Die Beschwerde der vier Bürgerschaftsmitglieder, die gegen den Beschluss der Bürgerschaft zum Anteilsverkauf der WVG vor das Greifswalder Verwaltungsgericht gingen, wurde abgewiesen. Dies bestätigte uns der Pressesprecher des Gerichtes am Telefon.
Eine Begründung zur Entscheidung wird noch als Pressemitteilung vorbereitet. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde in nächster Instanz möglich.
*Update – 19 uhr*:
In einem Gespräch mit Sebastian Jabbusch äußerte sich Helmut Wolf zur Entscheidung des Greifswalder Verwaltungsgerichtes:
webmoritz: Wie hat das Gericht entschieden und wie bewerten sie das?
Wolf: Die Ablehnung unseres Antrages ist eine reine Verfahrensentscheidung. Das Gericht ist der Auffassung, dass einzelne Bürgerschaftsmitglieder Vorschriften über die Herstellung der Öffentlichkeit nicht rügen können. Denn die Bürgerschaftsmitglieder seien nicht antragsberechtigt. Das Gericht hat sich jedoch nicht inhaltlich geäußert, ob Vorschriften tatsächlich verletzt wurden oder nicht.
fassung der Stadt bestätigt?
Wolf: Nein, darüber hat
das Gericht nicht entschieden – auch wenn die Stadt morgen in der Ostsee-Zeitung sicher etwas anderes sagen wird.
webmoritz: Könnten dann die Bürger Beschwerde gegen die Nicht-Öffentlichkeit der Bürgerschaftssitzung einlegen? Wolf: Nein – die können das noch weniger. Das ist das, was die Antragsteller nicht verstehen – die Bürgerschaftsmitglieder sind Vertreter der Öffentlichkeit und sollten sich unserer Auffassung nach auch auf die Rechte der Öffentlichkeit berufen dürfen.
webmoritz: Wie geht es weiter?
Wolf: Die Bürgerschaftsmitglieder werden nun diese Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen – wir legen also Beschwerde ein. Denn sollte diese Entscheidung bestehen bleiben, hieße das, dass bei Versagen der Rechtsaufsicht [Das Innenministerium, Anm. d. Red], niemand die schweren Fehler beanstanden könnte. Das ist für die Antragsteller nur schwer hinnehmbar.
Als Reaktion auf die neuen Vorwürfe, die heute in der Ostsee-Zeitung veröffentlicht wurden (wir berichteten), veröffentlichte der Rechtsberater der vier klagenden Bürgerschaftsmitglieder, Helmut Wolf, heute im Gegenzug die vor Gericht eingereichten Dokumente. Zitat aus der Pressemitteilung:
„Da der amtierende Oberbürgermeister [Senator Arenskrieger ist auch OB, Anm.d.R.] sich nicht zurückhält, und Dinge, die vor Gericht auszutragen sind, in die Zeitung bringt, sieht sich Herr Wolf genötigt, durch Veröffentlichung der tatsächlichen Umstände die juristischen Halbwahrheiten des amtierenden OB richtig zu stellen.
Wenn die Universitäts- und Hansestadt
best price for propecia den Fall gern jetzt auf einmal öffentlich austragen möchte, und nicht mehr geheim, wie sie es bisher betrieben hat, so müssen beide Seiten gehört werden.“
Das Dokument hat dabei sehr wohl politische Sprengkraft. So heißt es unter anderem:
„Der Rechtsstaat ist in der Verwaltung der Stadt Greifswald und im Innenministerium M-V noch nicht richtig angekommen. Bei der Befassung mit der Angelegenheit hat sich mein Erstaunen zu Befremden und dieses zu Fassungslosigkeit gesteigert.“
„Schlimm ist das Verhalten der Stadt und des Innenministeriums im gerichtlichen Verfahren. […] Mir ist aus meiner langjährigen Praxis als Vorsitzender von gerichtlichen Spruchkörpern nur ein einziger Fall erinnerlich, indem eine Behörde sich stillschweigend über eine solche Bitte hinweggesetzt […] hat. Der Fall spielte 1993 oder 1994, als relativ kurz nach der Wende das Bewusstsein für Rechtsstaatlichkeit vielfach noch unterentwickelt war […].“
Offenbar geht es längst nicht mehr um ein politisches Ziel oder geschicktes Kalkül. Jetzt wird der Ton nochmals verschärft. Beim Streit um den Verkauf der WVG geht es offenbar längst um persönliche Befindlichkeiten. Kein Wunder, geht es doch um 60 Millionen Euro, die Zukunft der Stadt Greifswald, eine große soziale Frage und den weit auseinander liegenden politischen Positionen, die keinen Kompromiss zulassen.
und wird heute durch weitere Vorwürfe der Stadt zugespitzt. In der Ostsee-Zeitung lehnt Senator Reinhard Arenskrieger es nicht nur ab, sich für die Äußerungen von Jörg Hochheim (Stadtverwaltung) zu entschuldigen, sondern er legt noch nach: Helmut Wolf (berät die klagenden Bürgerschaftsmitglieder im gerichtlichen Verfahren) habe die Äußerungen selbst provoziert. Zudem spricht Arenskrieger Wolf juristische Fähigkeiten und jegliche zulässige Argumente per se ab:
„Er sei verwundert, dass Herr Wolf die Wirksamkeit des Vertrages in Frage stelle, obwohl die Rechtslage klar sei. Wolf, den er als langjährigen Verwaltungs- und Verfassungsrichter achte, vertrete damit eine offensichtlich falsche Rechtsauffassung und maße sich Kompetenzen an, die ihm nicht zustünden. Arenskrieger wörtlich: „Damit hat Herr Wolf der Stadt schweren Schaden zugefügt“.“
Auch die Ostsee-Zeitung scheint o-pro-tag/“ target=“_self“>zunehmend einseitig. Weder räumt der heutige Artikel eine Stellungnahme von Wolf ein, noch lässt der Artikel erkennen, dass man überhaupt versucht hätte Wolf zu erreichen. Dies ist besonders bezeichnend, weil Wolf bereits letzte Woche in der OZ massiv angegriffen wurde. Die Überschrift des Artikels ist zudem im besten Falle einseitig, kann aber auch als Zustimmung der OZ zur Position der Stadt empfunden werden.
Anstatt sich mit den Vorwürfen und Argumenten der klagenden Bürgerschaftsmitgliedern zu beschäftigen, wird der angesehene ehemalige Richter durch diese Art der Berichterstattung geradezu zu einem „Beschuldigten“, der sich plötzlich verteidigen muss.
Wer die Gegenseite hören will, muss schon diesem Link folgen. Zu sehen ist ein kurzes Interview mit Wolf auf Greifswald TV (ab Minute 2:42). Das Interview wird von der OZ weder erwähnt noch zitiert. Darin äußert sich Wolf zum gerichtlichen Verfahren und auch zu den Vorwürfen der letzten Woche. Die neuen Anschuldigungen von heute sind freilich noch nicht kommentiert. Kritische Töne sind auch im aktuellen Heft des Stadtmagazins „Stadtgespräch“ zu finden.
Meine Meinung:
Am Ende zeigt der Streit auch, dass es hier bei den Verkäufern um „alles“ geht. Schon allein die Möglichkeit, dass dieses Projekt jetzt vor Gericht gestoppt werden könnte, führt zu einem selten erreichten Niveau an Emotionen. Ebenso emotional und überzeugt von ihrer Position sind aber auch die Verkaufs-Ablehner. Wer auch immer den Streit gewinnt – die Entscheidung wird nachhaltige Spuren hinterlassen. Zwischen allen Beteiligten.
Alle Hintergrundinfos zum WVG-Verkauf in unserem „WVG-Report„.
Sicher ist dem einen oder der anderen schon der winzige Laden-Werkstatt-Hybrid der Geigenbauerin in der Lutherstrasse aufgefallen. Und mitunter wurde auch der Umzug der Musikalienherstellerin in die Steinbeckerstrasse registriert. Wem schon länger die Frage unter den Nägeln brennt, wer da wirkt, sollte dieses Video sehen und wird ein Gesicht und eine Stimme zur Fassade des Geschäfts gewinnen.
(Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung vom Fleischervorstadt-Blog übernommen.)
Nachdem heute ein Leserbrief von Dr. Ulrich Rose, dem unterlegenen Bürgermeisterkandidaten der Grünen, in der OZ abgedruckt wurde (Thema WVG-Streit – mehr dazu hier), indem er sich über Beleidigungen der CDU beschwert, schießt diese nun mit drei Leserbriefen – koordiniert
Zunächst >Axel Hochschild um 11.02 Uhr (Vorsitzender der CDU-Fraktion), dann Sandro Martens um 11.04 Uhr (Mitglied des CDU Kreisvorstandes) und schließlich Dirk Bauer um 11.07 Uhr (CDU Kreisgeschäftsführer). Offenbar hatte man bei der CDU nicht bedacht, dass die Briefe sofort sind und mit einem Zeitcode versehen werden (ähnlich wie Kommentare auf dieser Seite).
Nun sind koordinierte Leserbriefaktionen an sich nichts Ungewöhnliches. Häufig rufen gerade linke Bürgerbündnisse zum gezielten Leserbriefschreiben auf. Trotzdem hinterlässt das Einstellen der drei Briefe direkt hintereinander ein seltsames Bild.
Schon seit dem 01. Januar 2008 gilt in Mecklenburg-Vorpommern das Nichtraucherschutzgesetz, das in M-V ein generelles Rauchverbot in allen Gaststätten, Kneipen, Cafés und Diskotheken vorsieht. Bis jetzt wurde die Einhaltung dieses Gesetzes nur bei konkreten Anzeigen überprüft, bei einem Verstoß wurde kein Bußgeld ausgesprochen. Das soll sich nun ändern: seit dem 01. August 2008 können Verstöße mit einer saftigen Geldstrafe geahndet werden. Raucher müssen mit einem Bußgeld von bis zu 500€ rechnen, Gaststättenbetreiber mit einem Bußgeld bis zu 10.000€. Ab September sollen in Greifswald unangemeldete Kontrollen durchgeführt werden.
Der Webmoritz hat sich für Euch auf den Weg gemacht und acht Greifswalder Innenstadt-Kneipen auf ihre Rauchfreiheit getestet. Wo jetzt noch Raucher geduldet werden, zeigt Euch unser Test.
Getestet wurden acht spontan aufgesuchte Kneipen in der Greifswalder Innenstadt: Café Caspar (Fischstraße), Café Ravic (Johann-Sebastian-Bach-Straße), das Caprice (Lange Straße), das Comix (Steinbeckerstraße), die Domburg (Domstraße), Die Falle (Am Schießwall), das Mitt’n drin (Domstraße) und das Pub.parazzi (Bahnhofstr./ Ecke Gützkower Straße).
Das Café Caspar ist drinnen ein absolutes Nichtraucher-Lokal, draußen gibt es aber eine Terrasse, wo auch geraucht werden darf.
Im Café Ravic darf weiterhin kräftig geraucht werden. Wer auf den blauen Dunst steht, ist hier genau richtig.
Das Caprice hat in den Sommermonaten auch draußen Sitzgelegenheiten, dort darf dann auch geraucht werden. Drinnen herrscht absolutes Rauchverbot.
Das Comix besteht zwar aus zwei Etagen, auf beiden darf allerdings nicht geraucht werden.
Auch die Domburg hat zwei Etagen. Im Moment darf unten noch geraucht werden, oben herrscht Rauchverbot. Wie lange in dem Kellergewölbe noch geraucht werden darf, steht noch nicht fest. Nach Aussagen von Kellnerin Anne wartet die Domburg auf die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (siehe Infobox).
In der Falle am Schießwall kann/muss man sein Bier rauchfrei genießen.
Das Mitt’n drin hat sich seinen eigenen Weg gesucht und bezeichnet sich jetzt offiziell als „Raucherlokal“, es darf also weiterhin gequalmt werden Der Zutritt unter 18 Jahren ist allerdings ausdrücklich verboten.
Im Pub.parazzi besteht zwar ein offizielles Rauchverbot, wenn man aber nach einem Aschenbecher fragt, bekommt man auch einen und darf rauchen.
Fazit: In vier von acht getesteten Kneipen herrscht absolutes Rauchverbot. Zwei von ihnen bieten aber die Möglichkeit, sich draußen hinzusetzen und zu rauchen. In den anderen vier Kneipen darf weiterhin geraucht werden.
Infobox:
2005 lag der Raucheranteil in Mecklenburg-Vorpommern laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bei 36%. Im Vergleich hatte M-V damit mehr Raucher als alle anderen Bundesländer. Die höchsten Raucherquoten wurden bei den 20-24 Jährigen festgestellt.
Laut Urteil vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 30. Juli 2008 darf unter bestimmten Voraussetzungen in kleinen Kneipen wieder straffrei geraucht werden. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: es muss sich um eine Einraum-Gaststätte mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche handeln, es dürfen keine zubereiteten Speisen angeboten werden, es muss als Raucherlokal gekennzeichnet sein, Jugendlichen unter 18 Jahren muss der Zutritt verwehrt werden.
Das Urteil gilt zunächst nur für Baden-Württemberg und Berlin, in Mecklenburg-Vorpommern gilt weiterhin striktes Rauchverbot. Das Sozialministerium in Schwerin hat jedoch angekündigt, dass Gaststätten, die gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen, die Bedingungen des BVerfG aber erfüllen, bis zu einer gesetzlichen Neuregelung nicht mit einem Bußgeld zu rechnen haben.