Die ersten Beerlympics in Greifswald

Die ersten Beerlympics in Greifswald

Liebhabende des Biers aufgepasst: Am 16. Juni starten die allerersten Beerlympics in Greifswald. Bei neun Disziplinen rund um das Thema Bier könnt ihr in Teams euer Können unter Beweis stellen. Was genau geplant ist sowie weitere Details erfahrt ihr in diesem Artikel.

Alle, die sich schon lange nach dem Augenblick gesehnt haben, ihre Leidenschaft für das Bier gebührend zu präsentieren, bekommen nun die Möglichkeit dazu: Am 16.06.2023 könnt ihr, die Studierenden Greifswalds, eure Bierexpertise unter Beweis stellen. Organisiert wird das Event von den FSR der Psychologie, Biochemie, Geographie, Biwi, IPK, Geschichte, Dt Philo, Mathe und Jura. Und die haben sich ganz besondere Aufgaben für euch ausgedacht.

Ab 14:30 Uhr werdet ihr in Teams von vier bis sechs Personen in neun verschiedenen Disziplinen gegeneinander antreten. Diese beinhalten Kastenzielwurf, Kastenklettern, Bierpong, Biermarkenquiz, Alctivity, FlipCup-Rallye, Bierkellnern, Don’t Drink and Drive (irl), und Bier-Tasting. Am Ende des Events wird ein Team zu Greifswalder Bierexpert*innen gekürt. Zum feierlichen Ausklang des Tages gibt es auch eine Afterparty im Geographenkeller, zu der ihr ebenfalls herzlich eingeladen seid.

Wichtig: Ihr könnt auch teilnehmen, wenn ihr keinen Alkohol trinkt und einfach eine gute und vergnügliche Zeit erleben wollt. 

Bis zum 07.06. laufen die Anmeldungen noch. Dafür schreibt ihr an psych-festivitaeten@uni-greifswald.de die Namen eurer Teammitglieder (gerne auch mit eurem gewählten Teamnamen). Bringt bitte 4€ Startgebühr mit, dafür bekommt ihr allerdings vier Biergetränke eurer Wahl. Insgesamt gibt es 220 Plätze – also fix anmelden und einen legendären Nachmittag voller Spaß, Wettkampf und Bier genießen.

Das Wichtigste auf einen Blick:
Was?
Beerlympics 2023
Wann? Freitag, 16.06.2023, ab 14:30 Uhr
Wo? Wiesen vor den Geokellern
Startgebühr: 4€
Danach? Afterparty im Geographenkeller

Beitragsbild: Wil Stewart auf Unsplash

Die wichtigsten StVO-Regeln für Radfahrer*innen

Die wichtigsten StVO-Regeln für Radfahrer*innen

Greifswald – die Unistadt. Und die Stadt der Radfahrer*innen. Die meisten von uns bewegen sich täglich mit dem Fahrrad durch Greifswald und Umgebung. Doch was darf man dabei eigentlich machen und was nicht? Schließlich ist es als Radfahrer*in leicht, sich noch schnell irgendwo durchzuschlängeln oder die 100 m ohne Licht zu fahren.

Wie muss ein verkehrstaugliches, sicheres Fahrrad aussehen? Ein verkehrstaugliches Fahrrad braucht zwei funktionierende Bremsen, eine für das Vorder- und eine für das Hinterrad. Außerdem muss eine gut hörbare Klingel am Rad angebracht sein. Das Vorderlicht muss weiß sein und das Rücklicht rot. Blinkende Lichter sind nicht erlaubt. Auch akku- oder batteriebetriebene Lichter sind seit 2013 ok. Zudem braucht das Rad mehrere Reflektoren: Einen weißen für vorne und einen roten für hinten, für jedes Rad zwei gelbe Speichenreflektoren, genauso wie für die Pedale.

Bei Dunkelheit ohne Licht fahren? Geht natürlich gar nicht und ist vor allem für euch selbst gefährlich. Das Licht muss übrigens schon ab Beginn der Dämmerung eingeschaltet werden und auch wenn die Sichtverhältnisse es generell erfordern.

Radwege müssen immer benutzt werden? Es gibt verschiedene Typen von Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen für Fahrräder. Da sind zum einen die benutzungspflichtigen Radwege. Sie sind durch ein rundes, blaues Schild, auf dem ein Fahrrad abgebildet ist, gekennzeichnet. Ist dieses Schild nicht vorhanden, handelt es sich um einen nicht benutzungspflichtigen Radweg. Hier darf man entscheiden, ob man lieber auf der Straße fahren möchte. Ansonsten gibt es noch die Fahrradschutzstreifen, die Teil der Straße sind. Hier gilt keine Benutzungspflicht, sondern nur das Rechtsfahrgebot. Autofahrer*innen dürfen auf diesen weder halten noch parken und die gestrichelte Linie nur in Ausnahmefällen kurz befahren, wenn dabei keine Radfahrer*innen behindert oder gefährdet werden. Auf Gehwegen dürfen nur Kinder bis 10 Jahre fahren, sowie eine Begleitperson, die älter als 16 Jahre ist. Außer der Fußweg ist durch das Schild „Fahrrad frei“ freigegeben. Dann darf allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und Fußgänger*innen haben immer Vorrang.

Nebeneinander fahren? Ist erlaubt, solange genug Platz ist. Nur wenn andere Verkehrsteilnehmer*innen behindert werden, muss hintereinander gefahren werden. In Fahrradstraßen, oder wenn ihr in einem geschlossenen Verband mit mehr als 15 Menschen fahrt, zum Beispiel in einer sogenannten „Critical Mass“, ist nebeneinander fahren grundsätzlich erlaubt. Bei einer Critical Mass dürft ihr übrigens nicht nur nebeneinander, sondern auch gemeinsam über eine Ampel fahren. Das heißt, wenn die Ersten der Gruppe bei Grün fahren, darf die gesamte Gruppe weiterfahren, auch wenn die Ampel für die letzte Person in der Zwischenzeit auf Rot schaltet. In einer Fahrradzone haben Radfahrer*innen grundsätzlich Vorrang und dürfen nicht behindert werden.

Autofahrer*innen, die zu dicht überholen, den Spiegel beschädigen? Ist natürlich verboten. Auch wenn ich das Bedürfnis danach sehr gut nachvollziehen kann, wenn ein Auto mal wieder mit weniger als den vorgeschriebenen 1,5 m an einem vorbeifährt (innerorts, außerorts sind es 2 m). Genauso sieht es aus, wenn wieder einmal ein Auto auf unerlaubte Weise auf dem Fahrradschutzstreifen hält oder parkt.

Richtiges Abbiegen? Fußgänger*innen, die die Straße überqueren, in die abgebogen wird, haben Vorrang. Das Abbiegen muss rechtzeitig angezeigt werden. Das heißt vor und nicht während des Abbiegevorgangs.

Musik hören? Ist erlaubt. Allerdings nur so, dass der Verkehr wahrgenommen werden kann und das Gehör nicht durch die Musik beeinträchtigt ist. Also am besten mit nur einem Kopfhörer.

Handynutzung? Ist hingegen absolut verboten. Und auch hier gilt wieder: Das ist besonders für euch gefährlich, weil ihr nicht auf den Verkehr achten könnt, und leider die Verwundbareren seid, wenn ein SUV euch rammt.

Wie viel Alkohol darf man getrunken haben? Anders als beim Autofahren darf man als Radfahrer*in mit bis zu 1,59 Promille fahren (beim Autofahren sind es 0,49 Promille). Das gilt allerdings nicht in der Probezeit. Es kann aber schon ab 0,3 Promille zu einer Strafanzeige kommen, wenn auffällig gefahren wird oder andere Verkehrsteilnehmer*innen gefährdet werden. Radfahren unter Alkoholeinfluss kann auch zum Entzug des Führerscheins führen. Übrigens: ein Bier mit 0,5 Liter hat ungefähr 0,5 Promille und pro Stunde werden 0,1 Promille abgebaut. So könnt ihr euch leicht ausrechnen, mit wie viel Promille ihr etwa unterwegs seid. Natürlich ist das von Mensch zu Mensch unterschiedlich und hängt unter anderem von Größe und Gewicht der jeweiligen Person ab.

Insgesamt gelten für Radfahrer*innen die gleichen Regeln, wie für das Führen von Kraftfahrzeugen. Radfahrer*innen müssen sich genauso an Vorfahrtsregeln halten, Verkehrsschilder beachten und sich an den Grundsatz der “Gegenseitigen Vor- und Rücksicht” halten. Bis dahin: Fahrt sicher!

Foto: Louise Guillemot

Adventskalender Fensterchen No. 8: Wein achten

Adventskalender Fensterchen No. 8: Wein achten

Weihnachtszeit ist Vorfreude und Geheimnistuerei, Nächstenliebe und Besinnung. Sie duftet nach heißem Glühwein, frisch gebackenen Keksen und mühsam gepellten Mandarinen. Der Dezember lebt von kleinen Aufmerksamkeiten und Traditionen, wie den Adventssonntagen mit der Familie, dem mit Süßigkeiten gefüllten Schuh am Nikolausmorgen und dem täglichen Öffnen des Adventskalenders. Weißt du noch, wie du jeden Tag vor Weihnachten aufgeregt aufgestanden bist, um vorfreudig zu deinem Schokoadventskalender zu tappen? Die moritz.medien verstecken das Weihnachtsgefühl hinter 24 Fenstern. Im heutigen Fenster: Wein achten.

Die kalte Jahreszeit hält manchmal unerwartete Überraschungen bereit. Vor ungefähr sechs Jahren zum Beispiel hat meine damalige Freundin im Winter vor unserer Wohnungstür den Geldbeutel eines Anwalts gefunden. Wir hätten damals, ganz im Geiste der neoliberalen Weihnacht, natürlich gerne das Richtige getan, also das Geld herausgenommen und behauptet, es hätte bereits gefehlt, als wir das Portemonnaie gefunden haben. Leider war uns aber tatsächlich schon jemand anderes zuvor gekommen und naja… heute bin ich also Mitglied in einer Ethikkommission… tja, so kann es gehen, keine gute Tat bleibt ungestraft. Als meine Freundin nun aber die nur noch für bargeldloses Bezahlen geeignete Brieftasche bei ihrem Besitzer abgab, war der trotzdem so dankbar, dass er ihr einen sehr edlen Rotwein schenkte.

Wir waren damals ganz frisch in unsere erste eigene Wohnung gezogen und hatten zu diesem Zeitpunkt noch gar keinen Korkenzieher. Und so wurde aus der Not, die Flasche nicht öffnen zu können, im Laufe der Zeit die Tugend, sie für einen besonderen Anlass aufzuheben. Anderthalb Jahre ohne den “richtigen” Moment vergingen und plötzlich hatte der Wein unsere Beziehung überlebt. Im Nachhinein wäre die Trennung vielleicht gar kein schlechter schlechter Zeitpunkt gewesen, ihn zum Abschluss gemeinsam zu trinken. Weinen steckt im Abschied und “Wein” in “Weinen”, es wäre nur logisch gewesen. Trotzdem kam es nicht dazu und obwohl ich Rotwein damals noch nicht einmal mochte, fand die Flasche dennoch irgendwie ihren Weg auf meinen Trennungsstapel. Seither sind mehr als vier Jahre vergangen, es ist verdammt viel passiert, einige durchaus besondere Abende und Anlässe kamen und gingen, aber der Wein blieb. Inzwischen ist er sogar schon zweimal mit mir umgezogen. Er ist eine der kleinen Konstanten in meinem Leben geworden. Und so genieße ich jeden Morgen in meiner Küche den Ausblick auf diese geschichtsträchtige Flasche. Manchmal denke ich, zerknittert und müsli-kauend, darüber nach, welcher Anlass wohl wichtig genug sein könnte, um den Wein schließlich zu öffnen.

Eines Tages…

Weil für mich im kommenden Monat ein einigermaßen runder Geburtstag ansteht und ich momentan in den essentiellen Fragen der Planung dieser gigantischen Geburtstagsfeier ersticke (Welchen einen Haushalt lade ich bloß ein? Und wie erkläre ich den anderen Haushalten nur, dass sie mir trotzdem sehr, sehr wichtig sind? Es ist ein logistischer und sozialer Albtraum!), musste ich dabei vor Kurzem unwillkürlich an eine andere Weinflasche denken, für die in meinem Leben schon einmal eine besondere Rolle vorgesehen gewesen war. Zu meiner Geburt hatten meine Eltern in weiser Voraussicht einen Riesling, meine Lieblingsrebsorte, gekauft, der daraufhin ebenfalls mehrere Umzüge meiner Familie miterleben durfte, bevor er schließlich an meinem 18. Geburtstag getrunken werden sollte.

Die Weinverkostung am Abend bildete damals unverhofft den passenden Abschluss eines Geburtstags, der morgens bereits damit begonnen hatte, dass ein super cooler Mini Cooper direkt vor unserem Haus stand, den ich vorher noch nie gesehen hatte. In Zukunft würde ich ihn aber sehr oft dort sehen, sogar heute noch, wenn ich bei meinen Eltern zu Besuch bin! Welchen bescheuerten Stuttgarter*innen auch immer dieses Auto gehören mag, könntet ihr bitte endlich woanders parken? Der Gag damals war ja ganz gut, aber jetzt nervt es doch etwas, danke! Und so war, entsprechend dieser frühmorgendlichen Enttäuschung vollkommen übertriebener (und warum auch immer vorhandener, das Auto hätte eh nur herumgestanden) Erwartungen, auch der Wein abends leider nicht genießbar. Das ursprüngliche Aroma war nach 18 Jahren in einer Komposition aus Korken, Essig und mehreren überschwemmten Kellern untergegangen. Ich empfehle diesen Wein zu verdorbenem Fisch oder verschimmeltem Obst. Exquisite Kombination.

Es ist eben nicht zwangsläufig so, dass ein realer ebenso wie der sprichwörtliche gute Wein tatsächlich mit dem Alter besser werden muss. Ich habe im Gegenteil eher das Gefühl, dass diese Redewendung nur erfunden wurde, um sie um den bescheuerten Abschnitt “Guter Wein ist wie gute Frauen” ergänzen zu können. Wieso also lassen wir so viele Gelegenheiten verstreichen, uns etwas Besonderes zu gönnen, bis es irgendwann zu spät ist? Wenn uns dieses verrückte Jahr eine Sache gelehrt hat, dann doch wohl, dass sich die Dinge plötzlich ganz anders entwickeln können, als man es erwartet hatte. Wer von uns hätte vor einem Jahr gedacht, dass wir heute in der Situation sein würden, in der wir es sind? Wann, wenn nicht jetzt, haben wir es uns verdient, uns auch ohne speziellen Grund zu feiern? Muss es wirklich immer ein besonderer Abend für einen besonderen Wein sein? Oder kann nicht im Gegenteil gerade ein besonderer Wein vielleicht sogar auch einen normalen Abend zu etwas Besonderem machen?

Ich denke, in diesem Advent haben wir uns genau so einen Abend verdient.
Und ich glaube, viele von uns horten irgendwo noch so einen Wein.

Also lasst uns alle gemeinsam trinken, darauf einen Toast:
Auf die Achterbahnfahrt 2020.
Auf uns.

Titelbild: Julia Schlichtkrull
Beitragsbild: Vinotecarium auf pixabay

Ich trinke keinen Alkohol und so bleibt es

Alkohol als ständiger Begleiter?!

Ob als Schnaps, Bier oder Wein hergestellt, in Flaschen verkorkt oder in Dosen gefüllt, in Pralinen verarbeitet oder als geschmackliche Abrundung eines Eisbechers; die Verarbeitungsformen von Alkohol sind so vielfältig wie alltagspräsent. Sind Alkoholika für manche Situationen unverzichtbarer Begleiter und wenn nicht, – wieso trinken wir ihn dann? Eine Selbstbeobachtung. (mehr …)