“Ich frag doch nur”

“Ich frag doch nur”

Ich bin schon lange in einem Konflikt mit mir selbst, bin mir unschlüssig. Ich finde es schwer, Position zu beziehen im Angesicht der Frage: “Diskutierst du eigentlich gerne?”. Lange war meine Antwort intuitiv “Nein!” – Wenn ich an Diskussionen denke, sehe ich ein fantastisches Theater – wie zwei Politiker*innen, die unbeeindruckt vom Ausgang des Fernsehduells weiterhin starr ihrer Partei Position vertreten – ein Auswendiglernen von Argumenten, von Kontern, Strategien – ein Fokus auf Kampf und Ego statt Selbst- und Fremdkonversion. Ich sehe leere Hüllen, die fremdes Feuer spucken.

Auf der anderen Seite finde ich Freude daran, mit Freund*innen zu “philosophieren”. Über Abstraktes und Konkretes, historisches und aktuelles, amüsantes oder spaltendes zu sprechen – im Tandem zwischen lernen und lehren zu schwingen. Was unterscheidet also solche zwei Diskussionen?

Vor allem glaube ich, sind das zwei Sachen: Einmal die Offenheit gegenüber der Gesprächspartner*innen – Offenheit gegenüber ihren Erfahrungen, ihren Meinungen, gegenüber der Möglichkeit, die eigenen Ansichten abzuändern. Andererseits und darin verwachsen sind die dringend vorauszusetzenden, guten Intentionen beider.
Aber wie erkennt man diese – und wie kann man sich gegen schlecht Intentionierte wehren? In diesem Artikel werden vor allem die im Fragen verankerten rhetorischen Fallen behandelt, und erörtert warum wir auf diese regelmäßig hereinfallen.

Alte Muster

Fragen stellen – und andere beantworten – gehört genau so zum Menschsein wie sein aufrechter Gang oder eine einzigartige Schädelstruktur. Wir lieben Fragestunden, Krimis, Sudokus – lesen Interviews und Fachliteratur – wir spionieren, fragen ein heiteres “wie geht´s?” und sind enttäuscht von einer abschlagenden Antwort. Wir gehen durchs Leben, werfen unterbewusst Fragezeichen – und fangen Antworten – lehren den Kleinsten sofort das strukturierte Fragen, und nutzen “Wer, Was, Wann, Warum?” auch noch später beim Verfassen von Texten oder dem Halten wichtiger Telefonate.

Vor allem die automatische und schnelle Verarbeitung von Fragen war schon immer für das Menschsein essenziell. Wer sich vor einem Bären verteidigen muss, hat keine Zeit, sorgfältig Verteidigungsstrategien zu durchdenken. Er kann nicht sein exaktes Gewicht, Prankenreichweite und potenzielle Höchstgeschwindigkeit kalkulieren – er hat keine Zeit, um jeden Fluchtweg zu analysieren oder die beste Position zum Totstellen auszutesten. Wir überschlagen Zahlen, schätzen grob ab – und nehmen die erstbeste Körperhaltung ein. Ein Umstand, der uns – auch in Abwesenheit von bedrohlichen Beutegreifern – eine hohe Anfälligkeit für Heuristiken und andere Denkfehler verleiht.

Unser routiniertes Lösungsmuster im Frage-Antwort-Spiel – inklusive der eben genannten Abkürzungen – wird impulsiv auf jede Situation angewandt. Vernehmen wir nur eine zum Satzende höher werdende Stimme oder erkennen im Augenwinkel schemenhaft die krumme Struktur eines Satzzeichens, gehen die Gedanken vom Standpunkt der Frage aus auf Jagd – suchen nach Begründungen, Rechtfertigungen, Lösungen – ohne einmal die Legitimität der Mission selbst kritisch zu hinterfragen.

Die Gesellschaft und der Wortabtausch

“Das Fragen” oder auch “die Frage” haben neben der Nezessität als Überlebensreflex auch eine sehr hohe gesellschaftliche Wertschätzung inne. Nicht fragen zu dürfen füllt uns mit Abschätzigkeit – hinter jedem Verbot vermuten wir etwas Fauliges – Demokratie ohne Frage wird zur Diktatur. Denn “fragen” ist Wissen sammeln, und Wissen ist schließlich gut. Warum würde man abblocken, wenn nicht, um etwas Zwielichtiges zu verbergen? Die Abwesenheit einer Auskunft wird zur Antwort selbst.

Andererseits, trotz aller “Heiligkeit” der Frage, wird dem Antwortgeben selten mit selbigem Respekt und Verständnis begegnet. Das liegt ganz in seiner komplizierteren Natur – und der Ungeduld des Gegenübers. Auskunft geben erfordert mehr Arbeit und Präzision als das Infragestellen – aber wirkt auf den ersten Blick so einfach. Man muss vorsichtig sein, sich gut artikulieren – am besten nicht zu lange brauchen, denn warum hast du denn die Antwort nicht parat? Es wird viel und häufig gefragt, von derselben oder anderen Personen – dieselbe oder Variationen im Kern identischer Fragen. Man wird im Moment der Betrachtung an den Pranger gestellt und mit Obst beworfen, ohne etwas schuldig sein zu müssen. Nicht ohne Grund empfinden viele Eltern die “Warum?”-Phase ihres Kindes als besonders nervtötend. Gemeinhin Offensichtliches zu erklären und dann mit Zweifel statt Dankbarkeit begegnet zu werden, ist frustrierend. Kontinuierlich mit Schmutz gestreift zu werden, wertet die Stimmung ab.

Es gibt also ein Ungleichgewicht zwischen dem Fragenden und dem Antwortenden. Nicht nur in der mangelnden Balance ihres Aufwands, auch der Blick ist auf den Einen schärfer gerichtet – während der Fragende keinem Rechenschaft schuldig ist. Aus diesem Ungleichgewicht folgt eine Varietät an Kniffen und Tricks, welche findige Populist*innen verdeckt auf breite Massen loslassen – und Laien ungemerkt dem eigenen Sprachgebrauch unterjubeln.

Destruktion statt Debatte

Das Unwetter

Direkt aus dem ungleichen Aufwand folgt eine ganz simple rhetorische Verteidigung: Das Fragenstellen. Klingt vielleicht erstmal langweilig – sind Diskussionen nicht einfach Abtausche von Fragen und Antworten? – ist aber ganz unangenehm effektiv. Wenn Kandidatin A bemerkt, dass Kandidat B tatsächlich gute Argumente vorlegt – oder die eigenen eindeutig entkräftet hat, kann der*die Gegenüber in einem Ansturm von Fragen ertränkt werden. Fragen stellen ist ja gerechtfertigt – also warum das? Woher stammt die Info? Welche Autor*innen waren beteiligt, wie groß die Stichprobe? Welches Land, welches Jahr, welche Sicherheit? Wie kommst du drauf? Warum, weshalb, wieso? Alles in sich durchaus berechtigte Fragen, aber in ihrer Ziellosigkeit und Masse können schlechte Intentionen sichtbar werden.

Auf den Fragenhagel folgt die Desorientierung – mögliche Zuhörer*innen, oder der “Gegner” selbst, werden erschöpft – vergessen ihren ursprünglichen Punkt und stimmen einem Fortfahren zu weiteren Argumenten zu. Wir nehmen uns ja nicht die Zeit zu entscheiden, ob wir eine Frage akzeptieren – sondern setzen automatisch sofort zum Antworten an. Das tatsächliche Ziel einer Debatte geht dabei verloren. Es ist ja das Finden von Erkenntnissen der eigentliche Sinn – und nicht das k.o. des Gegners oder der Gegnerin im intellektuellen Wattestäbchenboxkampf. Der Fragenstellende behält hier aber seine aufgesetzte Fassade, und kommt ohne verletztes Ehrgefühl durch mangelhafte Argumentation davon.

Die Ölbohrung

Eine andere Version des Fragenansturms – nennen wir sie “Tiefenbohrung” – wird gerne bei Gesprächen über Begriffe und ihre Definitionen genutzt. Matt Walsh beispielsweise bohrt in seiner Dokumentation “What is a woman?” zahlreiche Menschen nach der Titelfrage aus, welche er selbst auch nicht zureichend beantworten kann – es unter dem Deckmantel des aufrecht interessierten Bürgers aber auch nicht muss. Dabei hofft er selbstverständlich nicht auf einleuchtende Erkenntnisse, die das Verständnis der Gesellschaft für Transmenschen revolutionieren – sondern gedenkt, seiner Zuschauer*innenschaft Menschen zu präsentieren, welche sich in den sprachlichen Fischernetzen des Journalisten verheddern und aufgrund der Zirkulation von Definitionen nie bei einer ihm zureichenden Erklärung angelangen. Der Journalist fragt, der Befragte kann mangels Existenz einer “unhinterfragbaren Antwort” nie der Bohrung – dem Ouroboros – entkommen – und gibt auf. Der Journalist steht als letzter, der Zuschauende applaudiert – und sieht sich in seiner oder ihrer Sicht auf die Dinge bestätigt. Das der ganze Spaß andersherum, bei einer Befragung von Matt Walsh genauso abgelaufen wäre, interessiert keine*n.

Unabhängig davon muss natürlich auch immer die dominante Position des*der Journalist*in gegenüber seines*r Interviewpartner*in bedacht werden. Nicht nur verfügt erstere Person über das finale Wort im Schnitt. Sie kann auch das Interview mit dem*der Opponent*in in unbekannte Gebiete führen und – mangels Recherchemöglichkeiten im Gespräch – im Dunkeln tappen lassen, diese Unsicherheit aber im Endprodukt der Zuschauer*innenschaft als Zeichen der eigenen intellektuellen Überlegenheit präsentieren.

Der Borkenkäfer

Ähnlich und anders geht es auf vereinzelten Demonstrationen, Youtube-Kommentaren oder dem amerikanischen Nachrichtensender Fox-News zu. Das Fragenstellen selber dient hier wieder als Schutzschild: Man unterstellt ja nichts! Aber führt Zuhörende direkt auf den Weg des sorgenvollen Misstrauens von vollkommen normalen Sachverhalten.

Alleine, dass jemand fragt, suggeriert ja schon, dass etwas nicht ganz stimmen kann. Ein Haufen Fragen, die man sich selbst nicht beantworten kann – oder mangels tatsächlichem Interesse will – führen zu dem Abbau von Grundvertrauen. Der dauernde Zweifel ,das Ausgesetztsein gegenüber nagenden Fragen, modert und durchgräbt Fundamente, wie es zwischenmenschlich nur Neid und Eifersucht tun. Verstärkt wird das Ganze durch die Ambiguität der Frage selbst. Es sind meist “die da oben”, “andere”, einfach “die”, vielleicht sogar “die Eliten” – in jedem Fall “nicht wir”. Es baut sich ein sumpfiges Misstrauen auf – und eine verstärkte Abneigung gegen alles, was fremd ist – alles, was man mit “nicht wir” assoziiert.

Hier wird wieder das Fragenstellen zum politischen Werkzeug. Eine solche Nachrichtensendung hat zwar das Kapital zur Beantwortung der eigenen simplen Fragen – kann sich ein Rechercheteam leisten – sie will aber keine Antworten. Denn ein brüchiges Vertrauen des*der Zuhörenden zu anderen Sendern, zum “Mainstream”, bindet mediale Aufmerksamkeit außerordentlich. Frustrierte und misstrauische Menschen teilen außerdem eher die Sprache eines Sensationssprechenden – jemandem, der in Superlativen spricht – als solche, die formelle Vermittlung von Informationen suchen.

Die Antwort

Es zeigt sich: wichtig ist, nachvollziehen zu können, warum Fragen gestellt werden. Wird von der Person gegenüber erwartet, dass Zeit und Aufwand in Erklärung fließen, so sollte zumindest der Hintergrund der Frage – die eigentliche Motivation dargelegt werden. Seid ihr euch unklar über die Absichten eurer Gesprächspartner*innen? Fühlt ihr euch eingeengt? Dann stellt die Gegenfrage – klärt auf, was hinter euer beiden Fassaden steckt! Welche fundamentalen Ansichten führen euren Diskurs? Sucht ihr tatsächlich nach Antworten oder standen diese schon, bevor das Fragewort den Mund verließ?

Warum fragst du eigentlich, was eine Frau ist? Hast du tatsächliches Interesse an gesellschaftlichen Entwicklungen? Interessierst du dich für den Wandel und Herkunft von Definitionen? Bist du eher verwirrt, möchtest lernen? Oder hast du einfach Angst vor dem Unbekannten? Geht es dir um den Einfluss von Transfrauen auf den Sport? Dann sprechen wir doch darüber, klären wir auf – und lass uns nicht realitätsferne Definitionen, Wortgebilde, das Zentrum unseres Gespräches sein.

Natürlich ist das Fragen stellen selbst, ob im privaten, universitären oder politischen Kontext wichtig – ohne Fragen wäre Lernen unmöglich, und eine Verbesserung der Umstände außerhalb unserer Reichweite. Dennoch müssen wir uns klar werden, welche Privilegien wir dem*der Fragestellenden zusprechen und empathisch dem*der Antwortenden gegenüber sein. Wir müssen uns trauen zu hinterfragen, was tatsächlich Sinnvolles von Fallen und trojanischen Pferden unterscheidet. Auf die Qualität und das Motiv hinter Fragen zu achten, erspart Ungerechtigkeiten – und schafft mehr Raum für qualitativ Hochwertiges.


Beitragsbild: Karolina Grabowska auf pexels

Gamescom 2023: Next Level oder Game Over?

Gamescom 2023: Next Level oder Game Over?

Die Gamescom ist auch dieses Jahr wieder zurück und versorgte alle Videospiel-Fans mit den neusten Spielehits und zahlreichen Events. Vom 23. bis zum 27. August war das Messegelände in Köln geöffnet. Ob die Gamescom dieses Jahr überzeugen konnte und was es alles so zu sehen gab, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Level 1.1: Großes Comeback
Die Gamescom gilt als die größte Spielemesse der Welt und ermöglicht es allen Gamer*innen, einen Blick auf aktuelle wie auch zukünftige Spielehits zu werfen. Die Messe hat aber neben dem Antesten von Spielen noch sehr viel mehr zu bieten. Zu den weiteren Angeboten zählen unter anderem die Möglichkeit, alte Spieleklassiker in der Retro Area zu zocken, mit bekannten Influencer*innen zu connecten, mit Familie und Freund*innen in Gruppenevents jede Menge Spaß zu haben oder auch einfach nach Merchandise seines Lieblings-Franchises zu suchen.

Im Vergleich zu der US-amerikanischen Spielemesse »E3« hat sich die Gamescom bewährt und ihre Existenzberechtigung untermalt. Die E3 hat sehr unter den zahlreichen Absagen der Aussteller*innen gelitten, was im Endeffekt zur Absage der kompletten Messe führte. Während der Pandemie haben sich die verschiedenen Developer*innen und Publisher*innen selber etwas einfallen lassen müssen, um ihre Spiele zu bewerben, da die üblichen Messen, die normalerweise als beliebte Orte der Vermarktung galten, nicht stattfinden konnten. Infolgedessen rasselten nach den Corona-Jahren einige Absagen bei den Spielemessen rein. Die E3 konnte sich auch 2023 nicht von den Folgen der Corona-Pandemie erholen. Die Gamescom fand letztes Jahr das erste Mal wieder statt und konnte trotz Abstinenz mehrerer großer Aussteller*innen wieder einen mäßigen Erfolg vorweisen. Auch dieses Jahr sind immer noch nicht alle Big Player wieder am Start gewesen, aber einige feierten ihr Comeback auf Deutschlands größter Spielemesse.

Auf ganzen 230.000 Quadratmetern mit Austeller*innen aus 63 verschiedenen Ländern zeigten bekannte Namen wie Nintendo, Microsoft/Xbox, Ubisoft, Bandai Namco und Aerosoft an ihren Ständen ihre neuste Spielehits. Sony und EA sind nicht mit eigenen großen Ständen vertreten gewesen, sondern nur mit kleinerer Präsenz an den Standorten anderer Aussteller*innen.

Level 1.2: Die Lineups der Aussteller*innen
Wie jedes Jahr wurde die Gamescom mit der Opening Night am 22. August eingeleitet. Geoff Keighley, den viele bestimmt von den Game Awards und dem Summer Game Fest kennen, moderierte den Abend in Begleitung von Jasmin »Gnu«. Im Verlauf des Abends wurden Ankündigungen zu neuen Spielen und auch Trailer zu bereits erschienen Anwendungen gezeigt. Thematisch wurden dabei nur Spiele in den Fokus gerückt, die auch in irgendeiner Art und Weise auf der Gamescom vertreten gewesen sind. So gab es unter anderem einen Blick auf die kommende zweite Season von Diablo 4 oder auch neue Szenen zum Fighting-Game Tekken 8 und auch neue Informationen zum DLC von Cyberpunk 2077 »Phantom Liberty«. Mit Little Nightmares 3 wurde zudem ein Sequel für die populäre Horrorspiel-Reihe angekündigt, bei dem man sich nun erstmals auch im Koop-Modus durch die angsteinflößenden Level wagen kann.

Am 23. August startete die Gamescom dann offiziell mit dem Presse- und Fachbesuchstag. Einen Tag später sollten dann auch Privatbesucher*innen Zutritt zur Messe erhalten. Wie vorhin bereits angekündigt, war die Gamescom dieses Jahr größer denn je und dies spiegelte sich auch in der Größe der Stände wieder. Alleine Xbox überzeugte mit dem wahrscheinlich größten Stand aller Zeiten. Zusammen mit Bethesda konnte Xbox vor allem mit Spielen wie Starfield und dem Cyberpunk-DLC Phantom Liberty überzeugen. Beides wird im September released werden und die Gamescom konnte nochmal einen Vorgeschmack für die Spiele liefern. Auch Mortal Kombat 1 zog viel Aufmerksamkeit auf sich, da die Community sehr gespannt auf den Reboot der Kampfspielreihe ist. Ebenfalls zu erwähnen ist der bald erscheinende postapokalyptische-Koop-Shooter Synced, der von einigen schon als zukünftige Konkurrenz für das altbekannte und immer noch sehr beliebte Destiny angesehen wird. Der Aussteller Xbox lieferte ein massives Angebot an Spielen an seinem Stand, wovon der Großteil auch noch dieses Jahr rauskommt. Einen Bonuspunkt bekommt Xbox ebenfalls für die barrierefreie Umsetzung des Standes. Dieser war nämlich rollstuhlgerecht und zudem mit sehr viel Personal ausgestattet, welches Personen mit Einschränkungen zur Hilfe stehen sollte.

Bandai Namco überraschte bereits bei der Opening Night mit der Ankündigung eines neuen Ablegers der Little Nightmares-Reihe. Die Reihe vollzog einen Entwicklerwechsel und wird nun von dem Horror-Experten Supermassive Games entwickelt. Der Gameplay-Trailer ist leider der einzige Vorgeschmack, den man auf das Spiel bekommen konnte. Es gab zwar einen Stand zur Bewerbung des Spiels, aber anspielbar war der neuste Teil der Horror-Reihe noch nicht auf der Messe. Mit Tekken 8 und dem am 25. August frisch erschienen Armored Core VI: Fires of Rubicon hatte Bandai Namco aber noch zwei nennenswerte Hochkaräter im Gepäck mit dabei. Fires of Rubicon erntete sehr positive Bewertungen auf Steam und ebenfalls einen repektablen Score von 86 auf metacritic und zog somit auch einiges an Interesse auf der Gamescom auf sich.

Nintendo brachte mit The Legend of Zelda: Tears of the Kingdom und Pikmin 4 zwei Switch-Neuheiten aus diesem Jahr mit auf die Gamescom. Zudem waren aber auch sehr viele bekannte Erfolgsschlager wie Super Mario 3D World, Super Smash Bros. Ultimate oder auch Mario Kart 8 Deluxe mit am Start. Mit Everybody 1-2-Switch und ein paar Spielen von anderen Studios, unter anderem Sonic Superstars oder Just Dance 2024, gab es aber auch eine gute Menge noch unveröffentlichter Spiele. Das ausgefallene und abwechslungsreiche Bühnenprogramm, bestehend aus Community-Aktionen, Gewinnspielen und auch diversen Turnieren in Splatoon 3 oder Super Smash Bros. Ultimate, schaffte aber einen guten Ausgleich zu dem Mangel an wirklich großen neuen Spielehits.

Neben den verschiedenen Ständen der Aussteller*innen und der Möglichkeit, neue Spiele anzuspielen, hatte die Gamescom auch dieses Jahr wieder einiges mehr zu bieten. Von Auftritten diverser Creator*innen und Influencer*innen an diversen Ständen in der Entertainment Area bis zu Lasertag-Arenen, jeder Menge Familien- und Gruppen-Events oder auch die Möglichkeit, alte Spieleklassiker zu spielen. Die Gamescom war dieses Jahr wirklich in allen Belangen größer. Aufgrund dessen, dass Austeller wie Sony abgesagt haben oder Nintendo beispielsweise keines der großen und noch nicht erschienen antizipierten Spiele präsentiert hat, fehlte ein bisschen etwas. Die Lücke, die durch den Mangel der Präsenz wirklich großer Spielehits entstanden ist, wurde clever mit anderen Events gestopft. So konnte die Gamescom dieses Jahr knapp 320.000 Leute begeistern, was nochmal mehr als die Besuchszahl des letzten Jahres ist und somit den Return der größten Videospielmesse der Welt bestärkt.

Level 1.3: Gaming und Politik?
Am 24. August fand zudem der Gamescom Congress statt, bei dem man als Fachbesucher*in die Möglichkeit hatte, sich diverse Vorträge zu Themen aus der Videospiel-Branche zu widmen. Den krönenden Abschluss des Kongresses bildete das sogenannte Debattle Royale. Dabei handelte es sich um eine Debatte ausgewählter Politiker*innen zu Themen der Gaming-Branche. Auf dem Podium diskutieren in diesem Jahr: Franziska Giffey (Berliner Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe und SPD-Landesparteivorsitzende), Nathanael Liminski (Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei, CDU), Emily Büning (Bundesgeschäftsführerin, Bündnis 90/Die Grünen) und Bijan Djir-Sarai (Generalsekretär, FDP).

Moderiert wurde die Debatte von Kim »Freiraumreh« Adam und Maxim Markow. Während der Debatte wurden mehrere Themen abgehandelt. Das Thema Geld und die Finanzierung wie auch Investitionen in die Game-Branche wurde dabei zuerst angesprochen. Nach der Einführung eines Förderungssystems für die Branche im Jahr 2020 scheinen die Fördermittel nun schon aufgebraucht zu sein. Deutschland hängt im Vergleich zu anderen Ländern wie Frankreich oder Kanada um einiges zurück, was die langfristige Finanzierung der Game-Branche angeht. Andere Länder haben nämlich schon sehr viel früher angefangen, das Potential der Videospiel-Industrie zu sehen, und haben dahingehend auch kluge Konzepte erarbeitet, um Entwickler*innen ihre Arbeit zu erleichtern. In Deutschland muss hingegen immer wieder gefragt werden, wo das Geld zur Finanzierung überhaupt herkommen soll. Die Politiker*innen äußerten sich überwiegend unterstützend zu diesem Thema. Bijan Djir-Sarai betonte die Wichtigkeit von Planungssicherheit, um die Branche auch in Zukunft zuverlässig mit Geld versorgen zu können, wies aber auch auf die derzeitige wirtschaftliche Situation im Land hin. Nathanael Liminski bemängelte den Stand der Dinge und wünscht sich mehr Unterstützung und Taten vonseiten der Politik, um für mehr Geld zu sorgen. Emily Büning sprach die Wichtigkeit an, in Zeiten wie diesen in zukunftsorientierte Sektoren zu investieren, wozu die Spiele-Branche in jedem Fall zählt. Zu den weiteren Themen zählten unter anderem Berufe in der Gaming-Welt und Inklusion in und beim Spielen von Games.

Es wurde unter anderem eingegangen auf die Unattraktivität von Deutschland als Ausbildungsstandort für Berufe in der Gaming-Welt. Die fehlende Existenz einer richtigen Game-Universität in Deutschland ist dabei beispielsweise ein Kritikpunkt gewesen. Mögliche angesprochene Lösungsvorschläge während der Debatte waren dabei zum einen die Schaffung von mehr Role Models in der Szene (vor allem für Frauen), um sich mehr berufen zu fühlen, eben in dieser Szene aktiv zu werden. Auch die frühe Ansprache bereits in der Schule wurde genannt.

Level 1.4: Letzte Worte
Für die Gamescom war das nun mittlerweile das zweite Jahr nach der Corona-Pandemie, in dem die Messe wieder in Präsenz stattfand. Und man kann nach den anfänglichen Zweifeln nun ganz klar sagen, dass sich die Gamescom bewiesen hat und somit auch komplett zu Recht seinen Ruf als größte Videospielmesse der Welt verteidigt hat. Viele Menschen waren aufgrund des eher traurigen Endes für die E3 skeptisch, aber die Kölner Videospielmesse hat es besser gemacht und sitzt wieder so fest im Sattel wie vor der Pandemie. Nachdem die Austeller*innen im letzten Jahr noch etwas zurückhaltend waren, sind 2023 wieder mehr von ihnen anwesend gewesen. Die Veranstalter*innen der Gamescom haben zudem einen guten Job gemacht, neben den Aussteller*innen auch für eine Vielzahl an anderweitigen Events zu sorgen. Die Gamescom hat den zweiten Härtetest nach der Pandemie bestanden und verspricht jetzt schon einiges für das kommende Jahr.

Beitragsbild: Lucas Hohmeister

Reaktualisierung von John Rawls zivilem Ungehorsam am Beispiel der Letzten Generation

Reaktualisierung von John Rawls zivilem Ungehorsam am Beispiel der Letzten Generation

Von Maya Elinor Miller

Im Kontext der Klimakrise ist ziviler Ungehorsam wieder ins Zentrum der politischen Debatten geraten. Heute fragen wir uns, wie Proteste im Angesicht untragbarer Zustände aussehen dürfen und wie wir als Gesellschaft mit ihnen umgehen sollten. Wie diese aktuellen Fragen am Beispiel der Letzten Generation mit der berühmten Definition des Philosophen John Rawls vereinbar sind, erfahrt ihr in einer ausführlichen Version in diesem Artikel, der den gleichnamigen Artikel aus der Ausgabe 163 des moritz.magazins ergänzt.

In diesem Artikel werden wir die politische Theorie des zivilen Ungehorsams von John Rawls auf die Klimaproteste der Letzten Generation anwenden und sie so gesehen reaktualisieren. Das Ziel dabei ist es, zu schauen, ob die Proteste der Letzten Generation der Rawls’schen Definition des zivilen Ungehorsams entsprechen, wo sich Fragen oder Lücken ergeben.

Doch warum soll in diesem Artikel ausgerechnet Rawls‘ Definition des zivilen Ungehorsams auf aktuelle Klimaproteste angewandt werden und nicht Hannah Arendts, Howard Zinns oder Jürgen Habermas‘ Definition von zivilem Ungehorsam? Die Antwort lautet schlicht: Weil man an der Rawls’schen Definition des zivilen Ungehorsams nicht vorbeikommt. Sie ist besonders populär. So oder so werden sich daher die Proteste der Letzten Generation an dieser messen lassen müssen.

Die moritz.medien freuen sich auf eine Zusammenarbeit mit den Teilnehmer*innen des Seminars “Ziviler Ungehorsam”, bei der ausgewählte Inhalte gemeinsam aufbereitet und präsentiert werden. So wird es Studierenden der Politikwissenschaft beispielsweise möglich sein, selbst erarbeitete Texte oder Interviews zu veröffentlichen oder Podcastfolgen für moritz.uncut zu produzieren. Das Ziel der Zusammenarbeit ist es, dem Thema des zivilen Ungehorsams eine Plattform zu bieten und noch mehr Diskussionsraum zu schaffen.

Gerechtigkeit und ziviler Ungehorsam

John Rawls gilt als bedeutendster Philosoph des 20. Jahrhunderts und beschäftigt sich in seinem Denken mit Gerechtigkeit. Hierbei entwickelt er zwei fundamentale Gerechtigkeitsgrundsätze, die erfüllt werden müssen, um von einer gerechten Gesellschaft sprechen zu können. Der erste Grundsatz bezieht sich hierbei auf rechtlich-politische Freiheiten. Der zweite Grundsatz betrachtet hingegen die soziale und ökonomische Grundstruktur einer Gesellschaft. In seiner Theorie der Gerechtigkeit befasst sich Rawls aber auch mit zivilem Ungehorsam.

Hierbei definiert Rawls grundlegende Rahmenbedingungen, unter welchen er zivilen Ungehorsam überhaupt erst als mögliche, sinnvolle und legitime Protestform betrachtet. Außerdem entwickelt er konkrete Kriterien darüber, wie der Protest selbst konzipiert sein sollte beziehungsweise wie sich die Aktivist*innen, die zivilen Ungehorsam praktizieren, zu verhalten haben. Nach Rawls findet ziviler Ungehorsam in einer fast gerechten Gesellschaft statt: Für ihn meint das immer eine Demokratie. Die fast gerechte Gesellschaft beinhaltet, dass die Gesetze, die in dieser Gesellschaft gelten, ebenfalls fast gerecht sind. Rawls sieht vor, dass sich die Gesellschaftsmitglieder bis zu dem Punkt an die Gesetzte halten müssen, in dem eine Ungerechtigkeit so groß wird, dass nur der zivile Ungehorsam einen letzten Ausweg aus der Ungerechtigkeit darstellt. Durch die Aktionen des zivilen Ungehorsams soll dann die fast gerechte Gesellschaft erhalten oder noch gerechter werden. Dafür sollen für Rawls die legalen Mittel zur Bekämpfung der Ungerechtigkeit weitestgehend ausgeschöpft sein. Was ebenfalls deutlich wird ist, dass Rawls im zivilen Ungehorsam eine Stabilisierungsfunktion sieht, um gerechte Institutionen und Gesetze zu stärken.

Ganz konkret definiert Rawls zivilen Ungehorsam als öffentlichen, gewaltlosen, gewissensbestimmten, politischen Verstoß gegen Gesetze mit dem Ziel eine Veränderung der herrschenden Gesetze oder eine konsequente Umsetzung bereits herrschender Gesetze zu erwirken. Öffentlich, weil die Protestaktionen für alle sichtbar stattfinden und die Aktivist*innen sich zu ihren Aktionen bekennen und die Konsequenzen für den Gesetzesverstoß auf sich nehmen. Gewaltlos, da man erstens im Protest eine grundlegende Gesetzestreue ausdrücken will und zweitens, weil sich ein Widerspruch entwickeln würde, wenn man im Kampf für mehr Gerechtigkeit Ungerechtigkeit in Form von Gewalt praktizieren würde. Auffällig ist hier, dass Rawls ein sehr breites Verständnis von Gewalt hat, da auch Drohungen und Zwang für ihn indirekte Gewaltanwendung bedeuten. Gewissensbestimmt insofern, als dass man sich vom Sinn für Gerechtigkeit leiten lässt. Hierbei nimmt Rawls an, dass es in der Gesellschaft einen geteilten Gerechtigkeitssinn gibt. Und politisch insofern, als dass die Aktivist*innen mit einem politischen Anliegen oder Grundsätzen an den Gerechtigkeitssinn der Mehrheit appellieren.

Gesetzestreue und die Letzte Generation

Wendet man diese Rahmenbedingungen und Kriterien der Rawls’schen Definition des zivilen Ungehorsams auf die Proteste der Letzten Generation an, so zeichnet sich ein geteiltes Bild. Zuerst einmal kann man eine weite Übereinstimmung der Praxis des zivilen Ungehorsams durch die Letzte Generation mit der theoretischen Definition von John Rawls feststellen. Die Protestaktionen finden im Lichte der Öffentlichkeit statt und es wird, seitens der Aktivist*innen, Rechenschaft abgelegt. Man handelt gewissensbestimmt mit dem Ziel eine bereits herrschende und darüber hinaus zukünftige Ungerechtigkeit abzuwenden. Die Aktionen selbst sind häufig gesetzeswidrig und zielen auf die notwendige Einhaltung bereits herrschender nationaler und internationaler Gesetze und Abkommen, wie die Pariser Klimaziele, und auf notwendige Gesetzesänderungen ab. Nach Angaben der Aktivist*innen der Letzten Generation wird im Protest selbst durch besondere Höflichkeit und die Inkaufnahme der Strafe die grundlegende Gesetzestreue ausgedrückt, welche immer wieder auch durch den Bezug auf das Grundgesetz und das Verfassungsgerichtsurteil vom 29. April 2021 untermauert wird. Zuletzt schwingt in ihren Aktionen immer ein Appell an die Gesellschaft – an uns Bürger*innen – mit.

Eine Frage der Stabilisierung

Es gibt jedoch auch Rawls’sche Kriterien, die nur in Teilen zutreffen oder deren Übereinstimmung mit den Aktionen der Letzten Generation mindestens strittig sind. Ambivalent ist beispielsweise die Frage nach der Stabilisierungswirkung, die Rawls dem zivilen Ungehorsam zuschreibt. Man könnte argumentieren, dass diese im Fall der Letzten Generation eintritt, da etwas gegen die drohenden extremen Folgen der Klimakrise zu unternehmen, als ultimative Rettung vor daraus resultierenden politischen Folgen gewertet werden kann. Dagegen spricht, dass momentan im gesellschaftlichen Diskurs eher eine Polarisierung anhand der Klimaproteste sichtbar wird, also ein Instabilerwerden des gesellschaftlichen und politischen Zusammenhalts. Für mich schließt sich hier allerdings die Frage an, ob und inwieweit man dies der Letzten Generation vorhalten kann. Denn die stabilisierende Wirkung zeigt sich auch bei Rawls erst im letztendlichen Erfolg der zivilungehorsamen Proteste.

Auch die Gewaltlosigkeit ist in Teilen strittig. Nach Selbstaussagen ist die Letzte Generation komplett gewaltfrei. Nie werden Sicherheitskräfte oder Zivilisten angegriffen oder beschimpft. Jedoch liest die deutsche Justiz Aktionen, wie die Blockade von Straßen, als Nötigung, also gewissermaßen als Zwang, was nach Rawls ebenfalls eine Form von Gewalt darstellt. Hier tut sich, wie es scheint, eine fundamentale Frage auf: Denn baut nicht jede Form von Protest einen für das Anliegen meist notwendigen Druck auf, welchen man stets auch als Drohung, Zwang oder Nötigung lesen könnte?

Ein anderer Apell?

Was den Appellcharakter des zivilen Ungehorsams angeht, tut sich ein anderes Problem auf, nämlich die Frage, was zu tun ist, wenn der Appell der Aktivist*innen fehlschlägt.

Momentan scheint es der Letzten Generation nicht zu gelingen, den Gerechtigkeitssinn der Mehrheit und der Regierenden erfolgreich zu adressieren und auf die bereits herrschende und zukünftige Klimaungerechtigkeit, sowie für ungleiche Partizipationschancen der jungen Generation aufmerksam zu machen. Aus Sicht der Letzten Generation manifestieren die aus dem Klimawandel resultierenden Ungleichheiten daher auch ein Demokratieproblem. Der zielführende Charakter der Aktionen des zivilen Ungehorsams stellt auch für Rawls einen wichtigen Aspekt dar. Dieser Punkt könnte in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen die Achillesverse des zivilen Ungehorsams der Letzten Generation darstellen, da es dieser, wie beschrieben, nicht gelingt die Mehrheit der Gesellschaft, den Gerechtigkeitssinn der Mehrheit und der Regierenden erfolgreich anzusprechen.

Vielleicht liegt an dieser Stelle das Problem in der Artikulation des Protestes der Letzten Generation, welche immer wieder auch mit einer Angst-Rhetorik arbeitet, statt nach dem Vorbild vorhergegangener Protestbewegungen die Debatte um ungleiche Freiheiten aufzunehmen. Es wäre folglich empfehlenswert, die Anliegen der Klimaproteste in die Sprache ungleicher Freiheiten zu überführen. Auch Rawls sieht zivilen Ungehorsam eigentlich nur in Verletzungen von individuellen Freiheitsrechten, d. h. in Verletzungen des ersten Gerechtigkeitsgrundsatzes und von fairer Chancengleichheit, als gerechtfertigt. Außerdem scheinen Protestbewegungen, die sich auf ein Freiheitsproblem bezogen, historisch gesehen erfolgreicher.

Unruhe an der Uni – die Rückkehr des umstrittenen Rechtsprofessors Ralph Weber

Unruhe an der Uni – die Rückkehr des umstrittenen Rechtsprofessors Ralph Weber

Nach 5 Jahren als Landtagsabgeordneter der Alternative für Deutschland kehrt Prof. Dr. Ralph Weber als Rechtsprofessor zurück an die Universität Greifswald. Letzte Woche kritisierte das Studierendenparlament seine Rückkehr und forderte, dass ein Jurastudium an der Uni auch ohne das Besuchen seiner Veranstaltungen möglich sein müsse. Eine Zusammenfassung der Ereignisse um Weber, Stimmen aus Studierendenschaft und Universitätsleitung und Webers Stellung zur Situation.

Von Annica Brommann und Lilli Lipka

Zur Person

Nachdem Ralph Weber sein erstes juristisches Staatsexamen 1985 in Heidelberg und sein zweites Staatsexamen 1989 in Stuttgart abgeschlossen hatte, war er an der Universität Heidelberg als wissenschaftlicher Assistent tätig. 1995 kam Weber an die Universität Rostock, um dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte zu vertreten. Ein Jahr später wurde er auf diesen Lehrstuhl gerufen und 1997 zum Universitätsprofessor ernannt. Im Jahre 2009 wurde er an die Universität Greifswald versetzt, wo er sich vorrangig mit Forschungen zum Arbeits- und Zivilrecht beschäftigte. 

Bis 2014 war Weber lange Zeit Mitglied im rechten Flügel der CDU. Seinen Parteiwechsel zur AfD begründete er 2016 gegenüber dem Nordkurier mit dem Umstand, dass die Partei jetzt auf dem “national-konservativen Kurs” anstatt dem “neoliberale[n] Lucke-Kurs” weitermachen werde. Hier galt Weber als “Rechtsaußen” und kandidierte 2016 bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern als Direktkandidat für die AfD im Wahlkreis Vorpommern-Greifswald III. Mit 35,5 Prozent der Stimmen zog er in den Landtag ein.

2017 wurde Weber für einen Facebook-Beitrag kritisiert, in dem er forderte, dass sich “‘Biodeutsche’ mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern” für die deutsche Leitkultur einsetzen sollen. Die Aussagen, die unter anderem im Nordkurier zu finden sind oder mit Screenshots festgehalten wurden, unterscheiden sich inzwischen vom aktualisierten, weiterhin polarisierenden Beitrag auf der Facebook-Seite des Professors: 

“Wir brauchen auch keine positive, sondern eine negative Obergrenze bei den Flüchtlingszahlen. Das bedeutet, dass die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Rückreisen die Zahl der Zuwanderungen deutlich übersteigen muss. Denn dann findet dieser ‘Große Austausch’ nicht statt. Wir müssen und werden dafür sorgen, dass unsere Heimat auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird.”

Prof. Dr. Ralph Weber, Facebook-Post 24.04.2017

Die Universität distanzierte sich damals “entschieden von den unsäglichen Äußerungen” und forderte vom Landtag, den Aussagen entgegenzutreten. Auch die AfD mahnte den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden ab.

Weil Weber den AfD-Landesvorsitzenden Leif-Erik Holm als “Landesdiktator” und Parteifreund*innen als “Kanalratten” beschimpft haben soll, leitete die AfD MV im Juni 2021 ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn ein. Nach knapp 5 Jahren im Landtag setzte sich zudem Nikolas Kramer gegen Ralph Weber bei der Landtagswahl für die kommende Legislatur durch. Auf seiner Facebookseite kündigte Weber dieses Wochenende schlussendlich an, dass er aus der Partei austreten möchte, da diese nicht mehr seinen “Vorstellungen von einer bürgerlich-konservativen Alternative” entspreche und das Niveau sich intellektuell wie moralisch verändert habe. Schon länger absehbar war, dass er sein Dienstverhältnis als Hochschullehrer, das seit 2016 durch seine Position als Landtagsabgeordneter ruhte, zum Wintersemester 2021/22 wieder aufnehmen wird.

Vorfälle an der Universität Greifswald: Rechtsrocker und Reichsbürger

2010 sorgte Weber für einen Eklat, da er im Hörsaal Kleidung des Labels Thor Steinar trug, welches gemeinhin als Erkennungsmerkmal der rechtsextremen Szene gilt. Er begründete seine Kleidungswahl mit einem Interesse an der germanischen Mythologie, wie der Nordkurier damals berichtete. Die Uni reagierte darauf mit einer Ergänzung der Hausordnung

“[…] Verhaltensweisen, insbesondere die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten, zu unterlassen, wenn diese Verhaltensweisen die Fähigkeit der Universität beeinträchtigen, ihre Aufgaben als Einrichtung für Forschung und Lehre in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat wahrzunehmen.” 

Allgemeine Hausordnung für Gebäude, Räume und Grundstücke der Universität Greifswald, §5 (4)

Der Pressesprecher der Uni, Jan Meßerschmidt, teilte dem Spiegel mit, die Universität wolle damit ein öffentliches Signal gegen Rechtsextremismus setzen. Nichtsdestotrotz stellte Meßerschmidt auch klar, dass viel Wert auf die Freiheit der Professor*innen an der Universität gelegt werde, die obendrein noch durch die Meinungsfreiheit geschützt sei.

Vier Jahre später sorgte Weber für brisante Schlagzeilen, als er Maik Bunzel als Doktoranden betreute. Der Rechtsanwalt war ehemaliger Sänger der nationalsozialistischen Band “Hassgesang”, die in ihren Liedern unter anderem Adolf Hitler verherrlicht, und wurde bereits wegen Volksverhetzung verurteilt. Aufgrund seiner politischen Einstellung war Bunzel 2014 aus seinem Justizdienst als Amtsrichter in Bayern ausgeschieden. Die damals amtierende Rektorin Prof. Dr. Johanna Weber betonte, dass die Universität für Weltoffenheit und Toleranz stehe und sich gegen Fremdenfeindlichkeit ausspreche. Es gebe jedoch keine Möglichkeiten, die Verleihung der Doktorwürde zu verhindern.

Weber 2017 auf einer Pro-Arndt-Veranstaltung mit AfD-Politiker Stephan Reuken

Der Rechtsprofessor fiel weiterhin auf, als er 2016 in seiner Vorlesung “Historische Grundlagen des Rechts” den “Reichsbürger” Thomas Mann sprechen lies. Berichten zufolge sprach dieser von Deutschland als eine “BRD-GmbH”, in der Bürger “Personal” seien. Weiterhin soll Mann dazu aufgerufen haben, Ausweispapier ungültig zu machen. Weber behauptete später, dass er nichts vom politischen Hintergrund des Vortragenden gewusst habe. Er habe Mann in der Vorlesung widersprochen und die Anwesenden zum Gehen aufgefordert.

Weitere Aussagen des Dozenten sorgten während seiner Arbeit an der Universität immer wieder für Empörung. Unter anderem zählten Studierende 2016 in einem Gastbeitrag auf dem Fleischervorstadtblog einige seiner “reaktionären Äußerungen” auf. Demnach habe Weber in Vorlesungen die Wehrmacht glorifiziert und sein “geschichtsrevisionistisches Weltbild” gezeigt. Außerdem ist dort aufgeführt, dass er einen Fall in seinem Sachenrecht II-Lehrbuch skizziere, wie ein Bürger den Bau eines “Asylantenwohnheims” abwehren könne.

Die Studierendenschaft positioniert sich gegen Weber

Schon in den vergangenen Jahren, als Weber durch besagte Vorfälle bereits Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte, sprach sich das Studierendenparlament (StuPa) gegen den Rechtsprofessor aus. So begrüßte es unter Leitung des StuPa-Präsidenten Erik von Malottki 2010 die Entscheidung des Rektorats, rechtsextreme Verhaltensweisen zu verbieten. 

Im Juli dieses Jahres wurde bereits eine mögliche Rückkehr des Professors im StuPa diskutiert. In einem Antrag machte die StuPistin Sandra G. deutlich, dass es von Seiten der Universität nicht ausreichend sei, lediglich zu signalisieren, dass man mit der politischen Einstellung von Weber nicht konform sei. Vielmehr forderte sie, Weber dürfe nicht mehr an der Universität lehren und dass die Universität ein dementsprechendes Verfahren einleiten müsse. Im Gespräch mit dem webmoritz. betonte sie: “Oft wird das falsch verstanden. Mir persönlich geht es nicht primär darum, dass er AfDler ist. Mir geht es darum, dass er völkisch-nationalistische Positionen vertritt.” Wegen mangelnder Beschlussfähigkeit und aus formal-inhaltlichen Gründen wurde die Vorlage nicht weiter ausformuliert. Vergangene Woche, am 12. Oktober, wurde ein neuer Antrag eingebracht und von den StuPist*innen als Stellungnahme zur Rückkehr von Ralph Weber verabschiedet. Die 15 Antragsteller*innen aus StuPa und AStA fordern darin unter anderem:

“Rassismus und rechtes Gedankengut dürfen an einer weltoffenen Hochschule keinen Platz finden. […] Studierende dürfen nach Ansicht des Studierendenparlaments nicht genötigt sein, Veranstaltungen bei Ralph Weber besuchen zu müssen. Ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald ohne Ralph Weber muss möglich sein. Das Studierendenparlament setzt sich für eine entsprechende Anpassung der curricularen Planung der kommenden Semester ein.”

Beschl.-Nr. 2021-31/68

In der Begründung des Antrags werden unter anderem das Tragen rechtsextremer Kleidung, der Fall um Maik Bunzel und die Einladung von “Vertreter*innen des Reichsbürgerspektrums” aufgezählt. Weiterhin betonen die Antragsteller*innen, dass Weber in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter durch diskriminierende und ausgrenzende Reden aufgefallen sei, Verschwörungstheorien verbreitet und sich wiederholt der NS-Sprache bedient habe. Darüber hinaus heißt es in der Begründung:

“Es ist zu befürchten, dass Ralph Weber weiterhin durch rechte Äußerungen und Aktionen den Ruf der Universität nachhaltig schädigt. Zudem müssen Studierende, welche nicht in Ralph Webers Weltbild passen, ernsthaft befürchten, grobe Nachteile zu erfahren. Zu ihrem Schutz und zum Erhalt der gesellschaftlichen Freiheit muss sich das Studierendenparlament in diesem Sachverhalt unmissverständlich äußern. Eine Rückkehr von Ralph Weber ohne kritische Debatte ist nicht hinnehmbar.”

Beschl.-Nr. 2021-31/68

Zu den Antragsteller*innen zählt auch Jada L., AStA-Referent für Antirassismus und Internationales. Auf Anfrage des webmoritz. zeigte er sich besorgt und bezeichnete Weber als “eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden und ‘Studierenden of Colour’”. Er befürchtet, dass sich die Studierenden in ihrem Lehrumfeld nicht mehr sicher fühlen, was er in dem Fall als einen “gewaltige[n] Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität” ansähe.

“Persönlich bin ich mir als “Person of Colour” nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird.”

Jada L., Antragsteller und AStA-Referent für Antirassismus und Internationales, 20.10.2021

Uni verspricht Rückendeckung für Studierende

Bereits am Morgen nach dem StuPa-Beschluss reagierte die Universität mit einer öffentlichen Stellungnahme, in der sie betonte, dass man “selbstverständlich in konstruktivem Austausch mit den Studierenden” stehe und die geäußerten Sorgen sehr ernst nehme. Weiterhin wird in der Mitteilung deutlich, dass die Universität nicht zögern werde, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn es erforderlich würde.

Der webmoritz. bat die Pressestelle und das Rektorat um Konkretisierung der möglichen Einleitung von rechtlichen Schritten und des Austausches mit Studierenden. Die Universität versicherte daraufhin, ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Studierenden zu haben. Es gebe außerdem drei Anlaufstellen für Studierende: die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate und das Beschwerdemanagement. Darüber hinaus fänden bereits ein enger Austausch und regelmäßige Treffen mit dem AStA-Vorsitzenden, Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen statt, welche dem webmoritz. auch von studentischer Seite bestätigt wurden.

Das Rektorat verspricht ein schnelles Eingreifen, falls es nötig wird.

Auch über folgende Frage gab die Universität Auskunft: Wie halten Sie es für vereinbar, für die im Statement genannten Werte einzustehen und gleichzeitig einen Professor zu beschäftigen, der zuvor durch genannte diskriminierende Verhaltensweisen in- und außerhalb des Universitätsbetriebs aufgefallen ist?

“Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
[…] Als Beamter hat er [Herr Professor Weber] das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage. Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten, wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.”

Rektorat und Pressestelle der Universität Greifswald, 20.10.2021

Meinungsfreiheit und Mäßigungsgebot – der Zwiespalt des Beamtenrechts

Doch warum kann Weber trotz der diversen aufgezählten Aussagen und Handlungen, die dem weltoffenen Leitbild der Universität widersprechen, als Dozent zurückkehren? Diese Frage stellen sich nun etliche Studierende an der Universität. Die rechtliche Grundlage ist komplex und vor allem im Grundgesetz und Beamtenstatusgesetz verankert.

Wie die Universität bereits in ihrem Statement deutlich machte, hat Weber das Recht darauf, auf die Position in seiner “bisherige[n] Wirkungsstätte” zurückzukehren. Nach dem Beamtenstatusgesetz kann eine verbeamtete Person ihre Beamtenrechte nur verlieren, wenn diese für eine erhebliche Straftat oder Vergleichbares verurteilt wurde (§24 I S. 1 Nr. 2 BeamtStG), etwa Volksverhetzung oder eine Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates. Die aufgeführten Handlungen von Weber erfüllen keinen Straftatbestand.

Zudem greifen verschiedene Regelungen, wenn es um die Bewertung seiner Aussagen geht. Diese stellen einerseits zusätzliche Anforderungen an Neutralität und Verfassungstreue von Beamt*innen, schützen anderseits auch deren politische Betätigung. Dabei werden der dienstliche und private Kontext relativ stark voneinander getrennt. 

Die Dienstausübung muss politisch völlig neutral und zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen (§33 I 1, 2 BeamtStG). Bei Professor*innen kommt aber die Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 III GG) hinzu, weshalb im Unikontext auch politische Aussagen erlaubt sind, die eine Beziehung zu wissenschaftlichen Aktivitäten haben (§4 Abs. 3 HRG). Privat kann sich eine verbeamtete Person dagegen politisch engagieren, da dies von der Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) geschützt ist, solange das Engagement außerhalb der verbeamteten Tätigkeit stattfindet: Sprich außerhalb der Universität.

Trotz allem gilt für das gesamte Verhalten ein Mäßigungsgebot. Nicht alles, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, dürfen Beamt*innen auch äußern, wobei eine wichtige Rolle spielt, inwieweit sich die Äußerung auf die dienstliche Tätigkeit auswirkt. Hinzu kommt, dass sie sich “durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten” müssen (§33 I 2, II BeamtStG).

Wie so oft gibt es bei der rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten jedoch einen mehr oder weniger weiten Rahmen, innerhalb dessen auslegungsfähige und -bedürftige Faktoren berücksichtigt werden müssen. So wurde kürzlich ein Staatsanwalt rechtskräftig aus dem Dienst entfernt, weil er sich als AfD-Kandidat vielfach rassistisch und islamfeindlich äußerte. Dabei ging es aber nur um Äußerungen vor seiner Zeit als Abgeordneter. Ob für einen Staatsanwalt etwas anderes gilt als für einen Professor, inwieweit Webers Äußerungen während seiner Zeit als Abgeordneter zu berücksichtigen sind und wie seine einzelnen Aussagen sowie seine Verbindungen zu rechtsextremen Akteur*innen zu bewerten sind, werden verschiedene Jurist*innen vermutlich unterschiedlich beurteilen.

Und was sagt Weber?

In der Ostsee-Zeitung äußerte sich Weber bereits zur Trennung seiner wissenschaftlichen und politischen Tätigkeiten. Auch dem webmoritz. gegenüber betonte er, dass er Wert darauf lege, seine Lehrtätigkeit frei von politischen Äußerungen zu halten. Auf die Frage, was er zu den Bedenken internationaler Studierender angesichts bekannter Handlungen zu seiner Person sage, entgegnete er:

“Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant.”

Prof. Dr. Ralph Weber, 22.10.2021

Auf Nachfrage zu seiner Bereitschaft für einen Austausch mit Universität und Studierenden verwies er auf bereits stattgefundene Gespräche mit der Universitätsleitung und dem Dekan sowie einem Angebot seinerseits, sich mit dem Fachschaftsrat Jura in einem Gesprächskreis zusammenzufinden.

Der Vorlesungstermin steht, Gegenwind bleibt

Für das aktuelle Wintersemester ist Weber für eine Vorlesung als Lehrperson eingetragen: “Historische Grundlagen des Rechts”, eine Veranstaltung, welche laut Musterstudienplan in den ersten zwei Semestern belegt werden soll. Der offizielle Beginn der Vorlesung wurde auf den 02. November gelegt. Angemeldet sind nach aktuellem Stand 156 Studierende, wobei es auch möglich ist, eine Vorlesung mit anderem Schwerpunkt aus dem Bereich “Grundlagen” zu wählen. Für den Grundlagen-Schein müsse nur eine der angebotenen Vorlesungen bestanden werden, erklärte der FSR Jura dem webmoritz.

Auf die Nachfrage hin, inwiefern die neuen Studierenden des ersten Jura-Semesters auf den Kontext zu Weber hingewiesen wurden, verwies der FSR auf die breite Beachtung des Themas in Presse und Hochschulpolitik. Kurz darauf erschien ein Infopost auf den sozialen Kanälen des FSR, über welchen sich die Studierenden zur Person Weber informieren können. Der Fachschaftsrat ruft außerdem dazu auf, Meinungen und Bedenken kundzutun, sodass diese in das von Weber vorgeschlagene Gespräch mitgenommen werden können. Weiterhin steht der FSR auch während des Semesters als Ansprechpartner zur Verfügung.

Neben den Diskussionen, die der StuPa-Beschluss angestoßen hat, werden weitere Gruppen laut. So ist die Initiative “Uni ohne Nazis” wieder aktiv geworden, die sich bereits vor 7 Jahren gegen Weber engagiert hatte. Laura S., eine Mitorganisatorin des Kollektivs, berichtete dem webmoritz., dass sich darin verschiedene Hochschulgruppen zusammengeschlossen hätten, um erneut gegen Weber zu protestieren. Die Initiative hat sich nach eigenen Angaben zum Ziel gesetzt, “rechte Strukturen und Ideologien an der Universität Greifswald aufzudecken” und möchte sich dafür mit Unteilbar MV und Greifswald für alle organisieren. Aktuell plant das Kollektiv vor Webers erster Vorlesung eine Demonstration, die am 02. November um 11 Uhr in der Rubenowstraße 1 stattfinden soll. Durch die Anwesenheit der Teilnehmenden und durch verschiedene Redebeiträge soll der Fokus auf die Vielfalt der Universität und die Ablehnung rechten Gedankengutes gelegt werden.

Was sind eure Gedanken zur aktuellen Situation? Schreibt uns gerne per Mail oder einen Kommentar.

Die vollständige Stellungnahme des AStA-Referenten Jada L. vom 20.10.2021

Es ist internationalen Studierenden wichtig zu wissen, dass sie an ihrem Studienort geduldet, wertgeschätzt und gleichberechtigt werden. Ich glaube, dass im Fall von Herrn Weber diese einfachen Ansprüche nicht erfüllt werden. Er stellt eine Bedrohung für das Wohlergehen der internationalen Studierenden sowie der “Studierenden of Colour” an der Universität Greifswald dar.

Persönlich bin ich mir als “Person of Colour” nicht sicher, ob ich mich 2019 für das Studium an der Universität Greifswald entschlossen hätte, hätte ich gewusst, dass ein so rechter Dozierender an dem Standort toleriert wird. Das Auftreten Ralph Webers im Landtag, aber auch in seiner damaligen Tätigkeit an der Universität, tun meiner Meinung nach verdeutlichen, wie rechts und fremdenfeindlich seine Person einzuschätzen ist. Durch die Öffentlichkeit, den dieser Fall in den Medien bekommen hat, bin ich mir sicher, dass zukünftig der Professor ein Kriterium für die Entscheidung gegen das Studium an der Universität sein kann, vor allem bei internationalen Studierenden. Es ist auch davon auszugehen, dass nach Wiederaufnahme des Lehrverhältnisses erneut rechte Handlungen und Äußerungen folgen, die womöglich zu weiterer Schädigung des Rufs der Universität führen können.

An einer weltoffenen Uni, die sich klar gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausspricht und momentan an einer neuen Internationalisierungsstrategie arbeitet, ist es sehr bedauerlich zu hören, dass eine Person mit stark rechtem Gedankengut wieder in ein Arbeitsverhältnis eingebunden wird. Ich mache mir Sorgen über das Signal, dass durch die Rückkehr dieser Lehrperson übermittelt wird. Wird die Universität dabei ihrer Stellungnahme gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gerecht?

Die Universität sollte ein Umfeld bieten, in dem internationale Studierende und „Studierende of Colour“ vor rassistischen und fremdenfeindlichen Vorfällen geschützt werden. Vor allem, da es außerhalb der Universität in Greifswald durchaus zu Fällen der Fremdenfeindlichkeit kommt, sollte die Universität als „Safe Space“ gelten. Meine Sorge ist, dass diese Gruppen fortan im universitären Lehrumfeld nicht mehr diese Sicherheit verspüren, was ein gewaltiger Rückschritt für die Internationalisierung und Diversifizierung der Universität wäre.

In dem Antrag, der in der letzten Sitzung des Studierendenparlaments verabschiedet wurde, ging es jedoch nicht primür um die Rückkehr Ralph Webers, sondern darum, dass Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein erfolgreiches Studium ohne den Besuch einer Veranstaltung des Lehrenden Ralph Webers ermöglicht werden muss. Studierende sollten nicht dazu gezwungen werden, bei einer so umstrittenen Lehrperson die Lehrveranstaltung zu besuchen, um in Greifswald einen rechtswissenschaftlichen Abschluss absolviert zu haben. Vor allem internationale Studierende dürfen durch das vorgegebene Curriculum nicht dazu genötigt werden, bei ihm teilnehmen zu müssen.

Die vollständige Stellungnahme der Universität vom 20.10.2021

Die Universität Greifswald steht für Vielfalt und eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker ein. Hierbei unterliegt sie als öffentliche Einrichtung den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Herr Professor Weber ist Beamter des Landes Mecklenburg-Vorpommern und derzeit für die Zeit seiner Mandatswahrnehmung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern von seiner Tätigkeit als Lehrstuhlinhaber beurlaubt. Als Beamter hat er das Recht, nach dem Ende des Mandatsverhältnisses an seine bisherige Wirkungsstätte zurückzukehren und die ihm mit der Berufung zum Professor übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre wieder wahrzunehmen. Das ist die Rechtslage.

Die Universität Greifswald bekennt sich zu den oben benannten Werten und wird immer einschreiten,  wenn im Zuständigkeitsbereich der Universität gegen geltendes Recht verstoßen wird. Maßnahmen werden nach Prüfung jedes Einzelfalls getroffen und richten sich nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Die Universität hat stets ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte ihrer Studierenden, die die Möglichkeit haben, sich an drei Anlaufstellen zu wenden: Das sind die jeweiligen Institutsdirektionen, die Dekanate oder das Beschwerdemanagement (https://www.uni-greifswald.de/universitaet/organisation/beauftragte/beschwerdemanagement/) der Universität.

Das Rektorat ist über regelmäßige Treffen mit dem Asta-Vorsitzenden, den Vertreter*innen der Fachschaften und den studentischen Senator*innen in einem kontinuierlichen, konstruktiven und engen Austausch.

Das vollständige Interview mit dem FSR Jura vom 22.10.2021

1. Inwiefern ist es Voraussetzung, die Vorlesung “Historische Grundlagen des Rechts” bei Weber zu besuchen?

“Die Vorlesung “Historische Grundlagen des Rechts” bietet nur eine von mehreren Möglichkeiten, den Grundlagenschein zu erwerben. Die Teilnahme an der Vorlesung ist keine Pflicht. Der Grundlagenschein kann dieses Semester durchaus auch durch Besuch einer anderen Vorlesung wie z.B. „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“ oder „Privatrechtsgeschichte“ erworben werden. Nur in einer dieser Vorlesung ist eine Klausur zu bestehen.”

2. Habt ihr die Erstis, die wahrscheinlich den größten Teil dieser Vorlesung ausmachen werden, darauf hingewiesen, welche Vorgeschichte Weber hat? Wenn ja, wie?

“Die Diskussion um die unsäglichen Aussagen von Prof. Weber und seine Rückkehr an unsere Universität beschäftigt nicht nur die Region Vorpommern, sondern ist auch Gegenstand überregionaler Berichterstattung und bundesweiten Interesses. Die Universität hat ebenfalls öffentlich zu der Angelegenheit Stellung bezogen, sodass den Studierenden des ersten Semesters die Möglichkeit gegeben wurden, von Prof. Webers Rückkehr und seinen öffentlichen Äußerungen zu erfahren. Selbstverständlich wird sich der FSR aber weiter intensiv mit der Thematik beschäftigen.”

3. Inwiefern gab es bisher Feedback aus der Studierendenschaft bezüglich der Rückkehr von Weber?

“Auch unter der Studierendenschaft ist Prof. Webers Rückkehr Gegenstand breiter Diskussion. Der FSR nimmt dies aktiv zur Kenntnis und wendet sich in Kürze auch an die Studierenden.”

4. Habt ihr Aktionen gegen Weber geplant?

“Zu reichlich Diskussion hat die Rückkehr von Prof. Weber bereits beispielsweise in dem Studierendenparlament geführt. Zukünftige konkrete „Aktionen“ können nicht durch den FSR allein erfolgen, schließlich ist es eine auch fakultätsübergreifende Thematik. Vielmehr bedarf es hierfür im Einzelfall eine genaue Absprache mit der Fakultät und insbesondere unserem Dekan.”

Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Ralph Weber vom 22.10.2021

Anfrage des webmoritz., 18.10.2021:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Weber,

angesichts der aktuell veröffentlichten Stellungnahmen aus der Studierendenschaft und von der Universität arbeiten wir die Geschehnisse an der Uni in einem Artikel bei den studentischen Medien auf. Dafür möchten wir gerne auch einige Worte von Ihnen einbauen und Ihnen die Möglichkeit geben, sich zur aktuellen Lage zu äußern. Wir bitten Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen. Dabei nehmen wir unter anderem Bezug auf Ihren Facebookpost vom 24. April 2017.

1. Sie haben der OZ gegenüber jüngst geäußert, dass Sie Ihre politische und wissenschaftliche Tätigkeit als voneinander getrennt ansehen. Nichtsdestotrotz fühlen sich Studierende von Ihren Handlungen (bspw. Aussagen im Facebookpost, in welchem Sie “Versuche einer multikulturellen Umgestaltung” ablehnen und eine “deutsche Leitkultur” fordern; das Tragen von Erkennungsmerkmalen der rechtsextremen Szene; Betreuung eines rechtsextremen Doktoranden) diskriminiert. Selbst wenn diese außerhalb des Hörsaals stattfinden, fühlen sich Studierende unwohl, Ihre Veranstaltungen zu besuchen. Was sagen Sie dazu?

2. Wie stellen Sie sich Ihre Lehrtätigkeit an einer Universität vor, die für Vielfalt und Weltoffenheit einsteht, unter anderem durch die Unterstützung internationaler Studierender und Beziehungen, wenn Sie eigenen Aussagen zufolge dafür Sorge tragen wollen, dass Deutschland “auch in 30 Jahren noch von deutscher Kultur, deutschen Traditionen, unserer deutschen Sprache und einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird”?

3. Inwiefern sind Sie bereit für einen konstruktiven Austausch mit besorgten Studierenden und Mitarbeitenden sowie der Universitäts- und Fakultätsleitung?

Antwort Weber, 22.10.2021:

Wertes Redaktionsteam von webmoritz, gerne beantworte ich Ihre Anfrage. Es war mir immer wichtig und wird es auch bleiben, meine Lehrtätigkeit an der Uni von politischen Äusserungen frei zu halten. Da sich der Schwerpunkt Ihrer Fragen auf politische Äusserungen meinerseits außerhalb der Uni bezieht, werde ich dazu in einem Unimedium wie dem webmoritz. nicht Stellung beziehen. Noch nie habe ich allerdings Doktoranden nach ihren politischen Einstellungen befragt und werde dies auch zukünftig nicht tun. Denn dies spielt für mich bei der Promotionsvergabe schlichtweg keine Rolle. Um bei mir promovieren zu können, muss man neben der entsprechenden Note im Ersten Jur. Sraatsexamen mich von einem Thema aus meinen Lehrbereichen überzeugen. Nicht mehr und nicht weniger. Und Sie müssen sich sicherlich auch keine Sorgen um meine Akzeptanz von internationalen Studierenden machen. Neben mehreren Doktoranden aus EU-Staaten haben bei mir auch syrische, türkische und iranische Doktores ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sind mir sehr wichtig und im Gegensatz zu Teilen der Studierendenschaft bin ich auch Ansichten gegenüber, die meiner Überzeugung nicht entsprechen, tolerant. Mit der Universitätsleitung und dem Dekan meiner Fakultät habe ich die Wiederaufnahme meiner Lehrtätigkeit besprochen und dem Fachschaftsrat Jura angeboten, mit diesem damit ggf. einhergehende Fragen und Besorgnisse von Studierenden in einem vom Fachschaftsrat vorzuschlagenden Gesprächskreis zu besprechen. Im übrigen haben wir keine Anwesenheitspflichten, sodass es jedem freisteht, meine Lehrangebote, für die ich in Rostock auf Vorschlag der Studierenden den Universitätspreis für die beste Lehre erhalten habe, nicht wahrzunehmen.

Prof. Dr. iur. utr. Ralph Weber

Beitragsbilder: Nils Borgward und Laura Schirrmeister

“Ich sitze hier nicht wegen meiner Kompetenz”

“Ich sitze hier nicht wegen meiner Kompetenz”

Bericht / Kommentar

Mit diesem Satz begann der Moderator der Podiumsdiskussion Alexander Kruggel vor genau einer Woche die Diskussion. Dass dieser Satz nicht unbedingt seine Berechtigung hatte und die Moderation doch gut geklappt hat, sollte sich während der Diskussion noch zeigen. Geladen waren unter anderem bekannte Gesichter wie der Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag Dr. Dietmar Bartsch oder die SPD-Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen. 

Nach diesem, etwas humoristisch improvisierten Eingangssatz, ging es auch schon mit der inhaltlichen Debatte los. Als erstes Thema wurde dabei über die Wohnraumsituation gesprochen. Dazu übergab der Moderator als erstes das Wort an Dietmar Bartsch. Dieser erklärte in gewohnter Politikerrhetorik, dass Boden kein Spekulationsobjekt sein sollte und dass an der Mietpreisbremse “das Beste noch der Name” sei. Ebenso waren sich die anderen Diskussionsteilnehmer über die Wohnraumsituation einig. Billige Wohnräume müssen infrastrukturell attraktiver werden, der Gentrifizierung muss entgegen gewirkt werden und die Mietpreise dürfen nicht weiter steigen. So haben sich die Politiker gegenseitig den Ball zu gespielt und sich gegenseitig bekräftigt. In Angriffslaune war, zumindest bei diesem Thema, noch niemand. Daran merkte man deutlich die fehlende Opposition wie sie in Form von CDU oder AfD hätte präsentiert werden können. Diese haben jedoch leider nicht zur Podiumsdiskussion zugesagt.

Als nächstes Thema kam die Studienfinanzierung auf. Hiervon hatte vor allem die SPD-Abgeordnete Sonja Steffen Ahnung. Sie ist unter anderem im Haushaltsausschuss für Entwicklungszusammenarbeit zuständig. Sie betonte, dass zwar die SPD nicht für ein einkommensunabhängiges BaföG, oder ein bedingungsloses Grundeinkommen ist, sie diese Möglichkeiten aber diskutieren wolle, und sich freut, dass dazu im gesellschaftlichen Raum eine Debatte entstanden ist. Hagen Reinhold von der FDP befürwortete in diesem Zusammenhang, dass BaföG auch an Auszubildende ausgeschüttet werden sollte, damit Ausbildungen auch attraktiver werden. Der Vertreter der Tierschutzpartei, Robert Gabel, verwies in diesem Zusammenhang auf eine Studie, die belegen soll, dass die meisten Studierenden kein BaföG annehmen, da sie Angst vor Verschuldung haben, und sprach sich deshalb dafür aus, dieses Problem anzugehen. Zu einem Lösungsansatz oder einer Übereinkunft ist man bei diesem Thema nicht gekommen. Zwar waren grob alle der Meinung, dass Studierende und Auszubildende mehr Geld bekommen sollten, wie das aber nun aber genau funktionieren soll und wer das bezahlt, konnte nicht einheitlich geklärt werden. Der Beitrag von Dietmar Bartsch zu dem Thema, war der einzige des Abends, der spontanen Beifall erzielen konnte. Er kritisierte vor allem, dass aktuell wieder in Schwarz-Gelb geführten Ländern Studiengebühren eingeführt werden.

Zur Überakademisierung gab es zunächst Stillschweigen. Sonja Steffen, die sich dann zu Wort meldete, beklagte als erstes den Begriff selbst. Dieser würde nämlich implizieren, dass viele Akademiker etwas schlechtes sein würden. Hagen Reinhold bezog sich bei dem Thema vor allem auf das Ausspielen von Studium gegen Ausbildung. Die Auszubildenden sollten ebenfalls gleichviel Anerkennung erhalten. Claudia Müller hingegen sprach unter diesem Themenfeld besonders die Tatsache an, dass man sich ja nicht zu schämen bräuchte, wenn man „nur“ einen Bachelor hat. Generell kann man aber auch hier sagen, dass sich die teilnehmenden Diskussionspartner weitgehend einig waren.

Zum Schluss läutete die Moderation noch eine Fragerunde ein, bei der jede*r aus dem Publikum seine*ihre eigene/n Frage/n stellen konnte. Als Einziger kritisiert wurde dabei Hagen Reinhold von der FDP. An diesen stellte eine Studentin die Frage, warum er denn für Studiengebühren sei. Herr Reinhold wiederholte daraufhin, dass er ausschließlich für nachgelagerte Studiengebühren sei, womit kein*e Studierende*r in finanzielle Probleme kommen würde, da diese erst nach dem Studium bezahlt werden müssten.

Besonders interessant bei dieser Diskussion war die breit aufgestellte Anzahl an Parteien, die eingeladen wurden. Zwar sind einige, im Bundestag vertretene Parteien, nicht dabei gewesen, allerdings hatte man dafür andere unübliche Gesprächspartner wie den Vertreter der Tierschutzpartei, Robert Gabel, oder einen PARTEI-Vertreter in Form von Florian Mehs. Ebenfalls wollten die Freien Wähler auch einen Vertreter zur Diskussion schicken, dieser hat aber kurzfristig abgesagt. Zurückzuführen sind die umfassenden Einladungen an Parteien auf einen Beschluss des Studierendenparlaments vom 20.06.2017

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) wird mit der Aufgabe betraut, vor Bundestagswahlen (…)  politsche Podiumsdiskussionen zu organisieren. Dazu sollen alle zur entsprechenden Wahl zugelassenen Parteien in Mecklenburg-Vorpommern eingeladen werden.

Wie auch andere Beschlüsse ist dieser ebenfalls sehr allgemein gehalten. Und nachdem es der damalige Referent für Hochschulpolitik, Florian Mehs, leider nicht mehr geschafft hatte, vor der Bundestagswahl 2017 eine Podiumsdiskussion auf die Beine zu stellen, gab es die jetztige im April.

Ganz nach dem Motto: Nach der Wahl ist vor der Wahl.

 

StuPa-Beschluss vom 20.06.2017: StuPa-Beschluss

Die ganze Podiumsdiskussion: Youtube