegen sollen, wäre das Dienstag, den 11.01., bis Freitag, den 14.01. Da der Wahlzeitraum 3 Monate vor der Wahl festgelegt werden muss, bittet Bianca darum, diesen zu bestätigen. 

Ohne weitere Wortbeiträge kommen wir zur Abstimmung. 
Der Antrag wird einstimmig angenommen. 

Bianca bedankt sich leise aber mit einem hörbaren Lächeln.

21:48 Uhr

TOP neu 14 – Bestätigung des Medienausschuss-Vorsitzenden

Anna bringt mündlich ein, dass Niclas auf der letzten Medienausschusssitzung am 13.09. zum neuen Vorsitzenden gewählt wurde. Das StuPa muss das nun pro forma bestätigen.

Ohne Gegenstimme und mit einer Enthaltung ist der Antrag angenommen. Niclas ist also jetzt auch ganz offiziell neuer Medienausschuss-Vorsitzender (und Lunas erleichtertes Ausatmen hören wir bis in den BBB-Raum hinein).

21:49 Uhr

TOP neu 15 – Sonstiges 

Hennis freut sich, dass vieles für die Wahl auf den Weg gebracht wurde. Jetzt fehle nur noch eine Wahlleitung! Es gibt zudem auch noch andere unbesetzte Posten, z.B. den der*des studentische*n Datenschutzbeauftragte*n (Lukas ist leider zurückgetreten), aber auch Finanzreferent*innen und Sachbearbeitungsstellen sind unbesetzt. Falls ihr also irgendwen kennt, der*die sich gerne engagieren will: Schickt die Person zum AStA!

Bianca unterstützt nochmal, dass das Finden einer Wahlleitung langsam aber sich wirklich dringend ist, da auch diese 3 Monate vor der Wahl bestätigt werden muss. 
Außerdem macht sie auf zwei Sitzungen aufmerksam: Zum einen tagt morgen um 18 Uhr die FSK, zum anderen um 13:30 Uhr, ebenfalls morgen, der akademische Senat. Außerdem werden dringendst Blutspenden gesucht.

Niclas möchte einmal betonen, dass er sich darüber freut, dass das StuPa wieder „zur Arbeitsfähigkeit zurückgefunden“ hat. Die Sitzung letzte Woche sollte allen einmal zu Denken geben. Dass diese Legislatur eine besondere Herausforderung wird, war wahrscheinlich allen von Anfang an klar. Aber die StuPist*innen sollten versuchen, die Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Er möchte also alle aufrufen, sich Gedanken zu machen, ob sie nicht für eines der auf der TO aufgeführten Gremien Zeit hätten. Alle hier haben eine besondere Verantwortung. Er möchte auch die, die vielleicht überlegen, vom StuPa zurückzutreten, ermutigen, in ihrem Amt zu bleiben. Sonst muss sich am Ende das ganze Parlament auflösen.
Um positiv abzuschließen, möchte er die heutige vom AStA organisierte Podiumsdiskussionen zu den Wahlen loben. Die Moderation hat ihm sehr sehr gut gefallen. (Die war übrigens von Anna vom moritz.magazin, liebe Grüße auf die analoge Seite!) Es waren zwar auch nicht massig Leute da, aber immerhin mehr als auf der Bildungsdemo.

Es gibt keine weiteren Anmerkungen.
Anna schließt die Sitzung um 21:56 Uhr, obwohl es erst 21:55 Uhr ist, und wünscht allen noch eine schöne Woche.

Die schwanen wir euch auch, schwant es gut und bis zum nächsten Schwan!

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Empty chairs at empty tables: StuPa not dead but gone

Empty chairs at empty tables: StuPa not dead but gone

27 Plätze sind eigentlich in unserem Studierendenparlament (StuPa) vorgesehen. Aktuell sind 18 davon besetzt. Zur Beschlussfähigkeit braucht es die Hälfte, zu erfolgreichen Wahlen mehr als die Hälfte. Immerhin wurden es im Laufe der letzten Sitzung noch 8.

Leer ist das StuPa eigentlich nicht. Im BigBlueButton-Raum finden sich am vergangenen Dienstag, den 07.09.2021, wenigstens 27 Leute ein. Der AStA-Vorsitzende Hennis hebt das am Ende im TOP Sonstiges lobend hervor, denn es zeigt das Interesse der Studierendenschaft an der Hochschulpolitik unserer Uni. Die Kirsche auf der HoPo-Torte wäre natürlich, wenn das StuPa selbst auch so ein Interesse an seiner eigenen Arbeit hätte. Denn von den anwesenden 27 Leuten waren gerade einmal 5 StuPist*innen – Bennet, Felix, Niclas, Yannick und ja, auch Leon, den wir leider übersehen haben (sorry, Leon). Immerhin 3 Leute – Annalena, Fabian F. und Patrick – haben es geschafft, ihre Stimmen zu übertragen.

Was für Auswirkungen das auf die Arbeit des StuPas hat, zeigt sich schnell. Mit anfänglich nur 6 Stimmen, darunter immerhin 3 anwesenden Mitgliedern, kann nicht einmal die Tagesordnung be­schlossen werden. Natürlich, alle, die schon länger im StuPa mit dabei sind, wissen, dass eine Sitzung, die wegen zu geringer Teilnehmendenzahl frühzeitig beendet werden muss, nichts Ungewöhnliches ist. Auch am Ende der vergangenen Legislatur wurde es langsam knapp: Die 17. ordentliche und damit letzte Sitzung erreichte mit 14 von 27 Stimmen gerade so die Beschlussfähigkeit, und das erst nach längerem Warten. Auch aufgeregtes Umherschreiben und -telefonieren, um verzweifelt Stimmübertragungen anzufordern, wird in den letzten Sitzungen einer Wahlperiode schon zur Routine. Der bedeutende Unterschied ist jedoch, dass die erwähnte 17. ordentliche Sitzung die insgesamt vierundzwanzigste Sitzung der Legislatur war (inklusive sieben außerordentlicher Sitzungen). Am letzten Dienstag dagegen traf sich das StuPa dieser Legislatur erst zum zehnten Mal.

Entwicklung der anwesenden Stimmen
(Anm.: Die 2. ordentliche Sitzung wurde mit 13 Stimmen begonnen, erreich
te aber im Laufe des Abends 17, s. unten. Für den TOP, an dem die Stimmenanzahl eine Rolle spielte – die AStA-Wahlen – waren 15 Stimmen anwesend. Dieser Wert wurde daher für die Statistik genutzt.)

Und die Tendenz fällt weiter. Während es noch 21 von 23 StuPist*innen zur 1. Sitzung dieser Legislatur geschafft haben, waren es auf der 3. nur noch 16 von 19. Die letzte ordentliche Sitzung war mit 9 von 18 StuPist*innen zumindest gerade so beschlussfähig. Die volle Anwesenheit wurde übrigens auf keiner Sitzung erreicht. Auf dem Studierendenportal finden sich aktuell nur die Anwesenheitslisten von 4 Sitzungen, sodass lediglich spekuliert werden könnte, wer wann anwesend war (und wir möchten ja nicht wieder Leon vergessen). Eine kleine Ehrenmedaille sollen Bennet und Niclas dennoch erhalten, da sie es schafften, auf 4 von 4 Sitzungen physisch anwe­send zu sein. 8 weitere (Fabian B., Fabian F., Kristen, Friederike, Patrick, Lea, Yannick, Felix) waren ebenfalls immer entweder in persona oder per Stimmübertragung mit dabei. Das heißt, es gelang wenigstens 10 von 18 Leuten, an 4 aufeinanderfolgende Sitzungszeiten zu denken. Klingt fast wie ein zynischer Scherz, ist aber leider wahr.

Die letzte StuPa-Sitzung am vergangenen Dienstag stellte jedoch einen weiteren Tiefpunkt dar. Nicht nur wegen der niedrigen Zahl der Anwesenden, sondern auch, weil sie einige Fragen über die Sinnhaftigkeit des Parlaments aufwarf. Denn die außerordentliche Sitzung war bewusst nach längerer Zeit wieder im Onlineformat einberufen worden, um möglichst vielen StuPist*innen die Schwelle so flach wie möglich zu schleifen. Immerhin ging es um etwas: Vor Kurzem war von unserem Senat eine neue Wahlordnung beschlossen worden, die zumindest für die akademi­schen Gremien elektronische Wahlen ermöglichen soll. Nun wollten die studentischen Gremien entspre­chend nachziehen. Denn elektronische Wahlen würden nicht nur den bürokratischen Aufwand niedriger halten, sondern auch in Zeiten von Klimawandel und Pandemie einen deutlichen Vorteil schaffen. Um die Wahlordnung zu ändern, braucht es jedoch eine Satzungsänderung, und für diese eine 2/3-Mehrheit, also aktuell 12 StuPist*innen.

SitzungStimmen zu BeginnStimmen am EndeStuPist*innen insgesamt
konstituierende20 (18|2)1623
1. ordentliche21 (18|3)23
1. außerordentliche21 (19|2)23
2. ordentliche13 (12|1)1719
3. ordentliche16 (15|1)1219
4. ordentliche14 (9|5)19
5. ordentliche14 (9|5)19
6. ordentliche13 (8|5)19
7. ordentliche9 (6|3)9 (5|4)18
2. außerordentliche6 (3|3)8 (5|3)18
(Anm.: Die beiden Werte hinter der Stimmenanzahl unter „Beginn“ und „Ende“ geben jeweils die selbst anwesenden und die mit Stimmübertragung anwesenden StuPist*innen wieder. Das Feld unter „Ende“ ist freigelassen, wenn die Stimmzahl im Laufe der Sitzung entweder gleich geblieben ist oder sich kein genauer Wert aus dem Protokoll ableiten ließ.)

Eine solche Mehrheit erreichte das StuPa immerhin noch auf der 6. ordentlichen Sitzung. Die 7. schaffte es noch zur Beschlussfähigkeit. Das genügte zumindest, um die Tagesordnung anzunehmen. Wahlen hingegen benötigen die Mehrheit der insgesamt vorhandenen Stimmen, also aktuell 10 der 18 StuPist*innen. Sollte sich also ein*e Studierende*r ernsthaft für eine der freien AStA-Referatsstellen interessieren, könnte die Person zwar einmal nett in die Runde winken und sich freundlich vorstellen, auf eine Wahl braucht sie aber nicht zu hoffen. Und selbst, wenn die erfor­derlichen 10 Stimmen wieder erreicht werden können, ist eine Wahl weiterhin mit gewissen Problemen verbunden. Denn um erfolgreich gewählt zu werden, müsste es den Bewerber*innen gelingen, alle 10 Stimmen auf sich vereinen zu können, doch die eine Gegenstimme oder die andere Enthaltung lässt sich nur selten vermeiden. Einfacher geht es natürlich, wenn sich die StuPist*innen dadurch einem indirekten Wahlzwang ausgesetzt fühlen: Eine Gegenstimme aus eigener Überzeugung kann unter 27 Stimmen ein wichtiges und relevantes Zeichen setzen, unter 10 Stimmen wird sie jedoch schnell zur frustauslösenden Wahlblockade.

Es bleibt abzuwarten, ob es der morgigen Sitzung unseres Studierendenparlaments gelingen wird, mehr Stimmen zusammenzubringen. Wünschenswert wäre es, denn nur so könnte die geplante Wahlordnungsänderung noch rechtzeitig für die nächsten Wahlen abgesegnet werden. Und nur so würde es dem StuPa gelingen, einen Teil seiner hochschulpolitischen Wichtigkeit zurückzuerlangen.

Was? 8. ordentliche Sitzung des Studierendenparlaments
Wann? Dienstag, 14.09.2021, 20 Uhr c.t.
Wo? Digital über den moodle-Kurs des StuPas

Anmerkung:
Sämtliche Zahlen, die in diesem Artikel einander gegenübergestellt werden, wurden vom Redakteur selbst aus Anwesenheitslisten, Protokollen und webmoritz.-Livetickern zusammengezählt. Hierbei sowie bereits bei der Erfassung während der Sitzung können natürlich immer Fehler entstehen. Die Angaben sind dementsprechend ohne Gewähr.

Beitragsbild: Dari Oberholster auf Pixabay
Jonathan Dehn: StuPa-Liveticker-Grafik