Containern gehört verboten!

Containern gehört verboten!

Weshalb die Bestätigung der Strafbarkeit des “Containerns” durch das Bundesverfassungsgericht zu einem Schlüsselmoment für eine nachhaltigere Lebensmittelpolitik werden könnte.

Wir, die Redakteur*innen der moritz.medien, machen uns natürlich auch weiterhin Gedanken über unsere Umwelt und berichten daher in einem zweiten Teil unserer Nachhaltigkeitskolumne über weitere Themen, Tipps und Gedanken, damit ihr euer Leben (noch) nachhaltiger gestalten könnt.

Containern ist strafbar. So lautet die Quintessenz der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgerichts vom 18.08.2020. Die 3. Kammer des zweiten Senats hat die Verfassungsbeschwerden zweier Studentinnen zur Strafbarkeit des Containerns nicht zur Entscheidung angenommen. Doch ein genauerer Blick auf diese Entscheidung lohnt sich!

Eine kurze Zusammenfassung des Falles: Die Studentinnen hatten in Olching (Bayern) auf dem Gelände eines Supermarktes Lebensmittel aus einer zur Abholung durch die Entsorgungsgesellschaft bereitstehenden, verschlossenen Mülltonne entnommen. Daraufhin waren sie zu jeweils 8 Sozialstunden und einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht entschied jetzt in höchster deutscher Instanz, dass der Gesetzgeber “das zivilrechtliche Eigentum grundsätzlich auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen” dürfe. In der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck vom Januar 2019 heißt es, dass der Supermarkt durch die Beauftragung der Abfallentsorgungsgesellschaft und das Verschließen der Mülltonne seinen Eigentumsanspruch an den Lebensmitteln nach § 969 BGB nicht aufgegeben habe. Dieser Einschätzung gab das Bundesverfassungsgericht statt. Zudem bestätigte es die Einschätzung, dass eine Strafbarkeit des Containerns als Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB rechtmäßig sei.

Auch wenn die Begründung in sich schlüssig ist und die Richter*innen in Karlsruhe inhaltlich kaum eine andere Entscheidungsmöglichkeit hatten, liest sich die Erklärung auf den ersten Blick wie ein herber Rückschlag für alle Menschen, die sich dafür einsetzen, die Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel zu reduzieren. Wer versucht, durch Containern Lebensmittel vor der Vernichtung zu retten, muss sich spätestens jetzt darüber im Klaren sein, dass im schlimmsten Fall eine Verurteilung wegen Diebstahls droht. Gerade für Studierende mit einem Berufswunsch, für den ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Erklärung über die Straffreiheit nötig ist, kann das ein Problem werden. Der Versuch, Gutes zu tun, kann im ungünstigsten und gerade im wiederholten Fall weitreichende Konsequenzen haben (auch wenn in der Erklärung ausdrücklich die straf- und prozessrechtlichen “Möglichkeiten, im Einzelfall der geringen Schuld des Täters Rechnung zu tragen” angeführt werden).

Noch schwerer dürfte an diesem Urteil jedoch wiegen, dass es kein gutes Signal an die Supermärkte sendet. Diese können sich nun auch in letzter Instanz in ihrer Vorgehensweise bestätigt sehen, Lebensmittel zu vernichten und müssen dafür in Zukunft nicht einmal mehr auf fadenscheinige Argumente wie die Haftungsfrage bei der Entstehung von Gesundheitsschäden durch Lebensmittel aus Müllcontainern zurückgreifen.

Trotz dieses vermeintlichen Rückschlags im Kampf um einen freiwilligen nachhaltigeren Umgang mit Lebensmitteln steckt in der Beurteilung des Sachverhaltes durch das Bundesverfassungsgericht aber auch großes Potential für eine positive Entwicklung. Das Urteil kann und sollte bei genauerem Hinsehen nämlich durchaus ganz anders verstanden werden, denn:

Containern gehört tatsächlich verboten.

Der ganze Vorgang ist vollkommen absurd: Niemand sollte nachts auf fremde Grundstücke eindringen, Schlösser an Mülltonnen überwinden und sich durch Berge von Abfall wühlen müssen, um zu verhindern, dass genießbare Lebensmittel vernichtet werden. Diese Lebensmittel sind kein Abfall und dürften entsprechend auch gar nicht so behandelt werden.

Laut der WWF-Studie “Das große Wegschmeißen” aus dem Jahr 2015 werden in Deutschland jährlich ca. 2,58 Millionen Tonnen an Lebensmitteln durch den Groß- und Einzelhandel vernichtet. Das sind im Jahr gut 30 kg pro in Deutschland lebender Person, etwa 80 g pro Tag. Auch wenn es offensichtlich nicht möglich ist, eine Lebensmittelverwertung von 100% zu erreichen, verdeutlichen diese Zahlen, dass wir alle, jede einzelne Person, jährlich mehrere Kilogramm Lebensmittel containern müssten, um die Lebensmittelvernichtung im Groß- und Einzelhandel auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.

Es ist also eindeutig, dass das Containern nicht die Lösung für dieses weitreichende Problem sein kann. Supermärkte müssen, schon im eigenen wirtschaftlichen Interesse, ihre Mengenplanung und Lieferketten optimieren. Zusätzlich ist es jedoch absolut notwendig, den Umgang mit abgelaufenen, aber noch genießbaren Lebensmitteln auch gesetzlich besser zu regulieren. Die Ansätze sind vielfältig und reichen von privaten Anbietern wie der App “too good to go” (inzwischen auch in Greifswald nutzbar!) oder der „Foodsharing“-Initiative bis hin zu staatlichen Reformen wie dem französischen Modell. Dort wurde vor etwa vier Jahren statt der Rettung die Vernichtung von Lebensmitteln unter Strafe gestellt – mit der positiven Folge, dass Einrichtungen wie die Tafel nun deutlich größere Mengen an Lebensmittelspenden erhalten.

Die strukturellen Probleme sind auch den Richter*innen in Karlsruhe nicht entgangen, weshalb sie gerade zum Ende der Erklärung im Rahmen ihrer amtlichen Möglichkeiten auch sehr deutliche Kritik üben: Sie erwähnen explizit, dass der Gesetzgeber “bisher Initiativen zur Entkriminalisierung des Containerns nicht aufgegriffen hat.” Der letzte Absatz der Erklärung muss insbesondere aufgrund seiner Stellung im Text als direkte Handlungsaufforderung an die Politik verstanden werden: “Ob der Gesetzgeber im Hinblick auf andere Grundrechte oder Staatszielbestimmungen wie beispielsweise den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nach Art. 20a GG und im Rahmen einer Fortentwicklung von Inhalt und Schranken des Eigentums auch eine alternative Regelung hinsichtlich des Umgangs mit entsorgten Lebensmitteln treffen könnte, ist vorliegend ohne Bedeutung.”

Nach diesem Steilpass des Bundesverfassungsgerichts liegt der Ball jetzt also bei den Abgeordneten des Bundestages, die nun dafür verantwortlich sind, dass das, was richtig ist, auch endlich zu Recht wird.

Art. 20a GG: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Weiterführende Links
Übers Containern innerhalb und außerhalb Greifswalds: https://webmoritz.de/2020/01/06/late-night-shopping/
Die ganze Geschichte der beiden Studentinnen: http://olchiscontainern1.blogsport.de/

Titelbild: Free-Photos auf Pixabay
Banner: Jonathan Dehn
Beitragsbilder: Philipp Schweikhard

Late night shopping

Late night shopping

Die Redakteur*innen der moritz.medien haben sich schon immer einen Kopf um unsere Umwelt gemacht und darüber berichtet. In unserer neuen Kolumne erzählen wir euch, was wir über das Thema Nachhaltigkeit denken und geben euch viele hilfreiche Tipps, um euer Leben (noch) nachhaltiger zu gestalten.

Ein Gastbeitrag von „Curry“

Junge Menschen begehen jede Woche Einbruch um „Müll“ zu klauen. Eine Studentin kocht im November Marmelade aus peruanischen Blaubeeren. Mitten in Greifswald kann man meterweit durch einen Berg an genießbaren Brötchen, Kuchen und Brot stapfen.

Klingt irgendwie abgedroschen? Ist aber alles Alltag für uns und hängt mit einem Thema zusammen: Bestimmt habt ihr schon mal von der Lebensmittelverschwendung in den Industrieländern gehört. Falls nicht, hier ein paar Zahlen: Jährlich werden allein in Deutschland 222 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen.  Die Landwirtschaft produziert weltweit so viel Essen, dass jede*r Erdenbürger*in mit 4600 Kilokalorien pro Tag versorgt werden könnte, das heißt mit den produzierten Lebensmitteln könnte man 12 Milliarden Menschen ernähren.

Und das im Jahr 2019, dem Jahr in dem auch dem*der letzten klar geworden sein sollte, dass unsere Erde sich in einer katastrophalen Lage befindet. In einer Zeit, in der wir uns ernsthafte Sorgen machen müssen, ob die Ressourcen auf der Erde für die steigende Weltbevölkerung ausreichen. Wir suchen nach Lösungen, um Emissionen und Energie einzusparen, während Lebensmittel um den ganzen Erdball geflogen, verschifft, mit LKWs gefahren werden, um dann in riesigen Tonnen hinter Supermärkten im Müll zu landen.

Die Welthungerhilfe formuliert das so: „Auch wenn niemand auf die Idee käme ein Drittel seines Wocheneinkaufs direkt in den Müll zu verfrachten -statistisch betrachtet landet genau diese Menge ungenutzt in der Tonne. Gleichzeitig hungern 821,6 Millionen Menschen.“

Kurz: es ist einfach Wahnsinn!

Viele Menschen, die in Greifswald leben, wissen, was nach Ladenschluss mit den Lebensmitteln passiert, deren Mindesthaltbarkeitsdatum (aufgepasst: nicht Ablaufdatum) vorüber ist und gehen „containern“: Sie holen das Essen wieder aus der Tonne. Das ist weder unhygienisch, denn dank unserer Verpackungsindustrie ist ein Großteil der Sachen in Plastik eingeschweißt, noch tun sie es aus Bedürftigkeit. Containern ist ein Statement gegen Foodwasting und doch geschieht es nachts im Verborgenen, denn wenn man erwischt wird, drohen Geldstrafen.  

Falls ihr schon mal vom Containern gehört, aber noch keine richtige Vorstellung davon habt: Es geht nicht um ein bisschen Obst und Gemüse mit braunen Stellen, was nicht mehr verkauft werden kann. Es geht um Mengen, die ganze Haushalte ernähren können. Wir wohnen in einer 4er-WG und 80-90 % unseres Essens hat schon mal eine Tonne von innen gesehen.

Vor Kurzem wurden in Bayern zwei Studentinnen erwischt und zu je 225€ Geldstrafe und Sozialstunden bei der Tafel verurteilt. Ist es Ironie, fürs Lebensmittelretten mit Sozialstunden bestraft zu werden, bei einer Einrichtung dessen Aufgabe genau das ist? Die beiden Studentinnen ziehen jetzt vor das Bundesverfassungsgericht um sich dafür einzusetzen, dass weniger Essen im Abfall landet. Sie fordern, wie auch das Bündnis Lebensmittelrettung, ein Wegwerfverbot.

Beispiele zeigen, dass es auch anders geht: In Frankreich müssen restliche Lebensmittel an wohltätige Einrichtungen gespendet oder zu Tierfutter oder Düngemittel verarbeitet werden. In Berlin, Hamburg und anderen Großstädten gibt es Supermärkte, die Läden Nahrungsmittel abkaufen und sie dann an Kunden weiterverkaufen. Foodsharing rettet Lebensmittel und verteilt sie kostenlos.

Klar, es ist einfacher für die Supermärkte alles in eine Tonne zu hauen, als sich um die Weiterverwertung zu kümmern. Aber was ist so schwer daran Containern zu legalisieren? Warum umzäunen Supermärkte die Tonnen mit meterhohen Zäunen mit Stacheldraht anstatt sie frei zugänglich zu machen?

Natürlich steht dagegen das Argument der Läden, es sich nicht leisten zu können, so viele Güter „gratis“ abzugeben. Auf der anderen Seite kann man aber durchaus in Frage stellen, ob wir es uns angesichts der Situation, in der sich unsere Erde befindet, als Weltbevölkerung leisten können so viele aufwendig produzierte Nahrungsmittel wegzuwerfen. Sollten sich da nicht die Regierung, Stadtverwaltungen und Filialleitungen zusammensetzten und sich kreative Lösungen überlegen, wie man Lebensmittel retten kann ohne die Existenz des Einzelhandels zu gefährden? Öffentliche Kühlschränke, Orte zu denen Supermärkte die Ware hinbringen können, deren MHD abgelaufen ist, Kooperationen zwischen Supermärkten, der Stadt und gemeinnützigen Organisationen und eine Legalisierung des Containerns sind nur einige Vorschläge, die dazu beitragen würden, die Lebensmittelverschwendung einzudämmen.

Der Wille der Bürger*innen ist da, es fehlt an der notwendigen Erlaubnis!

Beitragsbild: Foto von Patricia Valério auf Unsplash
Banner: Jonathan Dehn

TITEL Festmahl aus der Tonne

Man kennt es als Containern, Dumpstern oder Mülltauchen, doch was hat es mit diesem Trend auf sich und wie lässt es sich in Greifswald containern? Rumpel aus der Sesamstraße hat‘s vorgemacht und moritz nachgefragt.

Aus dem Müll auf den Tisch

Beim Containern handelt es sich allgemein gesehen um die Mitnahme weggeworfener Lebensmittel. Dabei tendiert die Bewegung dazu, Mülltonnen von Supermarktketten zu durchforsten und die noch verwendbaren Lebensmittel herauszufischen. Der aus den USA kommende Trend ist auch in unserer Hansestadt angekommen. moritz wurde von Lias (Name von der Redaktion geändert), einer Dumpsterin, berichtet, dass es in Greifswald schätzungsweise zehn bis fünfzehn Gruppen gibt. Diese bestehen aus je vier bis fünf Personen und durchforsten immer zu später Stunde die Mülltonnen.

Doch wie genau fühlt man sich selbst, wenn man des Nachts Mülltonnen nach Essbarem durchwühlt? Sobald die Tonne geöffnet wird und einem ein säuerlicher Geruch in die Nase steigt, spürt man eine wachsende Spannung. Es ist alles noch dunkel. Erst wenn die Taschenlampen das Tonneninnere erleuchten, enthüllt sich das Geheimnis: Ein Berg voller Snacks an Obst- und Gemüsebeilagen gepaart mit Milchprodukten, die seit einem Tag abgelaufen sind, kommt zum Vorschein. Das große Wühlen beginnt, am Anfang ziemlich gehemmt und scheu, später wird die Tonne immer beherzter umgegraben. Mit einem Ohr immer nach verdächtigen Geräuschen lauschend, füllt man seine Supermarkttüten. Wenn alles gesichtet wurde, steigt man schnell auf sein Fahrrad und je nachdem, wie ergiebig die Beute war, heißt es ab zum nächsten Container oder nach Hause. Dort wird alles gesäubert, auf dem Tisch wie ein wahres Festmahl ausgebreitet und gerecht aufgeteilt, ein bisschen so wie Erntedank. (mehr …)

Widerstand gegen die Wegwerf-Gesellschaft

Widerstand gegen die Wegwerf-Gesellschaft

Eine Reportage

Die Nacht bricht über Greifswald herein, vereinzelt werden Blätter vom Wind über die Straßen getragen, der Schrei der über den Ryck kreisenden Möwe verstummt. Vereinzelt treffen wir noch einzelne Passanten auf der Straße, die sich auf den Heimweg machen. Greifswald schläft. Fast. Denn in den Nachtstunden kommt eine andere Stadt zum Vorschein. (mehr …)