Ein Projekt macht Schule

Ein Projekt macht Schule

Ein Dauerbrenner im Lehramt ist der vermeintlich fehlende Praxisbezug und das Primat des jeweiligen Fachstudiums. Dementsprechend hört man oft die Forderung nach mehr Praktika und praxisnahen Lehrveranstaltungen. Der direkte Praxisbezug beschränkt sich bisher in der Regel auf Schulpraktika und Schulpraktische Übungen, zumindest wenn man das Lehramtsstudium für Regionale Schulen, beziehungsweise jenes für Gymnasien betrachtet. Im Lehramt für Grundschulen sieht es hier deutlich besser aus, mit einem Praxistag je Woche und einem Praxissemester.

Grundschullehramt

Das Grundschullehramt wurde erstmals im Wintersemester 2020/21 angeboten, wobei 75 Studienplätze geschaffen wurden. Insgesamt studieren die angehenden Grundschullehrkräfte vier Fächer – neben den Pflichtfächern Deutsch und Mathematik können zwei Fächer frei gewählt werden. Der Studiengang wird beworben mit einer “konsequenten Verzahnung von Theorie und Praxis und mit einem idealen Betreuungsverhältnis im Vergleich zu anderen Studiengängen”. Konkret umfasst das Studium einen Praxistag je Woche ab dem ersten Semester sowie ein komplettes Praxissemester.

Allerdings gibt es schon seit geraumer Zeit Ansätze, diesen Missstand zu beheben. So existiert bereits seit sieben Jahren in Zusammenarbeit von der Schule am Bodden und dem Institut für Erziehungswissenschaften das Projekt Schule Machen. Die Projektleitung hat hier Dr. Sabine Schweder inne, welche auch das Projekt Studieneingangsphase 2021-23 verantwortet. In der Schule am Bodden übernehmen Lehramtsstudierende, die sich überwiegend in ihren ersten Semestern befinden, im Rahmen des Projekts Schule Machen drei Tage den Unterricht in der 5. bis 9. Klasse, während die Lehrkräfte sich fortbilden. Die Teilnahme ist für Studierende freiwillig, niedrigschwellig organisiert und basiert auf dem Prinzip des Peer-Mentoring.

Studieneingangsphase 2021-23

Das Projekt Studieneingangsphase hat den Anspruch, das Studienerlebnis von Lehramtsstudierenden zu verbessern und langfristig den Studienerfolg derselben zu erhöhen. Dementsprechend bedient es sich der Methode des Peer-Supports – Studierende unterstützen hier Studierende. Es werden beispielsweise semesterbegleitende Workshops, Erstsemesterplaner, Newsletter und eine generelle Hilfestellung für Erstsemester*innen angeboten.

Für Donnerstag, den 13.07., wurde ich folglich eingeladen, mir drei verschiedene Methoden in drei fünften Klassen anzusehen. Hierbei handelte es sich um die Zukunftswerkstatt, das Forschende Lernen und das Lernen mit Lernlandkarten. In allen drei Klassen unterrichteten jeweils ein halbes Dutzend Studierende. Diese wiederum wurden von älteren Studierenden unterstützt, die als Peer-Mentor*innen mit Rat und Tat zur Seite standen. Darüber hinaus waren neben Frau Dr. Schweder noch Lia Grahl, Anne Bögelsack und auch Frau Prof. Raufelder vor Ort, um die jungen Studierenden bei ihren ersten Schritten in der Praxis zu begleiten — sowie die schon erwähnten Peer-Mentor*innen in den jeweiligen Klassen.

In der Klasse, die sich mit Forschendem Lernen beschäftigte, gestalteten die Schüler*innen den Lernprozess mithilfe der Studierenden selbst. Sie trafen selbst die Entscheidung, was sie untersuchen wollten, wie sie recherchieren wollten und auch wie sie es darstellen wollten. Auffällig war hier, wie unterschiedlich die Ergebnisse am Ende waren und wie motiviert die Schüler*innen bei der Sache waren. Teilweise wollten diese gar in den Pausen weiterarbeiten. Vorgegeben war nur das Thema, in diesem Fall das Alte Ägypten.

In der Klasse, die nach der Methode Lernen mit Lernlandkarten arbeitete, hatten die Studierenden die Arbeitsaufträge durch Chat GPT erstellen lassen. Dementsprechend erhielten diese hier direkt einen Einblick in die Nutzung neuer Methoden der Unterrichtsplanung. Im Rahmen des Lernens mit Lernlandkarten hielten die Schüler*innen die Ergebnisse ihrer Arbeit selbstständig auf Plakaten fest. Die Lehrkräfte stellten lediglich die Arbeitsmaterialien. Thema war auch hier das Alte Ägypten. In dieser Klasse wurde ich Zeuge einer Situation, in der die Königsdisziplin einer jeden Lehrkraft eindrucksvoll zur Geltung kam — die Improvisation. Über Nacht hatte sich eine der Lehrlandkarten in Luft aufgelöst, sehr zum Frust der Studierenden und der unglückseligen Schülerin, die sie liebevoll erstellt hatte. Nun sprangen die Studierenden und Frau Schweder so schnell in die Bresche und organisierten ein neues Exemplar, das sowohl die Schülerin als auch ich selbst dem Verlauf der Geschehnisse kaum folgen konnten und die Situation nach wenigen Minuten schon wieder vergessen war.

Chat GPT

Die KI war angewiesen worden hierbei verschiedene Anspruchslevel zu erstellen, die Arbeitsaufträge konsequent problemorientiert zu gestalten und ferner eine ABC-Liste zu erstellen. Es zeigte sich, dass KI Fragen funktionieren können, aber es ist sehr wohl dem Feinschliff durch die Lehrkraft bedarf, um adressatengerechte und verständliche Arbeitsaufträge zu gewährleisten. Dennoch konnte hier aufgezeigt werden, welches Potential Technologie in sich trägt, um Lehrkräfte in Zukunft zu entlasten.

In der Klasse, welche die Methode Zukunftswerkstatt ausprobierte, begaben die Schüler*innen und Studierenden sich auf die Suche nach dem Perfekten Unterricht. Dazu wurden zunächst kleine Gruppen zu verschiedenen Themenkomplexen gebildet — wie Raumgestaltung, die perfekte Lehrkraft oder faire Benotung. Zu diesem Zweck formulierten sie zunächst Kritik und Träume. Im Anschluss äußerten sie eine Fantasieform, die zu diesem Zeitpunkt nicht umsetzbar war, um abschließend einen konkreten Handlungsplan aufzusetzen. Als Hilfe, um freier reden zu können, verwendeten in dieser Klasse die Schüler*innen und auch die Studierenden Spitznamen.

Insgesamt war auch dieses Jahr das Schule Machen ein voller Erfolg. Ich wurde Zeuge von eigenmotivierter Arbeit durch die Schüler*innen und folgerichtig konnte man viele kleine und große Lernerfolge beobachten. Aber auch die Studierenden waren erkennbar sehr zufrieden mit dem Einblick in die Praxis. So wurde mir zum Beispiel berichtet, dass man sehr froh sei schon im zweiten Semester mit Kindern arbeiten zu können. Die Angespanntheit, die man häufig im Umfeld einer SPÜ wahrnimmt, war hier nicht zu spüren. Wobei ich natürlich zugeben muss, dass noch weit mehr stattfand als ich zu sehen bekommen habe — zum Beispiel diverse SPÜs und Unterricht in anderen Klassenstufen. Ein weiterer Indikator für den Erfolg des Projekts ist die Tatsache, dass es mittlerweile sogar über Mecklenburg-Vorpommern hinaus ausstrahlt und zum Beispiel an der Pädagogischen Hochschule Weingarten Teil des Studiums geworden ist:
https://ew.ph-weingarten.de/das-fach/lehrende/wiedenhorn/studierende-machen-schule/

Nun muss man nicht Mathematik studiert haben, um zu begreifen, dass dieses großartige Projekt derzeit nicht in der Lage ist, allen Lehramtsstudierenden die Chance zu geben, sich frühzeitig in Lehrsituationen auszuprobieren. Würde man dies ermöglichen wollen, müsste man mehr Schulen gewinnen, ihre Klassenräume zu öffnen. Selbstredend müssten hierfür zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um eine adäquate Betreuung der Studierenden zu gewährleisten. Diese wären meiner Meinung nach gut investiert, sind doch die Erfahrungen, welche die Studierenden hier im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sammeln können, hochgradig motivierend und hilft auch allen, in einem frühen Stadium ihres Studiums ihren Berufswunsch auf die Probe zu stellen. Schließlich gibt es doch fürwahr nichts Schlimmeres als erst im Laufe der SPÜ oder des SPII festzustellen, dass das mit dem Unterrichten doch nicht das Richtige ist und man sich in diesem Stadium dann umorientieren muss. Zumal nicht vergessen werden darf, dass ein Fachwechsel in Mecklenburg Vorpommern auch schwieriger ist als in anderen Bundesländern, die den Bologna-Prozess im Lehramtsstudium deutlich konsequenter umgesetzt haben und wo man sich nach einem Bachelor neu orientieren kann.

Zudem könnte man darüber nachdenken, ob dieses Projekt nicht obligatorischer Bestandteil des Lehramtsstudiums für Regionale Schulen und Gymnasien werden sollte, zumal sich momentan ohnehin ein neues Lehrerbildungsgesetz in Arbeit befindet.

Beitragsbild: Kenny Eliason

Hochschulinformationstage

Hochschulinformationstage

Vom 11. bis zum 13. Mai 2023 öffnet die Universität Greifswald ihre Türen für Schüler*innen, Studierende, Eltern und Lehrer*innen. Hier könnt ihr euch über alle möglichen Lehrveranstaltungen, Institute und Studienmöglichkeiten informieren, egal ob ihr Ersti seid oder bereits ein Bachelorstudium hinter euch habt.

Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz für Pharmazie? Müssen Studierende der Humanbiologe gut rechnen können? Wie ist das Lehramtsstudium aufgebaut? Und wer unterstützt mich beim Studienstart? Auf diese und alle anderen Fragen rund ums Studium gibt es Antworten während der Hochschulinfotage. In einer Reihe von Lehr- und Informationsveranstaltungen aus 5 verschiedenen Fakultäten könnt ihr am 11. und am 12. Mai ein Gefühl für den Hochschulalltag bekommen.

Am 13. Mai gibt es von 9 bis 14 Uhr einen Infomarkt auf dem Campus Loefflerstraße. Hier könnt ihr an Vorträgen und Führungen teilnehmen, eine Ahnung dafür bekommen, welcher Studiengang am besten zu euch passt, und mit Campusspezialist*innen ins Gespräch kommen über ihren Studienalltag und ihre Anfänge an der Uni Greifswald. Außerdem werden Fragen bezüglich der Zugangsvoraussetzungen, Berufsaussichten, der Studienfinanzierung und dem Wohnen in Greifswald geklärt. Das genaue Programm könnt ihr auf dieser Seite finden.

Achtet darauf, dass bei einigen Veranstaltungen vorab eine Anmeldung notwendig ist – das ist allerdings auch immer in der Veranstaltungsübersicht gekennzeichnet. Solltet ihr noch Schüler*in sein, könnt bei der zentralen Studienberatung eine Teilnahmebescheinigung anfragen. Das geht unter folgender E-Mail-Adresse: zsb@uni-greifswald.de
Die Studienberatung ist auch außerhalb der Hochschulinformationstage eure Anlaufstelle für alle Infos bezüglich des Studienangebots sowie zu Zugangsvoraussetzungen, Einschreibung und Bewerbungsverfahren.
Falls ihr jetzt noch Fragen habt, schreibt uns einfach einen Kommentar oder schaut mal auf der Seite der Uni Greifswald vorbei.

Das Wichtigste auf einen Blick:
Was? Infos rund ums Studium an der Uni Greifswald
Wann? 11. Mai bis 13. Mai
Wo? diverse Unigebäude (schaut am besten ins Programmheft)

Beitragsbild: Andrea Dittmar

Streicht nicht die Ruhetage!

Streicht nicht die Ruhetage!

Sechs Prüfungen, jeweils fünf Stunden lang. In neun Tagen. Das schreit schon nach viel Stress. Immerhin gibt es hier in MV im juristischen Staatsexamen ja einen Ruhetag. Anderswo sind es sogar zwei. Aber gerade diese sollen jetzt ersatzlos gestrichen werden. Wieso die Ruhetage abgeschafft werden sollen und warum das keine gute Idee ist, erfahrt ihr hier. Ein Kommentar.

Der Anfang vom Ende der Ruhetage

Aber von Anfang an. Was ist überhaupt passiert? Im Mai 2022 beschließen die Justizprüfungsämter die Streichung der Ruhetage. Das soll zunächst schrittweise erfolgen. Im Übrigen wird das Ganze jetzt erst kritisiert, weil das erst im Januar bekanntgegeben wurde. Ganze acht Monate später. Warum das nicht die beste Idee ist, wird klar, wenn man sich den Ablauf der Prüfungen einmal genauer anschaut. Im MV gibt der vorläufige Terminplan des ersten Staatsexamens darüber genauere Informationen. Wie oben bereits beschrieben, müssen sechs Prüfungen über jeweils fünf Stunden absolviert werden. Das Ganze wird sich (zumindest vorläufig) über einen Zeitraum von neun Tagen strecken. Neun Tage deshalb, weil es einen Ruhetag in der Woche gibt und an Wochenenden keine Prüfungen geschrieben werden. Trotzdem schreit das förmlich nach Stress und vor allem einer Sehnenscheidenentzündung. Nicht unüblich ist deshalb sogar, dass Examenskandidat*innen während der Prüfungen unter dem Druck zusammenbrechen, wegen einer Sehnenscheidenentzündung die Prüfungen abbrechen müssen oder sich unter Schmerzmitteln und mit Handgelenksbandagen in die Prüfungen quälen. Ein beängstigender Zustand.

Baden-Württemberg bringt den Stein ins Rollen

Der gesamte Umstand der gestrichenen Ruhetage beruht darauf, dass das Landesjustizministerium Baden-Württemberg beschloss, dass die Ruhetage, von denen es zwei gibt, für den Prüfungsdurchgang im Herbst 2023 auf einen gekürzt und dann im darauffolgenden Durchgang komplett gestrichen werden sollen. Erst später wird klar, dass alle Bundesländer, die am sogenannten Ringtausch beteiligt sind, dies beschlossen haben. Also alle bis auf Bayern. Der Freistaat macht sein eigenes Ding. Im Übrigen schon heute ohne Ruhetage zwischen den Prüfungen. Aber zurück nach Baden-Württemberg. Hier werden die Ruhetage aus einem Grund gestrichen, von dem ich persönlich im ersten Moment dachte, dass ich hier auf den Arm genommen werde. Es liegt an der Organisation. Hier fragt man sich jetzt, was das genau bedeutet. Das ist einfach, aber auch unverständlich. Es ist nämlich üblich, dass zu den Examensprüfungen die Prüfungsräume von privaten Trägern angemietet werden. Auch soll es nach einer Auskunft der Pressesprecherin des Justizministeriums von Baden-Württemberg gegenüber jurios.de darum gehen, geeignete Räume leichter zu finden. Hier stellen sich für mich Fragen. Haben die Universitäten in Baden-Württemberg keine geeigneten Räume oder benötigt es besondere Anforderungen, damit ein Raum geeignet ist, um das Examen dort schreiben zu können? Aber wäre es nicht auch bedeutend billiger gewesen, wenn man diese Räume selbst geschaffen hätte? Und wie haben die vorher ihre Prüfungen geschrieben? An dieser Stelle möchte ich festhalten, dass mir sehr wohl bewusst ist, dass es organisatorisch nicht ganz einfach ist, die Räume, wenn vorhanden, für einen so langen Zeitraum „aus dem Verkehr zu ziehen“. Allerdings finden die Examensprüfungen auch nicht von heute auf morgen statt. Eine angenehmere Lösung für die Examenskandidat*innen wäre möglich gewesen.

Chancengleichheit im Examen

Man könnte jetzt ja auch auf die Idee kommen, dass das ein Problem von Baden-Württemberg ist und alle anderen nicht betroffen sind. Allerdings ist hier Chancengleichheit ein zentrales Thema. Und auch richtig und wichtig. Es werden schon Nachteile geschaffen, wenn beispielsweise in Hamburg die Examensprüfung einen oder sogar zwei Ruhetage beinhaltet, es in Baden-Württemberg aber keine Ruhetage gibt. Dafür habe ich auch Verständnis, aber die Begründung mit Organisationsschwierigkeiten finde ich persönlich nicht nachvollziehbar.

Chancengleichheit begegnet einem im Examenskontext aber auch in einem anderen Zusammenhang, der hier nicht ganz unwichtig ist. Das E-Examen. Hört sich fancy an, ist aber letztendlich nur die Möglichkeit, das Examen am PC oder Laptop zu tippen, statt beispielsweise 25 Seiten handschriftlich zu verfassen. Auch hier muss dann der PC oder Laptop gestellt werden, da es nicht der Chancengleichheit entspricht, wenn zum Beispiel die Bildschirme unterschiedlich groß sind oder die Technik unterschiedlich alt ist. Das E-Examen soll aber nur als Wahl angeboten werden. Es soll also weiterhin möglich sein, auch mit Stift und Papier die Prüfung anzugehen. Besonders interessant ist aus meiner Sicht auch zu sehen, dass es bei dem E-Examen keine einheitliche Route gibt, bei der Streichung der Ruhetage aber die Organisationschwierigkeiten sowie die Chancengleichheit als Begründung für die Streichung angeführt werden.

Widerstand der Fachschaften

Ich steh mit meiner Meinung aber nicht alleine da. Es gibt eine Petition, welche vom Bundesverband der rechtswissenschaftlichen Fachschaften initiiert wurde. Diese verzeichnet 14.875 Unterschriften (Stand: 14.04. um 10:49 Uhr). Gefordert werden unter anderem die Rücknahme des Beschlusses zur Streichung der Ruhetage und auch Reformen, die das Examen betreffen. Die Fachschaft Jura unserer Uni unterstützt diese Petition übrigens ebenfalls. Aber es sind nicht nur die Studierenden, die sich gegen den Beschluss wehren. So hat sich der akj Freiburg in einer gemeinsamen Stellungnahme mit den kritischen Jurist*innen Heidelberg gegen den Beschluss ausgesprochen.

Eine letzte Bemerkung

Die Streichung der Ruhetage ist bedauernswert und wäre aus meiner Sicht bei ein wenig mehr Weitsicht der Politik zu vermeiden gewesen. Hätte man sich eher um eigene Räume bemüht und sich nicht von privaten Trägern abhängig gemacht, stünde man jetzt besonders in Baden-Württemberg nicht vor derartigen Problemen mit der Organisation. Ich hätte für eine Streichung der Ruhetage Verständnis gehabt, wenn diese mit Verweis auf die einheitliche Einführung des E-Examens geschehen wäre. Hier ist dann die körperliche Belastung deutlich geringer, wenn die Prüfungen getippt und nicht mehr als 20 Seiten handschriftlich geschrieben werden müssen. Allerdings gibt es bei dem E-Examen auch noch keine einheitliche Route, geschweige denn einen wirklichen Plan. Außerdem ist dann wieder das Problem, dass die Technik wohl von externen Firmen gestellt wird. Hier begibt man sich also wieder in eine Abhängigkeit von privaten Dienstleister*innen. Wohin das führen kann, ist ja schon bei den Prüfungsräumen ersichtlich geworden. Auch ist die Art und Weise, wie der gesamte Vorgang kommuniziert wurde und bis heute kommuniziert wird, aus meiner Sicht ein Armutszeugnis. Eine so weitreichende Entscheidung zu treffen und diese über ein halbes Jahr später erst bekanntzugeben, ist dem Umstand nicht würdig. Besonders aber auch, dass diese Entscheidung getroffen wurde, ohne auch nur ein Wort mit den Fachschaften oder zumindest der Bundesfachschaft zu wechseln. Hier ist die Kommunikation doch deutlich auf der Strecke geblieben. So wird jetzt in erster Linie die körperliche und geistige Belastung der Examenskandidat*innen unnötig gesteigert, obwohl diese ohnehin schon extrem hoch ist.

Beitragsbild: Scott Graham auf Unsplash

Aufklärung an der Universität Greifswald. Kontroversen und Reformen

Aufklärung an der Universität Greifswald. Kontroversen und Reformen

Der Teil des historischen Pommerns, in dem auch Greifswald liegt, stand während des gesamten 18. Jahrhunderts unter schwedischer Herrschaft. In diese Zeit fällt außerdem eine wichtige Epoche der europäischen Geschichte – die Aufklärung. Die Kontroversen ihrer Anhänger*innen und Gegner*innen in Kombination mit der fremden Herrschaftsgewalt prägten auch die Universität Greifswald.

Ein wesentliches Ziel der Aufklärung bestand darin, eine auf Vernunft und Freiheit ausgelegte Staats- und Gesellschaftsordnung zu schaffen. Damit stellte sie eine Reaktion auf die Konfessionskriege zwischen Katholik*innen und Protestant*innen im 17. Jahrhundert und die seit dem Mittelalter bestehende Ständegesellschaft dar. Deren Einteilung in Geistliche, Adelige und Bürger*innen, wurde von Letztgenannten durch die Steigerung des allgemeinen Bildungsniveaus zunehmend kritisch hinterfragt.

Konflikte an der Universität Greifswald

Innerhalb der Universität ergaben sich bei der Besetzung von Professuren immer wieder Konflikte zwischen dem Senat und der schwedischen Regierung. Obwohl der Senat als einzige Instanz die Befugnis besaß, diese Stellen zu besetzen, versuchte die schwedische Regierung mehrfach Einfluss zu nehmen, um Dozierende mit aufklärerischen Ideen einstellen zu lassen. Senat und Dozierende sahen dadurch die Autonomie der Universität gefährdet, welcher per Gesetz eine eigene Gerichtsbarkeit zugesichert worden war, die also von der Regierung Pommerns – der vorherigen herzoglichen wie auch der neuen schwedischen – unabhängig war. Hinzu kamen vermutlich, zumindest teilweise, konservative Gesinnungen und eine grundsätzliche Ablehnung einer fremden, also nicht pommerschen, Regierung in Pommern.

Ein Beispiel für diesen Autonomiestreit ist die Berufung des pro-aufklärerischen Konrad Friedlieb an die Universität Greifswald. Die schwedische Regierung versuchte mehrmals Einfluss auf die Universitätsleitung zu nehmen, ihn als Dozierenden einzustellen, und war damit schließlich trotz Widerständen innerhalb des Kollegiums erfolgreich. Am Ende des 17. Jahrhunderts ernannte die Regierung zudem mehrere Naturrechtler, also Aufklärer, die sich mit allgemeinen Rechten – im heutigen Sinne „Menschenrechten“ – befassten. Hiergegen hatte vor allem der Theologe Johann Friedrich Mayer vorzugehen versucht.

Moderne Wissenschaft

Im Jahr 1763 wurde der Botanische Garten mit dem Ziel naturwissenschaftlicher Forschungsbeobachtungen errichtet. Das stellte einen klaren Bruch mit den bisher üblichen Forschungsmethoden dar, die ausschließlich in theoretischer Untersuchung der Natur und primär auf der Grundlage antiker Bücher bestanden. Nun sollten durch den Botanischen Garten eigene Untersuchungen am lebenden Objekt die Forschungsmethode bilden. Das entspricht der Grundlage heutiger empirischer Forschung.

Zwölf Jahre später wurden durch König Gustav III. von Schweden weitere Änderungen des Lehrbetriebs in diese Richtung beschlossen. Dazu wurde im Fangelturm – am heutigen Hansering, direkt am Ryck gelegen – ein Observatorium für astronomische Beobachtungen eröffnet. Zusätzlich wurden ein Medizinkolleg für praktische medizinische Lehre (anstelle des Lesens antiker medizinischer Texte), sowie die Stelle eines Zeichenmeisters eingerichtet. So wurde weitere empirische Forschung ermöglicht.

Ergebnisse

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass an der Universität Greifswald im Zuge der Aufklärung während der schwedischen Herrschaft über Vorpommern einige heftige Kontroversen bestanden. Dennoch konnten sich einige aufklärerische Entwicklungen durchsetzen. Diese wirken sich teilweise bis heute auf Grundlagen der Lehre an der Universität Greifswald, beziehungsweise an modernen deutschen Universitäten grundsätzlich aus. Empirische praxisorientierte Forschung ist heute im Lehrbetrieb naturwissenschaftlicher und medizinischer Fächer grundlegend, obwohl auch weiterhin zusätzlich theoretisches Wissen vermittelt wird. Aber ein naturwissenschaftliches oder medizinisches Studium ohne Praxisanwendung ist heute unvorstellbar. Wenn ihr euch weiterhin für das Thema interessiert und gerne mehr darüber erfahren möchten, kann ich euch folgende Quellen ans Herz legen, die ich verwendet habe:

diese Bücher:
Schubel, Friedrich: Universität Greifswald (Mitteldeutsche Hochschulen Bd. 4), Frankfurt am Main 1960, S. 34-41
Wilhelmus, Wolfgang et al.: Universität Greifswald 525 Jahre, Berlin (DDR) 1982, S. 18-22

sowie diese Internetquelle:
Studyflix. Aufklärung (Epoche): https://studyflix.de/deutsch/aufklarung-epoche-3524.

Beitragsbild: Laura Schirrmeister

Vier von zehn Studierende von Armut bedroht

Vier von zehn Studierende von Armut bedroht

Mehr als drei Viertel der Studierenden, die alleine oder in einer WG wohnen, waren 2021 armutsgefährdet. Unter allen Studiernden sind 38 Prozent betroffen. Durch die Energiekrise und Inflation droht die Armut an den Hochschulen 2022 und 2023 noch mal zu steigen.

Vier von zehn Student*innen sind von Armut bedroht. Unter den Studierenden, die alleine oder in einer WG leben, sind es 76 Prozent, gab das Statistische Bundesamt im November 2022 bekannt. Zum Vergleich: In Deutschland sind nur 16 Prozent der Bürgerinnen und Bürger von Armut bedroht.

Nach den Ergebnissen des Bundesamtes konnten zwei von fünf Studierenden 2021 ungeplante und größere Ausgaben nicht stemmen.

Ausgaben für Wohnen deutlich höher

Die Ausgaben für das Wohnen sind unter Studierenden auch belastend hoch: Im Durchschnitt gaben Hochschüler*innen 32 Prozent ihres Einkommens für Miete und Nebenkosten aus. Allein- oder in einer WG-lebende Studierende zahlten knapp die Hälfte ihres Einkommens für die eigenen vier Wände. In der Gesamtbevölkerung liegt die Wohnkostenbelastung hingegen nur bei 23 Prozent.

Als von Armut gefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verdient. Dies war 2021 in Deutschland 1.251 Euro netto im Monat.

Studierende stehen im Wintersemester vor dramatischer Notlage

Die Zahlen zur Armut beziehen sich auf 2021. In diesem Jahr stiegen durch die Energiekrise und die Inflation Lebenskosten gefährlich an. Im Oktober betrug die Inflation zum Vorjahresmonat 10,4 Prozent, bei den Lebensmittelpreisen sogar das Doppelte (20,4 Prozent). Die Strom- und Gaspreise vervielfachen sich. Die Wasser- und Heizkosten der Wohnungen steigen stark.

Besonders hart trifft es internationale Studierende. Sie verfügen über monatlich etwa 140 Euro weniger Einnahmen als deutsche Studierende.

Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks erklärt: „Studierende stehen in diesem Wintersemester vor einer dramatischen sozialen Notlage. Sie kommen finanziell und psychisch auf dem Zahnfleisch aus der Corona-Pandemie – und wissen angesichts explodierender Preise oftmals nicht, wie sie nun Strom, Gas und Lebensmittel bezahlen sollen.”

Welche Hilfen es für Studierende gibt

Um speziell Studierende zu entlasten, gab es vom Bund bisher Einmalzahlungen: Ein Heizkostenzuschuss von 230 Euro wurde von September bis Oktober an BAföG-Empfänger*innen gezahlt. Ein zweiter Heizkostenzuschuss von 345 Euro wurde von der Bundespolitik bereits beschlossen, der jedoch auch nur für BAföG-Empfänger*innen gilt. Für alle Studierende ist aktuell eine Energiepreispauschale von 200 Euro geplant. Wie und wann die Zahlung erfolgt ist noch unbekannt, jedoch nicht vor Januar 2023, da das Gesetz dann erst in Kraft tritt.

Von einigen Hilfen für alle Teile der Bevölkerung profitieren natürlich auch Studierende: Für alle Erwerbstätige gab es eine Energiepauschale von 300 Euro. Zwei Drittel der Hochschüler*innen arbeiten neben dem Studium und profitierten davon. Da Preisbremsen für Strom und andere Energieformen geplant sind, werden künftige Abschläge für Nebenkosten nicht so hoch ausfallen. Das Kindergeld – dass man bis zum Alter von 24 Jahren bekommt – wird zum Jahreswechsel erhöht.

Beitragsbild: by Sara Kurfeß on Unsplash