von Jabbusch | 25.03.2008
Seit heute hat die große Mensa am Wall wieder geöffnet. Im großen Saal wurde ein moderner Essenausgabe-Bereich geschaffen. Es gibt jetzt eine Kasse mehr, mehr Platz an der der Salat- und den Desserttheke. Außerdem dominiert nun die einheitlich kräftige rote Farbe. Hier zwei Bilder:
Neue Essensausgabe-Theken
Die neuen Kassen.
Was haltet Ihr von der umgebauten Mensa? Rechts gibts eine neue Umfrage…
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von Jabbusch | 19.03.2008
Wie bereits letzte Woche berichtet, kippte heute das Oberverwaltungsgericht die 10 Euro Verwaltungsgebühr unserer Universität. Die Richter erklärten die Gebühr für unwirksam. Wie schon bei der mündlichen Verhandlung, kritisierte das Gericht bei der Urteilsverkündung, dass die Ermächtigungsgrundlage nicht ausreichend bestimmt sei. Der AStA versteht das Urteil als einen deutlichen Sieg gegen die Universität und schreibt in seiner Pressemitteilung:
„Über zweieinhalb Jahre nach Eingang der Klage […] folgte der 4. Senat am Oberverwaltungsgericht den Argumenten des AStA. Mit dem Urteil wurden mangels Ermächtigungsgrundlage die Regelungen zur Rückmeldegebühr in der Gebührenordnung der Universität Greifswald für unwirksam erklärt. […] Weiterhin wurde festgehalten, dass es einer deutlicheren Abgrenzung von Rückmeldegebühr und Studiengebühren bedarf.“
Jetzt geht es ums Geld. Der AStA, vertreten durch seinen Vorsitzenden Thomas Schattschneider, fordert nun, dass alle Gebühren (je Student also bis zu 40 Euro) an alle Studenten zurückgezahlt werden müssen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Universität nur den Studenten etwas zurückzahlen will, die einen Widerspruch erhoben hatten. Über alle vier Semester waren das 1465 Widersprüche, so Ebert aus dem Studentensekretariat gegenüber dem Uni-Greifswald-Blog.
Ein weiteres juristisches Verfahren ist hier durchaus denkbar. Die Kosten dieses Verfahrens müssen sich Universität und AStA jedoch teilen. Auf Grund des niedrigen Streitwertes seien diese jedoch überschaubar, beruhigt Schattschneider: „Wir haben 4000 Euro im Haushalt eingeplant, die wir sicher nicht ausschöpfen müssen“.
Heute um 14 Uhr soll die Rückzahlungsmodalitäten bereits Thema im Senat sein. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die Universität sich so schnell zu dem Thema positioniert. Möglich ist, dass die Verwaltungsgebühr nun auch an den anderen Hochschulen kippt, da auch diesen eine Ermächtigungsgrundlage fehlt. Explizit ausgenommen vom Urteil sind die Immatrikulationsgebühren. Nicht jedoch weil sie rechtens wären, sondern weil der Kläger – da selbst nicht betroffen – keine Klagebefugnis hatte. Nicht entschieden wurde, ob Verwaltungsgebühren grundsätzlich unzulässig sind.
Update: Der AStA Rostock freut sich über die Entscheidung des Gerichts und beglückwünscht den AStA Greifswald. Die Rostocker Universität hatte keine Verwaltungsgebühren eingeführt.
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von Jabbusch | 18.03.2008
Die OZ berichtet heute über Details zum geplanten kommerziellen Studentenwohnheim in der Anklamer Straße gegenüber dem Lidl (vgl. Archiv).
Demnach will der Investor rund 18 Millionen Euro in das Wohnheim, genannt „Akademiepark Greifswald„, investieren. Es sollen 400 neue Studentenwohnungen, vor allem Einzimmer-Appartements, aber auch Wohnungen für Paare, für Behinderte und für Wohngemeinschaften, entstehen.
Es soll noch dieses Jahr mit dem Bau begonnen werden.
Seltsam: Seit heute trägt das Poster vor dem geplanten Wohnheim große Sprayer-Zeichen. Ob diese in Zusammenhang mit der möglichen Schließung des Studentenclubs „Mira“ stehen, ist unklar.
von Jabbusch | 12.03.2008
„Dies wäre eine große Schlappe für die Universität Greifswald“, sagt AStA-Vorsitzender Thomas Schattschneider. Gestern kritisierte das Oberverwaltungsgericht die fehlende Rechtsgrundlage für die 2005 eingeführte Verwaltungsgebühr scharf.
(Der vierte Senat. Fotos: Sebastian Jabbusch)
Neben den normalen Semestergebühren von rund 40,50 Euro erhebt die Universität seit dem Wintersemester 2005 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro von Ihren Studenten für die Bearbeitung der Rückmeldung bzw. Immatrikulation. Diese Gebühr – daran ließ der vierte Senat des Oberwaltungsgerichts in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel – fehlt eine Ermächtigungsgrundlage im Landeshochschulgesetz. Dieses Gesetz, speziell § 16, sei zu unkonkret um eine Verwaltungsgebühr zu legitimieren, kritisierte Richter Klaus Sperlich. Die Urteilsverkündung verschob das Gericht auf den kommenden Mittwoch.
„Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Gericht die Gebührensatzung der Hochschule für nichtig erklärt“, erläutert Rechtsanwalt Tom Krietsch, der die Anklage vertritt. Dr. Thomas Behrens, der Kanzler der Universität, wollte gestern keinen Kommentar abgeben und zunächst die Gerichtsentscheidung und schriftliche Begründung abwarten.
(Blick in den Gerichtssaal, Vorne links im Vordergrund Tom Krietsch, Vertreter der Anklage)
Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren das hochschulpolitische Urgestein Simon Sieweke, der unter anderem AStA-Vorsitzender und Senatsmitglied war. Er sah in der Verwaltungsgebühr eine Art „versteckte Studiengebühr“. Bereits kurz nach der Einführung der Gebühren erhob er, stellvertretend für die Studierendenschaft, eine Normenkontrollklage. Seit dem sammelte der AStA jedes Semester schriftliche Widersprüche der Studenten. „Es sind mindestens 1000, vielleicht sogar noch wesentlich mehr“, schätzt Bernd Ebert, Leiter des Studierendensekretariats. Nun will er bis zur Urteilsverkündung genau nachzählen.
„Ob nur die, die Widerspruch einlegten, oder vielleicht alle Studenten, ihr Geld zurück erhalten, hängt von der Urteilsverkündung nächste Woche ab“, so Krietsch. Die Universität könnte dies bis zu 400.000 Euro kosten. „Das Geld aus diesen Gebühren ist eingefroren und zurückgelegt“, beruhigt Ebert.
Schattschneider wies bereits vor der Verhandlung auf die landesweite Bedeutung hin. An drei weiteren Hochschulen, könnte es nach dem Urteil zu Rückforderungen der Verwaltungsgebühren kommen.
Insgesamt ging das Gericht in seiner Argumentation über die der Anklage hinaus. Die eigentlich von der Studierendenschaft verfolgte Frage, ob die Verwaltungsgebühr eine versteckte Studiengebühr wäre, wurde vom Gericht jedoch nicht entschieden.
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von Jabbusch | 11.03.2008
Aus dem Nachrichtenticker:
„Berlin (ddp-nrd). Rostock und Greifswald werden einer der sieben bundesweiten Partnerstandorte für das künftige Demenzforschungszentrum in Bonn. [Sie] werden […] Ursachen von Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson erforschen sowie Möglichkeiten der Prävention und Behandlung untersuchen, wie der Schweriner SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Hacker am Dienstag in Berlin mitteilte.
[…] In Deutschland leiden derzeit rund eine Million Menschen über 65 Jahren an den Folgen einer Demenz. Die Zahl der Neuerkrankungen liegt bei rund 200 000 pro Jahr. Experten gehen davon aus, dass aufgrund des demografischen Wandels sich diese Situation weiter verschärfen wird. Die Bundesregierung hatte auf der Klausurtagung in Meseberg im August 2007 beschlossen, ein Institut für Neurodegenerative Erkrankungen zu gründen.“
Das könnte für die Greifswalder Medizin erneut wertvolle Drittmittel bedeuteten und ist auf jeden Fall eine weitere Aufwertung des Klinikums Greifswald. Herzlichen Glückwunsch kann man da nur sagen.
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von Jabbusch | 05.03.2008
Heute schrieb die OZ wieder einen spannenden Artikel, indem beschrieben wurde, was der AStA über die Vorschlägen des Bildungsministeriums zur Reform der Universitäten denkt. Der Gag an der Sache: Was das Bildungsministerium genau vorschlägt ist bisher geheim. Oder sagen wir mal so: Nur eine kleine Gruppe an Journalisten, Rektoren und Ministerium-Mitarbeitern hat bisher Zugriff auf das Papier. Die Debatte, die jetzt in den Medien abläuft, ist also für Otto-Normalstudenten kaum oder gar nicht zu verstehen.
Also müssen wir weiter „interpretieren“: Aus dem heutigen Artikel in der OZ lassen sich jedoch folgende Vorschläge aus dem Ministerium „ableiten“:
- Einrichtung von Professuren mit dem Schwerpunkt Lehre (Was ist mit den bisherigen?)
- Kanzler soll (wieder) auf Lebenszeit gewählt werden (Diktatur?)
- Rektor erhält stärke Rolle
- Gesellschaftliche Rat soll gestärkt werden (keine Ahnung was das ist!)
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der AStA „dagegen“ ist – Details im Artikel unten. Über weitere, bereits durchgesickerte, Vorschläge des Ministeriums habe ich bereits hier berichtet. Hoffen wir, dass die Änderungsvorschläge bald offiziell auf den Tisch kommen und endlich mit offenen Karte gespielt werden kann.