Sommer, Sonne, Vollversammlung

Sommer, Sonne, Vollversammlung

Willkommen zurück im echten Leben! Greifswald summt vor lauter Veranstaltungen, die endlich nachgeholt oder wie gewohnt umgesetzt werden können. Nicht nur die 24h-Vorlesung, Podiumsdiskussionen, Konzerte und Partys stehen auf dem Programm, auch die studentische Vollversammlung wird nächsten Dienstag um 14 Uhr nach zweijähriger Pause auf Bildschirmen und Servern wieder in den Lohmeyer-Hörsaal 3/4 geholt.

Voll, ver, what?

Die Vollversammlung (VV) ist ein beratendes Organ der Studierendenschaft und satzungsgemäß dafür da, zur Meinungsbildung der Studierendenschaft beizutragen. Anders als in anderen Gremiensitzungen haben bei der VV alle Studierenden sowohl Antrags- und Rede- als auch Stimmrecht. Die Versammlung soll ein Mal pro Semester stattfinden. Durch die Pandemie, einer mit Serverüberlastung gescheiterten VV und zwei digitale VV liegt das letzte Zusammenkommen der Studierendenschaft live und in Farbe allerdings schon weit zurück, nämlich im Dezember 2019. Umso wichtiger ist es also jetzt, möglichst viele Ideen und Meinungen zu hören.

Die Vollversammlung läuft in etwa wie folgt ab: Es gibt ein Tagespräsidium, das die VV leitet, und eine Tagesordnung, auf der eure eingereichten Anträge und oft auch ein paar Info-Punkte stehen. Daneben gibt es noch Raum für sonstige “freie” Anmerkungen. Wie auch im Studierendenparlament gibt es die Möglichkeit für Geschäftsordnungsanträge, bei denen zum Beispiel die Diskussion “zurück zur Sache” gelenkt werden kann. Aber keine Angst vor zu viel Formalia, das Präsidium wird euch sicher durch die Sitzung führen und beratend zur Seite stehen, wenn ihr euch bei etwas unsicher seid.

Wie könnt ihr mitmachen?

Das Wichtigste ist zunächst eure Anwesenheit. Denn erst bei 3 % der Studierendenschaft ist die VV offiziell beschlussfähig. Das zu erreichen war immer nahezu utopisch – bis zur Pandemie! Ja, wer hätte gedacht, dass die mangelnde Beteiligung an der Vollversammlung anscheinend an dem Weg bis zum Lohmeyer-Campus lag, denn bei der digitalen Variante waren plötzlich genug Anwesende eingeschaltet. Um euch ein wenig zu motivieren, hier ein Auszug aus unserem Live-Ticker, als die Beschlussfähigkeit erstmals festgestellt wurde (da bin ich fast vom Stuhl gefallen): “Bianca checkt kurz, ob wir schon auf die nötigen Teilnehmenden gekommen sind und OH MY FREAKING GOD wir sind 309 Studis und damit BESCHLUSSFÄHIG!”

Wie auch immer die Anwesenheit ausfallen wird: Lasst diese formale Hürde nicht zu einer tatsächlichen werden: Selbst wenn die Anträge nicht beschlussfähig abgestimmt werden sollten, hilft eure Stimme doch, um ein deutliches Meinungsbild der anwesenden Studierenden festzustellen, das dann in den weiteren Gremien berücksichtigt werden kann. Ihr könnt eure Meinung zum Besten geben und den studentischen Themen, die euch am Herzen liegen, eine Stimme verleihen.

Wenn ihr Anträge stellen wollt, dann habt ihr noch bis diesen Sonntag, den 12.06., um 23:59 Uhr Zeit (dafür müsst ihr nicht mal bis zum roten Fristenbriefkasten). Das entsprechende Formular findet ihr unter diesem Link im Studierendenportal. Ihr könnt euren ausgefüllten Antrag dann einfach beim AStA einwerfen oder per Mail an asta_gefue@uni-greifswald.de schicken. Stand Freitagabend sind übrigens erst zwei Anträge eingegangen.

Solltet ihr noch auf der Suche nach Inspiration sein, dann schaut doch zum Beispiel in die verschiedenen Live-Ticker des webmoritz.! Bei den letzten VV wurden beispielsweise Anträge für mehr Nachhaltigkeit, Aufenthaltsräume, Tischkicker oder ein Studium ohne Prof. Ralph Weber gestellt.

Das Wichtigste auf einen Blick:
Was? Studentische Vollversammlung
Wann? Dienstag, 14.06.2022, 14:15 Uhr
Wo? Ernst-Lohmeyer-Platz 6, Hörsaal 3/4

Zur Vorbereitung auf volle Hörsäle: Einblicke in die letze Präsenz-VV

Bitte beachtet: Sobald ihr euch das Video anseht, werden Informationen darüber an Youtube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu findet ihr unter Google Privacy.

Beitragsbild: Annica Brommann

Die neue Internationalisierungsstrategie – eine Chance um ganz oben mitzumischen?

Die neue Internationalisierungsstrategie – eine Chance um ganz oben mitzumischen?

Die Universität Greifswald möchte internationaler werden und dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Zu diesem Zweck wurde von einer Kommission sowie fünf Expert*innengruppen eine neue Internationalisierungsstrategie erarbeitet. Diese wurde durch die Hochschulleitung, die Fakultäten und durch Studierende geprüft und schließlich am 20.04.2022 durch den Senat, also dem Parlament der Universität, verabschiedet. Die verfassten Ziele sollen bis 2030 erreicht werden, wobei die ersten Handlungsziele bis zum Ende der ersten Amtszeit der jetzigen Rektorin Prof. Dr. Katharina Riedel, am 31.03.2025, festgelegt sind.

Unter Internationalität versteht sich eine internationale Zusammensetzung sowie eine internationale Wirkung und Reputation der Universität. Mithilfe der Internationalisierungsstrategie soll diese in allen Bereichen, darunter vor allem in Forschung, Lehre und Verwaltung, gesteigert werden. Der Fokus liegt dabei ganz deutlich darauf, international mehr gesehen zu werden bzw. eine bessere Reputation zu erlangen. Zur erfolgreichen Umsetzung sollen alle Universitätsmitglieder mit einbezogen werden. Dabei sind international erfolgreiche Wissenschaftler*innen, international motivierte Lehrende und Studierende sowie sprachlich und interkulturell geschulte Mitarbeiter*innen der Verwaltung von besonderer Bedeutung. Durch den Ausbau der Digitalisierung, gezielte Kooperationen mit anderen Universitäten und international ausgelegte Studienprogramme soll die Internationalität ebenfalls gesteigert werden. 

Jedes Auslandssemester ist nun nicht mehr nur ein Vorteil für die persönliche Entwicklung, sondern auch ein Gewinn für die Internationalität der Universität.

Zuletzt wurden 2016 Strategien und Maßnahmen für die Internationalisierung durch das damalige Rektorat entwickelt. Im letzten Jahr starteten dann die neuen EU-Mobilitätsprogramme, welche sich vor allem mit Erasmus+ befassen. Dies veranlasste die Universität, ihre Strategie zu überarbeiten und neu festzulegen. Die Internationalisierungsstrategie ist in ein Strategiepapier, ein Handlungspapier und in einen Maßnahmenkatalog unterteilt. Das Strategiepapier beschreibt die strategischen Ziele, die bis 2030 erreicht werden sollen, während das Handlungspapier die Maßnahmen auflistet, die bis 2025 zur Umsetzung dieser unternommen werden sollen. Der Maßnahmenkatalog beinhaltet weitere bereits erkannte Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten, die als Anregung für zukünftige Maßnahmen dienen können. 

Das Strategiepapier, Handlungspapier und der Maßnahmenkatalog sind jeweils in sechs Kapitel unterteilt: Internationale Sichtbarkeit, Kernaufgaben der Universität als Handlungsfelder für die Internationalisierung, Querschnittsaufgaben der Internationalisierung, Internationalisierung der Verwaltung, Digitalisierung als strategisches Instrument der Internationalisierung sowie Monitoring und Steuerung.

Internationale Sichtbarkeit

Durch den Ausbau der Bereiche Hochschulkommunikation und Hochschulmarketing soll die internationale Sichtbarkeit der Universität verbessert werden. Hierfür soll die Universität Exzellenz in Forschung und Lehre erreichen (Anmerkung: In der Senatssitzung am 18.05.2022 wurde von der Rektorin erklärt, dass die Uni aktuell nicht an der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder teilnehme, da dies keine zusätzlichen Fördergelder bedeute und die Energie zur Einreichung einer Strategie lieber in anderweitige Projekte gesteckt werden solle). Außerdem wird eine internationale Vernetzung der Wissenschaftler*innen und eine enge Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Region als wichtig empfunden. Des Weiteren ist die Erstellung eines internationalen Profils und die Veranstaltung von mehr internationalen Tagungen geplant. Zudem möchte die Universität eine gute Platzierung in den Hochschulrankings Times Higher Education und QS World University erreichen, wobei sie zurzeit bei Times Higher Education einen Platz zwischen 351 und 400 von insgesamt über 1200 Universitäten innehält. Um die internationale Präsenz zu steigern, soll die digitale Präsenz, wie zum Beispiel die Fakultäts- und Institutsseiten, zunehmend deutsch- und englischsprachig werden. 

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier
Maßnahmen Zuständigkeit
Aktualisierung des Konzepts für das internationale Hochschul-Marketing Hochschulkommunikation, Hochschulmarketing
Optimierung der Website zum Themenfeld Forschung: Informationen zur Forschungsinfrastruktur/internationalen Kooperationen und Verbundprojekten Fakultäten, Hochschulkommunikation, Zentrum für Forschungsförderung und Transfer
Entwicklung internationaler Aspekte einer allgemeinen Alumnistrategie studentischer Prorektor, Fakultäten, Rektorat
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog
Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Die spezifischen Stärken und Alleinstellungsmerkmale der Universität müssen herausgearbeitet werden. Diese können zielgerichtet zur Gewinnung von internationalen Wissenschaftler*innen, Doktorand*innen und Studierenden verwendet werden.

Durchführung eines Markenkernprozesses in 2022;

Berücksichtigung der internationalen Sichtbarkeit im Rahmen des gesamtuniversitären Markenkernprozesses

Hochschulkommunikation, Hochschulmarketing, Rektorat, externe Agentur

2

Die im Webauftritt Forschung bereit gestellten Informationen entsprechen nicht dem aktuellen Stand und müssen so aufbereitet werden, dass die UG sich als attraktiver Forschungsstandort sichtbar präsentiert

Im Handlungspapier vertreten: Optimierung der Website zum Themenfeld Forschung: Informationen zur Forschungsinfrastruktur/ internationalen Kooperationen und Verbundprojekten

Fakultäten, Hochschulkommunikation, ZFF

3

Es fehlt ein umfassendes Konzept für internationales HS-Marketing, was u.a. auch auf fehlende finanzielle und personelle Ressourcen zurückzuführen ist.

Bereitstellung von finanziellen und personellen Ressourcen

Im Handlungspapier enthalten: Aktualisierung des Konzepts für das internationale Hochschul-Marketing

Hochschulkommunikation, Hochschulmarketing

4

Es bestehen vielfältige Beziehungen innerhalb der Wissenschaftsregion NordOst. Diese Vernetzung muss mehr intern und extern sichtbar gemacht werden.

Festlegung zentraler Koordination und Definition der Akteur*innen

  • Etablierung erforderlicher regelmäßiger Kommunikationsstrukturen für alle inner- und außeruniversitären Akteur*innen

Rektorat u.a.

5

Neben einem allgemeinen Konzept für das internationale HS-Marketing müssen auch Konzepte und Verfahren für eine länderspezifische Vermarktung entwickelt bzw. etabliert werden.

Festlegung von Zielregionen

Schaffung von finanziellen und personellen Ressourcen

verstärkte Nutzung von GATE-Germany zur internationalen Vermarktung

IO, Rektorat

6

Die bestehende Alumniarbeit an der UG ist generell noch von Einzelinitiativen bestimmt. Hier bedarf es eines universitätsweiten Konzepts, das auch internationale Alumni einschließt, die zur internationalen Sichtbarkeit der UG beitragen.

Im Handlungspapier enthalten:

Entwicklung internationaler Aspekte einer allgemeinen Alumnistrategie

studentischer Prorektor, Fakultäten, Rektorat

7

Die UG sollte sich verstärkt auch in fachspezifischen internationalen Alumni-Netzwerken engagieren

Mitwirkung am Aufbau fachspezifischer internationaler Expert*innen- / Alumni-Netzwerken

8

Die UG soll als attraktiver Konferenz- und Seminarort sichtbar werden.

Bewerbung der UG als Tagungsort mit großen Hörsälen inklusive moderner Konferenztechnik (2024/5 Ausbau der Hotelbetten ebenfalls zu erwarten)

Bewerbung des Exkursions-Tagungs-Centers (ETC) Hiddensee als Seminarort

 

u.a. Stadt (Hotels)

 

Kernaufgaben der Universität als Handlungsfelder für die Internationalisierung

Dieses Kapitel wurde in die Abschnitte Forschung und Transfer, Lehre und Studium und „Third Mission“ unterteilt. 

Forschung und Transfer. Mithilfe der Internationalisierung der Forschung möchte die Universität einen größeren Einfluss auf internationale Forschungsnetzwerke haben und insgesamt international besser vernetzt sein. Besonderer Fokus liegt dabei auf den fünf aktuellen Forschungsschwerpunkten der Universität. Dafür sollen internationale wissenschaftliche Standards umgesetzt werden, der Anteil an international anerkannten Wissenschaftler*innen und Doktorand*innen erhöht werden und die Beteiligung an internationalen Kooperationen und Verbundprojekten gesteigert werden, wodurch ebenfalls die Zahl der Publikationen und Zitationen steigen soll. 

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier
Maßnahmen  Zuständigkeit
Durchführung von Perspektivgesprächen mit Instituten/Lehrstühlen/Arbeitsgruppen Prorektor*in für Forschung
Aufbau eines Promotor*innen-Pools zur Unterstützung bei Antragsstellungen Zentrum für Forschungsförderung und Transfer
Einrichtung themenbezogener Kooperationsformate mit strategischen Partneruniversitäten Fachbereiche, Zentrum für Forschungsförderung und Transfer, International Office
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Der Anteil internationaler Forschender soll erhöht werden. Dies kann durch Einwerbung themen- und personenbezogener Drittmittelprojekte erreicht werden.

Bekanntmachung und Nutzung von Fördermöglichkeiten

Angebot von Informationsveranstaltungen zu themen- und personenbezogenen Fördermöglichkeiten

Durchführung von Perspektivengespräche auf Institutsebene bzw. auf Lehrstuhl-/ Arbeitsgruppenebene

Gezieltes Screening und Ansprache / Begleitung bei der Antragstellung

Nutzung von Welcome Fonds (Anschubfinanzierung) nutzen

ZFF

Prorektor*in für Forschung

Wissenschaftler*innen

2

Der Anteil der Bildungsausländer*innen im Promotionsstudium soll erhöht werden.

Bekanntmachung und Nutzung von Finanzierungsoptionen für internationale Doktorand*innen

universitätsweite Informationsveranstaltung zu Fördermöglichkeiten (1 / Jahr) / Perspektivengespräche auf Institutsebene bzw. auf Lehrstuhl-/ Arbeitsgruppenebene / Begleitung bei der Antragstellung

Antragsteller*innen zur Unterstützung bei Antragstellungen (Best Practice, Mobilisierung, Beratung für internationale Projektanträge)

ZFF

3

Der internationale Austausch muss intensiviert werden

Abschluss von Vereinbarungen zum bilateralen Austausch von Mitarbeitenden (wissenschaftlich/ nichtwissenschaftlich) mit Partnereinrichtungen (z.B. Hochschulpartnerschaften)

IO, Rektorat

4

Die UG sieht in strategischen Partnerschaften das Potential, mit Partneruniversitäten nachhaltig themenbezogen und damit auch möglichst interfakultär in Forschung und Lehre zusammenzuarbeiten, den Austausch von Studierenden und Wissenschaftler*innen zu fördern und Forschungs- und Lehrprojekte voranzutreiben. Solche Partnerschaften aufzubauen ist für die weitere Internationalisierung der UG essentiell.

Einrichtung themenbezogener Kooperationsformate mit drei bis fünf strategischen Partneruniversitäten

Fachbereiche, ZFF, IO

.

5

Die UG nutzt die internationalen Rankings noch nicht effektiv, um auf die Erfolge an der UG aufmerksam zu machen, die sich in den Ergebnissen der Ranking widerspiegeln.

.

Offensiver Einsatz der internationalen Rankings für das internationale Forschungsmarketing

 

 

6

Der Anteil der Bildungsausländer*innen im Promotionsstudium soll erhöht werden.

systematische Etablierung von Cotutelle- Verfahren: gezielte Analyse der bestehenden Kooperationen als Grundlage für Cotutelle-

Konzept und –Verfahren (z.B. Partnerhochschulen)

Einführung von Stipendien (LGF und Bogislaw) für internationale Bewerber*innen

Rektorat

7

Das Potenzial internationaler Alumni soll genutzt werden.

Alumni-Datenbank international erweitern

Etablierung eines Botschafter*innen-Programms für internationale Alumni

Pressestelle, Hochschulkommunikation IO/ZFF

8

Die kurzfristigen Maßnahmen 1-3 sollen auch mittelfristig weitergeführt werden

s.o.

 

s.o.
9

Der Anteil an internationalen Professor*innen soll erhöht werden.

 Strategische Nutzung internationaler Kontakte für Gewinnung internationaler Bewerber*innen im aktivem Rekrutierungsverfahren

Kontinuierliche Steigerung der Anzahl internationaler Professor*innen und wissenschaftlicher Mitarbeitender

Überarbeitung des Berufungsleitfadens / der Berufungsrichtlinie hinsichtlich der internationalen Erfahrung von Bewerber*innen, wo fachlich geboten

Festlegung eines konkreten Prozentsatzes, der bis zum Ende der Laufzeit der Internationalisierungsstrategie erreicht werden soll

Rektorat, Fakultäten, Wissenschaftler*innen

10

 Die UG sollte noch mehr das Format der (interdisziplinären) Graduate Schools nutzen, um internationale Doktorand*innen auf die UG aufmerksam zu machen und sie für die UG zu gewinnen.

Unterstützung der Einrichtung von (interdisziplinären) Graduate Schools in den Fachbereichen

Fachbereiche ggf. in Kooperation

11

 

 Einrichtung eines strukturierten Trainingsprogramms für internationale Studierende aus Schwellen- und Entwicklungsländern inklusive Vergabe von Stipendien;

12

 Internationale Promovierende und Postdocs sollen gezielt rekrutiert werden

Entwicklung einer Rekrutierungsstrategie für internationale Early Career Researchers

gezielte, zielgruppen- und länderspezifische Ausschreibungen

Rekrutierung u.a. auf internationalen Konferenzen und durch Ausrichtung von digitalen internationalen Karrieremessen mit internationaler Strahlkraft

 

 

Lehre und Studium. Mithilfe der Internationalisierung der Lehre und des Studiums soll internationaleres Studieren ermöglicht werden, wodurch „weltoffene, international vernetzte und global verantwortliche Fach- und Führungskräfte“ hervorgehen können. Dies beinhält das Ziel, dass jede Fakultät über mindestens einen internationalen Studiengang oder ein Double-Degree-Programm verfügen soll, bei dem Englisch die Unterrichtssprache ist. Hierbei liegt der Fokus besonders bei den Master-Studiengängen, während die Bachelor-Studiengänge, zum Beispiel durch einzelne auf Englisch abgehaltene Lehrveranstaltungen, als Vorbereitung dienen können. Auch die Lehramtsstudiengänge sollen durch den Ausbau des fakultativen Bereichs zum bilingualen Lehren und Lernen, den Auf- und Ausbau des Projekts Teaching Internationally und durch den eventuellen Aufbau einer Teacher Academy zunehmend internationalisiert werden. Zudem sollen 15 Prozent des gesamten Lehrangebots der Universität bis 2030 auf Englisch abgehalten werden, sodass Austauschstudierende den geforderten Umfang von 30 ECTS und 900 Stunden Arbeitsaufwand erfüllen können. Durch das ECTS, dem European Credit Transfer and Accumulation System, sind einzelne Lehrveranstaltungen, sowie ganze Module, für internationale Austauschstudierende anrechenbar. Auch im Ausland erbrachte Leistungen sollen durch ein standardisiertes System an der Universität Greifswald um- und anrechenbar sein. 

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier
Maßnahmen Zuständigkeit

Etablierung einheitlicher Systeme zur Vergabe von Leistungspunkten / Credit Points und Umrechnung von internationalen Notensystemen

Dezernat 1, International Office, Zentrales Prüfungsamt, Rektorat
Verankerung von englischsprachigen Lehrveranstaltungen und Modulen in den PSO der UG inklusive sprachlicher Zulassungs- Voraussetzungen
Lehrende, Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission

Ausbau englischsprachiger Lehrveranstaltungen und internationaler Studiengänge

lehrende, Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

Entwicklung einer Rekrutierungsstrategie für internationale Studierende

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Das Studium an der UG soll für internationale (Austausch-)Studierende dadurch attraktiv sein, dass Informationen über die zu erwerbenden Leistungspunkte/ Credit Points im Bewerbungsverfahren und der Festlegung der Lehrveranstaltungen im Learning Agreement bereits bekannt sind.

Etablierung einheitlicher Systeme zur Vergabe von Leistungspunkten/ Credit Points und Umrechnung von internationalen Notensystemen

Entwicklung einer Handreichung, in der das System erläutert und für alle Fakultäten transparent nutzbar gemacht wird.

Festlegung von Leistungspunkten für alle Lehrveranstaltungen, nicht nur Module

Einpflegen der Leistungspunkte in die Lehrveranstaltungsübersichten

Dezernat 1, IO, ZPA, Rektorat

Fakultäten, Dezernat 1, Rektorat

2

Die UG muss sich stärker als bisher als potentiell attraktiver Hochschulstandort für internationale (potentielle) Partnerhochschulen und Incomings präsentieren.

Veröffentlichung des Lehrveranstaltungsverzeichnisses in englischer Sprache auf der Website für (potentielle) Partnerhochschulen und interessierten Incomings

Entwicklung von Musterstundenplänen für Austauschstudierende aller Fakultäten1

3

Die allgemeinen Rahmenbedingungen für internationale Studierende sollen verbessert werden

Bereitstellung von allgemeinen Informationen auf der Website auf Englisch: u.a. HIS-LSF, Sportzentrum, Bibliothek)

Bereitstellung eines WLAN-Zugangs in den Studierendenwohnheimen

4

Die Anerkennung von im Ausland erbrachter Leistungen der Outgoings soll für Prüfungsausschussvorsitzende erleichtert und für alle transparenter gestaltet werden.

Etablierung einheitlicher Systeme zur Vergabe von Leistungspunkten/ Credit Points und Umrechnung von internationalen Notensystemen

Dezernat 1, IO, ZPA, Rektorat

5

Lehrveranstaltungen, die parallel oder zusätzlich auf Englisch angeboten werden, müssen von Greifswalder Studierenden curricular besucht werden können.

Verankerung von englischsprachigen Lehrveranstaltungen und Modulen in den PSO der UG inklusive sprachlicher Zulassungsvoraussetzungen

Lehrende, Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission
6

Um auch für Studierende attraktiv zu sein, die über keine / nicht genügend gute Deutschkenntnisse verfügen, sollten Fakultäten, wo fachlich sinnvoll, ein englischsprachiges Angebot vorhalten, das es den Studierenden ermöglicht, in der Lingua Franca Englisch ein Auslandsemester an der UG zu absolvieren.

Ausbau englischsprachiger Lehrveranstaltungen und internationaler Studiengänge

Lehrende Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission

7

Möglichst jede Fakultät verfügt über mindestens einen internationalen Studiengang oder ein Double-Degree Programm oder beteiligt sich an interdisziplinären oder interfakultären Studiengängen mit internationaler Ausrichtung, vorzugsweise im Masterbereich.

Ausbau englischsprachiger Lehrveranstaltungen und internationaler Studiengänge

Lehrende, Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission

8

Internationale Studierende und Promovierende sollen gezielt rekrutiert werden.

Entwicklung einer Rekrutierungsstrategie für internationale Studierende

9

Für internationale Studierende / Austauschstudierende müssen (fachspezifisch) zusätzliche Lehrangebote geschaffen werden, die sie in die akademische Arbeitsweise im deutschen Hochschulsystem einführen

Konzeption und Aufbau von (digitalen) Lehrangeboten zur akademischen Arbeitsweise allgemein

Konzeption und Aufbau von Lehrangeboten zur fachspezifischen Arbeitsweise.

 

 

„Third Mission“. Während Forschung und Lehre als die „ersten beiden Missionen“ einer Universität angesehen werden können, beschäftigt sich die „Third Mission mit dem gesellschaftlichen Engagement der Universität in der Region. Dies kann ebenfalls internationale Auswirkungen haben. Hierzu zählt die Kommunikation wissenschaftlicher Ergebnisse mit der Öffentlichkeit aus der Wirtschaft, Gesellschaft, Verwaltung und Politik, sowie die aktive Einbindung dieser in verschiedene Prozesse. Dies wird von der Universität bereits partizipiert, soll jedoch auch in Zukunft und auf internationalerer Ebene gefördert werden. Zudem sieht sich die Universität in der Pflicht, wissenschaftliche Antworten auf gesellschaftliche Herausforderungen zu finden, die Regionalentwicklung zu fördern und sich in den dänischen und schwedischen Nachbarregionen, Stettin und der Wissenschaftsregion NordOst sozial und demokratisch zu engagieren.

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier
Maßnahmen Zuständigkeit

Analyse, Bestandserhebung, Sichtbarmachung bestehender internationaler Third Mission Projekte

Zentrum für Forschungsförderung und Transfer, Rektorat in Zusammenarbeit mit Fachbereichen und Fakultäten
 Perspektivengespräche zur Erarbeitung internationaler Aspekte einer Third-Mission-Strategie Zentrum für Forschungsförderung und Transfer, Rektorat in Zusammenarbeit mit Fachbereichen und Fakultäten
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Es bedarf der Etablierung eines Bewusstseins für gesellschaftliche Verantwortung der Universität und sich daraus ergebender Chancen auch über Landesgrenzen hinweg.

Analyse, Bestandserhebung, Sichtbarmachung bestehender internationaler Third-Mission- Projekte

Perspektivengespräche zur Third Mission

ZFF, Rektorat in Zusammenarbeit mit Fachbereichen und Fakultäten

2

Third Mission muss (noch) strategisch unterlegt werden

Partizipative Entwicklung einer universitären Third Mission-Strategie mit explizit internationaler Ausrichtung

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Perspektivengespräche zur Erarbeitung internationaler Aspekte einer Third-Mission- Strategie

ZFF, Rektorat

ZFF, Rektorat in Zusammenarbeit mit Fachbereichen und Fakultäten

 

 

3

Third Mission muss gefördert und sichtbar gemacht werden.

Etablierung eines Third Mission Preises der Universität Greifswald

Rektorat, Senat

4

Third Mission soll in Forschung und Lehre dadurch umgesetzt werden, dass Internationale Studierende und Forschende in die Regionalentwicklung einbezogen werden.

Etablierung von Service Learning und Ausbau von Citizen Science Projekten im (über-) regionalen Kontext

Prorektor*in Lehre

5

Die Mitglieder der UG sollen gesellschaftliche Verantwortung für internationale Wissenschaftsfreiheit übernehmen.

universitätsweite Beteiligung am Scholars at Risk Programm

IO, Rektorat
6

Third Mission soll in der Lehre auch dadurch etabliert werden, dass regelmäßig Lehrveranstaltungen zum internationalen Erfahrungsaustausch zu Third Mission stattfinden

Anbahnung und Etablierung regelmäßiger Sommer- und Winterschulprogramme zu Third- Mission-Themen mit Partneruniversitäten im Ostseeraum

IO, individuelle Wissenschaftler*innen

 

 

Querschnittsaufgaben der Internationalisierung

Als Querschnittsaufgaben werden Aufgaben bezeichnet, die sich über mehrere Bereiche der Universität erstrecken. Dieses Kapitel wurde in die Abschnitte Partnerschaftspolitik, Mobilitätspolitik, Sprachenpolitik und Internationalisierung@home unterteilt.

Partnerschaftspolitik. Strategische, internationale Hochschulpartnerschaften sollen gefördert und bis 2030 weiterentwickelt werden. Durch diese werden die Mobilitätszahlen gesteigert und das internationale Profil der Universität gefördert. Dabei wird die Anzahl der Partnerschaften begrenzt, wodurch die Universität ihre internationale Sichtbarkeit und Reputation steigern möchte. Neben der gezielten Förderung neuer Partnerschaften, sollen bereits bestehende Partnerschaften auf ihre Nachhaltigkeit und Wechselseitigkeit überprüft werden. Auch soll eine Regional- bzw. Länderstrategie für die Partnerschaftsarbeit ausgearbeitet werden, welche traditionelle Zielregionen evaluiert und hinterfragt, sowie neue Zielregionen für Kooperationen auswählt. 

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier

 

Maßnahmen Zuständigkeit

Identifikation von strategischen Partnern durch intensiven Austausch während Delegationsreisen und Einladungen an die UG

Fachbereiche, Zentrum für Forschungsförderung und Transfer, International Office, Rektorat

gezielte Ansprache neuer englischsprachiger Partneruniversitäten (GB, Irland, Kanada, USA, Afrika, Indien, Japan) bzw. neuer Partneruniversitäten, mit denen auf Englisch kommuniziert werden kann

Rektorat, International Office

Aufbau eines Botschafter*innenteams für gezielt auszubauende Partnerschaften

Rektorat, International Office, Zentrum für Forschungsförderung und Transfer, Fachbereiche
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Die Kooperation mit Partneruniversitäten in Forschung, Lehre und Third Mission soll intensiviert werden.

Identifikation von strategischen Partnern durch intensiven Austausch während Delegationsreisen und Einladungen an die UG

Anpassung der Hochschulpartnerschaftsstrategie

Fachbereiche, ZFF, IO, Rektorat

2

Die Kenntnis zu Chancen der Hochschulpartnerschaften bei Universitätsangehörigen soll erhöht werden.

signifikante Verstärkung der internen und externen Kommunikation zu / mit den Partneruniversitäten und zu Fördermöglichkeiten in beide Richtungen (u.a. Ostpartnerschaften)

Durchführung von Veranstaltungen und Perspektivengespräche

(Hochschulkommunikation), IO, ZFF

3

Ein strukturierter Überblick über bestehende .Kooperationsbeziehungen fehlt.

systematisches Monitoring der Kooperationsaktivitäten mit den Partneruniversitäten (MoveOn, FIS)

Rektorat, IO, Fakultäten, FIS

4

Kooperationen mit Partneruniversitäten in Forschung, Lehre und Third Mission sollen intensiviert werden.

Aufbau eines Botschafter*innenteams für gezielt auszubauende Partnerschaften

Rektorat, IO, ZFF, Fachbereiche

5

Hochschulpartnerschaften sollen als Instrument genutzt werden, um Mobilität zu fördern.

Intensivierung gegenseitiger Studierendenmobilität über englischsprachige Studiengänge

Einrichtung von Joint Degree Programmen mit Partneruniversitäten

Rektorat, Fakultäten

6

Studierendenaustausch soll durch Partnerschaften im englischsprachigen Raum intensiviert werden bzw. mit Partneruniversitäten aufgebaut und intensiviert werden, mit denen auf Englisch kommuniziert werden kann.

gezielte Ansprache neuer englischsprachiger Partner (GB, Irland, Kanada, USA, Afrika, Indien, Japan) bzw. neuer Partneruniversitäten, mit denen auf Englisch kommuniziert werden kann

Rektorat, IO

7

Die UG sollte sich verstärkt auch in fachspezifischen internationalen Alumni-Netzwerken engagieren

Implementierung effektiver Partnerschaftspflege

regelmäßige Einladungen / Besuche auf Ebene der HS-Leitung und relevanter Verwaltungseinheiten

gegenseitige Infoveranstaltungen

thematischer Erfahrungsaustausch

Teilen von Stellenausschreibungen

IO, Rektorat, ZFF, Referat Personal

 

Mobilitätspolitik. Durch Aufenthalte an Hochschulen im Ausland können Wissenschaftler*innen, Künstler*innen und Studierende Erfahrungen sammeln, die sich auch positiv auf die Universität Greifswald auswirken können. Daher liegt hier besonders der Fokus darauf, mehr Hochschulangehörigen aus allen Bereichen Auslandsaufenthalte zu ermöglichen. Die neue Programmgeneration der EU-Mobilitätsprogramme unterstützt dies, indem mehr Hochschulangehörige diese Angebote nutzen. Auch die Anzahl internationaler Doktorand*innen, Gastwissenschaftler*innen und internationaler Austauschstudierender an der Universität Greifswald sollen gesteigert werden. Wissenschaftler*innen, Dozierende und Mitarbeitende sollen dabei auf umweltfreundliche Transportmittel zurückgreifen. Durch den Ausbau des Mobilitäts- und Anerkennungsmanagements sollen die Hürden für Auslandsaufenthalte verringert werden. Dazu zählen unter anderem regelmäßige Informationsveranstaltungen, digitale Immatrikulations- und Prüfungsverfahren für internationale Studierende und die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen.

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier
Maßnahmen Zuständigkeit

 Bereitstellung effektiver und gut sichtbarer Informationsangebote zu Austausch- und Fördermöglichkeiten für alle Statusgruppen

International Office, Fachkoordinator*innen

Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Implementierung von Blended Mobility- Formaten in der Lehre

Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission

Regelung der Vertretung, Entlastung und Anerkennung von Mobilität bei Lehrenden und Mitarbeitenden

International Office, Fakultäten, Referat Personal
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Die Möglichkeiten von Mobilität müssen für alle Statusgruppen sichtbar gemacht werden.

Bereitstellung effektiver und gut sichtbarer Informationsangebote zu Austausch- und Fördermöglichkeiten für alle Statusgruppen

Erfahrungsaustausch im Peer-to-Peer-Format

IO, Fachkoordinator*innen

2

Die Möglichkeiten zur Anrechnung von im Ausland erbrachter Leistungen müssen eruiert werden.

Initiierung eines universitätsweiten Verständigungsprozesses über die Kriterien der Anrechnungsfähigkeit im Ausland erbrachter Studienleistungen

 

3

Über neue Mobilitätsformate muss umfassend informiert werden

.

Information über und Aufbau von neuen Mobilitätsformaten wie etwa der Blended Mobility auch, aber nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes

 

4

Studierende müssen umfassend über Auslandssemester und ihre finanzielle und administrative Bewältigung informiert werden.

Information über und Bewerbung des Mehrwerts von Auslandsaufenthalten bei Studierenden, u.a.

Fördermöglichkeiten: Auslands-Bafög, Erasmus+

Aspekte der Studienorganisation: Beurlaubung während des Auslandssemesters

Anreize: möglichst weitreichende Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

 

5

Mitglieder der Universität sollen für das Dilemma zwischen Mobilität und Klimaschutz sensibilisiert werden.

Information über Grüne Mobilität und Nutzung umweltfreundlicher Transportmittel

vgl. https://eu.daad.de/programme-und- hochschulpolitik/erasmus-ab-2021/erasmusplus- green/de/78510-erasmusgreen–nachhaltigkeit-im- neuen-erasmus-programm/

 

6

Staff Mobility muss gefördert werden.

Regelung der Vertretung, Entlastung und Anerkennung bei Lehrenden und Mitarbeitenden

IO, Fakultäten, Referat Persona

7

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Blended Mobility Formate müssen geschaffen werden.

Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Implementierung von Blended Mobility– Formaten in der Lehre

Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission

8

Langfristig sollte die Anerkennung von im Ausland erbrachter Studienleistungen grundsätzlich geregelt sein.

grundsätzliche Regelung der Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen

 

9

Mobilitätsfenster sollen geschaffen werden, damit Studierende physische Mobilität ohne größere Umstrukturierung ihres Studiums und unter größtmöglicher Anrechnung auf ihr Studium in Greifswald realisieren können.

Verankerung von Mobilitätsfenstern und Wahlmodulen (= “Mobilitätsmodulen“) in den Rahmenprüfungsordnungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen

 

 

Sprachenpolitik. Mithilfe der Sprachenpolitik wird der Umgang mit Sprachen definiert, wobei der Fokus besonders auf der internationalen Sichtbarkeit, den Kernaufgaben der Universität und der Internationalisierung der Verwaltung liegt. Die Mehrsprachigkeit aller Hochschulangehörigen wird gefördert, indem die Universität Weiterbildungen für die Angestellten anbietet und Fremdsprachenkenntnisse als Einstellungskriterium berücksichtigt, sowie standardisierte sprachliche Zulassungsvoraussetzungen für Studierende definiert. Zudem wird die Mehrsprachigkeit durch die Sprach- und Literaturwissenschaften, sowie durch das Sprachenzentrum gefördert. Auch das Lehrangebot soll mehrsprachig ausgerichtet werden. Dabei sollen sprachpraktische Lehrveranstaltungen vorrangig durch muttersprachliche Lehrende durchgeführt werden und fachsprachliche Kurse fester Bestandteil des Curriculums werden. Für internationale Studierende und Wissenschaftler*innen werden zudem Deutschkurse angeboten. Die Bereiche Forschung, Lehre und Verwaltung sollen in der Außendarstellung durchgängig mehrsprachig vertreten sein. Hierfür soll zunächst der englischsprachige Webauftritt und die englischsprachige Präsenz durch andere Medien optimiert werden. Auch Verwaltungsdienstleistungen sollen auf Englisch möglich sein, weshalb möglichst viele Mitarbeitende der Verwaltung Englisch sprechen können sollten und Dokumente und Zertifikate auf Englisch verfügbar sein sollten. Außerdem soll der Campus auf Englisch navigierbar sein. 

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier

 

Maßnahmen Zuständigkeit

Sicherstellung von regelmäßigen sprachlichen Weiterbildungsangeboten

Sprachenzentrum, Graduiertenakademie

Entwicklung von Regularien für zweisprachige Dokumente/ Leistungsnachweise

Übersetzungskoordinator, evtl. externe Dienstleistungen

Ermittlung des Bedarfs an vorbereitenden und studienbegleitenden Deutschkursen für internationale Studierende und Wissenschaftler*innen und Entwicklung eines Konzepts zur Schaffung des entsprechenden (fachspezifischen) Angebots

Lektorat DaF/DaZ, International Office, Philosophische Fakultät, Rektorat
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Beratung und Information durch Mitarbeitende in der Verwaltung soll auch auf Englisch möglich sein.

Sicherstellung von regelmäßigen sprachlichen Weiterbildungsangeboten

Sprachenzentrum. Graduiertenakademie

2

Der Bedarf an (fachspezifischen) Deutschkursen muss ermittelt werden und ein Konzept entwickelt werden, das den Bedarfen der jeweiligen (fachspezifischen) Zielgruppen möglichst gerecht wird.

Ermittlung des Bedarfs an vorbereitenden und studienbegleitenden Deutschkursen für internationale Studierende und Wissenschaftler*innen und Entwicklung eines Konzepts zur Schaffung des entsprechenden (fachspezifischen) Angebots

Einrichtung von Sommerschulen zur gezielten Akquise internationaler Studierender

Lektorat DaF/DaZ, IO, Philosophische Fakultät, Rektorat

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3

Die Mehrsprachigkeit in der Verwaltung muss für alle potentiellen Kund*innen ersichtlich sein.

Kennzeichnung der Fremdsprachenkenntnisse der Mitarbeitenden in Verwaltung, Forschung und Lehre z.B. durch Icons, Symbole, Fahnen

 

4

Fremdsprachenkenntnisse aller Mitarbeitenden in Lehre, Forschung und Verwaltung sollen gestärkt und gefördert werden.

Einführung eines Anreiz- und Unterstützungssystems

Formulierung von Fremdsprachenkenntnissen als Einstellungskriterium

 

5

Verwaltungsdokumente und -vorschriften sollen auf Englisch verfügbar sein.

Entwicklung von Regularien für zweisprachige Dokumente/ Leistungsnachweise (Formulierung von Standards)

Entwicklung eines Glossars für Standardbegriffe

Übersetzungskoordinator, evtl. externe Dienstleistung

6

Leistungsnachweise sollen international anwendbar sein.

Bereitstellung von Leistungsnachweisen, Transkripts auch auf Englisch

Übersetzungskoordinator, evtl. externe Dienstleistung

7

Das Lehrangebot englischsprachiger/ anderssprachiger Lehre soll ausgebaut werden.

Schaffung von Anreizen für Lehrende zur Umstellung auf zweisprachige Lehre/ Integration zweisprachiger Elemente in die Lehre

8

Wissenschaftler*innen sollten in ihrer Publikationstätigkeit auf Englisch durch Schreibberatung und Korrekturservice unterstützt werden.

Etablierung und ggf. Verstetigung einer Schreibberatung für Wissenschaftler*innen

Einrichtung eines Korrekturservice für englischsprachige Texte für Universitätsmitglieder

9

Der gesamte Campus sollte auch auf Englisch navigierbar sein.

Ausbau der deutsch- und englischsprachigen (virtuellen) Kommunikation inklusive Dokumente und Beschilderungen

Übersetzungskoordinator, evtl. externe Dienstleistung

10

Die Internationalität des Campus sollte sichtbar gemacht werden.

Nominierung von Sprachbeauftragten in allen Bereichen der Verwaltung (v.a.in Bereichen mit Publikumsverkehr)

11

Das Lehrangebot in englischsprachiger/ anderssprachiger Lehre sollte sichtbar gemacht und Zugangsvoraussetzungen standardisiert werden.

Definition und Sichtbarmachung von vorausgesetzten Fremdsprachenkenntnissen für Studiengänge und Lehrveranstaltungen

Standardisierung von Zugangsvoraussetzungen

 

Internationalisierung@home. Dieses Projekt soll Studierenden die Möglichkeit geben, auch ohne einen Auslandsaufenthalt internationale und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln. Durch die zunehmende Internationalisierung der gesamten Universität werden zunehmend Begegnungsmöglichkeiten in den verschiedenen Bereichen zwischen Greifswalder*innen und internationalen Hochschulangehörigen geschaffen. Zudem wird die Begegnung durch Integrations- und Betreuungsmaßnahmen, wie zum Beispiel das Buddy-Programm, aktiv gefördert. Außerdem wird das bereits bestehende Internationale Begegnungszentrum (IBZ) umgestaltet, sodass es nicht nur als ein Zuhause für internationale Wissenschaftler*innen und deren Familien dient, sondern auch einen Ort zum Forschen sowie für soziale Integration, Beratung und Unterstützung darstellt.

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier

 

Maßnahmen Zuständigkeit

Festlegung von Kriterien zur Weiterentwicklung der Willkommenskultur an der UG

Prorektor*in für Personalentwicklung, Personalabteilung, International Office, Integrierte Qualitätssicherung

Etablierung des IBZ als Begegnungsstätte

Internationales Begegnungszentrum, International Office, Welcome Centre

Förderung der Sichtbarkeit von Greifswald als weltoffene und internationale Stadt in Zusammenarbeit von UG/UMG mit Stadt und Landkreis

International Office, Rektorat, Universitätsmedizin Greifswald, Stadt, Landkreis
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Die Greifswalder International Community soll fortlaufend gestärkt werden.

Förderung von Austausch zwischen deutschen und internationalen Mitgliedern der UG und Kontaktaufnahme zu lokalen Zentren und Initiativen

 

IBZ, IO, Welcome Centre, Wissenschaftler*innen, Greifswalder Forschungseinrichtungen

2

Die Willkommenskultur an der UG soll – auch für internationale Universitätsmitglieder – verbessert werden.

Festlegung von Kriterien zur Weiterentwicklung der Willkommenskultur an der UG

Prorektor*in für Personalentwicklung, Referat Personal, IO, IQS

3

Internationale Universitätsmitglieder sollen verstärkt auf Mitglieder an der UG aufmerksam gemacht werden, die ihre Interessen in den Gremien der UG vertreten können.

Etablierung von Begegnungsformaten zwischen internationalen Studierenden und ASTA / studentische Senator*innen

Etablierung von Begegnungsformaten zwischen internationalen Wissenschaftler*innen und Senator*innen ihrer Statusgruppen

 

4

Internationalisierung@Home soll mehr Anerkennung finden.

Schaffung von Anreizen für Engagement im Bereich Internationalisierung@Home

 

5

Internationalisierung@Home soll noch erlebbarer werden.

Angebot an regelmäßigen Veranstaltungen zum Austausch zwischen und unter deutschen und internationalen Mitgliedern der UG

IBZ, IO, Welcome Centre, Fakultäten

6

Die Kontakte zur lokalen und regionalen Politik sollen gestärkt werden, um gemeinsam das Bild von Greifswald als einer weltoffenen Stadt zu etablieren.

Förderung der Sichtbarkeit von Greifswald als weltoffener und internationaler Stadt in Zusammenarbeit von UG/UMG mit Stadt und Landkreis.

IO, Rektorat, UMG, Stadt, Landkreis

7

Die Greifswalder International Community soll einen beständigen Mittelpunkt erhalten, der die Aktivitäten der Gemeinschaft koordiniert.

Etablierung des IBZ als Begegnungsstätte

IBZ, IO, Welcome Centre

 

Internationalisierung der Verwaltung

Die Verwaltung soll internationaler ausgelegt werden, um so geeignete Rahmenbedingungen für internationale Wissenschaftler*innen und Studierende zu schaffen. Hierbei sind vor allem die Möglichkeit zur englischsprachigen Kommunikation mit den Mitarbeiter*innen der Verwaltung und leicht zugängliche, englischsprachige Informations- und Dienstleistungsangebote wichtig. Hierfür sollen interkulturelle und fremdsprachliche Kompetenzen der Mitarbeiter*innen, durch regelmäßige Weiterbildungen und den Ausbau der internationalen Erfahrungen, verbessert werden. Zudem soll es regelmäßige Befragungen der internationalen Hochschulangehörigen geben, um die Verwaltungsprozesse zunehmend zu verbessern.

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier

 

Maßnahmen Zuständigkeit

Entwicklung von Fragenkatalogen für Internationale Hochschulmitglieder/ Befragung/ Auswertung (Feedback-Kultur)

International Office in Zusammenarbeit mit der Integrierten Qualitätssicherung

Etablierung einer verbesserten Kommunikation und zeitliche Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots (sprachlich/ interkulturell)

International Office, Referatsleiter*innen, Dezernatsleiter*innen, Rektorat

Aufbau von E-Learning Sprachkursen für Mitarbeiter*innen

Sprachenzentrum
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Die Internationalisierung der Verwaltung kann nur dadurch zielgruppenorientiert vorangetrieben werden, dass Vertreter*innen der Zielgruppe ihre Bedarfe und Erfahrungen mitteilen.

Entwicklung von Fragenkatalogen für Internationale Hochschulmitglieder/ Befragung/ Auswertung (Feedback-Kultur)

IO in Zusammenarbeit mit IQS

2

Die Verwaltung bedarf spezifischer Kriterien, um den Grad der Internationalisierung zu beschreiben.

Entwicklung von Kriterien zur Feststellung des Grads der Internationalisierung der Verwaltung

 

3

Mitarbeiter*innen der Verwaltung sollen vermehrt an Weiterbildungsangeboten vor Ort teilnehmen können.

Etablierung einer verbesserten Kommunikation und zeitlichen Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots (sprachlich/ interkulturell)


IO, Referatsleiter*innen,

Dezernatsleiter*innen, Rektorat

4

Für Mitarbeiter*innen der Verwaltung sollen auch verstärkt die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um an Staff Exchange teilzunehmen.

Ausbau der Teilnahme am internationalen Staff Exchange

 

5

Auch für Mitarbeiter*innen der Verwaltung sollen Anreizsysteme und Anerkennungsmöglichkeiten für ihr Engagement im Bereich der Internationalisierung geschaffen werden.

Einrichtung von Mechanismen für die Anerkennung von Maßnahmen im Bereich der Internationalisierung, Incentivierung

 

 

Digitalisierung als strategisches Instrument der Internationalisierung

Digitale Mittel haben eine große Reichweite, die sich die Universität in allen Bereichen zunutze machen möchte und so die internationale Sichtbarkeit steigern kann. Digitalisierung kann für digitale Kommunikationsplattformen, zur Außendarstellung von Forschungsprojekten und -ergebnissen oder für digitale und hybride Lehre genutzt werden. Digitale und hybride Lehrformate sollen zudem ortsunabhängige interkulturelle Erfahrungen ermöglichen und können, wenn es sich anbietet, ebenfalls mehrsprachig angeboten werden. Auch Verwaltungsprozesse sollen zunehmend digitalisiert werden, wobei auch immer auf Datenschutz geachtet werden muss.

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier

 

Maßnahmen Zuständigkeit

Einrichtung eines digitalen Informationsportals und virtueller Campustouren für internationale Gäste (Website/App)

Hochschul-Marketing, Studierendenmarketing, Universitätsrechenzentrum

Ausbau der digitalen Betreuungsprogramme für Studierende und Gastwissenschaftler*innen

International Office, Internationales Begegnungszentrum

Steigerung des Anteils internationaler Gastdozent*innen durch digitale Lehrformate/ Gastvorträge

Fakultäten, Bereich Digitale Lehre
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Die Willkommenskultur soll zeitgemäß digital gefördert werden.

Einrichtung eines digitalen Informationsportals und virtueller Campustouren für internationale Gäste (Website/ App)

Bedarfsermittlung,welcher Informationsbedarf seitens internationaler Gäste besteht

Entwicklung von Webseiten und App

HS-Marketing, Studierendenmarketing, URZ

2

Interkulturelle Kompetenz und sozialer Anschluss sollen gefördert werden.

Ausbau der digitalen Betreuungsprogramme für Studierende und Gastwissenschaftler*innen

Zusammenführung von Kolleg*innen aus Partnerhochschulen für inhaltlichen Austausch

bereits im Vorfeld Festlegung von Betreuenden vor Ort im Institut bestimmen, sodass bereits digital ein erstes Kennenlernen ermöglicht wird

IO, IBZ

3

Die englische Sprachkompetenz von Mitarbeiter*innen soll durch digitale Formate erhöht werden.

Aufbau von E-Learning-Sprachkursen für Mitarbeiter*innen

zusätzlich zum analogen Angebot Entwicklung von Selbstlernkursen mit Unterstützung von eTutor*innen

Sprachenzentrum

unterstützend für technische Umsetzung, Ausbildung von eTutor*innen: Digitale Lehre

4
page23image3519652912Die internationale Attraktivität/Sichtbarkeit der UG als Arbeitgeberin/Forschungsinstitution soll gesteigert werden. Gleichzeitig ermöglicht dies Studierenden Blended Mobility, da sie auch an der Heimatuniversität in International Classrooms internationale Erfahrungen sammeln und interkulturelle Kompetenzen erwerben.

Steigerung des Anteils internationaler Gastdozent*innen durch digitale Lehrformate/Gastvorträge

Nutzung von Social Media (Twitter, LinkedIn etc.) für die  Rekrutierung von internationalen Gästen und die eigene Darstellung von Lehr- und Forschungsprojekten im internationalen Raum

Fakultäten/Institute, Bereich Digitale Lehre

5

International ausgerichtete hybride und digitale Lehr- und Lehrformate sollen verfügbar gemacht und ein digitaler Campus (Virtueller Campus Ostseeraum) etabliert werden.

Aufbau eines digitalen Campus
–> Informationsplattform, auf der sämtliche internationale Veranstaltungen gelistet sind

IO, Zuarbeit durch Fakultäten und Institute

6

Internationale (Erasmus-)Studierende sollen in die E- Verwaltung aufgenommen werden und damit über denselben Zugang zur Administration ihrer Prüfungsdaten haben.

Einbindung internationaler Studierender in das digitale Campus-Managementsystem (CMS): digitales Prüfungsmanagement, stärkere Standardisierung von Prüfungsformen, Zugang zu Onlineformularen

E-Verwaltung, Prüfungsamt, IO

 

Monitoring und Steuerung

Die Umsetzung der Internationalisierungsstrategie soll stetig überwacht und die Maßnahmen sollen gegebenenfalls laufend angepasst werden. Dies wird von Gremien der Universität und der Fakultäten übernommen, die wiederum von externen Personen begleitet werden. Bei den externen Personen soll es sich überwiegend um Vertreter*innen von geeigneten Institutionen wie dem Verbund Norddeutscher Universitäten handeln. Zur Überwachung wird der HSI-Monitor zur Rate gezogen, welcher Profildaten zur Hochschulinternationalität aus Daten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH), der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zusammenstellt. Durch das Monitoring sollen weitere Maßnahmen abgeleitet werden und Anreizsysteme geschaffen werden, damit die Internationalisierung fortgeführt wird. Die Hochschulöffentlichkeit und die Gremien sollen regelmäßig über die Monitoring-Ergebnisse und über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden.

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier

 

Maßnahmen Zuständigkeit

Definition der für die UG maßgeblichen Indikatoren für die Internationalität (HSI- Monitor/universitätsspezifisch

Rektorat, Fakultätsleitungen

Etablierung von Formaten zur kontinuierlichen Beratung durch externe Critical Friends

Rektorat

jährliche Aufbereitung der Profildaten aus HSI- Monitor und hochschulspezifischer Indikatoren für die Erörterung durch Beirat, Rektorat, Dienstberatung, Senat und Hochschulöffentlichkeit

International Office, Zentrum für Forschungsförderung und Transfer, Integrierte Qualitätssicherung
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog
Maßnahme Zuständigkeit
1

Definition der für die UG maßgeblichen Indikatoren für die Internationalität (HSI-Monitor/ universitätsspezifisch)

Rektorat, Fakultätsleitungen

2

Etablierung von Fromaten zur kontinuierlichen Beratung durch externe Critical Friends

Rektorat

3

Abgleich/Synchronisierung der relevanten Datenbanken (MoveOn, FIS etc.)

IQS, ZFF, IO

4

Einrichtung regelmäßiger verbindlicher Abfrage- und Berichtsverfahren

5

Erprobung von Fördermaßnahmen und Anreizsystemen

Rektorat, Fakultätsleitungen

6

Festlegung der dezentralen Verantwortlichkeiten und Teilstrategien für die Internationalisierung

Rektorat, Fakultätsleitungen

7

Entwicklung von Fördermaßnahmen und Anreizsystemen: Abschluss entsprechender Zielvereinbarungen mit den Fakultäten

Rektorat, Fakultätsleitungen

8

Review von Fördermaßnahmen und Anreizsystemen: Abschluss entsprechender Zielvereinbarungen mit den Fakultäten

Rektorat, Fakultätsleitungen

9

HRK-(Re-)Audit Internationalisierung 2026

Rektorat
10

jährliche Aufbereitung der Profildaten aus HIS-Monitor und hochschulspezifischer Indikatoren für die Erörterung durch

IO, ZFF, IQS

 

Beitragsbild: Alexandr Podvalny auf Unsplash

Mehr Professorinnen an der Uni, weniger Zeit für studierende Eltern – Der Gleichstellungsbericht 2021

Mehr Professorinnen an der Uni, weniger Zeit für studierende Eltern – Der Gleichstellungsbericht 2021

Ende Februar erschien der Bericht der Gleichstellungsbeauftragten zum Jahr 2021 an der Universität Greifswald. Gemeinsam mit ihrem Team informiert Ruth Terodde, die zentrale Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbeauftragte der Uni, über Entwicklungen, Erfolge und Probleme des letzten Jahres. Ein Einblick in den Bericht.

Bereits im Vorwort des Jahresberichts 2021 macht Gleichstellungsbeauftragte Ruth Terodde deutlich: “[D]as Jahr 2021 hinterlässt bei uns allen Spuren und in Bezug auf gleichstellungsrelevante Themen an der Universität einen zwiespältigen Eindruck”. Neben Erfolgen und erklommenen Zielen sind auch an vielen Stellen die Auswirkungen der Pandemie zu spüren. Der vierzigseitige Bericht informiert über die Ergebnisse in den Bereichen Gleichstellung, Antidiskriminierung, Familienservice und KarriereWegeMentoring.

Geschlechtergerechtigkeit an der Uni

“Geschlechtergerechtigkeit in allen Bereichen”, lautet das Ziel des Gleichstellungsbüros an der Universität Greifswald. Mit der Teilnahme an Stellenbesetzungen, Beratung zu Konflikten und Planung eigener Projekte arbeitet das Team auf dieses Ziel an der Uni hin.

Stolz wird etwa über den Anstieg des Professorinnenanteils an der Universität berichtet. Mit 26 % Professorinnen an der Uni konnte die Zielvereinbarung mit dem Bildungsministerium MV von 20,3 % getoppt werden. Insgesamt sei ein Anstieg von 3 % zum Vorjahr zu verzeichnen – trotzdem liegt Greifswald damit noch knapp unter dem Bundesdurchschnitt. “Daraus folgt, dass wir weiterhin Anstrengungen unternehmen müssen, um den Frauenanteil bei den Professuren zu erhöhen”, heißt es im Bericht. Dazu würde unter anderem das Professorinnenprogramm III genutzt werden. Dieses Programm zielt unter anderem darauf ab, die Zahl der Wissenschaftlerinnen in Spitzenpositionen zu erhöhen. Durch eine Förderung des Bundesministerium für Bildung und Forschung können Maßnahmen wie Coaching und Seminare für Professorinnen oder Entlastung von Frauen in Gremienarbeit finanziert und umgesetzt werden.

Entwicklung des Professorinnenanteils an der Universität Greifswald 2020-2021

Mitte 2020 begann die Uni zudem, ein Kaskadenmodell einzuführen. Nach diesem Prinzip müsste der Frauenanteil der Neueinstellungen dem Anteil der Frauen entsprechen, die einen Studienabschluss, Promotion, Habilitation oder Juniorprofessur erhalten haben. Mit einer eigenen Satzung wurden 2021 Zielquoten für sämtliche Fächer für die kommenden Jahre festgelegt, die regelmäßig überprüft werden.

Ein weiterer Erfolg: Im Jahr 2022 wird an der Universität Greifswald erstmals eine unbefristete Gender-Professur etabliert. Während unsere Universität damit die erste in Mecklenburg-Vorpommern ist, sind in Nordrhein-Westfalen bereits 51 Professuren dieser Art vergeben.

Kampf gegen Diskriminierung

Auch Antidiskriminierungsarbeit fällt in den Bereich der Gleichstellung, um in Form von Präventivarbeit und als Beschwerde- und Beratungsstelle verschiedenen Ausprägungen von Diskriminierung an der Universität entgegenzuwirken. Neben dem Beschwerdemanagement wird im Jahresbericht auch auf den Senatsbeschluss “Weltoffene Universität” Bezug genommen. Der Beschluss, der in Zusammenhang mit der Debatte um Prof. Ralph Weber aufkam, spricht sich unter anderem für eine “freiheitliche, weltoffene und demokratische Gesellschaft” aus. Das Gleichstellungsbüro begrüße den Beschluss und ergänzt in seinem Bericht unter anderem:

Es bleibt dennoch viel zu tun, um die universitätseigene Richtlinie vollständig umzusetzen. Denn leider kommt es auch innerhalb der Universität immer noch zu diskriminierendem Verhalten. Alle Universitätsangehörige sind daher herzlich eingeladen, sich mit ihren Anliegen und wichtigen Hinweisen bei der Antidiskriminierungsbeauftragten der Universität zu melden.

Gleichstellungsbüro Universität Greifswald

Unterstützung bei Studium mit Kind

Der Familienservice sei auch im Jahr 2021 eine wichtige Kontaktmöglichkeit für Universitätsangehörige gewesen. Eine Umfrage, die der AStA gemeinsam mit dem Familienservice organisiert hat, zeigte unter anderem, welche Probleme die Pandemie vor allem für studierende Eltern mit sich brachte:

Mütter und Väter, die Studium und Familie unter einen Hut bekommen wollen, stehen während der Pandemie vor besonderen Herausforderungen. Dabei spielt vor allem die Kinderbetreuung eine große Rolle, zumal Studierende nach wie vor nicht als “systemrelevant” gelten und somit auch keinen Anspruch auf eine Notfallbetreuung ihrer Kinder in den jeweiligen Einrichtungen haben.

Jahresbericht der Gleichstellungsbeauftraften 2021

Darüber hinaus zeigte die Umfrage auch, dass es wichtig sei, den jungen Eltern eine Plattform zu geben, Herausforderungen zu erkennen und bei der Bewältigung mitzuwirken.

Eine Form der Aufgabenbewältigung ist zum Beispiel der “Babysitter*innen-Pool”, der 2021 initiiert wurde. Die Plattform soll Eltern und Babysitter*innen an der Universität helfen, sich zu vernetzen. Das Portal habe seitdem schon viel positives Feedback und zahlreiche Anmeldungen erhalten. Ergänzend wurde ein “Pool für Hilfeleistungen” gestaltet. In diesem Portal können sich Familien Unterstützung für alltägliche Aufgaben suchen.

Personalentwicklung durch Mentoring

Schließlich feierte man im letzten Jahr “10 Jahre Mentoring”. Mentoring habe sich seit 2011 als “wichtiges Instrument der gezielten Personal- und Karriereentwicklung von Wissenschaftlerinnen in der Qualifikationsphase etabliert”. Die Mentoring-Programme umfassen beispielsweise Workshops, Netzwerkveranstaltungen oder individuelles Coaching, sodass in den letzten 10 Jahren 260 Mentees begleitet werden konnten. Mit verschiedenen Veranstaltungen wurden die Erfolge der Programme zelebriert. So fand im Spätsommer das Gesprächsforum “100 Tage Professur” statt. Außerdem wurde die “Mentothek” eröffnet: Eine Plattform, auf der ehemalige Mentees der Universität Greifswald von ihren Werdegängen erzählen.

Ruth Terodde bekräftigt im Vorwort des Jahresberichts, dass sich aus den aktuellen Konflikten, die vor allem im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufgetaucht sind, eine wichtige Aufgabe für das Jahr 2022 ergibt: “die Etablierung eines Konfliktmanagements”.

Mehr Infos für euch:

Die Gleichstellungsberichte der Universität sind in voller Länge online zu finden.

Bei Fällen wie Belästigung, Gewalt oder Diskriminierung an der Uni könnt ihr euch unbedingt an die Ansprechpartner*innen der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsstelle wenden. Ruth Terodde macht deutlich: “Bitte zögern Sie vor allem dann nicht, auf mich und mein Team zuzukommen, wenn Sie das Gefühl haben, dass eine Situation oder ein Ereignis einen Beratungsbedarf geschaffen hat. Sie können sich jederzeit per Mail oder telefonisch bei mir und meinem Team melden.”

Auf der Seite des Familienservice’ der Universität findet ihr Angebote und Unterstützung zum Studium mit Kind.

Beitragsbilder: Felix Willer und Klara Fries

Zu Besuch bei der Blutspende

Zu Besuch bei der Blutspende

+++ Triggerwarnung: Blut und Nadeln in Text und Bildern +++

Die Blutspende sucht wieder einmal händeringend nach Vollblutspender*innen. Bis zum 07. November könnt ihr nicht nur Leben retten und 20 Euro verdienen, sondern außerdem die FSR Pharmazie und Medizin beim diesjährigen Vampire Cup unterstützen. Doch wie läuft so eine Blutspende eigentlich ab und was genau hat es mit diesem Vampire Cup auf sich? Wir nehmen euch mit und hoffentlich die Angst vorm Blutspenden!

Es ist ein herbstlicher Mittwoch und bereits kurz nach fünf gruselig dunkel, als ich an der Blutspendestation der Greifswalder Unimedizin ankomme. Ich war schon öfter hier und freue mich, mal wieder eine kleine gute Tat vollbringen zu können. Vor dem Eingang treffe ich mich mit Laura. Sie ist nicht nur dabei, weil sie unseren Ausflug zur Blutspende mit ihrer Kamera begleitet. Sie ist auch Erstspenderin. Bisher hat sie sich noch nicht getraut, weil sie chronisch zu niedrigen Blutdruck hat. Jetzt möchte sie es aber doch mal ausprobieren: “Das ist ja medizinisches Fachpersonal. Im Notfall können sie mich ja auffangen”, scherzt Laura.

Wir haben vor ein paar Tagen einen Termin ausgemacht. Erst letzte Woche wurde ich angerufen, weil die Ampel der Blutspende auf rot steht. Das heißt, dass Patient*innen nicht mehr indikationsgerecht versorgt werden können und Operationen verschoben werden müssen. Vor einiger Zeit konnte man noch spontan zum Spenden vorbeikommen, aber aufgrund der Corona-Pandemie wird aktuell um eine Terminvereinbarung gebeten. Die könnt ihr entweder telefonisch durchführen oder neuerdings auch ganz einfach per Mausklick regeln.

Beim Betreten der Blutspende muss man eine Wartenummer ziehen und ein Anmeldeformular ausfüllen.

Nachdem wir unsere Hände desinfiziert haben, nehmen wir uns die entsprechenden Anmeldebögen. Laura als Erstspenderin füllt einen rosafarbenen Bogen aus, ich den weißen. Wir beantworten darauf Fragen zu Vorerkrankungen, Auslandsaufenthalten, Medikamenteneinahmen. Die Kreuze sind schnell gesetzt und wir warten beide darauf, dass unsere jeweilige Nummer, die wir am Anfang gezogen haben, über dem Raum für die Voruntersuchung erscheint. Dort werden unsere Personalien kontrolliert, Blutdruck und Temperatur gemessen und mit einem kleinen Pieks in den Finger der Wert des Hämoglobins (roter Blutfarbstoff) kontrolliert. Wäre der Wert zu niedrig (unter 7,8 mmol/l), dürften wir nicht spenden. Bei uns ist zum Glück alles in bester Ordnung und wir kehren zurück in den Warteraum. Kurz darauf werden wir nacheinander per Durchsage in das Ärzt*innenzimmer gerufen. Die Ärztin versichert sich noch einmal, dass wir nicht gerade erst krank waren oder gepierct wurden, und ob wir vor der Spende genug getrunken und gegessen haben. Wir haben natürlich mit der Ausrede, dass wir Blutspenden gehen, den ganzen Tag ordentlich gesnackt und bekommen damit das Go für die Spende.

Zurück im Warteraum werde ich kurz nach Laura in den Spenderaum gebeten. Dort mache ich es mir auf der zugewiesenen Liege bequem und werde mit einem legendären und zuckersüßen Eistee aus Schnabeltassen versorgt. Fühlt sich fast wie Urlaub an. Die Pflegerin, die für mich zuständig ist, begutachtet meine Venen und entscheidet sich dann für meinen rechten Arm. Daraufhin wird es einen Augenblick kalt, weil die Armbeuge desinfiziert wird. Anschließend piekst es kurz und schon ist die Nadel in die Vene eingeführt. Ich spüre zwar, dass da ein Fremdkörper im Arm steckt, aber es tut weder weh, noch ist es unangenehm, finde ich. Ich kann beobachten, wie das Blut in den angeschlossenen Beutel fließt und lehne mich wie Laura die nächsten Minuten einfach zurück.

Ein bisschen ungewohnt fühlt sich die Blutabnahme schon an, aber unangenehm ist es trotzdem nicht.

Die Pflegerin nutzt die Zeit und gibt Laura einige Hintergrundinformationen zur Spende. Sie erklärt zum Beispiel, dass Laura beim nächsten Mal erfahren wird, welche Blutgruppe sie hat und beim dritten Spendebesuch stolze Besitzerin eines Spendenheftes wird. Frauen dürfen alle 13 Wochen Spenden, Männer alle 10.

Als das Gerät, das die eingehenden roten Milliliter misst und das Blut hin und her wiegt, plötzlich klingelt, sagt sie: “Das ist der Bummelzug!” Wenn das Blut nicht schnell genug fließt, dann wird nämlich Alarm geschlagen. Das ist aber überhaupt nicht schlimm, bei mir passiert das um ehrlich zu sein jedes Mal. Laura und ich kriegen einen kleinen Ball in die Hand gedrückt, den wir einfach ein bisschen kneten. Sofort zeigt der Bildschirm eine erhöhte Geschwindigkeit des Blutflusses an.

Zwischendurch fragt uns die Schwester, ob es uns weiterhin gut geht. Uns beiden geht es durchgängig super. Das einzige, was mir ein bisschen Schwindel bereitet, ist die wild gepunktete Decke über mir anzuschauen. Deswegen lasse ich meinen Blick lieber durch den noch mit Halloweendeko geschmückten Raum schweifen. Die Pflegekräfte flitzen fleißig umher und kümmern sich um ihre Spender*innen. Ein junger Mann, der gerade Blut spendet, meldet sich. weil ihm etwas schwindlig geworden ist. Das Team kümmert sich sofort um ihn und legt seine Beine hoch, sodass es ihm gleich wieder besser geht. Er gibt zu, dass er länger nichts gegessen hat. Eine Pflegerin ermahnt ihn, dass die letzte Mahlzeit bei der nächsten Spende nicht mehr als zwei Stunden her sein sollte.

Nach ungefähr zehn Minuten bimmelt das Gerät neben mir noch mal. Diesmal ist es nur das Zeichen dafür, dass ich fertig bin und meine 500 Milliliter Blut abgegeben habe. Nachdem die Nadel kurz und schmerzlos aus dem Arm gezogen wurde, wird die Armbeuge schnell mit einem Verband umwickelt und wir verweilen noch kurz auf der Liege – Laura und mir geht es übrigens weiterhin blendend. Ich nutze den Moment und frage unsere Pflegerin, wie viele Menschen denn so am Tag spenden gehen. Sie erzählt, dass es zur Zeit leider sehr wenige sind: “An manchen Tagen sind es um die 50, an guten Tagen 70.” 

Um uns herum herrscht schon Feierabendstimmung, es ist jetzt kurz nach sechs und das Pflegepersonal fängt an, Ordnung im Saal zu machen. Wir wünschen dem Team einen schönen Feierabend und treten den schönsten Part der Blutspendemission an: Snacks und Geld kassieren! Vorher müssen wir auf einem Zettel, den wir im Spenderaum bekommen haben, ankreuzen, ob wir unser Blut tatsächlich spenden wollen und den vertraulichen Selbstausschluss in den dazugehörigen Kasten werfen. Im Vorraum warten jetzt noch Brötchen, Obst, Kaffee und Saft auf uns. Wir setzen uns kurz hin und genießen den Schokoriegel, den wir ebenfalls als Belohnung für unsere Spende bekommen haben. Außerdem nutzen wir die Zeit, um am Vampire Cup teilzunehmen. Der Vampire Cup ist ein bundesweiter Wettbewerb bei dem die Fachschaftsräte verschiedenster Universitäten um die höchste Anzahl an Blutspender*innen konkurrieren. Um daran teilzunehmen und unsere FSR zu unterstützen müssen wir einfach nur ein kurzes Teilnahmeformular ausfüllen – und können sogar Greifswaldgutscheine gewinnen! Noch bis Samstag, den 6. November, läuft dieser Wettbewerb und wie jeden ersten Samstag im Monat hat die Blutspende sogar von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

Gestärkt und mit gutem Gewissen treten Laura und ich unseren Heimweg an. Im Flur legen wir noch einen kurzen Stopp beim Automaten ein, der uns jeweils die 20 Euro, die wir für unsere Vollblutspende bekommen, auszahlt. “Ich würde es auf jeden Fall noch mal machen”, ist Lauras Resümee für unseren Ausflug in die Blutspende. Und sie musste nicht mal vom Personal aufgefangen werden!

Um ein paar Milliliter Blut leichter und um ein paar Euro reicher geht es für uns nach Hause.

Mehr Informationen findet ihr auf der Website der Blutspende.
Dort findet ihr auch ein FAQ, Öffnungszeiten und die Voraussetzungen für die Spende.
Weitere Informationen zum Vampire Cup findet ihr im Artikel vom letzten Jahr.

Beitragsbilder: Laura Schirrmeister und Lilli Lipka

Unruhe an der Uni – die Rückkehr des umstrittenen Rechtsprofessors Ralph Weber

Unruhe an der Uni – die Rückkehr des umstrittenen Rechtsprofessors Ralph Weber

Nach 5 Jahren als Landtagsabgeordneter der Alternative für Deutschland kehrt Prof. Dr. Ralph Weber als Rechtsprofessor zurück an die Universität Greifswald. Letzte Woche kritisierte das Studierendenparlament seine Rückkehr und forderte, dass ein Jurastudium an der Uni auch ohne das Besuchen seiner Veranstaltungen möglich sein müsse. Eine Zusammenfassung der Ereignisse um Weber, Stimmen aus Studierendenschaft und Universitätsleitung und Webers Stellung zur Situation.

Von Annica Brommann und Lilli Lipka

Zur Person

Nachdem Ralph Weber sein erstes juristisches Staatsexamen 1985 in Heidelberg und sein zweites Staatsexamen 1989 in Stuttgart abgeschlossen hatte, war er an der Universität Heidelberg als wissenschaftlicher Assistent tätig. 1995 kam Weber an die Universität Rostock, um dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte zu vertreten. Ein Jahr später wurde er auf diesen Lehrstuhl gerufen und 1997 zum Universitätsprofessor ernannt. Im Jahre 2009 wurde er an die Universität Greifswald versetzt, wo er sich vorrangig mit Forschungen zum Arbeits- und Zivilrecht beschäftigte. 

Bis 2014 war Weber lange Zeit Mitglied im rechten Flügel der CDU. Seinen Parteiwechsel zur AfD begründete er 2016 gegenüber dem Nordkurier mit dem Umstand, dass die Partei jetzt auf dem “national-konservativen Kurs” anstatt dem “neoliberale[n] Lucke-Kurs” weitermachen werde. Hier galt Weber als “Rechtsaußen” und kandidierte 2016 bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern als Direktkandidat für die AfD im Wahlkreis Vorpommern-Greifswald III. Mit 35,5 Prozent der Stimmen zog er in den Landtag ein.

2017 wurde Weber für einen Facebook-Beitrag kritisiert, in dem er forderte, dass sich “‘Biodeutsche’ mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern” für die deutsche Leitkultur einsetzen sollen. Die Aussagen, die unter anderem im Nordkurier zu finden sind oder mit Screenshots festgehalten wurden, unterscheiden sich inzwischen vom aktualisierten, weiterhin polarisierenden Beitrag auf der Facebook-Seite des Professors: 

“Wir brauchen auch keine positive, sondern eine negative Obergrenze bei den Flüchtlingszahlen. Das bedeutet, dass die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Rückreisen die Zahl der Zuwanderungen deutlich übersteigen muss. Denn dann findet dieser ‘Große Austausch’ nicht statt. Wir müssen und werden dafür sorgen, dass unsere Heimat auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird.”

Prof. Dr. Ralph Weber, Facebook-Post 24.04.2017

Die Universität distanzierte sich damals “entschieden von den unsäglichen Äußerungen” und forderte vom Landtag, den Aussagen entgegenzutreten. Auch die AfD mahnte den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden ab.

Weil Weber den AfD-Landesvorsitzenden Leif-Erik Holm als “Landesdiktator” und Parteifreund*innen als “Kanalratten” beschimpft haben soll, leitete die AfD MV im Juni 2021 ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn ein. Nach knapp 5 Jahren im Landtag setzte sich zudem Nikolas Kramer gegen Ralph Weber bei der Landtagswahl für die kommende Legislatur durch. Auf seiner Facebookseite kündigte Weber dieses Wochenende schlussendlich an, dass er aus der Partei austreten möchte, da diese nicht mehr seinen “Vorstellungen von einer bürgerlich-konservativen Alternative” entspreche und das Niveau sich intellektuell wie moralisch verändert habe. Schon länger absehbar war, dass er sein Dienstverhältnis als Hochschullehrer, das seit 2016 durch seine Position als Landtagsabgeordneter ruhte, zum Wintersemester 2021/22 wieder aufnehmen wird.

Vorfälle an der Universität Greifswald: Rechtsrocker und Reichsbürger

2010 sorgte Weber für einen Eklat, da er im Hörsaal Kleidung des Labels Thor Steinar trug, welches gemeinhin als Erkennungsmerkmal der rechtsextremen Szene gilt. Er begründete seine Kleidungswahl mit einem Interesse an der germanischen Mythologie, wie der Nordkurier damals berichtete. Die Uni reagierte darauf mit einer Ergänzung der Hausordnung

“[…] Verhaltensweisen, insbesondere die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten, zu unterlassen, wenn diese Verhaltensweisen die Fähigkeit der Universität beeinträchtigen, ihre Aufgaben als Einrichtung für Forschung und Lehre in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat wahrzunehmen.” 

Allgemeine Hausordnung für Gebäude, Räume und Grundstücke der Universität Greifswald, §5 (4)

Der Pressesprecher der Uni, Jan Meßerschmidt, teilte dem Spiegel mit, die Universität wolle damit ein öffentliches Signal gegen Rechtsextremismus setzen. Nichtsdestotrotz stellte Meßerschmidt auch klar, dass viel Wert auf die Freiheit der Professor*innen an der Universität gelegt werde, die obendrein noch durch die Meinungsfreiheit geschützt sei.

Vier Jahre später sorgte Weber für brisante Schlagzeilen, als er Maik Bunzel als Doktoranden betreute. Der Rechtsanwalt war ehemaliger Sänger der nationalsozialistischen Band “Hassgesang”, die in ihren Liedern unter anderem Adolf Hitler verherrlicht, und wurde bereits wegen Volksverhetzung verurteilt. Aufgrund seiner politischen Einstellung war Bunzel 2014 aus seinem Justizdienst als Amtsrichter in Bayern ausgeschieden. Die damals amtierende Rektorin Prof. Dr. Johanna Weber betonte, dass die Universität für Weltoffenheit und Toleranz stehe und sich gegen Fremdenfeindlichkeit ausspreche. Es gebe jedoch keine Möglichkeiten, die Verleihung der Doktorwürde zu verhindern.

Weber 2017 auf einer Pro-Arndt-Veranstaltung mit AfD-Politiker Stephan Reuken

Der Rechtsprofessor fiel weiterhin auf, als er 2016 in seiner Vorlesung “Historische Grundlagen des Rechts” den “Reichsbürger” Thomas Mann sprechen lies. Berichten zufolge sprach dieser von Deutschland als eine “BRD-GmbH”, in der Bürger “Personal” seien. Weiterhin soll Mann dazu aufgerufen haben, Ausweispapier ungültig zu machen. Weber behauptete später, dass er nichts vom politischen Hintergrund des Vortragenden gewusst habe. Er habe Mann in der Vorlesung widersprochen und die Anwesenden zum Gehen aufgefordert.

Weitere Aussagen des Dozenten sorgten während seiner Arbeit an der Universität immer wieder für Empörung. Unter anderem zählten Studierende 2016 in einem Gastbeitrag auf dem Fleischervorstadtblog einige seiner “reaktionären Äußerungen” auf. Demnach habe Weber in Vorlesungen die Wehrmacht glorifiziert und sein “geschichtsrevisionistisches Weltbild” gezeigt. Außerdem ist dort aufgeführt, dass er einen Fall in seinem Sachenrecht II-Lehrbuch skizziere, wie ein Bürger den Bau eines “Asylantenwohnheims” abwehren könne.

Die Studierendenschaft positioniert sich gegen Weber

Schon in den vergangenen Jahren, als Weber durch besagte Vorfälle bereits Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte, sprach sich das Studierendenparlament (StuPa) gegen den Rechtsprofessor aus. So begrüßte es unter Leitung des StuPa-Präsidenten Erik von Malottki 2010 die Entscheidung des Rektorats, rechtsextreme Verhaltensweisen zu verbieten. 

Im Juli dieses Jahres wurde bereits eine mögliche Rückkehr des Professors im StuPa diskutiert. In einem Antrag machte die StuPistin Sandra G. deutlich, dass es von Seiten der Universität nicht ausreichend sei, lediglich zu signalisieren, dass man mit der politischen Einstellung von Weber nicht konform sei. Vielmehr forderte sie, Weber dürfe nicht mehr an der Universität lehren und dass die Universität ein dementsprechendes Verfahren einleiten müsse. Im Gespräch mit dem webmoritz. betonte sie: “Oft wird das falsch verstanden. Mir persönlich geht es nicht primär darum, dass er AfDler ist. Mir geht es darum, dass er völkisch-nationalistische Positionen vertritt.” Wegen mangelnder Beschlussfähigkeit und aus formal-inhaltlichen Gründen wurde die Vorlage nicht weiter ausformuliert. Vergangene Woche, am 12. Oktober, wurde ein neuer Antrag eingebracht und von den StuPist*innen als Stellungnahme zur Rückkehr von Ralph Weber verabschiedet. Die 15 Antragsteller*innen aus StuPa und AStA fordern darin unter anderem:

“Rassismus und rechtes Gedankengut dürfen an einer weltoffenen Hochschule keinen Platz finden. […] Studierende dürfen nach Ansicht des Studierendenparlaments nicht genötigt sein, Veranstaltungen bei Ralph Weber besuchen zu müssen. Ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald ohne Ralph Weber muss möglich sein. Das Studierendenparlament setzt sich für eine entsprechende Anpassung der curricularen Planung der kommenden Semester ein.”

Beschl.-Nr. 2021-31/68

In der Begründung des Antrags werden unter anderem das Tragen rechtsextremer Kleidung, der Fall um Maik Bunzel und die Einladung von “Vertreter*innen des Reichsbürgerspektrums” aufgezählt. Weiterhin betonen die Antragsteller*innen, dass Weber in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter durch diskriminierende und ausgrenzende Reden aufgefallen sei, Verschwörungstheorien verbreitet und sich wiederholt der NS-Sprache bedient habe. Darüber hinaus heißt es in der Begründung:

“Es ist zu befürchten, dass Ralph Weber weiterhin durch rechte Äußerungen und Aktionen den Ruf der Universität nachhaltig schädigt. Zudem müssen Studierende, welche nicht in Ralph Webers Weltbild passen, ernsthaft befürchten, grobe Nachteile zu erfahren. Zu ihrem Schutz und zum Erhalt der gesellschaftlichen Freiheit muss sich das Studierendenparlament in diesem Sachverhalt unmissverständlich äußern. Eine Rückkehr von Ralph Weber ohne kritische Debatte ist nicht hinnehmbar.”

Beschl.-Nr. 2021-31/68

Zu den Antragsteller*innen zählt auch Jada L., AStA-Referent für Antirassismus und Internationales. Auf Anfrage des webmoritz. zeigte er sich besorgt und bezeichnete Weber als “eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden und ‘Studierenden of Colour’”. Er befürchtet, dass sich die Studierenden in ihrem Lehrumfeld nicht mehr sicher fühlen, was er in dem Fall als einen “gewaltige[n] Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität” ansähe.

“Persönlich bin ich mir als “Person of Colour” nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird.”

Jada L., Antragsteller und AStA-Referent für Antirassismus und Internationales, 20.10.2021

Uni verspricht Rückendeckung für Studierende

Bereits am Morgen nach dem StuPa-Beschluss reagierte die Universität mit einer öffentlichen Stellungnahme, in der sie betonte, dass man “selbstverständlich in konstruktivem Austausch mit den Studierenden” stehe und die geäußerten Sorgen sehr ernst nehme. Weiterhin wird in der Mitteilung deutlich, dass die Universität nicht zögern werde, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn es erforderlich würde.

Der webmoritz. bat die Pressestelle und das Rektorat um Konkretisierung der möglichen Einleitung von rechtlichen Schritten und des Austausches mit Studierenden. Die Universität versicherte daraufhin, ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Studierenden zu haben. Es gebe außerdem drei Anlaufstellen für Studierende: die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate und das Beschwerdemanagement. Darüber hinaus fänden bereits ein enger Austausch und regelmäßige Treffen mit dem AStA-Vorsitzenden, Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen statt, welche dem webmoritz. auch von studentischer Seite bestätigt wurden.

Das Rektorat verspricht ein schnelles Eingreifen, falls es nötig wird.

Auch über folgende Frage gab die Universität Auskunft: Wie halten Sie es für vereinbar, für die im Statement genannten Werte einzustehen und gleichzeitig einen Professor zu beschäftigen, der zuvor durch genannte diskriminierende Verhaltensweisen in- und außerhalb des Universitätsbetriebs aufgefallen ist?

“Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
[…] Als Beamter hat er [Herr Professor Weber] das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage. Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten, wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.”

Rektorat und Pressestelle der Universität Greifswald, 20.10.2021

Meinungsfreiheit und Mäßigungsgebot – der Zwiespalt des Beamtenrechts

Doch warum kann Weber trotz der diversen aufgezählten Aussagen und Handlungen, die dem weltoffenen Leitbild der Universität widersprechen, als Dozent zurückkehren? Diese Frage stellen sich nun etliche Studierende an der Universität. Die rechtliche Grundlage ist komplex und vor allem im Grundgesetz und Beamtenstatusgesetz verankert.

Wie die Universität bereits in ihrem Statement deutlich machte, hat Weber das Recht darauf, auf die Position in seiner “bisherige[n] Wirkungsstätte” zurückzukehren. Nach dem Beamtenstatusgesetz kann eine verbeamtete Person ihre Beamtenrechte nur verlieren, wenn diese für eine erhebliche Straftat oder Vergleichbares verurteilt wurde (§24 I S. 1 Nr. 2 BeamtStG), etwa Volksverhetzung oder eine Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates. Die aufgeführten Handlungen von Weber erfüllen keinen Straftatbestand.

Zudem greifen verschiedene Regelungen, wenn es um die Bewertung seiner Aussagen geht. Diese stellen einerseits zusätzliche Anforderungen an Neutralität und Verfassungstreue von Beamt*innen, schützen anderseits auch deren politische Betätigung. Dabei werden der dienstliche und private Kontext relativ stark voneinander getrennt. 

Die Dienstausübung muss politisch völlig neutral und zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen (§33 I 1, 2 BeamtStG). Bei Professor*innen kommt aber die Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 III GG) hinzu, weshalb im Unikontext auch politische Aussagen erlaubt sind, die eine Beziehung zu wissenschaftlichen Aktivitäten haben (§4 Abs. 3 HRG). Privat kann sich eine verbeamtete Person dagegen politisch engagieren, da dies von der Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) geschützt ist, solange das Engagement außerhalb der verbeamteten Tätigkeit stattfindet: Sprich außerhalb der Universität.

Trotz allem gilt für das gesamte Verhalten ein Mäßigungsgebot. Nicht alles, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, dürfen Beamt*innen auch äußern, wobei eine wichtige Rolle spielt, inwieweit sich die Äußerung auf die dienstliche Tätigkeit auswirkt. Hinzu kommt, dass sie sich “durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten” müssen (§33 I 2, II BeamtStG).

Wie so oft gibt es bei der rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten jedoch einen mehr oder weniger weiten Rahmen, innerhalb dessen auslegungsfähige und -bedürftige Faktoren berücksichtigt werden müssen. So wurde kürzlich ein Staatsanwalt rechtskräftig aus dem Dienst entfernt, weil er sich als AfD-Kandidat vielfach rassistisch und islamfeindlich äußerte. Dabei ging es aber nur um Äußerungen vor seiner Zeit als Abgeordneter. Ob für einen Staatsanwalt etwas anderes gilt als für einen Professor, inwieweit Webers Äußerungen während seiner Zeit als Abgeordneter zu berücksichtigen sind und wie seine einzelnen Aussagen sowie seine Verbindungen zu rechtsextremen Akteur*innen zu bewerten sind, werden verschiedene Jurist*innen vermutlich unterschiedlich beurteilen.

Und was sagt Weber?

In der Ostsee-Zeitung äußerte sich Weber bereits zur Trennung seiner wissenschaftlichen und politischen Tätigkeiten. Auch dem webmoritz. gegenüber betonte er, dass er Wert darauf lege, seine Lehrtätigkeit frei von politischen Äußerungen zu halten. Auf die Frage, was er zu den Bedenken internationaler Studierender angesichts bekannter Handlungen zu seiner Person sage, entgegnete er:

“Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant.”

Prof. Dr. Ralph Weber, 22.10.2021

Auf Nachfrage zu seiner Bereitschaft für einen Austausch mit Universität und Studierenden verwies er auf bereits stattgefundene Gespräche mit der Universitätsleitung und dem Dekan sowie einem Angebot seinerseits, sich mit dem Fachschaftsrat Jura in einem Gesprächskreis zusammenzufinden.

Der Vorlesungstermin steht, Gegenwind bleibt

Für das aktuelle Wintersemester ist Weber für eine Vorlesung als Lehrperson eingetragen: “Historische Grundlagen des Rechts”, eine Veranstaltung, welche laut Musterstudienplan in den ersten zwei Semestern belegt werden soll. Der offizielle Beginn der Vorlesung wurde auf den 02. November gelegt. Angemeldet sind nach aktuellem Stand 156 Studierende, wobei es auch möglich ist, eine Vorlesung mit anderem Schwerpunkt aus dem Bereich “Grundlagen” zu wählen. Für den Grundlagen-Schein müsse nur eine der angebotenen Vorlesungen bestanden werden, erklärte der FSR Jura dem webmoritz.

Auf die Nachfrage hin, inwiefern die neuen Studierenden des ersten Jura-Semesters auf den Kontext zu Weber hingewiesen wurden, verwies der FSR auf die breite Beachtung des Themas in Presse und Hochschulpolitik. Kurz darauf erschien ein Infopost auf den sozialen Kanälen des FSR, über welchen sich die Studierenden zur Person Weber informieren können. Der Fachschaftsrat ruft außerdem dazu auf, Meinungen und Bedenken kundzutun, sodass diese in das von Weber vorgeschlagene Gespräch mitgenommen werden können. Weiterhin steht der FSR auch während des Semesters als Ansprechpartner zur Verfügung.

Neben den Diskussionen, die der StuPa-Beschluss angestoßen hat, werden weitere Gruppen laut. So ist die Initiative “Uni ohne Nazis” wieder aktiv geworden, die sich bereits vor 7 Jahren gegen Weber engagiert hatte. Laura S., eine Mitorganisatorin des Kollektivs, berichtete dem webmoritz., dass sich darin verschiedene Hochschulgruppen zusammengeschlossen hätten, um erneut gegen Weber zu protestieren. Die Initiative hat sich nach eigenen Angaben zum Ziel gesetzt, “rechte Strukturen und Ideologien an der Universität Greifswald aufzudecken” und möchte sich dafür mit Unteilbar MV und Greifswald für alle organisieren. Aktuell plant das Kollektiv vor Webers erster Vorlesung eine Demonstration, die am 02. November um 11 Uhr in der Rubenowstraße 1 stattfinden soll. Durch die Anwesenheit der Teilnehmenden und durch verschiedene Redebeiträge soll der Fokus auf die Vielfalt der Universität und die Ablehnung rechten Gedankengutes gelegt werden.

Was sind eure Gedanken zur aktuellen Situation? Schreibt uns gerne per Mail oder einen Kommentar.

Die vollständige Stellungnahme des AStA-Referenten Jada L. vom 20.10.2021

Es ist internationalen Studierenden wichtig zu wissen, dass sie an ihrem Studienort geduldet, wertgeschätzt und gleichberechtigt werden. Ich glaube, dass im Fall von Herrn Weber diese einfachen Ansprüche nicht erfüllt werden. Er stellt eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden sowie der “Studierenden of Colour” an der Universität Greifswald dar.

Persönlich bin ich mir als “Person of Colour” nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird. Das Auftreten Ralph Webers im Landtag, aber auch in seiner damaligen Tätigkeit an der Universität, tun meiner Meinung nach verdeutlichen, wie rechts und fremdenfeindlich seine Person einzuschätzen ist. Durch die Öffentlichkeit, den dieser Fall in den Medien bekommen hat, bin ich mir sicher, dass zukünftig der Professor ein Kriterium für die Entscheidung gegen das Studium an der Universität sein kann, vor allem bei internationalen Studierenden. Es ist auch davon auszugehen, dass nach Wiederaufnahme des Lehrverhältnisses erneut rechte Handlungen und Äußerungen folgen, die womöglich zu weiterer Schädigung des Rufs der Universität führen können.

An einer weltoffenen Uni, die sich klar gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausspricht und momentan an einer neuen Internationalisierungsstrategie arbeitet, ist es sehr bedauerlich zu hören, dass eine Person mit stark rechtem Gedankengut wieder in ein Arbeitsverhältnis eingebunden wird. Ich mache mir Sorgen über das Signal, dass durch die Rückkehr dieser Lehrperson übermittelt wird. Wird die Universität dabei ihrer Stellungnahme gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gerecht?

Die Universität sollte ein Umfeld bieten, in dem internationale Studierende und „Studierende of Colour“ vor rassistischen und fremdenfeindlichen Vorfällen geschützt werden. Vor allem, da es außerhalb der Universität in Greifswald durchaus zu Fällen der Fremdenfeindlichkeit kommt, sollte die Universität als „Safe Space“ gelten. Meine Sorge ist, dass diese Gruppen fortan im universitären Lehrumfeld nicht mehr diese Sicherheit verspüren, was ein gewaltiger Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität wäre.

In dem Antrag, der in der letzten Sitzung des Studierendenparlaments verabschiedet wurde, ging es jedoch nicht primür um die Rückkehr Ralph Webers, sondern darum, dass Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein erfolgreiches Studium ohne den Besuch einer Veranstaltung des Lehrenden Ralph Webers ermöglicht werden muss. Studierende sollten nicht dazu gezwungen werden, bei einer so umstrittenen Lehrperson die Lehrveranstaltung zu besuchen, um in Greifswald einen rechtswissenschaftlichen Abschluss absolviert zu haben. Vor allem internationale Studierende dürfen durch das vorgegebene Curriculum nicht dazu genötigt werden, bei ihm teilnehmen zu müssen.

Die vollständige Stellungnahme der Universität vom 20.10.2021

Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Herr Professor Weber ist Beamter des Landes Mecklenburg-Vorpommern und derzeit für die Zeit seiner Mandatswahrnehmung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern von seiner Tätigkeit als Lehrstuhlinhaber beurlaubt. Als Beamter hat er das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage.

Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten,  wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Die Universität hat stets ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte ihrer Studierenden, die die Möglichkeit haben, sich an drei Anlaufstellen zu wenden: Das sind die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate oder das Beschwerdemanagement (https://www.uni-greifswald.de/universitaet/organisation/beauftragte/beschwerdemanagement/) der Universität.

Das Rektorat ist über regelmäßige Treffen mit dem Asta-Vorsitzenden, den Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen in einem kontinuierlichen, konstruktiven und engen Austausch.

Das vollständige Interview mit dem FSR Jura vom 22.10.2021

1. Inwiefern ist es Voraussetzung, die Vorlesung “Historische Grundlagen des Rechts” bei Weber zu besuchen?

“Die Vorlesung “Historische Grundlagen des Rechts” bietet nur eine von mehreren Möglichkeiten, den Grundlagenschein zu erwerben. Die Teilnahme an der Vorlesung ist keine Pflicht. Der Grundlagenschein kann dieses Semester durchaus auch durch Besuch einer anderen Vorlesung wie z.B. „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“ oder „Privatrechtsgeschichte“ erworben werden. Nur in einer dieser Vorlesung ist eine Klausur zu bestehen.”

2. Habt ihr die Erstis, die wahrscheinlich den größten Teil dieser Vorlesung ausmachen werden, darauf hingewiesen, welche Vorgeschichte Weber hat? Wenn ja, wie?

“Die Diskussion um die unsäglichen Aussagen von Prof. Weber und seine Rückkehr an unsere Universität beschäftigt nicht nur die Region Vorpommern, sondern ist auch Gegenstand überregionaler Berichterstattung und bundesweiten Interesses. Die Universität hat ebenfalls öffentlich zu der Angelegenheit Stellung bezogen, sodass den Studierenden des ersten Semesters die Möglichkeit gegeben wurden, von Prof. Webers Rückkehr und seinen öffentlichen Äußerungen zu erfahren. Selbstverständlich wird sich der FSR aber weiter intensiv mit der Thematik beschäftigen.”

3. Inwiefern gab es bisher Feedback aus der Studierendenschaft bezüglich der Rückkehr von Weber?

“Auch unter der Studierendenschaft ist Prof. Webers Rückkehr Gegenstand breiter Diskussion. Der FSR nimmt dies aktiv zur Kenntnis und wendet sich in Kürze auch an die Studierenden.”

4. Habt ihr Aktionen gegen Weber geplant?

“Zu reichlich Diskussion hat die Rückkehr von Prof. Weber bereits beispielsweise in dem Studierendenparlament geführt. Zukünftige konkrete „Aktionen“ können nicht durch den FSR allein erfolgen, schließlich ist es eine auch fakultätsübergreifende Thematik. Vielmehr bedarf es hierfür im Einzelfall eine genaue Absprache mit der Fakultät und insbesondere unserem Dekan.”

Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Ralph Weber vom 22.10.2021

Anfrage des webmoritz., 18.10.2021:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Weber,

angesichts der aktuell veröffentlichten Stellungnahmen aus der Studierendenschaft und von der Universität arbeiten wir die Geschehnisse an der Uni in einem Artikel bei den studentischen Medien auf. Dafür möchten wir gerne auch einige Worte von Ihnen einbauen und Ihnen die Möglichkeit geben, sich zur aktuellen Lage zu äußern. Wir bitten Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen. Dabei nehmen wir unter anderem Bezug auf Ihren Facebookpost vom 24. April 2017.

1. Sie haben der OZ gegenüber jüngst geäußert, dass Sie Ihre politische und wissenschaftliche Tätigkeit als voneinander getrennt ansehen. Nichtsdestotrotz fühlen sich Studierende von Ihren Handlungen (bspw. Aussagen im Facebookpost, in welchem Sie “Versuche einer multikulturellen Umgestaltung” ablehnen und eine “deutsche Leitkultur” fordern; das Tragen von Erkennungsmerkmalen der rechtsextremen Szene; Betreuung eines rechtsextremen Doktoranden) diskriminiert. Selbst wenn diese außerhalb des Hörsaals stattfinden, fühlen sich Studierende unwohl, Ihre Veranstaltungen zu besuchen. Was sagen Sie dazu?

2. Wie stellen Sie sich Ihre Lehrtätigkeit an einer Universität vor, die für Vielfalt und Weltoffenheit einsteht, unter anderem durch die Unterstützung internationaler Studierender und Beziehungen, wenn Sie eigenen Aussagen zufolge dafür Sorge tragen wollen, dass Deutschland “auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird”?

3. Inwiefern sind Sie bereit für einen konstruktiven Austausch mit besorgten Studierenden und Mitarbeitenden sowie der Universitäts- und Fakultätsleitung?

Antwort Weber, 22.10.2021:

Wertes Redaktionsteam von webmoritz, gerne beantworte ich Ihre Anfrage. Es war mir immer wichtig und wird es auch bleiben, meine Lehrtätigkeit an der Uni von politischen Äusserungen frei zu halten. Da sich der Schwerpunkt Ihrer Fragen auf politische Äusserungen meinerseits außerhalb der Uni bezieht, werde ich dazu in einem Unimedium wie dem webmoritz. nicht Stellung beziehen. Noch nie habe ich allerdings Doktoranden nach ihren politischen Einstellungen befragt und werde dies auch zukünftig nicht tun. Denn dies spielt für mich bei der Promotionsvergabe schlichtweg keine Rolle. Um bei mir promovieren zu können, muss man neben der entsprechenden Note im Ersten Jur. Sraatsexamen mich von einem Thema aus meinen Lehrbereichen überzeugen. Nicht mehr und nicht weniger. Und Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant. Mit der Universitätsleitung und dem Dekan meiner Fakultät habe ich die Wiederaufnahme meiner Lehrtätigkeit besprochen und dem Fachschaftsrat Jura angeboten, mit diesem damit ggf. einhergehende Fragen und Besorgnisse von Studierenden in einem vom Fachschaftsrat vorzuschlagenden Gesprächskreis zu besprechen. Im übrigen haben wir keine Anwesenheitspflichten, sodass es jedem freisteht, meine Lehrangebote, für die ich in Rostock auf Vorschlag der Studierenden den Universitätspreis für die beste Lehre erhalten habe, nicht wahrzunehmen.

Prof. Dr. iur. utr. Ralph Weber

Beitragsbilder: Nils Borgward und Laura Schirrmeister