Wir, die Redakteur*innen der moritz.medien, machen uns natürlich auch weiterhin Gedanken über unsere Umwelt und berichten daher in einem zweiten Teil unserer Nachhaltigkeitskolumne über weitere Themen, Tipps und Gedanken, damit ihr euer Leben (noch) nachhaltiger gestalten könnt.
Ein Mittel, das uns vor den Einflüssen der Umwelt schützen soll, richtet im Meer Schaden an. Paradox, oder? Aber leider wahr. Sonnencreme ist eine der Ursachen, dass der „Regenwald der Meere“ stirbt. Dabei sind Korallenriffe doch so wichtig für die Umwelt und für uns. Als Lebensraum für tausende Fische, Krebse und andere Tiere sind Korallenriffe neben dem Regenwald das größte Ökosystem der Erde.
Konsequenzen für die Umwelt
Wie die ganze Erde werden auch Korallenriffe nicht von der Klimakrise verschont. Neben der Erderwärmung machen sich die Folgen der Überfischung, Verschmutzung der Meere und von bestimmten Krankheiten bemerkbar. Zusätzlich tragen auch die Inhaltsstoffe von Sonnenschutzmitteln zum Sterben der Korallenriffe bei. Diese Stoffe gelangen entweder durch das Abwasser oder auf direktem Weg ins Meer. Habt ihr schon einmal beobachtet, wie die Meeresoberfläche beim Baden von einer leichten Fettschicht bedeckt wurde, die faszinierend schillernd ihre Schlieren zieht? Das ist die Sonnencreme, die über eure Haut ins Wasser gelangt.
Chemische Stoffe in der Creme, wie zum Beispiel Oxybenzon, sollen die UV-Strahlen filtern und absorbieren – allerdings sind sie Gift für die Umwelt. Die wasserunlöslichen Partikel bauen sich nur sehr schwer ab. Sie sammeln sich im Gewebe von Fischen und Korallen, und richten so Schäden im Erbgut der Larven an. Weitere Konsequenzen sind ein abnormales Skelettwachstum oder Deformitäten der Babykorallen. Einige Stoffe (Benzophenon-2 oder BP-2) sind sogar so schädlich, dass sie Jungkorallen abtöten. Wenn die symbiotischen Meeresbewohner und Mikroorganismensterben oder die Riffe verlassen, bleibt nur noch das helle Kalkskelett der Korallen zurück. Dieses Phänomen nennt man Korallenbleiche. Hält diese Bleiche länger an, sterben die Korallen ab, was zum Zusammenbruch ganzer Ökosysteme führen kann. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen schätzt, dass schon jetzt bis zu 50% der Korallenriffe auf der ganzen Welt zerstört wurden – und die Sonnencreme, die wir so leichtfertig für unseren Schutz benutzen, trägt dazu bei.
Kaum erforscht wurden bisher übrigens die Schäden durch Sonnencreme im Süßwasser. In den Mengen, die derzeit in die Seen und Flüsse gelangen, sollen die Stoffe nicht schädlich wirken. Bei erhöhter Konzentration der UV-Filter sieht das aber schon ganz anders aus: Der Biologe Prof. Dr. Jörg Oehlmann von der Uni Konstanz konnte in ersten Versuchen feststellen, dass die Stoffe in der Sonnencreme Lebewesen hormonell beeinflussen können.
Was können wir also tun, um uns und die Umwelt zu schützen?
Die einfachste Maßnahme wäre, keine Sonnencreme mehr zu benutzen. Doch so leicht ist es natürlich nicht, denn Sonnencreme ist unerlässlich, um Hautkrebs und weiteren Hautkrankheiten vorzubeugen – also nicht falsch verstehen!
Es gibt auch andere, gesunde Alternativen: Eine wirksame Möglichkeit, sich vor der Sonneneinstrahlung zu schützen, ist zum Beispiel das Tragen von Kleidung. Neben Stoffen, die extra zum Sonnenschutz produziert werden, eignen sich vor allem dunkle Teile: Schwarze Kleidung kann bis zu 97% der Sonneneinstrahlung absorbieren.
Eine weitere Alternative, auf die oft zurückgegriffen wird, sind Sonnencremes, die anhand mineralischer Filter vor der UV-Strahlung schützen. Sehr wichtig dabei ist, auf Cremes mit Nanopartikeln zu verzichten. Oftmals sind in mineralischen Cremes nämlich Nanoteilchen wie Zinkoxid oder Titanoxid enthalten. Durch die kleinen Partikel lässt sich die Creme zwar leichter verteilen und hinterlässt keine weiße Schicht, allerdings können auch sie Mikroorganismen oder Fischen schaden, die sie über die Nahrung aufnehmen. Unklar ist außerdem, ob sich diese Nanopartikel schädlich auf den Menschen auswirken oder sogar Krebs hervorrufen können. Übrigens sind Produkte mit Nanopartikeln inzwischen mit einem „nano“ im Kleingedruckten gekennzeichnet.
Ja, es ist nervig. Schon wieder ein Vorschlag, unser Verhalten zu ändern. Wahrscheinlich müssen wir uns darauf einstellen, unsere Gewohnheiten immer wieder zu überdenken. Und ja, es ist nur eine kleine Änderung, die die Riffe allein nicht retten wird. Aber es lohnt doch, sich seinem Verhalten bewusst zu werden und vielleicht etwas mehr Geld in eine umweltfreundliche Sonnencreme zu investieren. Denn was bringt ein gesunder Körper in einer kaputten Umwelt?
Weshalb die Bestätigung der Strafbarkeit des “Containerns” durch das Bundesverfassungsgericht zu einem Schlüsselmoment für eine nachhaltigere Lebensmittelpolitik werden könnte.
Wir, die Redakteur*innen der moritz.medien, machen uns natürlich auch weiterhin Gedanken über unsere Umwelt und berichten daher in einem zweiten Teil unserer Nachhaltigkeitskolumne über weitere Themen, Tipps und Gedanken, damit ihr euer Leben (noch) nachhaltiger gestalten könnt.
Containern ist strafbar. So lautet die Quintessenz der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgerichts vom 18.08.2020. Die 3. Kammer des zweiten Senats hat die Verfassungsbeschwerden zweier Studentinnen zur Strafbarkeit des Containerns nicht zur Entscheidung angenommen. Doch ein genauerer Blick auf diese Entscheidung lohnt sich!
Eine kurze Zusammenfassung des Falles: Die Studentinnen hatten in Olching (Bayern) auf dem Gelände eines Supermarktes Lebensmittel aus einer zur Abholung durch die Entsorgungsgesellschaft bereitstehenden, verschlossenen Mülltonne entnommen. Daraufhin waren sie zu jeweils 8 Sozialstunden und einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht entschied jetzt in höchster deutscher Instanz, dass der Gesetzgeber “das zivilrechtliche Eigentum grundsätzlich auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen” dürfe. In der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck vom Januar 2019 heißt es, dass der Supermarkt durch die Beauftragung der Abfallentsorgungsgesellschaft und das Verschließen der Mülltonne seinen Eigentumsanspruch an den Lebensmitteln nach § 969 BGB nicht aufgegeben habe. Dieser Einschätzung gab das Bundesverfassungsgericht statt. Zudem bestätigte es die Einschätzung, dass eine Strafbarkeit des Containerns als Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB rechtmäßig sei.
Auch wenn die Begründung in sich schlüssig ist und die Richter*innen in Karlsruhe inhaltlich kaum eine andere Entscheidungsmöglichkeit hatten, liest sich die Erklärung auf den ersten Blick wie ein herber Rückschlag für alle Menschen, die sich dafür einsetzen, die Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel zu reduzieren. Wer versucht, durch Containern Lebensmittel vor der Vernichtung zu retten, muss sich spätestens jetzt darüber im Klaren sein, dass im schlimmsten Fall eine Verurteilung wegen Diebstahls droht. Gerade für Studierende mit einem Berufswunsch, für den ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Erklärung über die Straffreiheit nötig ist, kann das ein Problem werden. Der Versuch, Gutes zu tun, kann im ungünstigsten und gerade im wiederholten Fall weitreichende Konsequenzen haben (auch wenn in der Erklärung ausdrücklich die straf- und prozessrechtlichen “Möglichkeiten, im Einzelfall der geringen Schuld des Täters Rechnung zu tragen” angeführt werden).
Noch schwerer dürfte an diesem Urteil jedoch wiegen, dass es kein gutes Signal an die Supermärkte sendet. Diese können sich nun auch in letzter Instanz in ihrer Vorgehensweise bestätigt sehen, Lebensmittel zu vernichten und müssen dafür in Zukunft nicht einmal mehr auf fadenscheinige Argumente wie die Haftungsfrage bei der Entstehung von Gesundheitsschäden durch Lebensmittel aus Müllcontainern zurückgreifen.
Trotz dieses vermeintlichen Rückschlags im Kampf um einen freiwilligen nachhaltigeren Umgang mit Lebensmitteln steckt in der Beurteilung des Sachverhaltes durch das Bundesverfassungsgericht aber auch großes Potential für eine positive Entwicklung. Das Urteil kann und sollte bei genauerem Hinsehen nämlich durchaus ganz anders verstanden werden, denn:
Containern gehört tatsächlich verboten.
Der ganze Vorgang ist vollkommen absurd: Niemand sollte nachts auf fremde Grundstücke eindringen, Schlösser an Mülltonnen überwinden und sich durch Berge von Abfall wühlen müssen, um zu verhindern, dass genießbare Lebensmittel vernichtet werden. Diese Lebensmittel sind kein Abfall und dürften entsprechend auch gar nicht so behandelt werden.
Laut der WWF-Studie “Das große Wegschmeißen” aus dem Jahr 2015 werden in Deutschland jährlich ca. 2,58 Millionen Tonnen an Lebensmitteln durch den Groß- und Einzelhandel vernichtet. Das sind im Jahr gut 30 kg pro in Deutschland lebender Person, etwa 80 g pro Tag. Auch wenn es offensichtlich nicht möglich ist, eine Lebensmittelverwertung von 100% zu erreichen, verdeutlichen diese Zahlen, dass wir alle, jede einzelne Person, jährlich mehrere Kilogramm Lebensmittel containern müssten, um die Lebensmittelvernichtung im Groß- und Einzelhandel auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.
Es ist also eindeutig, dass das Containern nicht die Lösung für dieses weitreichende Problem sein kann. Supermärkte müssen, schon im eigenen wirtschaftlichen Interesse, ihre Mengenplanung und Lieferketten optimieren. Zusätzlich ist es jedoch absolut notwendig, den Umgang mit abgelaufenen, aber noch genießbaren Lebensmitteln auch gesetzlich besser zu regulieren. Die Ansätze sind vielfältig und reichen von privaten Anbietern wie der App “too good to go” (inzwischen auch in Greifswald nutzbar!) oder der „Foodsharing“-Initiative bis hin zu staatlichen Reformen wie dem französischen Modell. Dort wurde vor etwa vier Jahren statt der Rettung die Vernichtung von Lebensmitteln unter Strafe gestellt – mit der positiven Folge, dass Einrichtungen wie die Tafel nun deutlich größere Mengen an Lebensmittelspenden erhalten.
Die strukturellen Probleme sind auch den Richter*innen in Karlsruhe nicht entgangen, weshalb sie gerade zum Ende der Erklärung im Rahmen ihrer amtlichen Möglichkeiten auch sehr deutliche Kritik üben: Sie erwähnen explizit, dass der Gesetzgeber “bisher Initiativen zur Entkriminalisierung des Containerns nicht aufgegriffen hat.” Der letzte Absatz der Erklärung muss insbesondere aufgrund seiner Stellung im Text als direkte Handlungsaufforderung an die Politik verstanden werden: “Ob der Gesetzgeber im Hinblick auf andere Grundrechte oder Staatszielbestimmungen wie beispielsweise den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nach Art. 20a GG und im Rahmen einer Fortentwicklung von Inhalt und Schranken des Eigentums auch eine alternative Regelung hinsichtlich des Umgangs mit entsorgten Lebensmitteln treffen könnte, ist vorliegend ohne Bedeutung.”
Nach diesem Steilpass des Bundesverfassungsgerichts liegt der Ball jetzt also bei den Abgeordneten des Bundestages, die nun dafür verantwortlich sind, dass das, was richtig ist, auch endlich zu Recht wird.
Art. 20a GG: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Weiterführende Links Übers Containern innerhalb und außerhalb Greifswalds: https://webmoritz.de/2020/01/06/late-night-shopping/ Die ganze Geschichte der beiden Studentinnen: http://olchiscontainern1.blogsport.de/
Titelbild: Free-Photos auf Pixabay Banner: Jonathan Dehn Beitragsbilder: Philipp Schweikhard
Wir, die Redakteur*innen der moritz.medien, machen uns natürlich auch weiterhin Gedanken über unsere Umwelt und berichten daher in einem zweiten Teil unserer Nachhaltigkeitskolumne über weitere Themen, Tipps und Gedanken, damit ihr euer Leben (noch) nachhaltiger gestalten könnt.
Vor einiger Zeit haben wir euch das Thema „Grüne Banken“ in der Nachhaltigkeitskolumne vorgestellt. Dort habt ihr zunächst erfahren, was es mit grünem Banking auf sich hat und wie ihr im Kleinen – bei eurem Sparkonto – mit nachhaltiger Geldanlage beginnen könnt. Ergänzend soll euch der folgende Artikel einen Einblick in das Thema „Grünes Investment“ geben. Das sogenannte „grüne“ oder auch „nachhaltige“ Investment hat sich vom Nischen- zu einem absoluten Trendthema in der Finanzwelt entwickelt. Wenn man diesen Artikel vor ein paar Jahren geschrieben hätte, wären die Wörter „umfang-“ oder „facettenreich“ vielleicht noch nicht passend gewesen, um dieses Gebiet zu beschreiben. Doch es hat sich viel getan.
Aber Stopp – wir sind kein Finanzblog. Also auch hier noch einmal kurz zu den Grundlagen. Unter einem Investment ist an dieser Stelle die Finanzinvestition einer Privatperson, also eine eher langfristige Anlage eures eigenen Geldes am Kapitalmarkt, zu verstehen. Bestenfalls bringt diese euch zukünftig einen positiven Geldertrag. Auch als Privatperson ist es möglich, kleine Anteile an Unternehmen zu erwerben, zum Beispiel durch den Kauf von Aktien. Darüber hinaus gibt es auch Aktienfonds, also Bündel verschiedener Aktien, in die eine Investition möglich ist, sowie Indexfonds („ETFs“), die in ihrer Zusammenstellung einen ganzen Markt repräsentieren. Die ausgewogene Mischung verschiedener Aktien, Anleihen oder sonstiger Finanzierungsinstrumente soll für Investor*innen zur Risikodiversifikation führen, also das Verlustrisiko auf viele verschiedene Unternehmen und Branchen verteilen.
Aktien, Investmentfonds, ETFs – es gibt unterschiedlichste Möglichkeiten der Geldanlage und mit ihnen verbundene Chancen und Risiken. Man sollte sich mit Investment zunächst allgemein auseinandersetzen, um schließlich auch grüne Angebote besser ausfindig machen und bewerten zu können. Arbeitet euch unbedingt in Ruhe und sorgfältig in das Thema ein. Es ist schließlich euer ganz persönliches Guthaben, das ihr beim privaten Investieren aufs Spiel setzt. Geldanlagen oder Investments sind auch für Laien nicht unmöglich zu verstehen und können für Studierende bzw. Berufseinsteiger*innen bereits sehr wichtige Themen sein. Und jetzt wisst ihr auch gleich, dass bei der ganzen Sache auch der Nachhaltigkeitsaspekt nicht außen vor gelassen werden muss.
Beim grünen Investment soll Geld in möglichst nachhaltigen, ökologischen, gesellschaftlich engagierten Unternehmen, Projekten oder Branchen angelegt werden. Wenn ihr nachhaltiger leben – aber auch investieren – wollt, sind grüne Geldanlagen eine gute Möglichkeit, den „Wohlfühlfaktor“ zu erhöhen. Hinter den eigenen Investitionen zu stehen und sich mit den unterstützten Unternehmen und Branchen identifizieren zu können, gilt als generell wichtiger Punkt für Investor*innen. Grüne Geldanlagen sind für umweltbewusste Personen oft ein besserer Weg, die eigenen Investitionen zu verstehen. Auch der Konflikt Geld vs. Moral wird hier bestenfalls vermieden. Es ist aber zu beachten, dass auch nachhaltige Geldanlagen nicht risikolos sind. Auch sie sind wie konventionelle Angebote verschiedenen Risiken und Abhängigkeiten von Markt und Politik ausgesetzt.
Vereinfacht sprechen wir hier von „grünem“ Investment, aber auch dort herrscht Begriffschaos. Grün, nachhaltig, fair, ökologisch, ethisch, sozial, moralisch – viele Begriffe werden verwendet, um diese Art von Investitionen zu beschreiben. Allgemein ist damit ökologisch-klimafreundliches, aber auch sozial verträgliches und ethisch korrektes Investieren gemeint. Investmentangebote dieser Art werden meist mit Labels wie ESG (für „Environment, Social, Governance“), SRI (für „Social Responsibility Investing“) oder auch „Sustainability“ oder „Low Carbon“ versehen. In Deutschland werden häufig die sogenannten ESG-Kriterien angelegt, um nachhaltige Geldanlagen von anderen Angeboten abzugrenzen. Dabei werden Kriterien der Ökologie (wie Umweltverschmutzung oder Energieeffizienz), der sozialen Gerechtigkeit (wie Arbeits- und Menschenrechte, Diversität oder gesellschaftliches Engagement) und der Unternehmensführung (wie Werte oder Kontrollprozesse) untersucht und Unternehmen entsprechend in ESG-zertifizierte Fonds aufgenommen oder nicht.
„Mit dieser Abkürzung [ESG] zeigen die Fondsmanager, dass sie die Einhaltung ökologischer, sozialer und rechtlicher Mindeststandards bei der Geldanlage beachten. Doch meist reichen die ESG-Kriterien, falls überhaupt vorhanden, nicht aus, um hochumstrittene Firmen konsequent auszuschließen.“
Moritz Schröder-Therre, urgewald
Wie so oft beim Thema Nachhaltigkeit muss also auch hier genauer hingeschaut werden. So kommt zu der sowieso beim Investieren erforderlichen Suche nach den besten Angeboten die kritische Betrachtung unter Nachhaltigkeitskriterien hinzu. Dabei gilt es erst einmal herauszufinden, wie diese bei den verschiedenen grün gelabelten Investments abgegrenzt werden. Nicht selten gibt es unterschiedliche Maßstäbe und Standards für ethische, soziale oder ökologische Kriterien sowie ungenaue Ausschlusskriterien, z.B. für Zulieferer kritischer Unternehmen. Oft sind die Optionen nicht wirklich ökologisch, sondern es bleiben durch gewisse Filter nur die „nachhaltigeren“ Unternehmen stehen, die dann als ESG-zertifiziert gelten. Für nachhaltige Investments muss also ein größerer Rechercheaufwand betrieben werden. Siegel für Finanzanlagen wie das ECOreporter Siegel, das Österreichische Umweltzeichen oder das FNG-Siegel sollen Anleger*innen weitergehend helfen, nachhaltige Investments zu erkennen. Meist geht diesem Schritt aber auch eine persönliche Definition von Nachhaltigkeit aus Sicht des*r Anleger*in voraus. Ihr müsst euch also zuallererst selbst überlegen, was für euch wirklich nachhaltig ist und welche Aspekte ihr bei nachhaltigen Geldanlagen als besonders wichtig erachtet.
Außerdem gibt es neben dieser Art von Investment sicherlich auch andere Möglichkeiten, die finanzielle Lage von Unternehmen zu beeinflussen. Dazu können sowohl Konsum- bzw. Konsumverzichtsentscheidungen für oder gegen spezielle Marken und Firmen zählen, die ihr als unmoralisch oder nicht ökologisch einstuft, als auch das gezielte Spenden an für euch unterstützenswerte Unternehmungen.
Die Hoffnung von Vertreter*innen des Ansatzes der nachhaltigen Geldanlage ist jedoch, dass immer mehr Investor*innen, Banken und Unternehmen das Thema in den Fokus setzen. Je mehr Investor*innen sich für grüne Geldanlagen entscheiden, desto mehr fühlen sich Unternehmen verpflichtet, sich an ökologisch-ethischen Kriterien auszurichten. Das große Ziel ist dabei, dass es früher oder später keine großen Unterschiede mehr zwischen „normalen“ und „ökologischen“ Investments gibt, sondern dass ökologisch-ethische Standards für alle Investments gelten. Grün angelegtes Geld hat also das Potential, eine grüne Welt zu bewegen. Wer auch diese Hoffnung hegt und sich mehr mit diesem Thema befassen möchte, für den ist auch der Terminus „Investmentwende“ wichtig. Zum Einstieg kann ich dazu diesen TedxTalk von Dr. Mariana Bozesan empfehlen. Die Investorin beschäftigt sich schon seit Jahren damit, wie es möglich ist, People, Planet und Profit in Einklang zu bringen und somit Nachhaltigkeit in das Finanzwesen zu integrieren.
Nachgehend sind für alle Interessierten wieder Verlinkungen zu Webseiten, Videos und Artikeln aufgelistet, die euch beim Einstieg in das Thema „Grünes Investment“ helfen. Wenn ihr euch zu nachhaltigen Investments motiviert fühlt, informiert euch unbedingt im Vorhinein ausgiebig über das Thema, die Angebote und die Risiken.
Websites
www.geld-bewegt.de – Neben dem Thema der grünen Banken behandelt diese Website umfangreich Themengebiete des nachhaltigen Investments. Im Menü unter dem Reiter „Themen“ findet ihr dazu viele Informationsmöglichkeiten mit den jeweils themenspezifischen Veröffentlichungen der Seite.
www.nachhaltig-investieren.com – Wie der Name schon sagt, hat sich diese Website auf „Nachhaltiges Investieren“ spezialisiert. So findet ihr hier vielfältige Informationen und unter anderem auch einen Leitfaden zum Einstieg in das Thema als Anleger*in.
ökofinanz-21 e.V. – Das viel empfohlene und unabhängige Netzwerk für nachhaltige Vermögensberatung informiert ebenfalls über Nachhaltigkeit im Bereich der Finanzdienstleistungen.
FNG – Das Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. veröffentlicht Fonds-Nachhaltigkeitsprofile zur Orientierung im Dschungel der „nachhaltigen“ Publikumsfonds.
FairGeldAnlegen.de – Diese umfangreiche private Informationsseite zum Thema des fairen Investierens gibt auch Anfänger*innen hilfreiche Hinweise und sammelt wichtige Definitionen und Verlinkungen zu themenspezifischen Inhalten.
Auch die im letzten Artikel erwähnten grünen Banken haben eigene Informationsseiten und grüne Investmentangebote, bei denen mitunter sehr hohe Nachhaltigkeitsstandards angesetzt werden. Schaut dazu einfach auf den Seiten der GLS Bank, EthikBank, Triodos Bank oder der Umweltbank vorbei.
Socially Responsible Investing is Bullshit (Curreen Capital) – Ein kritischer Blick auf das Thema und eines von vielen englischsprachigen Videos zur nachhaltigen Geldanlage. Vor allem auf Englisch gibt es bereits viele Beiträge zum Diskurs über grünes Investment.
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Leckeres, frisches und ökologisches Gemüse aus der Region für die Menschen in der Region – das ist das Ziel der Gründer*innen von „WildeMöhre“.
Charlotte Zeigner und Benedikt Gerigk leben mit ihren drei Kindern in Tremt, einem kleinem Ort zwischen Greifswald und Stralsund. Angrenzend an ihren Hof soll das Solawi-Projekt „WildeMöhre“ umgesetzt werden. Solawi steht für „solidarische Landwirtschaft“, das heißt, die angebauten Lebensmittel werden nicht über den Markt vertrieben, sondern unter den Mitgliedern von „WildeMöhre“ aufgeteilt. „Solidarität bedeutet dabei für uns nicht nur das Teilen der Ernte sondern auch das Teilen des Anbaurisikos“, wird auf der Crowdfunding-Seite erklärt. Zusätzlich werden durch Projekte wie diesem bäuerliche und vielfältige Landwirtschaft gefördert und den Menschen ein neuer Erfahrungs- und Bildungsraum geboten.
Das Ziel der gemeinschaftlich organisierten Gemüsegärtnerei ist ökologischer, überschaubarer und fairer Anbau. „So leisten wir einen Beitrag für weniger weltweiten Transport, weniger Verpackung und weniger Lebensmittelverschwendung bei höchster Transparenzund leckerstem Gemüse in unseren Töpfen“, fassen die Gründer*innen zusammen.
Der Bodenaufbau wird natürlich und nachhaltig umgesetzt, denn das Gemüse soll im Freiland und in Folientunneln wachsen. Dort werden die Beete biointensiv genutzt, also weder intensiv bewässert, noch mit großen Maschinen umgepflügt. Stattdessen werden die Flächen mit Mulch und Kompost bearbeitet.
Damit das Projekt umgesetzt werden kann, starteten die Gärtner*innen im Juni eine Crowdfunding-Kampagne über Startnext. Mithilfe der geplanten 10.000€ sollen Folientunnel, Wildtierzaun, eine Einachsfräse und ein Lagerraum finanziert werden. Mit derzeit knapp 8.000€ ist das Ziel schon fast in greifbarer Nähe, noch bis zum 8. August kann gespendet werden.
Langfristig wünschen sich die Gründer*innen 2 ha Land für den Anbau, dafür stehen Verhandlungen mit unserer Universität und benachbarten Landwirtschaftenden aus. „Mit der WildenMöhre wollen wir hier in Vorpommern zeigen, wie ländliche Entwicklung funktionieren kann und wie eine nachhaltige Lebensmittelproduktion mit Mensch und Natur gelingt.“
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Studieren ist viel zu theorielastig. Dieser frustrierende Gedanke kann schnell aufkommen, während man in einer scheinbar nie endenden Vorlesung nach der anderen sitzt und anschließend verstaubte Bücher aus der Bibliothek durchwälzt, um Wissen für eine Prüfung anzuhäufen, das man danach nie wieder braucht. Dass das aber nicht immer der Fall sein muss, hat in diesem Semester der interdisziplinäre Kurs „Bildung für Nachhaltige Entwicklung – Theorie und Praxis“ des Landschaftsökologie-Masters bewiesen. Unter der Leitung von Dozentin Ariane Kropp haben Studierende der LaÖk gemeinsam mit Interessierten aus Philosophie, General Studies und anderen Fachbereichen eine Nachhaltigkeitskarte entwickelt – frei verfügbar, interaktiv und damit auch weiterhin im Wachstum. Nachhaltig eben.
Ziel des Seminars war es, über nachhaltiges Leben in Greifswald nachzudenken, und noch einen Schritt darüber hinaus zu gehen. Denn die behandelte Theorie und die gesammelten Ideen sollten dabei nicht nur zweidimensionaler Natur bleiben, sondern direkt in die Tat umgesetzt werden. Für die Studierenden wurde so eine Lernumgebung geschaffen, in der sowohl das zugrundeliegende Wissen als auch die für die weitere Umsetzung benötigten Kompetenzen gelernt werden konnten, darunter Projektmanagement und Kommunikation.
Ausgehend von dem erarbeiteten Nachhaltigkeitsverständnis im Seminar wurden Kriterien entwickelt, anhand derer Läden, Werkstätten und ähnliches auf ihre Nachhaltigkeit geprüft werden können. Je nachdem welcher Kategorie das jeweilige Angebot zuzuordnen ist, gelten andere Kriterien, die zwar nicht alle erfüllt sein müssen, aber als Bewertungsstütze dienen. So sollte beispielsweise ein Café oder Restaurant, das aufgenommen werden möchte, überwiegend biologische und fairtrade Produkte verwenden, auf Regionalität, Saisonalität, Solidarität und Transparenz setzen und vegane oder zumindest vegetarische Menüs bereithalten. Im HGWegweiser sind aber nicht nur Essensangebote verzeichnet – auch Orte, an denen getauscht, eingekauft oder repariert werden kann, sowie reCup-Stationen, nachhaltige Gemeinschaftsorte und Fahrzeugverleihe haben einen Platz in der Karte gefunden.
Die Kriterien sind auch nicht unumstößlich. Sie können über die Zeit hinweg immer noch angepasst oder erweitert werden. Genauso verhält es sich übrigens mit der Karte selbst. Die Projektleitenden fordern daher alle Nutzer*innen dazu auf, auch selbst mit offenen Augen durch Greifswald zu gehen. Vielleicht fällt dem einen oder der anderen dabei ein Ort auf, der noch nicht in die Karte aufgenommen wurde, aber unbedingt darin verzeichnet werden müsste. Dafür könnt ihr ganz bequem über die Webseite des HGWegweisers eine Nachricht mit eurem Vorschlag einreichen und damit ohne großen Aufwand dazu beitragen, dass noch mehr Leute in und um Greifswald ihren Alltag nachhaltiger gestalten können.
Greifswald ist übrigens nicht die erste Stadt Deutschlands, die eine solche Nachhaltigkeitskarte zur Verfügung stellt. Auch der Rhein-Sieg-Kreis oder die Stadt Münster haben bereits ähnliche Projekte gestartet. Und auch die Idee einer interaktiven Karte ist nicht völlig neu. Im Mai haben wir euch bereits das Projekt mundraub vorgestellt, das nutzbare Bäume, Büsche oder Beete aufnimmt, die von allen geerntet werden können.
Sie ist flauschig, braun-gelb gestreift, lebt in Staaten und produziert Honig.
Auch. Aber das beschreibt in erster Linie die westliche Honigbiene. Dabei gibt es in Deutschland über 500 Wildbienenarten. Diese unterscheiden sich sowohl in der Größe und Farbe als auch in ihrem Sozialleben stark von einander.
Bienen können von wenigen Millimeter bis hin zu mehreren Zentimetern lang werden und unterschiedlichste Färbungen aufweisen. Viele der Wildbienen leben außerdem als Solitärbienen, also einzeln. Gemeinsam ist ihnen die sogenannte Wespentaille und eine, teilweise stark zurückgebildete, Behaarung.
Auch in der Ernährung unterscheiden sich die verschiedenen Bienenarten stark voneinander. Während die Honigbiene ein sehr breites Spektrum von Blüten nutzen kann, sind die meisten anderen Arten auf wenige Pflanzenarten spezialisiert. Diese Pflanzen sind in der Regel einheimische Arten, welche in vielen Gärten nicht mehr vorkommen, da immer mehr Pflanzen aus anderen Erdteilen gepflanzt werden. Deswegen sind auch bienenfreundliche Samenmischungen nicht unbedingt für die Wildbienen hilfreich, da sie häufig die falschen Pflanzenarten enthalten.
Da die Wildbienen einen großen Teil der Bestäubung ausmachen, müssen sie auch besonders geschützt werden, insbesondere weil über 300 Arten inzwischen bedroht sind.
Um ihnen zu helfen, sollte man beim nächsten Saatgutkauf auf einheimische Wildblumen achten bzw. „Unkräuter“ einfach mal blühen lassen. Außerdem kann es helfen, Nistmöglichkeiten in Form eines Insektenhotels anzubieten.
Die Wildbiene des Jahres 2020 ist übrigens die Auen-Schenkelbiene.
Hier könnt ihr das aktuelle Video von moritz.tv sehen.
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