Rechtsstreit um WVG-Anteilsverkäufe außergerichtlich beigelegt

Soeben ließ der stellvertretende Oberbürgermeister Reinhard Arenskrieger verlauten, man habe sich mit der KWG Kommunale Wohnen AG geeinigt: Die KWG zahlt 1,5 Millionen Euro an die Stadt und trägt im Gegenzug keinerlei Verantwortung bei etwaigen Forderungen der Beraterunternehmen. Das Geld ist fällig bis zum 5.1.2009. Zusätzlich übernimmt die KWG die Kosten für die Anwaltskanzlei, die den Vergleich erarbeitete. Damit ist der andauernde Rechtsstreit beider Parteien ohne richterlichen Entschluss beigelegt. Der Hauptausschuss der Stadt Greifswald stimmte dem Vergleich in seiner gestrigen Dringlichkeitssitzung zu.

Nach dem Scheitern der Anteilsübernahme von Aktien der Wohnungsbau-und Verwaltungsgesellschaft mbH durch die KWG, traten im November beide Vetragspartner vom Vertrag zurück. Daraufhin wurde zuletzt die gerichtliche Auseinandersetzung eingeleitet.

Stadt will vom WVG-Verkaufsvertrag zurücktreten und prüft Klage

Vor knapp zwei Wochen wurde bekannt, dass die Kommunale Wohnen AG (KWG) vom Kaufvertrag über den Anteilskauf an der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Greifswald mbH (WVG) zurückgetreten ist.

Die KWG sollte für den Kaufpreis von 60 Millionen Euro einen Geschäftsanteil von 49,9 Prozent an der stadteigenen WVG erhalten. Der vereinbarte Betrag war eigentlich bis 31. Juli 2008 fällig, doch die KWG zahlte bis heute nicht. Laut Interview mit dem KWG-Finanzvorstand Sy Schlüter zahle die KWG nicht, da kein wirksamer Bürgerschaftsbeschluss vorliege.

Die Stadt, vertreten durch Oberbürgermeister Arthur König, äußerte sich heute in einer Presseerklärung erneut zu dem Vorgang. Laut Ansicht des Rathauses ist der Rücktritt der KWG unwirksam. “Nach Rücksprache mit unseren Anwälten gehen wir als Stadt nach wie vor davon aus, dass ein wirksamer Beschluss der Bürgerschaft vorliegt und damit alle Bedingungen des Kaufvertrages erfüllt sind”, teilte Oberbürgermeister Dr. Arthur König mit.

Nun werde man aber den Kaufvertrag von Seiten der Stadt aufkündigen, heißt es weiter. Dies sei möglich, da sich die KWG mit der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises “in Verzug” befinde. Damit erlösche dann die Verpflichtung der Stadt der KWG die Anteile der WVG zu übertragen, sowie die Zahlungsverpflichtung der KWG an die Stadt.

Zudem soll geprüft werden, ob ein Schadensersatzanspruch der Stadt gegen die KWG besteht. “Gegenwärtig wird geprüft, in welcher Höhe dieser geltend gemacht werden sollte, damit er Aussicht auf Erfolg hat“, so Dr. König. „Bevor wir allerdings Klage erheben, würden wir über unsere Anwälte versuchen, uns mit der KWG außergerichtlich zu einigen.”

Greifswalder Ostsee-Zeitung weiter in der Kritik

Anfang September haben wir hier auf dem webMoritz die Ostsee-Zeitung Greifswald für ihre einseitige und politisch motivierte Berichterstattung f”>kritisiert. Nun ist diese Kritik bundesweit verbreitet worden, wenn auch nur im “Neuen Deutschland”, dem Hausblatt der Linkspartei.

In einer Medien Kolumne heißt es dort:

“Der Dezember bricht an und es fährt kein ICE nach Greifswald. Schon lange ist die alte Hanse– und Universitätsstadt vom Schnellverkehrsnetz der Bahn abgeschnitten, woran sich so schnell nichts ändern wird. Bedauerlich zwar, aber kein Thema an dieser Stelle – hätte der Greifswalder Lokalteil der »Ostsee-Zeitung« (OZ) Ende Juli nicht vermeldet: ICE-Anschluss ab Dezember! Den Irrtum stellte das Blatt erst richtig, als ein Studenten-Magazin nachhakte. Das Dementi war indes so gut getarnt, dass man im Internet bis heute auf den vermeintlichen ICE stoßen kann.”

Verlagsgebäude der OZ

Die Kritik des Autors beschränkt sich dabei nicht allein auf die Ostsee-Zeitung. Generell sinke die

Qualität im Lokaljournalismus. Eine Ursache sei die konkurenzlose Monopolstellung bei gleichzeitigem Sparzwang durch die Herausgeber.

Die Greifswalder Ostsee-Zeitung sei jedoch ein Beispiel wie man die Monopolstellung “überspannen” könne. Mehr dazu erfahrt ihm webMoritz-Report: “Ostsee-Zeitung: Einseitig, unsachlich, stur“.

Und auch den WVG-Report, der parallel auch im Greifswalder Stadtgespräch veröffentlicht worden ist, nimmt die Kolumne auf. Dort heißt es:

“Die brisanten Neuigkeiten über den prekären Deal brachte nicht die lokale Abo-Zeitung, sondern das anzeigenfinanzierte »Stadtgespräch«.”

Erst vor kurzem war der 60 Millionen Euro Deal zwischen der Stadt und einem Privatinvestor namens KWG AG geplatzt.

Danke an unseren Leser für den Tipp.

Foto OZ-Gebäude: Marco Herzog

WVG-Verkauf: Stadt plant Haushalt ohne KWG-Millionen

Am 8. Juli dieses Jahres verkaufte die Greifswalder Bürgerschaft die größte städtische Wohnungsgesellschaft WVG zur Hälfte. Die Stadtvertreter hofften, mit dem Verkaufserlös von 60,1 Millionen Euro den millionenschweren Schuldenberg der Hansestadt über Nacht ablösen zu können. Doch daraus wurde bisher nichts. Die Käuferin – die KWG AG aus Bremerhaven – zahlte bis heute nicht.

Nun rechnet die Stadt auch im offiziellen Haushaltsentwurf für 2009 nicht mehr mit den KWG-Millionen. Das ist ein Eingeständnis der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters, die bis vor kurzem noch fest mit dem Geld rechneten. (mehr …)

“Umgang ist sachlich und kollegial”. Stadt verneint Konflikt – und klagt.

Bericht vom Pressetermin der Stadt am 4. September zum WVG-Anteilsverkauf an die KWG.

Die Hansestadt erhebt beim Landgericht Stralsund eine Leistungsklage gegenüber der KWG, erklärte der den WVG-Verkauf betreuende Vertreter der Beratergesellschaft der Stadt.

Weiterhin machte er auf dem Pressetermin im Senatssaal des Rathauses am 4. September deutlich, dass diese Klage nach Auffassung der Stadt lediglich ein logischer, rechtlicher Schritt aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen ist. Etwaige Verstimmungen zwischen Stadtvertretern und der KWG wurden durch OB König dementiert, schließlich habe man Verständnis für das Vorgehen der KWG. Diese will ohne Rechtssicherheit gegenüber der Wirksamkeit des Bürgerschaftsbeschlusses keinen Kaufpreis zahlen.

Die Leistungsklage auf teilweise Kaufpreiszahlung seitens der Hansestadt Greifswald diene einerseits dem Zweck, die erstrebte Kaufpreiszahlung herbeizuführen und erfolge andererseits in der Absicht, eine inzidente Feststellung der Rechtmäßigkeit des Bürgerschaftsbeschlusses anzustreben – dessen Rechtmäßigkeit man sich seitens der Stadt sicher ist. Eine Klage auf teilweise Kaufpreiszahlung sei indes ausreichend, da mit Feststellung der Leistungspflicht über den Teilbetrag die Verpflichtung der KWG zur Zahlung des gesamten Kaufpreises klargestellt werden würde.

Die Klage beruhe auf der Überzeugung von der Wirksamkeit des Bürgerschaftsbeschlusses und stelle kein Zeichen für eine Verstimmung in den Geschäftsbeziehungen dar – vielmehr sei dies ein konsequentes und rationales Vorgehen im Hinblick auf einen ausgeglichenen städtischen Haushalt.

Ein erneuter Bürgerschaftsbeschluss wurde derweil abgelehnt, da es juristisch unsinnig sei, neben einen – der Auffassung der Stadt nach – wirksamen Bürgerschaftsbeschluss einen weiteren Beschluss zu stellen.

Die Klage umfaßt auch den Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen. Diese betragen derzeit 18.425 Euro pro Tag, bisher sind so 650.000 Euro zusätzlich zum Kaufpreis durch die KWG zu bezahlen – sollte die Stadt Recht bekommen.

Die WVG sei währenddessen weiter selbstständig im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebes tätig, nur bei außergewöhnlichen Entscheidungen will man die KWG hinzuziehen. Gesellschafter sei die KWG noch nicht geworden.

Als fraglich wurden unterdessen die geplanten Investitionen der WVG im kommenden Jahr bezeichnet. Sollte der Kaufpreis nicht bis Jahresende gezahlt werden, würden Anpassungen der Investitionsvorhaben nötig, da diese von einem ausgeglichenen Haushalt der WVG ausgehen.

Die KWG war, anders als ursprünglich angekündigt, beim Pressetermin nicht anwesend. Erklärt wurde dies damit, dass Irritationen durch unterschiedliche Rechtsauffassungen der beiden Seiten vermieden werden sollen.

Die vier Bürgerschaftsmitglieder, welche ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren in bezug auf den Bürgerschaftsbeschluss angestrengt hatten, sind laut einer Pressemitteilung vom 5. September 2008 von diesem zurückgetreten. Begründet wurde dieser Schritt mit der Klageerhebung der Stadt, dessen inzidente Rechtmäßigkeitsüberprüfung ihre Anträge hinfällig machte.