Wie schon hier angekündigt zahlt die Universität nun die unrechtmäßig erhobenen Verwaltungsgebühren zurück. Im Uni-Forum fanden sich vor kurzem die ersten erfreuten Erfahrungsberichte. Und auch ich persönlich wurde inzwischen mit einem Transfer beglückt:

An der Stelle ist es wohl angebracht dem Kläger Simon Sieweke,

sowie dem AStA ganz allgemein einmal z

u danken.

Übrigens: Der AStA bereitet derzeit eine neue Klage gegen die Universität vor, weil diese noch immer eine Immatrikulationsgebühr von 10 Euro erhebt, die ebenfalls durch kein Landesgesetz gedeckt ist. Sie wurde vom Verwaltungsgericht nur deshalb nicht gekippt, weil die Immatrikulation des Klägers bereits zu lange zurück lag.

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