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Es bedarf einer extra angesetzten, außerordentlichen Sitzung des Parlamentes um endlich über den Haushalt 2017 zu reden. Heute ist es soweit und der Haushalt steht auf der Tagesordnung. (mehr …)
Es bedarf einer extra angesetzten, außerordentlichen Sitzung des Parlamentes um endlich über den Haushalt 2017 zu reden. Heute ist es soweit und der Haushalt steht auf der Tagesordnung. (mehr …)
Im Spätherbst kamen immer wieder Studierende auf uns zu, die sich hinsichtlich der Terminvorgabe bei Hausarbeiten unsicher waren. Als Sprachrohr der Studierenden gehen wir natürlich der Sache nach. Im Raum steht dabei der 28. Februar. Befragte man Studierende, dann häufte sich diese Argumentation:
Der 28. Februar übt einen ungemeinen Druck auf die Studierenden aus, weil bis spät in den Februar hinein noch Prüfungen anstehen. Eine Hausarbeit schreibt man auch nicht in ein paar Stunden, wenn wirklich Gehalt in ihr stecken soll, da es schließlich kein Zeitungsartikel ist. Abschreiben darf man auch nicht. Eine Hausarbeit benötigt Vorbereitung, viel Vorbereitung. Nebenbei muss noch der Uni-Alltag bewältigt werden. Das Resultat sahen wir in der geringen Zahl der Studierenden in den Seminaren im Januar. Kleine Institute nervt diese Situation, da es natürlich schöner ist, mit einer „vollen Kapelle“ arbeiten zu können. Die nicht vorhandene Anwesenheitspflicht lässt es zu. Verstehen tun es die Lehrkräfte aber auch. Wenn man die Pflicht durchdrücken würde, dann liegt die Vermutung sehr nah, dass es in so manchem Studierendenkopf „knallen“ würde. Von Einheit von Lehre und Forschung kann auch nicht mehr gesprochen werden, da der stark verschulte Charakter des Studiums mit diesem zusätzlichen Zeitdruck das einfach verhindert. Wie es so häufig in der Gesellschaft üblich ist, wird über die, die es betrifft nur gesprochen, aber nicht mit ihnen. Multiperspektivität gibt es nicht. Das Wort „Weltfremdheit“ wird in den Raum gestellt.
So argumentieren die Studierenden und erhalten auch Zustimmung von den Lehrkräften. Andererseits kursiert auch ein Termin, der den 15. März als Abgabefrist festlegt. 15. März? Woher kommt das? Mal schauen, wie der Student oder die Studentin vorgehen würde. Wir können an dieser Stelle nun nicht alle Studienordnungen durchgehen und beschränken uns einfach mal auf einen der B.A.s of Arts. Dazu erfragen wir mit der Suchmaschine die pdf-Dateien, in der die Regelungen stehen. Google + Prüfungsordnung + Uni + Greifswald. So kommen wir zunächst auf die Seite der Universität. Dort steht:
„Die Prüfungsordnung regelt die Modalitäten der Prüfungen, insbesondere die Prüfungsfristen, die Anzahl und Form der abzulegenden Prüfungen und deren Anforderungen. Jeder Studiengang hat eine »Gemeinsame Prüfungsordnung« oder eine »Rahmenprüfungsordnung«. Welche Anwendung findet, ergibt sich in der Regel aus § 1 der jeweiligen Fachprüfungsordnung. Jedes einzelne Fach hat zudem eine »Fachprüfungsordnung«.
Ok, das heißt, wir müssen jetzt die Fachprüfungsordnung suchen. Wo wir die finden, weiß „Onkel google“. Ok, wir landen wieder auf der Seite. Man wird unter „Bachelor of Arts – 2-Fach-Studiengänge (Ordnungen ab 2012)“ fündig. Wir gehen davon aus, dass wir Slawistik studieren. „Prüfungs- und Studienordnung 201289 Kinkl. Änderungen der 1. Änderungssatzung vom 18.11.2015.“ Das ist der nächste Schritt. Hier soll nun stehen, welche Ordnung für uns zuständig ist. Und das macht sie auch.
„ Diese Prüfungs- und Studienordnung regelt das Studium und das Prü-fungsverfahren im B.A.-Teilstudiengang Slawistik. Dieser Studiengang stellt einen Studiengang im Sinne von § 2 der Gemeinsamen Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor-Teilstudiengänge […].“
Also müssen wir wieder zurück zur „Gemeinsamen Prüfungs- und Studienordnung“. Da waren wir schon, kennen wir schon. Auf geht’s! Die Lösung scheint in Paragraph Nummer 4 zu stecken. Wir lesen ihn mal gemeinsam.
„§ 4
Prüfungsleistungen
Soweit die Fachprüfungsordnungen nichts anderes regeln, werden
1. Klausuren, Hausarbeiten und sonstige Prüfungsleistungen im Sinne von § 22 RPO von einem Prüfer bewertet,
2. mündliche Prüfungen vor einem Prüfer in Gegenwart eines sachkundigen Beisitzers abgelegt, und
3. beträgt bei Hausarbeiten die Bearbeitungszeit fünf Wochen; diese sind spätestens einen Monat vor Ende des Semesters abzugeben.
[…]„
Das hat gesessen. 1:0 für das Prüfungsamt. Vielleicht holen wir noch etwas über die Fachprüfungsordnung heraus. Dazu gehen wir wieder zurück zur Slawistik. Paragraph Nummer 4 klärt uns über die Prüfungsmodalitäten auf, verschweigt aber Infos über die Festlegung des Abgabetermins. Es bleibt dabei. BA-Studierende der Slawistik haben ihre Arbeit am 28. Februar einzureichen. Das betrifft auch viele weitere Studiengänge.
Also unter dem Strich macht das Prüfungsamt nur das, was es machen soll. Es überprüft als Exekutive, ob sich auch wirklich jeder an die Richtlinien hält – unabhängig davon, wie sinnvoll diese überhaupt sind. Also liebe Studierenden, wer zwei + x Hausarbeiten abzugeben hat, kann die Ruhepausen für den Schlaf aus dem Terminkalender streichen und schon mal nach einer guten psychologischen Betreuung für die Zeit danach Ausschau halten.
edit: 7.2.2016
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