Kommt jetzt die Verwaltungsgebühr?

Die Landeskonferenz der Studierendenschaften (LKS) befürchtet, dass der Landtag die derzeitige Semesterpause dazu nutzen könnte, die umstrittene Verwaltugnsgebühr zu beschließen. Die Einführung der Gebühr von 50 Euro „Verwaltungskostenbeitrag“ pro Semester, die jeder Studierende bezahlen müsste, ist schon seit längeren in der Diskussion. Im Oktober hatten hunderte Studenten in Schwerin gegen das Reformvorhaben demonstriert. In der vorlesungsfreien Zeit dürfte es für die Studenten sehr viel schwieriger werden, eine stattliche Anzahl an Demonstranten zu mobilisieren.

Nach Angaben der LKS hatten sich in den vergangenen Monaten Rektoren, Kanzler, Senatsvorsitzende und Studierendenvertreter aus den Hochschulen des Landes mehrheitlich gegen die geplante Gebühr ausgesprochen.

Landesregierung will zwei Änderungen zusammenlegen

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Fabian Freiberger wittert ein "billiges Mannöver"

Die Landesregierung plant nach Angaben der LKS, zwei Gesetzesvorhaben, die das Landeshochschulgesetz ändern sollen, zusammenzulegen. Dabei geht es zum einen um den geplanten Verwaltungskostenbeitrag („4. Änderungsgesetz“) und zum anderen um verschiedene andere Vorhaben wie die Aufhebung der Wiederwahlregelung für Selbstverwaltungsgremien, die bisher im „3. Änderungsgesetz“ zusammengefasst wurden.

Fabian Freiberger, AStA-Referent für Hochschulpolitik, sagt, was ihn daran stört: „Dabei handelt es sich um ein billiges Manöver, denn der dritte Gesetzentwurf geht auf die Initiative von Hochschul- oder Studierendenvertretern zurück. Gegen diesen ist von unserer Seite nichts einzuwenden, wohingegen der vierte Gesetzentwurf von uns abgelehnt wird.“

Die LKS will sich bemühen, auch in den Semesterferien lautstark gegen das Gesetzesvorhaben zu protestieren. Eine Großdemonstration ist derzeit in Planung. Außerdem wird die Möglichkeit rechtlicher Schritte gegen das Gesetz geprüft. Der webMoritz wird über den Fortgang der Planungen so zeitnah wie möglich berichten. (mehr …)

Ein Protokoll der Entwicklung des Verwaltungskostenbeitrages

Protokolliert von Christine Fratzke

10. September SPD und CDU entwerfen ein viertes Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (LHG). Dort wird zunächst das Problem aufgezeigt, dass die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern Einnahmeverluste zu verzeichnen haben. Dies ist seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald, welches besagt, dass für die Erhebung einer Rückmeldung in Höhe von zehn Euro keine rechtliche Grundlage besteht, der Fall. Deswegen sollen die Hochschulen „eine Regelung zur Gebührenfrage erhalten“.
Weiter heißt es im Entwurf, dass die Hochschulen einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro pro Semester für Verwaltungsdienstleistungen erheben sollen. Dazu zählen: Leistungen im Zusammenhang mit der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung, Organisation der Prüfungen, allgemeine Studienberatung, Benutzung der Bibliotheken und Vermittlung von Praktika. (mehr …)