von Carsten Schönebeck | 17.03.2010
Der Akademische Senat der Greifswalder Universität hat sich heute klar für die Beibehaltung des umstrittenen Namenspatron ausgesprochen. Damit dürfte die universitäre Debatte der vergangenen 9 Monate, die auch bundesweite Beachtung fand, in den kommenden Tagen ihr Ende finden.
Nachdem eingesetzte Komission im vergangenen Monat bekannt gab, keine Empfehlung über Beibehaltung oder Ablegung des Namens geben zu wollen, hatte bereits im Februar eine Aussprache über den Abschlussbericht derselben im Senat stattgefunden. Wie erwartet war zur heutigen Sitzung des Gremiums ein Antrag eingegangen, der die Ablegung forderte. Gestellt wurde er von den Senatoren Prof. Hubertus Buchstein, Thomas Schattschneider und Fabian Freiberger.
Vor dem Rubenow-Denkmal hatten sich die Arndt-Kritiker versammelt - auf der anderen Straßenseite standen die Befürworter.
Zahlreiche Aktivisten hatten sich aus diesem Anlass heute vor dem Universitäts-Hauptgebäude versammelt und demonstrierten ihre Meinung. Geschätzt standen sich auf beiden seiten je fünfzig bis sechzig Demonstranten gegenüber, auf Seiten der Arndt-Befürworter unter anderem auch der Fraktionsvorsitzende der CDU in der Greifswalder Bürgerschaft, Axel Hochschild, und der Vorsitzende des Uni-Fördervereins und Landtagsabgeordnete Sebastian Ratjen (FDP). Beide hatten sich im Verlauf der Debatte mehrfach öffentlich zu Wort gemeldet und positioniert. (mehr …)
von Gabriel Kords | 17.03.2010
Der akademische Senat der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, sich nicht vom Namenspatron der Universität zu trennen. Ein entsprechender Antrag mehrerer Senatoren verfehlte die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit deutlich.
Archivbild einer Senatssitzung
22 der insgesamt 36 Senatoren votierten in der geheimen Abstimmung für die Beibehaltung des Namens, 14 dagegen. Enthaltungen gab es nicht. Damit trat auch der befürchtete Fall, die Senatoren könnten zwar mit einfacher Mehrheit, aber nicht mit der benötigten Zwei-Drittel-Mehrheit gegen Arndt votieren, nicht ein.
Vor der Abstimmung hatten sich Gegner und Befürworter noch einmal auf dem Rubenowplatz vor dem Uni-Hauptgebäude, in dem der Senat tagte, versammelt. Anschließend nahmen über 100 Zuschauer an der Senatssitzung teil, in der der Antrag auf dem ersten Tagesordnungspunkt stand. (mehr …)
von Gabriel Kords | 15.03.2010
Am kommenden Mittwoch, dem 17. März, wird der Senat der Universität aller Voraussicht nach darüber entscheiden, ob sich die Universität von ihrem Namenspatron Ernst Moritz Arndt trennt oder ob sie ihn behält. Für die Namensablegung wäre die Zweidrittelmehrheit der 33 Senatoren erforderlich.
Der webMoritz wird über den Kurznachrichtendienst Twitter (hier klicken) über den Verlauf und das Ergebnis der Debatte live berichten.
Mit der Entscheidung findet die vor neun Monaten auf der Sommer-Vollversammlung der Studierendenschaft begonnene Debatte über das Für und Wider des umstrittenen Patrons zumindest ein offizielles Ende. Ob auch die streitendenden Initiativen, die Gruppe „Uni ohne Arndt“ sowie die „Pro Arndt AG“, im Anschluss an die Entscheidung ihren öffentlichen Disput beenden werden, bleibt abzuwarten.
„Offizielle Arndt-Abschieds-Feier“ auf dem Rubenowplatz
Logo "Uni ohne Arndt"
Vorher wird es auf jeden Fall noch einmal zur Sache gehen: Die Initiative „Uni ohne Arndt“, die den Namensstreit im vergangenen Sommer wieder auf die Tagesordnung gesetzt hatte und die Urabstimmung initiiert hatte, wird auf dem Rubenowplatz im Vorfeld der Senatssitzung ab 12 Uhr eine „offizielle Arndt-Abschieds-Feier“ abhalten, wie es in einer Mitteilung auf der Homepage der Initiative heißt.
Was die Initiative dazu befugt, „offizielle“ Feiern abzuhalten, sei zwar dahingestellt, geplant ist die Veranstaltung offenbar als Kundgebung gegen den Namenspatron. Sebastian Jabbusch erklärte dem webMoritz auf Anfrage, man habe nicht vor, eine übermäßig große oder laute Veranstaltung abzuhalten. Die Arndt-Gegner wollten lediglich Präsenz zeigen, womöglich ein wenig Musik machen und ihre Position abschließend noch einmal unterstreichen. Da man ja nicht wisse, ob Arndt tatsächlich verabschiedet werde, habe man sich auch von dem Namen der Feier wieder distanziert. Auf der Homepage der Initiative wird er derzeit aber noch verwendet. (mehr …)
von Alexander Kendzia | 14.03.2010
Der Fernsehsender Sat.1 zeigt im März in seiner Spielfilmeigenproduktion „Die Grenze“ eine erschreckende und utopische Zukunftsvision für Deutschland, die eine erneute Spaltung des Landes thematisiert und dabei viele Klischees zu bedienen scheint. Aber nicht nur der Inhalt des Filmes ist umstritten.
Wer einmal Bürgerkrieg in der Innenstadt von Rostock oder die Ausrufung der Demokratisch Sozialistischen Republik Mecklenburg Vorpommern miterleben möchte, der sollte am 15. und 16.03.2010 zur Topsendezeit den Privatsender Sat.1 einschalten. Seit Anfang Februar laufen auf Sat.1 und den zur ProSiebenSat.1 Medien AG gehörenden Sendern Trailer für den sogenannten Event-Zweiteiler „Die Grenze“.
Regisseur Roland Suso Richter zeichnet unter anderem mithilfe von Benno Fürmann, Thomas Kretschmann und Katja Riemann, nach Angaben der Internetseite zum Film, „ein ergreifendes Drama über die Machtlosigkeit der politischen Parteien“.
Screenshot der Internetseite des Zweiteilers
Der Film schildert ein Deutschland, das in von einer Wirtschaftskrise und Terror bedroht wird. Inmitten dieses Szenarios findet in Mecklenburg Vorpommern der Wahlkampf für die Landtagswahlen statt. In ihm stehen sich „Die NEUE LINKE“ und die „Rechstextreme DNS“ gegenüber. Die DNS plant nach ihrem Wahlsieg die Abspaltung Mecklenburg-Vorpommerns. Um die Rechten zu stoppen unterstützt die Bundesregierung die Neue Linke, die jedoch auch eine Abspaltung des Bundeslandes anstrebt.
Nicht nur die (für das Bundesland Mv wenig schmeichelhafte) Handlung dieses Films ist umstritten, auch die Finanzierung des Films ist zurzeit ein Thema. So sind laut Bericht der NNN 160.000€ aus dem Pool der Filmförderung des Wirtschaftsministerium in die 8 Millionen Euro teure Produktion geflossen. Genau das sorgt jetzt bei SPD und Linken im Landtag für scharfe Kritik.
Der Vorwurf der SPD-Landtagsfraktion lautet, dass die Filmförderung zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes beitragen sollte und nicht dazu genutzt werden dürfe das Land zu verunglimpfen. Die LINKE im Landtag ist aufgebracht, da die „NEUE LINKE“ im Film zu starke Ähnlichkeit mit den Symbolen der echten Partei aufweist.
Laut einem Interview des Rheinischen Merkurs mit den beiden Autoren des Drehbuchs, sehen diese jedoch ihre Geschichte als topaktuell an und fühlen sich durch die aktuelle Wirtschaftskrise, die zum Zeitpunkt des Entstehens des Drehbuchs nicht absehbar gewesen sein soll, von der Realität bestätigt.
Kommentar von Alexander Kendzia:
20 Jahre Deutsche Einheit – Das ist ein Grund zu feiern. Anderer Ansicht scheint man da bei den Machern des Fernsehfilms „Die Grenze“ zu sein. Man zeichnet 20 Jahre nach der Deutschen Einheit ein Horrorszenario, das die erneute Spaltung des Landes darstellt. Natürlich sind Filme immer Fiktion und es gibt sicherlich kontroversere Handlungen, aber die Frage ob so ein Film sein musste drängt sich auf.
Es gibt immer noch offene Wunden und Vorurteile in den Köpfen der Menschen, die durch diesen Film nicht abgebaut sondern eher gefördert werden könnten. Anstatt die erfolgreiche Einheit darzustellen, wird ein Schreckensszenario inszeniert, dass mit realen Ängsten der Menschen spielt. Wirtschaftskrise, Terror usw. Dies fördert die Angstkultur, die durch Medien und Politik seit Jahren geschaffen wird.
Dass man klar darauf setzt mit realen Ängsten zu spielen, zeigt sich nicht zuletzt auf der Homepage zum Film auf der diverse Umfragen geschaltet sind die nur Kopfschütteln erzeugen können. Beispiel: „Was wäre wenn nur Linksextreme oder Rechtsextreme zur Wahl stünden?“ Bleibt Abzuwarten welche Reaktion der Film bei den Zuschauern auslösen wird. Ob es ein „Happy End“ geben wird?
Links:
von Eric Schümann | 14.03.2010
Anne Klatt
Für viele überraschend gewann Anne Klatt (Bündniss 90/die Grünen) vor gut einem Jahr die Wahl zum Greifswalder Studierendenparlament. Es folgte ein Mandat für die Bürgerschaft und eine Kandidatur bei der Bundestagswahl. Von vielen wurden sie als Ikone engagierter Studenten in der Hansestadt gesehen. Doch für das StuPa kandidierte sie nicht noch einmal, in der Bürgerschaft gab sie nach nur wenigen Monaten ihr Mandat ab.
Wie der Fleischervorstadtblog schon richtig feststellte, haben die im Netz aktiven Grünen dazu nichts berichtet. Deshalb haben wir einfach mal Anne Klatt interviewt.
Im Podcast beantwortet sie die Fragen:
[podcast]http://webmoritz.de/wp-content/uploads/2010/03/anne_klatt.mp3[/podcast]
von Gastautor*in | 11.03.2010
Ein Beitrag von Konrad Ulbrich
In den vergangenen Wochen wurde in Deutschland viel über eine anstehende Reform der Hartz-Gesetze diskutiert. Die derzeitige Kooperation zwischen Bund und Kommunen bei den Argen, oder auch Jobcenter genannt, hatte das Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt. Zudem seien die Regelsätze von ALG II nicht korrekt bemessen worden. Bis zum Ende des Jahres muss die Regierung eine neue Lösung finden.
Ungewisse Zukunft: Die Agentur für Arbeit
Arbeitslosenhilfe II „aus einer Hand“ war das Ziel der rot-grünen Arbeitsmarktreform von 2005. Fortan wurden Argen (Arbeitsgemeinschaften gegründet, in denen die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen gemeinsam die Bürger betreuen, die einen Anspruch auf ALG II oder Sozialgeld haben. Eine Aufgabenverteilung existiert jedoch weiterhin: So ist die Bundesagentur für Arbeit insbesondere für die Vermittlung von Arbeitslosen und die Auszahlung des Arbeitslosengeldes und die Kommune für Wohngeld sowie Heizungs- und Umzugskosten zuständig. Daraus ergaben sich in der Folge zahlreiche Abstimmungs- und Kompetenzprobleme. Zudem ist die Finanzierung nicht abschließend geklärt.
Verfassungsgericht: Form der Mischverwaltung verfassungswidrig
Am 20. Dezember 2007 entschied sodann der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass die Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaften, in der Form der Mischverwaltung aus der Bundesagentur und den kommunalen Trägern verfassungswidrig sei. Als Grund dafür nannten die Verfassungsrichter, dass die gesetzliche Regelung die Gemeindeverbände in Ihrem Anspruch auf eigenverantwortliche Aufgabenerledigung verletze und zudem gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes verstoße. Nach der Verfassung muss klar zugeordnet sein, welcher Träger für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben zuständig ist. Das Verfassungsgericht setzte dem Bund in dem Urteil eine Frist bis spätestens zum 31. Dezember 2010, eine gesetzliche Neuregelung zu fassen. Bis dahin bleibt die Norm anwendbar.
Urteil ein Schlag in das Gesicht der Politik
Im Urteil heißt es wörtlich „Mangelnde politische Einigungsfähigkeit kann keinen Kompromiss rechtfertigen, der mit der Verfassung nicht vereinbar ist“. Da die Frist für eine Gesetzesänderung bald abläuft, werden in der Bundespolitik nun dringend nach Lösungen gesucht. Dabei stieß die von der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgeschlagene freiwillige vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen Kommunen und den Bundesagenturen, um so eine formale Trennung zu erreichen, bei den Ministerpräsidenten auf wenig Begeisterung. Als Gründe für die Ablehnung nannten diese einen bürokratischen Mehraufwand für Behörden und Arbeitslose. Sie schlagen hingegen eine Verfassungsänderung vor, damit die Hartz-Gesetze fortan mit dieser im Einklang stehen. Derzeit gibt es zwischen der Union und der SPD intensive Gespräche, da bei einer solchen Änderung des Grundgesetzes eine 2/3-Mehrheit erforderlich ist. Auch die SPD steht dem Vorhaben positiv entgegen, sodass eine solche Lösung als wahrscheinlich gilt.
Greifswalder Arge-Geschäftsführer Bartels: „Mischverwaltung ein Erfolgsmodell“
Erich Bartels von der Greifswalder Arge
Unabhängig von der durch das BVerfG festgestellten Verfassungswidrigkeit der Mischverwaltung, stellt diese laut dem Greifswalder Arge-Geschäftsführer Erich Bartels ein Erfolgsmodell dar. „Die Zusammenarbeit mit den Vertretern der Bundesagentur für Arbeit in Stralsund und denen der Stadt Greifswald, Ulf Dembski (SPD) und Egbert Liskow (CDU), stellt sich als außerordentlich positiv dar“ so Erich Bartels. Zu Abstimmungs- und Kompetenzproblemen sei es in Greifswald nie gekommen; dies liege seiner Meinung nach maßgeblich an den Personen vor Ort. Besonders stolz ist Erich Bartels auf den Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit: „Waren es im Januar 2005 (Beginn der Arge Greifswald) noch 634 Jugendliche unter 25 ohne Job, so konnten wir diese Zahl bis zum Januar 2010 auf 261 reduzieren.“. Als Gründe nannte er seinen großen Handlungsspielraum hinsichtlich der Möglichkeiten des Forderns und Förderns. So mussten arbeitslose Jugendliche mindestens einmal im Monat im Jobcenter vorstellig werden. Es wurden zunächst 1-Euro-Jobs vermittelt und deren tatsächliche Arbeit konsequent überprüft. „1-Euro Jobs bieten eine sehr gute Möglichkeit, um wieder in einen gewissen Arbeitsrhythmus gelangen.“ und „Für viele war es seit Jahren die erste regelmäßige Beschäftigung.“ so Bartels weiter. Um die Arbeitssuchenden langsam wieder an einen „normalen“ Arbeitsalltag heranzuführen, wurden teilweise die ersten Arbeitstage zunächst um 11 Uhr begonnen, später wurde diese Zeit Woche für Woche um eine Stunde vorverlegt. Die jungen Menschen wurden zudem innerhalb dieser Maßnahmen fortgebildet und konnten so wieder in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden.
Herr Bartels erklärte uns zudem, dass den Jobcentern zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um die Arbeitssuchenden auch im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zu unterstützen. Beispielsweise begleiten Mitarbeiter der Jobcenter die Arbeitssuchende bei ihren Vorstellungsgesprächen oder es werden Friseurbesuche vor den Vorstellungsgesprächen übernommen.
Bartels kann sich Kritik nicht erklären
Nach Bartels ist „konsequentes Fordern und Fördern in jedem Lebensalter zwingend notwendig, um jahrelanges Untätigwerden und Verlernen von geregelten Tagesabläufen zu vermeiden.“. Im Hinblick auf das kürzlich ergangene weitere Verfassungsgerichtsurteils zu den Hartz-Gesetzen, dass die Regelsätze nicht korrekt bemessen wurden, komme es nach Bartels nicht auf dessen Höhe an (z. Zt. für Volljährige: 359€). Geht es nach ihm, können die Menschen auch eine Grundstütze von bis zu 520 € bekommen. Das Wichtige sei jedoch, dass ihnen stets Beschäftigung und Förderung angeboten und sie zu keiner Zeit in ihrer Situation allein gelassen werden.
Die Kritik an der Greifswalder Arbeitsgemeinschaft, die im vergangenen Jahr „Den verbogenen Paragraphen“ erhalten hatte, kann sich Erich Bartels nicht erklären. „Ich setze lediglich die bestehenden Gesetze um.“ erklärt er. Andere Arge-Chefs verzichteten zwar auf das fortlaufende Anbieten von 1-Euro-Jobs und würden damit auch weniger kritisiert, das sei aber nicht seine Philosophie und auch nicht im Interesse der Arbeitssuchenden.
Es bleibt daher abzuwarten, wie die Regierung die Vorgaben des BVerfG umsetzen wird. Zumindest aus Sicht der Greifswalder Arge wäre die Grundgesetzänderung eine wünschenswerte Lösung, damit das aktuelle (Erfolgs-)Modell erhalten bleibt.
Bilder:
Schriftzug „Jobcenter“ (Startseite) – mkorsakov via flickr
Schild „Bundesagentur für Arbeit – svensonsan via flickr
Erich Bartels – Konrad Ulbrich