Guess who’s back: Uni im Rathaus!

Guess who’s back: Uni im Rathaus!

2006 fand die erste Vortragsreihe “Universität im Rathaus” statt, heißt es auf der Website der Universität Greifswald. Seitdem stellen Wissenschaftler*innen aus Greifswald im Bürgerschaftssaal ihre jeweiligen Arbeiten vor – aber nicht im klassischen Uniformat, sondern auf eine Weise, die allgemeinverständlich ist und kein Fachwissen erfordert. So können vor allem Nicht-Studierende einen Einblick in die Strukturen der Universität erlangen. Und das völlig umsonst!

Diesen Montag um 17 Uhr wird wieder der Beginn der alljährlichen Vortragsreihe “Universität im Rathaus” eingeläutet. Unter dem Hashtag #wissenlocktmich … zur Universität Greifswald werden ab jetzt jeden Monat Greifswalder Wissenschaftler*innen von Oktober bis Ende Januar ihre Forschung und Forschungsergebnisse vorstellen. Dabei soll der Fokus vor allem darauf liegen, die Verbundenheit zwischen der Universität und den Bewohner*innen Greifswalds und Umland zu stärken, sowie Wissen allgemeinverständlich an alle zu vermitteln, die sich für Wissen und Wissenschaft begeistern.

Die Vortragsreihe findet auch in diesem Jahr im Bürgerschaftssaal des Rathauses statt – ein Symbol dafür, dass Forschung und Wissen nicht in den eigenen vier Wänden der Uni verbleiben, sondern Wirtschaft, Leben, Kultur und soziales Engagement auch in der Stadt stark prägt. Zudem ist der Zugang barrierefrei und somit für jede Person erreichbar, die Lust hat, vorbeizukommen. Und wer spontan Zeit hat, muss nicht bangen – eine Anmeldung ist vorher nicht nötig, ebenso wenig wie Eintrittsgeld, da die Vortragenden auf ein Honorar verzichten und die Stadt den Saal kostenfrei zur Verfügung stellt. Organisiert wird das Ganze von der Universitäts- und Hansestadt sowie der Universität Greifswald.

Dies sind die angekündigten Vorträge:

Am 16.10.2023: Ein Baustein der Verkehrswende: die Förderung des Radverkehrs – hier stehen die Möglichkeiten, nach geltendem Recht den Radverkehr zu fördern, im Mittelpunkt. Insbesondere soll es um die Frage gehen, ob und wie die Aufteilung der Straße auf verschiedene Nutzende neu gestaltet werden kann. Vortragender ist Prof. Dr. jur. Michael Sauthoff.

Am 13.11.2023: Sind medizinische Untersuchungen immer hilfreich? Diagnostik kann auch schaden! Vortragender ist Prof. Dr. rer. med. habil. Dr. phil. Carsten Oliver Schmidt.

Am 11.12.2023: Körpermodelle im Gehirn – fundamental, flexibel und fragil. In diesem Vortrag stellt sich vor allem die Frage nach der Funktion und Anpassung des Gehirns, ein „eigenes“ – stabiles – Körpermodell zu erstellen, welches sich flexibel an Umstände wie z.B. Veränderungen der Umwelt anzupassen vermag. Und wo liegen die Grenzen bei diesen neuronalen Körpermodellen? Vortragender ist Prof. Dr. Jakub Limanowski.

Am 08.01.2024: Ernst Troeltsch und die umstrittene Modernität des Christentums. Vortragender ist Prof. Dr. theol. Tobias Braune-Krickau.

Am 22.01.2024: Die Prinzessinnenbibliothek. Eine schwedisch-preußische Geschichte über Kulturaustausch, mächtige Frauen und die Welt der Bücher. Vortragender ist Prof. Dr. phil. Clemens Räthel.

Es gibt leider bisher noch nicht zu allen Vorträgen genauere Informationen. Checkt gern regelmäßig die Uni-Website zu Universität im Rathaus nach Neuigkeiten.

Was? Universität im Rathaus
Wann? Jeweils montags, um 17 Uhr
Wo? Bürgerschaftssaal des Rathauses (am Markt)
Sonstiges? Eintritt ist frei, Anmeldung vorher nicht nötig, Zugang ist barrierefrei

Beitragsbild: Juli Böhm

Streicht nicht die Ruhetage!

Streicht nicht die Ruhetage!

Sechs Prüfungen, jeweils fünf Stunden lang. In neun Tagen. Das schreit schon nach viel Stress. Immerhin gibt es hier in MV im juristischen Staatsexamen ja einen Ruhetag. Anderswo sind es sogar zwei. Aber gerade diese sollen jetzt ersatzlos gestrichen werden. Wieso die Ruhetage abgeschafft werden sollen und warum das keine gute Idee ist, erfahrt ihr hier. Ein Kommentar.

Der Anfang vom Ende der Ruhetage

Aber von Anfang an. Was ist überhaupt passiert? Im Mai 2022 beschließen die Justizprüfungsämter die Streichung der Ruhetage. Das soll zunächst schrittweise erfolgen. Im Übrigen wird das Ganze jetzt erst kritisiert, weil das erst im Januar bekanntgegeben wurde. Ganze acht Monate später. Warum das nicht die beste Idee ist, wird klar, wenn man sich den Ablauf der Prüfungen einmal genauer anschaut. Im MV gibt der vorläufige Terminplan des ersten Staatsexamens darüber genauere Informationen. Wie oben bereits beschrieben, müssen sechs Prüfungen über jeweils fünf Stunden absolviert werden. Das Ganze wird sich (zumindest vorläufig) über einen Zeitraum von neun Tagen strecken. Neun Tage deshalb, weil es einen Ruhetag in der Woche gibt und an Wochenenden keine Prüfungen geschrieben werden. Trotzdem schreit das förmlich nach Stress und vor allem einer Sehnenscheidenentzündung. Nicht unüblich ist deshalb sogar, dass Examenskandidat*innen während der Prüfungen unter dem Druck zusammenbrechen, wegen einer Sehnenscheidenentzündung die Prüfungen abbrechen müssen oder sich unter Schmerzmitteln und mit Handgelenksbandagen in die Prüfungen quälen. Ein beängstigender Zustand.

Baden-Württemberg bringt den Stein ins Rollen

Der gesamte Umstand der gestrichenen Ruhetage beruht darauf, dass das Landesjustizministerium Baden-Württemberg beschloss, dass die Ruhetage, von denen es zwei gibt, für den Prüfungsdurchgang im Herbst 2023 auf einen gekürzt und dann im darauffolgenden Durchgang komplett gestrichen werden sollen. Erst später wird klar, dass alle Bundesländer, die am sogenannten Ringtausch beteiligt sind, dies beschlossen haben. Also alle bis auf Bayern. Der Freistaat macht sein eigenes Ding. Im Übrigen schon heute ohne Ruhetage zwischen den Prüfungen. Aber zurück nach Baden-Württemberg. Hier werden die Ruhetage aus einem Grund gestrichen, von dem ich persönlich im ersten Moment dachte, dass ich hier auf den Arm genommen werde. Es liegt an der Organisation. Hier fragt man sich jetzt, was das genau bedeutet. Das ist einfach, aber auch unverständlich. Es ist nämlich üblich, dass zu den Examensprüfungen die Prüfungsräume von privaten Trägern angemietet werden. Auch soll es nach einer Auskunft der Pressesprecherin des Justizministeriums von Baden-Württemberg gegenüber jurios.de darum gehen, geeignete Räume leichter zu finden. Hier stellen sich für mich Fragen. Haben die Universitäten in Baden-Württemberg keine geeigneten Räume oder benötigt es besondere Anforderungen, damit ein Raum geeignet ist, um das Examen dort schreiben zu können? Aber wäre es nicht auch bedeutend billiger gewesen, wenn man diese Räume selbst geschaffen hätte? Und wie haben die vorher ihre Prüfungen geschrieben? An dieser Stelle möchte ich festhalten, dass mir sehr wohl bewusst ist, dass es organisatorisch nicht ganz einfach ist, die Räume, wenn vorhanden, für einen so langen Zeitraum “aus dem Verkehr zu ziehen”. Allerdings finden die Examensprüfungen auch nicht von heute auf morgen statt. Eine angenehmere Lösung für die Examenskandidat*innen wäre möglich gewesen.

Chancengleichheit im Examen

Man könnte jetzt ja auch auf die Idee kommen, dass das ein Problem von Baden-Württemberg ist und alle anderen nicht betroffen sind. Allerdings ist hier Chancengleichheit ein zentrales Thema. Und auch richtig und wichtig. Es werden schon Nachteile geschaffen, wenn beispielsweise in Hamburg die Examensprüfung einen oder sogar zwei Ruhetage beinhaltet, es in Baden-Württemberg aber keine Ruhetage gibt. Dafür habe ich auch Verständnis, aber die Begründung mit Organisationsschwierigkeiten finde ich persönlich nicht nachvollziehbar.

Chancengleichheit begegnet einem im Examenskontext aber auch in einem anderen Zusammenhang, der hier nicht ganz unwichtig ist. Das E-Examen. Hört sich fancy an, ist aber letztendlich nur die Möglichkeit, das Examen am PC oder Laptop zu tippen, statt beispielsweise 25 Seiten handschriftlich zu verfassen. Auch hier muss dann der PC oder Laptop gestellt werden, da es nicht der Chancengleichheit entspricht, wenn zum Beispiel die Bildschirme unterschiedlich groß sind oder die Technik unterschiedlich alt ist. Das E-Examen soll aber nur als Wahl angeboten werden. Es soll also weiterhin möglich sein, auch mit Stift und Papier die Prüfung anzugehen. Besonders interessant ist aus meiner Sicht auch zu sehen, dass es bei dem E-Examen keine einheitliche Route gibt, bei der Streichung der Ruhetage aber die Organisationschwierigkeiten sowie die Chancengleichheit als Begründung für die Streichung angeführt werden.

Widerstand der Fachschaften

Ich steh mit meiner Meinung aber nicht alleine da. Es gibt eine Petition, welche vom Bundesverband der rechtswissenschaftlichen Fachschaften initiiert wurde. Diese verzeichnet 14.875 Unterschriften (Stand: 14.04. um 10:49 Uhr). Gefordert werden unter anderem die Rücknahme des Beschlusses zur Streichung der Ruhetage und auch Reformen, die das Examen betreffen. Die Fachschaft Jura unserer Uni unterstützt diese Petition übrigens ebenfalls. Aber es sind nicht nur die Studierenden, die sich gegen den Beschluss wehren. So hat sich der akj Freiburg in einer gemeinsamen Stellungnahme mit den kritischen Jurist*innen Heidelberg gegen den Beschluss ausgesprochen.

Eine letzte Bemerkung

Die Streichung der Ruhetage ist bedauernswert und wäre aus meiner Sicht bei ein wenig mehr Weitsicht der Politik zu vermeiden gewesen. Hätte man sich eher um eigene Räume bemüht und sich nicht von privaten Trägern abhängig gemacht, stünde man jetzt besonders in Baden-Württemberg nicht vor derartigen Problemen mit der Organisation. Ich hätte für eine Streichung der Ruhetage Verständnis gehabt, wenn diese mit Verweis auf die einheitliche Einführung des E-Examens geschehen wäre. Hier ist dann die körperliche Belastung deutlich geringer, wenn die Prüfungen getippt und nicht mehr als 20 Seiten handschriftlich geschrieben werden müssen. Allerdings gibt es bei dem E-Examen auch noch keine einheitliche Route, geschweige denn einen wirklichen Plan. Außerdem ist dann wieder das Problem, dass die Technik wohl von externen Firmen gestellt wird. Hier begibt man sich also wieder in eine Abhängigkeit von privaten Dienstleister*innen. Wohin das führen kann, ist ja schon bei den Prüfungsräumen ersichtlich geworden. Auch ist die Art und Weise, wie der gesamte Vorgang kommuniziert wurde und bis heute kommuniziert wird, aus meiner Sicht ein Armutszeugnis. Eine so weitreichende Entscheidung zu treffen und diese über ein halbes Jahr später erst bekanntzugeben, ist dem Umstand nicht würdig. Besonders aber auch, dass diese Entscheidung getroffen wurde, ohne auch nur ein Wort mit den Fachschaften oder zumindest der Bundesfachschaft zu wechseln. Hier ist die Kommunikation doch deutlich auf der Strecke geblieben. So wird jetzt in erster Linie die körperliche und geistige Belastung der Examenskandidat*innen unnötig gesteigert, obwohl diese ohnehin schon extrem hoch ist.

Beitragsbild: Scott Graham auf Unsplash

Uni im Rathaus. Wie ist Studieren eigentlich?

Uni im Rathaus. Wie ist Studieren eigentlich?

…fragen sich wohl vor allem Nicht-Studierende. Doch um eine Antwort auf diese Frage zu bekommen, müsst ihr euch nicht umständlich immatrikulieren lassen, den Semesterbeitrag zahlen und dann auch noch am Ende des Semesters nervige Prüfungen schreiben. Stattdessen könnt ihr ganz einfach in den kommenden Wochen dem Rathaus einen Besuch abstatten.

#wissenlocktmich … zur Universität Greifswald – so der Slogan, um auf die Vortragsreihe, welche in den kommenden Wochen und Monaten im Greifswalder Rathaus stattfinden soll, aufmerksam zu machen. Ziel ist es, eine Brücke zwischen der Universität und den Greifswalder Einwohner*innen zu schlagen. Dazu haben Uni und Stadt gemeinsam ein breites Angebot an Vorträgen vorbereitet, in denen Wissenschaftler*innen und Expert*innen ihre Arbeit und Forschungsergebnisse allen Interessierten verständlich vermitteln möchten.

Barrierefreiheit spielt für die Organisator*innen aber nicht nur im Sinne der Verständlichkeit der Vorträge eine Rolle, sondern insbesondere auch bei der Raumplanung der Veranstaltungsreihe: Alle Vorträge finden im Bürgerschaftssaal des Rathauses statt, welcher barrierefrei zu erreichen ist und ohne vorherige Anmeldung allen, die neugierig sind und etwas Neues lernen wollen, offen steht. Die Referent*innen verzichten dabei auf ein Honorar und die Stadt stellt den Saal kostenfrei zur Verfügung, wodurch das Event für die Besucher*innen keinen Eintritt kostet.

Der Auftakt erfolgt dabei bereits diesen Montag, am 24. Oktober, mit Prof. Dr. Torsten Haberzettl und dem Thema “Umweltforschung auf dem Dach der Welt”. Inhaltlich soll es dabei um die Region Tibet gehen und warum diese für einen Großteil der Wasserversorgung Asiens verantwortlich ist.

Weiter geht es am 7. November mit einem Vortrag von Dr. Farid Suleiman zum Thema “Schuld und Sühne in islamischer Perspektive”, welcher sich vor allem mit dem Begriff der Sünde und seiner Bedeutung auseinandersetzen wird.

Daraufhin folgt am 28. November Prof. Dr. Kathrin Mahlau, die einen Vortrag zum Thema “Umsetzung einer inklusiven Schule” halten wird. Nicht alle Schüler*innen und Schüler lernen auf die gleiche Art und Weise, was neue Modelle zur gerechten Förderung aller erfordert.

Nach dem ersten Advent, am 5. Dezember, folgt ein Vortrag von Prof. Dr. Olaf Hohmann mit dem Titel “Vergeltung, Abschreckung, Besserung, Schutz vor dem Täter?” und der Frage ob die Bestrafung von Vergehen der Gerechtigkeit oder der Abschreckung dienen soll.

Zu guter Letzt beendet Prof. Dr. Andreas Stahl die Reihe am 9. Januar 2023 mit einem Vortrag zum Thema “Häufige Augenerkrankungen”. Das Sehen ist ein essentieller Sinn des Menschen, was es umso interessanter und wichtiger macht, diesen zu erhalten und Erkrankungen in einer immer älter werdenden Gesellschaft vorzubeugen.

Alle Vorträge finden jeweils am Montag um 17:00 Uhr im Bürgerschaftssaal im Rathaus (am Markt) statt. Der Eingang ist schräg gegenüber vom Hugendubel. Wer von euch etwas detailliertere Informationen für die jeweiligen Vorträge erhalten möchte, kann auf der Internetseite der Uni Greifswald vorbeischauen.

Beitragsbild: Juli Böhm

Unruhe an der Uni – Demonstration gegen Ralph Weber

Unruhe an der Uni – Demonstration gegen Ralph Weber

Am Dienstag, den 02.11., soll um 11 Uhr vor dem alten Audimax in der Rubenowstraße gegen die Rückkehr des Rechtsprofessors Ralph Weber und damit einhergehend gegen rechtes Gedankengut an der Universität demonstriert werden.

Am letzten Sonntag haben wir euch im Vorfeld der kontroversen Rückkehr des Rechtsprofessors in einem Artikel die Hintergründe zusammengefasst. Nach Ende seiner Amtszeit für die AfD im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns soll Ralph Weber nun wieder an der Universität lehren dürfen. Diese Entscheidung sorgte vor allem unter der Studierendenschaft für Bedenken, da Weber in seiner Zeit für die AfD als rechtsaußen galt und auch in seiner Arbeit an der Universität Greifswald vermehrt auffiel, unter anderem durch das Tragen von Thor Steinar Kleidung oder das Einladen eines Reichsbürgers als Referenten in einer Vorlesung. In politischen Reden und Beiträgen auf Sozialen Medien machte Weber außerdem wiederholt von rassistischer und anderweitig diskriminierender Sprache Gebrauch, die Studierende auch in seinem Lehrbetrieb befürchten.

Um den Sorgen der Studierenden nun Ausdruck zu verleihen, plant das Kollektiv Uni ohne Nazis, welches es sich zum Ziel gemacht hat, rechtes Gedankengut und Ideologien aufzudecken, eine Demonstration gegen den Rechtsprofessor. Das Kollektiv arbeitet für die Demonstration zusammen mit den Gruppen Unteilbar MV und Greifswald für alle. Uni ohne Nazis hat sich bereits vor 7 Jahren gegen Ralph Weber aufgrund seiner politischen und ideologischen Denkweisen ausgesprochen.

“Wir als Kollektiv haben die 2014 gegründete Initiative ‘Uni ohne Nazis’ neu aufleben lassen, weil wir heute wie damals für Offenheit und gegen rechtes Gedankengut sind.”
– Laura S., Mitorganisatorin des Kollektivs

Die Kundgebung ist auf kommenden Dienstag, den 02.11, in der Rubenowstraße 1 vor dem alten Audimax um 11 Uhr angesetzt. Das ist am gleichen Tag, an dem die erste Vorlesung von Prof. Weber (12 bis 14 Uhr) stattfinden wird. Geplant sind diverse Redebeitäge, die den Fokus auf die Vielfalt unserer Uni und das Ablehnen rechten Gedankengutes legen.

Zu diesem Anlass wird die gesamte Rubenowstraße (ja, die ganzen 235 Meter) abgesperrt sein. Die Polizei wird auch vor Ort sein und für die die nötige Sicherheit sorgen, da mit mehreren hundert Anwesenden gerechnet wird.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Was? Kundgebung zu Ralph Weber
Wann? Dienstag, 02.11.2021, 11 Uhr
Wo? Rubenowstraße, vor dem alten Audimax

Beitragsbild: Annica Brommann

Unruhe an der Uni – die Rückkehr des umstrittenen Rechtsprofessors Ralph Weber

Unruhe an der Uni – die Rückkehr des umstrittenen Rechtsprofessors Ralph Weber

Nach 5 Jahren als Landtagsabgeordneter der Alternative für Deutschland kehrt Prof. Dr. Ralph Weber als Rechtsprofessor zurück an die Universität Greifswald. Letzte Woche kritisierte das Studierendenparlament seine Rückkehr und forderte, dass ein Jurastudium an der Uni auch ohne das Besuchen seiner Veranstaltungen möglich sein müsse. Eine Zusammenfassung der Ereignisse um Weber, Stimmen aus Studierendenschaft und Universitätsleitung und Webers Stellung zur Situation.

Von Annica Brommann und Lilli Lipka

Zur Person

Nachdem Ralph Weber sein erstes juristisches Staatsexamen 1985 in Heidelberg und sein zweites Staatsexamen 1989 in Stuttgart abgeschlossen hatte, war er an der Universität Heidelberg als wissenschaftlicher Assistent tätig. 1995 kam Weber an die Universität Rostock, um dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte zu vertreten. Ein Jahr später wurde er auf diesen Lehrstuhl gerufen und 1997 zum Universitätsprofessor ernannt. Im Jahre 2009 wurde er an die Universität Greifswald versetzt, wo er sich vorrangig mit Forschungen zum Arbeits- und Zivilrecht beschäftigte. 

Bis 2014 war Weber lange Zeit Mitglied im rechten Flügel der CDU. Seinen Parteiwechsel zur AfD begründete er 2016 gegenüber dem Nordkurier mit dem Umstand, dass die Partei jetzt auf dem “national-konservativen Kurs” anstatt dem “neoliberale[n] Lucke-Kurs” weitermachen werde. Hier galt Weber als “Rechtsaußen” und kandidierte 2016 bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern als Direktkandidat für die AfD im Wahlkreis Vorpommern-Greifswald III. Mit 35,5 Prozent der Stimmen zog er in den Landtag ein.

2017 wurde Weber für einen Facebook-Beitrag kritisiert, in dem er forderte, dass sich “‘Biodeutsche’ mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern” für die deutsche Leitkultur einsetzen sollen. Die Aussagen, die unter anderem im Nordkurier zu finden sind oder mit Screenshots festgehalten wurden, unterscheiden sich inzwischen vom aktualisierten, weiterhin polarisierenden Beitrag auf der Facebook-Seite des Professors: 

“Wir brauchen auch keine positive, sondern eine negative Obergrenze bei den Flüchtlingszahlen. Das bedeutet, dass die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Rückreisen die Zahl der Zuwanderungen deutlich übersteigen muss. Denn dann findet dieser ‘Große Austausch’ nicht statt. Wir müssen und werden dafür sorgen, dass unsere Heimat auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird.”

Prof. Dr. Ralph Weber, Facebook-Post 24.04.2017

Die Universität distanzierte sich damals “entschieden von den unsäglichen Äußerungen” und forderte vom Landtag, den Aussagen entgegenzutreten. Auch die AfD mahnte den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden ab.

Weil Weber den AfD-Landesvorsitzenden Leif-Erik Holm als “Landesdiktator” und Parteifreund*innen als “Kanalratten” beschimpft haben soll, leitete die AfD MV im Juni 2021 ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn ein. Nach knapp 5 Jahren im Landtag setzte sich zudem Nikolas Kramer gegen Ralph Weber bei der Landtagswahl für die kommende Legislatur durch. Auf seiner Facebookseite kündigte Weber dieses Wochenende schlussendlich an, dass er aus der Partei austreten möchte, da diese nicht mehr seinen “Vorstellungen von einer bürgerlich-konservativen Alternative” entspreche und das Niveau sich intellektuell wie moralisch verändert habe. Schon länger absehbar war, dass er sein Dienstverhältnis als Hochschullehrer, das seit 2016 durch seine Position als Landtagsabgeordneter ruhte, zum Wintersemester 2021/22 wieder aufnehmen wird.

Vorfälle an der Universität Greifswald: Rechtsrocker und Reichsbürger

2010 sorgte Weber für einen Eklat, da er im Hörsaal Kleidung des Labels Thor Steinar trug, welches gemeinhin als Erkennungsmerkmal der rechtsextremen Szene gilt. Er begründete seine Kleidungswahl mit einem Interesse an der germanischen Mythologie, wie der Nordkurier damals berichtete. Die Uni reagierte darauf mit einer Ergänzung der Hausordnung

“[…] Verhaltensweisen, insbesondere die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten, zu unterlassen, wenn diese Verhaltensweisen die Fähigkeit der Universität beeinträchtigen, ihre Aufgaben als Einrichtung für Forschung und Lehre in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat wahrzunehmen.” 

Allgemeine Hausordnung für Gebäude, Räume und Grundstücke der Universität Greifswald, §5 (4)

Der Pressesprecher der Uni, Jan Meßerschmidt, teilte dem Spiegel mit, die Universität wolle damit ein öffentliches Signal gegen Rechtsextremismus setzen. Nichtsdestotrotz stellte Meßerschmidt auch klar, dass viel Wert auf die Freiheit der Professor*innen an der Universität gelegt werde, die obendrein noch durch die Meinungsfreiheit geschützt sei.

Vier Jahre später sorgte Weber für brisante Schlagzeilen, als er Maik Bunzel als Doktoranden betreute. Der Rechtsanwalt war ehemaliger Sänger der nationalsozialistischen Band “Hassgesang”, die in ihren Liedern unter anderem Adolf Hitler verherrlicht, und wurde bereits wegen Volksverhetzung verurteilt. Aufgrund seiner politischen Einstellung war Bunzel 2014 aus seinem Justizdienst als Amtsrichter in Bayern ausgeschieden. Die damals amtierende Rektorin Prof. Dr. Johanna Weber betonte, dass die Universität für Weltoffenheit und Toleranz stehe und sich gegen Fremdenfeindlichkeit ausspreche. Es gebe jedoch keine Möglichkeiten, die Verleihung der Doktorwürde zu verhindern.

Weber 2017 auf einer Pro-Arndt-Veranstaltung mit AfD-Politiker Stephan Reuken

Der Rechtsprofessor fiel weiterhin auf, als er 2016 in seiner Vorlesung “Historische Grundlagen des Rechts” den “Reichsbürger” Thomas Mann sprechen lies. Berichten zufolge sprach dieser von Deutschland als eine “BRD-GmbH”, in der Bürger “Personal” seien. Weiterhin soll Mann dazu aufgerufen haben, Ausweispapier ungültig zu machen. Weber behauptete später, dass er nichts vom politischen Hintergrund des Vortragenden gewusst habe. Er habe Mann in der Vorlesung widersprochen und die Anwesenden zum Gehen aufgefordert.

Weitere Aussagen des Dozenten sorgten während seiner Arbeit an der Universität immer wieder für Empörung. Unter anderem zählten Studierende 2016 in einem Gastbeitrag auf dem Fleischervorstadtblog einige seiner “reaktionären Äußerungen” auf. Demnach habe Weber in Vorlesungen die Wehrmacht glorifiziert und sein “geschichtsrevisionistisches Weltbild” gezeigt. Außerdem ist dort aufgeführt, dass er einen Fall in seinem Sachenrecht II-Lehrbuch skizziere, wie ein Bürger den Bau eines “Asylantenwohnheims” abwehren könne.

Die Studierendenschaft positioniert sich gegen Weber

Schon in den vergangenen Jahren, als Weber durch besagte Vorfälle bereits Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte, sprach sich das Studierendenparlament (StuPa) gegen den Rechtsprofessor aus. So begrüßte es unter Leitung des StuPa-Präsidenten Erik von Malottki 2010 die Entscheidung des Rektorats, rechtsextreme Verhaltensweisen zu verbieten. 

Im Juli dieses Jahres wurde bereits eine mögliche Rückkehr des Professors im StuPa diskutiert. In einem Antrag machte die StuPistin Sandra G. deutlich, dass es von Seiten der Universität nicht ausreichend sei, lediglich zu signalisieren, dass man mit der politischen Einstellung von Weber nicht konform sei. Vielmehr forderte sie, Weber dürfe nicht mehr an der Universität lehren und dass die Universität ein dementsprechendes Verfahren einleiten müsse. Im Gespräch mit dem webmoritz. betonte sie: “Oft wird das falsch verstanden. Mir persönlich geht es nicht primär darum, dass er AfDler ist. Mir geht es darum, dass er völkisch-nationalistische Positionen vertritt.” Wegen mangelnder Beschlussfähigkeit und aus formal-inhaltlichen Gründen wurde die Vorlage nicht weiter ausformuliert. Vergangene Woche, am 12. Oktober, wurde ein neuer Antrag eingebracht und von den StuPist*innen als Stellungnahme zur Rückkehr von Ralph Weber verabschiedet. Die 15 Antragsteller*innen aus StuPa und AStA fordern darin unter anderem:

“Rassismus und rechtes Gedankengut dürfen an einer weltoffenen Hochschule keinen Platz finden. […] Studierende dürfen nach Ansicht des Studierendenparlaments nicht genötigt sein, Veranstaltungen bei Ralph Weber besuchen zu müssen. Ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald ohne Ralph Weber muss möglich sein. Das Studierendenparlament setzt sich für eine entsprechende Anpassung der curricularen Planung der kommenden Semester ein.”

Beschl.-Nr. 2021-31/68

In der Begründung des Antrags werden unter anderem das Tragen rechtsextremer Kleidung, der Fall um Maik Bunzel und die Einladung von “Vertreter*innen des Reichsbürgerspektrums” aufgezählt. Weiterhin betonen die Antragsteller*innen, dass Weber in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter durch diskriminierende und ausgrenzende Reden aufgefallen sei, Verschwörungstheorien verbreitet und sich wiederholt der NS-Sprache bedient habe. Darüber hinaus heißt es in der Begründung:

“Es ist zu befürchten, dass Ralph Weber weiterhin durch rechte Äußerungen und Aktionen den Ruf der Universität nachhaltig schädigt. Zudem müssen Studierende, welche nicht in Ralph Webers Weltbild passen, ernsthaft befürchten, grobe Nachteile zu erfahren. Zu ihrem Schutz und zum Erhalt der gesellschaftlichen Freiheit muss sich das Studierendenparlament in diesem Sachverhalt unmissverständlich äußern. Eine Rückkehr von Ralph Weber ohne kritische Debatte ist nicht hinnehmbar.”

Beschl.-Nr. 2021-31/68

Zu den Antragsteller*innen zählt auch Jada L., AStA-Referent für Antirassismus und Internationales. Auf Anfrage des webmoritz. zeigte er sich besorgt und bezeichnete Weber als “eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden und ‘Studierenden of Colour’”. Er befürchtet, dass sich die Studierenden in ihrem Lehrumfeld nicht mehr sicher fühlen, was er in dem Fall als einen “gewaltige[n] Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität” ansähe.

“Persönlich bin ich mir als “Person of Colour” nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird.”

Jada L., Antragsteller und AStA-Referent für Antirassismus und Internationales, 20.10.2021

Uni verspricht Rückendeckung für Studierende

Bereits am Morgen nach dem StuPa-Beschluss reagierte die Universität mit einer öffentlichen Stellungnahme, in der sie betonte, dass man “selbstverständlich in konstruktivem Austausch mit den Studierenden” stehe und die geäußerten Sorgen sehr ernst nehme. Weiterhin wird in der Mitteilung deutlich, dass die Universität nicht zögern werde, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn es erforderlich würde.

Der webmoritz. bat die Pressestelle und das Rektorat um Konkretisierung der möglichen Einleitung von rechtlichen Schritten und des Austausches mit Studierenden. Die Universität versicherte daraufhin, ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Studierenden zu haben. Es gebe außerdem drei Anlaufstellen für Studierende: die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate und das Beschwerdemanagement. Darüber hinaus fänden bereits ein enger Austausch und regelmäßige Treffen mit dem AStA-Vorsitzenden, Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen statt, welche dem webmoritz. auch von studentischer Seite bestätigt wurden.

Das Rektorat verspricht ein schnelles Eingreifen, falls es nötig wird.

Auch über folgende Frage gab die Universität Auskunft: Wie halten Sie es für vereinbar, für die im Statement genannten Werte einzustehen und gleichzeitig einen Professor zu beschäftigen, der zuvor durch genannte diskriminierende Verhaltensweisen in- und außerhalb des Universitätsbetriebs aufgefallen ist?

“Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
[…] Als Beamter hat er [Herr Professor Weber] das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage. Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten, wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.”

Rektorat und Pressestelle der Universität Greifswald, 20.10.2021

Meinungsfreiheit und Mäßigungsgebot – der Zwiespalt des Beamtenrechts

Doch warum kann Weber trotz der diversen aufgezählten Aussagen und Handlungen, die dem weltoffenen Leitbild der Universität widersprechen, als Dozent zurückkehren? Diese Frage stellen sich nun etliche Studierende an der Universität. Die rechtliche Grundlage ist komplex und vor allem im Grundgesetz und Beamtenstatusgesetz verankert.

Wie die Universität bereits in ihrem Statement deutlich machte, hat Weber das Recht darauf, auf die Position in seiner “bisherige[n] Wirkungsstätte” zurückzukehren. Nach dem Beamtenstatusgesetz kann eine verbeamtete Person ihre Beamtenrechte nur verlieren, wenn diese für eine erhebliche Straftat oder Vergleichbares verurteilt wurde (§24 I S. 1 Nr. 2 BeamtStG), etwa Volksverhetzung oder eine Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates. Die aufgeführten Handlungen von Weber erfüllen keinen Straftatbestand.

Zudem greifen verschiedene Regelungen, wenn es um die Bewertung seiner Aussagen geht. Diese stellen einerseits zusätzliche Anforderungen an Neutralität und Verfassungstreue von Beamt*innen, schützen anderseits auch deren politische Betätigung. Dabei werden der dienstliche und private Kontext relativ stark voneinander getrennt. 

Die Dienstausübung muss politisch völlig neutral und zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen (§33 I 1, 2 BeamtStG). Bei Professor*innen kommt aber die Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 III GG) hinzu, weshalb im Unikontext auch politische Aussagen erlaubt sind, die eine Beziehung zu wissenschaftlichen Aktivitäten haben (§4 Abs. 3 HRG). Privat kann sich eine verbeamtete Person dagegen politisch engagieren, da dies von der Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) geschützt ist, solange das Engagement außerhalb der verbeamteten Tätigkeit stattfindet: Sprich außerhalb der Universität.

Trotz allem gilt für das gesamte Verhalten ein Mäßigungsgebot. Nicht alles, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, dürfen Beamt*innen auch äußern, wobei eine wichtige Rolle spielt, inwieweit sich die Äußerung auf die dienstliche Tätigkeit auswirkt. Hinzu kommt, dass sie sich “durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten” müssen (§33 I 2, II BeamtStG).

Wie so oft gibt es bei der rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten jedoch einen mehr oder weniger weiten Rahmen, innerhalb dessen auslegungsfähige und -bedürftige Faktoren berücksichtigt werden müssen. So wurde kürzlich ein Staatsanwalt rechtskräftig aus dem Dienst entfernt, weil er sich als AfD-Kandidat vielfach rassistisch und islamfeindlich äußerte. Dabei ging es aber nur um Äußerungen vor seiner Zeit als Abgeordneter. Ob für einen Staatsanwalt etwas anderes gilt als für einen Professor, inwieweit Webers Äußerungen während seiner Zeit als Abgeordneter zu berücksichtigen sind und wie seine einzelnen Aussagen sowie seine Verbindungen zu rechtsextremen Akteur*innen zu bewerten sind, werden verschiedene Jurist*innen vermutlich unterschiedlich beurteilen.

Und was sagt Weber?

In der Ostsee-Zeitung äußerte sich Weber bereits zur Trennung seiner wissenschaftlichen und politischen Tätigkeiten. Auch dem webmoritz. gegenüber betonte er, dass er Wert darauf lege, seine Lehrtätigkeit frei von politischen Äußerungen zu halten. Auf die Frage, was er zu den Bedenken internationaler Studierender angesichts bekannter Handlungen zu seiner Person sage, entgegnete er:

“Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant.”

Prof. Dr. Ralph Weber, 22.10.2021

Auf Nachfrage zu seiner Bereitschaft für einen Austausch mit Universität und Studierenden verwies er auf bereits stattgefundene Gespräche mit der Universitätsleitung und dem Dekan sowie einem Angebot seinerseits, sich mit dem Fachschaftsrat Jura in einem Gesprächskreis zusammenzufinden.

Der Vorlesungstermin steht, Gegenwind bleibt

Für das aktuelle Wintersemester ist Weber für eine Vorlesung als Lehrperson eingetragen: “Historische Grundlagen des Rechts”, eine Veranstaltung, welche laut Musterstudienplan in den ersten zwei Semestern belegt werden soll. Der offizielle Beginn der Vorlesung wurde auf den 02. November gelegt. Angemeldet sind nach aktuellem Stand 156 Studierende, wobei es auch möglich ist, eine Vorlesung mit anderem Schwerpunkt aus dem Bereich “Grundlagen” zu wählen. Für den Grundlagen-Schein müsse nur eine der angebotenen Vorlesungen bestanden werden, erklärte der FSR Jura dem webmoritz.

Auf die Nachfrage hin, inwiefern die neuen Studierenden des ersten Jura-Semesters auf den Kontext zu Weber hingewiesen wurden, verwies der FSR auf die breite Beachtung des Themas in Presse und Hochschulpolitik. Kurz darauf erschien ein Infopost auf den sozialen Kanälen des FSR, über welchen sich die Studierenden zur Person Weber informieren können. Der Fachschaftsrat ruft außerdem dazu auf, Meinungen und Bedenken kundzutun, sodass diese in das von Weber vorgeschlagene Gespräch mitgenommen werden können. Weiterhin steht der FSR auch während des Semesters als Ansprechpartner zur Verfügung.

Neben den Diskussionen, die der StuPa-Beschluss angestoßen hat, werden weitere Gruppen laut. So ist die Initiative “Uni ohne Nazis” wieder aktiv geworden, die sich bereits vor 7 Jahren gegen Weber engagiert hatte. Laura S., eine Mitorganisatorin des Kollektivs, berichtete dem webmoritz., dass sich darin verschiedene Hochschulgruppen zusammengeschlossen hätten, um erneut gegen Weber zu protestieren. Die Initiative hat sich nach eigenen Angaben zum Ziel gesetzt, “rechte Strukturen und Ideologien an der Universität Greifswald aufzudecken” und möchte sich dafür mit Unteilbar MV und Greifswald für alle organisieren. Aktuell plant das Kollektiv vor Webers erster Vorlesung eine Demonstration, die am 02. November um 11 Uhr in der Rubenowstraße 1 stattfinden soll. Durch die Anwesenheit der Teilnehmenden und durch verschiedene Redebeiträge soll der Fokus auf die Vielfalt der Universität und die Ablehnung rechten Gedankengutes gelegt werden.

Was sind eure Gedanken zur aktuellen Situation? Schreibt uns gerne per Mail oder einen Kommentar.

Die vollständige Stellungnahme des AStA-Referenten Jada L. vom 20.10.2021

Es ist internationalen Studierenden wichtig zu wissen, dass sie an ihrem Studienort geduldet, wertgeschätzt und gleichberechtigt werden. Ich glaube, dass im Fall von Herrn Weber diese einfachen Ansprüche nicht erfüllt werden. Er stellt eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden sowie der “Studierenden of Colour” an der Universität Greifswald dar.

Persönlich bin ich mir als “Person of Colour” nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird. Das Auftreten Ralph Webers im Landtag, aber auch in seiner damaligen Tätigkeit an der Universität, tun meiner Meinung nach verdeutlichen, wie rechts und fremdenfeindlich seine Person einzuschätzen ist. Durch die Öffentlichkeit, den dieser Fall in den Medien bekommen hat, bin ich mir sicher, dass zukünftig der Professor ein Kriterium für die Entscheidung gegen das Studium an der Universität sein kann, vor allem bei internationalen Studierenden. Es ist auch davon auszugehen, dass nach Wiederaufnahme des Lehrverhältnisses erneut rechte Handlungen und Äußerungen folgen, die womöglich zu weiterer Schädigung des Rufs der Universität führen können.

An einer weltoffenen Uni, die sich klar gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausspricht und momentan an einer neuen Internationalisierungsstrategie arbeitet, ist es sehr bedauerlich zu hören, dass eine Person mit stark rechtem Gedankengut wieder in ein Arbeitsverhältnis eingebunden wird. Ich mache mir Sorgen über das Signal, dass durch die Rückkehr dieser Lehrperson übermittelt wird. Wird die Universität dabei ihrer Stellungnahme gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gerecht?

Die Universität sollte ein Umfeld bieten, in dem internationale Studierende und „Studierende of Colour“ vor rassistischen und fremdenfeindlichen Vorfällen geschützt werden. Vor allem, da es außerhalb der Universität in Greifswald durchaus zu Fällen der Fremdenfeindlichkeit kommt, sollte die Universität als „Safe Space“ gelten. Meine Sorge ist, dass diese Gruppen fortan im universitären Lehrumfeld nicht mehr diese Sicherheit verspüren, was ein gewaltiger Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität wäre.

In dem Antrag, der in der letzten Sitzung des Studierendenparlaments verabschiedet wurde, ging es jedoch nicht primür um die Rückkehr Ralph Webers, sondern darum, dass Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein erfolgreiches Studium ohne den Besuch einer Veranstaltung des Lehrenden Ralph Webers ermöglicht werden muss. Studierende sollten nicht dazu gezwungen werden, bei einer so umstrittenen Lehrperson die Lehrveranstaltung zu besuchen, um in Greifswald einen rechtswissenschaftlichen Abschluss absolviert zu haben. Vor allem internationale Studierende dürfen durch das vorgegebene Curriculum nicht dazu genötigt werden, bei ihm teilnehmen zu müssen.

Die vollständige Stellungnahme der Universität vom 20.10.2021

Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Herr Professor Weber ist Beamter des Landes Mecklenburg-Vorpommern und derzeit für die Zeit seiner Mandatswahrnehmung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern von seiner Tätigkeit als Lehrstuhlinhaber beurlaubt. Als Beamter hat er das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage.

Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten,  wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Die Universität hat stets ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte ihrer Studierenden, die die Möglichkeit haben, sich an drei Anlaufstellen zu wenden: Das sind die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate oder das Beschwerdemanagement (https://www.uni-greifswald.de/universitaet/organisation/beauftragte/beschwerdemanagement/) der Universität.

Das Rektorat ist über regelmäßige Treffen mit dem Asta-Vorsitzenden, den Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen in einem kontinuierlichen, konstruktiven und engen Austausch.

Das vollständige Interview mit dem FSR Jura vom 22.10.2021

1. Inwiefern ist es Voraussetzung, die Vorlesung “Historische Grundlagen des Rechts” bei Weber zu besuchen?

“Die Vorlesung “Historische Grundlagen des Rechts” bietet nur eine von mehreren Möglichkeiten, den Grundlagenschein zu erwerben. Die Teilnahme an der Vorlesung ist keine Pflicht. Der Grundlagenschein kann dieses Semester durchaus auch durch Besuch einer anderen Vorlesung wie z.B. „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“ oder „Privatrechtsgeschichte“ erworben werden. Nur in einer dieser Vorlesung ist eine Klausur zu bestehen.”

2. Habt ihr die Erstis, die wahrscheinlich den größten Teil dieser Vorlesung ausmachen werden, darauf hingewiesen, welche Vorgeschichte Weber hat? Wenn ja, wie?

“Die Diskussion um die unsäglichen Aussagen von Prof. Weber und seine Rückkehr an unsere Universität beschäftigt nicht nur die Region Vorpommern, sondern ist auch Gegenstand überregionaler Berichterstattung und bundesweiten Interesses. Die Universität hat ebenfalls öffentlich zu der Angelegenheit Stellung bezogen, sodass den Studierenden des ersten Semesters die Möglichkeit gegeben wurden, von Prof. Webers Rückkehr und seinen öffentlichen Äußerungen zu erfahren. Selbstverständlich wird sich der FSR aber weiter intensiv mit der Thematik beschäftigen.”

3. Inwiefern gab es bisher Feedback aus der Studierendenschaft bezüglich der Rückkehr von Weber?

“Auch unter der Studierendenschaft ist Prof. Webers Rückkehr Gegenstand breiter Diskussion. Der FSR nimmt dies aktiv zur Kenntnis und wendet sich in Kürze auch an die Studierenden.”

4. Habt ihr Aktionen gegen Weber geplant?

“Zu reichlich Diskussion hat die Rückkehr von Prof. Weber bereits beispielsweise in dem Studierendenparlament geführt. Zukünftige konkrete „Aktionen“ können nicht durch den FSR allein erfolgen, schließlich ist es eine auch fakultätsübergreifende Thematik. Vielmehr bedarf es hierfür im Einzelfall eine genaue Absprache mit der Fakultät und insbesondere unserem Dekan.”

Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Ralph Weber vom 22.10.2021

Anfrage des webmoritz., 18.10.2021:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Weber,

angesichts der aktuell veröffentlichten Stellungnahmen aus der Studierendenschaft und von der Universität arbeiten wir die Geschehnisse an der Uni in einem Artikel bei den studentischen Medien auf. Dafür möchten wir gerne auch einige Worte von Ihnen einbauen und Ihnen die Möglichkeit geben, sich zur aktuellen Lage zu äußern. Wir bitten Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen. Dabei nehmen wir unter anderem Bezug auf Ihren Facebookpost vom 24. April 2017.

1. Sie haben der OZ gegenüber jüngst geäußert, dass Sie Ihre politische und wissenschaftliche Tätigkeit als voneinander getrennt ansehen. Nichtsdestotrotz fühlen sich Studierende von Ihren Handlungen (bspw. Aussagen im Facebookpost, in welchem Sie “Versuche einer multikulturellen Umgestaltung” ablehnen und eine “deutsche Leitkultur” fordern; das Tragen von Erkennungsmerkmalen der rechtsextremen Szene; Betreuung eines rechtsextremen Doktoranden) diskriminiert. Selbst wenn diese außerhalb des Hörsaals stattfinden, fühlen sich Studierende unwohl, Ihre Veranstaltungen zu besuchen. Was sagen Sie dazu?

2. Wie stellen Sie sich Ihre Lehrtätigkeit an einer Universität vor, die für Vielfalt und Weltoffenheit einsteht, unter anderem durch die Unterstützung internationaler Studierender und Beziehungen, wenn Sie eigenen Aussagen zufolge dafür Sorge tragen wollen, dass Deutschland “auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird”?

3. Inwiefern sind Sie bereit für einen konstruktiven Austausch mit besorgten Studierenden und Mitarbeitenden sowie der Universitäts- und Fakultätsleitung?

Antwort Weber, 22.10.2021:

Wertes Redaktionsteam von webmoritz, gerne beantworte ich Ihre Anfrage. Es war mir immer wichtig und wird es auch bleiben, meine Lehrtätigkeit an der Uni von politischen Äusserungen frei zu halten. Da sich der Schwerpunkt Ihrer Fragen auf politische Äusserungen meinerseits außerhalb der Uni bezieht, werde ich dazu in einem Unimedium wie dem webmoritz. nicht Stellung beziehen. Noch nie habe ich allerdings Doktoranden nach ihren politischen Einstellungen befragt und werde dies auch zukünftig nicht tun. Denn dies spielt für mich bei der Promotionsvergabe schlichtweg keine Rolle. Um bei mir promovieren zu können, muss man neben der entsprechenden Note im Ersten Jur. Sraatsexamen mich von einem Thema aus meinen Lehrbereichen überzeugen. Nicht mehr und nicht weniger. Und Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant. Mit der Universitätsleitung und dem Dekan meiner Fakultät habe ich die Wiederaufnahme meiner Lehrtätigkeit besprochen und dem Fachschaftsrat Jura angeboten, mit diesem damit ggf. einhergehende Fragen und Besorgnisse von Studierenden in einem vom Fachschaftsrat vorzuschlagenden Gesprächskreis zu besprechen. Im übrigen haben wir keine Anwesenheitspflichten, sodass es jedem freisteht, meine Lehrangebote, für die ich in Rostock auf Vorschlag der Studierenden den Universitätspreis für die beste Lehre erhalten habe, nicht wahrzunehmen.

Prof. Dr. iur. utr. Ralph Weber

Beitragsbilder: Nils Borgward und Laura Schirrmeister