Am vergangenen Montag traf sich der Wahlprüfungsausschuss zu einer nichtöffentlichen Sitzung um über das mittlerweile deutschlandweit bekannte „Fußmatten-Gate“ zu entscheiden. Diese Abstimmung wird der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 28.09. als Entscheidungshilfe vorliegen.

Nachdem die Wahl um den Oberbürgermeister in Greifswald nun einen ganzen Sommer her ist, hat der einberufene Wahlprüfungsausschuss in seiner finalen Sitzung eine Empfehlung an die Bürgerschaft abgeben können. Während noch einstimmig festgestellt werden konnte, dass es durch die nicht vorhandene Fußmatte zu einem Wahlfehler gekommen sei und diese für einen Zeitraum von ungefähr 90 Minuten den Zugang zum Wahllokal 093 verwehrte, konnte keine Auswirkung auf das Wahlergebnis festgestellt werden. Das geht aus der Presseerklärung vom Dienstag hervor. Aus diesem Grund entschied sich der Ausschuss auch mit neun zu fünf Stimmen für die Empfehlung, die Einsprüche zurück zu weisen und die Wahl aus dem vergangenen Mai für regelgerecht zu akzeptieren.

Zahnloser Tiger

Die gerade einmal 15 Zeilen und 2 Absätze starke Presseerklärung kommt auf den ersten Blick etwas dürftig daher, bedenkt man die vielen Anhörungen, Begehungen und Sitzungen die der Ausschuss hinter sich hat. Ohne mit wirklichen Kompetenzen ausgestattet gewesen zu sein und mit einer knappen Mehrheit an Mitgliedern, (8:7) deren Parteien im Wahlkampf noch Dr. Stefan Fassbinder unterstützt hatten, verhärtet sich der Eindruck, dass hier eine politische und keine rechtliche Entscheidung getroffen wurden, was vor allem an Einsprüchen aus dem Hochheim Lager gelegen haben soll. Deswegen konnte sich der Ausschuss wohl auch nicht auf ein Verfahren einigen, welches einzuleiten sei, falls die Bürgerschaft die Wahl für nichtig erklärt. In diesem Fall wird auf weitere Rücksprache und Hilfe durch das Innenministerium des Landes verwiesen, heißt es in der Presseerklärung.

„. Da es hierzu unterschiedliche Meinungen im Ausschuss gibt, hat der Ausschuss die Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt gebeten, insofern an das als Rechtsaufsicht fungierende Innenministerium heranzutreten, um dessen Rechtsauffassung – auch zur Erheblichkeit des Wahlfehlers – zu erfragen“

Das schwammige Endergebnis nach der langen Untersuchung kommt einem fast vor wie Ratlosigkeit und Angst etwas falsches zu sagen, hat der Skandal doch mittlerweile bundesweit für Aufsehen gesorgt. So wird in keinem Wort auf die erhobenen Vorwürfe eingegangen, dass zu einem Zeitpunkt nicht alle drei Wahlhelfer im Büro waren, wie es die Wahlordnung vorsieht. Diese Bedenken wurden mit dem Satz weggewischt, dass dass dazu fristgerecht kein Einspruch eingereicht wurde

Weiteres Verfahren

Grund für das schwache Resümee könnten unter anderem die drei unterschiedlichen Stellungnahmen sein die dem Ausschuss als Hilfe vorlagen. Sie stammen von dem Vorsitzenden und stellvertretendem Bürgerschaftspräsidenten Prof. Dr. Joecks (SPD), Bürgerschaftsmitglied Dr. Ott (CDU), ebenfalls Mitglied des Ausschusses und dem Dozenten der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät Prof. Dr. Lang. Während in allen drei Ausarbeitungen einheitlich die Rede von einem Wahlfehler ist, unterscheiden sie sich grundsätzlich was das weitere Verfahren betrifft. Die beiden Papiere von Dr. Ott und Prof. Lang sehen den Wahlfehler als Erheblich für den Ausgang an und empfehlen eine Neuwahl in dem entsprechenden Wahlbezirk 093. Interessant ist in diesem Punkt, dass Prof. Lang in einem ähnlichen, Universitätsinternen Fall entgegen gesetzt argumentierte – zu einem ähnlichen Sachverhalt. Lediglich Prof. Joecks sieht keine Notwendigkeit in seinen Ausführungen für die Wiederholung und stützt sich dabei vor allem auf die durchschnittlichen Wählerwerte der zu dem fraglichen Zeitpunkt. Ursprünglich war nur eine Stellungnahme vom Ausschuss geplant, welche gemeinsam bearbeitet werden sollte. Allerdings bestanden Mitglieder, welche für Neuwahlen plädierten auf eine eigene Fassung. Die nun drei Exemplare lassen in ihrer Ausführlichkeit – fast 30 Seiten insgesamt – auf eine größere Unstimmigkeit im Ablauf während der Erarbeitung schließen und plädieren sogar im Sinne des Rechtsstaates um das Gehör der Abgeordneten.

Die letzte Entscheidung liegt bei der Bürgerschaft, die am 28.09. tagen wird. Aus den Reihen von CDU-Mitgliedern wurde aber bereits verlautet, dass man auch den Gang vor das Verwaltungsgericht nicht scheuen würde, sollte die Bürgerschaft den Einsprüchen nicht statt geben. Auf den offiziellen, bereits gedruckten, Einladungen zur feierlichen Immatrikulation der Universität steht allerdings noch Herr Dr. Arthur König als Redner und amtierender Oberbürgermeister fest im Ablaufplan der Veranstaltung.