Gesucht: Kandidat*innen für das studentische Prorektorat

Gesucht: Kandidat*innen für das studentische Prorektorat

Das erste Jahr unseres studentischen Prorektors Hennis Herbst ist fast vorbei. Am kommenden Dienstag wird im Studierendenparlament (StuPa) über die Kandidat*innen für die neue Legislatur entschieden. Noch bis Montag können sich Interessent*innen für das Amt beim StuPa-Präsidium bewerben. Was die Anforderungen sind und bis wann man sich bewerben kann:

Die studentische Vertretung im Rektorat der Universität Greifswald wird neu gewählt. Hennis Herbsts Legislatur als studentischer Prorektor endet nach einem Jahr zum April 2023. Die Wahl zum*zur studentischen Prorektor*in findet am 18. Januar 2023 in der Sitzung des akademischen Senats statt.

Studentische Interessensvertretung im Rektorat

Die Aufgaben, die dieses Amt umfassen, sind vielfältig. Der*die studentische Prorektor*in ist Mitglied des Rektorats und nimmt damit verbunden an allen Sitzungen teil. Zu diesen gehören die Dienstberatung, Senats-, StuPa- sowie AStA-Sitzungen und die Sitzungen des Krisenstabs. Er*sie sorgt für einen Interessensausgleich zwischen der Studierendenschaft und dem Rektorat – innerhalb des Rektorats vertritt er*sie die Studierendenschaft und innerhalb der Studierendenschaft repräsentiert er*sie das Rektorat. Der*die Prorektor*in kann eigene Projekte und Ideen einbringen und umsetzen. Hierbei ist die Person jedoch an die Richtlinienkompetenz der Rektorin gebunden.

In jedem Fall muss der*die studentische Prorektor*in für die gesamte Legislatur (April 2023 bis März 2024) eingeschriebene*r Student*in sein – also noch im Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/2024 an der Universität Greifswald studieren. Wünschenswert ist in jedem Fall hochschulpolitische Erfahrung. Der aktuelle Prorektor Hennis Herbst war zuvor beispielsweise AStA-Vorsitzender. Ein Interesse an studentischen Angelegenheiten und eine Basis an Softskills, wie Kommunikation und eigenständiges Arbeiten, sind ebenfalls gute Voraussetzungen für die Ausübung dieses Amtes.

Bewerbung bis zum 12. Dezember

Wer kandidieren möchte, sollte sich bis zum kommenden Montag (12. Dezember) bei Inti und Bjarne vom StuPa-Präsidium melden. Es reicht aus, wenn ihr eine kurze formlose E-Mail an stupa@uni-greifswald.de schreibt. Die Vorstellungen der Kandidierenden finden auf der kommenden StuPa-Sitzung am Dienstag, dem 13. Dezember statt. Für jede*n Kandidat*in sind fünf Minuten für die Vorstellung der Person samt Zielen geplant. Nach der Vorstellung erhalten die Anwesenden die Möglichkeit, Fragen an die Kandidierenden zu stellen.

Im Anschluss an die Vorstellung wird das StuPa gemeinsam mit den studentischen Senator*innen eine Empfehlung beschließen. Hierfür reicht die einfache Mehrheit. Dem StuPa ist es freigestellt, mehrere Vorschläge zu empfehlen. Die Empfehlung dient der Beauftragung der studentischen Senator*innen, denn nur diese können die Kandidat*innen im Senat vorschlagen.

Das Wichtigste auf einen Blick:
Was? Wahl des studentischen Prorektorats
Wann? Bewerbung bis 12.12.2022 beim StuPa-Präsium (Kontakt)
Vorstellung und Wahl am 13.12.2022 im StuPa
Wahl am 18.01.2023 im Senat

Beitragsbild: Laura Schirrmeister

Die neue Internationalisierungsstrategie – eine Chance um ganz oben mitzumischen?

Die neue Internationalisierungsstrategie – eine Chance um ganz oben mitzumischen?

Die Universität Greifswald möchte internationaler werden und dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Zu diesem Zweck wurde von einer Kommission sowie fünf Expert*innengruppen eine neue Internationalisierungsstrategie erarbeitet. Diese wurde durch die Hochschulleitung, die Fakultäten und durch Studierende geprüft und schließlich am 20.04.2022 durch den Senat, also dem Parlament der Universität, verabschiedet. Die verfassten Ziele sollen bis 2030 erreicht werden, wobei die ersten Handlungsziele bis zum Ende der ersten Amtszeit der jetzigen Rektorin Prof. Dr. Katharina Riedel, am 31.03.2025, festgelegt sind.

Unter Internationalität versteht sich eine internationale Zusammensetzung sowie eine internationale Wirkung und Reputation der Universität. Mithilfe der Internationalisierungsstrategie soll diese in allen Bereichen, darunter vor allem in Forschung, Lehre und Verwaltung, gesteigert werden. Der Fokus liegt dabei ganz deutlich darauf, international mehr gesehen zu werden bzw. eine bessere Reputation zu erlangen. Zur erfolgreichen Umsetzung sollen alle Universitätsmitglieder mit einbezogen werden. Dabei sind international erfolgreiche Wissenschaftler*innen, international motivierte Lehrende und Studierende sowie sprachlich und interkulturell geschulte Mitarbeiter*innen der Verwaltung von besonderer Bedeutung. Durch den Ausbau der Digitalisierung, gezielte Kooperationen mit anderen Universitäten und international ausgelegte Studienprogramme soll die Internationalität ebenfalls gesteigert werden. 

Jedes Auslandssemester ist nun nicht mehr nur ein Vorteil für die persönliche Entwicklung, sondern auch ein Gewinn für die Internationalität der Universität.

Zuletzt wurden 2016 Strategien und Maßnahmen für die Internationalisierung durch das damalige Rektorat entwickelt. Im letzten Jahr starteten dann die neuen EU-Mobilitätsprogramme, welche sich vor allem mit Erasmus+ befassen. Dies veranlasste die Universität, ihre Strategie zu überarbeiten und neu festzulegen. Die Internationalisierungsstrategie ist in ein Strategiepapier, ein Handlungspapier und in einen Maßnahmenkatalog unterteilt. Das Strategiepapier beschreibt die strategischen Ziele, die bis 2030 erreicht werden sollen, während das Handlungspapier die Maßnahmen auflistet, die bis 2025 zur Umsetzung dieser unternommen werden sollen. Der Maßnahmenkatalog beinhaltet weitere bereits erkannte Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten, die als Anregung für zukünftige Maßnahmen dienen können. 

Das Strategiepapier, Handlungspapier und der Maßnahmenkatalog sind jeweils in sechs Kapitel unterteilt: Internationale Sichtbarkeit, Kernaufgaben der Universität als Handlungsfelder für die Internationalisierung, Querschnittsaufgaben der Internationalisierung, Internationalisierung der Verwaltung, Digitalisierung als strategisches Instrument der Internationalisierung sowie Monitoring und Steuerung.

Internationale Sichtbarkeit

Durch den Ausbau der Bereiche Hochschulkommunikation und Hochschulmarketing soll die internationale Sichtbarkeit der Universität verbessert werden. Hierfür soll die Universität Exzellenz in Forschung und Lehre erreichen (Anmerkung: In der Senatssitzung am 18.05.2022 wurde von der Rektorin erklärt, dass die Uni aktuell nicht an der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder teilnehme, da dies keine zusätzlichen Fördergelder bedeute und die Energie zur Einreichung einer Strategie lieber in anderweitige Projekte gesteckt werden solle). Außerdem wird eine internationale Vernetzung der Wissenschaftler*innen und eine enge Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Region als wichtig empfunden. Des Weiteren ist die Erstellung eines internationalen Profils und die Veranstaltung von mehr internationalen Tagungen geplant. Zudem möchte die Universität eine gute Platzierung in den Hochschulrankings Times Higher Education und QS World University erreichen, wobei sie zurzeit bei Times Higher Education einen Platz zwischen 351 und 400 von insgesamt über 1200 Universitäten innehält. Um die internationale Präsenz zu steigern, soll die digitale Präsenz, wie zum Beispiel die Fakultäts- und Institutsseiten, zunehmend deutsch- und englischsprachig werden. 

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier
Maßnahmen Zuständigkeit
Aktualisierung des Konzepts für das internationale Hochschul-Marketing Hochschulkommunikation, Hochschulmarketing
Optimierung der Website zum Themenfeld Forschung: Informationen zur Forschungsinfrastruktur/internationalen Kooperationen und Verbundprojekten Fakultäten, Hochschulkommunikation, Zentrum für Forschungsförderung und Transfer
Entwicklung internationaler Aspekte einer allgemeinen Alumnistrategie studentischer Prorektor, Fakultäten, Rektorat
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog
Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Die spezifischen Stärken und Alleinstellungsmerkmale der Universität müssen herausgearbeitet werden. Diese können zielgerichtet zur Gewinnung von internationalen Wissenschaftler*innen, Doktorand*innen und Studierenden verwendet werden.

Durchführung eines Markenkernprozesses in 2022;

Berücksichtigung der internationalen Sichtbarkeit im Rahmen des gesamtuniversitären Markenkernprozesses

Hochschulkommunikation, Hochschulmarketing, Rektorat, externe Agentur

2

Die im Webauftritt Forschung bereit gestellten Informationen entsprechen nicht dem aktuellen Stand und müssen so aufbereitet werden, dass die UG sich als attraktiver Forschungsstandort sichtbar präsentiert

Im Handlungspapier vertreten: Optimierung der Website zum Themenfeld Forschung: Informationen zur Forschungsinfrastruktur/ internationalen Kooperationen und Verbundprojekten

Fakultäten, Hochschulkommunikation, ZFF

3

Es fehlt ein umfassendes Konzept für internationales HS-Marketing, was u.a. auch auf fehlende finanzielle und personelle Ressourcen zurückzuführen ist.

Bereitstellung von finanziellen und personellen Ressourcen

Im Handlungspapier enthalten: Aktualisierung des Konzepts für das internationale Hochschul-Marketing

Hochschulkommunikation, Hochschulmarketing

4

Es bestehen vielfältige Beziehungen innerhalb der Wissenschaftsregion NordOst. Diese Vernetzung muss mehr intern und extern sichtbar gemacht werden.

Festlegung zentraler Koordination und Definition der Akteur*innen

  • Etablierung erforderlicher regelmäßiger Kommunikationsstrukturen für alle inner- und außeruniversitären Akteur*innen

Rektorat u.a.

5

Neben einem allgemeinen Konzept für das internationale HS-Marketing müssen auch Konzepte und Verfahren für eine länderspezifische Vermarktung entwickelt bzw. etabliert werden.

Festlegung von Zielregionen

Schaffung von finanziellen und personellen Ressourcen

verstärkte Nutzung von GATE-Germany zur internationalen Vermarktung

IO, Rektorat

6

Die bestehende Alumniarbeit an der UG ist generell noch von Einzelinitiativen bestimmt. Hier bedarf es eines universitätsweiten Konzepts, das auch internationale Alumni einschließt, die zur internationalen Sichtbarkeit der UG beitragen.

Im Handlungspapier enthalten:

Entwicklung internationaler Aspekte einer allgemeinen Alumnistrategie

studentischer Prorektor, Fakultäten, Rektorat

7

Die UG sollte sich verstärkt auch in fachspezifischen internationalen Alumni-Netzwerken engagieren

Mitwirkung am Aufbau fachspezifischer internationaler Expert*innen- / Alumni-Netzwerken

8

Die UG soll als attraktiver Konferenz- und Seminarort sichtbar werden.

Bewerbung der UG als Tagungsort mit großen Hörsälen inklusive moderner Konferenztechnik (2024/5 Ausbau der Hotelbetten ebenfalls zu erwarten)

Bewerbung des Exkursions-Tagungs-Centers (ETC) Hiddensee als Seminarort

 

u.a. Stadt (Hotels)

 

Kernaufgaben der Universität als Handlungsfelder für die Internationalisierung

Dieses Kapitel wurde in die Abschnitte Forschung und Transfer, Lehre und Studium und „Third Mission“ unterteilt. 

Forschung und Transfer. Mithilfe der Internationalisierung der Forschung möchte die Universität einen größeren Einfluss auf internationale Forschungsnetzwerke haben und insgesamt international besser vernetzt sein. Besonderer Fokus liegt dabei auf den fünf aktuellen Forschungsschwerpunkten der Universität. Dafür sollen internationale wissenschaftliche Standards umgesetzt werden, der Anteil an international anerkannten Wissenschaftler*innen und Doktorand*innen erhöht werden und die Beteiligung an internationalen Kooperationen und Verbundprojekten gesteigert werden, wodurch ebenfalls die Zahl der Publikationen und Zitationen steigen soll. 

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier
Maßnahmen  Zuständigkeit
Durchführung von Perspektivgesprächen mit Instituten/Lehrstühlen/Arbeitsgruppen Prorektor*in für Forschung
Aufbau eines Promotor*innen-Pools zur Unterstützung bei Antragsstellungen Zentrum für Forschungsförderung und Transfer
Einrichtung themenbezogener Kooperationsformate mit strategischen Partneruniversitäten Fachbereiche, Zentrum für Forschungsförderung und Transfer, International Office
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Der Anteil internationaler Forschender soll erhöht werden. Dies kann durch Einwerbung themen- und personenbezogener Drittmittelprojekte erreicht werden.

Bekanntmachung und Nutzung von Fördermöglichkeiten

Angebot von Informationsveranstaltungen zu themen- und personenbezogenen Fördermöglichkeiten

Durchführung von Perspektivengespräche auf Institutsebene bzw. auf Lehrstuhl-/ Arbeitsgruppenebene

Gezieltes Screening und Ansprache / Begleitung bei der Antragstellung

Nutzung von Welcome Fonds (Anschubfinanzierung) nutzen

ZFF

Prorektor*in für Forschung

Wissenschaftler*innen

2

Der Anteil der Bildungsausländer*innen im Promotionsstudium soll erhöht werden.

Bekanntmachung und Nutzung von Finanzierungsoptionen für internationale Doktorand*innen

universitätsweite Informationsveranstaltung zu Fördermöglichkeiten (1 / Jahr) / Perspektivengespräche auf Institutsebene bzw. auf Lehrstuhl-/ Arbeitsgruppenebene / Begleitung bei der Antragstellung

Antragsteller*innen zur Unterstützung bei Antragstellungen (Best Practice, Mobilisierung, Beratung für internationale Projektanträge)

ZFF

3

Der internationale Austausch muss intensiviert werden

Abschluss von Vereinbarungen zum bilateralen Austausch von Mitarbeitenden (wissenschaftlich/ nichtwissenschaftlich) mit Partnereinrichtungen (z.B. Hochschulpartnerschaften)

IO, Rektorat

4

Die UG sieht in strategischen Partnerschaften das Potential, mit Partneruniversitäten nachhaltig themenbezogen und damit auch möglichst interfakultär in Forschung und Lehre zusammenzuarbeiten, den Austausch von Studierenden und Wissenschaftler*innen zu fördern und Forschungs- und Lehrprojekte voranzutreiben. Solche Partnerschaften aufzubauen ist für die weitere Internationalisierung der UG essentiell.

Einrichtung themenbezogener Kooperationsformate mit drei bis fünf strategischen Partneruniversitäten

Fachbereiche, ZFF, IO

.

5

Die UG nutzt die internationalen Rankings noch nicht effektiv, um auf die Erfolge an der UG aufmerksam zu machen, die sich in den Ergebnissen der Ranking widerspiegeln.

.

Offensiver Einsatz der internationalen Rankings für das internationale Forschungsmarketing

 

 

6

Der Anteil der Bildungsausländer*innen im Promotionsstudium soll erhöht werden.

systematische Etablierung von Cotutelle- Verfahren: gezielte Analyse der bestehenden Kooperationen als Grundlage für Cotutelle-

Konzept und –Verfahren (z.B. Partnerhochschulen)

Einführung von Stipendien (LGF und Bogislaw) für internationale Bewerber*innen

Rektorat

7

Das Potenzial internationaler Alumni soll genutzt werden.

Alumni-Datenbank international erweitern

Etablierung eines Botschafter*innen-Programms für internationale Alumni

Pressestelle, Hochschulkommunikation IO/ZFF

8

Die kurzfristigen Maßnahmen 1-3 sollen auch mittelfristig weitergeführt werden

s.o.

 

s.o.
9

Der Anteil an internationalen Professor*innen soll erhöht werden.

 Strategische Nutzung internationaler Kontakte für Gewinnung internationaler Bewerber*innen im aktivem Rekrutierungsverfahren

Kontinuierliche Steigerung der Anzahl internationaler Professor*innen und wissenschaftlicher Mitarbeitender

Überarbeitung des Berufungsleitfadens / der Berufungsrichtlinie hinsichtlich der internationalen Erfahrung von Bewerber*innen, wo fachlich geboten

Festlegung eines konkreten Prozentsatzes, der bis zum Ende der Laufzeit der Internationalisierungsstrategie erreicht werden soll

Rektorat, Fakultäten, Wissenschaftler*innen

10

 Die UG sollte noch mehr das Format der (interdisziplinären) Graduate Schools nutzen, um internationale Doktorand*innen auf die UG aufmerksam zu machen und sie für die UG zu gewinnen.

Unterstützung der Einrichtung von (interdisziplinären) Graduate Schools in den Fachbereichen

Fachbereiche ggf. in Kooperation

11

 

 Einrichtung eines strukturierten Trainingsprogramms für internationale Studierende aus Schwellen- und Entwicklungsländern inklusive Vergabe von Stipendien;

12

 Internationale Promovierende und Postdocs sollen gezielt rekrutiert werden

Entwicklung einer Rekrutierungsstrategie für internationale Early Career Researchers

gezielte, zielgruppen- und länderspezifische Ausschreibungen

Rekrutierung u.a. auf internationalen Konferenzen und durch Ausrichtung von digitalen internationalen Karrieremessen mit internationaler Strahlkraft

 

 

Lehre und Studium. Mithilfe der Internationalisierung der Lehre und des Studiums soll internationaleres Studieren ermöglicht werden, wodurch „weltoffene, international vernetzte und global verantwortliche Fach- und Führungskräfte“ hervorgehen können. Dies beinhält das Ziel, dass jede Fakultät über mindestens einen internationalen Studiengang oder ein Double-Degree-Programm verfügen soll, bei dem Englisch die Unterrichtssprache ist. Hierbei liegt der Fokus besonders bei den Master-Studiengängen, während die Bachelor-Studiengänge, zum Beispiel durch einzelne auf Englisch abgehaltene Lehrveranstaltungen, als Vorbereitung dienen können. Auch die Lehramtsstudiengänge sollen durch den Ausbau des fakultativen Bereichs zum bilingualen Lehren und Lernen, den Auf- und Ausbau des Projekts Teaching Internationally und durch den eventuellen Aufbau einer Teacher Academy zunehmend internationalisiert werden. Zudem sollen 15 Prozent des gesamten Lehrangebots der Universität bis 2030 auf Englisch abgehalten werden, sodass Austauschstudierende den geforderten Umfang von 30 ECTS und 900 Stunden Arbeitsaufwand erfüllen können. Durch das ECTS, dem European Credit Transfer and Accumulation System, sind einzelne Lehrveranstaltungen, sowie ganze Module, für internationale Austauschstudierende anrechenbar. Auch im Ausland erbrachte Leistungen sollen durch ein standardisiertes System an der Universität Greifswald um- und anrechenbar sein. 

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier
Maßnahmen Zuständigkeit

Etablierung einheitlicher Systeme zur Vergabe von Leistungspunkten / Credit Points und Umrechnung von internationalen Notensystemen

Dezernat 1, International Office, Zentrales Prüfungsamt, Rektorat
Verankerung von englischsprachigen Lehrveranstaltungen und Modulen in den PSO der UG inklusive sprachlicher Zulassungs- Voraussetzungen
Lehrende, Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission

Ausbau englischsprachiger Lehrveranstaltungen und internationaler Studiengänge

lehrende, Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

Entwicklung einer Rekrutierungsstrategie für internationale Studierende

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Das Studium an der UG soll für internationale (Austausch-)Studierende dadurch attraktiv sein, dass Informationen über die zu erwerbenden Leistungspunkte/ Credit Points im Bewerbungsverfahren und der Festlegung der Lehrveranstaltungen im Learning Agreement bereits bekannt sind.

Etablierung einheitlicher Systeme zur Vergabe von Leistungspunkten/ Credit Points und Umrechnung von internationalen Notensystemen

Entwicklung einer Handreichung, in der das System erläutert und für alle Fakultäten transparent nutzbar gemacht wird.

Festlegung von Leistungspunkten für alle Lehrveranstaltungen, nicht nur Module

Einpflegen der Leistungspunkte in die Lehrveranstaltungsübersichten

Dezernat 1, IO, ZPA, Rektorat

Fakultäten, Dezernat 1, Rektorat

2

Die UG muss sich stärker als bisher als potentiell attraktiver Hochschulstandort für internationale (potentielle) Partnerhochschulen und Incomings präsentieren.

Veröffentlichung des Lehrveranstaltungsverzeichnisses in englischer Sprache auf der Website für (potentielle) Partnerhochschulen und interessierten Incomings

Entwicklung von Musterstundenplänen für Austauschstudierende aller Fakultäten1

3

Die allgemeinen Rahmenbedingungen für internationale Studierende sollen verbessert werden

Bereitstellung von allgemeinen Informationen auf der Website auf Englisch: u.a. HIS-LSF, Sportzentrum, Bibliothek)

Bereitstellung eines WLAN-Zugangs in den Studierendenwohnheimen

4

Die Anerkennung von im Ausland erbrachter Leistungen der Outgoings soll für Prüfungsausschussvorsitzende erleichtert und für alle transparenter gestaltet werden.

Etablierung einheitlicher Systeme zur Vergabe von Leistungspunkten/ Credit Points und Umrechnung von internationalen Notensystemen

Dezernat 1, IO, ZPA, Rektorat

5

Lehrveranstaltungen, die parallel oder zusätzlich auf Englisch angeboten werden, müssen von Greifswalder Studierenden curricular besucht werden können.

Verankerung von englischsprachigen Lehrveranstaltungen und Modulen in den PSO der UG inklusive sprachlicher Zulassungsvoraussetzungen

Lehrende, Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission
6

Um auch für Studierende attraktiv zu sein, die über keine / nicht genügend gute Deutschkenntnisse verfügen, sollten Fakultäten, wo fachlich sinnvoll, ein englischsprachiges Angebot vorhalten, das es den Studierenden ermöglicht, in der Lingua Franca Englisch ein Auslandsemester an der UG zu absolvieren.

Ausbau englischsprachiger Lehrveranstaltungen und internationaler Studiengänge

Lehrende Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission

7

Möglichst jede Fakultät verfügt über mindestens einen internationalen Studiengang oder ein Double-Degree Programm oder beteiligt sich an interdisziplinären oder interfakultären Studiengängen mit internationaler Ausrichtung, vorzugsweise im Masterbereich.

Ausbau englischsprachiger Lehrveranstaltungen und internationaler Studiengänge

Lehrende, Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission

8

Internationale Studierende und Promovierende sollen gezielt rekrutiert werden.

Entwicklung einer Rekrutierungsstrategie für internationale Studierende

9

Für internationale Studierende / Austauschstudierende müssen (fachspezifisch) zusätzliche Lehrangebote geschaffen werden, die sie in die akademische Arbeitsweise im deutschen Hochschulsystem einführen

Konzeption und Aufbau von (digitalen) Lehrangeboten zur akademischen Arbeitsweise allgemein

Konzeption und Aufbau von Lehrangeboten zur fachspezifischen Arbeitsweise.

 

 

„Third Mission“. Während Forschung und Lehre als die „ersten beiden Missionen“ einer Universität angesehen werden können, beschäftigt sich die „Third Mission mit dem gesellschaftlichen Engagement der Universität in der Region. Dies kann ebenfalls internationale Auswirkungen haben. Hierzu zählt die Kommunikation wissenschaftlicher Ergebnisse mit der Öffentlichkeit aus der Wirtschaft, Gesellschaft, Verwaltung und Politik, sowie die aktive Einbindung dieser in verschiedene Prozesse. Dies wird von der Universität bereits partizipiert, soll jedoch auch in Zukunft und auf internationalerer Ebene gefördert werden. Zudem sieht sich die Universität in der Pflicht, wissenschaftliche Antworten auf gesellschaftliche Herausforderungen zu finden, die Regionalentwicklung zu fördern und sich in den dänischen und schwedischen Nachbarregionen, Stettin und der Wissenschaftsregion NordOst sozial und demokratisch zu engagieren.

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier
Maßnahmen Zuständigkeit

Analyse, Bestandserhebung, Sichtbarmachung bestehender internationaler Third Mission Projekte

Zentrum für Forschungsförderung und Transfer, Rektorat in Zusammenarbeit mit Fachbereichen und Fakultäten
 Perspektivengespräche zur Erarbeitung internationaler Aspekte einer Third-Mission-Strategie Zentrum für Forschungsförderung und Transfer, Rektorat in Zusammenarbeit mit Fachbereichen und Fakultäten
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Es bedarf der Etablierung eines Bewusstseins für gesellschaftliche Verantwortung der Universität und sich daraus ergebender Chancen auch über Landesgrenzen hinweg.

Analyse, Bestandserhebung, Sichtbarmachung bestehender internationaler Third-Mission- Projekte

Perspektivengespräche zur Third Mission

ZFF, Rektorat in Zusammenarbeit mit Fachbereichen und Fakultäten

2

Third Mission muss (noch) strategisch unterlegt werden

Partizipative Entwicklung einer universitären Third Mission-Strategie mit explizit internationaler Ausrichtung

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Perspektivengespräche zur Erarbeitung internationaler Aspekte einer Third-Mission- Strategie

ZFF, Rektorat

ZFF, Rektorat in Zusammenarbeit mit Fachbereichen und Fakultäten

 

 

3

Third Mission muss gefördert und sichtbar gemacht werden.

Etablierung eines Third Mission Preises der Universität Greifswald

Rektorat, Senat

4

Third Mission soll in Forschung und Lehre dadurch umgesetzt werden, dass Internationale Studierende und Forschende in die Regionalentwicklung einbezogen werden.

Etablierung von Service Learning und Ausbau von Citizen Science Projekten im (über-) regionalen Kontext

Prorektor*in Lehre

5

Die Mitglieder der UG sollen gesellschaftliche Verantwortung für internationale Wissenschaftsfreiheit übernehmen.

universitätsweite Beteiligung am Scholars at Risk Programm

IO, Rektorat
6

Third Mission soll in der Lehre auch dadurch etabliert werden, dass regelmäßig Lehrveranstaltungen zum internationalen Erfahrungsaustausch zu Third Mission stattfinden

Anbahnung und Etablierung regelmäßiger Sommer- und Winterschulprogramme zu Third- Mission-Themen mit Partneruniversitäten im Ostseeraum

IO, individuelle Wissenschaftler*innen

 

 

Querschnittsaufgaben der Internationalisierung

Als Querschnittsaufgaben werden Aufgaben bezeichnet, die sich über mehrere Bereiche der Universität erstrecken. Dieses Kapitel wurde in die Abschnitte Partnerschaftspolitik, Mobilitätspolitik, Sprachenpolitik und Internationalisierung@home unterteilt.

Partnerschaftspolitik. Strategische, internationale Hochschulpartnerschaften sollen gefördert und bis 2030 weiterentwickelt werden. Durch diese werden die Mobilitätszahlen gesteigert und das internationale Profil der Universität gefördert. Dabei wird die Anzahl der Partnerschaften begrenzt, wodurch die Universität ihre internationale Sichtbarkeit und Reputation steigern möchte. Neben der gezielten Förderung neuer Partnerschaften, sollen bereits bestehende Partnerschaften auf ihre Nachhaltigkeit und Wechselseitigkeit überprüft werden. Auch soll eine Regional- bzw. Länderstrategie für die Partnerschaftsarbeit ausgearbeitet werden, welche traditionelle Zielregionen evaluiert und hinterfragt, sowie neue Zielregionen für Kooperationen auswählt. 

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier

 

Maßnahmen Zuständigkeit

Identifikation von strategischen Partnern durch intensiven Austausch während Delegationsreisen und Einladungen an die UG

Fachbereiche, Zentrum für Forschungsförderung und Transfer, International Office, Rektorat

gezielte Ansprache neuer englischsprachiger Partneruniversitäten (GB, Irland, Kanada, USA, Afrika, Indien, Japan) bzw. neuer Partneruniversitäten, mit denen auf Englisch kommuniziert werden kann

Rektorat, International Office

Aufbau eines Botschafter*innenteams für gezielt auszubauende Partnerschaften

Rektorat, International Office, Zentrum für Forschungsförderung und Transfer, Fachbereiche
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Die Kooperation mit Partneruniversitäten in Forschung, Lehre und Third Mission soll intensiviert werden.

Identifikation von strategischen Partnern durch intensiven Austausch während Delegationsreisen und Einladungen an die UG

Anpassung der Hochschulpartnerschaftsstrategie

Fachbereiche, ZFF, IO, Rektorat

2

Die Kenntnis zu Chancen der Hochschulpartnerschaften bei Universitätsangehörigen soll erhöht werden.

signifikante Verstärkung der internen und externen Kommunikation zu / mit den Partneruniversitäten und zu Fördermöglichkeiten in beide Richtungen (u.a. Ostpartnerschaften)

Durchführung von Veranstaltungen und Perspektivengespräche

(Hochschulkommunikation), IO, ZFF

3

Ein strukturierter Überblick über bestehende .Kooperationsbeziehungen fehlt.

systematisches Monitoring der Kooperationsaktivitäten mit den Partneruniversitäten (MoveOn, FIS)

Rektorat, IO, Fakultäten, FIS

4

Kooperationen mit Partneruniversitäten in Forschung, Lehre und Third Mission sollen intensiviert werden.

Aufbau eines Botschafter*innenteams für gezielt auszubauende Partnerschaften

Rektorat, IO, ZFF, Fachbereiche

5

Hochschulpartnerschaften sollen als Instrument genutzt werden, um Mobilität zu fördern.

Intensivierung gegenseitiger Studierendenmobilität über englischsprachige Studiengänge

Einrichtung von Joint Degree Programmen mit Partneruniversitäten

Rektorat, Fakultäten

6

Studierendenaustausch soll durch Partnerschaften im englischsprachigen Raum intensiviert werden bzw. mit Partneruniversitäten aufgebaut und intensiviert werden, mit denen auf Englisch kommuniziert werden kann.

gezielte Ansprache neuer englischsprachiger Partner (GB, Irland, Kanada, USA, Afrika, Indien, Japan) bzw. neuer Partneruniversitäten, mit denen auf Englisch kommuniziert werden kann

Rektorat, IO

7

Die UG sollte sich verstärkt auch in fachspezifischen internationalen Alumni-Netzwerken engagieren

Implementierung effektiver Partnerschaftspflege

regelmäßige Einladungen / Besuche auf Ebene der HS-Leitung und relevanter Verwaltungseinheiten

gegenseitige Infoveranstaltungen

thematischer Erfahrungsaustausch

Teilen von Stellenausschreibungen

IO, Rektorat, ZFF, Referat Personal

 

Mobilitätspolitik. Durch Aufenthalte an Hochschulen im Ausland können Wissenschaftler*innen, Künstler*innen und Studierende Erfahrungen sammeln, die sich auch positiv auf die Universität Greifswald auswirken können. Daher liegt hier besonders der Fokus darauf, mehr Hochschulangehörigen aus allen Bereichen Auslandsaufenthalte zu ermöglichen. Die neue Programmgeneration der EU-Mobilitätsprogramme unterstützt dies, indem mehr Hochschulangehörige diese Angebote nutzen. Auch die Anzahl internationaler Doktorand*innen, Gastwissenschaftler*innen und internationaler Austauschstudierender an der Universität Greifswald sollen gesteigert werden. Wissenschaftler*innen, Dozierende und Mitarbeitende sollen dabei auf umweltfreundliche Transportmittel zurückgreifen. Durch den Ausbau des Mobilitäts- und Anerkennungsmanagements sollen die Hürden für Auslandsaufenthalte verringert werden. Dazu zählen unter anderem regelmäßige Informationsveranstaltungen, digitale Immatrikulations- und Prüfungsverfahren für internationale Studierende und die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen.

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier
Maßnahmen Zuständigkeit

 Bereitstellung effektiver und gut sichtbarer Informationsangebote zu Austausch- und Fördermöglichkeiten für alle Statusgruppen

International Office, Fachkoordinator*innen

Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Implementierung von Blended Mobility- Formaten in der Lehre

Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission

Regelung der Vertretung, Entlastung und Anerkennung von Mobilität bei Lehrenden und Mitarbeitenden

International Office, Fakultäten, Referat Personal
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Die Möglichkeiten von Mobilität müssen für alle Statusgruppen sichtbar gemacht werden.

Bereitstellung effektiver und gut sichtbarer Informationsangebote zu Austausch- und Fördermöglichkeiten für alle Statusgruppen

Erfahrungsaustausch im Peer-to-Peer-Format

IO, Fachkoordinator*innen

2

Die Möglichkeiten zur Anrechnung von im Ausland erbrachter Leistungen müssen eruiert werden.

Initiierung eines universitätsweiten Verständigungsprozesses über die Kriterien der Anrechnungsfähigkeit im Ausland erbrachter Studienleistungen

 

3

Über neue Mobilitätsformate muss umfassend informiert werden

.

Information über und Aufbau von neuen Mobilitätsformaten wie etwa der Blended Mobility auch, aber nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes

 

4

Studierende müssen umfassend über Auslandssemester und ihre finanzielle und administrative Bewältigung informiert werden.

Information über und Bewerbung des Mehrwerts von Auslandsaufenthalten bei Studierenden, u.a.

Fördermöglichkeiten: Auslands-Bafög, Erasmus+

Aspekte der Studienorganisation: Beurlaubung während des Auslandssemesters

Anreize: möglichst weitreichende Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

 

5

Mitglieder der Universität sollen für das Dilemma zwischen Mobilität und Klimaschutz sensibilisiert werden.

Information über Grüne Mobilität und Nutzung umweltfreundlicher Transportmittel

vgl. https://eu.daad.de/programme-und- hochschulpolitik/erasmus-ab-2021/erasmusplus- green/de/78510-erasmusgreen–nachhaltigkeit-im- neuen-erasmus-programm/

 

6

Staff Mobility muss gefördert werden.

Regelung der Vertretung, Entlastung und Anerkennung bei Lehrenden und Mitarbeitenden

IO, Fakultäten, Referat Persona

7

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Blended Mobility Formate müssen geschaffen werden.

Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Implementierung von Blended Mobility– Formaten in der Lehre

Prüfungsausschussvorsitzende, Fakultäten, Studienkommission

8

Langfristig sollte die Anerkennung von im Ausland erbrachter Studienleistungen grundsätzlich geregelt sein.

grundsätzliche Regelung der Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen

 

9

Mobilitätsfenster sollen geschaffen werden, damit Studierende physische Mobilität ohne größere Umstrukturierung ihres Studiums und unter größtmöglicher Anrechnung auf ihr Studium in Greifswald realisieren können.

Verankerung von Mobilitätsfenstern und Wahlmodulen (= “Mobilitätsmodulen“) in den Rahmenprüfungsordnungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen

 

 

Sprachenpolitik. Mithilfe der Sprachenpolitik wird der Umgang mit Sprachen definiert, wobei der Fokus besonders auf der internationalen Sichtbarkeit, den Kernaufgaben der Universität und der Internationalisierung der Verwaltung liegt. Die Mehrsprachigkeit aller Hochschulangehörigen wird gefördert, indem die Universität Weiterbildungen für die Angestellten anbietet und Fremdsprachenkenntnisse als Einstellungskriterium berücksichtigt, sowie standardisierte sprachliche Zulassungsvoraussetzungen für Studierende definiert. Zudem wird die Mehrsprachigkeit durch die Sprach- und Literaturwissenschaften, sowie durch das Sprachenzentrum gefördert. Auch das Lehrangebot soll mehrsprachig ausgerichtet werden. Dabei sollen sprachpraktische Lehrveranstaltungen vorrangig durch muttersprachliche Lehrende durchgeführt werden und fachsprachliche Kurse fester Bestandteil des Curriculums werden. Für internationale Studierende und Wissenschaftler*innen werden zudem Deutschkurse angeboten. Die Bereiche Forschung, Lehre und Verwaltung sollen in der Außendarstellung durchgängig mehrsprachig vertreten sein. Hierfür soll zunächst der englischsprachige Webauftritt und die englischsprachige Präsenz durch andere Medien optimiert werden. Auch Verwaltungsdienstleistungen sollen auf Englisch möglich sein, weshalb möglichst viele Mitarbeitende der Verwaltung Englisch sprechen können sollten und Dokumente und Zertifikate auf Englisch verfügbar sein sollten. Außerdem soll der Campus auf Englisch navigierbar sein. 

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier

 

Maßnahmen Zuständigkeit

Sicherstellung von regelmäßigen sprachlichen Weiterbildungsangeboten

Sprachenzentrum, Graduiertenakademie

Entwicklung von Regularien für zweisprachige Dokumente/ Leistungsnachweise

Übersetzungskoordinator, evtl. externe Dienstleistungen

Ermittlung des Bedarfs an vorbereitenden und studienbegleitenden Deutschkursen für internationale Studierende und Wissenschaftler*innen und Entwicklung eines Konzepts zur Schaffung des entsprechenden (fachspezifischen) Angebots

Lektorat DaF/DaZ, International Office, Philosophische Fakultät, Rektorat
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Beratung und Information durch Mitarbeitende in der Verwaltung soll auch auf Englisch möglich sein.

Sicherstellung von regelmäßigen sprachlichen Weiterbildungsangeboten

Sprachenzentrum. Graduiertenakademie

2

Der Bedarf an (fachspezifischen) Deutschkursen muss ermittelt werden und ein Konzept entwickelt werden, das den Bedarfen der jeweiligen (fachspezifischen) Zielgruppen möglichst gerecht wird.

Ermittlung des Bedarfs an vorbereitenden und studienbegleitenden Deutschkursen für internationale Studierende und Wissenschaftler*innen und Entwicklung eines Konzepts zur Schaffung des entsprechenden (fachspezifischen) Angebots

Einrichtung von Sommerschulen zur gezielten Akquise internationaler Studierender

Lektorat DaF/DaZ, IO, Philosophische Fakultät, Rektorat

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3

Die Mehrsprachigkeit in der Verwaltung muss für alle potentiellen Kund*innen ersichtlich sein.

Kennzeichnung der Fremdsprachenkenntnisse der Mitarbeitenden in Verwaltung, Forschung und Lehre z.B. durch Icons, Symbole, Fahnen

 

4

Fremdsprachenkenntnisse aller Mitarbeitenden in Lehre, Forschung und Verwaltung sollen gestärkt und gefördert werden.

Einführung eines Anreiz- und Unterstützungssystems

Formulierung von Fremdsprachenkenntnissen als Einstellungskriterium

 

5

Verwaltungsdokumente und -vorschriften sollen auf Englisch verfügbar sein.

Entwicklung von Regularien für zweisprachige Dokumente/ Leistungsnachweise (Formulierung von Standards)

Entwicklung eines Glossars für Standardbegriffe

Übersetzungskoordinator, evtl. externe Dienstleistung

6

Leistungsnachweise sollen international anwendbar sein.

Bereitstellung von Leistungsnachweisen, Transkripts auch auf Englisch

Übersetzungskoordinator, evtl. externe Dienstleistung

7

Das Lehrangebot englischsprachiger/ anderssprachiger Lehre soll ausgebaut werden.

Schaffung von Anreizen für Lehrende zur Umstellung auf zweisprachige Lehre/ Integration zweisprachiger Elemente in die Lehre

8

Wissenschaftler*innen sollten in ihrer Publikationstätigkeit auf Englisch durch Schreibberatung und Korrekturservice unterstützt werden.

Etablierung und ggf. Verstetigung einer Schreibberatung für Wissenschaftler*innen

Einrichtung eines Korrekturservice für englischsprachige Texte für Universitätsmitglieder

9

Der gesamte Campus sollte auch auf Englisch navigierbar sein.

Ausbau der deutsch- und englischsprachigen (virtuellen) Kommunikation inklusive Dokumente und Beschilderungen

Übersetzungskoordinator, evtl. externe Dienstleistung

10

Die Internationalität des Campus sollte sichtbar gemacht werden.

Nominierung von Sprachbeauftragten in allen Bereichen der Verwaltung (v.a.in Bereichen mit Publikumsverkehr)

11

Das Lehrangebot in englischsprachiger/ anderssprachiger Lehre sollte sichtbar gemacht und Zugangsvoraussetzungen standardisiert werden.

Definition und Sichtbarmachung von vorausgesetzten Fremdsprachenkenntnissen für Studiengänge und Lehrveranstaltungen

Standardisierung von Zugangsvoraussetzungen

 

Internationalisierung@home. Dieses Projekt soll Studierenden die Möglichkeit geben, auch ohne einen Auslandsaufenthalt internationale und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln. Durch die zunehmende Internationalisierung der gesamten Universität werden zunehmend Begegnungsmöglichkeiten in den verschiedenen Bereichen zwischen Greifswalder*innen und internationalen Hochschulangehörigen geschaffen. Zudem wird die Begegnung durch Integrations- und Betreuungsmaßnahmen, wie zum Beispiel das Buddy-Programm, aktiv gefördert. Außerdem wird das bereits bestehende Internationale Begegnungszentrum (IBZ) umgestaltet, sodass es nicht nur als ein Zuhause für internationale Wissenschaftler*innen und deren Familien dient, sondern auch einen Ort zum Forschen sowie für soziale Integration, Beratung und Unterstützung darstellt.

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier

 

Maßnahmen Zuständigkeit

Festlegung von Kriterien zur Weiterentwicklung der Willkommenskultur an der UG

Prorektor*in für Personalentwicklung, Personalabteilung, International Office, Integrierte Qualitätssicherung

Etablierung des IBZ als Begegnungsstätte

Internationales Begegnungszentrum, International Office, Welcome Centre

Förderung der Sichtbarkeit von Greifswald als weltoffene und internationale Stadt in Zusammenarbeit von UG/UMG mit Stadt und Landkreis

International Office, Rektorat, Universitätsmedizin Greifswald, Stadt, Landkreis
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Die Greifswalder International Community soll fortlaufend gestärkt werden.

Förderung von Austausch zwischen deutschen und internationalen Mitgliedern der UG und Kontaktaufnahme zu lokalen Zentren und Initiativen

 

IBZ, IO, Welcome Centre, Wissenschaftler*innen, Greifswalder Forschungseinrichtungen

2

Die Willkommenskultur an der UG soll – auch für internationale Universitätsmitglieder – verbessert werden.

Festlegung von Kriterien zur Weiterentwicklung der Willkommenskultur an der UG

Prorektor*in für Personalentwicklung, Referat Personal, IO, IQS

3

Internationale Universitätsmitglieder sollen verstärkt auf Mitglieder an der UG aufmerksam gemacht werden, die ihre Interessen in den Gremien der UG vertreten können.

Etablierung von Begegnungsformaten zwischen internationalen Studierenden und ASTA / studentische Senator*innen

Etablierung von Begegnungsformaten zwischen internationalen Wissenschaftler*innen und Senator*innen ihrer Statusgruppen

 

4

Internationalisierung@Home soll mehr Anerkennung finden.

Schaffung von Anreizen für Engagement im Bereich Internationalisierung@Home

 

5

Internationalisierung@Home soll noch erlebbarer werden.

Angebot an regelmäßigen Veranstaltungen zum Austausch zwischen und unter deutschen und internationalen Mitgliedern der UG

IBZ, IO, Welcome Centre, Fakultäten

6

Die Kontakte zur lokalen und regionalen Politik sollen gestärkt werden, um gemeinsam das Bild von Greifswald als einer weltoffenen Stadt zu etablieren.

Förderung der Sichtbarkeit von Greifswald als weltoffener und internationaler Stadt in Zusammenarbeit von UG/UMG mit Stadt und Landkreis.

IO, Rektorat, UMG, Stadt, Landkreis

7

Die Greifswalder International Community soll einen beständigen Mittelpunkt erhalten, der die Aktivitäten der Gemeinschaft koordiniert.

Etablierung des IBZ als Begegnungsstätte

IBZ, IO, Welcome Centre

 

Internationalisierung der Verwaltung

Die Verwaltung soll internationaler ausgelegt werden, um so geeignete Rahmenbedingungen für internationale Wissenschaftler*innen und Studierende zu schaffen. Hierbei sind vor allem die Möglichkeit zur englischsprachigen Kommunikation mit den Mitarbeiter*innen der Verwaltung und leicht zugängliche, englischsprachige Informations- und Dienstleistungsangebote wichtig. Hierfür sollen interkulturelle und fremdsprachliche Kompetenzen der Mitarbeiter*innen, durch regelmäßige Weiterbildungen und den Ausbau der internationalen Erfahrungen, verbessert werden. Zudem soll es regelmäßige Befragungen der internationalen Hochschulangehörigen geben, um die Verwaltungsprozesse zunehmend zu verbessern.

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier

 

Maßnahmen Zuständigkeit

Entwicklung von Fragenkatalogen für Internationale Hochschulmitglieder/ Befragung/ Auswertung (Feedback-Kultur)

International Office in Zusammenarbeit mit der Integrierten Qualitätssicherung

Etablierung einer verbesserten Kommunikation und zeitliche Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots (sprachlich/ interkulturell)

International Office, Referatsleiter*innen, Dezernatsleiter*innen, Rektorat

Aufbau von E-Learning Sprachkursen für Mitarbeiter*innen

Sprachenzentrum
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Die Internationalisierung der Verwaltung kann nur dadurch zielgruppenorientiert vorangetrieben werden, dass Vertreter*innen der Zielgruppe ihre Bedarfe und Erfahrungen mitteilen.

Entwicklung von Fragenkatalogen für Internationale Hochschulmitglieder/ Befragung/ Auswertung (Feedback-Kultur)

IO in Zusammenarbeit mit IQS

2

Die Verwaltung bedarf spezifischer Kriterien, um den Grad der Internationalisierung zu beschreiben.

Entwicklung von Kriterien zur Feststellung des Grads der Internationalisierung der Verwaltung

 

3

Mitarbeiter*innen der Verwaltung sollen vermehrt an Weiterbildungsangeboten vor Ort teilnehmen können.

Etablierung einer verbesserten Kommunikation und zeitlichen Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots (sprachlich/ interkulturell)


IO, Referatsleiter*innen,

Dezernatsleiter*innen, Rektorat

4

Für Mitarbeiter*innen der Verwaltung sollen auch verstärkt die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um an Staff Exchange teilzunehmen.

Ausbau der Teilnahme am internationalen Staff Exchange

 

5

Auch für Mitarbeiter*innen der Verwaltung sollen Anreizsysteme und Anerkennungsmöglichkeiten für ihr Engagement im Bereich der Internationalisierung geschaffen werden.

Einrichtung von Mechanismen für die Anerkennung von Maßnahmen im Bereich der Internationalisierung, Incentivierung

 

 

Digitalisierung als strategisches Instrument der Internationalisierung

Digitale Mittel haben eine große Reichweite, die sich die Universität in allen Bereichen zunutze machen möchte und so die internationale Sichtbarkeit steigern kann. Digitalisierung kann für digitale Kommunikationsplattformen, zur Außendarstellung von Forschungsprojekten und -ergebnissen oder für digitale und hybride Lehre genutzt werden. Digitale und hybride Lehrformate sollen zudem ortsunabhängige interkulturelle Erfahrungen ermöglichen und können, wenn es sich anbietet, ebenfalls mehrsprachig angeboten werden. Auch Verwaltungsprozesse sollen zunehmend digitalisiert werden, wobei auch immer auf Datenschutz geachtet werden muss.

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier

 

Maßnahmen Zuständigkeit

Einrichtung eines digitalen Informationsportals und virtueller Campustouren für internationale Gäste (Website/App)

Hochschul-Marketing, Studierendenmarketing, Universitätsrechenzentrum

Ausbau der digitalen Betreuungsprogramme für Studierende und Gastwissenschaftler*innen

International Office, Internationales Begegnungszentrum

Steigerung des Anteils internationaler Gastdozent*innen durch digitale Lehrformate/ Gastvorträge

Fakultäten, Bereich Digitale Lehre
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog

 

Handlungsbedarf Maßnahme Zuständigkeit
1

Die Willkommenskultur soll zeitgemäß digital gefördert werden.

Einrichtung eines digitalen Informationsportals und virtueller Campustouren für internationale Gäste (Website/ App)

Bedarfsermittlung,welcher Informationsbedarf seitens internationaler Gäste besteht

Entwicklung von Webseiten und App

HS-Marketing, Studierendenmarketing, URZ

2

Interkulturelle Kompetenz und sozialer Anschluss sollen gefördert werden.

Ausbau der digitalen Betreuungsprogramme für Studierende und Gastwissenschaftler*innen

Zusammenführung von Kolleg*innen aus Partnerhochschulen für inhaltlichen Austausch

bereits im Vorfeld Festlegung von Betreuenden vor Ort im Institut bestimmen, sodass bereits digital ein erstes Kennenlernen ermöglicht wird

IO, IBZ

3

Die englische Sprachkompetenz von Mitarbeiter*innen soll durch digitale Formate erhöht werden.

Aufbau von E-Learning-Sprachkursen für Mitarbeiter*innen

zusätzlich zum analogen Angebot Entwicklung von Selbstlernkursen mit Unterstützung von eTutor*innen

Sprachenzentrum

unterstützend für technische Umsetzung, Ausbildung von eTutor*innen: Digitale Lehre

4
page23image3519652912Die internationale Attraktivität/Sichtbarkeit der UG als Arbeitgeberin/Forschungsinstitution soll gesteigert werden. Gleichzeitig ermöglicht dies Studierenden Blended Mobility, da sie auch an der Heimatuniversität in International Classrooms internationale Erfahrungen sammeln und interkulturelle Kompetenzen erwerben.

Steigerung des Anteils internationaler Gastdozent*innen durch digitale Lehrformate/Gastvorträge

Nutzung von Social Media (Twitter, LinkedIn etc.) für die  Rekrutierung von internationalen Gästen und die eigene Darstellung von Lehr- und Forschungsprojekten im internationalen Raum

Fakultäten/Institute, Bereich Digitale Lehre

5

International ausgerichtete hybride und digitale Lehr- und Lehrformate sollen verfügbar gemacht und ein digitaler Campus (Virtueller Campus Ostseeraum) etabliert werden.

Aufbau eines digitalen Campus
–> Informationsplattform, auf der sämtliche internationale Veranstaltungen gelistet sind

IO, Zuarbeit durch Fakultäten und Institute

6

Internationale (Erasmus-)Studierende sollen in die E- Verwaltung aufgenommen werden und damit über denselben Zugang zur Administration ihrer Prüfungsdaten haben.

Einbindung internationaler Studierender in das digitale Campus-Managementsystem (CMS): digitales Prüfungsmanagement, stärkere Standardisierung von Prüfungsformen, Zugang zu Onlineformularen

E-Verwaltung, Prüfungsamt, IO

 

Monitoring und Steuerung

Die Umsetzung der Internationalisierungsstrategie soll stetig überwacht und die Maßnahmen sollen gegebenenfalls laufend angepasst werden. Dies wird von Gremien der Universität und der Fakultäten übernommen, die wiederum von externen Personen begleitet werden. Bei den externen Personen soll es sich überwiegend um Vertreter*innen von geeigneten Institutionen wie dem Verbund Norddeutscher Universitäten handeln. Zur Überwachung wird der HSI-Monitor zur Rate gezogen, welcher Profildaten zur Hochschulinternationalität aus Daten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH), der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zusammenstellt. Durch das Monitoring sollen weitere Maßnahmen abgeleitet werden und Anreizsysteme geschaffen werden, damit die Internationalisierung fortgeführt wird. Die Hochschulöffentlichkeit und die Gremien sollen regelmäßig über die Monitoring-Ergebnisse und über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden.

Konkrete Maßnahmen aus dem Handlungspapier

 

Maßnahmen Zuständigkeit

Definition der für die UG maßgeblichen Indikatoren für die Internationalität (HSI- Monitor/universitätsspezifisch

Rektorat, Fakultätsleitungen

Etablierung von Formaten zur kontinuierlichen Beratung durch externe Critical Friends

Rektorat

jährliche Aufbereitung der Profildaten aus HSI- Monitor und hochschulspezifischer Indikatoren für die Erörterung durch Beirat, Rektorat, Dienstberatung, Senat und Hochschulöffentlichkeit

International Office, Zentrum für Forschungsförderung und Transfer, Integrierte Qualitätssicherung
Mögliche Handlungsbedarfe und Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog
Maßnahme Zuständigkeit
1

Definition der für die UG maßgeblichen Indikatoren für die Internationalität (HSI-Monitor/ universitätsspezifisch)

Rektorat, Fakultätsleitungen

2

Etablierung von Fromaten zur kontinuierlichen Beratung durch externe Critical Friends

Rektorat

3

Abgleich/Synchronisierung der relevanten Datenbanken (MoveOn, FIS etc.)

IQS, ZFF, IO

4

Einrichtung regelmäßiger verbindlicher Abfrage- und Berichtsverfahren

5

Erprobung von Fördermaßnahmen und Anreizsystemen

Rektorat, Fakultätsleitungen

6

Festlegung der dezentralen Verantwortlichkeiten und Teilstrategien für die Internationalisierung

Rektorat, Fakultätsleitungen

7

Entwicklung von Fördermaßnahmen und Anreizsystemen: Abschluss entsprechender Zielvereinbarungen mit den Fakultäten

Rektorat, Fakultätsleitungen

8

Review von Fördermaßnahmen und Anreizsystemen: Abschluss entsprechender Zielvereinbarungen mit den Fakultäten

Rektorat, Fakultätsleitungen

9

HRK-(Re-)Audit Internationalisierung 2026

Rektorat
10

jährliche Aufbereitung der Profildaten aus HIS-Monitor und hochschulspezifischer Indikatoren für die Erörterung durch

IO, ZFF, IQS

 

Beitragsbild: Alexandr Podvalny auf Unsplash

Digitale Prüfungsformate werden in die RPO aufgenommen – Chancen und Probleme

Digitale Prüfungsformate werden in die RPO aufgenommen – Chancen und Probleme

In der Senatssitzung am 16. März 2022 hat der Senat über eine Änderung der Rahmenprüfungsordnung (RPO) beraten und abgestimmt – mit der hochschulöffentlichen Bekanntmachung am 26. April 2022 ist die geänderte RPO in Kraft getreten. Hauptsächlich sieht die Änderung eine feste Implementierung digitaler Prüfungsformate in die RPO vor. Damit sind diese nicht auf die Pandemiezeit beschränkt, sondern können grundsätzlich durchgeführt werden. Allerdings gibt es insbesondere bei den Ausführungsmöglichkeiten digitaler Prüfungen unterschiedliche Vorstellungen zwischen den studentischen Senator*innen, den anderen Statusgruppen und dem Datenschutz.

In dem bereits erschienen Artikel “LHG-Novellierung und Online-Prüfungen: Teil 2 – How to digitale Prüfungsphase” stellten wir die Verordnungen zu den neuen digitalen Prüfungen vor, welche damals noch in einer Ergänzungssatzung vorlagen. Mit der letzten Senatssitzung wurde das Thema digitale Prüfung komplett in die offizielle Rahmenprüfungsordnung der Uni aufgenommen. Dabei wurden auch Anmerkungen des Landesdatenschutzbeauftragten sowie der studentischen Senator*innen diskutiert und teilweise mitberücksichtigt.

Das Wichtigste ist dabei die Freiwilligkeit für die Studierenden. Wenn eine digitale Prüfung angeboten wird, muss auch, außer in Fällen höherer Gewalt (z.B. einer Pandemie), die Möglichkeit einer Präsenzprüfung gegeben sein. Ein weiterer Streitpunkt war die Menge und Ausführung an Aufsichtsoptionen während einer digitalen Prüfung. Grundsätzlich sollen die Prüfungen, auch die digitale Variante, an der Universität durchgeführt werden. Deswegen kann auch nur in speziell geregelten Fällen eine Fernprüfung abgelegt werden.

Zusammengefasst sieht die neue RPO folgende Möglichkeiten vor:

  • digitale mündliche Prüfungen via Videokonferenz, wenn die prüfende Person nicht an der Universität zur Verfügung steht
  • Einführung von Open-Book-Klausuren auf eigenen Geräten unter Abgabe einer Erklärung, dass alles persönlich angefertigt wurde
  • digitale Klausuren in der Universität
  • neue Prüfungs(teil)formate: Präsentation, Gespräch, mehrere über das Semester verteilte Leistungsnachweise bei praktischen Modulen
  • auf Antrag von Studierenden ist, solange Chancengleichheit gewahrt bleibt, eine Fernprüfung möglich, allerdings unter Bild- und Tonaufsicht
  • Grundlage der Datenverarbeitung
  • Prozedere der Authentifizierung, Prüfungsmodalitäten (z.B. Bereitstellung von benötigter Hard- und Software), Vorgehen bei technischen Störungen, Erreichbarkeit von Aufsichtspersonen

Die genauen Änderungen sind in der neuen Rahmenprüfungsordnung nachzulesen. Nachfolgend gibt es eine erweiterte Zusammenfassung der neu eingefügten oder veränderten Paragraphen:

§2a Durchführung von Prüfungen in Fällen höherer Gewalt

(1a) Schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen können als Digitalprüfung angeboten werden. Dabei ist die Teilnahme für Studierende freiwillig. Die Zustimmung wird an die Prüfungsanmeldung gekoppelt.
Die Prüfungen können an eigenen oder universitären Geräten durchgeführt werden. Lediglich bei einem Übersteigen der Nachfrage gegenüber dem Angebot für universitäre Geräte gibt es eine Priorisierung.

§19 Mündliche Prüfungen

(6) Sollte die prüfende Person aus dienstlichen oder persönlichen (§38 Abs. 2) Gründen an einem anderen Ort sein, kann eine mündliche Prüfung auch in Form einer Videokonferenz abgenommen werden. Auch hier gilt, dass eine Alternativprüfung im gleichen Prüfungszeitraum vor Ort angeboten wird, allerdings nicht zwingend beim gleichen Prüfer.
Spätestens sechs Wochen vor dem Prüftermin ist über die Möglichkeit zu informieren und zwei Wochen vorher dem Prüfungsamt die Entscheidung mitzuteilen. Die Videokonferenz wird für die geprüfte Person in einem Raum der Universität abgehalten. Sollten weder Prüfer*in noch Beisitzer*in vor Ort sein, wird eine weitere Person zur Aufsicht gestellt.

§20 Klausuren

(2) Neben allen bisherigen Formaten können Klausuren ohne Beschränkung der Hilfsmittel (Open-Book-Klausuren) sowie digitale Klausuren in Universitätsräumen angeboten werden.

§20a Open-Book-Distanzprüfungen

OBD-Prüfungen werden ohne Beschränkung der Hilfsmittel auf eigenen Geräten durchgeführt. Dabei gibt es eine zeitliche Beschränkung auf maximal 3 Stunden. Die Studierenden müssen zusätzliche eine Erklärung abgeben, dass die Prüfung selbstständig bearbeitet und keine nicht angegebenen Hilfsmittel/Quellen genutzt wurden. Außerdem muss eine elektronische Kopie für eine Überprüfung mithilfe einer Plagiatssoftware zur Verfügung gestellt werden.

§22 Sonstige Prüfungsleistungen

(7) Für praktische Module können Modulprüfungen aus mehreren (max. 12) über das Semester verteilten Leistungsnachweisen bestehen. Hierbei wird unter Nutzung verschiedener Dateiformate und Medienprodukte ein Arbeits-/Lernprozess bzw. Fortschritt von Kenntnissen/Fähigkeiten nachgewiesen. Dabei entscheiden die Prüfenden über die Ausgestaltung. Es ist möglich, eine (digitale) Lernmappe zu verlangen.
(8) Eine Präsentation besteht aus dem Präsentieren von Themen, Arbeiten oder Ergebnissen in einem bestimmten zeitlichen und technischen Rahmen.
(9) Für ein Gespräch wird mit einer nicht prüfenden Person ein Dialog geführt, sodass das Ausmaß eines bestimmten Qualifikationsziels gezeigt wird.

§22a Elektronische Prüfungen auf Antrag der*des Studierenden

(1) Studierende können die Ablegung einer elektronischen Prüfung außerhalb der Uni beantragen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Dazu ist die Zustimmung aller Prüfenden und die Wahrung der Chancengleichheit notwendig. Der Antrag muss beim ZPA und dem Prüfungsausschuss innerhalb der Anmeldefrist eingereicht werden.
(2) Während der Fernklausur ist keine weitere Person im Raum gestattet. Die Kamera und das Mikrofon sind zu aktivieren und eine akustische und optische Überwachung zu dulden. Dabei muss die zu prüfende Person, soweit zur Aufsicht nötig, vollständig im Kamerabild erfasst werden.
(3) Die Aufsichtsperson der Uni für die Videoaufsicht muss für die Studierenden erkennbar sein.
(4) Die Aufzeichnung der Prüfung ist unzulässig.
(5) Durch die Aufsichtsperson muss ein Protokoll mit dem Namen der Aufsichtsperson, den teilnehmenden Studierenden, Beginn/Ende der Prüfung und besonderen Vorkommnissen, insb. technischen Störungen, geführt werden.
(6) Bei mündlichen oder praktischen Fernprüfungen wird ein Prüfungsgespräch via Videokonferenz geführt. Dies kann als Einzel- oder Gruppenprüfung erfolgen und ein Referat oder eine Präsentation beinhalten.
(7) Bei Täuschungsverdacht kann die Aufsichts-/Prüfperson die Prüfung unterbrechen und die betroffene Person hat die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären. Dies kann auch durch entsprechende Ausrichtung der Kamera stattfinden. Bei Verweigerung kann die Prüfungsleistung mit “nicht ausreichend” (5,0) gewertet werden.

§26a Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

In diesem Paragraphen werden die den Datenschutz betreffenden Situationen beschrieben. Aufgrund der Länge hier nur eine Übersicht über die übergeordneten Situationen.

(1) mögliche Gründe für personenbezogene Datenverarbeitung
(2) Informationen für betroffene Studierende in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form
(3) die Universität stellt die DSGVO sicher
(4) Gründe für gesonderte Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO
(5) Voraussetzungen für Programme, Lernmanagementsysteme, Prüfungsplattformen, Videokonferenzsysteme und andere technische Hilfsmittel
(6) Der Einsatz von Software zur Messung von Aufmerksamkeit, Augen-, Kopf- oder Körperbewegungen und anderen biometrischen Auswertungen ist unzulässig.

§26b Authentifizierung

(1) Vor Prüfungsbeginn müssen sich Studierende mit Hilfe eines Lichtbildausweises oder anderen Authentifizierungsmaßnahmen in Echtzeit, ohne Unterbrechung und bei ausreichender Bild- und Tonqualität ausweisen. Dies darf nur der Aufsichts-/prüfenden Person zugänglich sein.
(2) Dies darf nicht gespeichert werden.

§26c Prüfungsmodalitäten

(1) Prüfungsrelevante Technik, Ausstattung und Räumlichkeit müssen vor der Prüfung getestet werden dürfen.
(2) Bei spezifischer Hardware und/oder Software, die nicht frei verfügbar oder nicht zumutbar erwerbbar ist, muss die Universität diese zur Verfügung stellen.

§26d Technische Störungen

(1) Bei nicht-geringfügigen Störungen wird die Prüfungsleistung vorzeitig beendet und nicht gewertet.
(2) Bei vorübergehenden Störungen wird die Prüfung nach Behebung fortgesetzt. Bei wiederholten oder andauernden Störungen wird die Prüfung wiederholt. Bei technischen Störungen nach einem wesentlichen Teil der Prüfungszeit kann diese fernmündlich ohne Videokonferenz beendet werden.
Die Beurteilung des Sachverhalts liegt bei den Prüfenden.
(3) Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Störungen oder Überprüfung im Vorfeld der Prüfung durch Studierende kann die Prüfung mit “nicht bestanden” gewertet werden.

§26e Erreichbarkeit einer Ansprechperson

Während der digitalen Prüfung soll eine zuständige Person (Prüfende oder anderweitig qualifiziert) für die Studierenden
telefonisch erreichbar sein.

§55 Aufbewahrung bzw. Speicherung von Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Prüfungsleistungen sind nach 5 Jahren zu vernichten bzw. zu löschen.
(2) Studienleistungen sind nach 2 Jahren zu vernichten bzw. zu löschen.

Beitragsbild by StartupStockPhotos from Pixabay

Unterm Dach 33: Ende unterm Dach

Unterm Dach 33: Ende unterm Dach

Hier kommt ihr zur dreiunddreißigsten Folge

Herbst 2020: Die zweite Coronawelle steht kurz bevor. Alle Puzzle sind durchgepuzzelt und Masken sind genäht, da muss eine neue Beschäftigung her. Podcasts sprießen wie Pilze aus dem Boden. Also müssen wir natürlich auch einen machen. Am 26. Oktober geht unsere erste Folge von Unterm Dach, damals noch in Zusammenarbeit mit dem Radio 98eins, online. In den folgenden anderthalb Jahren interviewen wir uns einmal quer durch die Hochschule. Beginnend mit diversen Größen der studentischen Hochschulpolitik über fast alle Mitglieder des Rektorats bis hin zu den Fachschaftsräten – wir hatten jede*n vor dem Mikrophon. Und auch wenn ein großer Teil dieser Gespräche via digitaler Kommunikationswege geführt werden musste, war es immer wieder eine Freude, neue Perspektiven auf die Universität und die Hochschulpolitik zu bekommen. Vielen Dank an alle Gäste für die tollen Gespräche!

Und ein Ende ist auch immer ein neuer Anfang. Mit Robert und dem neuen Podcast moritz.uncut werden zukünftig Interviewgespräche veröffentlicht, die ursprünglich für das moritz.magazin oder den webmoritz. geführt wurden, aber dort aufgrund des beschränkten Platzes nicht in voller Länge erscheinen können. Hier wird es eine noch deutlich stärkere Themenvielfalt geben. Lasst euch überraschen!

Abstimmungs- und Anwesenheitslisten

Ihr habt Fragen oder Anregungen? Dann schreibt uns einfach einen Kommentar oder eine Mail an: web-podcast@moritz-medien.de

Beitragsbild: Jonas Meyerhof

Vorläufige Ergebnisse der akademischen Gremienwahlen 2022

Vorläufige Ergebnisse der akademischen Gremienwahlen 2022

Wieder einmal geht eine Wahlwoche an unserer Uni zu Ende, die erste mit einer digitalen Wahl. Tagelang sind Server und Wahlhelfer*innen heiß gelaufen, um eure vielen Stimmen zusammenzuzählen und auszuwerten, doch jetzt ist das Warten endlich vorbei. In diesem Artikel findet ihr die Ergebnisse für den Senat und die Fakultätsräte.

Die hier aufgeführten Zahlen und Daten sind vorläufig und entsprechen nicht dem amtlichen Endergebnis der akademischen Gremienwahlen 2022. Sämtliche Daten sind in der Wahlergebnisbekanntmachung der Universität zu finden.

SENAT

In diesem Jahr sind in der Gruppe der Studierenden drei Listen zur Wahl angetreten:

Progressiv-Ökologische Liste (PÖL)
Liberale Liste (LL)
Solidarische Universität (SU)

Die Ergebnisse für die anderen Statusgruppen könnt ihr bei der Universität einsehen.

Insgesamt wurden in diesem Jahr 39 Bewerber*innen aus der Gruppe der Studierenden (vgl. 2021: 50, 2020: 66, 2019: 80) zu den Gremienwahlen für den akademischen Senat zugelassen. Die Wahlbeteiligung fiel in diesem Jahr mit 17% deutlich besser aus, als in den letzten Jahren (vgl. 2021: 6,2%, 2020: 11,24%, 2019: 11,4 %). Das heißt, 1583 von 9290 Wahlberechtigten haben von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.

103 Stimmzettel waren außerdem ungültig.

Im Folgenden sind die Stimmenzahlen der Listen und deren Verteilung sowie die Studierenden, die in den akademischen Senat einziehen, aufgeführt:

ListeStimmenPlätze im Senat
SOLIDARISCHE UNIVERSITÄT (SoliUni) 62766
Liberale Liste22692
Progressiv-Ökologische Liste46324

NameStimmen
Charlotte Emila Sigel (UMG; PÖL)900
Hannah Wagner-Gillen (UMG; PÖL)836
Anna Kunow (UMG; SU)707
Melissa Céline Seidel (MNF; PÖL)667
Fenja Neumann (MNF; PÖL)655
Hennis Herbst (PHF; SU)638
Jada Ladu (PHF; SU)532
Susanne Schmidt (UMG; LL)518
Anna-Marie Coers (UMG; SU)489
Felix Willer (PHF; SU)417
Laura Schirrmeister (PHF; SU)365
Lia Grahl (PHF; LL)336

Alle anderen Kandidierenden der Progressiv-Ökologischen Liste, der Liberalen Liste und der Solidarischen Universität als Vertretung.

Engerer Senat:

Anna Kunow (UMG; SU), Hennis Herbst (PHF; SU), Susanne Schmidt (UMG; LL), Charlotte Emilia Sigel (UMG; PÖL)

Sämtliche Angaben ohne Gewähr.

Auf der nächsten Seite folgen die Fakultätsräte.