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Erhöhte Rückmeldegebühr unwirksam

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern sprach sich am 19. März gegen den 2005 in der Gebührenordnung der Ernst-Moritz-Arndt Universität maßgeblichen Punkt aus. Ein für die Greifswalder Hochschule überraschendes Ergebnis. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro. Trotz vollständig fehlender prozessberechtigter Vertreter bei der Verkündigung.