Kolonialzeit dringend aufzuarbeiten – ein Kommentar

Kolonialzeit dringend aufzuarbeiten – ein Kommentar

Im Juni 2023 wurde bereits ein Artikel beim webmoritz publiziert, der über den Stand der Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit informiert. Der bisherige Stand ist offensichtlich unzureichend.

In den wenigen Jahrzehnten, in denen das Deutsche Kaiserreich eigene Kolonien besaß, beging es bereits schwere Menschheitsverbrechen an der indigenen Bevölkerung. Der deutsche Völkermord an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, war einer der ersten Genozide des 20. Jahrhunderts. In Deutsch-Südwestafrika wurden zudem Strafarbeiterlager betrieben, die wie später im Nationalsozialismus Konzentrationslager hießen, und den Nazis als Vorbild für ihre noch brutaleren Konzentrationslager dienten. Schädelvermessungen und andere rassistisch-biologische Untersuchungen wurden auch bereits in dieser Epoche begonnen. Bis heute fehlt dazu eine offizielle Entschuldigung der Bundesregierung.

Kolonialzeit als Schwachstelle einer eigentlich sehr guten Aufarbeitung eigener Geschichte

Dabei ist die kritische Aufarbeitung der eigenen Geschichte eigentlich eine Stärke Deutschlands. Wohl kaum ein Land befasst sich mit einer unmoralischen Epoche seiner eigenen Geschichte so intensiv wie Deutschland mit dem Nationalsozialismus. Das ist auch völlig richtig und muss unbedingt so bleiben. Dennoch muss es zusätzlich auch möglich sein, sich mit vorherigen Verbrechen der eigenen Geschichte ebenfalls kritisch zu befassen. Hier steht Deutschland erst ganz am Anfang. Erst in den 2010er Jahren begann das Auswärtige Amt anzuerkennen, dass die brutale Niederschlagung der Herero- und Nama-Aufstände und deren Vertreibung in eine Wüste, um sie verdursten zu lassen, ein Völkermord waren. Die Verhandlungen über eine Entschädigung liefen stockend, auch weil die Bundesregierung immer wieder versucht hat, die deutschen Verbrechen zu marginalisieren.

Änderungen in der Aufarbeitungspolitik notwendig

Lange überfällig wäre eine aufrichtig wirkende Entschuldigung, die nicht direkt wieder eine Einschränkung enthält. Zudem müssten die Gespräche nicht nur mit der namibischen Regierung, sondern auch mit Vertreter*innen der Herero und Nama geführt werden, um wirklich mit den Opfern in Kontakt zu kommen. Stattdessen wurde lange versucht, eine Anerkennung als Völkermord zu verhindern, weil die UN-Definition dazu erst 1955, also später, entstand. Eine juristische Aufarbeitung wurde entschieden abgelehnt, weil die Verbrechen längst verjährt seien.

Hinzu kommt, dass die Verbrechen der deutschen Kolonialzeit in der deutschen Bevölkerung nahezu überhaupt nicht präsent sind. Natürlich kann man eine solche öffentliche Erinnerung nicht wirksam direkt per Gesetz beschließen, aber es wäre möglich und dringend notwendig, die notwendigen Voraussetzungen dazu in der politischen Bildung zu schaffen. Im Geschichtsunterricht ist das Thema bislang nahezu überhaupt nicht präsent. Eine Schwerpunktsetzung auf dieses Thema in den Lehrplänen würde eine deutlich intensivere Erinnerung und Diskussion mit dieser verbrecherischen Epoche der deutschen Geschichte ermöglichen. Auch gibt es bislang keinen zentralen Gedenkort für die Opfer des Genozids. Die Errichtung eines solchen Mahnmals und die Schaffung weiterer lokaler Gedenkorte könnte eine Erinnerung und Aufarbeitung ebenfalls erheblich verbessern. Es wäre auch möglich, Gedenkstätten für deutsche Kolonialismuskritiker*innen im Kaiserreich oder Widerstandskämpfer*innen in den Kolonien zu errichten. Diese Maßnahmen würden langfristig für eine deutlich effektivere Aufarbeitung sorgen.

Zudem müsste Deutschland in den Verhandlungen mit Namibia erheblich mehr Entgegenkommen zeigen. Das würde diese erheblich beschleunigen und vereinfachen und wäre ein wichtiges Signal der Einsicht an die Nachfahren der Betroffenen. Ein Abkommen über Entschädigungszahlungen mit einer offiziellen Entschuldigung könnte auch eine weitere Aufarbeitung und gesellschaftliche Diskussionen in Deutschland und Namibia ermöglichen.

Gegenargumente nicht plausibel

Es wird immer wieder eingeworfen, dass andere europäische Staaten eine viel intensivere und längere Kolonialzeit mit deutlich mehr Verbrechen als Deutschland hätten und dort solche Diskussionen trotzdem nicht geführt werden würden. Diese Punkte sind zwar richtig, aber kein sinniges Argument. Schließlich beschäftigt sich Deutschland bereits jetzt sehr viel intensiver mit den Verbrechen seiner Vergangenheit als sehr viele andere Staaten, indem es die Verbrechen von Nationalsozialismus und Holocaust immer wieder in der Öffentlichkeit wachruft und diskutiert. Dieses Stellen der eigenen Vergangenheit ist eine Stärke Deutschlands, auf die wir Deutschen stolz sein können, und keine Schwäche. Deshalb ist es aber zwingend notwendig, dass wir dazu bereit sind, uns auch den Fehlern unserer Vergangenheit vor dem Ersten Weltkrieg zu stellen, also der Kolonialzeit. Wenn wir dann die einzige Nation sind, die sie aufarbeiten, sind wir die einzigen, die bereit sind, richtig zu handeln und sich der eigenen Vergangenheit zu stellen. Das ist positiv, nicht negativ.

In diesem Sinne würde eine intensive Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit die Erinnerung an den Nationalsozialismus keinesfalls gefährden. Sie wäre im Gegenteil die Ergänzung, die notwendig ist, um wirklich ehrlich sagen zu können, dass wir uns den Verbrechen unserer Vergangenheit stellen und sie als Mahnung für die Zukunft verstehen. Diese Aussage ist nur dann wirklich glaubhaft, wenn sie alle begangenen Verbrechen miteinbezieht.

Fazit

Folglich gäbe es etliche Möglichkeiten, die Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus erheblich zu beschleunigen und zu verbessern. Das könnte auch der Beginn einer neuen Epoche in den diplomatischen Beziehungen zu den Staaten, die einst deutsche Kolonien waren, werden. In einem Zeitalter, in dem die Rolle Europas in der Weltpolitik zunehmend geringer wird, erscheint das nicht nur moralisch, sondern auch geopolitisch-rational ratsam.

Beitragsbild: Kevin Olson auf Unsplash

Kolonialzeit dringend aufzuarbeiten – ein Kommentar

Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit

Die deutsche Geschichte nach dem Ersten Weltkrieg ist in der Öffentlichkeit vergleichsweise stark präsent. Die deutsche Kolonialzeit dagegen steht kaum im Diskurs, obwohl sie eigentlich nicht weniger bedeutsam und problematisch war.

Spät entstandenes und sehr kleines Kolonialreich

Im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten begann Deutschland seine Kolonialpolitik sehr spät. Erst in den 1880er Jahren wurden einige Kolonien erworben. Hintergrund war die äußerst späte Entstehung eines deutschen Nationalstaats im Vergleich zu vielen anderen Staaten Europas, die 1871 mit der Gründung des Deutschen Kaiserreichs erfolgte. Daher wollte vor allem Reichskanzler Otto von Bismarck die etablierten Staaten nicht durch ein Kolonialreich weiter verunsichern. Durch das Drängen der Koloniallobby und vor allem des dritten deutschen Kaisers, Kaiser Friedrich Wilhelm II., König von Preußen, war er jedoch gezwungen, diese Haltung zu ändern und deutsche Kolonien zuzulassen. So erhielt das Deutsche Kaiserreich Kolonien in Afrika, Ostasien, dem südlichen Pazifik und der Karibik. Dennoch war das deutsche Kolonialreich sehr viel kleiner als die meisten anderen. Die vorhandenen Kolonien waren dem Deutschen Kaiserreich daher besonders wichtig, auch wenn sie wie bei allen Kolonialmächten zwar Prestige brachten, aber wirtschaftlich ein Verlust waren.

Verbrecherische Kolonialherrschaft

Die Kolonialisierung vor Ort verlief bei den Deutschen wie bei den anderen europäischen Kolonialmächten äußerst brutal. Die Kolonisator*innen betrogen oder erpressten die indigene Bevölkerung und konnten so Grundbesitz in den Kolonien erlangen. Die Europäer*innen sahen sich selbst als „Herrenmenschen“, die der „Rasse“ der Afrikaner*innen überlegen seien und die Ureinwohner*innen zu einem zivilisierten Leben erziehen müssten. So wurden die koloniale Herrschaft und das gewaltsame Niederschlagen von Protesten der Afrikaner*innnen moralisch legitimiert. Die deutschen beuteten die Ureinwohner*innen aus und zerstörten ihre Kultur. Ein versuchter Aufstand der Herero und Nama, zwei indigener Volksgruppen in Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, endete mit einem Genozid der Deutschen an den beiden Stämmen. Die deutschen trieben die aufständischen Volksstämme in eine Wüste, vergifteten deren Brunnen und erschossen diejenigen, die zu fliehen versuchten. Kaum jemand überlebte. Dieser Massenmord war einer der ersten Genozide des 20. Jahrhunderts. Die Deutschen errichteten in Deutschsüdwestafrika zudem Konzentrationslager, in denen die einheimische Bevölkerung zu Zwangsarbeit gezwungen wurde. Sie dienten als Vorbild für die Konzentrationslager des Nationalsozialismus.

Erste Aufarbeitungsversuche

Heute ist das Thema Kolonialismus in Deutschland, ebenso wie in den übrigen ehemaligen Kolonialmächten, kaum präsent. In den letzten Jahren sind jedoch erstmals Forderungen nach Aufklärung und nationaler Erinnerung in größerem Maße aufgekommen und publik geworden. Unter der letzten Bundesregierung wurde 2017 eine Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit erstmals in einem Koaltionsvertrag festgehalten.

Verhandlungen mit Namibia

Ein Jahr später waren die Verhandlungen der Bundesregierung mit Namibia über eine Entschädigung für den Genozid an den Herero und Nama die einzigen derartigen Verhandlungen zwischen ehemaligen europäischen Kolonialmächten und ehemaligen Kolonien überhaupt. Mittlerweile liegt hierzu ein Vertragsentwurf vor, der jedoch äußerst strittig ist. Er sieht eine offizielle Entschuldigung Deutschlands und 1,1 Millionen Euro Entwicklungshilfe als Entschädigung vor. Die namibische Regierung verlangt jedoch deutlich höhere Zahlungen, während die Bundesregierung nicht bereit ist, den Vertragsentwurf neu zu verhandeln. Lediglich eine Überarbeitung ist für sie diskutabel. Zudem klagen der namibische Oppositionspolitiker Bernadus Swartbooi und Vertretendenverbände der Herero und Nama in Namibia gegen den Vertragsentwurf, der dem namibischen Parlament nicht zur Abstimmung gegeben wurde. Im Entwurf ist nämlich außerdem verzeichnet, dass zusätzlich zu den 1,1 Millionen Euro Entwicklungshilfe keine weiteren Entschädigungen gefordert werden dürfen, sodass die Herero und Nama keine Zahlungen erhalten würden. Der Anwalt der Klagenden argumentiert, dass diese Entscheidung aufgrund ihrer weitreichenden Konsequenzen nicht ohne Zustimmung des Parlaments hätte getroffen werden dürfen.

Geraubte Kultur

Ein weiteres Diskussionsthema ist die Rückgabe in der Kolonialzeit geraubter afrikanischer Kulturgüter, die bis heute in deutschen Museen ausgestellt werden. Nach mehrjährigen Verhandlungen wurden 2022 20 Benin-Bronzen an Nigeria zurückgegeben, die von britischen Kolonisator*innen aus dem Königreich Benin im heutigen Nigeria geraubt und von Deutschen gekauft und bis vor kurzem in deutschen Museen ausgestellt worden waren. Forderungen nach Rückgabe solcher Gegenstände existieren in etlichen weiteren Fällen. Deutsche Museen stehen dem oft kritisch gegenüber und argumentieren, sie würden die Objekte seit Jahrzehnten sicher verwahren und hätten so dafür gesorgt, dass sie noch existieren würden. Der deutsche Historiker Jürgen Zimmerer entgegnet dem, dass ethnologische Museen von Anfang an politisch gewesen seien und ihre Entstehung mit dem Kolonialismus eng in Verbindung stünde. Der Kameruner Historiker und Philosoph Achille Mbembe kritisiert zudem im Hinblick auf die europäische Migrationspolitik, dass europäische Museen den Afrikaner*innen ihre Kulturgüter vorenthalten würden, wenn sie diese, wie momentan, in ihren Museen für die meisten Afrikaner*innen unerreichbar verwahren würden. Er erklärt jedoch auch, dass keine Rückgabe sämtlicher Raubgüter gefordert werde. Stattdessen plädiert er für eine Präsentation der Gegenstände an verschiedenen Orten in Europa und Afrika. Gerade für junge Afrikaner*innen sind ohnehin oft Zukunftsfragen wichtiger als die Rückgabe von Gegenständen aus der Vergangenheit. Auch virtuelle Rückgabe in Form von Digitalisierungen können sich viele vorstellen. Allerdings ist vielen auch wichtig, dass Deutschland und Europa anfangen, sich mit afrikanischen Kulturen zu beschäftigen und nicht nur mit der Rückgabe von Gegenständen. Hierbei sehen Expert*innen große Rückschritte seitens Europa.

Mangelnde Präsenz in Deutschland

In Deutschland ist das Thema Kolonialismus heute dennoch in vielerlei Hinsicht nur von marginaler Bedeutung. Es gibt keinen zentralen Gedenkort für die Opfer und Straßennamen und Gedenkstätten ehren weit häufiger die Täter*innen als sie. Auch in der schulischen Bildung wird das Thema nur kurz angerissen, während die Verbrechen des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur deutlich intensiver behandelt werden. So ist das Thema auch in der Gesellschaft kaum relevanter Diskussionsgegenstand.

Fazit

In den letzten Jahren ist das Thema Kolonialismus und koloniale Aufarbeitung in Deutschland etwas präsenter geworden und es gibt erste Bemühungen für Wiedergutmachungen. Dennoch sehen Expert*innen und Opfer weiterhin großen Handlungsbedarf und Entschädigungen werden in Deutschland auch kritisch betrachtet.

Beitragsbild: Kevin Olson auf Unsplash

Nächster Halt: 49-Euro-Ticket. Für Informationen und genauere Details bitte in Fahrtrichtung links aussteigen

Nächster Halt: 49-Euro-Ticket. Für Informationen und genauere Details bitte in Fahrtrichtung links aussteigen

Ab diesem Mai wird das neue Deutschlandticket für einen Preis von 49 Euro pro Monat eingeführt. Es soll das Reisen im Nahverkehr auf nationaler Ebene ermöglichen und schließt somit an das 9-Euro-Ticket von letztem Jahr an. Alle Details zum Ticket wie auch zu bereits geplanten Vergünstigungen werdet ihr im weiteren Verlauf dieses Artikels finden.

Erste Station: Wie kam das 49-Euro-Ticket zustande?

Für nur 9 Euro deutschlandweit mit allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs reisen können – die Rede ist natürlich vom 9-Euro-Ticket, welches letztes Jahr für den Zeitraum von Anfang Juni bis Ende August das Reisen für wenig Geld ermöglichte. Das 9-Euro-Ticket wurde damals als eine Initiative der Bundesregierung zur Entlastung der Bürger*innen aufgrund stark gestiegener Lebenshaltungskosten eingeführt. Das Ticket sorgte für viel Aufmerksamkeit und eine ebenso große Nutzung. Selbstredend gab es sehr viel Zustimmung von den Bürger*innen, das Ticket zu verlängern oder mindestens wieder zurückzubringen. Die Diskussionen um einen potentiellen Nachfolger haben auch nicht lange auf sich warten lassen. Nach mehreren Monaten Planung und Besprechung hat die Deutsche Bahn nun das sogenannte Deutschlandticket, auch 49-Euro-Ticket, angekündigt. Ab dem 1. Mai soll das Ticket in Kraft treten. Das Deutschlandticket wird dann im Rahmen des dritten Entlastungspakets des Bundes als dauerhaftes Zeitkartenangebot eingeführt.

Zweite Station: Vergünstigungen sind geplant.

Das 49-Euro-Ticket in seiner Ursprungsform ist nicht übertragbar, ermöglicht keine Mitnahme von weiteren Personen, Fahrrädern oder Tieren und soll als Monatsticket 49 Euro kosten. Zudem soll es nur als digitales Ticket für das Handy oder als Chipkarte verfügbar sein. Wer noch weitere Fragen zur Fahrkarte hat, kann auf der Website der Deutschen Bahn vorbeischauen und sich dort die häufig gestellten Fragen nochmal anschauen. Wem die 49 Euro monatlich zu teuer sind, braucht nun aber noch nicht zu verzagen. Da das Thema Nahverkehr Ländersache ist, wird jedes Bundesland diesbezüglich wahrscheinlich eigene Regelungen und Vergünstigungen durchsetzen. So soll ab Sommer beispielsweise eine vergünstigte Variante des 49-Euro-Tickets für alle Senior*innen in MV angeboten werden. Es ist ein Nachlass von knapp 20 Euro geplant. Des Weiteren sind auch Vergünstigungen für andere Nachfragegruppen vorgesehen. Der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zufolge soll das Ticket mit dem bereits existierenden Azubi-Ticket kombiniert werden. Auszubildende, Berufsschüler*innen, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter*innen sollen so für gerade einmal 29 Euro monatlich durch ganz Deutschland fahren können.

Das Land zahlt die Differenz – und gibt jungen Menschen bei uns in MV die Chance auf preiswerte und nachhaltige Mobilität.

Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Dritte Station: Was ist mit den Studierenden?

Für die Studierenden sind jedoch erstmal keine Ermäßigungen von den Ländern geplant gewesen. Die Universitäten scheinen aber nun selber Reaktionen diesbezüglich zu zeigen. In den meisten Bundesländern erhalten die Studierenden ein Semesterticket, welches das Reisen im lokalen Raum ermöglicht, ab Anfang des Semesters gilt und dann abgerechnet wird. Da das Deutschlandticket jedoch erst ab dem 01. Mai erhältlich ist, haben manche Studierende nicht wirklich etwas davon. Ein Umtausch des bereits benutzten Semestertickets gegen das 49-Euro-Ticket ist keine Möglichkeit, da die Verkehrsbetriebe dies mit zu viel bürokratischem Aufwand begründen. Also haben die meisten Studierenden erst ab kommendem Semester was von dem Deutschlandticket. Vergünstigungen sind dafür in Bundesländern wie Bayern schon in Form eines Solidarmodells angedacht, welches das Ticket für nur 29 Euro zur Verfügung stellt. Auch in Mecklenburg-Vorpommern haben Standorte wie Rostock bereits Pläne zur Einbindung des 49-Euro-Tickets. So soll es ab dem 01. Mai möglich sein, für einen Aufpreis von 28,40 Euro auf den Semesterbeitrag das Semesterticket zu einem Deutschlandticket aufzustocken. So können Studierende der Uni Rostock nicht mehr nur noch in Rostock und Umgebung reisen, sondern durchs ganze Land. Jedoch ist dies noch weit entfernt von einer Einführung eines vergünstigten Ticktes in allen Bereichen Mecklenburg-Vorpommerns und erst recht nicht in ganz Deutschland. Auf die Frage, ob Studierende ebenfalls eine vergünstigte Variante des 49-Euro-Tickets haben sollten, antwortet unser AStA-Vorsitz Robert K. Gebauer Folgendes:

Hier lautet meine Antwort ganz klar: JA! Laut dem Statistischen Bundesamt lebt jede*r dritte Student*in unterhalb der Armutsgrenze. Es wäre aus meiner Sicht nur logisch, die Studierenden in MV finanziell zu entlasten und sie somit nicht von der Mobilitätswende auszuschließen. Wir sehen bereits, dass in einigen Bundesländern die jeweiligen Landesregierungen genau an diese Argumentation anknüpfen und auch für Studierende eine vergünstigte Version anbieten.

Robert K. Gebauer, AStA-Vorsitz Universität Greifswald

Zu den unterschiedlich fortgeschrittenen Diskussionen und Beschlüssen in den verschiedenen Bundesländern fügt er hinzu:

Dass sich das Wissenschaftsministerium noch nicht zu diesem Vorhaben geäußert hat, schafft eine Ungerechtigkeit zwischen den einzelnen Bundesländern. Am Ende sind es wieder einmal die 40.000 Studierenden in MV, die vergessen wurden. Wir werden als Studierendenvertretung, in Zusammenarbeit mit der LKS, weiter darauf hinarbeiten, dass das vergünstigte Ticket auch in MV erhältlich sein wird.

Robert K. Gebauer, AStA-Vorsitz Universität Greifswald

Die ersten Schritte wurden auch schon in der letzten StuPa-Sitzung getätigt, in der sich das Parlament für die Legislatur 2023/2024 konstituierte. Denn dort wurde bereits einstimmig dafür gestimmt, dass der AStA sich für die Einführung des Deutschlandtickets zu vergünstigten Konditionen in Mecklenburg-Vorpommern einsetzt.

Endstation: Ein Semesterticket in Greifswald?

Die Universitäten werden also nach und nach aktiv beim Thema Deutschlandticket. Es ist jedoch zumindest fragwürdig, warum Studierende nicht von Anfang an von den Ländern in die Planung hinsichtlich Vergünstigungen einbezogen wurden. Das Thema 49-Euro-Ticket ist aber wahrscheinlich sowieso noch nicht komplett abgehandelt. Es werden in Zukunft mit Sicherheit noch weitere Änderungen folgen. Was bestimmt auch interessant zu wissen sein wird, ist, ob auch andere Universitäten, die zur Zeit keine Form von Semesterticket besitzen, von dem für Studis vergünstigten Ticket Gebrauch machen werden und dieses auf Kosten eines erhöhten Semesterbeitrags einführen werden. Dies kann abhängig vom Standort mit Sicherheit Vorteile wie auch Nachteile mit sich bringen. Ob so ein Vorhaben in Greifswald Erfolg versprechen würde, ist noch sehr fraglich. Robert K. Gebauer äußerte sich dazu so:

Ich denke, wir sind erst einmal sehr froh, wenn das 29-Euro-Ticket in MV kommt! Eine Einarbeitung in den Semesterbeitrag ist meines Erachtens nicht zielführend. Es sollte jedem*jeder selbst obliegen, zu entscheiden, ob das Ticket benötigt wird. Da viele Studierende von außerhalb kommen, fahren sie zum Beispiel auch mit Fernzügen. Dies würde dann finanziell noch zusätzlich Kosten verursachen und die Studierenden belasten, da der Fernverkehr nicht im 49-/29-Euro-Ticket mit inbegriffen ist. Da wir erst einen Anstieg des Semesterbeitrages erlebt haben, scheint mir eine weitere Erhöhung nicht angemessen, da sich die Studierendenschaft bereits gegen die vorherige Anhebung ausgesprochen hat.

Robert K. Gebauer, AStA-Vorsitz Universität Greifswald

Er fügte zudem noch hinzu, dass eine weitere Erhöhung des Semesterbeitrages die Attraktivität von Greifswald als Studierendenstandort mindern könnte. Greifswald profitierte bisher immer von seinen vergleichsweise geringen Semesterbeiträgen und weitere Kostensteigerungen könnten der Universität langfristig mit Sicherheit schaden. Es muss also eine andere Lösung her, um den Studierenden das Deutschlandticket günstiger zur Verfügung stellen zu können. Eine bundesweite Einbindung der Studierenden in den Kreis der Privilegierten, die bereits Gebrauch machen können von den Vergünstigungen, wäre wohl der direkteste Schritt. Es bleibt aber noch abzuwarten, was der nächste Stopp des Bundes und der Länder auf der Fahrt in Richtung eines potentiellen 29-Euro-Tickets ist.

Beitragsbild: Christian Lue auf Unsplash

200€ Soforthilfe – ein bitterer Tropfen auf den heißen Stein

200€ Soforthilfe – ein bitterer Tropfen auf den heißen Stein

Am 18.11.2022 – das ist bereits eine Weile her – hat das Bundeskabinett die lang ersehnte Energiepauschale für Studierende und Fachschüler*innen beschlossen. Diese soll eine Hilfe darstellen, um die stetig steigenden Energiekosten etwas tragbarer zu machen. Enttäuschenderweise ist diese Soforthilfe lediglich eine Einmalzahlung in Höhe von 200€. Wie ihr diese Soforthilfe erhaltet und welche Optionen ihr zur Beantragung habt, erfahrt ihr hier.

Ihr habt eben schon richtig gelesen: Beantragung. Ihr habt zwar alle (solange ihr studiert oder eine Fachschule besucht) Anrecht darauf, die 200€ zu erhalten, müsst dafür allerdings einen Antrag ausfüllen. Dieser ist über das Portal der Bundesregierung ab heute zugänglich. Die Zugangscodes dazu wurden auf Anweisung des Wissenschaftsministeriums über die Hochschulen bereits am 14.03. versendet. Eventuell ist euch auch schon eine Email in euren Uni-Mails aufgefallen, wo dieser drinsteht.
Zur gleichen Zeit wird euch auch eine Pin zugeschickt, die ihr in der Accountverwaltung abrufen könnt. Dort müsst ihr lediglich auf das rote Feld „Pin abrufen“ drücken und in dem Feld darüber erscheint dann eine sechsstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben – eure Pin.

Das klingt zwar alles etwas kompliziert und umständlich – ist es auch. Denn ihr benötigt zusätzlich zur Antragstellung auch einen BundID-Account, welchen ihr auf der entsprechenden Website erstellen könnt. Die BundID ist der jüngste Versuch der Bundesregierung, mit einem freiwilligen Online-Tool zeitaufwändige Gänge zum Amt zu vermeiden. Was wie eine gute Idee wirkt, bedeutet in diesem Fall eine weitere Hürde für Antragstellende. Wie bereits erwähnt ist eine BundID obligatorisch und alles andere als eine freiwillige Alternative – zumindest, wenn man die 200€ erhalten möchte. Von den berechtigten Zweifeln in Bezug auf Datenschutz und -verbarbeitung, sowie der ausschließlichen Verfügbarkeit in deutscher Sprache ganz zu schweigen.

Nachdem das erledigt ist, besucht ihr die folgende Seite:  https://antrag.einmalzahlung200.de/
Hier könnt ihr den letztendlichen Antrag stellen. Zuerst müsst ihr euch anmelden, wozu die BundID benötigt wird. Haltet auch den 32-stelligen Zugangscode (dieser sollte euch gestern in eurem Uni-Postfach erreicht haben) und die 6-stellige Pin (diese findet ihr in der Accountverwaltung) bereit. Erfolgreich angemeldet, müsst ihr lediglich die offenen Felder ausfüllen und schon ist die Soforthilfe beantragt.

Ein Beantragungsverfahren, das nach Monaten der Frustration und ausbleibender finanzieller Unterstützung schon fast wie Hohn erscheint. Zu lange dauert bereits das gesamte Verfahren. Schon 2021 war über ein Drittel der Studierenden in Deutschland von Armut bedroht (nachzulesen in diesem webmoritz-Artikel). Nachdem im September die Pauschale in Form eines dritten Entlastungspaktes bereits durch die Bundesregierung beschlossen wurde, warten Schüler*innen und Studierende nun bereits ein halbes Jahr auf die Soforthilfe.

„Eine Soforthilfe ist das schon lange nicht mehr. Die 200 Euro können das Loch im Portemonnaie bei den hohen Lebenserhaltungskosten sowieso nicht mehr stopfen. […].“

Carlotta Eklöh, Vorstandsmitglied des fzs

Und das Warten hat leider noch kein Ende. Es sei an dieser Stelle betont, dass es sich bei dem Antrag lediglich um den Antrag handelt. Das Geld wird euch leider noch nicht direkt überwiesen. Nachdem der Bund die Aufgabe der Verteilung der Hilfen erfolgreich an die Länder abgetreten hat, sind nun diese für die Auszahlung verantwortlich. Demnach können wir nicht davon ausgehen, dass die Pauschale alle Schüler*innen und Studierende gleichzeitig und in naher Zukunft erreicht. Das ist nun ganz von den Ländern und der Geschwindigkeit, in der diese arbeiten, abhängig.

Beitragsbild: Adrian Siegler

Lasst uns dafür sorgen, gehört zu werden!

Lasst uns dafür sorgen, gehört zu werden!

Kürzungen in Forschung und Lehre, keine Unterstützung wegen der erhöhten Energiekosten und Studierende, die mit gestiegenen Lebenshaltungskosten klar kommen müssen. Der AStA ruft abermals auf, für die Zukunft der Universität und der Studierenden zu demonstrieren. Nach der ersten Bildungsdemo in Rostock Ende Oktober und der Kundgebung in Greifswald Anfang November findet nun am Dienstag eine weitere Demonstration für Bildung statt. Diesmal auf Fahrrädern. Sei auch Du dabei!

Es ist noch nicht vorbei. Die Uni ist noch immer in Not. Und auch die Studierenden ringen weiterhin mit den erhöhten Kosten. Doch die Hilfe der Bundes- und Landesregierung ist nach wie vor viel zu gering. Der Uni drohen 14 Millionen Euro zu fehlen, die diese jedoch braucht, um unter anderem Mitarbeitende, Sanierungen und Forschung zu finanzieren. Das Wegfallen dieses Geldes würde immense Folgen für die Qualität und Quantität der Lehre und Forschung haben und könnte ebenso der Region schaden. Auch das Studierendenwerk leidet unter der Inflation. Der Studierendenbeitrag, die Essenspreise in den Mensen und die Mieten in den Wohnheimen mussten bereits angehoben werden, aber auch das reicht nicht. Nun drohen unter anderem Standortschließungen.

Daher findet am Dienstag, den 22.11., eine Fahrraddemo statt. Diese startet um 13 Uhr auf dem Berthold-Beitz-Platz und endet pünktlich vor der Vollversammlung, welche um 14:15 Uhr im Hörsaal 3/4 am Ernst-Lohmeyer-Platz beginnt. Alle Studierenden sind herzlich dazu eingeladen, im Anschluss gemeinsam zu der Vollversammlung zu fahren.

Das wird gefordert:

  • Kompensation der Kosten aus der Krise für Studierendenwerke
  • Das Absehen von Kürzungen in Forschung und Lehre durch das Wissenschaftsministerium
  • Das Tragen der zusätzlichen Kosten der Krise an Hochschulen durch das Land
  • Bereitstellung von Mitteln durch die Landesregierung, um Hochschulgebäude energetisch zu modernisieren
  • Reformation des BAföG, damit Bildung nicht länger vom Geldbeutel der Eltern abhängt
  • Das Erarbeiten von Wegen durch die Bundes- und Landesregierung, um die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftler*innen und Studierenden an Hochschulen beenden
  • Die Anerkennung des Wertes der Hochschulen, sowie deren Mitarbeitenden und Studierenden für die Zukunft des Bundeslandes durch das Wissenschaftsministerium

Das Wichtigste auf einen Blick:
Was? Fahrraddemo für Bildung
Wann? Dienstag, den 22.11.2022, um 13 Uhr
Wo? Start am Berthold-Beitz-Platz (Open Street Maps)

Beitragsbild: AStA der Universität Greifswald