Der Oberbürgermeister von Greifswald, Dr. Arthur König, erklärte gestern in einer Pressemitteilung, dass mit Schreiben vom 11. September 2008 die Staatsanwaltschaft Hof mitgeteilt hat, gegen ihn kein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten zu wollen. Begründung: Kein Verdacht einer Straftat seitens der Staatsanwaltschaft.

Es habe sich im Rahmen der Ermittlungen zur Strafanzeige nicht einmal ein Anfangsverdacht einer Straftat ergeben. Nach Erklärungen in der Pressemitteilung wurde mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft die Einstellung damit begründete, dass die Steuerfahndung Nürnberg die Währungen verwechselt hätte. So wurden aus 8000 DM der gleiche Betrag in Euro. Ein Betrag in Höhe von 8000 DM lag jedoch nicht oberhalb des 2001 geltenden Schenkungssteuer-Freibetrages in Höhe von 10.000 DM.