Bisher sind etwa 6000 Anträge auf Rückerstattung der rechtswidrigen Verwaltungsgebühr, die in den letzten Semestern erhoben wurde, eingegangen. Dies teilte der Leiter des Studierendensekretariates, Bernd Ebert, dem webMoritz auf Nachfrage  mit.

Davon wurden bisher rund 1500 Anträge bearbeitet. Am 4. September 2008 lag der Bearbeitungsstand bei  den Anträgen, die am 18. Juli 2008 eingegangen sind.

Zu beachten ist, dass es nicht für jeden Studenten seit Einführung der Verwaltungsgebühr zehn Euro pro Semester zurückgibt. Denn die zehn Euro im ersten Semester gelten als Einschreibegebühr, welche vor Gericht nicht gekippt wurde. Diese wird entsprechend derzeit nicht zurückerstattet. Es werden also nur für jede Rückmeldung seit Einführung der Verwaltungsgebühr zehn Euro zurückerstattet.

Übrigens: Unter den bisher bearbeiteten Anträgen gab es bislang 62 Verzichtserklärungen.

Tipp: Die Universität hat aufgrund der vielen Unklarheiten jetzt eine Liste mit den wichtigsten  Fragen und Antworten zur Rückmeldegeühr veröffentlicht.