Die Wahl zum Senat wird nicht wiederholt, entschied der Wahlprüfungsausschusses in einer nichtöffentlichen Sitzung. „Die am 11. Januar vom Dekanat der Medizinischen Fakultät an alle Medizinstudenten versendete Wahlwerbemail ist rechtswidrig, der Wahleinspruch wird aber zurückgewiesen“, bestätigte Mike Naujok, Referatsleiter der Allgemeinen Verwaltung dem webMoritz. Aus der 14-seitigen juristischen Begründung geht hervor, dass der Ausschuss keinen direkten Zusammenhang zwischen Wahlergebnis und dem Aufruf der Medizinischen Fakultät sieht. In der Konsequenz bleibt erst einmal alles wie gehabt. Die Kosten für eine Wiederwahl taxierte Naujok auf circa 10.000 Euro.
Kein direkter Zusammenhang zwischen Wahlergebnis und Aufruf der Mediziner
Das Ergebnis wurde erst jetzt bekannt, weil im Wahlprüfungsausschuss auf der Sitzung letzte Woche Donnerstag darüber Stillschweigen vereinbart wurde. Der Ausschussvorsitzende Professor Heinrich Lang fertigte über das Wochenende eine schriftliche Stellungnahme an, über die die Ausschussmitglieder am Montag vor der öffentlichen Bekanntgabe noch einmal einen Blick werfen sollten.
Die Studenten Solvejg Jenssen, Pedro Sithoe, Thomas Schattschneider und Korbinian Geiger, Alexander Schulz-Klingauf und Frederic Beeskow hatten die Wahl angefochten, weil sie eine unzulässige Wahlbeeinflussung seitens der Medizinischen Fakultät sahen. Dort wurde vor der Senatswahl eine Email aus dem Studiendekanat an alle Medizinstudenten geschickt, in der den Studierenden die Wahlliste „Offene Volluniversität“ zur Wahl nahegelegt wurde. Seitens der Medizinischen Fakultät übernahm dessen Dekan Heyo Kroemer die Verantwortung für den Vorfall, wollte den Vorgang aber rechtlich nicht bewerten.
Wahlanfechter ziehen vielleicht vor Gericht
Damit ist die Anfechtung der Senatswahl aber noch nicht vom Tisch. „Wir Einspruchsführer müssen nach Prüfung der umfangreichen Begründung entscheiden, ob wir das Verwaltungsgericht die Entscheidung der Wahlprüfungskommission überprüfen lassen werden. Ein paar der Wahlanfechter können sich aber wohl vorstellen, vielleicht gegen die Entscheidung zu klagen“, äußerte Korbinian Geiger sich gegenüber dem webMoritz und fügte hinzu: „Der Umfang der Begründung, die mir noch nicht vorliegt, zeigt, dass der Begründungsaufwand für diese Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses sehr hoch war.“
Fotos: Gabriel Kords (Geiger), ridcully via flickr (Wahlzettel), sebastian2 via jugendfotos.de (Wahlzettel ausfüllen)
Auf der Startseite steht "Die Gegner ziehen wohl vor Gericht." Hier heißt es, "wahlanfechter können sich aber wohl vorstellen, vielleicht gegen die Entscheidung zu klagen.” Da finde ich die Kurzfassung auf der Startseite etwas "reißerisch"…
Ansonsten… hm ob das wirklich vor Gericht ausgefochten werden muss, weiß ich nicht… wobei die Aussage des Ausschusses schon einigermaßen absurd anmutet: War rechtswidrig, ist aber mehr oder weniger) egal….
Meines Wissens geht es bei solchen Anfechtungen gerade nicht nur darum ob etwas rechtswidrig ist, sondern ob es auch einen signifikanten Einfluss auf das Wahlergebnis hatte. Und das ist in diesem Fall tatsächlich fraglich. Auch in den letzten Jahren haben die Mediziner ähnlich gut abgeschnitten. Da konnte man derartige Beeinflussungen aber nicht nachweisen…
Ok, verstehe… aber gerade das ergibt doch eine relativ absurde Situation. Wenn man sagt, "es ist etwas rechtswidriges geschehen, das soll uns aber nicht weiter stören, weil es keinen signifikanten Einfluss auf's Ergebnis hatte". Obwohl mit natürlich klar ist, dass der Ausschuss eben nur letzteres zu prüfen hat, während für etwaige Konsequenzen der Rechtswidrigkeit "echte juristische Gremien" zuständig sind.
Ich vermute, dass der Ausschuss beides prüft. Das Problem ist, dass bei solchen Wahlen immer gewisse unregelmäßigkeiten entstehen. Zum Beispiel gab es 2010 das Problem das in den Wahllokalen zwischenzeitlich die Wahlzettel ausgegangen sind, was sicher auch nicht sauber ist, weil es dadurch ein paar Leute gab, die zwar im Wahllokal waren aber nicht wählen konnten. Letztenendes hat das die Wahl aber nicht wirklich verzerrt. Sie deswegen zu wiederholen wäre wohl kaum sinnvoll gewesen. Zumal durch eine Wahlwiederholung weitere Verzerrungen eintreten können.
Damit will ich aber insgesamt nicht sagen, dass ich die Beschwerde unnötig finde.