Unruhe an der Uni – die Rückkehr des umstrittenen Rechtsprofessors Ralph Weber

Unruhe an der Uni – die Rückkehr des umstrittenen Rechtsprofessors Ralph Weber

Nach 5 Jahren als Landtagsabgeordneter der Alternative für Deutschland kehrt Prof. Dr. Ralph Weber als Rechtsprofessor zurück an die Universität Greifswald. Letzte Woche kritisierte das Studierendenparlament seine Rückkehr und forderte, dass ein Jurastudium an der Uni auch ohne das Besuchen seiner Veranstaltungen möglich sein müsse. Eine Zusammenfassung der Ereignisse um Weber, Stimmen aus Studierendenschaft und Universitätsleitung und Webers Stellung zur Situation.

Von Annica Brommann und Lilli Lipka

Zur Person

Nachdem Ralph Weber sein erstes juristisches Staatsexamen 1985 in Heidelberg und sein zweites Staatsexamen 1989 in Stuttgart abgeschlossen hatte, war er an der Universität Heidelberg als wissenschaftlicher Assistent tätig. 1995 kam Weber an die Universität Rostock, um dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte zu vertreten. Ein Jahr später wurde er auf diesen Lehrstuhl gerufen und 1997 zum Universitätsprofessor ernannt. Im Jahre 2009 wurde er an die Universität Greifswald versetzt, wo er sich vorrangig mit Forschungen zum Arbeits- und Zivilrecht beschäftigte. 

Bis 2014 war Weber lange Zeit Mitglied im rechten Flügel der CDU. Seinen Parteiwechsel zur AfD begründete er 2016 gegenüber dem Nordkurier mit dem Umstand, dass die Partei jetzt auf dem „national-konservativen Kurs“ anstatt dem „neoliberale[n] Lucke-Kurs“ weitermachen werde. Hier galt Weber als „Rechtsaußen“ und kandidierte 2016 bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern als Direktkandidat für die AfD im Wahlkreis Vorpommern-Greifswald III. Mit 35,5 Prozent der Stimmen zog er in den Landtag ein.

2017 wurde Weber für einen Facebook-Beitrag kritisiert, in dem er forderte, dass sich „‚Biodeutsche‘ mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern“ für die deutsche Leitkultur einsetzen sollen. Die Aussagen, die unter anderem im Nordkurier zu finden sind oder mit Screenshots festgehalten wurden, unterscheiden sich inzwischen vom aktualisierten, weiterhin polarisierenden Beitrag auf der Facebook-Seite des Professors: 

„Wir brauchen auch keine positive, sondern eine negative Obergrenze bei den Flüchtlingszahlen. Das bedeutet, dass die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Rückreisen die Zahl der Zuwanderungen deutlich übersteigen muss. Denn dann findet dieser ‚Große Austausch‘ nicht statt. Wir müssen und werden dafür sorgen, dass unsere Heimat auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird.“

Prof. Dr. Ralph Weber, Facebook-Post 24.04.2017

Die Universität distanzierte sich damals „entschieden von den unsäglichen Äußerungen“ und forderte vom Landtag, den Aussagen entgegenzutreten. Auch die AfD mahnte den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden ab.

Weil Weber den AfD-Landesvorsitzenden Leif-Erik Holm als „Landesdiktator“ und Parteifreund*innen als „Kanalratten“ beschimpft haben soll, leitete die AfD MV im Juni 2021 ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn ein. Nach knapp 5 Jahren im Landtag setzte sich zudem Nikolas Kramer gegen Ralph Weber bei der Landtagswahl für die kommende Legislatur durch. Auf seiner Facebookseite kündigte Weber dieses Wochenende schlussendlich an, dass er aus der Partei austreten möchte, da diese nicht mehr seinen „Vorstellungen von einer bürgerlich-konservativen Alternative“ entspreche und das Niveau sich intellektuell wie moralisch verändert habe. Schon länger absehbar war, dass er sein Dienstverhältnis als Hochschullehrer, das seit 2016 durch seine Position als Landtagsabgeordneter ruhte, zum Wintersemester 2021/22 wieder aufnehmen wird.

Vorfälle an der Universität Greifswald: Rechtsrocker und Reichsbürger

2010 sorgte Weber für einen Eklat, da er im Hörsaal Kleidung des Labels Thor Steinar trug, welches gemeinhin als Erkennungsmerkmal der rechtsextremen Szene gilt. Er begründete seine Kleidungswahl mit einem Interesse an der germanischen Mythologie, wie der Nordkurier damals berichtete. Die Uni reagierte darauf mit einer Ergänzung der Hausordnung

„[…] Verhaltensweisen, insbesondere die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten, zu unterlassen, wenn diese Verhaltensweisen die Fähigkeit der Universität beeinträchtigen, ihre Aufgaben als Einrichtung für Forschung und Lehre in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat wahrzunehmen.“ 

Allgemeine Hausordnung für Gebäude, Räume und Grundstücke der Universität Greifswald, §5 (4)

Der Pressesprecher der Uni, Jan Meßerschmidt, teilte dem Spiegel mit, die Universität wolle damit ein öffentliches Signal gegen Rechtsextremismus setzen. Nichtsdestotrotz stellte Meßerschmidt auch klar, dass viel Wert auf die Freiheit der Professor*innen an der Universität gelegt werde, die obendrein noch durch die Meinungsfreiheit geschützt sei.

Vier Jahre später sorgte Weber für brisante Schlagzeilen, als er Maik Bunzel als Doktoranden betreute. Der Rechtsanwalt war ehemaliger Sänger der nationalsozialistischen Band „Hassgesang“, die in ihren Liedern unter anderem Adolf Hitler verherrlicht, und wurde bereits wegen Volksverhetzung verurteilt. Aufgrund seiner politischen Einstellung war Bunzel 2014 aus seinem Justizdienst als Amtsrichter in Bayern ausgeschieden. Die damals amtierende Rektorin Prof. Dr. Johanna Weber betonte, dass die Universität für Weltoffenheit und Toleranz stehe und sich gegen Fremdenfeindlichkeit ausspreche. Es gebe jedoch keine Möglichkeiten, die Verleihung der Doktorwürde zu verhindern.

Weber 2017 auf einer Pro-Arndt-Veranstaltung mit AfD-Politiker Stephan Reuken

Der Rechtsprofessor fiel weiterhin auf, als er 2016 in seiner Vorlesung „Historische Grundlagen des Rechts“ den „Reichsbürger“ Thomas Mann sprechen lies. Berichten zufolge sprach dieser von Deutschland als eine „BRD-GmbH“, in der Bürger „Personal“ seien. Weiterhin soll Mann dazu aufgerufen haben, Ausweispapier ungültig zu machen. Weber behauptete später, dass er nichts vom politischen Hintergrund des Vortragenden gewusst habe. Er habe Mann in der Vorlesung widersprochen und die Anwesenden zum Gehen aufgefordert.

Weitere Aussagen des Dozenten sorgten während seiner Arbeit an der Universität immer wieder für Empörung. Unter anderem zählten Studierende 2016 in einem Gastbeitrag auf dem Fleischervorstadtblog einige seiner „reaktionären Äußerungen“ auf. Demnach habe Weber in Vorlesungen die Wehrmacht glorifiziert und sein „geschichtsrevisionistisches Weltbild“ gezeigt. Außerdem ist dort aufgeführt, dass er einen Fall in seinem Sachenrecht II-Lehrbuch skizziere, wie ein Bürger den Bau eines „Asylantenwohnheims“ abwehren könne.

Die Studierendenschaft positioniert sich gegen Weber

Schon in den vergangenen Jahren, als Weber durch besagte Vorfälle bereits Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte, sprach sich das Studierendenparlament (StuPa) gegen den Rechtsprofessor aus. So begrüßte es unter Leitung des StuPa-Präsidenten Erik von Malottki 2010 die Entscheidung des Rektorats, rechtsextreme Verhaltensweisen zu verbieten. 

Im Juli dieses Jahres wurde bereits eine mögliche Rückkehr des Professors im StuPa diskutiert. In einem Antrag machte die StuPistin Sandra G. deutlich, dass es von Seiten der Universität nicht ausreichend sei, lediglich zu signalisieren, dass man mit der politischen Einstellung von Weber nicht konform sei. Vielmehr forderte sie, Weber dürfe nicht mehr an der Universität lehren und dass die Universität ein dementsprechendes Verfahren einleiten müsse. Im Gespräch mit dem webmoritz. betonte sie: „Oft wird das falsch verstanden. Mir persönlich geht es nicht primär darum, dass er AfDler ist. Mir geht es darum, dass er völkisch-nationalistische Positionen vertritt.“ Wegen mangelnder Beschlussfähigkeit und aus formal-inhaltlichen Gründen wurde die Vorlage nicht weiter ausformuliert. Vergangene Woche, am 12. Oktober, wurde ein neuer Antrag eingebracht und von den StuPist*innen als Stellungnahme zur Rückkehr von Ralph Weber verabschiedet. Die 15 Antragsteller*innen aus StuPa und AStA fordern darin unter anderem:

„Rassismus und rechtes Gedankengut dürfen an einer weltoffenen Hochschule keinen Platz finden. […] Studierende dürfen nach Ansicht des Studierendenparlaments nicht genötigt sein, Veranstaltungen bei Ralph Weber besuchen zu müssen. Ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald ohne Ralph Weber muss möglich sein. Das Studierendenparlament setzt sich für eine entsprechende Anpassung der curricularen Planung der kommenden Semester ein.“

Beschl.-Nr. 2021-31/68

In der Begründung des Antrags werden unter anderem das Tragen rechtsextremer Kleidung, der Fall um Maik Bunzel und die Einladung von “Vertreter*innen des Reichsbürgerspektrums” aufgezählt. Weiterhin betonen die Antragsteller*innen, dass Weber in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter durch diskriminierende und ausgrenzende Reden aufgefallen sei, Verschwörungstheorien verbreitet und sich wiederholt der NS-Sprache bedient habe. Darüber hinaus heißt es in der Begründung:

„Es ist zu befürchten, dass Ralph Weber weiterhin durch rechte Äußerungen und Aktionen den Ruf der Universität nachhaltig schädigt. Zudem müssen Studierende, welche nicht in Ralph Webers Weltbild passen, ernsthaft befürchten, grobe Nachteile zu erfahren. Zu ihrem Schutz und zum Erhalt der gesellschaftlichen Freiheit muss sich das Studierendenparlament in diesem Sachverhalt unmissverständlich äußern. Eine Rückkehr von Ralph Weber ohne kritische Debatte ist nicht hinnehmbar.“

Beschl.-Nr. 2021-31/68

Zu den Antragsteller*innen zählt auch Jada L., AStA-Referent für Antirassismus und Internationales. Auf Anfrage des webmoritz. zeigte er sich besorgt und bezeichnete Weber als “eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden und ‘Studierenden of Colour’”. Er befürchtet, dass sich die Studierenden in ihrem Lehrumfeld nicht mehr sicher fühlen, was er in dem Fall als einen „gewaltige[n] Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität“ ansähe.

„Persönlich bin ich mir als „Person of Colour“ nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird.“

Jada L., Antragsteller und AStA-Referent für Antirassismus und Internationales, 20.10.2021

Uni verspricht Rückendeckung für Studierende

Bereits am Morgen nach dem StuPa-Beschluss reagierte die Universität mit einer öffentlichen Stellungnahme, in der sie betonte, dass man “selbstverständlich in konstruktivem Austausch mit den Studierenden” stehe und die geäußerten Sorgen sehr ernst nehme. Weiterhin wird in der Mitteilung deutlich, dass die Universität nicht zögern werde, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn es erforderlich würde.

Der webmoritz. bat die Pressestelle und das Rektorat um Konkretisierung der möglichen Einleitung von rechtlichen Schritten und des Austausches mit Studierenden. Die Universität versicherte daraufhin, ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Studierenden zu haben. Es gebe außerdem drei Anlaufstellen für Studierende: die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate und das Beschwerdemanagement. Darüber hinaus fänden bereits ein enger Austausch und regelmäßige Treffen mit dem AStA-Vorsitzenden, Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen statt, welche dem webmoritz. auch von studentischer Seite bestätigt wurden.

Das Rektorat verspricht ein schnelles Eingreifen, falls es nötig wird.

Auch über folgende Frage gab die Universität Auskunft: Wie halten Sie es für vereinbar, für die im Statement genannten Werte einzustehen und gleichzeitig einen Professor zu beschäftigen, der zuvor durch genannte diskriminierende Verhaltensweisen in- und außerhalb des Universitätsbetriebs aufgefallen ist?

“Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
[…] Als Beamter hat er [Herr Professor Weber] das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage. Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten, wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.”

Rektorat und Pressestelle der Universität Greifswald, 20.10.2021

Meinungsfreiheit und Mäßigungsgebot – der Zwiespalt des Beamtenrechts

Doch warum kann Weber trotz der diversen aufgezählten Aussagen und Handlungen, die dem weltoffenen Leitbild der Universität widersprechen, als Dozent zurückkehren? Diese Frage stellen sich nun etliche Studierende an der Universität. Die rechtliche Grundlage ist komplex und vor allem im Grundgesetz und Beamtenstatusgesetz verankert.

Wie die Universität bereits in ihrem Statement deutlich machte, hat Weber das Recht darauf, auf die Position in seiner „bisherige[n] Wirkungsstätte“ zurückzukehren. Nach dem Beamtenstatusgesetz kann eine verbeamtete Person ihre Beamtenrechte nur verlieren, wenn diese für eine erhebliche Straftat oder Vergleichbares verurteilt wurde (§24 I S. 1 Nr. 2 BeamtStG), etwa Volksverhetzung oder eine Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates. Die aufgeführten Handlungen von Weber erfüllen keinen Straftatbestand.

Zudem greifen verschiedene Regelungen, wenn es um die Bewertung seiner Aussagen geht. Diese stellen einerseits zusätzliche Anforderungen an Neutralität und Verfassungstreue von Beamt*innen, schützen anderseits auch deren politische Betätigung. Dabei werden der dienstliche und private Kontext relativ stark voneinander getrennt. 

Die Dienstausübung muss politisch völlig neutral und zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen (§33 I 1, 2 BeamtStG). Bei Professor*innen kommt aber die Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 III GG) hinzu, weshalb im Unikontext auch politische Aussagen erlaubt sind, die eine Beziehung zu wissenschaftlichen Aktivitäten haben (§4 Abs. 3 HRG). Privat kann sich eine verbeamtete Person dagegen politisch engagieren, da dies von der Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) geschützt ist, solange das Engagement außerhalb der verbeamteten Tätigkeit stattfindet: Sprich außerhalb der Universität.

Trotz allem gilt für das gesamte Verhalten ein Mäßigungsgebot. Nicht alles, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, dürfen Beamt*innen auch äußern, wobei eine wichtige Rolle spielt, inwieweit sich die Äußerung auf die dienstliche Tätigkeit auswirkt. Hinzu kommt, dass sie sich „durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“ müssen (§33 I 2, II BeamtStG).

Wie so oft gibt es bei der rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten jedoch einen mehr oder weniger weiten Rahmen, innerhalb dessen auslegungsfähige und -bedürftige Faktoren berücksichtigt werden müssen. So wurde kürzlich ein Staatsanwalt rechtskräftig aus dem Dienst entfernt, weil er sich als AfD-Kandidat vielfach rassistisch und islamfeindlich äußerte. Dabei ging es aber nur um Äußerungen vor seiner Zeit als Abgeordneter. Ob für einen Staatsanwalt etwas anderes gilt als für einen Professor, inwieweit Webers Äußerungen während seiner Zeit als Abgeordneter zu berücksichtigen sind und wie seine einzelnen Aussagen sowie seine Verbindungen zu rechtsextremen Akteur*innen zu bewerten sind, werden verschiedene Jurist*innen vermutlich unterschiedlich beurteilen.

Und was sagt Weber?

In der Ostsee-Zeitung äußerte sich Weber bereits zur Trennung seiner wissenschaftlichen und politischen Tätigkeiten. Auch dem webmoritz. gegenüber betonte er, dass er Wert darauf lege, seine Lehrtätigkeit frei von politischen Äußerungen zu halten. Auf die Frage, was er zu den Bedenken internationaler Studierender angesichts bekannter Handlungen zu seiner Person sage, entgegnete er:

„Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant.“

Prof. Dr. Ralph Weber, 22.10.2021

Auf Nachfrage zu seiner Bereitschaft für einen Austausch mit Universität und Studierenden verwies er auf bereits stattgefundene Gespräche mit der Universitätsleitung und dem Dekan sowie einem Angebot seinerseits, sich mit dem Fachschaftsrat Jura in einem Gesprächskreis zusammenzufinden.

Der Vorlesungstermin steht, Gegenwind bleibt

Für das aktuelle Wintersemester ist Weber für eine Vorlesung als Lehrperson eingetragen: „Historische Grundlagen des Rechts“, eine Veranstaltung, welche laut Musterstudienplan in den ersten zwei Semestern belegt werden soll. Der offizielle Beginn der Vorlesung wurde auf den 02. November gelegt. Angemeldet sind nach aktuellem Stand 156 Studierende, wobei es auch möglich ist, eine Vorlesung mit anderem Schwerpunkt aus dem Bereich „Grundlagen“ zu wählen. Für den Grundlagen-Schein müsse nur eine der angebotenen Vorlesungen bestanden werden, erklärte der FSR Jura dem webmoritz.

Auf die Nachfrage hin, inwiefern die neuen Studierenden des ersten Jura-Semesters auf den Kontext zu Weber hingewiesen wurden, verwies der FSR auf die breite Beachtung des Themas in Presse und Hochschulpolitik. Kurz darauf erschien ein Infopost auf den sozialen Kanälen des FSR, über welchen sich die Studierenden zur Person Weber informieren können. Der Fachschaftsrat ruft außerdem dazu auf, Meinungen und Bedenken kundzutun, sodass diese in das von Weber vorgeschlagene Gespräch mitgenommen werden können. Weiterhin steht der FSR auch während des Semesters als Ansprechpartner zur Verfügung.

Neben den Diskussionen, die der StuPa-Beschluss angestoßen hat, werden weitere Gruppen laut. So ist die Initiative „Uni ohne Nazis“ wieder aktiv geworden, die sich bereits vor 7 Jahren gegen Weber engagiert hatte. Laura S., eine Mitorganisatorin des Kollektivs, berichtete dem webmoritz., dass sich darin verschiedene Hochschulgruppen zusammengeschlossen hätten, um erneut gegen Weber zu protestieren. Die Initiative hat sich nach eigenen Angaben zum Ziel gesetzt, „rechte Strukturen und Ideologien an der Universität Greifswald aufzudecken“ und möchte sich dafür mit Unteilbar MV und Greifswald für alle organisieren. Aktuell plant das Kollektiv vor Webers erster Vorlesung eine Demonstration, die am 02. November um 11 Uhr in der Rubenowstraße 1 stattfinden soll. Durch die Anwesenheit der Teilnehmenden und durch verschiedene Redebeiträge soll der Fokus auf die Vielfalt der Universität und die Ablehnung rechten Gedankengutes gelegt werden.

Was sind eure Gedanken zur aktuellen Situation? Schreibt uns gerne per Mail oder einen Kommentar.

Die vollständige Stellungnahme des AStA-Referenten Jada L. vom 20.10.2021

Es ist internationalen Studierenden wichtig zu wissen, dass sie an ihrem Studienort geduldet, wertgeschätzt und gleichberechtigt werden. Ich glaube, dass im Fall von Herrn Weber diese einfachen Ansprüche nicht erfüllt werden. Er stellt eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden sowie der „Studierenden of Colour“ an der Universität Greifswald dar.

Persönlich bin ich mir als „Person of Colour“ nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird. Das Auftreten Ralph Webers im Landtag, aber auch in seiner damaligen Tätigkeit an der Universität, tun meiner Meinung nach verdeutlichen, wie rechts und fremdenfeindlich seine Person einzuschätzen ist. Durch die Öffentlichkeit, den dieser Fall in den Medien bekommen hat, bin ich mir sicher, dass zukünftig der Professor ein Kriterium für die Entscheidung gegen das Studium an der Universität sein kann, vor allem bei internationalen Studierenden. Es ist auch davon auszugehen, dass nach Wiederaufnahme des Lehrverhältnisses erneut rechte Handlungen und Äußerungen folgen, die womöglich zu weiterer Schädigung des Rufs der Universität führen können.

An einer weltoffenen Uni, die sich klar gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausspricht und momentan an einer neuen Internationalisierungsstrategie arbeitet, ist es sehr bedauerlich zu hören, dass eine Person mit stark rechtem Gedankengut wieder in ein Arbeitsverhältnis eingebunden wird. Ich mache mir Sorgen über das Signal, dass durch die Rückkehr dieser Lehrperson übermittelt wird. Wird die Universität dabei ihrer Stellungnahme gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gerecht?

Die Universität sollte ein Umfeld bieten, in dem internationale Studierende und „Studierende of Colour“ vor rassistischen und fremdenfeindlichen Vorfällen geschützt werden. Vor allem, da es außerhalb der Universität in Greifswald durchaus zu Fällen der Fremdenfeindlichkeit kommt, sollte die Universität als „Safe Space“ gelten. Meine Sorge ist, dass diese Gruppen fortan im universitären Lehrumfeld nicht mehr diese Sicherheit verspüren, was ein gewaltiger Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität wäre.

In dem Antrag, der in der letzten Sitzung des Studierendenparlaments verabschiedet wurde, ging es jedoch nicht primür um die Rückkehr Ralph Webers, sondern darum, dass Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein erfolgreiches Studium ohne den Besuch einer Veranstaltung des Lehrenden Ralph Webers ermöglicht werden muss. Studierende sollten nicht dazu gezwungen werden, bei einer so umstrittenen Lehrperson die Lehrveranstaltung zu besuchen, um in Greifswald einen rechtswissenschaftlichen Abschluss absolviert zu haben. Vor allem internationale Studierende dürfen durch das vorgegebene Curriculum nicht dazu genötigt werden, bei ihm teilnehmen zu müssen.

Die vollständige Stellungnahme der Universität vom 20.10.2021

Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Herr Professor Weber ist Beamter des Landes Mecklenburg-Vorpommern und derzeit für die Zeit seiner Mandatswahrnehmung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern von seiner Tätigkeit als Lehrstuhlinhaber beurlaubt. Als Beamter hat er das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage.

Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten,  wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Die Universität hat stets ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte ihrer Studierenden, die die Möglichkeit haben, sich an drei Anlaufstellen zu wenden: Das sind die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate oder das Beschwerdemanagement (https://www.uni-greifswald.de/universitaet/organisation/beauftragte/beschwerdemanagement/) der Universität.

Das Rektorat ist über regelmäßige Treffen mit dem Asta-Vorsitzenden, den Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen in einem kontinuierlichen, konstruktiven und engen Austausch.

Das vollständige Interview mit dem FSR Jura vom 22.10.2021

1. Inwiefern ist es Voraussetzung, die Vorlesung „Historische Grundlagen des Rechts“ bei Weber zu besuchen?

„Die Vorlesung „Historische Grundlagen des Rechts“ bietet nur eine von mehreren Möglichkeiten, den Grundlagenschein zu erwerben. Die Teilnahme an der Vorlesung ist keine Pflicht. Der Grundlagenschein kann dieses Semester durchaus auch durch Besuch einer anderen Vorlesung wie z.B. „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“ oder „Privatrechtsgeschichte“ erworben werden. Nur in einer dieser Vorlesung ist eine Klausur zu bestehen.“

2. Habt ihr die Erstis, die wahrscheinlich den größten Teil dieser Vorlesung ausmachen werden, darauf hingewiesen, welche Vorgeschichte Weber hat? Wenn ja, wie?

„Die Diskussion um die unsäglichen Aussagen von Prof. Weber und seine Rückkehr an unsere Universität beschäftigt nicht nur die Region Vorpommern, sondern ist auch Gegenstand überregionaler Berichterstattung und bundesweiten Interesses. Die Universität hat ebenfalls öffentlich zu der Angelegenheit Stellung bezogen, sodass den Studierenden des ersten Semesters die Möglichkeit gegeben wurden, von Prof. Webers Rückkehr und seinen öffentlichen Äußerungen zu erfahren. Selbstverständlich wird sich der FSR aber weiter intensiv mit der Thematik beschäftigen.“

3. Inwiefern gab es bisher Feedback aus der Studierendenschaft bezüglich der Rückkehr von Weber?

„Auch unter der Studierendenschaft ist Prof. Webers Rückkehr Gegenstand breiter Diskussion. Der FSR nimmt dies aktiv zur Kenntnis und wendet sich in Kürze auch an die Studierenden.“

4. Habt ihr Aktionen gegen Weber geplant?

„Zu reichlich Diskussion hat die Rückkehr von Prof. Weber bereits beispielsweise in dem Studierendenparlament geführt. Zukünftige konkrete „Aktionen“ können nicht durch den FSR allein erfolgen, schließlich ist es eine auch fakultätsübergreifende Thematik. Vielmehr bedarf es hierfür im Einzelfall eine genaue Absprache mit der Fakultät und insbesondere unserem Dekan.“

Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Ralph Weber vom 22.10.2021

Anfrage des webmoritz., 18.10.2021:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Weber,

angesichts der aktuell veröffentlichten Stellungnahmen aus der Studierendenschaft und von der Universität arbeiten wir die Geschehnisse an der Uni in einem Artikel bei den studentischen Medien auf. Dafür möchten wir gerne auch einige Worte von Ihnen einbauen und Ihnen die Möglichkeit geben, sich zur aktuellen Lage zu äußern. Wir bitten Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen. Dabei nehmen wir unter anderem Bezug auf Ihren Facebookpost vom 24. April 2017.

1. Sie haben der OZ gegenüber jüngst geäußert, dass Sie Ihre politische und wissenschaftliche Tätigkeit als voneinander getrennt ansehen. Nichtsdestotrotz fühlen sich Studierende von Ihren Handlungen (bspw. Aussagen im Facebookpost, in welchem Sie „Versuche einer multikulturellen Umgestaltung“ ablehnen und eine „deutsche Leitkultur“ fordern; das Tragen von Erkennungsmerkmalen der rechtsextremen Szene; Betreuung eines rechtsextremen Doktoranden) diskriminiert. Selbst wenn diese außerhalb des Hörsaals stattfinden, fühlen sich Studierende unwohl, Ihre Veranstaltungen zu besuchen. Was sagen Sie dazu?

2. Wie stellen Sie sich Ihre Lehrtätigkeit an einer Universität vor, die für Vielfalt und Weltoffenheit einsteht, unter anderem durch die Unterstützung internationaler Studierender und Beziehungen, wenn Sie eigenen Aussagen zufolge dafür Sorge tragen wollen, dass Deutschland “auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird”?

3. Inwiefern sind Sie bereit für einen konstruktiven Austausch mit besorgten Studierenden und Mitarbeitenden sowie der Universitäts- und Fakultätsleitung?

Antwort Weber, 22.10.2021:

Wertes Redaktionsteam von webmoritz, gerne beantworte ich Ihre Anfrage. Es war mir immer wichtig und wird es auch bleiben, meine Lehrtätigkeit an der Uni von politischen Äusserungen frei zu halten. Da sich der Schwerpunkt Ihrer Fragen auf politische Äusserungen meinerseits außerhalb der Uni bezieht, werde ich dazu in einem Unimedium wie dem webmoritz. nicht Stellung beziehen. Noch nie habe ich allerdings Doktoranden nach ihren politischen Einstellungen befragt und werde dies auch zukünftig nicht tun. Denn dies spielt für mich bei der Promotionsvergabe schlichtweg keine Rolle. Um bei mir promovieren zu können, muss man neben der entsprechenden Note im Ersten Jur. Sraatsexamen mich von einem Thema aus meinen Lehrbereichen überzeugen. Nicht mehr und nicht weniger. Und Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant. Mit der Universitätsleitung und dem Dekan meiner Fakultät habe ich die Wiederaufnahme meiner Lehrtätigkeit besprochen und dem Fachschaftsrat Jura angeboten, mit diesem damit ggf. einhergehende Fragen und Besorgnisse von Studierenden in einem vom Fachschaftsrat vorzuschlagenden Gesprächskreis zu besprechen. Im übrigen haben wir keine Anwesenheitspflichten, sodass es jedem freisteht, meine Lehrangebote, für die ich in Rostock auf Vorschlag der Studierenden den Universitätspreis für die beste Lehre erhalten habe, nicht wahrzunehmen.

Prof. Dr. iur. utr. Ralph Weber

Beitragsbilder: Nils Borgward und Laura Schirrmeister

Der Schreibtisch kann weg, der Hochschulsport her

Der Schreibtisch kann weg, der Hochschulsport her

Yes, jetzt kannst du wieder richtig aktiv werden, der Hochschulsport geht nämlich wieder los! Du kannst deine Sportsachen packen, dich aufs Fahrrad schwingen oder gleich zum neuen Sportkurs joggen. Dann darfst du auch schon mit Tai Chi, Qigong, Jugger oder Theatersport beginnen.

Eine kleine Reise in die Zukunft:

Am 12.10. um 12 Uhr bist du eine*r der ersten gewesen, der*die sich für den Sportkurs angemeldet hat. Du wolltest unbedingt an einem der Kurse teilnehmen. Dabei hattest du die freie Wahl zwischen hippen Kursen wie Hula Hoop Fitness, Akrobatik Yoga, Winter-Beachvolleyball oder Contemporary/Improvisation Tanz. Es wurden aber auch die altbewährten Kurse angeboten, beispielswiese HIIT, Yoga, Kraftsport, Zumba oder Kickboxen. Bei der Kursauswahl ist wirklich für alle etwas dabei!

Im Nachhinein denkst du dir vielleicht, dass du die Videos von Pamela Reif und Bodykiss während des Lockdowns ernster hättest nehmen sollen. Es wäre auch gut gewesen, wenn du dir die CoFit-Artikel vom webmoritz. nicht nur durchgelesen hättest, sondern auch umgesetzt. Denn dein gewählter Kurs aus dem neuen Hochschulsport-Programm ist anstrengender als erwartet. Schon vor Beginn des Kurses fiebertest du dem neuen Programm des Hochschulsports entgegen, denn du hattest das dringende Bedürfnis, wieder rauszugehen, um Sport zu machen. Auf die Online-Kurse, die der Hochschulsport anbietet, hattest du keine so große Lust. Sie hörten sich zwar interessant an, wie zum Beispiel das Early Bird Workout oder Zirkeltraining, aber du wolltest lieber raus. Denn endlich ist es soweit und du freust dich darauf, dass der Hochschulsport in der Halle wieder richtig losgehen kann. Du kannst dich nicht nur auspowern, sondern auch neue Leute kennenlernen. Daher gilt bei allen Sportkursen in Präsenz die 3G-Regel.

Vielleicht sieht man sich beim nächsten Kurs!

Hier nochmal die Facts zum Hochschulsport im Wintersemester 2021/22:

  • Kurszeitraum18.10.2021 bis 30.1.2022
  • Einschreibung: ab Montag, den 18.10.2021, 12.00 Uhr
  • 3G-Regel
  • Kurse sowohl in Präsenz als auch online
  • über 1500 Plätze
  • Hier kommst du zu den genauen Sportkursen!

Beitragsbild: Gabin Vallet auf Unsplash

Empty chairs at empty tables: StuPa not dead but gone

Empty chairs at empty tables: StuPa not dead but gone

27 Plätze sind eigentlich in unserem Studierendenparlament (StuPa) vorgesehen. Aktuell sind 18 davon besetzt. Zur Beschlussfähigkeit braucht es die Hälfte, zu erfolgreichen Wahlen mehr als die Hälfte. Immerhin wurden es im Laufe der letzten Sitzung noch 8.

Leer ist das StuPa eigentlich nicht. Im BigBlueButton-Raum finden sich am vergangenen Dienstag, den 07.09.2021, wenigstens 27 Leute ein. Der AStA-Vorsitzende Hennis hebt das am Ende im TOP Sonstiges lobend hervor, denn es zeigt das Interesse der Studierendenschaft an der Hochschulpolitik unserer Uni. Die Kirsche auf der HoPo-Torte wäre natürlich, wenn das StuPa selbst auch so ein Interesse an seiner eigenen Arbeit hätte. Denn von den anwesenden 27 Leuten waren gerade einmal 5 StuPist*innen – Bennet, Felix, Niclas, Yannick und ja, auch Leon, den wir leider übersehen haben (sorry, Leon). Immerhin 3 Leute – Annalena, Fabian F. und Patrick – haben es geschafft, ihre Stimmen zu übertragen.

Was für Auswirkungen das auf die Arbeit des StuPas hat, zeigt sich schnell. Mit anfänglich nur 6 Stimmen, darunter immerhin 3 anwesenden Mitgliedern, kann nicht einmal die Tagesordnung be­schlossen werden. Natürlich, alle, die schon länger im StuPa mit dabei sind, wissen, dass eine Sitzung, die wegen zu geringer Teilnehmendenzahl frühzeitig beendet werden muss, nichts Ungewöhnliches ist. Auch am Ende der vergangenen Legislatur wurde es langsam knapp: Die 17. ordentliche und damit letzte Sitzung erreichte mit 14 von 27 Stimmen gerade so die Beschlussfähigkeit, und das erst nach längerem Warten. Auch aufgeregtes Umherschreiben und -telefonieren, um verzweifelt Stimmübertragungen anzufordern, wird in den letzten Sitzungen einer Wahlperiode schon zur Routine. Der bedeutende Unterschied ist jedoch, dass die erwähnte 17. ordentliche Sitzung die insgesamt vierundzwanzigste Sitzung der Legislatur war (inklusive sieben außerordentlicher Sitzungen). Am letzten Dienstag dagegen traf sich das StuPa dieser Legislatur erst zum zehnten Mal.

Entwicklung der anwesenden Stimmen
(Anm.: Die 2. ordentliche Sitzung wurde mit 13 Stimmen begonnen, erreich
te aber im Laufe des Abends 17, s. unten. Für den TOP, an dem die Stimmenanzahl eine Rolle spielte – die AStA-Wahlen – waren 15 Stimmen anwesend. Dieser Wert wurde daher für die Statistik genutzt.)

Und die Tendenz fällt weiter. Während es noch 21 von 23 StuPist*innen zur 1. Sitzung dieser Legislatur geschafft haben, waren es auf der 3. nur noch 16 von 19. Die letzte ordentliche Sitzung war mit 9 von 18 StuPist*innen zumindest gerade so beschlussfähig. Die volle Anwesenheit wurde übrigens auf keiner Sitzung erreicht. Auf dem Studierendenportal finden sich aktuell nur die Anwesenheitslisten von 4 Sitzungen, sodass lediglich spekuliert werden könnte, wer wann anwesend war (und wir möchten ja nicht wieder Leon vergessen). Eine kleine Ehrenmedaille sollen Bennet und Niclas dennoch erhalten, da sie es schafften, auf 4 von 4 Sitzungen physisch anwe­send zu sein. 8 weitere (Fabian B., Fabian F., Kristen, Friederike, Patrick, Lea, Yannick, Felix) waren ebenfalls immer entweder in persona oder per Stimmübertragung mit dabei. Das heißt, es gelang wenigstens 10 von 18 Leuten, an 4 aufeinanderfolgende Sitzungszeiten zu denken. Klingt fast wie ein zynischer Scherz, ist aber leider wahr.

Die letzte StuPa-Sitzung am vergangenen Dienstag stellte jedoch einen weiteren Tiefpunkt dar. Nicht nur wegen der niedrigen Zahl der Anwesenden, sondern auch, weil sie einige Fragen über die Sinnhaftigkeit des Parlaments aufwarf. Denn die außerordentliche Sitzung war bewusst nach längerer Zeit wieder im Onlineformat einberufen worden, um möglichst vielen StuPist*innen die Schwelle so flach wie möglich zu schleifen. Immerhin ging es um etwas: Vor Kurzem war von unserem Senat eine neue Wahlordnung beschlossen worden, die zumindest für die akademi­schen Gremien elektronische Wahlen ermöglichen soll. Nun wollten die studentischen Gremien entspre­chend nachziehen. Denn elektronische Wahlen würden nicht nur den bürokratischen Aufwand niedriger halten, sondern auch in Zeiten von Klimawandel und Pandemie einen deutlichen Vorteil schaffen. Um die Wahlordnung zu ändern, braucht es jedoch eine Satzungsänderung, und für diese eine 2/3-Mehrheit, also aktuell 12 StuPist*innen.

SitzungStimmen zu BeginnStimmen am EndeStuPist*innen insgesamt
konstituierende20 (18|2)1623
1. ordentliche21 (18|3)23
1. außerordentliche21 (19|2)23
2. ordentliche13 (12|1)1719
3. ordentliche16 (15|1)1219
4. ordentliche14 (9|5)19
5. ordentliche14 (9|5)19
6. ordentliche13 (8|5)19
7. ordentliche9 (6|3)9 (5|4)18
2. außerordentliche6 (3|3)8 (5|3)18
(Anm.: Die beiden Werte hinter der Stimmenanzahl unter „Beginn“ und „Ende“ geben jeweils die selbst anwesenden und die mit Stimmübertragung anwesenden StuPist*innen wieder. Das Feld unter „Ende“ ist freigelassen, wenn die Stimmzahl im Laufe der Sitzung entweder gleich geblieben ist oder sich kein genauer Wert aus dem Protokoll ableiten ließ.)

Eine solche Mehrheit erreichte das StuPa immerhin noch auf der 6. ordentlichen Sitzung. Die 7. schaffte es noch zur Beschlussfähigkeit. Das genügte zumindest, um die Tagesordnung anzunehmen. Wahlen hingegen benötigen die Mehrheit der insgesamt vorhandenen Stimmen, also aktuell 10 der 18 StuPist*innen. Sollte sich also ein*e Studierende*r ernsthaft für eine der freien AStA-Referatsstellen interessieren, könnte die Person zwar einmal nett in die Runde winken und sich freundlich vorstellen, auf eine Wahl braucht sie aber nicht zu hoffen. Und selbst, wenn die erfor­derlichen 10 Stimmen wieder erreicht werden können, ist eine Wahl weiterhin mit gewissen Problemen verbunden. Denn um erfolgreich gewählt zu werden, müsste es den Bewerber*innen gelingen, alle 10 Stimmen auf sich vereinen zu können, doch die eine Gegenstimme oder die andere Enthaltung lässt sich nur selten vermeiden. Einfacher geht es natürlich, wenn sich die StuPist*innen dadurch einem indirekten Wahlzwang ausgesetzt fühlen: Eine Gegenstimme aus eigener Überzeugung kann unter 27 Stimmen ein wichtiges und relevantes Zeichen setzen, unter 10 Stimmen wird sie jedoch schnell zur frustauslösenden Wahlblockade.

Es bleibt abzuwarten, ob es der morgigen Sitzung unseres Studierendenparlaments gelingen wird, mehr Stimmen zusammenzubringen. Wünschenswert wäre es, denn nur so könnte die geplante Wahlordnungsänderung noch rechtzeitig für die nächsten Wahlen abgesegnet werden. Und nur so würde es dem StuPa gelingen, einen Teil seiner hochschulpolitischen Wichtigkeit zurückzuerlangen.

Was? 8. ordentliche Sitzung des Studierendenparlaments
Wann? Dienstag, 14.09.2021, 20 Uhr c.t.
Wo? Digital über den moodle-Kurs des StuPas

Anmerkung:
Sämtliche Zahlen, die in diesem Artikel einander gegenübergestellt werden, wurden vom Redakteur selbst aus Anwesenheitslisten, Protokollen und webmoritz.-Livetickern zusammengezählt. Hierbei sowie bereits bei der Erfassung während der Sitzung können natürlich immer Fehler entstehen. Die Angaben sind dementsprechend ohne Gewähr.

Beitragsbild: Dari Oberholster auf Pixabay
Jonathan Dehn: StuPa-Liveticker-Grafik

In 9 Jahren zur 0-Bilanz: CO2-Neutralität 2030 an der Universität Greifswald

In 9 Jahren zur 0-Bilanz: CO2-Neutralität 2030 an der Universität Greifswald

Im Artikel 2 des Pariser Klimaabkommens ist es festgehalten: Jedes Land ist dazu verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, um die Klimaerwärmung auf nicht mehr als 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau zu halten. Für Deutschland bedeute das eine Klimaneutralität bis 2027, höchstens 2030. Angesetzt ist von der aktuellen Bundesregierung 2045, also nach jetzigem Stand mehr als ein Jahrzehnt zu spät. Unsere Universität will mit besserem Beispiel vorangehen.

Gehaltvoller als Knäckebrot

Fast drei Monate ist es nun her, dass der erweiterte Senat unserer Universität eine CO2-Neutralität bis 2030 beschlossen hat. Ursprünglich war in dem Antrag noch 2035 vorgesehen, also eine jährliche Reduzierung von 7,1 Prozent, da das alte Rektorat eine Reduzierung von 10 Prozent für unrealistisch erachtete. Hannes Damm wagte dennoch den Versuch und stellte den Änderungsantrag, 2035 auf 2030 runterzusetzen und damit die 7,1 Prozent auf 11,1 Prozent zu erhöhen. „Gerade die [Studierenden und Hochschulangehörigen] sehe ich als Akteur*innen, die da vorangehen müssen, um den anderen, die skeptischer sind, eben zu beweisen: Hey, es geht“, sagte der Physik-Promo­tionsstudent im Interview mit webmoritz. „Das heißt nicht, dass wir nicht mehr lehren können oder dass wir alle nur noch Knäckebrot essen müssen, sondern es heißt einfach, dass das funktionie­ren kann und dass wir auch Forschung dafür machen, dass es funktioniert.“

Im Senat appellierte er vor allem an die Statusgruppe der Professor*innen, die in ihrer Lehrfunktion zuallererst den Studierenden verpflichtet sind. Und Klimapolitik ist Jugendpolitik. Was für ältere Generationen nur in den Anfängen spürbar sein wird, werden wir in ganzer Linie erfahren. Am Ende sorgte Hannes‘ Rede zwar nicht für eine große Zustimmung – die Stimmen für den Änderungsantrag lagen nur knapp über den Gegenstimmen – aber es genügte doch zumindest, damit sich ein großer Teil der Anwesenden enthielt.

Dabei ist das Ziel, klimaneutral zu werden, für unsere Universität bei weitem keine neue, bahnbre­chende Idee. Schon 2012 hieß es im Abschnitt „Menschen und ihre Institutionen“ aus dem damals festgelegten Leitbild unserer Uni:

„Alle in der Universität tätigen Menschen benötigen für eine erfolgreiche Arbeit gute äußere Bedingungen […] Sie [die Universität] will CO2-neutral werden. Die Administration versteht sich als Dienstleister der Wissenschaft und fördert unter effizientem Einsatz aller universitären Ressour­cen die nachhaltige Entwicklung zu einer umweltgerechten und barrierefreien Universität.“

Leitbild der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (10. Oktober 2012)

Am 18. Juli 2018 bekannte sich der Senat schließlich zu den „Leitlinien zur Umsetzung des Ziels CO2-neutrale Universität“, die das im Leitbild festgehaltene Vorhaben konkretisieren sollten. Die Leitlinien lieferten zwar noch keine genaueren Maß­nahmen, legten aber zumindest fest, dass alle Gremien und sonstigen Zuständigkeitsbereiche der Universität gemeinsam den Klimaschutz fördern und an der Vermeidung unnötiger Emissionen mitwirken sollen. Als Ideenanregungen wurden damals bereits die Einsparung bei Ressourcen, Materialien und Technologien genannt, ein niedriger CO2-Ausstoß bei Exkursionen und Dienstrei­sen sowie eine möglichst klimafreundliche Flächenbewirtschaftung der universitätseigenen Liegen­schaften. Konkrete Zahlen für die Zielsetzung gaben die Leitlinien noch nicht mit.

AGs vs. CO2

Der im Juni beschlossene Antrag geht nun endlich etwas mehr ins Detail. Da einige Werte, wie zum Beispiel der exakte aktuelle CO2-Ausstoß unserer Uni, noch nicht ermittelt wurden, einigte sich der Senat darauf, zunächst Punkte 1 und 2 des Antrages zu beschließen, und für Punkte 3 bis 5 bis zur kommenden Senatssitzung am 15. Sep­tember zu warten. Konkret bedeutet das: Alle relevanten Akteur*innen (Unileitung, Verwaltung, Fakultäten, Studierendenschaft) müssen in die Umsetzung der Klimaschutzstrategie mit einbezogen werden, der aktuelle Stand soll in einem großen Monitoring im Turnus von drei Jahren erfasst werden (Punkt 1). Und die CO2-Neutralität soll bis 2030 bei einer jährlichen Reduzierung von 11,1 Prozent er­reicht werden, wobei sämtliche direkte und indirekte Emissionen aus Strom und Wärme, Dienst­reisen, Materialbeschaffung und ähnlichem berücksichtigt werden, aber auch die Bewirtschaftung der universitären Flächen (Punkt 2).

Auf die Septembersitzung verschoben wurden somit die Maßnahmenvorschläge für die einzelnen Handlungsfelder Betrieb/Verwaltung, Steuerung/Governance, Forschung, Lehre und Transfer. Dazu zählt auch die Einrichtung von sechs verschiedenen Klimaschutz-Arbeitsgemeinschaften, die ein Kernelement der Strategien darstellen. Die AGs sollen auch für uns Studierende eine direkte Ein­bringungmöglichkeit bieten, denn neben Mitgliedern aus Nachhaltigkeitskommission, Rektorat und Universitätsmedizin sind auch Plätze für Studierende, Wissenschaftler*innen (wie zum Beispiel Scientists4Future) oder andere Externe vorgesehen. Zwei- bis dreimal im Jahr sollen sich die ein­zelnen AGs treffen und über die weiteren Schritte beraten. Durch diese Verteilung sollen die Schnittstellen und damit ineffiziente Doppelstrukturen möglichst klein gehalten werden. Außerdem hält sich so der Arbeitsaufwand für alle Beteiligten in Grenzen, was der Schaffung neuer Stellen vorbeugen könnte.

1. AG SteuerungskreisAufgabenpriorisierung und -verteilung, Monitoring, Berichterstattung, Kompensation, Finanzierung, Personal, Fortbildung, Hochschulpolitik
2. AG Energie & GebäudeEnergie, Strom, Wärme, Kälte, Wasser, nachhaltiges Bauen, Instandhaltung, Kampagnen und Befragungen zu Themen wie Homeoffice
3. AG Campus & LändereienManagement und entsprechende CO2-Reduzierung bei den Ländereien und auf dem Campus
4. AG Mobilität, IT & LogistikDienstreisen, Fuhrpark, Exkursionen, Arbeitswege, Lieferung, Infrastruktur, Digitalisierung, Endgeräte, E-Mobilität, Befragungen
5. AG Beschaffung & VergabeBüromaterial, Dienstleistungen, Druckerzeugnisse, klimaneutraler Versand, Recyclingpapier, Beschaffungsleitlinien, Müll
6. AG Ernährung & VeranstaltungsmanagementMensa, Catering, Auslandsaufenthalte

Trotz geäußerter Kritik am Verwaltungsaufwand, den die Klimastrategie mit sich bringen würde, und einem kurzen Disput über die Gültigkeit der Abstimmung zum Änderungsantrag, zeigte sich die Meinung des Senats im finalen Ergebnis deutlich: Niemand stimmte gegen die Klimaschutz­strategie, nur wenige enthielten sich. „Es war eine sehr eindeutige Entscheidung am Ende für die Gesamtstrategie 2030“, sagt Hannes, „und da bin ich auch ein bisschen stolz drauf.“

Mit Fläche zum Erfolg

Trotz aller Euphorie stellt sich die Frage, ob es sich bei dem beschlossenen Antrag nicht am Ende nur um ein gut gemeintes Wunschdenken handelt. Auch auf der Senatssitzung vom Juni wurden Zweifel geäußert: Obwohl das Leitbild 2012 bereits Klimaneutralität vorsah, konnte unsere Uni in den letzten zehn Jahren keine nennenswerten Einsparungen in den Bereichen Wärmeenergie und Mobilität erzielen. Das in den nächsten zehn Jahren so drastisch zu ändern, könnte sich schwierig gestalten.

Dieser Skepsis gegenüber stehen jedoch die sehr guten Voraussetzungen, die unsere Universität hat, wenn sie nur richtig genutzt würden. Neben noch unausgeschöpften Einsparungen durch Gebäude­sanierungen oder die Schaffung von mehr erneuerbarer Energie, zum Beispiel über Photovoltaik­anlagen auf universitären Dächern, bergen vor allem die universitätseigenen Flächen ein riesiges Potential. „Die Universität Greifswald ist die größte Flächeneigentümerin an Universitäten überhaupt in Deutschland“, erklärt uns Hannes. „Aber damit geht eben auch eine Verantwortung für die Flächen einher, jedenfalls nach meiner Überzeugung. Da sind viele trockengelegte Moorflächen dabei, da sind Waldflächen dabei […] Wir haben teilweise auch nasse Moore, die in einem ganz guten Zustand sind. Das Ökosystem darfst du nicht unterschätzen.“ Eine wichtige Rolle werden dabei die universitären Wälder spielen, die als sehr effiziente Kohlenstoffsenke fungieren, aber auch die vielen Moorflächen. Von denen ist ein großer Teil zurzeit allerdings noch trockengelegt. Hier werden also weitere Forschungen in der Paludikultur und Gespräche mit den Eigentümer*innen notwendig, um zu zeigen, dass Moor auch nass bewirtschaftet werden kann.

Andere Maßnahmen werden auch direkt für uns Studierende spürbar sein. Bereits jetzt laufen Verhandlungen mit Stadt und Land zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und auch die Fahr­radinfrastruktur soll weiter verbessert werden. Das Voranbringen der Digitalisierung wird ein wich­tiger Faktor sein sowie eine Umstellung im Essensangebot der Mensen auf weniger fleischhaltige Gerichte. Zudem sollen Angebote geschaffen werden, die unternommenen Strategien der nächsten Jahre auch wissenschaftlich von Studierendenseite zu begleiten, so zum Beispiel in Form von Abschlussarbeiten. Wer als Studierende*r direkt mitmischen will, kann sich an die hochschulöffent­lich tagende Nachhaltigkeitskommission wenden oder Ideen an die AG Ökologie oder das AStA-Referat für Umweltpolitik und Nachhaltigkeit (asta_oekologie@uni-greifswald.de) weiterleiten. Und hoffentlich dann bald auch an die sechs Klima-AGs.

„Ich bin echt zuversichtlich. Wir stellen uns gerade gut auf als Studierende, da mitreden und mitwirken zu können. Jetzt müssen wir es schaffen, auch an die Umsetzung zu kommen. Und dafür ist es wichtig, dass wir konkrete Ziele haben und dass wir jetzt auch konkrete Maßnahmen ausfor­mulieren und aushandeln.“

Hannes Damm

Der nächste wichtige Schritt dafür wird die kommende Senatssitzung am 15. September sein. Wir haben außerdem bereits im Vorfeld Fragen über den aktuellen Stand der Umsetzung an die Nachhaltigkeitskommission gestellt, allerdings wollte man dort mit einer Stellungnahme bis nach der Senatssitzung warten. Welche Antworten wir erhalten werden und was die Sitzung ergibt, erfahrt ihr nach dem 15. September hier auf dem webmoritz.

Senatssitzung
Wann? 15.09.2021, 13:30 Uhr
Wo? Hörsaal 3/4, Ernst-Lohmeyer-Platz 6

Beitragsbild: Franziska Schlichtkrull

Demo für die Bildung

Demo für die Bildung

Am kommenden Samstag, den 11. September, findet ab 13 Uhr eine Bildungsdemo in Greifswald und Rostock statt. Anlass ist die Bundes- und Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Studierendenschaft fordert von der Politik mehr Geld für Studium und Lehre, eine bessere Finanzierung der Studierendenwerke, bessere Bedingungen für das BAföG für Studierende sowie bessere Arbeitsbedingungen für junge Wissenschaftler*innen.

Die Idee der zeitgleichen Demonstrationen in Rostock und Greifswald entstand nach Aussage des AStA-Vorsitzenden, Hennis Herbst, in der Landeskonferenz der Studierendenschaften, die hochschulübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Studierendenschaften in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen und stärken soll. Auf der Demo in Greifswald werden auch Studierende aus Stralsund und Neubrandenburg erwartet.

Die Veranstaltung beginnt um 13 Uhr mit einer Kundgebung auf dem Berthold-Beitz-Platz. Anschließend wird ein Demozug mit Musik bis zum Rubenowplatz ziehen. Dort soll gegen 15 Uhr laut AStA auch Freibier „für alle lautstarken Teilnehmerinnen“ bereitgestellt werden. Neben Vertreterinnen der Studierendenschaft wird auch unsere Rektorin anwesend sein.

Nach anfänglichen Problemen mit der mobilen Audioanlage, soll diese nun von der universitären Hörsaaltechnik zur Verfügung gestellt werden. Es bleibt also abzuwarten, ob die Referent*innen am Samstag zu hören sein werden oder an den knapp bemessenen technischen Ressourcen der universitären Lehre scheitern – was ihrer Botschaft wohl noch mehr Stimmkraft verleihen würde. 

Das Wichtigste auf einen Blick
Was?
Bildungsdemo für die Verbesserung von Studium und Lehre
Wann? Samstag, 11. September, ab 13 Uhr
Wo? Treffpunkt ist am Berthold-Beitz-Platz
Wer? Organisatorin ist die Studierendenschaft, vertreten durch den AStA

Beitragsbild:  Juliana Romão auf Unsplash