Greifswald als Risikogebiet – Was bedeutet das jetzt für uns?

Greifswald als Risikogebiet – Was bedeutet das jetzt für uns?

Seit letztem Mittwoch (28.10.2020) gilt auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald als erster Kreis in Mecklenburg-Vorpommern als Risikogebiet. Am Mittwoch wurde hier ein 7-Tage-Inzidenzwert von 52,8 erreicht, inzwischen ist ein erneuter Anstieg auf 67,5 zu verzeichnen (Stand 01.11.2020). Diese Zahl sagt aus, wie viele von 100.000 Personen sich innerhalb einer Woche in unserem Landkreis mit dem Coronavirus infiziert haben. Ist die Schwelle von 50 Fällen überschritten, wird die Region als Risikogebiet eingestuft und infolgedessen werden strengere Regeln zur Eindämmung der Pandemie verhängt. Was genau bedeutet das für uns in Greifswald und unser Uni-Leben aktuell?

aktualisiert am 03.11.2020 um 11:45 Uhr

Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern

Ab dem heutigen Montag, dem 02.11.2020, gilt eine Kontaktbeschränkung. Das heißt, in der Öffentlichkeit darf sich nur noch mit Personen aus dem eigenem und höchstens einem weiteren Haushalt aufgehalten und die Gesamtanzahl von zehn Personen nicht überschritten werden. Die Maskenpflicht wird außerdem ausgeweitet: In Einkaufcentern, auf Märkten und auf belebten Plätzen wie in der Langen Straße ist nun auch ein Mundschutz zu tragen. Der Weihnachtsmarkt wurde übrigens bereits abgesagt.

Der Gastronomiebetrieb wird ebenfalls stark heruntergefahren. Das bedeutet, Restaurants, Cafés und Bars dürfen ausschließlich Speisen zum Mitnehmen ausgeben oder liefern.

Auch Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Theater-, Kino- oder Museumsbesuche sind erst mal nicht mehr möglich. Gleiches gilt für Schwimmbäder und Fitnessstudios. Auch die Stadtbibliothek muss schließen.

Die Geschäfte sollen unter bestimmen Hygieneauflagen geöffnet bleiben. Es darf sich beispielsweise nicht mehr als ein*e Kund*in auf 10 qm Verkaufsfläche aufhalten und natürlich ist eine Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin obligatorisch.

Zudem gilt in ganz M-V ein Tourismusstop, durch den touristische Betriebe wie Hotels keine Urlaubsgäst*innen mehr annehmen dürfen. Die Einreise in das Bundesland ist nur für Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern gestattet (oder Personen, die einen Vertrag über mindestens sechs Monate mit einer Ferienwohnungsvermietung etc. geschlossen haben oder einen Kleingarten besitzen). Das heißt, auch private Reisen und Verwandtenbesuche sollen eingeschränkt werden, solange keine Dringlichkeit besteht. Dabei sollte sich außerdem auf die Kernfamilie beschränkt werden.

Das Stadthaus ist übrigens weiterhin für dringende Angelegenheiten geöffnet, es wird aber um eine Online-Terminvergabe gebeten. Ebenso bleiben Kitas und Schulen vorerst geöffnet.

Schutzmaßnahmen an der Uni

Die Rektorin hat in ihrer Mail vom 02.11.2020 um 14:24 Uhr die aktuellen Corona-Auflagen bekanntgegeben, die zunächst bis zum 30.11.2020 gelten sollen, aber ständig auf ihre Notwendigkeit hin geprüft werden!

Auch weiterhin sind Mund-Nasen-Bedeckungen in allen Unigebäuden zu tragen, auch am Arbeitsplatz (ausgenommen sind Einzelbüros), bei Veranstaltungen oder zum Beispiel in der Bibliothek.
Lehrveranstaltungen und Prüfungen sollen wie bisher, falls möglich, digital stattfinden. Ausnahmen gelten in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden für Studierende im ersten Semester, für Studierende der Medizinischen Fakultät, für Studierende, deren Veranstaltungen spezielle Labor- oder Arbeitsräume erfordern und für Veranstaltungen, bei denen die Lehr-/Lernziele digital nicht erreicht werden können. Voraussetzung ist jedoch jeweils, dass die Hygienevorschriften des RKI eingehalten werden können. Überprüft also regelmäßig euren E-Mail-Account, denn es kann sein, dass Dozierende ihre Veranstaltungen von der Präsenz im Hörsaal auf digitale Formate verlegen müssen und euch kurzfristig informieren!

Die Nutzung der Lesesäle und Aufenthaltsbereiche der Hochschulbibliotheken und -archive ist ab sofort nur noch für Studierende zur Prüfungsvorbereitung und zur Arbeit an Abschlussarbeiten gestattet.

Mensen und Cafeterien bieten ab jetzt nur noch einen Außer-Haus-Verkauf an. Ihr könnt also in der Mensa am Beitzplatz und am Loeffler-Campus nun die Mensa-to-go nutzen. Nur die Cafeteria am Klinikum darf weiterhin einen Verzehr vor Ort anbieten, um die Mitarbeiter*innen des Klinikums zu versorgen. Übrigens dürft ihr aus hygienetechnischen Gründen nicht eure eigenen Gefäße mitbringen, sondern müsst die Boxen der Mensa nutzen. Die Nutzung von einem Pfandsystem mit Rebowls ist allerdings bereits geplant.

Die Kurse des Hochschulsports werden nicht mehr vor Ort stattfinden. Einige Kurse bieten aber eine (weiterhin kostenpflichtige) Onlinealternative an. Für Sportarten wie Badminton, Tischtennis oder Tanzkurse, die nicht digital stattfinden können, fallen natürlich keine Gebühren an. Die Teilnahmebeiträge werden erst im Dezember abgebucht, daher kann man angemeldet bleiben, falls bis dahin wieder die Möglichkeit von Präsenzkursen besteht. Es gibt nun außerdem die Möglichkeit, auf Kurse auszuweichen, die online stattfinden können.

Chorproben und Proben von Musikensembles müssen ausgesetzt werden.

Studentische Clubs müssen geschlossen bleiben.

Das Studierendenwerk hat zudem bekanntgegeben, dass persönliche Beratungen ab sofort nicht mehr vor Ort stattfinden, sondern nur noch telefonisch, per Mail oder oder über die Video-Sprechstunde. Das gilt für alle Bereiche (BAföG, Wohnen, Sozialberatung, psychologische Beratung, Kasse, Mietbuchhaltung, KfW-Sprechstunde).

Noch mehr Infos für euch:
Die aktuellen hochschulspezifischen Regelungen der Landesregierung findet ihr auf der Seite „Informationen für Hochschulen und Studierende sowie Forschungseinrichtungen„.
Die neuesten Verordnungen und weitere Informationen zu der Lage in M-V findet ihr auf der Seite der Regierung Mecklenburg-Vorpommern.
Aktuelle Daten zu Coronafällen in M-V findet ihr auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Soziales.
Neueste Informationen vom Studierendenwerk findet ihr auf deren Internetseite.
Das FAQ der Uni zum Corona-Virus sowie die aktuellsten Hygieneverordnungen findet ihr auf der Uniwebsite.

Beitragsbild: Lilli Lipka

Grundschullehramt und weitere neue Studiengänge im Wintersemester 20/21

Grundschullehramt und weitere neue Studiengänge im Wintersemester 20/21

Hier geht’s zur Bewerbung für die hier vorgestellten und alle weiteren NC-Studienfächer. (Frist: 20.08.20)

Zum Wintersemester 2020/21 werden an der Universität Greifswald vier neue Studiengänge eröffnet – der Studiengang „Lehramt an Grundschulen“, ein 6-semestriger Bachelor of Science „Psychologie“, das Beifach für Lehrämter „Bilinguales Lehren und Lernen“ und der Master „Theological Studies“. Wie für viele andere Studiengänge gilt auch für diese (außer für „Theological Studies“), dass eine Bewerbung noch bis zum 20. August möglich ist. Wer sich für diese Studiengänge interessiert oder einfach nur mehr über die Neuerungen erfahren möchte, bekommt hier die wichtigen Infos.

„Lehramt an Grundschulen„

In Mecklenburg-Vorpommern soll es ab kommendem Wintersemester zusätzliche 125 Plätze für den Studiengang Grundschullehramt geben. Es sollen somit zukünftig insgesamt 225 angehende Grundschullehrkräfte pro Jahr ausgebildet werden. Die Universität Rostock vergrößert dafür die Aufnahmekapazität für den bestehenden Studiengang um 50 neue Plätze und nimmt dann 150 Studienanfänger*innen auf. Die Universität Greifswald eröffnet den Studiengang Lehramt an Grundschulen für 75 Studierende. 

Das Studium „Grundschullehramt“ an der Uni Greifswald soll in der Regel innerhalb von 10 Semestern mit dem Staatsexamen abgeschlossen werden. Insgesamt vier Fächer werden dabei studiert. Den Pflichtbereich bilden die Fächer Deutsch und Mathematik. Individuell können die Studierenden aus sieben weiteren Fächern wählen: Sachunterricht (wird empfohlen), Polnisch, Niederdeutsch, Englisch, Kunst und Gestaltung, evangelische Religion und Philosophieren mit Kindern.

Zugleich spielt natürlich die Bildungswissenschaft eine bedeutende Rolle. Grundschul-, Schul-, Sonder- und Medienpädagogik sowie Psychologie bilden einen weiteren festen Bestandteil des Studiums. Auch Themen wie Digitalisierung und Inklusion werden die Studierenden begleiten. Mehr zu den Inhalten findet ihr auf der Informationsseite zum Grundschullehramt sowie auf den Webseiten der einzelnen Fächer, die ihr hier findet. Darüber hinaus gibt es natürlich auch eine neue Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Grundschullehramt. 

Für Lehramt an Grundschulen gilt eine örtliche Zulassungsbeschränkung (NC). Neben der Abiturnote zählen aber auch einschlägige Erfahrungen in die Bewerbung ein. Angerechnet werden dabei abgeschlossene Berufsausbildungen mit Berufsbezug (bspw. Erzieher*in), Au-Pair-Aufenthalte und berufsbezogene Nebentätigkeiten. Wer das Studium aufnehmen möchte, muss sich im Bewerbungsportal der Universität Greifswald registrieren und anschließend den entsprechenden Antrag einreichen. Die Bewerbung ist auch hier noch bis zum 20. August 2020 möglich.

Es ist vorgesehen, dass die Studierenden einen Praxistag pro Woche in einer Grundschule in Greifswald oder Umgebung verbringen. Daher plant die Universität gemeinsam mit dem Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern ein Mentor*innen-Programm, bei dem Grundschullehrkräfte die Studierenden bei ihrer praktischen Tätigkeit begleiten und beraten. Dafür soll es zukünftig ein Kooperationsnetzwerk mit ca. 40 Grundschulen in MV geben.

Die Konzeption des Studiengangs hat die Verantwortlichen vor einige Herausforderungen gestellt, die in weniger als einem Jahr zu bewältigen waren. Tobias Hagedorn vom FSR Bildungswissenschaft sprach allerdings viel Lob für das innovative und attraktive Konzept aus. Der starke Praxisbezug und der dadurch früh entstehende Kontakt mit dem Berufsfeld, sowie die Möglichkeit beispielsweise Niederdeutsch zu belegen seien ein schönes Alleinstellungsmerkmal und ein großer Vorteil des Studiengangs an der Universität Greifswald.

Hier findet ihr weitere Informationen zum Studiengang „Lehramt an Grundschulen“.
Mehr über das Lehramtsstudium in Greifswald
FSR Bildungswissenschaften – Ansprechpartner für alle Lehramtsstudierende
Pressemitteilung der Universität Greifswald zum Grundschullehramt (mit weiteren hilfreichen Links)

„Psychologie“ – Polyvalenter Bachelor of Science (6 Semester)

Statt dem bisher 8-semestrigen Bachelorstudiengang wird ab dem Wintersemester 20/21 ein 6-semestriger Bachelor of Science „Psychologie“ an der Universität Greifswald angeboten. Er richtet sich an den Vorgaben des Gesetzes zur Reform der Psychotherapieausbildung (PsychThGAusbRefG) aus, das am 1. September in Kraft tritt. Der bisher angebotene Bachelorstudiengang über acht Semester wird auslaufen, eine Immatrikulation ist ab kommenden Wintersemester nur noch für den Studiengang über sechs Semester möglich. Diese Neuerung soll unter anderem dem Mangel an Psychotherapeut*innen in MV entgegenwirken.

„Das neu in Kraft getretene Psychotherapeutengesetz garantiert eine anspruchsvolle, zugleich wissenschaftsbasierte und praxisorientierte Ausbildung. Wir freuen uns, dass wir mit dieser erstklassigen Ausbildung in Psychotherapie zu einer besseren Versorgung im Land beitragen können.“

Prof. Dr. Johanna Weber, Rektorin der Universität Greifswald (Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2020)

Auch der bisher 2-semestrige Master of Science „Psychologie“ wird geplant zum Wintersemester 23/24 reformiert. Entstehen sollen zwei 4-semestrige Masterstudiengänge, von denen einer den Schwerpunkt auf Klinische Psychologie und Psychotherapie setzt und zur Approbation führt. Diese staatliche Zulassung wird benötigt, um im Gesundheitssystem selbstständig tätig zu sein. Für diejenigen, die Interesse an nicht-therapeutischen Berufswegen in der Psychologie haben, dient der zweite Masterstudiengang. Die Absolvent*innen des neuen, kürzeren Bachelorstudiengangs qualifizieren sich für diese geplanten Master.

Hier findet ihr weitere Informationen zum B. Sc. „Psychologie“ (6 Semester).

„Bilinguales Lehren und Lernen“ – Beifach für Lehrämter

Studierende des Lehramts an Gymnasien oder Regionalen Schulen können ab dem Wintersemester das Beifach „Bilinguales Lehren und Lernen“ wählen. Dieses Beifach richtet sich an alle, die in den Teilstudiengang Englisch (Hauptfach) in Kombination mit dem Teilstudiengang Geschichte, Geographie oder Kunst und Gestaltung (Hauptfach) eingeschrieben sind. Jedoch können auch Bewerber*innen, die diese Kombination nicht studieren, aber Kenntnisse der englischen Sprache auf C1-Niveau nachweisen, zugelassen werden. Auch hier gilt ein örtlicher NC mit Anrechnung weiterer qualifizierender Nachweise. Eine Aufnahme des Studiums ist nur im Wintersemester und nur aller zwei Jahre, beginnend ab WS 20/21, möglich.

Mit dem Beifach sollen vor allem fachspezifische Sprachkenntnisse gefestigt werden. Der bilinguale Sachfachunterricht wird in Deutschland nicht nur an internationalen und Europaschulen angeboten, sondern auch vermehrt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie an Regionalen Schulen bedeutsam. Die Zusatzausbildung kann den Lehramtsstudierenden also neue Türen eröffnen. „Bilinguales Lehren und Lernen“ bietet letztlich nicht weniger als eine Möglichkeit für mehr interkulturelles Lernen. Absolvent*innen dieses Beifachs sind sind zweisprachig in Ihrem Fach methodisch ausgebildet und gezielt auf die Planung, Durchführung und Evaluation bilingualen Unterrichts vorbereitet.

Hier findet ihr weitere Informationen zum Beifach „Bilinguales Lehren und Lernen“ (Lehramt).
Außerdem gibt es eine eigene Informationsseite zum Beifach. Das dafür erstellte englischsprachige Video erklärt die Voraussetzungen, Inhalte und Möglichkeiten des Beifachs nochmals sehr anschaulich.

„Theological Studies“ – Master der Evangelischen Theologie

Auch ein Masterstudiengang zur Evangelischen Theologie ist neu an der Universität Greifswald. „Theological Studies“ kann in Vollzeit als Präsenzstudium innerhalb von zwei Jahren oder berufsbegleitend mit lediglich zwei Präsenzwochen pro Semester und einem E-Learning-Angebot drei Jahre lang studiert werden. Dabei bilden sechs Module den Kern des Theologiestudiums: Altes und Neues Testament, Kirchengeschichte, systematische und praktische Theologie sowie Religionswissenschaften oder interkulturelle Theologie. 

Der Studiengang richtet sich an Personen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium jenseits der Theologie mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung. Der Masterabschluss wird von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und vielen weiteren Evangelischen Landeskirchen in Deutschland als vollwertige wissenschaftliche Qualifikation zur Vorbereitung auf den Pfarrdienst anerkannt.

Für diesen Studiengang ist eine Bewerbung für das Vollzeitstudium erst wieder für das Wintersemester 21/22 möglich. Dafür ist ein Zulassungsantrag in der Zeit vom 1. Dezember 2020 bis zum 1. Februar 2021 einzureichen. Das berufsbegleitende Format wird nur aller drei Jahre angeboten, also erst wieder zum WS 23/24. Die besonderen Zulassungsfristen werden damit begründet, dass die Bewerber*innen sechs bis neun Monate Vorlaufzeit für die Vorbereitung auf den Studiengang einplanen müssen. Das Studium setzt Kenntnisse über Bibelkunde, Altgriechisch und Althebräisch voraus. Die Universität Greifswald bietet in der Zeit zwischen Zulassung und Studienbeginn entsprechende Sprachkurse an. Kenntnisse über Bibelkunde werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens geprüft.

Hier oder auch auf der Seite der Theologischen Fakultät findet ihr weitere Informationen zum Masterstudiengang „Theological Studies“.

Beitragsbild: Anja Ullmann, Pressemitteilung