Letztes Semester konnte die Nachtschicht ihr Post-Corona Revival feiern. Auch im aktuellen Wintersemester soll die Nachtschicht wieder stattfinden. Dabei handelt es sich um eine Schnitzeljagd durch Greifswald, organisiert vom ESN LEI.
Am 19. November ist es wieder soweit: Mit Fahrrädern und messerscharfem Verstand bewaffnet warten alle Teilnehmer*innen in ihren Teams am Rubenowdenkmal auf den Startschuss. Von hier aus geht es Rätsel für Rätsel durch Greifswald. Dabei sind einige harte Nüsse zu knacken. Zum Glück gibt es an einer Zwischenstation Kuchen und Getränke, um den Energiespeicher wieder aufzufüllen. Nach weiteren Rätseln kommen alle Teams an der Endstation an. Auch hier gibt es natürlich Verpflegung. Zum Schluss, wenn alle die Reise bewältigt haben, werden die Besten noch in einer kleinen Siegerehrung gewürdigt.
Ihr wollt dabei sein? Dann meldet euch als Team mit 3-5 Mitgliedern bis zum 16. November bei nachtschicht.hgw@gmail.com an. Wichtig dabei sind Teamname, Anzahl und Kontaktnummer. Die Teilnahmegebür liegt bei 5€ pro Person und umfasst auch die Verpflegung. Denkt daran, euer Fahrrad mitzunehmen.
Das Wichtigste auf einen Blick: Was? Schnitzeljagd auf Fahrrädern durch Greifswald Wann? 19.11. 12Uhr Anmeldung bis zum 16.11. Wo? Treffpunkt: Rubenowplatz
Am Dienstag fand die erste außerordentliche StuPa-Sitzung der aktuellen Legislatur statt und stellte einen sehr traurigen Rekord auf. Mit 4 Minuten war die Sitzung die mit Abstand Kürzeste dieser Legislatur und wäre gleichzeitig eine der Wichtigsten gewesen. Damit ist das Vorankommen innerhalb der Studierendenschaft massiv gefährdet.
Hintergrund
Das StuPa ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft und damit im weitesten Sinne mit dem Bundestag zu vergleichen. Hier werden neben den Wahlen für AStA und anderen wichtigen studentischen Exekutivämtern, die Gelder der Studierendenschaft verwaltet, Anträge diskutiert und die Satzungen und Ordnungen beschlossen, auf denen die Studierendenschaft aufgebaut ist. Und hier hat sich in den letzten Wochen eine schwierige Situation entwickelt.
Aktuell liegen die Wahlordnung, die Fachschaftsrahmenordnung und die Satzung zur Aufrechterhaltung der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Studierendenschaft der Universität Greifswald während der Corona-Pandemie (Corona-Satzung) in überarbeiteter Version beim StuPa, um beschlossen zu werden.
Die Wahlordnung ist elementar für die kommende Wahl und würde den gesamten Prozess, insbesondere mit Blick auf die noch neue elektronische Wahl, deutlich verbessern. Ohne Erneuerung der Wahlordnung kann es sogar dazu kommen, dass keine Online-Wahl stattfinden kann. Die Fachschaftsrahmenordnung regelt alle Belange der Fachschaften, unter anderem, welche Fachschaften es überhaupt gibt. Hier hängt an einer Änderung, dass alle Studierenden ihren zugehörigen Fachschaftsrat wählen können und auch dass die Fachschaften die gesamte Summe an Geldern bekommen, die ihnen zustehen. Die Corona-Satzung befähigt alle Gremien, dass sie im Falle von Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie ganz oder teilweise digital tagen können.
Was ist passiert?
Wir haben schon lange keinen inhaltlichen Antrag mehr behandelt, nur Ämter besetzt und das laufende Geschäft abgearbeitet. Und leider reicht es zur Zeit nicht einmal mehr dafür.
Frieda Baer, Präsidentin des Studierendenparlarments
Um eine Satzung oder Ordnung zu beschließen, werden die Stimmen von 2/3 der gewählten Stupist*innen benötigt. Bei der 7. ordentlichen Sitzung konnten die Satzung und Ordnungen in der 1. Lesung beschlossen werden. In der 8. ordentlichen Sitzung waren mit 15 von 27 anwesenden Stimmen (davon 5 Stimmübertragungen) nur ca. 55% Prozent anwesend, in der 9. ordentlichen Sitzung mit 14 (2 Stimmübertragungen) von 26 etwa 54%. Damit konnte nur die einfache, aber nicht die 2/3-Mehrheit erreicht werden.
In Anbetracht des Zeitdrucks für den Beschluss der Wahlordnung – diese muss bis Ende der nächsten Woche beschlossen sein, um noch auf die nächste Wahl angewandt zu werden – wurde für diese Woche Dienstag eine außerordentliche Sitzung einberufen. Die Ernüchterung war sehr groß, da nur 4! (keine Stimmübertragung) von 26 Stupist*innen anwesend waren. Damit ist noch lange keine einfache, geschweige denn eine 2/3-Mehrheit, erreicht.
Dabei geht es in dem ganzen Dilemma nicht nur um die Satzungen und Ordnungen. Es kann keine inhaltliche Arbeit gemacht werden. Das betrifft Finanzanträge, Besetzung von Ämtern (in der letzten ordentlichen Sitzung konnten wieder zwei Ämter trotz Kandidaturen nicht besetzt werden) oder Aufstellung von hochschulpolitischen Forderungen.
Wie geht es jetzt weiter?
In Anbetracht der niederschmetternden Teilnahme und der Befürchtung, dass es bei einem erneuten Versuch einer außerordentlichen Sitzung in der nächsten Woche nicht viel besser werden wird, wurde vom Präsidium beschlossen, ein Umlaufverfahren zu nutzen. Dazu bekommen alle Stupist*innen für jede Satzung/Ordnung am Mittwoch (heute) eine Mail, und müssen innerhalb von 48 Stunden bis Freitag mit „Ja“, „Enthaltung“ oder „Nein“ antworten. Sollte das zu viel Aufwand machen, ist nicht mal eine Anrede oder Signatur erforderlich.
Um eine Satzung/Ordnung anzunehmen, müssen mindestens 2/3 aller Stupist*innen mit „Ja“ antworten und es darf kein einziges „Nein“ kommen. „Enthaltung“ zählt als solche. EDIT (28.09. 16.58 Uhr): Das Umlaufverfahren der Wahlordnung und Fachschaftsrahmenordnung ist durch mindestens eine „Nein“-Abstimmung gescheitert. Im Studierendenportal ist die Liste mit den Abstimmungsergebnissenzu finden. Außerdem gibt es hier auch eine Liste mit den Anwesenheiten.
Damit ist jetzt der Aufruf an alle Stupist*innen, ihrem Amt nachzukommen und mal einen Blick in ihren Mail-Ordner zu werfen und alle drei Mails zu beantworten!
Außerdem ist es für die kommenden Sitzungen einfach relevant, dass mehr Stupist*innen erscheinen. In den nächsten Wochen wartet unter anderem die Änderung des Sozialdarlehens vom AStA. Diese ist insbesondere in der aktuellen Zeit mit erhöhten Strom- und Heizkosten für Studierende relevant. Doch sie sind derzeit stark eingeschränkt. Um das anzupassen, ist ein funktionsfähiges StuPa relevant,
Meiner Meinung nach haben sich Kandidat*innen bevor sie sich haben aufstellen lassen nicht ausreichend darüber informiert, was es für Aufgaben und auch Pflichten als StuPist*in geben wird. Mein Appell an die StuPist*innen ist einfach: Kommt zu den Sitzungen! Seid ihr verhindert, dann übertragt eure Stimme. Habt ihr kein Interesse mehr an eurem Mandat oder es ist euch zu viel Arbeit, dann tretet zurück!
Frieda Baer, Präsidentin des Studierendenparlarments
Wut, Hass, Zorn: All diese Gefühle verbindet man so manches Mal mit seinen Mitmenschen. Genau für solche Momente ist diese Kolumne da. Wann immer wir uns mal gepflegt über Leute auslassen wollen oder uns auch generell mal der Schuh drückt, lest ihr das hier.
Wie man’s macht, macht man’s verkehrt. Das ist wahrscheinlich die Devise meiner Menstruation. Denn egal, ob sie kommt oder ob sie nicht kommt; ich freue mich weder über das eine noch das andere. Wir führen so eine Art Hassliebe, denn miteinander ist es echt nicht schön, ohne einander aber noch schlimmer.
Meine körperlichen Symptome bei der Menstruation sind zum Glück nicht besonders dramatisch, aber nervig. Es reicht von Ziepen im Unterbauch, ausstrahlend in die Beine, bis zu schwächelndem Kreislauf und Verdauungsbeschwerden. Es gibt leider genügend Personen, die sich mit deutlich mehr auseinandersetzen müssen, Stichwort Endometriose, PCOS, etc. Auch wenn inzwischen immer mehr dazu bekannt wird, haben es die meisten sehr schwer, zufriedenstellende Hilfe zu finden.
Aber es sind nicht nur die körperlichen Symptome, die diese Zeit so anstrengend machen. Blut hat leider die unschöne Kombination aus leuchtendem Rot und sehr haltbaren Färbeeigenschaften. Somit habe ich jedes Mal die Sorge, dass es ein Leck gibt und sich weithin sichtbare Flecken auf Hosen und Möbelstücken verteilen. Auch wenn es inzwischen die Bewegung gibt, dass solche Flecken einfach dazugehören, fühle ich mich damit genauso wie mit einem Ketchupfleck auf dem T-Shirt: einfach nur unwohl. Sobald es an fremdes Eigentum, wie zum Beispiel Sessel, Autositze oder Betten geht, die sich in der Regel auch sehr schlecht in die Waschmaschine stecken lassen, geht es mir damit noch schlechter. Ich habe häufig das Gefühl, dass meine Berührungspunkte beim Sitzen oder Liegen feucht zu sein scheinen. Deswegen versuche ich mich so zu platzieren, dass selbst wenn etwas ausläuft, kein Kontakt zu der darunterliegen Fläche besteht. Das ist super anstrengend und auch, wenn seit Jahren kein solcher Vorfall mehr passiert ist, besteht die Sorge weiterhin.
Das sind alles Probleme, mit denen man sich herumschlägt, wenn die Blutung am Laufen ist, aber es gibt noch eine weniger offensichtlich nervige Zeit und zwar die, vor der eigentlichen Menstruation. Gerade bei einer unregelmäßigen Blutung schwingt das große Thema Schwangerschaft jedes Mal mit, auch wenn die Wahrscheinlichkeit dafür sehr klein bis nicht vorhanden ist. Doch mit jedem Tag, der blutungsfrei bleibt, wird man etwas unruhiger bis die Bestätigung der im besten Fall Nicht-Schwangerschaft endlich da ist. Außer eine Schwangerschaft ist gewollt, dann zerstört jede Menstruation erneut die Hoffnung auf eine erfolgreiche Einnistung, Unabhngig von dem Thema Schwangerschaft hat ein unregelmäßiger Zyklus auch noch andere Nachteile. Er macht das Planen unglaublich schwer. Wenn die Periode statt regelmäßig alle 28 Tage, im Schnitt nach 30-35 Tagen kommt, kann sich der Startzeitpunkt des 3. Zyklus in einem Zeitraum von drei Wochen verstecken. Damit sind Planungen zu Reisen oder Feierlichkeiten, bei denen man gerne auf seine Menstruation verzichten möchte, echt schwierig bis unmöglich. Bei manchen schwankt die Periode nach stärker. In meinen ersten 4 Jahren war der Zeitraum einer Periode zwischen 30 und 70 Tagen. Diese Unsicherheit, wann es endlich losgeht, zermürbt. Und auch, wenn es inzwischen etwas besser läuft und man so immerhin seltener durch die eigentliche Blutung muss, macht es einfach keinen Spaß.
In der Senatssitzung am 16. März 2022 hat der Senat über eine Änderung der Rahmenprüfungsordnung (RPO) beraten und abgestimmt – mit der hochschulöffentlichen Bekanntmachung am 26. April 2022 ist die geänderte RPO in Kraft getreten. Hauptsächlich sieht die Änderung eine feste Implementierung digitaler Prüfungsformate in die RPO vor. Damit sind diese nicht auf die Pandemiezeit beschränkt, sondern können grundsätzlich durchgeführt werden. Allerdings gibt es insbesondere bei den Ausführungsmöglichkeiten digitaler Prüfungen unterschiedliche Vorstellungen zwischen den studentischen Senator*innen, den anderen Statusgruppen und dem Datenschutz.
In dem bereits erschienen Artikel „LHG-Novellierung und Online-Prüfungen: Teil 2 – How to digitale Prüfungsphase“ stellten wir die Verordnungen zu den neuen digitalen Prüfungen vor, welche damals noch in einer Ergänzungssatzung vorlagen. Mit der letzten Senatssitzung wurde das Thema digitale Prüfung komplett in die offizielle Rahmenprüfungsordnung der Uni aufgenommen. Dabei wurden auch Anmerkungen des Landesdatenschutzbeauftragten sowie der studentischen Senator*innen diskutiert und teilweise mitberücksichtigt.
Das Wichtigste ist dabei die Freiwilligkeit für die Studierenden. Wenn eine digitale Prüfung angeboten wird, muss auch, außer in Fällen höherer Gewalt (z.B. einer Pandemie), die Möglichkeit einer Präsenzprüfung gegeben sein. Ein weiterer Streitpunkt war die Menge und Ausführung an Aufsichtsoptionen während einer digitalen Prüfung. Grundsätzlich sollen die Prüfungen, auch die digitale Variante, an der Universität durchgeführt werden. Deswegen kann auch nur in speziell geregelten Fällen eine Fernprüfung abgelegt werden.
Zusammengefasst sieht die neue RPO folgende Möglichkeiten vor:
digitale mündliche Prüfungen via Videokonferenz, wenn die prüfende Person nicht an der Universität zur Verfügung steht
Einführung von Open-Book-Klausuren auf eigenen Geräten unter Abgabe einer Erklärung, dass alles persönlich angefertigt wurde
digitale Klausuren in der Universität
neue Prüfungs(teil)formate: Präsentation, Gespräch, mehrere über das Semester verteilte Leistungsnachweise bei praktischen Modulen
auf Antrag von Studierenden ist, solange Chancengleichheit gewahrt bleibt, eine Fernprüfung möglich, allerdings unter Bild- und Tonaufsicht
Grundlage der Datenverarbeitung
Prozedere der Authentifizierung, Prüfungsmodalitäten (z.B. Bereitstellung von benötigter Hard- und Software), Vorgehen bei technischen Störungen, Erreichbarkeit von Aufsichtspersonen
Die genauen Änderungen sind in der neuen Rahmenprüfungsordnung nachzulesen. Nachfolgend gibt es eine erweiterte Zusammenfassung der neu eingefügten oder veränderten Paragraphen:
§2a Durchführung von Prüfungen in Fällen höherer Gewalt
(1a) Schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen können als Digitalprüfung angeboten werden. Dabei ist die Teilnahme für Studierende freiwillig. Die Zustimmung wird an die Prüfungsanmeldung gekoppelt. Die Prüfungen können an eigenen oder universitären Geräten durchgeführt werden. Lediglich bei einem Übersteigen der Nachfrage gegenüber dem Angebot für universitäre Geräte gibt es eine Priorisierung.
§19 Mündliche Prüfungen
(6) Sollte die prüfende Person aus dienstlichen oder persönlichen (§38 Abs. 2) Gründen an einem anderen Ort sein, kann eine mündliche Prüfung auch in Form einer Videokonferenz abgenommen werden. Auch hier gilt, dass eine Alternativprüfung im gleichen Prüfungszeitraum vor Ort angeboten wird, allerdings nicht zwingend beim gleichen Prüfer. Spätestens sechs Wochen vor dem Prüftermin ist über die Möglichkeit zu informieren und zwei Wochen vorher dem Prüfungsamt die Entscheidung mitzuteilen. Die Videokonferenz wird für die geprüfte Person in einem Raum der Universität abgehalten. Sollten weder Prüfer*in noch Beisitzer*in vor Ort sein, wird eine weitere Person zur Aufsicht gestellt.
§20 Klausuren
(2) Neben allen bisherigen Formaten können Klausuren ohne Beschränkung der Hilfsmittel (Open-Book-Klausuren) sowie digitale Klausuren in Universitätsräumen angeboten werden.
§20a Open-Book-Distanzprüfungen
OBD-Prüfungen werden ohne Beschränkung der Hilfsmittel auf eigenen Geräten durchgeführt. Dabei gibt es eine zeitliche Beschränkung auf maximal 3 Stunden. Die Studierenden müssen zusätzliche eine Erklärung abgeben, dass die Prüfung selbstständig bearbeitet und keine nicht angegebenen Hilfsmittel/Quellen genutzt wurden. Außerdem muss eine elektronische Kopie für eine Überprüfung mithilfe einer Plagiatssoftware zur Verfügung gestellt werden.
§22 Sonstige Prüfungsleistungen
(7) Für praktische Module können Modulprüfungen aus mehreren (max. 12) über das Semester verteilten Leistungsnachweisen bestehen. Hierbei wird unter Nutzung verschiedener Dateiformate und Medienprodukte ein Arbeits-/Lernprozess bzw. Fortschritt von Kenntnissen/Fähigkeiten nachgewiesen. Dabei entscheiden die Prüfenden über die Ausgestaltung. Es ist möglich, eine (digitale) Lernmappe zu verlangen. (8) Eine Präsentation besteht aus dem Präsentieren von Themen, Arbeiten oder Ergebnissen in einem bestimmten zeitlichen und technischen Rahmen. (9) Für ein Gespräch wird mit einer nicht prüfenden Person ein Dialog geführt, sodass das Ausmaß eines bestimmten Qualifikationsziels gezeigt wird.
§22a Elektronische Prüfungen auf Antrag der*des Studierenden
(1) Studierende können die Ablegung einer elektronischen Prüfung außerhalb der Uni beantragen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Dazu ist die Zustimmung aller Prüfenden und die Wahrung der Chancengleichheit notwendig. Der Antrag muss beim ZPA und dem Prüfungsausschuss innerhalb der Anmeldefrist eingereicht werden. (2) Während der Fernklausur ist keine weitere Person im Raum gestattet. Die Kamera und das Mikrofon sind zu aktivieren und eine akustische und optische Überwachung zu dulden. Dabei muss die zu prüfende Person, soweit zur Aufsicht nötig, vollständig im Kamerabild erfasst werden. (3) Die Aufsichtsperson der Uni für die Videoaufsicht muss für die Studierenden erkennbar sein. (4) Die Aufzeichnung der Prüfung ist unzulässig. (5) Durch die Aufsichtsperson muss ein Protokoll mit dem Namen der Aufsichtsperson, den teilnehmenden Studierenden, Beginn/Ende der Prüfung und besonderen Vorkommnissen, insb. technischen Störungen, geführt werden. (6) Bei mündlichen oder praktischen Fernprüfungen wird ein Prüfungsgespräch via Videokonferenz geführt. Dies kann als Einzel- oder Gruppenprüfung erfolgen und ein Referat oder eine Präsentation beinhalten. (7) Bei Täuschungsverdacht kann die Aufsichts-/Prüfperson die Prüfung unterbrechen und die betroffene Person hat die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären. Dies kann auch durch entsprechende Ausrichtung der Kamera stattfinden. Bei Verweigerung kann die Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) gewertet werden.
§26a Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
In diesem Paragraphen werden die den Datenschutz betreffenden Situationen beschrieben. Aufgrund der Länge hier nur eine Übersicht über die übergeordneten Situationen.
(1) mögliche Gründe für personenbezogene Datenverarbeitung (2) Informationen für betroffene Studierende in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form (3) die Universität stellt die DSGVO sicher (4) Gründe für gesonderte Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO (5) Voraussetzungen für Programme, Lernmanagementsysteme, Prüfungsplattformen, Videokonferenzsysteme und andere technische Hilfsmittel (6) Der Einsatz von Software zur Messung von Aufmerksamkeit, Augen-, Kopf- oder Körperbewegungen und anderen biometrischen Auswertungen ist unzulässig.
§26b Authentifizierung
(1) Vor Prüfungsbeginn müssen sich Studierende mit Hilfe eines Lichtbildausweises oder anderen Authentifizierungsmaßnahmen in Echtzeit, ohne Unterbrechung und bei ausreichender Bild- und Tonqualität ausweisen. Dies darf nur der Aufsichts-/prüfenden Person zugänglich sein. (2) Dies darf nicht gespeichert werden.
§26c Prüfungsmodalitäten
(1) Prüfungsrelevante Technik, Ausstattung und Räumlichkeit müssen vor der Prüfung getestet werden dürfen. (2) Bei spezifischer Hardware und/oder Software, die nicht frei verfügbar oder nicht zumutbar erwerbbar ist, muss die Universität diese zur Verfügung stellen.
§26d Technische Störungen
(1) Bei nicht-geringfügigen Störungen wird die Prüfungsleistung vorzeitig beendet und nicht gewertet. (2) Bei vorübergehenden Störungen wird die Prüfung nach Behebung fortgesetzt. Bei wiederholten oder andauernden Störungen wird die Prüfung wiederholt. Bei technischen Störungen nach einem wesentlichen Teil der Prüfungszeit kann diese fernmündlich ohne Videokonferenz beendet werden. Die Beurteilung des Sachverhalts liegt bei den Prüfenden. (3) Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Störungen oder Überprüfung im Vorfeld der Prüfung durch Studierende kann die Prüfung mit „nicht bestanden“ gewertet werden.
§26e Erreichbarkeit einer Ansprechperson
Während der digitalen Prüfung soll eine zuständige Person (Prüfende oder anderweitig qualifiziert) für die Studierenden telefonisch erreichbar sein.
§55 Aufbewahrung bzw. Speicherung von Prüfungs- und Studienleistungen
(1) Prüfungsleistungen sind nach 5 Jahren zu vernichten bzw. zu löschen. (2) Studienleistungen sind nach 2 Jahren zu vernichten bzw. zu löschen.
Diese Redaktion besteht aus Studierenden. Und Studierende studieren. Oder besuchen Seminare. Oder schreiben Hausarbeiten. Und ab und zu kommt dabei auch etwas Sinnvolles zustande. Damit diese Perlen der wissenschaftlichen Hochkultur mit der Abgabe nicht im Nirvana verschwinden, werden wir hier ausgewählte Ergebnisse aus unserem eigenen Studium teilen.
Diese gekürzte Zusammenfassung basiert auf dem Vortrag und der Ausarbeitung zum Thema „Zufallswege“ aus dem Seminar „Simulation von Zufallszahlen des MSc. Biomathematik im SoSe 2021“.
Der Begriff „Zufallsweg“ (Irrfahrt, Irrweg, engl.: random walk) stammt aus einer im Jahr 1905 im Journal Nature geführten Konversation zwischen Karl Pearson und Lord Rayleigh. Pearson fragte nach einer Lösung für ein statistisches Problem: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass jemand nach n Wegstrecken, mit bestimmter Länge und beliebigen Winkeln zwischen diesen Strecken, wieder in der Nähe des Ausgangspunktes erscheint? Lord Rayleigh konnte ihm bereits eine Woche später antworten, Pearson bedankte sich in der darauffolgenden Woche und resümierte:
Wir können aus der Lösung von Lord Rayleigh die folgende Lehre ziehen: In offenem Gelände ist der wahrscheinlichste Ort, an dem man einen Betrunkenen antrifft, der überhaupt noch auf seinen Beinen stehen kann, irgendwo in der Nähe seines Ausgangspunktes.
Ein Zufallsweg ist grundsätzlich ein mathematisches Modell, das die zufälligen Wege eines Teilchens im ein- oder mehrdimensionalen Raum beobachtet und verknüpft. Dieser stochastische Prozess besitzt unabhängig und identisch verteilte Zuwächse in diskreter Zeit. Das bedeutet, dass einzelne, gleich große Zeitschritte beobachtet werden und die Bewegungen des Teilchens nur vom aktuellen Zeitschritt abhängen.
Zur Veranschaulichung des Konzepts kann man sich einen betrunkenen Studenten, nennen wir ihn Moritz, vorstellen, der in der Innenstadt herumläuft. Im eindimensionalen Fall bewegt er sich nur auf der Langen Straße. Da Moritz so betrunken ist, weiß er nach jedem Schritt nicht mehr, in welche Richtung er gerade gelaufen ist und geht mal vor und mal zurück. Wir bleiben an dem Punkt, wo wir ihn getroffen haben, stehen und beobachten seinen Weg.
Um die Sache zu vereinfachen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Moritz einen Schritt nach vorne macht, genau so groß wie die Wahrscheinlichkeit eines Schrittes nach hinten. Damit können wir den beobachten Zufallsweg symmetrisch nennen. In diesem Fall kann man zeigen, dass Moritz nach einer gewissen Zeitspanne wieder zu seinem Ausgangspunkt zurückkehrt. Tatsächlich kommt er unendlich oft zurück, wenn eine unendliche Zeitspanne betrachtet wird. Aber da am nächsten Tag Vorlesungen sind, können wir ihn nicht so lange beobachten und wollen ihn irgendwann daran erinnern, dass er nach Hause gehen sollte, um wenigstens etwas Schlaf zu bekommen. Doch wann kommt Moritz das nächste Mal zu uns an seinen Ausgangspunkt zurück? Die Wahrscheinlichkeit, dass er in 100 Schritten mindestens einmal bei uns vorbeikommt, liegt bei 92%. Also wird das hoffentlich noch rechtzeitig klappen.
In einem zweiten Szenario treffen wir Moritz nicht auf der Langen Straße, sondern auf dem Marktplatz. Somit liegt ein zweidimensionaler Fall vor. Auch hier nehmen wir etwas vereinfachte Bedingungen an. Zusätzlich zu dem gleichmäßigen Laufen kann Moritz nur geradeaus, zurück oder im rechten Winkel nach links bzw. rechts abbiegen.
Und auch hier kann gezeigt werden, dass Moritz nach endlicher, aber möglicherweise sehr langer Zeit, wieder bei uns am Ausgangspunkt erscheint. Georg Pólya konnte 1921 zeigen, dass diese Eigenschaft des garantierten Zurückkehrens zum Ausgangspunkt nur für ein- und zweidimensionale symmetrische Zufallswege zutrifft. Ab der dritten Dimension gibt es Zufallswege, die für immer im Nirgendwo verschwinden.
Ein betrunkener Mensch findet nach Hause, aber ein betrunkener Vogel kann für immer verloren gehen.