Lasst uns dafür sorgen, gehört zu werden!

Lasst uns dafür sorgen, gehört zu werden!

Kürzungen in Forschung und Lehre, keine Unterstützung wegen der erhöhten Energiekosten und Studierende, die mit gestiegenen Lebenshaltungskosten klar kommen müssen. Der AStA ruft abermals auf, für die Zukunft der Universität und der Studierenden zu demonstrieren. Nach der ersten Bildungsdemo in Rostock Ende Oktober und der Kundgebung in Greifswald Anfang November findet nun am Dienstag eine weitere Demonstration für Bildung statt. Diesmal auf Fahrrädern. Sei auch Du dabei!

Es ist noch nicht vorbei. Die Uni ist noch immer in Not. Und auch die Studierenden ringen weiterhin mit den erhöhten Kosten. Doch die Hilfe der Bundes- und Landesregierung ist nach wie vor viel zu gering. Der Uni drohen 14 Millionen Euro zu fehlen, die diese jedoch braucht, um unter anderem Mitarbeitende, Sanierungen und Forschung zu finanzieren. Das Wegfallen dieses Geldes würde immense Folgen für die Qualität und Quantität der Lehre und Forschung haben und könnte ebenso der Region schaden. Auch das Studierendenwerk leidet unter der Inflation. Der Studierendenbeitrag, die Essenspreise in den Mensen und die Mieten in den Wohnheimen mussten bereits angehoben werden, aber auch das reicht nicht. Nun drohen unter anderem Standortschließungen.

Daher findet am Dienstag, den 22.11., eine Fahrraddemo statt. Diese startet um 13 Uhr auf dem Berthold-Beitz-Platz und endet pünktlich vor der Vollversammlung, welche um 14:15 Uhr im Hörsaal 3/4 am Ernst-Lohmeyer-Platz beginnt. Alle Studierenden sind herzlich dazu eingeladen, im Anschluss gemeinsam zu der Vollversammlung zu fahren.

Das wird gefordert:

  • Kompensation der Kosten aus der Krise für Studierendenwerke
  • Das Absehen von Kürzungen in Forschung und Lehre durch das Wissenschaftsministerium
  • Das Tragen der zusätzlichen Kosten der Krise an Hochschulen durch das Land
  • Bereitstellung von Mitteln durch die Landesregierung, um Hochschulgebäude energetisch zu modernisieren
  • Reformation des BAföG, damit Bildung nicht länger vom Geldbeutel der Eltern abhängt
  • Das Erarbeiten von Wegen durch die Bundes- und Landesregierung, um die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftler*innen und Studierenden an Hochschulen beenden
  • Die Anerkennung des Wertes der Hochschulen, sowie deren Mitarbeitenden und Studierenden für die Zukunft des Bundeslandes durch das Wissenschaftsministerium

Das Wichtigste auf einen Blick:
Was? Fahrraddemo für Bildung
Wann? Dienstag, den 22.11.2022, um 13 Uhr
Wo? Start am Berthold-Beitz-Platz (Open Street Maps)

Beitragsbild: AStA der Universität Greifswald

Unruhe an der Uni – die Rückkehr des umstrittenen Rechtsprofessors Ralph Weber

Unruhe an der Uni – die Rückkehr des umstrittenen Rechtsprofessors Ralph Weber

Nach 5 Jahren als Landtagsabgeordneter der Alternative für Deutschland kehrt Prof. Dr. Ralph Weber als Rechtsprofessor zurück an die Universität Greifswald. Letzte Woche kritisierte das Studierendenparlament seine Rückkehr und forderte, dass ein Jurastudium an der Uni auch ohne das Besuchen seiner Veranstaltungen möglich sein müsse. Eine Zusammenfassung der Ereignisse um Weber, Stimmen aus Studierendenschaft und Universitätsleitung und Webers Stellung zur Situation.

Von Annica Brommann und Lilli Lipka

Zur Person

Nachdem Ralph Weber sein erstes juristisches Staatsexamen 1985 in Heidelberg und sein zweites Staatsexamen 1989 in Stuttgart abgeschlossen hatte, war er an der Universität Heidelberg als wissenschaftlicher Assistent tätig. 1995 kam Weber an die Universität Rostock, um dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte zu vertreten. Ein Jahr später wurde er auf diesen Lehrstuhl gerufen und 1997 zum Universitätsprofessor ernannt. Im Jahre 2009 wurde er an die Universität Greifswald versetzt, wo er sich vorrangig mit Forschungen zum Arbeits- und Zivilrecht beschäftigte. 

Bis 2014 war Weber lange Zeit Mitglied im rechten Flügel der CDU. Seinen Parteiwechsel zur AfD begründete er 2016 gegenüber dem Nordkurier mit dem Umstand, dass die Partei jetzt auf dem “national-konservativen Kurs” anstatt dem “neoliberale[n] Lucke-Kurs” weitermachen werde. Hier galt Weber als “Rechtsaußen” und kandidierte 2016 bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern als Direktkandidat für die AfD im Wahlkreis Vorpommern-Greifswald III. Mit 35,5 Prozent der Stimmen zog er in den Landtag ein.

2017 wurde Weber für einen Facebook-Beitrag kritisiert, in dem er forderte, dass sich “‘Biodeutsche’ mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern” für die deutsche Leitkultur einsetzen sollen. Die Aussagen, die unter anderem im Nordkurier zu finden sind oder mit Screenshots festgehalten wurden, unterscheiden sich inzwischen vom aktualisierten, weiterhin polarisierenden Beitrag auf der Facebook-Seite des Professors: 

“Wir brauchen auch keine positive, sondern eine negative Obergrenze bei den Flüchtlingszahlen. Das bedeutet, dass die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Rückreisen die Zahl der Zuwanderungen deutlich übersteigen muss. Denn dann findet dieser ‘Große Austausch’ nicht statt. Wir müssen und werden dafür sorgen, dass unsere Heimat auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird.”

Prof. Dr. Ralph Weber, Facebook-Post 24.04.2017

Die Universität distanzierte sich damals “entschieden von den unsäglichen Äußerungen” und forderte vom Landtag, den Aussagen entgegenzutreten. Auch die AfD mahnte den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden ab.

Weil Weber den AfD-Landesvorsitzenden Leif-Erik Holm als “Landesdiktator” und Parteifreund*innen als “Kanalratten” beschimpft haben soll, leitete die AfD MV im Juni 2021 ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn ein. Nach knapp 5 Jahren im Landtag setzte sich zudem Nikolas Kramer gegen Ralph Weber bei der Landtagswahl für die kommende Legislatur durch. Auf seiner Facebookseite kündigte Weber dieses Wochenende schlussendlich an, dass er aus der Partei austreten möchte, da diese nicht mehr seinen “Vorstellungen von einer bürgerlich-konservativen Alternative” entspreche und das Niveau sich intellektuell wie moralisch verändert habe. Schon länger absehbar war, dass er sein Dienstverhältnis als Hochschullehrer, das seit 2016 durch seine Position als Landtagsabgeordneter ruhte, zum Wintersemester 2021/22 wieder aufnehmen wird.

Vorfälle an der Universität Greifswald: Rechtsrocker und Reichsbürger

2010 sorgte Weber für einen Eklat, da er im Hörsaal Kleidung des Labels Thor Steinar trug, welches gemeinhin als Erkennungsmerkmal der rechtsextremen Szene gilt. Er begründete seine Kleidungswahl mit einem Interesse an der germanischen Mythologie, wie der Nordkurier damals berichtete. Die Uni reagierte darauf mit einer Ergänzung der Hausordnung

“[…] Verhaltensweisen, insbesondere die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten, zu unterlassen, wenn diese Verhaltensweisen die Fähigkeit der Universität beeinträchtigen, ihre Aufgaben als Einrichtung für Forschung und Lehre in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat wahrzunehmen.” 

Allgemeine Hausordnung für Gebäude, Räume und Grundstücke der Universität Greifswald, §5 (4)

Der Pressesprecher der Uni, Jan Meßerschmidt, teilte dem Spiegel mit, die Universität wolle damit ein öffentliches Signal gegen Rechtsextremismus setzen. Nichtsdestotrotz stellte Meßerschmidt auch klar, dass viel Wert auf die Freiheit der Professor*innen an der Universität gelegt werde, die obendrein noch durch die Meinungsfreiheit geschützt sei.

Vier Jahre später sorgte Weber für brisante Schlagzeilen, als er Maik Bunzel als Doktoranden betreute. Der Rechtsanwalt war ehemaliger Sänger der nationalsozialistischen Band “Hassgesang”, die in ihren Liedern unter anderem Adolf Hitler verherrlicht, und wurde bereits wegen Volksverhetzung verurteilt. Aufgrund seiner politischen Einstellung war Bunzel 2014 aus seinem Justizdienst als Amtsrichter in Bayern ausgeschieden. Die damals amtierende Rektorin Prof. Dr. Johanna Weber betonte, dass die Universität für Weltoffenheit und Toleranz stehe und sich gegen Fremdenfeindlichkeit ausspreche. Es gebe jedoch keine Möglichkeiten, die Verleihung der Doktorwürde zu verhindern.

Weber 2017 auf einer Pro-Arndt-Veranstaltung mit AfD-Politiker Stephan Reuken

Der Rechtsprofessor fiel weiterhin auf, als er 2016 in seiner Vorlesung “Historische Grundlagen des Rechts” den “Reichsbürger” Thomas Mann sprechen lies. Berichten zufolge sprach dieser von Deutschland als eine “BRD-GmbH”, in der Bürger “Personal” seien. Weiterhin soll Mann dazu aufgerufen haben, Ausweispapier ungültig zu machen. Weber behauptete später, dass er nichts vom politischen Hintergrund des Vortragenden gewusst habe. Er habe Mann in der Vorlesung widersprochen und die Anwesenden zum Gehen aufgefordert.

Weitere Aussagen des Dozenten sorgten während seiner Arbeit an der Universität immer wieder für Empörung. Unter anderem zählten Studierende 2016 in einem Gastbeitrag auf dem Fleischervorstadtblog einige seiner “reaktionären Äußerungen” auf. Demnach habe Weber in Vorlesungen die Wehrmacht glorifiziert und sein “geschichtsrevisionistisches Weltbild” gezeigt. Außerdem ist dort aufgeführt, dass er einen Fall in seinem Sachenrecht II-Lehrbuch skizziere, wie ein Bürger den Bau eines “Asylantenwohnheims” abwehren könne.

Die Studierendenschaft positioniert sich gegen Weber

Schon in den vergangenen Jahren, als Weber durch besagte Vorfälle bereits Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte, sprach sich das Studierendenparlament (StuPa) gegen den Rechtsprofessor aus. So begrüßte es unter Leitung des StuPa-Präsidenten Erik von Malottki 2010 die Entscheidung des Rektorats, rechtsextreme Verhaltensweisen zu verbieten. 

Im Juli dieses Jahres wurde bereits eine mögliche Rückkehr des Professors im StuPa diskutiert. In einem Antrag machte die StuPistin Sandra G. deutlich, dass es von Seiten der Universität nicht ausreichend sei, lediglich zu signalisieren, dass man mit der politischen Einstellung von Weber nicht konform sei. Vielmehr forderte sie, Weber dürfe nicht mehr an der Universität lehren und dass die Universität ein dementsprechendes Verfahren einleiten müsse. Im Gespräch mit dem webmoritz. betonte sie: “Oft wird das falsch verstanden. Mir persönlich geht es nicht primär darum, dass er AfDler ist. Mir geht es darum, dass er völkisch-nationalistische Positionen vertritt.” Wegen mangelnder Beschlussfähigkeit und aus formal-inhaltlichen Gründen wurde die Vorlage nicht weiter ausformuliert. Vergangene Woche, am 12. Oktober, wurde ein neuer Antrag eingebracht und von den StuPist*innen als Stellungnahme zur Rückkehr von Ralph Weber verabschiedet. Die 15 Antragsteller*innen aus StuPa und AStA fordern darin unter anderem:

“Rassismus und rechtes Gedankengut dürfen an einer weltoffenen Hochschule keinen Platz finden. […] Studierende dürfen nach Ansicht des Studierendenparlaments nicht genötigt sein, Veranstaltungen bei Ralph Weber besuchen zu müssen. Ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald ohne Ralph Weber muss möglich sein. Das Studierendenparlament setzt sich für eine entsprechende Anpassung der curricularen Planung der kommenden Semester ein.”

Beschl.-Nr. 2021-31/68

In der Begründung des Antrags werden unter anderem das Tragen rechtsextremer Kleidung, der Fall um Maik Bunzel und die Einladung von “Vertreter*innen des Reichsbürgerspektrums” aufgezählt. Weiterhin betonen die Antragsteller*innen, dass Weber in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter durch diskriminierende und ausgrenzende Reden aufgefallen sei, Verschwörungstheorien verbreitet und sich wiederholt der NS-Sprache bedient habe. Darüber hinaus heißt es in der Begründung:

“Es ist zu befürchten, dass Ralph Weber weiterhin durch rechte Äußerungen und Aktionen den Ruf der Universität nachhaltig schädigt. Zudem müssen Studierende, welche nicht in Ralph Webers Weltbild passen, ernsthaft befürchten, grobe Nachteile zu erfahren. Zu ihrem Schutz und zum Erhalt der gesellschaftlichen Freiheit muss sich das Studierendenparlament in diesem Sachverhalt unmissverständlich äußern. Eine Rückkehr von Ralph Weber ohne kritische Debatte ist nicht hinnehmbar.”

Beschl.-Nr. 2021-31/68

Zu den Antragsteller*innen zählt auch Jada L., AStA-Referent für Antirassismus und Internationales. Auf Anfrage des webmoritz. zeigte er sich besorgt und bezeichnete Weber als “eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden und ‘Studierenden of Colour’”. Er befürchtet, dass sich die Studierenden in ihrem Lehrumfeld nicht mehr sicher fühlen, was er in dem Fall als einen “gewaltige[n] Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität” ansähe.

“Persönlich bin ich mir als “Person of Colour” nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird.”

Jada L., Antragsteller und AStA-Referent für Antirassismus und Internationales, 20.10.2021

Uni verspricht Rückendeckung für Studierende

Bereits am Morgen nach dem StuPa-Beschluss reagierte die Universität mit einer öffentlichen Stellungnahme, in der sie betonte, dass man “selbstverständlich in konstruktivem Austausch mit den Studierenden” stehe und die geäußerten Sorgen sehr ernst nehme. Weiterhin wird in der Mitteilung deutlich, dass die Universität nicht zögern werde, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn es erforderlich würde.

Der webmoritz. bat die Pressestelle und das Rektorat um Konkretisierung der möglichen Einleitung von rechtlichen Schritten und des Austausches mit Studierenden. Die Universität versicherte daraufhin, ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Studierenden zu haben. Es gebe außerdem drei Anlaufstellen für Studierende: die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate und das Beschwerdemanagement. Darüber hinaus fänden bereits ein enger Austausch und regelmäßige Treffen mit dem AStA-Vorsitzenden, Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen statt, welche dem webmoritz. auch von studentischer Seite bestätigt wurden.

Das Rektorat verspricht ein schnelles Eingreifen, falls es nötig wird.

Auch über folgende Frage gab die Universität Auskunft: Wie halten Sie es für vereinbar, für die im Statement genannten Werte einzustehen und gleichzeitig einen Professor zu beschäftigen, der zuvor durch genannte diskriminierende Verhaltensweisen in- und außerhalb des Universitätsbetriebs aufgefallen ist?

“Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
[…] Als Beamter hat er [Herr Professor Weber] das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage. Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten, wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.”

Rektorat und Pressestelle der Universität Greifswald, 20.10.2021

Meinungsfreiheit und Mäßigungsgebot – der Zwiespalt des Beamtenrechts

Doch warum kann Weber trotz der diversen aufgezählten Aussagen und Handlungen, die dem weltoffenen Leitbild der Universität widersprechen, als Dozent zurückkehren? Diese Frage stellen sich nun etliche Studierende an der Universität. Die rechtliche Grundlage ist komplex und vor allem im Grundgesetz und Beamtenstatusgesetz verankert.

Wie die Universität bereits in ihrem Statement deutlich machte, hat Weber das Recht darauf, auf die Position in seiner “bisherige[n] Wirkungsstätte” zurückzukehren. Nach dem Beamtenstatusgesetz kann eine verbeamtete Person ihre Beamtenrechte nur verlieren, wenn diese für eine erhebliche Straftat oder Vergleichbares verurteilt wurde (§24 I S. 1 Nr. 2 BeamtStG), etwa Volksverhetzung oder eine Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates. Die aufgeführten Handlungen von Weber erfüllen keinen Straftatbestand.

Zudem greifen verschiedene Regelungen, wenn es um die Bewertung seiner Aussagen geht. Diese stellen einerseits zusätzliche Anforderungen an Neutralität und Verfassungstreue von Beamt*innen, schützen anderseits auch deren politische Betätigung. Dabei werden der dienstliche und private Kontext relativ stark voneinander getrennt. 

Die Dienstausübung muss politisch völlig neutral und zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen (§33 I 1, 2 BeamtStG). Bei Professor*innen kommt aber die Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 III GG) hinzu, weshalb im Unikontext auch politische Aussagen erlaubt sind, die eine Beziehung zu wissenschaftlichen Aktivitäten haben (§4 Abs. 3 HRG). Privat kann sich eine verbeamtete Person dagegen politisch engagieren, da dies von der Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) geschützt ist, solange das Engagement außerhalb der verbeamteten Tätigkeit stattfindet: Sprich außerhalb der Universität.

Trotz allem gilt für das gesamte Verhalten ein Mäßigungsgebot. Nicht alles, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, dürfen Beamt*innen auch äußern, wobei eine wichtige Rolle spielt, inwieweit sich die Äußerung auf die dienstliche Tätigkeit auswirkt. Hinzu kommt, dass sie sich “durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten” müssen (§33 I 2, II BeamtStG).

Wie so oft gibt es bei der rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten jedoch einen mehr oder weniger weiten Rahmen, innerhalb dessen auslegungsfähige und -bedürftige Faktoren berücksichtigt werden müssen. So wurde kürzlich ein Staatsanwalt rechtskräftig aus dem Dienst entfernt, weil er sich als AfD-Kandidat vielfach rassistisch und islamfeindlich äußerte. Dabei ging es aber nur um Äußerungen vor seiner Zeit als Abgeordneter. Ob für einen Staatsanwalt etwas anderes gilt als für einen Professor, inwieweit Webers Äußerungen während seiner Zeit als Abgeordneter zu berücksichtigen sind und wie seine einzelnen Aussagen sowie seine Verbindungen zu rechtsextremen Akteur*innen zu bewerten sind, werden verschiedene Jurist*innen vermutlich unterschiedlich beurteilen.

Und was sagt Weber?

In der Ostsee-Zeitung äußerte sich Weber bereits zur Trennung seiner wissenschaftlichen und politischen Tätigkeiten. Auch dem webmoritz. gegenüber betonte er, dass er Wert darauf lege, seine Lehrtätigkeit frei von politischen Äußerungen zu halten. Auf die Frage, was er zu den Bedenken internationaler Studierender angesichts bekannter Handlungen zu seiner Person sage, entgegnete er:

“Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant.”

Prof. Dr. Ralph Weber, 22.10.2021

Auf Nachfrage zu seiner Bereitschaft für einen Austausch mit Universität und Studierenden verwies er auf bereits stattgefundene Gespräche mit der Universitätsleitung und dem Dekan sowie einem Angebot seinerseits, sich mit dem Fachschaftsrat Jura in einem Gesprächskreis zusammenzufinden.

Der Vorlesungstermin steht, Gegenwind bleibt

Für das aktuelle Wintersemester ist Weber für eine Vorlesung als Lehrperson eingetragen: “Historische Grundlagen des Rechts”, eine Veranstaltung, welche laut Musterstudienplan in den ersten zwei Semestern belegt werden soll. Der offizielle Beginn der Vorlesung wurde auf den 02. November gelegt. Angemeldet sind nach aktuellem Stand 156 Studierende, wobei es auch möglich ist, eine Vorlesung mit anderem Schwerpunkt aus dem Bereich “Grundlagen” zu wählen. Für den Grundlagen-Schein müsse nur eine der angebotenen Vorlesungen bestanden werden, erklärte der FSR Jura dem webmoritz.

Auf die Nachfrage hin, inwiefern die neuen Studierenden des ersten Jura-Semesters auf den Kontext zu Weber hingewiesen wurden, verwies der FSR auf die breite Beachtung des Themas in Presse und Hochschulpolitik. Kurz darauf erschien ein Infopost auf den sozialen Kanälen des FSR, über welchen sich die Studierenden zur Person Weber informieren können. Der Fachschaftsrat ruft außerdem dazu auf, Meinungen und Bedenken kundzutun, sodass diese in das von Weber vorgeschlagene Gespräch mitgenommen werden können. Weiterhin steht der FSR auch während des Semesters als Ansprechpartner zur Verfügung.

Neben den Diskussionen, die der StuPa-Beschluss angestoßen hat, werden weitere Gruppen laut. So ist die Initiative “Uni ohne Nazis” wieder aktiv geworden, die sich bereits vor 7 Jahren gegen Weber engagiert hatte. Laura S., eine Mitorganisatorin des Kollektivs, berichtete dem webmoritz., dass sich darin verschiedene Hochschulgruppen zusammengeschlossen hätten, um erneut gegen Weber zu protestieren. Die Initiative hat sich nach eigenen Angaben zum Ziel gesetzt, “rechte Strukturen und Ideologien an der Universität Greifswald aufzudecken” und möchte sich dafür mit Unteilbar MV und Greifswald für alle organisieren. Aktuell plant das Kollektiv vor Webers erster Vorlesung eine Demonstration, die am 02. November um 11 Uhr in der Rubenowstraße 1 stattfinden soll. Durch die Anwesenheit der Teilnehmenden und durch verschiedene Redebeiträge soll der Fokus auf die Vielfalt der Universität und die Ablehnung rechten Gedankengutes gelegt werden.

Was sind eure Gedanken zur aktuellen Situation? Schreibt uns gerne per Mail oder einen Kommentar.

Die vollständige Stellungnahme des AStA-Referenten Jada L. vom 20.10.2021

Es ist internationalen Studierenden wichtig zu wissen, dass sie an ihrem Studienort geduldet, wertgeschätzt und gleichberechtigt werden. Ich glaube, dass im Fall von Herrn Weber diese einfachen Ansprüche nicht erfüllt werden. Er stellt eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden sowie der “Studierenden of Colour” an der Universität Greifswald dar.

Persönlich bin ich mir als “Person of Colour” nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird. Das Auftreten Ralph Webers im Landtag, aber auch in seiner damaligen Tätigkeit an der Universität, tun meiner Meinung nach verdeutlichen, wie rechts und fremdenfeindlich seine Person einzuschätzen ist. Durch die Öffentlichkeit, den dieser Fall in den Medien bekommen hat, bin ich mir sicher, dass zukünftig der Professor ein Kriterium für die Entscheidung gegen das Studium an der Universität sein kann, vor allem bei internationalen Studierenden. Es ist auch davon auszugehen, dass nach Wiederaufnahme des Lehrverhältnisses erneut rechte Handlungen und Äußerungen folgen, die womöglich zu weiterer Schädigung des Rufs der Universität führen können.

An einer weltoffenen Uni, die sich klar gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausspricht und momentan an einer neuen Internationalisierungsstrategie arbeitet, ist es sehr bedauerlich zu hören, dass eine Person mit stark rechtem Gedankengut wieder in ein Arbeitsverhältnis eingebunden wird. Ich mache mir Sorgen über das Signal, dass durch die Rückkehr dieser Lehrperson übermittelt wird. Wird die Universität dabei ihrer Stellungnahme gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gerecht?

Die Universität sollte ein Umfeld bieten, in dem internationale Studierende und „Studierende of Colour“ vor rassistischen und fremdenfeindlichen Vorfällen geschützt werden. Vor allem, da es außerhalb der Universität in Greifswald durchaus zu Fällen der Fremdenfeindlichkeit kommt, sollte die Universität als „Safe Space“ gelten. Meine Sorge ist, dass diese Gruppen fortan im universitären Lehrumfeld nicht mehr diese Sicherheit verspüren, was ein gewaltiger Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität wäre.

In dem Antrag, der in der letzten Sitzung des Studierendenparlaments verabschiedet wurde, ging es jedoch nicht primür um die Rückkehr Ralph Webers, sondern darum, dass Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein erfolgreiches Studium ohne den Besuch einer Veranstaltung des Lehrenden Ralph Webers ermöglicht werden muss. Studierende sollten nicht dazu gezwungen werden, bei einer so umstrittenen Lehrperson die Lehrveranstaltung zu besuchen, um in Greifswald einen rechtswissenschaftlichen Abschluss absolviert zu haben. Vor allem internationale Studierende dürfen durch das vorgegebene Curriculum nicht dazu genötigt werden, bei ihm teilnehmen zu müssen.

Die vollständige Stellungnahme der Universität vom 20.10.2021

Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Herr Professor Weber ist Beamter des Landes Mecklenburg-Vorpommern und derzeit für die Zeit seiner Mandatswahrnehmung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern von seiner Tätigkeit als Lehrstuhlinhaber beurlaubt. Als Beamter hat er das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage.

Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten,  wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Die Universität hat stets ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte ihrer Studierenden, die die Möglichkeit haben, sich an drei Anlaufstellen zu wenden: Das sind die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate oder das Beschwerdemanagement (https://www.uni-greifswald.de/universitaet/organisation/beauftragte/beschwerdemanagement/) der Universität.

Das Rektorat ist über regelmäßige Treffen mit dem Asta-Vorsitzenden, den Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen in einem kontinuierlichen, konstruktiven und engen Austausch.

Das vollständige Interview mit dem FSR Jura vom 22.10.2021

1. Inwiefern ist es Voraussetzung, die Vorlesung “Historische Grundlagen des Rechts” bei Weber zu besuchen?

“Die Vorlesung “Historische Grundlagen des Rechts” bietet nur eine von mehreren Möglichkeiten, den Grundlagenschein zu erwerben. Die Teilnahme an der Vorlesung ist keine Pflicht. Der Grundlagenschein kann dieses Semester durchaus auch durch Besuch einer anderen Vorlesung wie z.B. „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“ oder „Privatrechtsgeschichte“ erworben werden. Nur in einer dieser Vorlesung ist eine Klausur zu bestehen.”

2. Habt ihr die Erstis, die wahrscheinlich den größten Teil dieser Vorlesung ausmachen werden, darauf hingewiesen, welche Vorgeschichte Weber hat? Wenn ja, wie?

“Die Diskussion um die unsäglichen Aussagen von Prof. Weber und seine Rückkehr an unsere Universität beschäftigt nicht nur die Region Vorpommern, sondern ist auch Gegenstand überregionaler Berichterstattung und bundesweiten Interesses. Die Universität hat ebenfalls öffentlich zu der Angelegenheit Stellung bezogen, sodass den Studierenden des ersten Semesters die Möglichkeit gegeben wurden, von Prof. Webers Rückkehr und seinen öffentlichen Äußerungen zu erfahren. Selbstverständlich wird sich der FSR aber weiter intensiv mit der Thematik beschäftigen.”

3. Inwiefern gab es bisher Feedback aus der Studierendenschaft bezüglich der Rückkehr von Weber?

“Auch unter der Studierendenschaft ist Prof. Webers Rückkehr Gegenstand breiter Diskussion. Der FSR nimmt dies aktiv zur Kenntnis und wendet sich in Kürze auch an die Studierenden.”

4. Habt ihr Aktionen gegen Weber geplant?

“Zu reichlich Diskussion hat die Rückkehr von Prof. Weber bereits beispielsweise in dem Studierendenparlament geführt. Zukünftige konkrete „Aktionen“ können nicht durch den FSR allein erfolgen, schließlich ist es eine auch fakultätsübergreifende Thematik. Vielmehr bedarf es hierfür im Einzelfall eine genaue Absprache mit der Fakultät und insbesondere unserem Dekan.”

Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Ralph Weber vom 22.10.2021

Anfrage des webmoritz., 18.10.2021:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Weber,

angesichts der aktuell veröffentlichten Stellungnahmen aus der Studierendenschaft und von der Universität arbeiten wir die Geschehnisse an der Uni in einem Artikel bei den studentischen Medien auf. Dafür möchten wir gerne auch einige Worte von Ihnen einbauen und Ihnen die Möglichkeit geben, sich zur aktuellen Lage zu äußern. Wir bitten Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen. Dabei nehmen wir unter anderem Bezug auf Ihren Facebookpost vom 24. April 2017.

1. Sie haben der OZ gegenüber jüngst geäußert, dass Sie Ihre politische und wissenschaftliche Tätigkeit als voneinander getrennt ansehen. Nichtsdestotrotz fühlen sich Studierende von Ihren Handlungen (bspw. Aussagen im Facebookpost, in welchem Sie “Versuche einer multikulturellen Umgestaltung” ablehnen und eine “deutsche Leitkultur” fordern; das Tragen von Erkennungsmerkmalen der rechtsextremen Szene; Betreuung eines rechtsextremen Doktoranden) diskriminiert. Selbst wenn diese außerhalb des Hörsaals stattfinden, fühlen sich Studierende unwohl, Ihre Veranstaltungen zu besuchen. Was sagen Sie dazu?

2. Wie stellen Sie sich Ihre Lehrtätigkeit an einer Universität vor, die für Vielfalt und Weltoffenheit einsteht, unter anderem durch die Unterstützung internationaler Studierender und Beziehungen, wenn Sie eigenen Aussagen zufolge dafür Sorge tragen wollen, dass Deutschland “auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird”?

3. Inwiefern sind Sie bereit für einen konstruktiven Austausch mit besorgten Studierenden und Mitarbeitenden sowie der Universitäts- und Fakultätsleitung?

Antwort Weber, 22.10.2021:

Wertes Redaktionsteam von webmoritz, gerne beantworte ich Ihre Anfrage. Es war mir immer wichtig und wird es auch bleiben, meine Lehrtätigkeit an der Uni von politischen Äusserungen frei zu halten. Da sich der Schwerpunkt Ihrer Fragen auf politische Äusserungen meinerseits außerhalb der Uni bezieht, werde ich dazu in einem Unimedium wie dem webmoritz. nicht Stellung beziehen. Noch nie habe ich allerdings Doktoranden nach ihren politischen Einstellungen befragt und werde dies auch zukünftig nicht tun. Denn dies spielt für mich bei der Promotionsvergabe schlichtweg keine Rolle. Um bei mir promovieren zu können, muss man neben der entsprechenden Note im Ersten Jur. Sraatsexamen mich von einem Thema aus meinen Lehrbereichen überzeugen. Nicht mehr und nicht weniger. Und Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant. Mit der Universitätsleitung und dem Dekan meiner Fakultät habe ich die Wiederaufnahme meiner Lehrtätigkeit besprochen und dem Fachschaftsrat Jura angeboten, mit diesem damit ggf. einhergehende Fragen und Besorgnisse von Studierenden in einem vom Fachschaftsrat vorzuschlagenden Gesprächskreis zu besprechen. Im übrigen haben wir keine Anwesenheitspflichten, sodass es jedem freisteht, meine Lehrangebote, für die ich in Rostock auf Vorschlag der Studierenden den Universitätspreis für die beste Lehre erhalten habe, nicht wahrzunehmen.

Prof. Dr. iur. utr. Ralph Weber

Beitragsbilder: Nils Borgward und Laura Schirrmeister

Update zum AStA-Vorsitz

Update zum AStA-Vorsitz

“Erinnert Ihr Euch noch an den Februar diesen Jahres? Ja, es mag einem wie ein Traum vorkommen. Kein Corona, offene Clubs und insbesondere eine Studierendenschaft der Universität Greifswald mit einer AStA-Vorsitzenden!”, kommentierte Frederik Looft unter dem letzten StuPa-Ticker. Dass sich die Besetzung des Vorsitzes für den Allgemeinen Studierendenausschuss schwierig gestaltet, ist in der HoPo-Geschichte nichts Neues. Doch dass sich die Wahl eines AStA-Vorsitzes trotz zwei Bewerber*innen seit zwei Monaten im Kreis dreht, ist ein Problem, das die letzten Sitzungen des StuPas bestimmt hat und die Stimmung innerhalb des StuPa zunehmend belastet. Im Folgenden rekapitulieren wir die Kandidaturen um den AStA-Vorsitz in den letzten Monaten und geben den Stupist*innen zusätzlich die Möglichkeit, sich zu der (Nicht-)Wahl von Annalena Mangels und Hennis Herbst zu äußern.

Aber von vorn: Eine kurze Chronik der Kandidierenden 2020

Der Allgemeine Studierendenausschuss, kurz AStA, besteht aus zwölf Bereichen. Der Vorsitzende wird im Studierendenportal beschrieben als “zuständig für die Leitung der AStA-Arbeit. Sie*Er vertritt den AStA und die Studierendenschaft gegenüber der Universität und nach außen und übernimmt für alle Bereiche des AStA die Richtlinienkompetenz.” Anfang des Jahres war noch Esther Erwin Vorsitzende des AStAs. Der Termin der 24-Stunden-Vorlesung, der vom AStA auf den Tag der Befreiung und des Massensuizids von Demmin gelegt worden war, sorgte allerdings für einen Konflikt zwischen AStA und StuPa: Während die Mehrheit der StuPist*innen beschloss, die Vorlesung zu verschieben, argumentierte der AStA, dass damit der Verlust der organisierten Referent*innen und der bereits getanen Arbeit einhergehen würde. Da Esther den Eindruck hatte, das StuPa überschreite mit der Entscheidung seine Kompetenzen, ließ sie den Beschluss durch die Rechtsaufsicht der Uni prüfen. Diese kam zu dem Ergebnis, dass das StuPa tatsächlich seine Kompetenzen übertreten hatte und beanstandete den Beschluss. Dieser wurde daraufhin aufgehoben, das StuPa fühlte sich durch diesen Schritt allerdings hintergangen. Noch bevor eine Personaldebatte um Esther eröffnet werden konnte, endete die Auseinandersetzung damit, dass Esther in der Sitzung vom 11. Februar 2020 von ihrem Amt zurücktrat.

Daraufhin übernahm zunächst Felix Zocher den kommissarischen Vorsitz, wurde allerdings auch in der Sitzung einen Monat später nicht zum Vorsitz gewählt. Am 07.07.2020 gab es dann eine Initiativbewerbung von Aliya Mironova, die bereits seit anderthalb Jahren im AStA für die Fachschaftsfinanzen zuständig war. Von 17 Stimmen erhielt Aliya 5 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen. Damit wurde auch sie nicht gewählt.

Über zwei Monate später, in der Sitzung vom 15.09.2020, gab es dann nach langer Flaute plötzlich zwei Bewerber*innen: Annalena Mangels und Hennis Herbst. Annalena ist Deligierte der Landeskonferenz der Studierendenschaften und war von Juni 2019 bis Juli 2020 im AStA als Referentin für Hochschulpolitik aktiv, wo sie zeitweise auch den stellvertretenden Vorsitz sowie kommissarisch das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit übernommen hatte. Hennis war seit zwei Monaten AStA-Referent für Administration und Geschäftsführung. Seitdem hatte er auch die Position des kommissarischen Vorsitzes inne. Im ersten Wahlgang entfielen – bei einer Enthaltung – 6 Stimmen auf Annalena und 10 auf Hennis. Da es nicht zur benötigten Mehrheit gekommen war, folgte daraufhin der zweite Wahlgang, bei dem nur noch Hennis zur Wahl stand. Allerdings wurde er auch hier mit 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen nicht gewählt.

In der darauffolgenden StuPa-Sitzung stellten sich die beiden erneut zur Wahl auf und standen Rede und Antwort zur Klärung möglicher Fragen. Von 19 Stimmen gingen in diesem Wahlgang 12 an Hennis, 5 an Annalena und 2 Personen enthielten sich. Auch im zweiten Wahlgang erreichte Hennis mit wiederum 12 Ja-Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit.

In der letzten StuPa-Sitzung vom 27.10.2020 ließ sich nur noch Hennis zur Wahl des AStA-Vorsitzes aufstellen. Auch diese Wahl führte mit 10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung nicht zu seiner Ernennung zum AStA-Vorsitzenden.
Daraufhin wurden in der Sitzung kritische Stimmen laut, die betonten, wie schade es sei, dass es nicht zur Wahl eines Vorsitzes kommen konnte, obwohl es immer wieder Bewerber*innen gab. Auch die Frage, was gegen Hennis spreche, der das Amt bereits kommissarisch besetzt, wurde gestellt. Weiterhin wurde kritisiert, dass die Punkte, die die StuPist*innen scheinbar von einer Wahl von Hennis abhalten, nicht kommuniziert werden. Hennis hatte zuvor bereits mehrmals bekräftigt, für Gespräche offen zu sein, allerdings hatte bis dato niemand dieses Angebot angenommen. Yannick van de Sand machte dies beispielsweise deutlich (Zitat Ticker): “Moralisch hält er es […] für bedenklich, wenn man konsequenterweise jedes Mal mit “Nein” stimmt, den Grund dafür aber nicht kommuniziert. Zumindest kritische Fragen im Vorhinein sollte es dann geben. In anderen politischen Bereichen wird in der Regel kommuniziert, warum man eine*n Kandidat*in unterstützt oder nicht unterstützt.” Ebenfalls kritisiert wurde, dass viele der 27 stimmberechtigten StuPist*innen weder zu den Sitzungen erscheinen noch die Möglichkeit einer Stimmübertragung nutzen, die aufgrund von Corona zurzeit sogar beliebig oft vergeben werden kann, und dadurch die Wahl erschweren.

Stimmen der Stupist*innen

Obwohl das Problem immer wieder in den Sitzungen angesprochen wird, wirkt es, als würde sich die Diskussion nur im Kreis drehen. Weder in der öffentlichen Diskussion noch im persönlichen Gespräch scheint sich bislang jemand gegen Hennis als Kandidaten für den AStA-Vorsitz geäußert zu haben – doch die Wahlergebnisse sprechen eine andere Sprache. Wie kann es nun weitergehen? Wir haben allen StuPist*innen die Möglichkeit gegeben, sich auch auf dem webmoritz. zur Situation um den AStA-Vorsitz zu äußern. Auch wenn nur wenige der 27 Abgeordneten dieses Angebot wahrgenommen haben, könnt ihr hier durch die Aussagen der StuPist*innen Fabian Fleßner, Sandra Grubert und Rick Sobirai sowie Melissa Seidel und Lennart Pinske (die beide zusätzlich auch im Namen der CampusGrünen Hochschulgruppe Stellung beziehen) einen Eindruck der Stimmung im Parlament bekommen.

Warum denkst du, konnte es immer noch nicht zu einem eindeutigen Wahlergebnis für den AStA-Vorsitz kommen?

Fabian: Ich denke, es gibt zwei Faktoren, die dazu geführt haben, dass wir es nicht geschafft haben, einen AStA-Vorsitzenden zu wählen. Zum einen ist da das Problem der geringen Anwesenheit einiger Stupisten, was dazu führt, dass die erforderliche absolute Mehrheit schwierig zu erreichen ist. Der zweite Faktor, der mit dem ersten eng zusammenhängt, ist die Tatsache, dass einige wenige Stupisten durch die geringe Anwesenheit eine Sperrminorität haben, mit der sie eine Wahl blockieren können.

Sandra: Hennis hat bei den Wahlen nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen für sich gewinnen können. Dies kann diverse Gründe haben, welche legitim sind.  

Rick: Meiner Meinung nach haben die Nein-Stimmen stark persönliche Gründe, was ich sehr bedauernswert finde. Wie komme ich darauf? Zum einen macht Hennis als Geschäftsführer und kommissarischer AStA-Vorsitz einen sehr guten Job und ich höre bisher nichts Gegenteiliges, daher erfüllt er voll und ganz das Anforderungsprofil und ist geeignet. Zum anderen kommt es im StuPa zu keiner konstruktiv-fachlichen Auseinandersetzung über die Argumente, welche gegen seine Wahl sprechen, weshalb für mich persönliche Aspekte der einzige Grund zu sein scheinen, da ansonsten lösungsorientiert gearbeitet werden könnte. NIEMAND ist verpflichtet eine Meinung zu begründen, wenn sie in einer geheimen und freien Wahl getroffen wurde, jedoch ist es bedauernswert, einem engagierten Mitglied der HoPo kein ehrliches und hilfreiches Feedback zu geben, durch welches er möglicherweise seine Arbeit weiter optimieren könnte und somit vielleicht sogar ein positives Wahlergebnis erlangen könnte. Dass immer nur wenige Stupist*innen anwesend sind, ist sicherlich hinderlich, aber für mich keine Ausrede von Seiten des StuPa, warum es bis heute zu keiner Wahl eines AStA-Vorsitzes kam. 

Melissa und Lennart: Die Blockade-Haltung anderer Stupist*innen ist für uns nicht zu erklären und wir verurteilen
sie auf das Schärfste.

Was wünschst du dir von den anderen StuPist*innen?

Fabian: Ich persönlich bin nicht in der Situation, mir von den anderen Mitgliedern des Studierendenparlamentes etwas zu wünschen. Für Hennis aber würde ich mir wünschen, dass er in der Zeit seit der letzten Vorsitzwahl Rückmeldung von den Stupisten bekommen hat, die ihn anscheinend nicht für den Vorsitzposten geeignet halten.

Sandra: Eine bessere Diskussionskultur, mehr Anwesenheit und mehr Mitarbeit. Sollte nicht zu viel verlangt sein, wenn man ein Mandat angenommen hat.  

Rick: Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit, Unterstützung, produktives Denken und weniger Gelaber am eigentlichen Thema und dem eigentlichen Problem vorbei.

Melissa und Lennart: Wir wünschen uns, dass die Stupist*innen noch einmal in sich gehen und sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Parlament, der gesamten Studierendenschaft, unserer Außenwirkung gegenüber anderen Gremien sowie nicht zuletzt gegenüber Hennis selbst bewusst werden. Hennis übt das Amt seit Wochen und Monaten mit Leidenschaft und voller Hingebung aus und wird vom blockierenden Anteil des StuPas noch für seine gute Arbeit bestraft. Das ist inakzeptabel.

Wie soll es deiner Meinung nach weitergehen? 

Fabian: Wir müssen es schaffen, dass mehr Stupisten das ihnen von der Studierendenschaft anvertraute Mandat im Parlament wahrnehmen. Worüber sich möglicherweise eine Diskussion lohnen würde, wäre eine Änderung der erforderlichen Mehrheiten für die Wahl des AStA-Vorsitzenden. Zur Zeit ist es ja so, dass ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen aller gewählten Mitglieder braucht, um gewählt zu werden. Vielleicht wäre eine Änderung dahingehend eine gute Idee, dass in
einem dritten Wahlgang eine relative Mehrheit zu einer Wahl ausreicht. [Anm. d. Red.: Derzeit brauchen Kandidat*innen 14 Stimmen um gewählt zu werden.]

Sandra: Es sollten sich mehr Personen zur Wahl stellen. Des Weiteren sollte überlegt werden, was man ändern kann. Zum Beispiel sollte die Vakanz des AStA-Vorsitzes nicht nur durch den AStA legitimiert werden, sondern vielleicht auch durch das StuPa, damit es zu solchen Situationen in Zukunft nicht kommt. Falls die Anwesenheit der Stupist:innen in Zukunft auch so dürftig ist, dann sollte überlegen werden, ob die erforderliche Anzahl von Stimmen für Wahlen jeglicher Art herabgesetzt wird. Das würde die Arbeit der Personen erleichtern, welche ernsthaft ihr Mandat wahrnehmen. 

Rick: Meiner Meinung nach sollte der StuPa seine Arbeits- und Diskursweise hinterfragen und überlegen, ob ein produktives Arbeiten so möglich ist, auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem AStA.

Melissa und Lennart: Wir erwarten von den anderen Abstimmungsberechtigten, dass sie ihre Beweggründe in den Diskurs tragen, denn sollte es tatsächlich konstruktive Gründe gegen die Wahl und damit Befähigung zur vollwertigen Amtsausführung geben, sollte das den anderen Stupist*innen gegenüber transparent gemacht werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wovon wir ausgehen, erwarten wir, dass das StuPa am Dienstag endlich den Vorsitz-Posten besetzen kann.

Was für einen Einfluss haben die langgezogenen Wahlen auf die Zusammenarbeit zwischen AStA und StuPa? 

Fabian: Tatsächlich sehe ich, Stand jetzt, noch keine negativen Folgen bei der Zusammenarbeit zwischen AStA und StuPa. Meiner Meinung nach ist der AStA handlungsfähig und leistet sehr gute Arbeit. Wie wir bei den Sitzungen des StuPas gehört haben, führt die ungeklärte Vorsitzfrage zwar zu aus meiner Sicht verständlichen Verstimmungen unter den AStA-Mitgliedern, aber ich hoffe, dass diese deren Arbeit nicht negativ beeinflusst. Und bei der Lösung der Vorsitzfrage sind wir Stupisten gefordert.

Sandra: Nicht sonderlich, denke ich. Der AStA hat eine relativ hohe Fluktuation an Mitarbeitenden.

Rick: Die langgezogenen Wahlen zeigen, wie sehr das StuPa seine Wahlen durchdenkt und wie intensiv es damit beschäftigt ist, nur die besten Leute in die AStA-Positionen zu heben… nee Spaß, das wäre ja dann noch nachvollziehbar. Die langen Wahlen führen einfach dazu, dass der AStA sich vera***** vorkommt. Der Gipfel hierbei ist ja noch die Bezahlung des kommissarischen Vorsitzes für seine Arbeit, nur um ihn dann nicht ins Amt zu lassen; kindisch, peinlich. Der AStA wird diese Wahlen sehr genau beobachten und die Entscheidungen und Ausgänge werden das Verhältnis zwischen den beiden Organen sicherlich nicht zementieren, sondern diese eher weiter in Schwingungen versetzen, bis es irgendwann wieder knallt. Ich bin froh, dass die Leute im AStA nicht nur einen guten Job machen, sondern dies auch gern tun, egal welches Feedback, beispielsweise durch Wahlen, sie erreicht. Die Stupist*innen, die dies immer noch nicht verstehen und weiter auf persönlichen Belangen ihre Wahlentscheidungen basieren, können froh sein, dass es solche Leute gibt und sie merken gar nicht, wie es wäre, wenn niemand mehr diese Arbeit ausführen würde.  

Melissa und Lennart: AStA und StuPa sollten Hand in Hand arbeiten, sich unterstützen und ergänzen – durch die
aktuellen Entwicklungen werden Misstrauen, Frustration und Demotivation sowie Zwietracht gesät und das schwächt vor allem die Handlungsfähigkeit und Außenwirkung der Studierendenschaft gegenüber Rektorat und Lehrenden sowie das Vertrauen der Studierenden in Ihre Vertretung.

Platz für dein Statement 

Sandra: Die Hochschulpolitik ist nicht bequem, sie lebt von Engagement und Diskurs. 

Rick: Zu Vieles, daher einfach nur ein kurzer Satz. Vielen Dank AStA und besonders Hennis für deine Arbeit, lasst euch durch solchen Schwachsinn nicht entmutigen, die Studierendenschaft schätzt euer Engagement und ich persönlich danke euch für dieses!

Melissa und Lennart: Wir erwarten einen offenen und konstruktiven Diskurs mit Lösungsfindung, an dessen Ende ein in einer eindeutigen Wahl bestärkter AStA-Vorsitzender aus der nächsten StuPa-Sitzung gehen kann.

Wir danken den Stupist*innen für ihre offenen Antworten.

Morgen stellen wir auf dem webmoritz. Annalena und Hennis vor, die beide zuletzt für den Vorsitz kandidiert haben. Wie und ob das Amt des AStA-Vorsitzes noch in dieser Legislatur besetzt wird, bleibt weiterhin offen – vielleicht wird die nächste StuPa-Sitzung am 10.11.2020 zu neuen Erkenntnissen führen.

Beitragsbild: Annica Brommann

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