KWG zu 60 Mio: "Wir zahlen vorerst nicht"

Am 8. Juli beschloss die Greifswalder Bürgerschaft die größte, städtische Wohnungsgesellschaft WVG zur Hälfte zu verkaufen. Die Stadt erhoffte sich dadurch, vom Schuldenberg über Nacht zu befreien. Doch Pustekuchen! Sy Schlüter, Finanzvorstand der Käuferfirma KWG AG, erklärt im Interview mit dem Stadtgespräch: „Wir werden vorerst nicht zahlen“.

Die „Kommunale Wohnungsgesellschaft AG“ (KWG) aus Hamburg hatte den Zuschlag zum anteiligen Kauf der WVG für 60 Millionen Euro erhalten. Die Summe wäre eigentlich bereits zum 31. Juli fällig gewesen – die KWG jedoch zahlte die Summe bisher nicht.

Am Freitag erscheint dazu im Greifswalder Magazin „Stadtgespräch“ ein ausführliches Interview mit KWG-Finanzvorstand Sy Schlüter, der dem Magazin die Beweggründe seiner Firma darstellt. Dem webMoritz liegt dieses Interview bereits vor. Auszüge daraus veröffentlichen wir bereits heute:

Stadtgespräch: Herr Schlüter, wann werden Sie die 60 Millionen Euro zahlen?

Schlüter: Nun, der Vertrag den wir mit der Stadt Greifswald geschlossen haben, sieht verschiedene Konditionen vor, die erfüllt sein müssen, damit der Vertrag rechtskräftig ist. Eine dieser Konditionen ist ein wirksamer Bürgerschaftsbeschluss. Und den gibt es eben noch nicht. Wir werden bis zur Klärung nicht zahlen.

Stadtgespräch: Nun, vor den Verwaltungsgerichten sind ja alle bisherigen Eilanträge gegen den

Beschluss gescheitert…

Schlüter: Nein – uns geht es nicht um die Klagen der Bürgerschaftsmitglieder. Wir wollen eine grundsätzliche Entscheidung in der Sache. Der Ablauf der Sitzung ist angreifbar. Ein Gericht könnte noch nach einem Jahr den Beschluss für schwebend unwirksam erklären, was zu einer Rückabwicklung des WVG-Vertrages führen könnte. Als Manager müssen wir seriös mit dem Geld unserer Aktionäre umgehen. Hier geht es um Millionen – ein solches Risiko trägt auch keine Versicherung mehr.

[…]

Stadtgespräch: In Greifswald kursieren Gerüchte, dass Sie nicht zahlungsfähig seien. Angeblich würden Sie die notwendigen 60 Millionen Euro erst durch die nächste Aktienausgabe erhalten.

Schlüter: Nein, das macht ja keinen Sinn. Wenn wir wirklich den WVG Kauf über neue Aktien finanzieren wollten, hätten wir die Hauptversammlung ja nicht verschoben. Das passierte aus rein formellen Gründen, weil ein Gericht neue Regeln für die Einladungen festgelegt hat. Das betrifft im Übrigen viele deutsche Aktiengesellschaften. Wir verschicken bereits nächste Woche neue Einladungen. Die Hauptversammlung wird

auch weiterhin in Greifswald stattfinden.

[…]

Schlüter: […] Aber ich muss Ihnen gestehen, wir fühlen hier uns etwas in die Defensive gedrängt. Noch mal klar gesagt: Der Fehler liegt im Beschluss der Bürgerschaft, nicht bei uns. Selbst wenn wir 300 Millionen Euro hätten – so wie es jetzt steht, würden wir nicht einen Euro überweisen.“

Die Stadt bleibt nach Informationen der OZ weiterhin bei der Auffassung, dass der Beschluss der Bürgerschaft rechtmäßig ist. Am Donnerstag um 11 Uhr wollen KWG und Rathaus nun gemeinsam über die Zukunft des WVG-Verkaufs informieren.

Das Magazin Stadtgespräch mit dem ganzen Interview ist ab Freitag in vielen Geschäften Greifswalds, im Rathaus, in der Stadtinfo sowie an vielen weiteren Standorten kostenlos verfügbar. Das ganze Interview ist voraussichtlich ab Sonntag auch auf dem webMoritz online.

Foto: Pressebild der KWG AG

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Zweiter WVG-Eilantrag abgelehnt

Gegen den Beschluss der Bürgerschaft 49.9 % der größten Wohnungsgesellschaft (WVG) der Stadt zu verkaufen, hatten insegsamt vier Bürgerschaftsmitglieder Eilanträge auf einsweilige Unwirksamkeit gestellt.

Nachdem bereits letzte Woche der gemeinsame Eilantrag dreier Kläger vor dem Oberverwaltungsgericht entgültig scheiterte, wurde heute auch der zweite Antrag

eines Bürgerschaftsmitgliedes der Fraktion Grüne/okabgelehnt.

Dies zumindest meldet

MV-Regio ohne jedoch eine Begründung des Gerichtes zu liefern.

Hintergründe zum WVG-Verkauf findet ihr hier.

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Greifswald muss weiter auf 60 Mio Euro warten

WVG-Verkauf  – eine unendlichen Geschichte? Nachdem das Oberverwaltungsgericht am 18. August die Klage von drei Bürgerschaftsmitglieder gegen den Beschluss zum Verkauf der Greifswalder Wohnungsgesellschaft WVG abgelehnt hatte, frohlockte das Rathaus, müsse das Geld nun kommen.

Der Käufer – die „Kommunale Wohnungsgesellschaft AG“ (KWG) – hatte die Überweisung der Kaufsumme von 60 Mio Euro stets mit dem Verweis auf das noch schwebende Verfahren gegen die Bürgerschaft abgelehnt.

Und nach einer Meldung von MV-Regio macht die KWG dies immer noch:

„Die Rechtssicherheit, die OB König öffentlich verkündet,

besteht hingegen für Sy Schlüter, Vorstand der KWG AG, noch immer nicht. Denn ein weiteres Bürgerschaftsmitglied der Fraktion Grüne/ok, hat einen Eil

antrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. Wann das Verwaltungsgericht hierüber entscheidet, ist derzeit nicht absehbar. Wie der Sprecher des Gerichts mitteilte, will die zuständige Kammer „keine Erwartungen wecken, die möglicherweise nicht einzuhalten sind“.“

Die Mitglieder der Bürgerschaft hatten geklagt, weil sie Ihrer Meinung nach Verstöße gegen die Kommunalverfassung vorlagen und das Verfahren als ganzes undemokratisch ablief (siehe hier). Der Verfahren scheiterte jedoch an Formalien. Eine gerichtliche Entscheidung in der Sache gab es bisher nicht.

Ulrich Rose (Grüne) erklärte gegenüber dem webmoritz, dass im zweiten Verfahren einige Formfehler des ersten Verfahrens nicht enthalten sind.

Eigentlich war der Kaufpreis in Höhe von 60,1 Millionen Euro bereits am 31. Juli fällig. Die Stadt verlangt nun 7000,- Euro Zinsen täglich (wir berichteten). Teile der Greifswalder Linkspartei überlegen nun bereits, welche Schule man mit diesen Zinsen als erstes renovieren sollte.

Bildquelle: Mao &

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Eilmeldung: Verwaltungsgericht Greifswald lehnt Antrag ab

Die Beschwerde der vier Bürgerschaftsmitglieder, die gegen den Beschluss der Bürgerschaft zum Anteilsverkauf der WVG vor das Greifswalder Verwaltungsgericht gingen, wurde abgewiesen. Dies bestätigte uns der Pressesprecher des Gerichtes am Telefon.

Eine Begründung zur Entscheidung wird noch als Pressemitteilung vorbereitet. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde in nächster Instanz möglich.

*Update – 19 uhr*:

In einem Gespräch mit Sebastian Jabbusch äußerte sich Helmut Wolf zur Entscheidung des Greifswalder Verwaltungsgerichtes:

webmoritz: Wie hat das Gericht entschieden und wie bewerten sie das?

Helmut Wolf

Wolf: Die Ablehnung unseres Antrages ist eine reine Verfahrensentscheidung. Das Gericht ist der Auffassung, dass einzelne Bürgerschaftsmitglieder Vorschriften über die Herstellung der Öffentlichkeit nicht rügen können. Denn die Bürgerschaftsmitglieder seien nicht antragsberechtigt. Das Gericht hat sich jedoch nicht inhaltlich geäußert, ob Vorschriften tatsächlich verletzt wurden oder nicht.

webmoritz: Wurde die Rechtsauf

fassung der Stadt bestätigt?
Wolf:
Nein, darüber hat

das Gericht nicht entschieden – auch wenn die Stadt morgen in der Ostsee-Zeitung sicher etwas anderes sagen wird.

webmoritz: Könnten dann die Bürger Beschwerde gegen die Nicht-Öffentlichkeit der Bürgerschaftssitzung einlegen?
Wolf: Nein – die können das noch weniger. Das ist das, was die Antragsteller nicht verstehen – die Bürgerschaftsmitglieder sind Vertreter der Öffentlichkeit und sollten sich unserer Auffassung nach auch auf die Rechte der Öffentlichkeit berufen dürfen.

webmoritz: Wie geht es weiter?
Wolf:
Die Bürgerschaftsmitglieder werden nun diese Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen – wir legen also Beschwerde ein. Denn sollte diese Entscheidung bestehen bleiben, hieße das, dass bei Versagen der Rechtsaufsicht [Das Innenministerium, Anm. d. Red], niemand die schweren Fehler beanstanden könnte. Das ist für die Antragsteller nur schwer hinnehmbar.

webmoritz: Vielen Dank für das Gespräch.

Tipp: Ein Statement des Pressesprechers des Gerichtes in der Donnerstagausgabe von PunktUm.

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WVG-Streit eskaliert: Anklageschrift veröffentlicht

Als Reaktion auf die neuen Vorwürfe, die heute in der Ostsee-Zeitung veröffentlicht wurden (wir berichteten), veröffentlichte der Rechtsberater der vier klagenden Bürgerschaftsmitglieder, Helmut Wolf, heute im Gegenzug die vor Gericht eingereichten Dokumente. Zitat aus der Pressemitteilung:

„Da der amtierende Oberbürgermeister [Senator Arenskrieger ist auch OB, Anm.d.R.] sich nicht zurückhält, und Dinge, die vor Gericht auszutragen sind, in die Zeitung bringt, sieht sich Herr Wolf genötigt, durch Veröffentlichung der tatsächlichen Umstände die juristischen Halbwahrheiten des amtierenden OB richtig zu stellen.

Wenn die Universitäts- und Hansestadt

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den Fall gern jetzt auf einmal öffentlich austragen möchte, und nicht mehr geheim, wie sie es bisher betrieben hat, so müssen beide Seiten gehört werden.“
Exklusiv könnt Ihr Euch hier bei uns da

s neunseitige Dokument als PDF herunterladen:

>> Jetzt das Dokument laden < <

Das Dokument hat dabei sehr wohl politische Sprengkraft. So heißt es unter anderem:

„Der Rechtsstaat ist in der Verwaltung der Stadt Greifswald und im Innenministerium M-V noch nicht richtig angekommen. Bei der Befassung mit der Angelegenheit hat sich mein Erstaunen zu Befremden und dieses zu Fassungslosigkeit gesteigert.“

„Schlimm ist das Verhalten der Stadt und des Innenministeriums im gerichtlichen Verfahren. […] Mir ist aus meiner langjährigen Praxis als Vorsitzender von gerichtlichen Spruchkörpern nur ein einziger Fall erinnerlich, indem eine Behörde sich stillschweigend über eine solche Bitte hinweggesetzt […] hat. Der Fall spielte 1993 oder 1994, als relativ kurz nach der Wende das Bewusstsein für Rechtsstaatlichkeit vielfach noch unterentwickelt war […].“

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