StuPa ist grau – warum?

Die Studentenparlamente, -räte und Vertretungen in Deutschland sind ein buntes Gemisch. Viel stärker als in landes- oder gar bundesweiten Wahlen können an der Universität Personen die Politik prägen. Parteizugehörigkeit gerät da, vielleicht auch zurecht, manchmal zur Nebensache. Im neuen Greifswalder StuPa, das sich Mitte April erstmals trifft, stellen die Parteilosen mit 43 Prozent der Sitze die stärkste Kraft.

Sitzverteilung im StuPa 2008

In der Lokalpolitik sind derzeit grüne Themen auf dem Vormarsch. Man erinnere sich nur an die Demonstrationen und die Volksinitiative (mittlerweile nötige Unterschriftenzahl erreicht) gegen das geplante Kohlekraftwerk in Lubmin. Im Wahlkampf zum Oberbürgermeister Greifswalds gibt es Bewerber jeglicher „Färbung“ und natürlich mit Ulrich Rose auch einen grünen Kandidaten.

Und wie sieht es in der Hochschulpolitik aus? Von 27 Mitgliedern des StuPa ist lediglich einer der grünen Hochschulgruppe zuzurechnen (GHG) – Alexander Schulz-Klingauf. Mit 152 Stimmen erreichte er den 5. Platz. Dem Wahlmoritz konnte man u.a. seine Forderung nach einem stärkeren Umweltbewusstsein an der Uni entnehmen.

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Kampfabstimmung im Senat?

Der Buschfunk an der Universität ist ja bekanntlich laut. Glaubt man ihm, so will auch Prof. Dr. Jan-Peter Hildebrandt vom Zoologischen Institut für den Senatsvorsitz kandidieren. Hildebrandt war bereits im vergangen Semester als Nachrücker in den Senat gekommen. Er träte damit gegen den jetzigen Vorsitzenden, BWL-Professor Manfred Jürgen Matschke, an, der bereits sein Interesse an der Fortsetzung dieser Arbeit bekundet hat (siehe hier).

Der Senatsvorsitzende gilt als mächtiger Gegenspieler des Rektors. Er wird vom erweiterten Senat der Universität gewählt, der zu einem Drittel mit Studenten besetzt ist. Der Senat ist das höchste Gremium der Universität.

Bildquelle: Institut-Seiten.

Die P-Frage

In Greifswald steht demnächst nicht nur die OB- (Oberbürgermeisterwahl), sondern auch die P-Frage an. Ich meine damit die Wahl zum StuPa-Präsidenten.

Nachdem die Studenten im Januar ein neues Parlament gewählt haben, tritt dieses Mitte April erstmals zusammen. Dabei wird in der ersten Sitzung praktisch als erster Tagesordnungspunkt ein neuer Präsident gewählt. Gewählt wird der Präsident von den 27 neuen StuPa-Mitgliedern.

Obwohl der StuPa-Präsident ein formell neutrales und rein protokollarisches Amt ist, gilt es doch als einflussreich. Das hängt zum einen mit der Möglichkeit zusammen die Tagesordnung zu setzten, zum anderen mit der Diskussionsführung. Diese kann von strikt und schnell bis zu locker und nachsichtig variieren und entsprechend auch lenkend in die Diskussion eingereifen. Das Amt wurde vor zwei Jahren noch aufgewertet, weil seitdem AStA-Mitglieder nicht mehr gleichzeitig StuPa-Mitglieder sein dürfen.

Derzeit einziger (niemand anderes hat bisher öffentlich Interesse angemeldet) Kandidat ist Frederic Beeskow (Bild). Er gilt auch deshalb als aussichtsreich, da er keines der zwei Lager (Jusos / Linke vs. RCDS / LHG) direkt vertritt, sondern eher als Vermittler auftritt. Politisch ist er links bis liberal zu verordnen und hat damit allen Seiten etwas zu bieten. Zudem war Frederic bereits im vergangen StuPa Präsident und nicht negativ aufgefallen.

Bildquelle: wahlmoritz 2008

Senatsvorsitzender bringt sich in Stellung

Die Reform des Landeshochschulgesetzes wird eines der heißen politischen Themen in diese Jahr. Nach den bisherigen Informationen plant die Landesregierung in Schwerin die demokratische Mitbestimmung an der Universität durch Studenten und Professoren möglichst stark einzustampfen und die Macht des Rektors zu stärken (ausführlich, siehe Archiv).

Jetzt hat sich der alte und vielleicht bald wieder neue Senatsvorsitzende Professor Manfred Jürgen Matschke in der Ostseezeitung gegen diesen Vorschlag ausgesprochen. Sicher ist dies auch als Signal für den, sich im April neu zusammensetzenden Senat gemeint.

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Simon Sieweke freut sich riesig

In einem kurzen Telefongespräch, konnte ich heute mit Simon Sieweke sprechen. Dieser hatte 2005 das gerichtliche Verfahren gegen die Universität zur 10-Euro-Studiengebühr (siehe Archiv) eingeleitet. Simon war zur Urteilsverkündung aufgrund einer schweren Erkrankung nicht persönlich vor Ort. Daher nun hier seine Bewertung als Nachreichung:

Als ihm erzählt wurde, dass das Gericht die 10 Euro Semester-Verwaltungsgebühr für unwirksam erklärt hatte, habe er sich “riesig gefreut”. Geärgert habe er sich jedoch ein wenig über seinen Anwalt. Da die Teilklage gegen die Immatrikulationsgebühr aufgrund eines Antragfehlers scheiterte, muss sich Simon die Kosten für das Verfahren mit der Universität teilen. Da Simon stellvertretend für die Studierendenschaft klagte, trägt der AStA die Kosten in Höhe von ca. 2000 Euro. “Das war unclever”, ärgert sich Sieweke über die mangelnde Kommunikation.

Politisch in die Zukunft schauen wollte Simon nicht. Dazu fehle ihm inzwischen der Kontakt nach Mecklenburg-Vorpommern. Aber: “Die Universität hatte Gebühren erhoben, gegen die sich der Gesetzgeber ausgesprochen hatte. Wenn jetzt das Land Verwaltungsgebühren per Gesetz einführt, muss es sich wenigstens genau positionieren. Dann können die Studenten dagegen vorgehen. Immerhin gibt es in der Demokratie rechtsstaatliche Verfahren, die eingehalten werden müssen”.

Jetzt hofft er auf eine schnelle Rückerstattung der Gebühren. Er rechnet damit, dass die Universität allen Studenten auf Antrag sämtliche unrechtmäßig erhobenen Gebühren (also bis zu 40 Euro) zurückerstattet. Vom neuen AStA erwartet er dazu schnellstmöglich ein Verfahren und einen Zeitplan.

Generell wertet er das Urteil als Aufwertung der Studierendenschaft gegenüber der Universität. “Es ist nicht das erste Verfahren des AStA gegen die Universität, dass wir gewonnen haben. 2005 konnten wir bereits gegen die Schließung von Studiengängen für Bachelorstudenten erfolgreich klagen”, so Sieweke. Er hofft nun, dass sich die Universität in Zukunft mehr Mühe bei der rechtlichen Prüfung seiner Beschlüsse gibt.

Fotoquelle: Moritz-Magazin

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Universität verliert vor Gericht: Geld zurück?

Wie bereits letzte Woche berichtet, kippte heute das Oberverwaltungsgericht die 10 Euro Verwaltungsgebühr unserer Universität. Die Richter erklärten die Gebühr für unwirksam. Wie schon bei der mündlichen Verhandlung, kritisierte das Gericht bei der Urteilsverkündung, dass die Ermächtigungsgrundlage nicht ausreichend bestimmt sei. Der AStA versteht das Urteil als einen deutlichen Sieg gegen die Universität und schreibt in seiner Pressemitteilung:

“Über zweieinhalb Jahre nach Eingang der Klage […] folgte der 4. Senat am Oberverwaltungsgericht den Argumenten des AStA. Mit dem Urteil wurden mangels Ermächtigungsgrundlage die Regelungen zur Rückmeldegebühr in der Gebührenordnung der Universität Greifswald für unwirksam erklärt. […] Weiterhin wurde festgehalten, dass es einer deutlicheren Abgrenzung von Rückmeldegebühr und Studiengebühren bedarf.”

Jetzt geht es ums Geld. Der AStA, vertreten durch seinen Vorsitzenden Thomas Schattschneider, fordert nun, dass alle Gebühren (je Student also bis zu 40 Euro) an alle Studenten zurückgezahlt werden müssen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Universität nur den Studenten etwas zurückzahlen will, die einen Widerspruch erhoben hatten. Über alle vier Semester waren das 1465 Widersprüche, so Ebert aus dem Studentensekretariat gegenüber dem Uni-Greifswald-Blog.

Ein weiteres juristisches Verfahren ist hier durchaus denkbar. Die Kosten dieses Verfahrens müssen sich Universität und AStA jedoch teilen. Auf Grund des niedrigen Streitwertes seien diese jedoch überschaubar, beruhigt Schattschneider: “Wir haben 4000 Euro im Haushalt eingeplant, die wir sicher nicht ausschöpfen müssen”.

Heute um 14 Uhr soll die Rückzahlungsmodalitäten bereits Thema im Senat sein. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die Universität sich so schnell zu dem Thema positioniert. Möglich ist, dass die Verwaltungsgebühr nun auch an den anderen Hochschulen kippt, da auch diesen eine Ermächtigungsgrundlage fehlt. Explizit ausgenommen vom Urteil sind die Immatrikulationsgebühren. Nicht jedoch weil sie rechtens wären, sondern weil der Kläger – da selbst nicht betroffen – keine Klagebefugnis hatte. Nicht entschieden wurde, ob Verwaltungsgebühren grundsätzlich unzulässig sind.

Update: Der AStA Rostock freut sich über die Entscheidung des Gerichts und beglückwünscht den AStA Greifswald. Die Rostocker Universität hatte keine Verwaltungsgebühren eingeführt.

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