Energiepreise 2008 drastisch gestiegen

Stadtwerke Greifswald LogoObwohl im Zuge der Finanzmarktkrise und der sich anbahnenden Rezession die Preise für Rohstoffe fallen, stiegen die Preise in Greifswald.

So ist der Preis für ein Barrel Öl seit seinem Höchststand im Juli 2008 von über 140 auf aktuell um die 50 US-Dollar gefallen. Dies macht sich an der Tankstelle bemerkbar: Dort sind die Preise für den Liter Benzin inzwischen um 40 Cent unter ihren Höchstständen aus dem Sommer. (mehr …)

Menschenrecht Artikel 18: Religionsfreiheit

Der webMoritz stellt zusammen mit der Greifswalder Gruppe von amnesty international vom ersten bis zehnten Dezember jeweils ein Menschenrecht vor. Heute das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit:

Artikel 18

“Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.”

Das Recht auf Gedankens- und Gewissensfreiheit ist das Recht eines jeden, sich seine Gedanken und sein Gewissen ohne unzulässige Einflüsse von aussen autonom zu bilden. Jeder Eingriff, jeder Zwang oder bewußte Manipulation sind verboten.

Das Recht, seine Religion oder Überzeugung überall zu leben, das Recht, die Religion weiterzugeben und zu unterrichten, schützt nicht nur ein grundlegendes menschliches Bedürfnis, sondern trägt auch zum Frieden innerhalb einer Gesellschaft und zwischen Staaten bei.

Teils bis heute werden auch in Europa Menschen wegen ihrer Religion oder Überzeugung verfolgt (Stichwort Türkei). Amnesty schreibt dazu:

“In der halbjährlich veröffentlichten Statistik der christlichen Organisation Open Doors wird Saudi-Arabien im Jahr 2000 als das Land mit der geringsten Religionsfreiheit bezeichnet. In einem Bericht der US-Regierung von 1999 heißt es zu Saudi-Arabien kurz und bündig: “Religionsfreiheit existiert nicht.”  […]

Menschenrechte und Religionsfreiheit haben einen gemeinsamen Ursprung. Die ersten Menschenrechtskataloge entstanden in Frankreich im Kampf gegen eine alles beherrschende Kirche. In den USA wurden sie von Menschen formuliert, die zum Teil vor der Religionsverfolgung in Europa geflohen waren. So hat die Forderung nach Religionsfreiheit die Entwicklung des Menschenrechtsgedankens mitbestimmt.

Der ganze Bericht hier.

Beispiele aus dem amnesty Bericht:

Iran & Agypten

Im Hintergrund: Der Schrein der Weltreligionen, erbaut von den Bahai, die eine religiöse, nicht anerkannte Minderheit in Ägypten darstellen

“Die Baha‘is von vielen islamischen Regierungen rücksichtslos verfolgt. In seinem Ursprungsland Iran ist diese aus dem schiitischen Islam entstandene neue Religion fast ausgerottet. In anderen Ländern wie Ägypten werden sie auf jede erdenkliche Weise bekämpft.”

Turkmenistan

“In Turkmenistan verloren die Baha’is 1997 ihre Registrierung, weil sie keine 500 turkmenischen Mitglieder nachweisen konnten. Seitdem dürfen sie keine Gottesdienste mehr abhalten.

Pro Kopf der Anhänger gerechnet sind die Baha’is die Religionsgemeinschaft, die derzeit weltweit am stärksten verfolgt wird.”

Kuba

“In Kuba erhalten Gemeinden immer wieder Besuch von Geheimpolizisten, die evangelistische Aktivitäten unterbinden wollen. Auf der Straße über den Glauben zu sprechen, wird bestraft. Kirchenbauten werden praktisch immer verboten und Renovierungen behindert, private Treffen sind strafbar. Trotzdem schätzt man die Zahl der Hauskirchen in Kuba auf 10.000.”

Vietnam

“Die Regierung Vietnams geht mit massiver Propaganda gegen die Christen der einheimischen Stammesvölker vor. Die Aktivitäten richten sich vor allem gegen 150.000 bis 300.000 Angehörige des Hmong-Volkes, die nach 1985 zum christlichen Glauben übertraten. Die Regierung will sie in ihre ursprüngliche Religion zurückzwingen. Religionsfreiheit definiert die Verfassung von 1992 als das Recht, die angestammte Religion weiter ausüben zu dürfen.”

Der ganze Bericht hier.

Fotoquelle: Schrein: EtterVor, Legosteine: minifig; beide via Flickr

Landratswahl gültig: NPD-Mann mit Klage gescheitert

Michael Andrejewski (NPD) hatte mit diesem Urteil gerechnet: Das Verwaltungsgericht Greifswald hielt die Klage des NPD-Landtagsabgeordneten zunächst formal zwar für statthaft, ließ den Kläger aber dann doch scheitern.

Auftakt

Andrejewski war vom Wahlausschuss der Landkreises Ostvorpommern gar nicht erst zur Wahl zugelassen worden, da er nach Ansicht des Ausschusses die dafür not-wendigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfülle und als NPD-Mitglied nicht die Gewähr biete, sich aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzusetzen.

Michael Andrejewski sitzt seit 2003 in der Anklamer Stadtvertretung und ist seit 2006 NPD-Landtagsabgeordneter.

Möglich war der Ausschuss von der Wahl nur, weil im Gegensatz zu Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, des Kreistages oder des Landtages für sogenannte “Landräte” als Voraussetzung für ihre Ernennung zu Beamten auf Zeit “schärfere” Regeln gelten. Das Recht eine Partei zu verbieten hat in Deutschland allein das Verfassungsgericht.

Michael Andrejewski (NPD)

Das Greifswalder Gericht betritt mit seiner heutigen Entscheidung, die Entscheidung des OVP-Wahlausschuss zu bestätigen und Andrejewski also schon das Recht auf eine Kandidatur zu bestreiten, nach Aussage des Vorsitzenden Richters juristisches Neuland. Immerhin konnte der Kläger darauf verweisen, dass eine solche Vorgehensweise z.B. in Sachsen und anderen Bundesländern nicht üblich sei.

Das Greifswalder Gericht begründete seine Entscheidung mit den verbalen und schriftlich vorliegenden Äußerungen des Klägers (wie “Rostock bleibt deutsch!”) und der höchstrichterlichen Feststellung, dass die NPD fassungsfeindliche Ziele verfolge, von denen sich Andrejewski auch heute vor Gericht nicht distanziert habe.

Zuvor hatte der Kläger angeführt, dass er zum “gemäßigten Flügel” seiner Partei gehöre und durchaus nicht zu allem stehe, was von anderen NPDlern geäußert wird. Nach dem Urteil verkündeten Andrejewski und Peter Marx (NPD), ihre Absicht, “nach Karlsruhe” zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Zunächst aber müssen sie vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung einzulegen.

Bericht und Fotos: MOPET

Wollen nun zusammen vors Verfassungsgericht: Peter Marx (links) und Michael Andrejewsk

Menschenrecht Artikel 19: Meinungs- und Pressefreiheit

Der webMoritz stellt zusammen mit der Greifswalder Gruppe von amnesty international vom 1. bis 10. Dezember jeweils ein Menschenrecht vor. Heute das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit:

Artikel 19

“Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.”

Ein Beispiel: China

Laut dem Amnesty International Jahresbericht wurde die Meinungs- und Pressefreiheit in 77 Ländern beschnitten. Eines davon ist unser fernöstlicher Handelspartner China. (mehr …)

Menschenrecht Artikel 26: Recht auf Bildung

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Der webMoritz stellt zusammen mit der Greifswalder Gruppe von amnesty international vom ersten bis zehnten Dezember jeweils ein Menschenrecht vor. Heute das Recht auf Bildung:

Artikel 26

  1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach. Und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offen stehen.
  2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung von den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen den Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
  3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Ein Beispiel: Deutschland

Diverse Untersuchungen machen deutlich, dass in Deutschland die Bildungschancen stark durch die soziale Schicht bestimmt ist.

Nur 17 Prozent der Jugendlichen aus Arbeiterfamilien besuchen eine Hochschule. Die Wahrscheinlichkeit eine Hochschule zu besuchen, sinkt mit parallel zum Einkommen der Eltern. Darüberhinaus hat Deutschland auch generell zu wenig Studenten. Während 2005 in Deutschland nur 36 Prozent eines Jahrgangs ein Studium begannen waren es in Finnland mit 73 Prozent und in Schweden mit 76 Prozent mehr als doppelt so viele.

Amnesty International schreibt:

“Als der UNO-Sonderberichterstatter Vernor Muñoz 2007 seinen Bericht über das deutsche Bildungssystem vorlegte, ging ein Aufschrei der Empörung durchs Land: Reflexartig wurde die schmerzliche Kritik zunächst von vielen politisch Verantwortlichen zurückgewiesen.

Das deutsche Bildungssystem ist nicht inklusiv, sondern exklusiv, so der wesentliche Befund des Menschenrechtsbeobachters, und es benachteiligt besonders Kinder mit Behinderung und Kinder, deren Muttersprache nicht deutsch ist. Vor allem die frühe Aufteilung auf das mehrgliedrige Schulsystem war Stein des Anstoßes […]

Damit leistet aber das Bildungssystem offenbar der Ausgrenzung Vorschub, statt dazu beizutragen, sie zu überwinden: Die Benachteiligten, so Muñoz, seien am Ende doppelt benachteiligt. Sofern Bildung nicht als Menschenrecht betrachtet werde, das jedem Kind zusteht, dürfte es schwierig sein, besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden.”

Mehr Infos dazu:

Artikel von Amnesty zur Bildung in Deutschland

Interview mit Alexander aus Mumbai

Der Greifswalder Politikstudent Alexander Köcher macht ein Praktikum in Mumbai, wo gestern Nacht einer der schwersten Terroranschläge Indiens stattgefunden hat.

Alexander war bis vor kurzem AStA Coreferent für politische Bildung. Wir konnten inzwi

schen per E-Mail und Skype Kontakt mit Alexander herstellen. Ihm geht es gut. In einem Interview beantwortet er einige Frage:

webMoritz: Hallo Alex, wo warst du gestern zur Zeit der Anschläge?
Alexander Köcher: Ich wohne in einem Suburb im Norden Mumbais. In der Nähe meiner Wohnung hat gestern in einem Restaurant der woechentliche deutsche Stammtisch stattgefunden. Von dort bin ich noch unwissend ca. 22:30 Uhr aufgebrochen und war eine weitere Stunde in einem Internetcafe.

webMoritz: Wie hast du davon mitbekommen?
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