Menschenrechte – Artikel 19: Twittern für die Freiheit

Artikel 19: Recht auf Meinungsfreiheit

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Heute erscheint der siebter Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt. Auch in der nächsten Woche wird die Serie fortgesetzt, dann allerdings nicht mehr täglich.

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In Teheran gingen dieses Jahr tausende Menschen auf die Straße

Eines der elementarsten Menschenrechte ist die in Artikel 19 der Menschenrechtserklärung festgeschriebene Meinungsfreiheit. Sie gilt auch gerade für politische Äußerungen. Wie es in einigen Teilen der Welt um das Menschenrecht der Meinungsfreiheit steht, haben uns die Ereignisse im Juni dieses Jahres im Iran eindrucksvoll vor Augen geführt.

Die uns erreichenden Berichte und Videos über die anfangs friedlichen Demonstrationen nach der Präsidentschaftswahl, die in der Folge brutal niedergeschlagen wurden, zeigten uns, dass die Meinungsfreiheit und insbesondere die politische Meinungsäußerungsfreiheit nicht selbstverständlich ist. Obwohl das Rechtssystem des Irans auf der Scharia basiert, ist eben auch die Meinungsfreiheit in Artikel 23 der iranischen Verfassung verankert. Demnach ist es verboten, Überzeugungen anzugreifen oder gar zu bestrafen. Selbst die Demonstrationsfreiheit, sofern friedlich und ohne Waffen, ist hier in Artikel 27 garantiert – theoretische Grundlage, die nicht für die Demonstranten gilt. (mehr …)

Arndt-Befürworter weiter ohne vorzeigbare Ergebnisse

Die Diskussion um den Namenspatron der Universität Greifswald kommt nicht zur Ruhe. Die Gruppen „Uni ohne Arndt“ und die „Arbeitsgruppe zur Beibehaltung des Universitätsnamens“ stehen sich nun, wenn auch nicht auf gleicher Augenhöhe, direkt gegenüber und versuchen jeweils Anhänger auf ihre Seite zu ziehen. Die Mitgliederzahlen machen jedoch der „Pro Arndt“ Fraktion große Probleme. So erschienen zu den Treffen der Gruppe niemals mehr als 10 Personen. Ob das an mangelnder Werbung für die Gruppe oder am Standpunkt der Studierendenschaft zum Thema Arndt liegt, darüber lässt sich nur spekulieren.

Viel Arbeit – wenig Personal

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Thorben Vierkant (RCDS) hatte Ende September das erste Mal zum Treffen der Pro-Arndt-Gruppe geladen

Am 28.10.2009 fand im Cafe Caspar bereits das dritte Treffen der vom RCDS gegründeten Arbeitsgruppe zur Beibehaltung des Universitätsnamens statt.  Die acht Teilnehmer setzten sich vor allem inhaltlich mit den Werken Ernst Moritz Arndts auseinander und erörterten das weitere Vorgehen der Gruppe. Im Gegensatz zur bereits etablierten Gegenpartei hat die „Pro-Fraktion“ noch viel Arbeit vor sich. Vor allem sucht die Gruppe immer noch nach guten Argumenten, die für die Beibehaltung des Namens Ernst Moritz Arndt sprechen. Wieso man diesen wichtigen Aspekt nicht schon früher stärker forciert hat, bleibt unklar.

Die „Pro Arndt“ Fraktion plant eine Internetseite, die ausführlich über die gesammelten argumente für den umstrittenen Patron informieren soll. Die Seite sollte ursprünglich bereits vergangene Woche online gehen, als neuer Termin wurde uns nun der 13. November mitgeteilt. Einige Mitglieder haben anhand von Texten und Gedichten Arndts Analysen verfasst, die die guten Seiten seiner Werke aufzeigen sollen. Ob diese, gerade inhaltlich kurzfristig erstellte Webseite mit dem Blog der Arndt-Gegner konkurrieren kann, bleibt abzuwarten. Sebastian Jabbusch, Sprecher der „Uni ohne Arndt“ Gruppe, äußerte sich über Twitter amüsiert über die Bestrebungen der Arndt-Befürworter.

Wie bereits angesprochen zeigt sich die „Pro-Arndt“ Fraktion in den Greifswalder Medien bisher kaum präsent. Weder in der Mensa noch an anderen Orten liegen Flyer oder Informationen zu Treffen der Gruppe aus. Im Gegensatz dazu fallen die A4 Poster der „Uni ohne Arndt“ fast überall ins Auge.

Debattierclub plant Veranstaltung zu Arndt

Gerade für die „Pro Arndt“ Fraktion hätte die vom Debattierclub Greifswald geplante Debatte zum Thema Namenspatron eine Möglichkeit zur Eigendarstellung geboten. Die Veranstaltung hängt nun aber in der Schwebe. Zwar hatten sowohl der RCDS als auch die Grüne Hochschulgruppe ihre aktive Teilnahme zugesagt, bis jetzt stieß der Debatierclub bei den Professoren aber auf taube Ohren. Die „Uni ohne Arndt“-Gruppe veröffentlichte auf ihrer Seite die Falschmeldung, dass der RCDS abgesagt hätte, niemand wolle „für Arndt sprechen“. Die Meldung ist inzwischen korrigiert, eine Richtigstellung allerdings erfolgte nicht. Sollte es doch noch einen Termin für die Veranstaltung geben, werden wir rechtzeitig informieren.

Viele Fragen ergeben sich aus den derzeitigen Entwicklungen. Wieso tritt die „Pro Arndt“-Fraktion erst so spät auf den Plan und welche stichhaltigen Argumente können sie für die Beibehaltung des Namens vorbringen? Gerne hätte der webMoritz mit den verantwortlichen der Gruppe dazu ein Interview geführt. Leider kam bis heute kein solches Gespräch zustande.

Ganz abseits von dem Für und Wider der Namensdiskussion wächst eine Gruppe in StudiVZ immer weiter: Die Fraktion von Studenten und Menschen, die eine Greifswalder „Uni ohne Populismus“ fordern. Eine Beteiligung der Gruppe an der derzeitigen Debatte ist jedoch derzeit nicht geplant.

Menschenrechte – Artikel 1: Der 2. Weltkrieg, und dann…

10. Dezember 1948: die Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“.

Artikel 1: Freiheit und Gleichheit

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

Heute erscheint der sechste Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.

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Kartenmotiv von Amnesty International

22. Juni 2002: das Dorf Meerwala in Pakistan. Die 30-jährige Mukhtaran Mai wird von einem islamischen Stammesgericht zu 4-facher Vergewaltigung „verurteilt“; Grund der Anklage: ihr jüngerer Bruder soll angeblich eine Frau des mächtigen Mastoj-Stammes beleidigt haben. Das Stammesgericht besteht traditionell nur aus Männern, Frauen haben keinerlei Zutritt, bestenfalls jedoch um zum Tode durch Steinigung verurteilt zu werden, zur Amputation von Gliedmaßen oder wie im Falle von Mukhtaran zur Vergewaltigung. Die Vergewaltigung findet öffentlich im Gemeindesaal von Meerwala statt. Die Polizei schaut weg anstatt einzuschreiten, wie es eigentlich ihre Pflicht wäre, auch in einem von der Schariah (der islamischen Rechtsprechung) geprägten Land wie Pakistan. Jetzt müsste sich Muktharan selber umbringen, so verlangt es der Ehrenkodex der dörflichen Gemeinschaft, denn schließlich hat sie Schande über die Gemeinschaft gebracht. Und sollte einer der Vergewaltiger verheiratet sein, so gilt sie schließlich sogar als Ehebrecherin, ein Verbrechen, auf das automatisch die Todesstrafe steht. (mehr …)

Der Bildungsstreik geht in die nächste Runde

Nach den Protesten im Juni soll es nun auch im Wintersemester wieder einen bundesweiten Bildungsstreik geben. Diesmal stehen auch die wichtigsten Gremien der Greifswalder Studierendenschaft hinter der Aktion. Selbst einzelne Stupisten des RCDS stimmten am Dienstag für einen Beschluss, mit dem die zweite Welle des Bildungsstreiks in diesem Monat ausdrücklich „begrüßt“ wird. Außerdem legte das StuPa fest, dass der AStA die Veranstaltung unterstützen soll und dass es eine finanzielle Förderung von bis zu 300 Euro geben soll. Im Juni hatte das noch ganz anders ausgehesen: Für die erste Runde des Bildungsstreiks gab es für die Organisatoren weder Unterstützung vom AStA noch vom StuPa. Anlaufen soll die zweite Welle des Bildungsstreiks am 17. November. Waren die Proteste im Sommer noch zum Großteil von Schülern organisiert, engagieren sich die Studierenden diesmal deutlich stärker.

bildungsstreik-255x88Ohnehin ist es derzeit unruhig in den deutschen Hochschulen: Nachdem schon seit einigen Wochen in Österreich Hörsäle besetzt sind, schwappte die Aktion Mitte dieser Woche auch nach Deutschland über. Studenten in Münster machten am Mittwoch den Anfang, Heidelberg und Potsdam zogen noch am selben Tag nach. Auch in Darmstadt, Tübingen und Marburg gibt es inzwischen vergleichbare Bewegungen.

Zumindest die Besetzung in Münster wurde heute Morgen um 6 Uhr mit einer Räumung durch die Polizei beendet. Auf der deutschen Homepage unsereunis.de, die sich an das österreichische Vorbild anlehnt, kann man verfolgen, wie es weitergeht mit den Besetzungen.

Planungen: Keine Demo, sondern dezentral

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Eine Demo wie im Juni soll es nicht geben.

Was das Bündnis für den Bildungsstreik in Greifswald genau vorhat, weiß es noch nicht. Diana Treiber, inoffizielle Sprecherin der Vorbereitungsgruppe und Stupistin (linke.SDS), geht aber davon aus, dass eine Reihe kleinerer Aktionen geben wird. Eine große Demonstration soll dieses Mal nicht stattfinden. Vielmehr wolle man mit Flyern und verschiedenen öffentlichen Auftritten die Studenten für das Thema sensibilisieren und mobilisieren.

Geplant ist derzeit zum Beispiel, sich mit einer kleinen Gruppe als Weihnachtsmänner und Engel zu verkleiden und den Studenten an Plätzen wie vor der Mensa, vor dem Audimax oder auf dem Beitz-Platz „Bildungspäckchen“ zu überreichen, die sich dann als leer herausstellen.

Wie die durch das StuPa beschlossene Untersützung durch den AStA aussieht, werden Diana Treiber und Erik von Malottki am Montag zusammen in der AStA-Sitzung mit den Referenten beraten. Diana Treiber könnte sich etwa eine Podiumsdiskussion vorstellen, betont aber, das seien derzeit nur Ideen. Gleichzeitig wird am Montag auch das nähchste Vorbereitungstreffen der Initiative im „Sofa“ in der Brüggstraße stattfinden – die Gruppe trifft sich immer montags um 20 Uhr und ist offen für alle Interessierten.

Hörsaal-Besetzung: Auch in Greifswald „nicht auszuschließen“

Während die Hörsaal-Besetzungen in Österreich und neuerdings auch in Deutschland vor allem mit Mitteln des Web2.0 geplant wurden, tut sich die Planungsgruppe für den Bildungsstreik noch schwer mit ihrem Web-Auftritt: Ihr Blog enthält derzeit nur wenige aktuelle Informationen.

Im Web2.0 und dabei besonders unter einer Gruppe von etwa 30 twitternden Greifswalder Studenten wurde in den letzten Tagen intensiv spekuliert, ob eine mit den Hörsaalbesetzungen vergleichbare Aktion auch in Greifswald stattfinden werde. Das organisatorische Zepter in die Hand nehmen mochte dann aber doch niemand. In der Vorbereitugnsgruppe für den Bildungsstreik wird derzeit aber wohl auch überlegt, kurzfristig eine mit den Hörsaalbesetzungen vergleichbare Aktion in der nächsten Woche zu starten. Diana Treiber will diesbezüglich jedenfalls „nichts ausschließen.“

Bilder: Luisa Wetzel (Bildungsstreik), Kampagnen-Homepage

Menschenrechte – Artikel 10: Ein Klima der Straflosigkeit

Artikel 10: Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren

„Jeder Mensch hat […] Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht, das über seine Rechte und Verpflichtungen […] zu entscheiden hat.“

Heute erscheint der fünfte Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.

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Auf dem Schild steht auf Tagalog: „Gloria (Macapagal-Arroyo, die philippinische Präsidentin), AFP (Armed Forces of the Philippines) und PNP (Philippine National Police), wo ist mein Vater?“

Was geschieht aber, wenn es erst gar nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt? Ist das auch eine Verletzung des Menschenrechts?

Auf den Philippinen wurden seit dem Amtsantritt der jetzigen Präsidentin Gloria Macapagal-Arroyo 2001 laut der philippinischen Menschenrechtsorganisation Karapatan 1.033 Menschen Opfer eines politischen Mordes, während 203 Menschen verschwunden gelassen wurden und bis jetzt vermisst werden. Zudem sitzen momentan 223 politische Gefangene in philippinischen Gefängnissen (Stand: September 2009). Sie warten auf eine gerechte Behandlung und Freilassung, da sie meistens wegen fadenscheinigen Anklagen hinter Gittern sitzen.

Unter den Opfern dieser Menschenrechtsverletzungen sind JournalistInnen, Mitglieder politischer Parteien, Kirchenleute, ZivilgesellschaftlerInnen, GewerkschafterInnen, MenschenrechtsaktivistInnen oder LandreformaktivistInnen. Wegen ihres Kampfes für eine gerechte Landverteilung, für rechtmäßige Löhne und Arbeitsrechte sowie gegen die Umweltverschmutzung durch vor allem ausländische Bergbauunternehmen werden sie vor allem durch staatliche Gewalt verfolgt, schikaniert und im schlimmsten Fall sogar getötet.

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Die mutmaßlichen Täter werden von Menschenrechtsorganisationen und der philippinischen Menschenrechtskommission in den Reihen der Polizei und des Militärs vermutet.

Trotz der Unterzeichnung zahlreicher Menschenrechtsabkommen durch die philippinische Regierung blieb bisher in den meisten Fällen eine umfassende und gründliche strafrechtliche Verfolgung der Täter aus, wenn die Täter überhaupt verhaftet wurden.

Der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch zufolge hat „die philippinische Regierung durchgehend ihre Verpflichtung gegenüber internationalem Menschenrecht verfehlt, Täter von politisch motivierten Tötungen zur Rechenschaft zu ziehen und somit den Familien der Opfer die Gerechtigkeit verwehrt“.

Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren wird somit durch den fehlenden Willen der philippinischen Regierung zu einer vollständigen, unparteiischen und ausführlichen Untersuchung der Tathergänge verletzt. Stattdessen herrscht ein Klima der Straflosigkeit – in einer (angeblichen) Demokratie!

Bilder: Veranstalter

Menschenrechte – Artikel 3: Keine Rechtfertigung für Todesstrafe

Artikel 3: Recht auf Leben

„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“

Heute erscheint der vierte Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.

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Auch in den USA wird die Todesstrafe noch praktiziert.

Eine der eklatantesten Verletzungen des Rechts auf Leben ist die staatlich organisierte und durchgeführte Todesstrafe.

Zwar ist die Zahl der Staaten, in denen die Todesstrafe verhängt wird, weiterhin rückläufig (2009 sind es noch 58 Staaten), doch die Staaten, in denen die Todesstrafe Anwendung findet, richten immer mehr Menschen hin. 2008 wurden nach Angaben von Amnesty International 2.390 Todesurteile vollstreckt (gegenüber 1.252 im Jahr 2007). Die tatsächlichen Zahlen liegen aber vermutlich deutlich darüber. Als einziger europäischer Staat hält Weißrussland an der Todesstrafe fest.

Befürworter der Todesstrafe argumentieren oft, dass diese Form der Strafe eine besonders abschreckende Wirkung auf potentielle Täter habe und dass sie eine angemessene Antwort auf besonders schwere Verbrechen wie Mord sei. Beide Argumente lassen sich bei näherer Betrachtung jedoch nicht halten. In vielen gesellschaftlichen Kontexten hat sich bereits gezeigt, dass die Todesstrafe ein ungeeignetes Mittel zur Verbrechensbekämpfung ist, da sie die zugrunde liegenden Ursachen nicht verändert. Selbst Mord kann durch Androhung der Todesstrafe kaum verhindert werden, da die allermeisten Mordfälle unter psychischen Ausnahmebedingungen oder unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss begangen werden.

Ganz unabhängig von der Art und den Umständen eines Verbrechens verbietet die Idee der Menschenrechte, laut der alle Menschen unteilbare Rechte haben, die ihnen unter keinen Umständen genommen werden dürfen, die Todesstrafe. Jeder Staat darf und muss Vergehen in rechtstaatlichen Verfahren verfolgen – aber er darf sich nicht auf eine Stufe mit Mördern stellen. Ein in den USA zum Tode Verurteilter bringt das so auf den Punkt: „Warum töten wir Menschen, die Menschen getötet haben? Um zu zeigen, dass es Unrecht ist, Menschen zu töten?“

Aber was kann ich tun?

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Hier geht's zum Programmheft

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) setzt sich seit über 30 Jahren weltweit gegen die Todesstrafe ein. Auf der Webseite der ehrenamtlichen Anti-Todesstrafenexperten hat ai eine Reihe von Informationen über die Todesstrafe zusammengestellt und bittet regelmäßig bei sogenannten urgent actions um Hilfe. Es handelt sich dabei um Eilaktionen für Personen, die akut von der Hinrichtung bedroht sind und zu deren Gunsten Appellbriefe an staatliche Stellen geschrieben werden können, in denen eine Aussetzung der Todesstrafe gefordert wird. Da Staaten kaum etwas mehr fürchten, als öffentlich als Menschenrechtsverletzer dazustehen, gilt es, ihnen rechtzeitig zu zeigen, dass wir ihnen auf die Finger schauen.

Also schnell die Themen-Homepage von AmnestyInternational anklicken und einen Appellbrief unterzeichnen.

Heute bei den entwicklungspolitischen Tagen

Über den Vortrag von Alexander Bahar berichten wir separat.

Bilder: Veranstalter, wikimedia (Todesstuhl, public domain)