Senatsvorsitzender bringt sich in Stellung

Die Reform des Landeshochschulgesetzes wird eines der heißen politischen Themen in diese Jahr. Nach den bisherigen Informationen plant die Landesregierung in Schwerin die demokratische Mitbestimmung an der Universität durch Studenten und Professoren möglichst stark einzustampfen und die Macht des Rektors zu stärken (ausführlich, siehe Archiv).

Jetzt hat sich der alte und vielleicht bald wieder neue Senatsvorsitzende Professor Manfred Jürgen Matschke in der Ostseezeitung gegen diesen Vorschlag ausgesprochen. Sicher ist dies auch als Signal für den, sich im April neu zusammensetzenden Senat gemeint.

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700 x Frischfleisch – die Erstsemester kommen…

Wie der AStA heute bekannt gab, kommen doch wesentlich mehr Erstsemestler als bisher angenommen. Tatsächlich werden statt 300 bis 400 um die 700 neuen Studenten erwartet. In der Pressemitteilung des AStA heißt es:

“Am Mittwoch dem 02.04.2008 um 15.30 Uhr beginnt in der Mensa am Schießwall die Erstsemesterwoche. Den neuen Studenten wird hier die Möglichkeit gegeben die Stadt, die Uni und die Kommilitonen kennen zu lernen. Neben einer Willkommensparty in der Kiste, am Mittwoch 02.04.2008 um 20.00 Uhr, gibt es wieder das traditionelle Frühstück mit den jeweiligen Fachschaften und Vorträge über alle studienrelevanten Themen. Abgerundet wird die Woche mit einer Fahrt nach Hiddensee. Die Karten hierfür, sowie auch alle weiteren Informationen, gibt es im AStA-Büro in der Domstraße 12 oder telefonisch unter 03834/ 86 1750. […]”

Von Uni-Blog ebenfalls ein herzliches Willkommen!

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Simon Sieweke freut sich riesig

In einem kurzen Telefongespräch, konnte ich heute mit Simon Sieweke sprechen. Dieser hatte 2005 das gerichtliche Verfahren gegen die Universität zur 10-Euro-Studiengebühr (siehe Archiv) eingeleitet. Simon war zur Urteilsverkündung aufgrund einer schweren Erkrankung nicht persönlich vor Ort. Daher nun hier seine Bewertung als Nachreichung:

Als ihm erzählt wurde, dass das Gericht die 10 Euro Semester-Verwaltungsgebühr für unwirksam erklärt hatte, habe er sich “riesig gefreut”. Geärgert habe er sich jedoch ein wenig über seinen Anwalt. Da die Teilklage gegen die Immatrikulationsgebühr aufgrund eines Antragfehlers scheiterte, muss sich Simon die Kosten für das Verfahren mit der Universität teilen. Da Simon stellvertretend für die Studierendenschaft klagte, trägt der AStA die Kosten in Höhe von ca. 2000 Euro. “Das war unclever”, ärgert sich Sieweke über die mangelnde Kommunikation.

Politisch in die Zukunft schauen wollte Simon nicht. Dazu fehle ihm inzwischen der Kontakt nach Mecklenburg-Vorpommern. Aber: “Die Universität hatte Gebühren erhoben, gegen die sich der Gesetzgeber ausgesprochen hatte. Wenn jetzt das Land Verwaltungsgebühren per Gesetz einführt, muss es sich wenigstens genau positionieren. Dann können die Studenten dagegen vorgehen. Immerhin gibt es in der Demokratie rechtsstaatliche Verfahren, die eingehalten werden müssen”.

Jetzt hofft er auf eine schnelle Rückerstattung der Gebühren. Er rechnet damit, dass die Universität allen Studenten auf Antrag sämtliche unrechtmäßig erhobenen Gebühren (also bis zu 40 Euro) zurückerstattet. Vom neuen AStA erwartet er dazu schnellstmöglich ein Verfahren und einen Zeitplan.

Generell wertet er das Urteil als Aufwertung der Studierendenschaft gegenüber der Universität. “Es ist nicht das erste Verfahren des AStA gegen die Universität, dass wir gewonnen haben. 2005 konnten wir bereits gegen die Schließung von Studiengängen für Bachelorstudenten erfolgreich klagen”, so Sieweke. Er hofft nun, dass sich die Universität in Zukunft mehr Mühe bei der rechtlichen Prüfung seiner Beschlüsse gibt.

Fotoquelle: Moritz-Magazin

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Mensaumbau abgeschlossen

Seit heute hat die große Mensa am Wall wieder geöffnet. Im großen Saal wurde ein moderner Essenausgabe-Bereich geschaffen. Es gibt jetzt eine Kasse mehr, mehr Platz an der der Salat- und den Desserttheke. Außerdem dominiert nun die einheitlich kräftige rote Farbe. Hier zwei Bilder:

Neue Essensausgabe-Theken

Die neuen Kassen.

Was haltet Ihr von der umgebauten Mensa? Rechts gibts eine neue Umfrage…
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Universität verliert vor Gericht: Geld zurück?

Wie bereits letzte Woche berichtet, kippte heute das Oberverwaltungsgericht die 10 Euro Verwaltungsgebühr unserer Universität. Die Richter erklärten die Gebühr für unwirksam. Wie schon bei der mündlichen Verhandlung, kritisierte das Gericht bei der Urteilsverkündung, dass die Ermächtigungsgrundlage nicht ausreichend bestimmt sei. Der AStA versteht das Urteil als einen deutlichen Sieg gegen die Universität und schreibt in seiner Pressemitteilung:

“Über zweieinhalb Jahre nach Eingang der Klage […] folgte der 4. Senat am Oberverwaltungsgericht den Argumenten des AStA. Mit dem Urteil wurden mangels Ermächtigungsgrundlage die Regelungen zur Rückmeldegebühr in der Gebührenordnung der Universität Greifswald für unwirksam erklärt. […] Weiterhin wurde festgehalten, dass es einer deutlicheren Abgrenzung von Rückmeldegebühr und Studiengebühren bedarf.”

Jetzt geht es ums Geld. Der AStA, vertreten durch seinen Vorsitzenden Thomas Schattschneider, fordert nun, dass alle Gebühren (je Student also bis zu 40 Euro) an alle Studenten zurückgezahlt werden müssen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Universität nur den Studenten etwas zurückzahlen will, die einen Widerspruch erhoben hatten. Über alle vier Semester waren das 1465 Widersprüche, so Ebert aus dem Studentensekretariat gegenüber dem Uni-Greifswald-Blog.

Ein weiteres juristisches Verfahren ist hier durchaus denkbar. Die Kosten dieses Verfahrens müssen sich Universität und AStA jedoch teilen. Auf Grund des niedrigen Streitwertes seien diese jedoch überschaubar, beruhigt Schattschneider: “Wir haben 4000 Euro im Haushalt eingeplant, die wir sicher nicht ausschöpfen müssen”.

Heute um 14 Uhr soll die Rückzahlungsmodalitäten bereits Thema im Senat sein. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die Universität sich so schnell zu dem Thema positioniert. Möglich ist, dass die Verwaltungsgebühr nun auch an den anderen Hochschulen kippt, da auch diesen eine Ermächtigungsgrundlage fehlt. Explizit ausgenommen vom Urteil sind die Immatrikulationsgebühren. Nicht jedoch weil sie rechtens wären, sondern weil der Kläger – da selbst nicht betroffen – keine Klagebefugnis hatte. Nicht entschieden wurde, ob Verwaltungsgebühren grundsätzlich unzulässig sind.

Update: Der AStA Rostock freut sich über die Entscheidung des Gerichts und beglückwünscht den AStA Greifswald. Die Rostocker Universität hatte keine Verwaltungsgebühren eingeführt.

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