von Marco Wagner | 23.02.2012
Der Studierendenschaft wurden in der Vergangenheit insgesamt 254.000 Euro übertragen, die durch bis 2008 unrechtmäßig eingezogene Rückmeldegebühren entstanden sind und von den Studierenden im Fristzeitraum, als das Geld zurück gefordert werden konnte, abgerufen wurden. Der Allgemeine Studierendenausschuss möchte nun „fair“ und „sinnvoll“ die Gelder verteilen. Vorgesehen sind sie für die Bereiche „Hochschulsport“ und „studentische Kultur“. (mehr …)
von moritz.magazin | 11.04.2010
Nach Änderung des Landeshochschulgesetzes (LHG) erhebt die Universität eine Rückmeldegebühr von sechs Euro und erhöht die Einschreibegebühr um einen Euro.
Der Protest war nicht groß und im Grunde nur von sowieso sehr aktiven Hochschulpolitikern getragen, aber er war da. Als die Universitätsverwaltung 2005 eine Rückmeldegebühr von zehn Euro einführte, hat Simon Sieweke (ehemaliger AStA-Vorsitzender, Senator und StuPist) stellvertretend für die Studierendenschaft dagegen geklagt, und im März 2008 recht bekommen. (mehr …)
von Julia | 21.01.2009
Die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2009 läuft seit dieser Woche und endet am 13. Februar. Bis dahin muss die Rückmeldegebühr von 40,50 € auf das Konto der Universität überwiesen worden sein. In der Nachfrist (14.02 bis 24.03) wird eine zusätzliche Gebühr von 10 € fällig.
Bei der Überweisung muss die Matrikelnummer und das Semester (WS oder SS) angegeben werden – am Besten man verwendet den Vordruck, der der aktuellen Studienbescheinigung beilag. Eine erfolgreiche Rückmeldung wird durch die Zusendung der neuen Studienbescheinigung bestätigt.
Weiterführende Links der Uni:
von Arik Platzek | 05.09.2008
Bisher sind etwa 6000 Anträge auf Rückerstattung der rechtswidrigen Verwaltungsgebühr, die in den letzten Semestern erhoben wurde, eingegangen. Dies teilte der Leiter des Studierendensekretariates, Bernd Ebert, dem webMoritz auf Nachfrage mit.
Davon wurden bisher rund 1500 Anträge bearbeitet. Am 4. September 2008 lag der Bearbeitungsstand bei den Anträgen, die am 18. Juli 2008 eingegangen sind.
Zu beachten ist, dass es nicht für jeden Studenten seit Einführung der Verwaltungsgebühr zehn Euro pro Semester zurückgibt. Denn die zehn Euro im ersten Semester gelten als Einschreibegebühr, welche vor Gericht nicht gekippt wurde. Diese wird entsprechend derzeit nicht zurückerstattet. Es werden also nur für jede Rückmeldung seit Einführung der Verwaltungsgebühr zehn Euro zurückerstattet.
Übrigens: Unter den bisher bearbeiteten Anträgen gab es bislang 62 Verzichtserklärungen.
Tipp: Die Universität hat aufgrund der vielen Unklarheiten jetzt eine Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Rückmeldegeühr veröffentlicht.
von Jabbusch | 08.08.2008
Wie schon hier angekündigt zahlt die Universität nun die unrechtmäßig erhobenen Verwaltungsgebühren zurück. Im Uni-Forum fanden sich vor kurzem die ersten erfreuten Erfahrungsberichte. Und auch ich persönlich wurde inzwischen mit einem Transfer beglückt:
An der Stelle ist es wohl angebracht dem Kläger Simon Sieweke,
sowie dem AStA ganz allgemein einmal z
u danken.

Übrigens: Der AStA bereitet derzeit eine neue Klage gegen die Universität vor, weil diese noch immer eine Immatrikulationsgebühr von 10 Euro erhebt, die ebenfalls durch kein Landesgesetz gedeckt ist. Sie wurde vom Verwaltungsgericht nur deshalb nicht gekippt, weil die Immatrikulation des Klägers bereits zu lange zurück lag.
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