Diskutiere mit den OB-Kandidaten

Am 13. April können alle Studenten mit Hauptwohnsitz in Greifswald den Bürgermeister wählen. Dieser wird dann für erstaunliche 7 Jahre die Stadt führen. Um die Kandidaten persönlich zu treffen, könnt ihr am 9. April zu einer Diskussionsveranstaltung des AStA gehen.

Los gehts um 20 Uhr Universitäts Hauptgebäude.

Podiumsdiskussion des AStA

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700 x Frischfleisch – die Erstsemester kommen…

Wie der AStA heute bekannt gab, kommen doch wesentlich mehr Erstsemestler als bisher angenommen. Tatsächlich werden statt 300 bis 400 um die 700 neuen Studenten erwartet. In der Pressemitteilung des AStA heißt es:

“Am Mittwoch dem 02.04.2008 um 15.30 Uhr beginnt in der Mensa am Schießwall die Erstsemesterwoche. Den neuen Studenten wird hier die Möglichkeit gegeben die Stadt, die Uni und die Kommilitonen kennen zu lernen. Neben einer Willkommensparty in der Kiste, am Mittwoch 02.04.2008 um 20.00 Uhr, gibt es wieder das traditionelle Frühstück mit den jeweiligen Fachschaften und Vorträge über alle studienrelevanten Themen. Abgerundet wird die Woche mit einer Fahrt nach Hiddensee. Die Karten hierfür, sowie auch alle weiteren Informationen, gibt es im AStA-Büro in der Domstraße 12 oder telefonisch unter 03834/ 86 1750. […]”

Von Uni-Blog ebenfalls ein herzliches Willkommen!

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Simon Sieweke freut sich riesig

In einem kurzen Telefongespräch, konnte ich heute mit Simon Sieweke sprechen. Dieser hatte 2005 das gerichtliche Verfahren gegen die Universität zur 10-Euro-Studiengebühr (siehe Archiv) eingeleitet. Simon war zur Urteilsverkündung aufgrund einer schweren Erkrankung nicht persönlich vor Ort. Daher nun hier seine Bewertung als Nachreichung:

Als ihm erzählt wurde, dass das Gericht die 10 Euro Semester-Verwaltungsgebühr für unwirksam erklärt hatte, habe er sich “riesig gefreut”. Geärgert habe er sich jedoch ein wenig über seinen Anwalt. Da die Teilklage gegen die Immatrikulationsgebühr aufgrund eines Antragfehlers scheiterte, muss sich Simon die Kosten für das Verfahren mit der Universität teilen. Da Simon stellvertretend für die Studierendenschaft klagte, trägt der AStA die Kosten in Höhe von ca. 2000 Euro. “Das war unclever”, ärgert sich Sieweke über die mangelnde Kommunikation.

Politisch in die Zukunft schauen wollte Simon nicht. Dazu fehle ihm inzwischen der Kontakt nach Mecklenburg-Vorpommern. Aber: “Die Universität hatte Gebühren erhoben, gegen die sich der Gesetzgeber ausgesprochen hatte. Wenn jetzt das Land Verwaltungsgebühren per Gesetz einführt, muss es sich wenigstens genau positionieren. Dann können die Studenten dagegen vorgehen. Immerhin gibt es in der Demokratie rechtsstaatliche Verfahren, die eingehalten werden müssen”.

Jetzt hofft er auf eine schnelle Rückerstattung der Gebühren. Er rechnet damit, dass die Universität allen Studenten auf Antrag sämtliche unrechtmäßig erhobenen Gebühren (also bis zu 40 Euro) zurückerstattet. Vom neuen AStA erwartet er dazu schnellstmöglich ein Verfahren und einen Zeitplan.

Generell wertet er das Urteil als Aufwertung der Studierendenschaft gegenüber der Universität. “Es ist nicht das erste Verfahren des AStA gegen die Universität, dass wir gewonnen haben. 2005 konnten wir bereits gegen die Schließung von Studiengängen für Bachelorstudenten erfolgreich klagen”, so Sieweke. Er hofft nun, dass sich die Universität in Zukunft mehr Mühe bei der rechtlichen Prüfung seiner Beschlüsse gibt.

Fotoquelle: Moritz-Magazin

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Universität verliert vor Gericht: Geld zurück?

Wie bereits letzte Woche berichtet, kippte heute das Oberverwaltungsgericht die 10 Euro Verwaltungsgebühr unserer Universität. Die Richter erklärten die Gebühr für unwirksam. Wie schon bei der mündlichen Verhandlung, kritisierte das Gericht bei der Urteilsverkündung, dass die Ermächtigungsgrundlage nicht ausreichend bestimmt sei. Der AStA versteht das Urteil als einen deutlichen Sieg gegen die Universität und schreibt in seiner Pressemitteilung:

“Über zweieinhalb Jahre nach Eingang der Klage […] folgte der 4. Senat am Oberverwaltungsgericht den Argumenten des AStA. Mit dem Urteil wurden mangels Ermächtigungsgrundlage die Regelungen zur Rückmeldegebühr in der Gebührenordnung der Universität Greifswald für unwirksam erklärt. […] Weiterhin wurde festgehalten, dass es einer deutlicheren Abgrenzung von Rückmeldegebühr und Studiengebühren bedarf.”

Jetzt geht es ums Geld. Der AStA, vertreten durch seinen Vorsitzenden Thomas Schattschneider, fordert nun, dass alle Gebühren (je Student also bis zu 40 Euro) an alle Studenten zurückgezahlt werden müssen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Universität nur den Studenten etwas zurückzahlen will, die einen Widerspruch erhoben hatten. Über alle vier Semester waren das 1465 Widersprüche, so Ebert aus dem Studentensekretariat gegenüber dem Uni-Greifswald-Blog.

Ein weiteres juristisches Verfahren ist hier durchaus denkbar. Die Kosten dieses Verfahrens müssen sich Universität und AStA jedoch teilen. Auf Grund des niedrigen Streitwertes seien diese jedoch überschaubar, beruhigt Schattschneider: “Wir haben 4000 Euro im Haushalt eingeplant, die wir sicher nicht ausschöpfen müssen”.

Heute um 14 Uhr soll die Rückzahlungsmodalitäten bereits Thema im Senat sein. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die Universität sich so schnell zu dem Thema positioniert. Möglich ist, dass die Verwaltungsgebühr nun auch an den anderen Hochschulen kippt, da auch diesen eine Ermächtigungsgrundlage fehlt. Explizit ausgenommen vom Urteil sind die Immatrikulationsgebühren. Nicht jedoch weil sie rechtens wären, sondern weil der Kläger – da selbst nicht betroffen – keine Klagebefugnis hatte. Nicht entschieden wurde, ob Verwaltungsgebühren grundsätzlich unzulässig sind.

Update: Der AStA Rostock freut sich über die Entscheidung des Gerichts und beglückwünscht den AStA Greifswald. Die Rostocker Universität hatte keine Verwaltungsgebühren eingeführt.

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Semestergebühr bald 10 Euro billiger?

„Dies wäre eine große Schlappe für die Universität Greifswald“, sagt AStA-Vorsitzender Thomas Schattschneider. Gestern kritisierte das Oberverwaltungsgericht die fehlende Rechtsgrundlage für die 2005 eingeführte Verwaltungsgebühr scharf.

(Der vierte Senat. Fotos: Sebastian Jabbusch)

Neben den normalen Semestergebühren von rund 40,50 Euro erhebt die Universität seit dem Wintersemester 2005 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro von Ihren Studenten für die Bearbeitung der Rückmeldung bzw. Immatrikulation. Diese Gebühr – daran ließ der vierte Senat des Oberwaltungsgerichts in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel – fehlt eine Ermächtigungsgrundlage im Landeshochschulgesetz. Dieses Gesetz, speziell § 16, sei zu unkonkret um eine Verwaltungsgebühr zu legitimieren, kritisierte Richter Klaus Sperlich. Die Urteilsverkündung verschob das Gericht auf den kommenden Mittwoch.

„Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Gericht die Gebührensatzung der Hochschule für nichtig erklärt“, erläutert Rechtsanwalt Tom Krietsch, der die Anklage vertritt. Dr. Thomas Behrens, der Kanzler der Universität, wollte gestern keinen Kommentar abgeben und zunächst die Gerichtsentscheidung und schriftliche Begründung abwarten.

(Blick in den Gerichtssaal, Vorne links im Vordergrund Tom Krietsch, Vertreter der Anklage)

Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren das hochschulpolitische Urgestein Simon Sieweke, der unter anderem AStA-Vorsitzender und Senatsmitglied war. Er sah in der Verwaltungsgebühr eine Art „versteckte Studiengebühr“. Bereits kurz nach der Einführung der Gebühren erhob er, stellvertretend für die Studierendenschaft, eine Normenkontrollklage. Seit dem sammelte der AStA jedes Semester schriftliche Widersprüche der Studenten. „Es sind mindestens 1000, vielleicht sogar noch wesentlich mehr“, schätzt Bernd Ebert, Leiter des Studierendensekretariats. Nun will er bis zur Urteilsverkündung genau nachzählen.

„Ob nur die, die Widerspruch einlegten, oder vielleicht alle Studenten, ihr Geld zurück erhalten, hängt von der Urteilsverkündung nächste Woche ab“, so Krietsch. Die Universität könnte dies bis zu 400.000 Euro kosten. „Das Geld aus diesen Gebühren ist eingefroren und zurückgelegt“, beruhigt Ebert.

Schattschneider wies bereits vor der Verhandlung auf die landesweite Bedeutung hin. An drei weiteren Hochschulen, könnte es nach dem Urteil zu Rückforderungen der Verwaltungsgebühren kommen.

Insgesamt ging das Gericht in seiner Argumentation über die der Anklage hinaus. Die eigentlich von der Studierendenschaft verfolgte Frage, ob die Verwaltungsgebühr eine versteckte Studiengebühr wäre, wurde vom Gericht jedoch nicht entschieden.

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