Wir, die Redakteur*innen der moritz.medien, machen uns natürlich auch weiterhin Gedanken über unsere Umwelt und berichten daher in einem zweiten Teil unserer Nachhaltigkeitskolumne über weitere Themen, Tipps und Gedanken, damit ihr euer Leben (noch) nachhaltiger gestalten könnt.
Ein Mittel, das uns vor den Einflüssen der Umwelt schützen soll, richtet im Meer Schaden an. Paradox, oder? Aber leider wahr. Sonnencreme ist eine der Ursachen, dass der „Regenwald der Meere“ stirbt. Dabei sind Korallenriffe doch so wichtig für die Umwelt und für uns. Als Lebensraum für tausende Fische, Krebse und andere Tiere sind Korallenriffe neben dem Regenwald das größte Ökosystem der Erde.
Konsequenzen für die Umwelt
Wie die ganze Erde werden auch Korallenriffe nicht von der Klimakrise verschont. Neben der Erderwärmung machen sich die Folgen der Überfischung, Verschmutzung der Meere und von bestimmten Krankheiten bemerkbar. Zusätzlich tragen auch die Inhaltsstoffe von Sonnenschutzmitteln zum Sterben der Korallenriffe bei. Diese Stoffe gelangen entweder durch das Abwasser oder auf direktem Weg ins Meer. Habt ihr schon einmal beobachtet, wie die Meeresoberfläche beim Baden von einer leichten Fettschicht bedeckt wurde, die faszinierend schillernd ihre Schlieren zieht? Das ist die Sonnencreme, die über eure Haut ins Wasser gelangt.
Chemische Stoffe in der Creme, wie zum Beispiel Oxybenzon, sollen die UV-Strahlen filtern und absorbieren – allerdings sind sie Gift für die Umwelt. Die wasserunlöslichen Partikel bauen sich nur sehr schwer ab. Sie sammeln sich im Gewebe von Fischen und Korallen, und richten so Schäden im Erbgut der Larven an. Weitere Konsequenzen sind ein abnormales Skelettwachstum oder Deformitäten der Babykorallen. Einige Stoffe (Benzophenon-2 oder BP-2) sind sogar so schädlich, dass sie Jungkorallen abtöten. Wenn die symbiotischen Meeresbewohner und Mikroorganismensterben oder die Riffe verlassen, bleibt nur noch das helle Kalkskelett der Korallen zurück. Dieses Phänomen nennt man Korallenbleiche. Hält diese Bleiche länger an, sterben die Korallen ab, was zum Zusammenbruch ganzer Ökosysteme führen kann. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen schätzt, dass schon jetzt bis zu 50% der Korallenriffe auf der ganzen Welt zerstört wurden – und die Sonnencreme, die wir so leichtfertig für unseren Schutz benutzen, trägt dazu bei.
Kaum erforscht wurden bisher übrigens die Schäden durch Sonnencreme im Süßwasser. In den Mengen, die derzeit in die Seen und Flüsse gelangen, sollen die Stoffe nicht schädlich wirken. Bei erhöhter Konzentration der UV-Filter sieht das aber schon ganz anders aus: Der Biologe Prof. Dr. Jörg Oehlmann von der Uni Konstanz konnte in ersten Versuchen feststellen, dass die Stoffe in der Sonnencreme Lebewesen hormonell beeinflussen können.
Was können wir also tun, um uns und die Umwelt zu schützen?
Die einfachste Maßnahme wäre, keine Sonnencreme mehr zu benutzen. Doch so leicht ist es natürlich nicht, denn Sonnencreme ist unerlässlich, um Hautkrebs und weiteren Hautkrankheiten vorzubeugen – also nicht falsch verstehen!
Es gibt auch andere, gesunde Alternativen: Eine wirksame Möglichkeit, sich vor der Sonneneinstrahlung zu schützen, ist zum Beispiel das Tragen von Kleidung. Neben Stoffen, die extra zum Sonnenschutz produziert werden, eignen sich vor allem dunkle Teile: Schwarze Kleidung kann bis zu 97% der Sonneneinstrahlung absorbieren.
Eine weitere Alternative, auf die oft zurückgegriffen wird, sind Sonnencremes, die anhand mineralischer Filter vor der UV-Strahlung schützen. Sehr wichtig dabei ist, auf Cremes mit Nanopartikeln zu verzichten. Oftmals sind in mineralischen Cremes nämlich Nanoteilchen wie Zinkoxid oder Titanoxid enthalten. Durch die kleinen Partikel lässt sich die Creme zwar leichter verteilen und hinterlässt keine weiße Schicht, allerdings können auch sie Mikroorganismen oder Fischen schaden, die sie über die Nahrung aufnehmen. Unklar ist außerdem, ob sich diese Nanopartikel schädlich auf den Menschen auswirken oder sogar Krebs hervorrufen können. Übrigens sind Produkte mit Nanopartikeln inzwischen mit einem „nano“ im Kleingedruckten gekennzeichnet.
Ja, es ist nervig. Schon wieder ein Vorschlag, unser Verhalten zu ändern. Wahrscheinlich müssen wir uns darauf einstellen, unsere Gewohnheiten immer wieder zu überdenken. Und ja, es ist nur eine kleine Änderung, die die Riffe allein nicht retten wird. Aber es lohnt doch, sich seinem Verhalten bewusst zu werden und vielleicht etwas mehr Geld in eine umweltfreundliche Sonnencreme zu investieren. Denn was bringt ein gesunder Körper in einer kaputten Umwelt?
Wut, Hass, Zorn: all diese Gefühle verbindet man so manches Mal mit seinen Mitmenschen. Genau für solche Momente ist diese Kolumne da. Wann immer wir uns mal gepflegt über Leute auslassen, lest ihr das hier.
die Autorin dieses Beitrages ist Krankenpflegerin im Universitätsklinikum Greifswald
Wie wissenschaftlich erwiesen ist, wird das SARS CoV-2, das die Erkrankung COVID-19 auslöst, beim Sprechen, Husten und Niesen über die Atemluft verbreitet. Ein korrekt getragener Mund-Nasen-Schutz bietet dabei eine mechanische Barriere. Die Betonung liegt hier auf korrekt und nicht auf mit herausguckender Nase.
Diese Erkenntnis, dass ein MNS vor Tröpfcheninfektionen schützt, ist nicht neu. Deshalb trägt ein*e Operateur*in, eine OP Schwester oder ein Krankenpfleger schon seit vielen Jahren einen medizinischen MNS. Und auch in vielen Ländern, überwiegend im asiatischen Raum, trug man schon vor Corona MNS als eine Art Wertschätzung und Schutz den Nächsten gegenüber. Und sollten wir, ich spreche hier als Mutter, diese Wertschätzung nicht auch unseren Kindern vermitteln?
Deshalb kann ich diese ständigen Debatten darüber nicht mehr hören. Als dann vor Kurzem ein Beitrag über die Zumutbarkeit des MNS für Verkäufer*innen im Radio lief, hat mich das sehr wütend gemacht. Eine Reporterin sagte, man könne es keinem Menschen zumuten, damit zu arbeiten. Da habe ich mich gefragt, zu welcher Spezies ich dann wohl gehören muss? Seit vielen Jahren arbeite ich als Krankenschwester mit Mundschutz und ich konnte noch keine geistigen und körperlichen Schäden bemerken, wie sie von den Kritiker*innen doch so groß angekündigt werden. Und sogar die teilweise nötige Arbeit im Vollschutz habe ich überlebt, genau so wie alle anderen auch. Es ist für mich auch kein Thema, denn es war und ist noch immer einfach eine Notwendigkeit, um andere zu schützen, so einfach ist das.
Ich denke viele Menschen, die sich darüber aufregen, sind bereit, etwas für die Gesundheit der eigenen Familie zu tun. Aber Verantwortung für andere, fremde Menschen zu übernehmen, muss noch gelernt werden. Natürlich, jeder Mensch bewegt sich in seinem eigenen Dunstkreis, und Probleme, die uns selbst betreffen, nehmen wir nun einmal deutlicher wahr als solche, die keine direkten Auswirkungen auf uns selbst oder unseren Freundes- und Familienkreis haben. Aber wäre eine globale Krise wie diese Pandemie nicht ein guter Anlass für mehr Zusammenhalt? Ein Mundschutz, der nur andere aber nicht uns selbst schützt, scheint für einige einfach nicht Anreiz genug zu sein, ihn auch zu tragen. Dass andere es aber tun, damit wir geschützt sind, ist vollkommen in Ordnung. So war es auch schon vor Corona. Auch damals hat sich niemand gerne von Operateur*innen behandeln lassen, die ohne MNS auf den OP-Tisch und die darauf liegenden Patient*innen hinab gestarrt haben.
Sehr befremdlich finde ich es auch, wenn sich Leute nach dem 30-minütigen Einkauf ganz genervt die Maske vom Gesicht reißen, es ja noch nicht einmal zwei Schritte weit schaffen, um wenigstens die Menschenansammlung vor dem Supermarkt oder die Wartenden am Zugeingang hinter sich zu lassen, ehe sie sich aus dem dünnen Streifen Stoff befreien, der ihnen völlig die Luft zu rauben scheint. Und sich dann erst einmal genüsslich eine Zigarette anzünden. Wahrscheinlich um dem Sauerstoffmangel entgegenzuwirken.
Eigentlich sollte man es doch so sehen: Ist es nicht schön, dass jede*r mit einfachen Mitteln etwas tun kann um andere zu schützen? Was also ist so schwer daran? Es ist doch nur eine Kleinigkeit, etwas so Einfaches, das nicht mal wehtut – wirklich, so simpel war Leben retten noch nie!
Und schützenswert ist jedes Leben. Ob jung, ob alt, ob gesund oder krank.
Was geht eigentlich ab in Greifswald? In der web.woche geben wir euch eine Übersicht über die kommenden Veranstaltungen in und um unsere Studierendenstadt. Hier findet ihr Termine, Infos und Neuigkeiten, von Politik und Region, über Universität und Wissenschaft bis hin zu Kultur und Sport.
Uni & Wissenschaft
VERANSTALTUNGEN
Was? Ordentliche AStA-Sitzung
Wann? Montag, 24. August 2020, 20 Uhr c.t.
Wo? Rubenowstraße 1, Hörsaal 1
Was wird besprochen? Unter anderem die Erstiwochen.
Wann? Dienstag, 25. August 2020, 11-12 Uhr: Nachhaltiges Wirtschaften und Energie Mittwoch, 26. August 2020, 11-12 Uhr: Innovative Arbeitswelt Donnerstag, 27. August 2020, 11-12 Uhr: Gesundes Leben
Wo? Digital, den Link zur vorigen Anmeldung findet ihr hier.
Was wird besprochen? Unter anderem Organisatorisches und die aktuelle Lage zum Public Viewing
Was? Sitzung der Fachschaftskonferenz
Wann? Mittwoch, 26. August 2020, 18 Uhr c.t.
Wo? ELP 6, Hörsaal 3/4
Was wird besprochen? Unter anderem die Erstiwochen, Stellensituation und Wahlleitung.
Was? Energie – Essen – Erleben: Was denkt man in Vorpommern über Vorpommern?
Wann? Mittwoch, 26. August 2020, 18 bis 20 Uhr
Wo? Kulturbahnhof (KuBa) in Greifswald
Anmeldung und Programm? Die Universität Greifswald und das Projekt Vorpommern-Connect stellen ihre Ergebnisse einer aktuellen Bevölkerungsbefragung vor, unter anderem zu den Themen regionale Lebensmittel und Bildungs- und Erlebnismöglichkeiten in der Landschaft rund um Greifswald; Interessierte dürfen mitdiskutieren, wo die Entwicklung weiter hingehen soll. Die Zahl der Gäste ist auf 80 begrenzt, rechtzeitiges Erscheinen wird daher empfohlen.
Was? Interaktive Workshops für Lehrer*innen mit dem Schwerpunkt „Digitales Lernen und Gaming“ von der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V.
Wann? Freitag, 28. August 2020, 11 bis 16:30 Uhr
Wo? Digital
Anmeldung und Programm? Findet ihr auf der gamescom-congress-Website, über die ihr euch auch anmelden könnt.
NEUIGKEITEN
Die Öffnungszeiten des AStAs wurden erweitert. Ihr könnt nun also wieder persönlich vorbeischauen: Mo-Do 10-12 und zusätzlich Di 14-16 Uhr.
Es ist höchste Zeit eure Erst- bzw. Wiederholungsanträge für BAföG zu stellen, damit diese noch rechtzeitig bearbeitet werden können und ihr eurer Geld ab Oktober erhaltet. Mehr Infos gibt es auf der Seite des Studierendenwerks.
Die individuelle Regelstudienzeit in MV soll wegen der Coronapandemie um ein Semester verlängert werden. Sobald die Entscheidung gefallen ist, findet ihr hier einen Artikel dazu.
Die Bewerbungsfrist für das Deutschlandstipendium läuft noch bis zum 07. September.
Falls ihr es noch nicht mitbekommen haben solltet – dank der FSRs und des Einsatzes von Prof. Dr. Buchstein in der Politikwissenschaft wurden die Hausarbeitsfristen verlängert: in der Germanistik auf den 14., in der KoWi und PoWi auf den 15. und in der Geschichte auf den 30. September.
Zwar ist der AStA fast vollständig besetzt, aber einige Ämter sind noch immer zu übernehmen. Schaut doch hier vorbei, ob euch etwas davon interessiert.
Wann? Donnerstag, 27. August 2020, 9 bis 20 Uhr Sportabzeichenabnahme für Jedermann
Eintritt? Frei
Anmeldung? Erwünscht und zwar mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Ort der Abnahme an sportabzeichen@ksbv-g.de. Spontan vorbeikommen ist aber genauso möglich!
Sonst noch was? Unbedingt einen Nachweis über die Schwimmfähigkeit mitbringen, sonst kann das Sportabzeichen (egal ob Bronze, Silber, Gold) nicht verliehen werden. Übersichten über geforderte Leistungen findet ihr hier.
Wann? Freitag, 28. August und Samstag, 29. August 2020, jeweils 19:30 Uhr
Wo? Werkraum/Hinterbühne
Eintritt? 19,50€
Sonst noch was? Die Plätze sind sehr begrenzt und das Stück bereits so gut wie ausverkauft. Im September und Oktober gibt es noch insgesamt drei weitere Aufführungen.
Am Donnerstag, den 27. August, heißt es wieder Sommershopping. Noch bis Mitte September haben viele Geschäfte in der Innenstadt immer donnerstags bis 21 Uhr geöffnet.
Die ROSA öffnet ihre Türen für euch von Mittwoch bis Samstag (26.-29. August) von jeweils 21 bis 2 Uhr.
Das Freizeitbad Greifswald hat wieder geöffnet. Die Duschen dürfen wegen der neuen Hygieneregeln allerdings nur vor dem Baden benutzt werden. Im Kassen- und Umkleidebereich herrscht Maskenpflicht. Die Saunalandschaft wird wegen fortschreitender Umbauarbeiten aber erst im September wieder nutzbar sein.
Das Badeverbot für das Strandbad Greifswald wurde wieder aufgehoben. Andere Badestellen wie zum Beispiel am Riemserort oder bei Lütow auf Usedom sind wegen des Blaualgenbefalls aber noch gesperrt. Auf der Website der Landesregierung findet ihr regelmäßige Updates zur aktuellen Situation.
Wir haben ein wichtiges Event in dieser Woche vergessen? Ihr habt noch einen heißen Tipp für die nächste Woche? Schreibt uns einen Kommentar oder eine Nachricht, wenn ihr etwas zur web.woche beisteuern wollt!
Weshalb die Bestätigung der Strafbarkeit des “Containerns” durch das Bundesverfassungsgericht zu einem Schlüsselmoment für eine nachhaltigere Lebensmittelpolitik werden könnte.
Wir, die Redakteur*innen der moritz.medien, machen uns natürlich auch weiterhin Gedanken über unsere Umwelt und berichten daher in einem zweiten Teil unserer Nachhaltigkeitskolumne über weitere Themen, Tipps und Gedanken, damit ihr euer Leben (noch) nachhaltiger gestalten könnt.
Containern ist strafbar. So lautet die Quintessenz der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgerichts vom 18.08.2020. Die 3. Kammer des zweiten Senats hat die Verfassungsbeschwerden zweier Studentinnen zur Strafbarkeit des Containerns nicht zur Entscheidung angenommen. Doch ein genauerer Blick auf diese Entscheidung lohnt sich!
Eine kurze Zusammenfassung des Falles: Die Studentinnen hatten in Olching (Bayern) auf dem Gelände eines Supermarktes Lebensmittel aus einer zur Abholung durch die Entsorgungsgesellschaft bereitstehenden, verschlossenen Mülltonne entnommen. Daraufhin waren sie zu jeweils 8 Sozialstunden und einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht entschied jetzt in höchster deutscher Instanz, dass der Gesetzgeber “das zivilrechtliche Eigentum grundsätzlich auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen” dürfe. In der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck vom Januar 2019 heißt es, dass der Supermarkt durch die Beauftragung der Abfallentsorgungsgesellschaft und das Verschließen der Mülltonne seinen Eigentumsanspruch an den Lebensmitteln nach § 969 BGB nicht aufgegeben habe. Dieser Einschätzung gab das Bundesverfassungsgericht statt. Zudem bestätigte es die Einschätzung, dass eine Strafbarkeit des Containerns als Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB rechtmäßig sei.
Auch wenn die Begründung in sich schlüssig ist und die Richter*innen in Karlsruhe inhaltlich kaum eine andere Entscheidungsmöglichkeit hatten, liest sich die Erklärung auf den ersten Blick wie ein herber Rückschlag für alle Menschen, die sich dafür einsetzen, die Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel zu reduzieren. Wer versucht, durch Containern Lebensmittel vor der Vernichtung zu retten, muss sich spätestens jetzt darüber im Klaren sein, dass im schlimmsten Fall eine Verurteilung wegen Diebstahls droht. Gerade für Studierende mit einem Berufswunsch, für den ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Erklärung über die Straffreiheit nötig ist, kann das ein Problem werden. Der Versuch, Gutes zu tun, kann im ungünstigsten und gerade im wiederholten Fall weitreichende Konsequenzen haben (auch wenn in der Erklärung ausdrücklich die straf- und prozessrechtlichen “Möglichkeiten, im Einzelfall der geringen Schuld des Täters Rechnung zu tragen” angeführt werden).
Noch schwerer dürfte an diesem Urteil jedoch wiegen, dass es kein gutes Signal an die Supermärkte sendet. Diese können sich nun auch in letzter Instanz in ihrer Vorgehensweise bestätigt sehen, Lebensmittel zu vernichten und müssen dafür in Zukunft nicht einmal mehr auf fadenscheinige Argumente wie die Haftungsfrage bei der Entstehung von Gesundheitsschäden durch Lebensmittel aus Müllcontainern zurückgreifen.
Trotz dieses vermeintlichen Rückschlags im Kampf um einen freiwilligen nachhaltigeren Umgang mit Lebensmitteln steckt in der Beurteilung des Sachverhaltes durch das Bundesverfassungsgericht aber auch großes Potential für eine positive Entwicklung. Das Urteil kann und sollte bei genauerem Hinsehen nämlich durchaus ganz anders verstanden werden, denn:
Containern gehört tatsächlich verboten.
Der ganze Vorgang ist vollkommen absurd: Niemand sollte nachts auf fremde Grundstücke eindringen, Schlösser an Mülltonnen überwinden und sich durch Berge von Abfall wühlen müssen, um zu verhindern, dass genießbare Lebensmittel vernichtet werden. Diese Lebensmittel sind kein Abfall und dürften entsprechend auch gar nicht so behandelt werden.
Laut der WWF-Studie “Das große Wegschmeißen” aus dem Jahr 2015 werden in Deutschland jährlich ca. 2,58 Millionen Tonnen an Lebensmitteln durch den Groß- und Einzelhandel vernichtet. Das sind im Jahr gut 30 kg pro in Deutschland lebender Person, etwa 80 g pro Tag. Auch wenn es offensichtlich nicht möglich ist, eine Lebensmittelverwertung von 100% zu erreichen, verdeutlichen diese Zahlen, dass wir alle, jede einzelne Person, jährlich mehrere Kilogramm Lebensmittel containern müssten, um die Lebensmittelvernichtung im Groß- und Einzelhandel auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.
Es ist also eindeutig, dass das Containern nicht die Lösung für dieses weitreichende Problem sein kann. Supermärkte müssen, schon im eigenen wirtschaftlichen Interesse, ihre Mengenplanung und Lieferketten optimieren. Zusätzlich ist es jedoch absolut notwendig, den Umgang mit abgelaufenen, aber noch genießbaren Lebensmitteln auch gesetzlich besser zu regulieren. Die Ansätze sind vielfältig und reichen von privaten Anbietern wie der App “too good to go” (inzwischen auch in Greifswald nutzbar!) oder der „Foodsharing“-Initiative bis hin zu staatlichen Reformen wie dem französischen Modell. Dort wurde vor etwa vier Jahren statt der Rettung die Vernichtung von Lebensmitteln unter Strafe gestellt – mit der positiven Folge, dass Einrichtungen wie die Tafel nun deutlich größere Mengen an Lebensmittelspenden erhalten.
Die strukturellen Probleme sind auch den Richter*innen in Karlsruhe nicht entgangen, weshalb sie gerade zum Ende der Erklärung im Rahmen ihrer amtlichen Möglichkeiten auch sehr deutliche Kritik üben: Sie erwähnen explizit, dass der Gesetzgeber “bisher Initiativen zur Entkriminalisierung des Containerns nicht aufgegriffen hat.” Der letzte Absatz der Erklärung muss insbesondere aufgrund seiner Stellung im Text als direkte Handlungsaufforderung an die Politik verstanden werden: “Ob der Gesetzgeber im Hinblick auf andere Grundrechte oder Staatszielbestimmungen wie beispielsweise den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nach Art. 20a GG und im Rahmen einer Fortentwicklung von Inhalt und Schranken des Eigentums auch eine alternative Regelung hinsichtlich des Umgangs mit entsorgten Lebensmitteln treffen könnte, ist vorliegend ohne Bedeutung.”
Nach diesem Steilpass des Bundesverfassungsgerichts liegt der Ball jetzt also bei den Abgeordneten des Bundestages, die nun dafür verantwortlich sind, dass das, was richtig ist, auch endlich zu Recht wird.
Art. 20a GG: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Weiterführende Links Übers Containern innerhalb und außerhalb Greifswalds: https://webmoritz.de/2020/01/06/late-night-shopping/ Die ganze Geschichte der beiden Studentinnen: http://olchiscontainern1.blogsport.de/
Titelbild: Free-Photos auf Pixabay Banner: Jonathan Dehn Beitragsbilder: Philipp Schweikhard
Es war einmal vor sehr, sehr langer Zeit ein Planet, dessen Atmosphäre hauptsächlich Kohlenstoffdioxid enthielt und kaum Sauerstoff. Dieser Planet war unsere Erde vor über 3 Milliarden Jahren. Zu dieser Zeit lebten neben vielen anderen Kleinstlebewesen auch Blaualgen in den weiten, warmen Ozeanen.
Blaualgen sind eigentlich keine Algen, sondern Bakterien, genauer Cyanobakterien, und gehören mit zu den ältesten Arten auf unserem Planeten. Sie trieben als Teppiche auf der Wasseroberfläche, um die Sonnenenergie und die im Wasser gelösten Nährstoffe zu nutzen. Um Fressfeinde abzuwehren, gaben die Bakterien Toxine ins Wasser ab.
Deren Vorfahren schafften es, die Photosynthese so weiterzuentwickeln, dass sie das reichlich vorhandene CO2 und die Sonnenenergie nutzen konnten, um Energie zu produzieren. Dabei entstand als Abfallprodukt der heute so wichtige Sauerstoff. Aber da dieser eigentlich ein Zellgift ist und zu dem Zeitpunkt alle Lebensformen auf eine anaerobe (sauerstofflos) Umgebung angepasst waren, wurde das vielen zum Verhängnis. Auch die meisten Cyanobakterien gingen zu Grunde, aber einige wenige schafften es, sich schnell genug an die neue Umgebungssituation anzupassen.
Damit war die heutige Form der Photosynthese geboren, die Atmosphäre füllte sich allmählich mit Sauerstoff und die Cyanobakterien eroberten den gesamten Planeten für einen Zeitraum von einer Milliarde Jahren.
Doch die Erde kühlte langsam ab und die Menge der gelösten Nährstoffe in den Ozeanen ging immer weiter zurück. Zusätzlich schafften es wirkliche Algen die Photosyntheseleistungen der Cyanobakterien zu übernehmen. Es wird inzwischen vermutet, dass die Chloroplasten in Pflanzen Nachfolger der damaligen Cyanobakterien sind. Die neuen Pflanzen kamen mit den veränderten Lebensbedingungen deutlich besser klar und verdrängten die Cyanobakterien bis heute. Mit der Evolution kamen neben vielen weiteren Lebensformen auch wir Menschen auf die Erde.
Und mit unserem Lebensstil heutzutage schaffen wir die idealen Bedingungen für eine Rückkehr der Cyanobakterien. Durch die Erderwärmung wird auch das Wasser wieder wärmer und mit der intensiven Landwirtschaft und der damit verbundenen Düngung werden auch wieder deutlich mehr Nährstoffe in die Gewässer gespült – ideale Lebensbedingungen. Und mit der Wiederansiedlung geben die Cyanobakterien wieder deutlich mehr Toxine ins Wasser ab. Zusätzlich werden die toten Zellteppiche im Wasser von sauerstoffatmenden Destruenten vernichtet. Dadurch wird dem Wasser so viel Sauerstoff entzogen, dass dort keine Tiere und Pflanzen mehr leben können und die Gewässer umkippen.
Cyanobakterien haben den Vormarsch des Lebens in seiner heutigen Form erst ermöglicht, doch mit ihrem erneuten Erstarken gefährden sie es gleichermaßen.
Wut, Hass, Zorn: All diese Gefühle verbindet man so manches Mal mit seinen Mitmenschen. Genau für solche Momente ist diese Kolumne da. Wann immer wir uns mal gepflegt über Leute auslassen oder uns auch generell mal der Schuh drückt, lest ihr das hier.
Eigentlich müsste ich gerade jetzt für meine nächste Prüfung lernen. Dass ich diese Prüfung demnächst ablegen muss, steht auch schon seit einer ganzen Weile fest, genauer seit dem 14. Mai dieses Jahres. Warum habe ich also nicht schon eher angefangen und könnte diesen Artikel jetzt ohne ein schlechtes Gewissen schreiben? Nun, weil ich kurz vor dieser Prüfung schon mal eine Prüfung hatte und davor noch eine Hausarbeit. So normal, so unspektakulär. Das Problem an der ganzen Nummer ist, dass ich die Prüfungstermine und einen großen Teil des entscheidenden Stoffes hauptsächlich erst im Juni bekommen habe. Und nun braucht man nicht erst einen Kalender hervorkramen, um zu erkennen, wo das Problem liegt!
Ich bräuchte den Artikel gar nicht schreiben, wenn das Prüfungsamt der Uni es nicht sinnvoll fände, den Prüfungsanmeldezeitraum in die Mitte des Semesters zu legen. Insbesondere dieses Semester sind von dem Start der Vorlesungen bis zum Ende des offiziellen Anmeldungszeitraums 4 (!) Wochen vergangen, normalerweise wären es 6. Aber das ist immer noch weniger als die Hälfte der eigentlichen Vorlesungszeit. Damit hat man einen großen Teil des Prüfungsstoffes noch nicht behandelt und weiß demzufolge nicht, worauf man sich mit einer Prüfungsanmeldung einlässt. Insbesondere, wenn man zwischen mehreren Veranstaltungen für eine Prüfungsleistung schwankt, gleicht das eher einem Lottospiel als einer bewussten Entscheidung. Und wenn Prüfungen mündlich abgehalten werden, hat man meist noch gar kein Prüfungsdatum und demzufolge auch keinerlei Planungsmöglichkeiten für eine optimale Prüfungsvorbeitung.
Nun kann man sich ja noch eine Weile danach abmelden … Die Abmeldephase ohne Nennung von Gründen ging dieses Jahr noch bis zum 8. Juni. Das sind immer noch 5 Wochen vor Ende des Vorlesungszeitraums. Natürlich gibt es da Unterschiede von Prüfungsordnung zu Prüfungsordnung, und dieses Jahr ist sowieso alles anders, aber es kann doch auch im Regelfall nicht sein, dass es ein so übermäßiges Problem darstellt, allen Studierenden dieser Universität die Möglichkeit einzuräumen sich bis kurz vor einer Prüfung selbstständig wieder abzumelden!
Das Prüfungsamt ist zum Glück nicht nur für die Prüfungsan- und abmeldung zuständig, sondern auch für die Beratung von Studierenden. Eigentlich.
Leider können sie offensichtlich nicht immer weiterhelfen. Da können keine Prüfungen für Module abgelegt werden, die eigentlich laut Prüfungsordnung gehen müssten, da man diese, warum auch immer, nicht in den Daten findet. Es kann auch sein, dass man keine Informationen zu seiner Prüfung erhält, da der eigene Studiengang von einer anderen Person betreut wird als alle anderen. Da fällt man auf so einer Prüfungsliste gar nicht so auf. Oder es wird sogar eine schriftliche Bestätigung für eine Prüfungsverschiebung gegeben, nur um danach als „Das habe man falsch verstanden“ widerrufen zu werden.
Und was dem Ganzen nun wirklich den Boden ausschlägt, sind die Regelungen bei einem Krankheitsfall.
Es reicht, selbst bei einem Erstversuch, nicht, ein Attest eines*r Arztes*Ärztin vorzulegen, dass man die Prüfung nicht ablegen kann, sondern man muss explizit angeben, woran man leidet. Laut Prüfungsamt „bedeutet [dies] nicht, dass der Arzt die Diagnose als solche bekannt geben muss, sondern eben nur die durch die Krankheit hervorgerufenen körperlichen bzw. psychischen Auswirkungen“ (Quelle Unihomepage). Man muss also den*die Ärzt*in von seiner*ihrer Schweigepflicht entbinden, und es ist ja nicht so, als ob man nicht an den Symptomen eine Krankheit erkennen könnte!
Dass das im Zweifel auch Erkrankungen, sowohl psychischer als auch physischer Natur, umfassen kann, die einem als Person maximal unangenehm sind und die man dann nicht nur vor seinem*r Ärzt*in, sondern auch noch vor den Sachbearbeiter*innen vom Prüfungsamt ausbreiten muss, ist in meinen Augen absolut nicht tragbar.
Und hier sind wir auch bei dem nächsten Problem! Ich bin davon überzeugt, dass die Einstellungsvoraussetzungen im Prüfungsamt keine medizinische Ausbildung erfordern. Das bedeutet, dass die Angestellten im Prüfungsamt über die Einschätzungen eines*r Mediziner*in urteilen, ohne eine ähnlich fundierte Ausbildung zu besitzen. Was, und das ist eine ernst gemeinte Frage, befähigt sie dazu?
Hier könnt ihr das aktuelle Video von moritz.tv sehen.
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