von Annica Brommann | 01.10.2021
Es ist soweit: Nach eineinhalb Jahren Uni und Campusleben über den Bildschirm läuft die Präsenzlehre zum kommenden Semester wieder stärker an. Und auch die Erstiwoche kann einige altbekannte Veranstaltungen wieder für euch anbieten! Alles, was ihr dazu wissen müsst, findet ihr in diesem Artikel.
Durchführung der Präsenzlehre
Nach den letzten drei Semestern Online-Lehre werden sowohl vom Bildungsministerium als auch von den Hochschulen in MV nun so viel Präsenz wie möglich angestrebt, natürlich unter Wahrung des Gesundheitsschutzes. Doch wie wird das umgesetzt? Die Grundlage für die Präsenzlehre bildet das sogenannte Schachbrettmuster, welches für alle Veranstaltungen und Prüfungen an der Uni gilt: Demnach sitzen die Anwesenden jeweils versetzt im Raum auf jedem zweiten Platz, sodass die Raumkapazität wieder deutlich erhöht werden kann. Sobald 1,5 Meter Abstand durch diese Sitzanordnung nicht mehr gewahrt werden kann, herrscht Maskenpflicht.
Für die Teilnahme an der Präsenzlehre müssen weiterhin die Kontaktdaten erfasst werden, darüber hinaus kommt nun die 3G-Regel zum Tragen: Wer keinen Nachweis über eine Impfung oder Genesung besitzt, muss sich demnach vor einer Lehrveranstaltung testen lassen. Die Universität stellt dafür bis zum 15. November kostenlose Tests zur Verfügung. Das entspricht dem Zeitraum bis zu einem vollständigen Impfschutz, wenn diese zu Semesterbeginn vorgenommen wird. Und auch dafür gibt es Angebote an der Universität: Am 04., 07. und 11. Oktober könnt ihr euch zwischen 9 und 17 Uhr ohne Voranmeldung im Besprechungsraum der Universitätsbibliothek (ZUB) mit BioNTech oder Johnson & Johnson impfen lassen. Dafür braucht ihr nur euren Personal- oder Studiausweis.
Ihr seid bereits geimpft oder genesen? Dann könnt ihr dies freiwillig im User-Management-System eintragen, sodass der Status bei der elektronischen Registrierung am Anfang von Veranstaltungen direkt sichtbar ist. Da die Lehrenden diesen hinterlegten Status stichprobenartig überprüfen dürfen, müsst ihr allerdings trotzdem euren Impf- oder Genesungsnachweis immer mit dabei haben. Übrigens: Laut der Online-Umfrage des AStA waren Mitte September bereits 88,8 % der Studis vollständig geimpft!
Falls ihr euch aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen könnt, dann kommuniziert das am besten bis Mitte Oktober direkt mit euren jeweiligen Lehrenden. Diese können bei der Prorektorin Hartmann bis zum 18. Oktober Bedarf für Unterstützung anmelden, beispielsweise für die Entwicklung von Zusatzangeboten.
Erstiwoche
Nach den abgespeckten Versionen der letzten Erstiwochen können nun altbekannte Veranstaltungen größtenteils wieder umgesetzt werden! Dazu gehören die Fachschaftsfrühstücke, Clubabende, Uniführungen und weitere Möglichkeiten, um Kontakte zu knüpfen. Nicht nur für die Erstis, sondern auch für alte Greifswaldhasen sind wieder einige Termine dabei, die auch für die breite Studierendenschaft etwas bieten.
- Was? Nacht der offenen Clubs
- Was ist das? In allen Clubs habt ihr freien Eintritt, dahin fährt extra ein Shuttle-Bus mit DJ Solkatten.
- Wann? Montag, 04.10.2021, 22 Uhr
- Was? Infoveranstaltung GreiMUN
- Was ist das? GreiMUN steht für Greifswald Model United Nations e.V., wenn ihr euch also für die Vereinten Nationen und internationale Beziehungen interessiert, seid ihr bei GreiMUN genau richtig!
- Wann? Mittwoch, 06.10.2021, 16 Uhr und Donnerstag, 07.10.2021, 16 Uhr
- Wo? Ernst-Lohmeyer Platz 6, Hörsaal 1
- Was? Spieleabend und Kennenlernen mit QUBE
- Was ist das? QUBE steht für Queere Bildungs- und Antidiskriminierungsarbeit, beim Spieleabend kann man sich auf lockere Art kennenlernen und mitmachen.
- Wann? Mittwoch, 06.10.2021, 18-20 Uhr
- Wo? STRAZE, Stralsunder Straße 10
- Was? Markt der Möglichkeiten
- Was ist das? Beim Markt der Möglichkeiten könnt ihr viele der studentischen Vereine und Organisationen kennenlernen. Vielleicht findet ihr dort ja auch etwas für euch, die moritz.medien sind natürlich auch dabei!
- Wann? Dienstag, 05.10.2021, 14-18 Uhr
- Wo? Innenhof des historischen Campus, Domstraße 11
- Was brauche ich? Auf dem gesamten Gelände herrscht Maskenpflicht.
- Was? Abend der studentischen Hochschulgemeinden
- Wann? Mittwoch, 06.10.2021, 18 Uhr
- Wo? St. Josef Kirche, Rubenowstraße
- Was? Musik im Kerzenschein
- Wann? Mittwoch, 06.10.2021, 21 Uhr
- Wo? Greifswalder Dom
- Was? Planungstreffen Disability Pride mit QUBE und der AG Barrierefreie Stadt
- Was ist das? Am 07. Mai 2022 ist eine Disability Pride zum Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung geplant. Unterstützung im Planungsteam ist sehr willkommen!
- Wann? Donnerstag, 07.10.2021, 17 Uhr
- Wo? STRAZE, Stralsunder Straße 10
- Was? medien.café der studentischen Medien
- Was ist das? Beim medien.café stellen wir uns und unsere drei Redaktionen vor, beantworten aber auch gerne eure Fragen oder quatschen ein wenig!
- Wann? Samstag, 09.10.2021, 14 Uhr
- Wo? Altes Audimax, Rubenowstraße 1, Hörsaal 3
- Was brauche ich? Eine medizinische Maske und einen 3G-Nachweis.
- Was? StuThe JammIn – offene Jamsession des Studitheaters
- Wann? Samstag, 09.10.2021, 18-20 Uhr
- Wo? Greifmusic, Hans-Fallada-Straße 20
- Was brauche ich? Nehmt gerne eure Musikinstrumente selber mit, falls ihr welche spielt!
- Was? Gottesdienst zum Semesterbeginn zum Thema Natur – Schöpfung
- Wann? Sonntag, 10.10.2021, 18 Uhr
- Wo? Dom St. Nikolai
Was sich eigentlich nur an die Fachschaftsräte oder Erstis richtet, aber für euch vielleicht trotzdem schön zu hören ist: Die Erstibegrüßung am Beitz-Platz und die Erstifrühstücke werden wieder stattfinden, genau so wie Grillabende und weitere Socialisingevents! Zwar immer noch unter Coronabedingungen, aber nach den letzten drei Semestern gibt das doch ein bisschen Sonnenschein für die Herbst- und Winterzeit.
Noch mehr Infos für euch:
– Im Ersti-Forum des Studierendenportals sind alle Veranstaltungen und Informationen für euch gesammelt!
– Die Hochschul-Corona-Verordnung MV bildet die rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der derzeitigen Präsenzlehre.
– Auf der FAQ-Seite der Universität findet ihr alle Fragen rund um Corona beantwortet.
Beitragsbild: Annica Brommann
von Annica Brommann | 20.07.2021
Nach über einem Jahr Corona und damit einhergegangenen ungeregelten Online-Prüfungen hat das Land nun durch die Novellierung des Landeshochschulgesetzes eine dementsprechende Rechtsgrundlage verabschiedet. Wie ihr vielleicht schon mitbekommen habt, sind fortan unter anderem synchrone Videoaufnahmen vorgesehen. Wir haben für euch den Diskussions- und Verhandlungsprozess der beteiligten Akteur*innen rekonstruiert.
Jede staatliche Hochschule gibt sich mit dem Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetzeslage eine Grundordnung. Zur Ergänzung dienen dann weitere Satzungen und Ordnungen. Das Landeshochschulgesetz gilt dabei als rechtlicher Rahmen, welcher an der jeweiligen Hochschule konkret angepasst wird. Indem das Landeshochschulgesetz M-V nun novelliert, das heißt mit einigen Änderungen versehen wurde, wurde zum einen eine erneute Verlängerung der Regelstudienzeit beschlossen. Zum anderen wurde die Grundlage für digitale Prüfungen festgelegt, welche an unserer Uni in einer eigenen Satzung mit weiteren Regelungen, wie etwa zur technischen Ausstattung oder Verhinderung von Täuschungshandlungen, umgesetzt wurde.
Das Rektorat berichtete in der Senatssitzung vom 19. Mai: „Die Hochschulen wurden durch das Bildungsministerium zur Mustersatzung für digitale Prüfungen angehört. Ein finales Dokument dieser Satzung wurde am 5. Mai 2021 zur Verfügung gestellt und soll nun zügig in den Verfahrensgang eingestellt werden.“ Auf Anfrage des webmoritz. berichtete Dorthe G.A. Hartmann, Prorektorin für Lehre, Lehrer*innenbildung und Internationalisierung, dass „am 21. Mai […] die Diskussion und die Anpassung an die Bedarfe unserer Universität durch den Versand der Mustersatzung durch das Bildungsministerium [begann].“ Parallel dazu wurde auch in den studentischen Gremien wie dem Studierendenparlament (StuPa) kritisch über die geplante Rechtsgrundlage diskutiert.
Kritik aus der Studierendenschaft
In der StuPa-Sitzung vom 25. Mai wurde der Antrag zur Positionierung des StuPas zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes eingebracht. Begründet wurde dies mit dem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Studierenden, welcher schwerer wiege als der potenzielle Täuschungsversuch. Der Beschluss wurde mit 15 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung angenommen und enthält unter anderem folgende Positionen:
„Das Studierendenparlament der Universität Greifswald spricht sich gegen eine synchrone digitale Prüfungsüberwachung aus. […] Abschließend fordert das Studierendenparlament die Hochschulleitung der Universität Greifswald auf, von den unverhältnismäßigen Möglichkeiten zur digitalen Prüfungsüberwachung, welche ihnen im Rahmen der Novellierung des Landeshochschulgesetzes zugestanden werden soll, keinen Gebrauch zu machen.“
Beschluss des Studierendenparlaments vom 25.05.2021, Beschl.-Nr. 2021-31/29
Datenschutz vs. Betrugsversuche
In der Zwischenzeit fanden die ersten Diskussionen und Prüfungen der Mustersatzung am 28. Mai statt. Prorektorin Hartmann lud dafür zu einem Gespräch mit repräsentativen Akteur*innen der Universität als Arbeitsgruppe ein. Mit dabei waren neben Frau Hartmann der AStA-Vorsitzende Hennis Herbst als Vertreter der Studierendenschaft, der Vorsitzende der Satzungskommission Prof. Dr. Claus Dieter Classen, der Vorsitzende der Studienkommission Prof. Dr. Volkmar Liebscher, Herr Wehlte als Datenschutzbeauftragter der Universität, sowie Fachkundige aus dem Prüfungsamt, digitaler Lehre und der Studierendenberatung.
Bei dem Treffen ging es in erster Linie um die Frage, ob die Satzung überhaupt gewollt sei. Geplant waren also noch keine großen Änderungen, sondern eher ein Austausch an Meinungen und die grundlegende Feststellung, dass die Satzung als sinnvoll empfunden wurde. Dort kamen bereits die Bedenken von Hennis als Vertreter der Studierendenschaft zur Sprache, dass die Videoaufzeichnungen und vor allem die Videospeicherung als sehr großer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zu werten sei. Die Sorgen wurden teilweise als berechtigt empfunden oder anerkannt, ebenfalls deutlich gemacht wurde aber die empfundene Notwendigkeit, einen Betrugsversuch verhindern können zu müssen. Die Speicherung wäre wichtig für die Möglichkeit des Nachweises. Herr Wehlte aus dem Justitiariat der Uni und der Datenschutzbeauftragte äußerte neben dem Datenschutz auch rechtliche Bedenken. Im Senat betonte er ebenfalls, dass das Thema ein „datenschutzrechtliches Minenfeld“ sei.
Am 01. Juni 2021 gab es ein Treffen der studentischen Vertreter*innen aus Senat, StuPa, AStA, FSK (Fachschaftskonferenz) und dem Rektorat. Zu diesem wurde von Rektorin Riedel unabhängig von der geplanten LHG-Novellierung eingeladen, allerdings kam das Thema mit ähnlichen Argumenten wie auch schon beim vorigen Treffen zur Sprache.
Modifizierung des Satzungsentwurfes
Einen Tag später wurde der Satzungsentwurf dann in den weiteren Instanzen diskutiert und angepasst. Prorektorin Hartmann äußerte dazu, dass „die Satzung von den zuständigen Gremien unter Beteiligung aller Statusgruppen engagiert und konstruktiv diskutiert und modifiziert [wird]“. Dazu gehören unter anderem das Prüfungsamt, die Satzungskommission und die Studienkommission.
Die Satzungskommission verabschiedete am 02. Juni mit deutlicher Mehrheit eine Vorlage, die dann am 09. Juni in der Studienkommission besprochen wurde. Die ministerielle Vorlage wurde unter anderem damit abgeändert, dass die vorgesehene Aufzeichnung wieder gestrichen wurde. Im Bericht der Satzungskommission wird dies als Verbesserung des Datenschutzes gesehen, wobei nach Kenntnisstand des webmoritz. die fehlende technische Umsetzbarkeit ein ausschlaggebender Faktor für die Streichung einer Speicherung war. Darüber hinaus wurde an dieser Stelle festgelegt, dass die Universität Prüfungsräume zur Verfügung stellen muss, wenn Studierende in Wohnverhältnissen leben, in denen die „Überwachungsmöglichkeiten unzumutbar“ seien. Außerdem wurde deutlich gemacht, dass sich die Satzung nur auf die Durchführung von Prüfungen in Fällen höherer Gewalt (Rahmenprüfungsordnung, § 2a) bezieht, welche bisher die einzige Ordnungsgrundlage dargestellt hat. Damit steht eine dauerhaft geltende Regelung noch aus. Im Bericht der Satzungskommission heißt es außerdem: „Umstritten blieben aber insbesondere immer noch manche der verbleibenden Kontrollmöglichkeiten, die die Mehrheit der Kommission im Interesse der Chancengleichheit für unverzichtbar ansieht.“
Währenddessen in der Studierendenschaft
Nach Anregung einer Studentin wurde der anfangs genannte Antrag aus dem Studierendenparlament auch noch einmal bei der studentischen Vollversammlung am 08. Juni eingebracht (TOP 5). In der Begründung des Antrages wurde darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Landeskonferenz der Studierendenschaften M-V (LKS) die geplante Novellierung und vor allem ihre mangelnde Einbindung kritisiert hat. Der Antrag wurde mit 238 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen angenommen.
In der StuPa-Sitzung vom 08. Juni berichtete Hennis unter anderem, dass die Speicherung des Materials an unserer Uni gestrichen wurde – dies allerdings nur an der mangelnden technischen Umsetzung liege. In einem Telefonat mit dem webmoritz. äußerte er, dass eher die Wenigsten den Datenschutz als problematisch empfanden:
„Ich glaube, wenn die Technik mitgespielt hätte, hätten sie die Videoaufzeichnungen drinnen gelassen.“
Hennis Herbst, AStA-Vorsitzender
Auch Anna Mangels und Niclas Lenhardt wurden als Greifswalder LKS-Deligierte zum Gespräch mit dem webmoritz. eingeladen. Geäußert wurde dabei vor allem die Überraschung, als eigentliche Hauptansprechpartner*innen für das Land nicht über die geplante Rechtsgrundlage informiert worden zu sein. Die LKS war vom Gesetzgebungsprozess stattdessen weitestgehend ausgeschlossen und hat erst kurzfristig davon erfahren, was zum Teil als beabsichtigter Ausschluss aus der Diskussion empfunden wird. Neben dieser prozessualen Kritik wurde im Interview erneut deutlich, dass die Persönlichkeitsrechte höherwertiger als die Kontrolle von Betrugsversuchen gewichtet werden. Aus diesem Grund wurden auch Vorschläge für Prüfungsformate wie Open-Book-Klausuren gemacht, die die Betrugsversuche von Anfang an umgehen würden. Es bestehe allerdings der Eindruck, dass es eher die Erwartung an die Studierenden gebe, sich anzupassen, als dass seitens des Lehrpersonals Änderungen vorgenommen werden.
Als Fazit aus der LKS wurde geäußert, dass man etwas früher hätte aktiv werden können. Auf der anderen Seite wurde es als Erfolg gewertet, die Interessen der Studierendenschaften laut umgesetzt und ein Gefühl von Repräsentanz geschaffen zu haben.
Debatte auf Landesebene
Parallel zu den Gesprächen in der Studienkommission fand am 09. Juni die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes im Landtag statt. An diesem Tag wurde die Novellierung des Landeshochschulgesetzes schlussendlich auf Landesebene verabschiedet. In der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind sowohl das Problem und die Lösung aufgeführt als auch mehrere Stellungnahmen einsehbar.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommerns sprach sich in seiner Stellungnahme für einige Spezifizierungen und Ergänzungen aus, die sich hauptsächlich auf die Festlegung der Verantwortlichkeiten beziehen. Er forderte darüber hinaus ein Übermittlungs- und Verarbeitungsverbot der personenbezogenen Daten von Drittländern. Zudem müssen die Verantwortlichen (in diesem Fall die Hochschulen) die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung einhalten: die Datenminimierung, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Transparenz, Intervenierbarkeit und Nichtverkettung der erhobenen personenbezogenen Daten.
Neben einer schriftlichen Stellungnahme der LKS und der Rostocker Studierendenschaft sind dort auch die Ergebnisse aus den Beratungen der einzelnen Fraktionen und dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachzulesen.
Während der Debatte im Landtag fand in Schwerin eine relativ kurzfristig geplante Demonstration der Studierendenschaften statt. Diese wurde auch vom NDR begleitet, bei dem auch der Rostocker AStA-Vorsitzende in einem Interview zur Sprache kam; insgesamt konnte so ein Zeichen gesetzt werden.
Welche Regelungen gelten fortan für Online-Prüfungen an unserer Uni?
Die Ergänzungssatzung ist inzwischen durch die letzten Instanzen bestätigt und hochschulöffentlich bekannt gemacht worden. Was diese Satzung konkret für eure Prüfungen bedeutet, könnt ihr in einem Folgeartikel des webmoritz. in den nächsten Tagen nachlesen. Wer selbst einen Blick in die Paragrafen werfen möchte, kann diese hier auffinden.
Beitragsbild: Annica Brommann
von Annica Brommann | 10.07.2021
Greta Thunbergs Mutter hat während der Schwangerschaft Alkohol konsumiert und „Hunde verenden für radikalen Islam“. Einige Meldungen lassen sich schnell als schlicht erlogen oder verzerrt identifizieren, andere Beispiele jedoch machen deutlich, mit welchen Ängsten und vorgeprägten Meinungen Fake News spielen, um möglichst glaubwürdig zu wirken. In der STRAZE gibt es bis zum 26. Juli zu eben dieser Thematik eine kostenlose Plakatausstellung der Initiative für Freizeit und Musikkultur zu besichtigen.
Die Organisation
Die Ausstellung wurde von der Partnerschaft für Demokratie Greifswald organisiert, eine von 300 Partnerschaften des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Mit „Demokratie leben!“ werden seit 2015 „zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt.
Die eigentliche Wanderausstellung mit Tafeln wurde vom Bündnis für Demokratie und Toleranz mit einem gleichnamigen Preis ausgezeichnet und ist überregional auf großes Interesse gestoßen. Bereits 10 Tage nach dem ersten Aufstellen in Bad Sobernheim wurden die Tafeln mit „Linke Hetze“ besprüht, es folgten weitere Beschädigungen. Zu den Hintergründen der Ausstellung findet ihr unter anderem einen Beitrag des SWR im Interview mit dem Vorsitzenden Norman Schäfer. Inzwischen bietet die Initiative auch den Erwerb von Plakaten für eigene Ausstellungen an, so also auch für die aktuelle Ausstellung in der STRAZE.
Die Ausstellung
„Ein großes Problem stellen nicht nur die Verfasser der Falschnachrichten dar, sondern auch diejenigen Mediennutzer, die diesen Glauben schenken und zu ihrer Weiterverbreitung beitragen. Je geringer das Vertrauen in die Medien ist, desto eher werden Fake News geglaubt. Und je mehr Fake-News für bare Münze genommen werden, desto größer ist der Vertrauensverlust in eben Politik und Medien.“
Plakatzitat
Mit der Beschreibung dieses Teufelskreislaufes und weiteren allgemeinen Informationen führt das erste Plakat (übrigens das in der gegenüberliegenden Ecke zur Eingangstür, wie wir am Ende feststellten) in die Thematik ein. Laut Website der Partnerschaft für Demokratie Greifswald ist das Ziel der Ausstellung, „sich spontan und offen mit den Mustern und Mechanismen von Fake News auseinanderzusetzen und die eigene Medienkompetenz zu stärken“.
Das wird vor allem über die Rezeption zahlreicher realer Fake News erreicht, die über die Plakate aus der Online- in die analoge Welt geholt wurden. Die Ausstellung zeigt diese Falschmeldungen allerdings nicht nur auf, sondern verweist mit QR-Codes bestückt auf Einordnung und Richtigstellungen. Neben Weiterleitungen zu etablierten Medien wie der ARD oder dem ZDF werden vor allem Artikel des Ausstellungs-Partners „Der Volksverpetzer“ angeboten, dessen Team als Faktenchecker*innen die Hintergründe der ausgestellten Falschnachrichten prüfte.
Für die Ausstellung müsst ihr am Eingang wie gewohnt eure Kontaktdaten angeben und während des Rundgangs eine medizinische Maske tragen. Es empfiehlt sich außerdem, ein Smartphone mit Internetverbindung mitzunehmen, da die zahlreichen QR-Codes weit über die Plakate hinaus informieren.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Was? Kostenlose Plakatausstellung zu „Fake News – eine Gefahr für die Demokratie“
Wo? STRAZE, Stralsunder Straße 10/11
Wann? Laufend bis zum 26.07.2021
Beitragsbild: Laura Strelow
von Annica Brommann | 23.06.2021
Im Hörsaal den Blick durch die Reihen schweifen lassen und schauen, ob die Kommiliton*innen ähnlich verwirrt, begeistert, gelangweilt oder müde aus der Wäsche gucken. Nach dem Seminar gemeinsam „ins Grüne“ gehen und über Probleme quatschen oder Pläne für den Nachmittag schmieden. Das geht schon seit über einem Jahr nicht mehr – und die Folgen werden immer spürbarer. Das Studierendenwerk ließ daher im März eine Umfrage zum sozialen und psychischen Wohlbefinden der Studierenden und zu der Wahrnehmung der Beratungsangebote durchführen. Die Ergebnisse der Studie und mögliche Anlaufstellen in schwierigen Lebenssituationen haben wir hier für euch zusammengestellt.
Grundlegendes:
An der Studie beteiligten sich 1.341 Studierende aus Greifswald (über die Hälfte der Befragten), Stralsund und Neubrandenburg. Da 70 % der Beteiligten weiblich waren, wurden die Ergebnisse entsprechend gewichtet, um trotzdem valide Aussagen über die Grundgesamtheit vornehmen zu können.
Die gemeinsame Betrachtung der Aussagen zeigt, dass Studierende, die ihr Studium sicher oder vielleicht abbrechen/ unterbrechen wollen, ein deutlich schlechteres Wohlbefinden als die übrigen Studierenden angeben. Im Dezember 2020 wurde bereits eine erste Befragung durch das Zentrum für Psychologische Psychotherapie (ZPP) durchgeführt, aus der deutlich hervorging, dass sich ein Viertel der damals beteiligten 1.200 Studierenden als Auswirkung der Coronapandemie alleine oder isoliert fühlten. 20 % der Befragten wünschten sich darüber hinaus psychotherapeutische Behandlung.
„Die Befragung hat unsere Befürchtungen bestätigt: Die Studierenden leiden zunehmend unter der Pandemie und den aktuellen Bedingungen, unter denen sie studieren. Sie zeigt auch, dass unsere sozialen Beratungsangebote so sehr wie nie zuvor von den Studierenden benötigt werden. Insbesondere die psychologische Beratung ist das wichtigste Unterstützungsangebot, um die Sorgen aufzufangen und damit nicht zuletzt den Studienerfolg der Studierenden in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern.“
Dr. Cornelia Wolf-Körnert, Geschäftsführerin des Studierendenwerkes Greifswald
Beratungsangebote
- 57 % empfinden mindestens ein Angebot als hilfreich
- 85 % mit Beratungsbedarf empfinden die psychologische Beratung als besonders hilfreich
- 86-98 % würden die Angebote des Studierendenwerks weiterempfehlen
Häufig genannte bedrückende Themen
- 90 % wünschen sich mehr Begegnungsmöglichkeiten
- 82 % vermissen Begegnungen mit anderen Studierenden im Allgemeinen
Studienzufriedenheit & Studienzweifel
- 85 % Abbruch unwahrscheinlich
- 13 % Abbruch in Erwägung gezogen
- 2 % Abbruch sicher
- 22 % kein Abbruch, Unterbrechung sicher oder vielleicht in Erwägung gezogen
Psychisches Wohlbefinden
- 87 % in den letzten 2 Wochen an einzelnen Tagen wenig Interesse oder Freude
- 89 % an einzelnen Tagen das Gefühl, keine Energie zu haben oder waren müde
- 22 % dieses Gefühl beinahe täglich
- < 75 % in den letzten 2 Wochen mind. an einzelnen Tagen Schwierigkeiten, sich zu konzentrieren
- 81 % mind. an einzelnen Tagen nervös, ängstlich oder angespannt
Wo könnt ihr Hilfe bekommen?
Das Studierendenwerk bietet drei Beratungsformate an, die ihr kostenlos in Anspruch nehmen könnt:
Psychologische Beratung
Bei der psychologischen Beratung könnt ihr 50-minütige Beratungssitzungen, bei Bedarf auch anonym, verabreden. In Greifswald und Stralsund steht euch dafür der Diplom-Psychologe Josef Löbke mit psychotherapeutischer Ausbildung zur Seite. Bei allen Schwierigkeiten im Studium, wie Prüfungsangst oder Lernstörungen, aber auch für Themenfelder außerhalb der Uni, wie beispielsweise Identitätsprobleme oder Suchtverhalten, könnt ihr hier eine vertrauliche Beratung erhalten. Bei Bedarf erfahrt ihr hier außerdem Informationen für eine weiterführende, allerdings externe, Psychotherapie.
Die sonst übliche offene Sprechzeit kann durch die Pandemie aktuell leider noch nicht wieder stattfinden. Die Beratungen erfolgen daher per Telefon, Mail oder Videosprechstunde.
Sozialberatung
Die Sozialberatung bietet euch eine erste Anlaufstelle, vor allem bei sozialen und wirtschaftlichen Fragen: Finanzielle Aspekte wie die Studienfinanzierung (außer BAföG) oder Vergünstigungen, rechtliche Regelungen und Versicherungsfragen mit Bezug zum Studierendenstatus, soziale Umstände wie das Studieren mit Kind, einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder internationalem Hintergrund, aber auch allgemeine Fragen zur Studienorganisation und dem Lernmanagement. Diese Gespräche werden ebenfalls vertraulich gehalten und können auf Wunsch anonym erfolgen. Die Sozialberatung ist nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ aufgebaut und zielt auf eine individuelle Klärung und Orientierung für die Entscheidungsfindung ab.
Auch hier entfällt aktuell die offene Sprechzeit. Die Sprechzeiten über Telefon, Mail oder Videosprechstunde sind am Dienstag von 9-12 und 14-17 Uhr bei Christin Rewitz und am Donnerstag von 9-12 und 14-16 Uhr bei Liane Krüger.
Rechtsberatung
In der deutschlandweit ersten Kooperation mit einer studentischen Rechtsberatung, hier ParaGreif, bietet das Studierendenwerk Beratungsangebote zu Problemen im Studienalltag und privaten Leben. Dies umfasst eine rechtliche Konsultation. Mögliche Beratungsthemen können etwa ein nicht ausgezahlter Lohn oder Mietangelegenheiten sein. Geschäftsbesorgungen wie die Prozessführung werden allerdings nicht übernommen. Von der Beratung ausgenommen sind zudem Angelegenheiten, die mit dem Studierendenwerk selbst oder der Universität zu tun haben sowie strafrechtliche Probleme. In diesen Fällen wird an Rechtsanwält*innen verwiesen, wobei dieses Angebot budgetgebunden erfolgt.
Für die Konsultation braucht ihr einen Beratungsschein, diesen erhaltet ihr nach Vorlage eures Studi- und Personalausweises sowie einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes bei der Sozialberatung. Darüber hinaus könnt ihr übrigens beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen – wird dieser bewilligt, beläuft sich der Eigenkostenteil lediglich auf 15 €. Alles weitere erfahrt ihr auf dieser Website des Studierendenwerks.
Die wichtigsten Anlaufstellen auf einen Blick:
Beitragsbild: Annica Brommann