Streicht nicht die Ruhetage!

Streicht nicht die Ruhetage!

Sechs Prüfungen, jeweils fünf Stunden lang. In neun Tagen. Das schreit schon nach viel Stress. Immerhin gibt es hier in MV im juristischen Staatsexamen ja einen Ruhetag. Anderswo sind es sogar zwei. Aber gerade diese sollen jetzt ersatzlos gestrichen werden. Wieso die Ruhetage abgeschafft werden sollen und warum das keine gute Idee ist, erfahrt ihr hier. Ein Kommentar.

Der Anfang vom Ende der Ruhetage

Aber von Anfang an. Was ist überhaupt passiert? Im Mai 2022 beschließen die Justizprüfungsämter die Streichung der Ruhetage. Das soll zunächst schrittweise erfolgen. Im Übrigen wird das Ganze jetzt erst kritisiert, weil das erst im Januar bekanntgegeben wurde. Ganze acht Monate später. Warum das nicht die beste Idee ist, wird klar, wenn man sich den Ablauf der Prüfungen einmal genauer anschaut. Im MV gibt der vorläufige Terminplan des ersten Staatsexamens darüber genauere Informationen. Wie oben bereits beschrieben, müssen sechs Prüfungen über jeweils fünf Stunden absolviert werden. Das Ganze wird sich (zumindest vorläufig) über einen Zeitraum von neun Tagen strecken. Neun Tage deshalb, weil es einen Ruhetag in der Woche gibt und an Wochenenden keine Prüfungen geschrieben werden. Trotzdem schreit das förmlich nach Stress und vor allem einer Sehnenscheidenentzündung. Nicht unüblich ist deshalb sogar, dass Examenskandidat*innen während der Prüfungen unter dem Druck zusammenbrechen, wegen einer Sehnenscheidenentzündung die Prüfungen abbrechen müssen oder sich unter Schmerzmitteln und mit Handgelenksbandagen in die Prüfungen quälen. Ein beängstigender Zustand.

Baden-Württemberg bringt den Stein ins Rollen

Der gesamte Umstand der gestrichenen Ruhetage beruht darauf, dass das Landesjustizministerium Baden-Württemberg beschloss, dass die Ruhetage, von denen es zwei gibt, für den Prüfungsdurchgang im Herbst 2023 auf einen gekürzt und dann im darauffolgenden Durchgang komplett gestrichen werden sollen. Erst später wird klar, dass alle Bundesländer, die am sogenannten Ringtausch beteiligt sind, dies beschlossen haben. Also alle bis auf Bayern. Der Freistaat macht sein eigenes Ding. Im Übrigen schon heute ohne Ruhetage zwischen den Prüfungen. Aber zurück nach Baden-Württemberg. Hier werden die Ruhetage aus einem Grund gestrichen, von dem ich persönlich im ersten Moment dachte, dass ich hier auf den Arm genommen werde. Es liegt an der Organisation. Hier fragt man sich jetzt, was das genau bedeutet. Das ist einfach, aber auch unverständlich. Es ist nämlich üblich, dass zu den Examensprüfungen die Prüfungsräume von privaten Trägern angemietet werden. Auch soll es nach einer Auskunft der Pressesprecherin des Justizministeriums von Baden-Württemberg gegenüber jurios.de darum gehen, geeignete Räume leichter zu finden. Hier stellen sich für mich Fragen. Haben die Universitäten in Baden-Württemberg keine geeigneten Räume oder benötigt es besondere Anforderungen, damit ein Raum geeignet ist, um das Examen dort schreiben zu können? Aber wäre es nicht auch bedeutend billiger gewesen, wenn man diese Räume selbst geschaffen hätte? Und wie haben die vorher ihre Prüfungen geschrieben? An dieser Stelle möchte ich festhalten, dass mir sehr wohl bewusst ist, dass es organisatorisch nicht ganz einfach ist, die Räume, wenn vorhanden, für einen so langen Zeitraum „aus dem Verkehr zu ziehen“. Allerdings finden die Examensprüfungen auch nicht von heute auf morgen statt. Eine angenehmere Lösung für die Examenskandidat*innen wäre möglich gewesen.

Chancengleichheit im Examen

Man könnte jetzt ja auch auf die Idee kommen, dass das ein Problem von Baden-Württemberg ist und alle anderen nicht betroffen sind. Allerdings ist hier Chancengleichheit ein zentrales Thema. Und auch richtig und wichtig. Es werden schon Nachteile geschaffen, wenn beispielsweise in Hamburg die Examensprüfung einen oder sogar zwei Ruhetage beinhaltet, es in Baden-Württemberg aber keine Ruhetage gibt. Dafür habe ich auch Verständnis, aber die Begründung mit Organisationsschwierigkeiten finde ich persönlich nicht nachvollziehbar.

Chancengleichheit begegnet einem im Examenskontext aber auch in einem anderen Zusammenhang, der hier nicht ganz unwichtig ist. Das E-Examen. Hört sich fancy an, ist aber letztendlich nur die Möglichkeit, das Examen am PC oder Laptop zu tippen, statt beispielsweise 25 Seiten handschriftlich zu verfassen. Auch hier muss dann der PC oder Laptop gestellt werden, da es nicht der Chancengleichheit entspricht, wenn zum Beispiel die Bildschirme unterschiedlich groß sind oder die Technik unterschiedlich alt ist. Das E-Examen soll aber nur als Wahl angeboten werden. Es soll also weiterhin möglich sein, auch mit Stift und Papier die Prüfung anzugehen. Besonders interessant ist aus meiner Sicht auch zu sehen, dass es bei dem E-Examen keine einheitliche Route gibt, bei der Streichung der Ruhetage aber die Organisationschwierigkeiten sowie die Chancengleichheit als Begründung für die Streichung angeführt werden.

Widerstand der Fachschaften

Ich steh mit meiner Meinung aber nicht alleine da. Es gibt eine Petition, welche vom Bundesverband der rechtswissenschaftlichen Fachschaften initiiert wurde. Diese verzeichnet 14.875 Unterschriften (Stand: 14.04. um 10:49 Uhr). Gefordert werden unter anderem die Rücknahme des Beschlusses zur Streichung der Ruhetage und auch Reformen, die das Examen betreffen. Die Fachschaft Jura unserer Uni unterstützt diese Petition übrigens ebenfalls. Aber es sind nicht nur die Studierenden, die sich gegen den Beschluss wehren. So hat sich der akj Freiburg in einer gemeinsamen Stellungnahme mit den kritischen Jurist*innen Heidelberg gegen den Beschluss ausgesprochen.

Eine letzte Bemerkung

Die Streichung der Ruhetage ist bedauernswert und wäre aus meiner Sicht bei ein wenig mehr Weitsicht der Politik zu vermeiden gewesen. Hätte man sich eher um eigene Räume bemüht und sich nicht von privaten Trägern abhängig gemacht, stünde man jetzt besonders in Baden-Württemberg nicht vor derartigen Problemen mit der Organisation. Ich hätte für eine Streichung der Ruhetage Verständnis gehabt, wenn diese mit Verweis auf die einheitliche Einführung des E-Examens geschehen wäre. Hier ist dann die körperliche Belastung deutlich geringer, wenn die Prüfungen getippt und nicht mehr als 20 Seiten handschriftlich geschrieben werden müssen. Allerdings gibt es bei dem E-Examen auch noch keine einheitliche Route, geschweige denn einen wirklichen Plan. Außerdem ist dann wieder das Problem, dass die Technik wohl von externen Firmen gestellt wird. Hier begibt man sich also wieder in eine Abhängigkeit von privaten Dienstleister*innen. Wohin das führen kann, ist ja schon bei den Prüfungsräumen ersichtlich geworden. Auch ist die Art und Weise, wie der gesamte Vorgang kommuniziert wurde und bis heute kommuniziert wird, aus meiner Sicht ein Armutszeugnis. Eine so weitreichende Entscheidung zu treffen und diese über ein halbes Jahr später erst bekanntzugeben, ist dem Umstand nicht würdig. Besonders aber auch, dass diese Entscheidung getroffen wurde, ohne auch nur ein Wort mit den Fachschaften oder zumindest der Bundesfachschaft zu wechseln. Hier ist die Kommunikation doch deutlich auf der Strecke geblieben. So wird jetzt in erster Linie die körperliche und geistige Belastung der Examenskandidat*innen unnötig gesteigert, obwohl diese ohnehin schon extrem hoch ist.

Beitragsbild: Scott Graham auf Unsplash

Aufklärung an der Universität Greifswald. Kontroversen und Reformen

Aufklärung an der Universität Greifswald. Kontroversen und Reformen

Der Teil des historischen Pommerns, in dem auch Greifswald liegt, stand während des gesamten 18. Jahrhunderts unter schwedischer Herrschaft. In diese Zeit fällt außerdem eine wichtige Epoche der europäischen Geschichte – die Aufklärung. Die Kontroversen ihrer Anhänger*innen und Gegner*innen in Kombination mit der fremden Herrschaftsgewalt prägten auch die Universität Greifswald.

Ein wesentliches Ziel der Aufklärung bestand darin, eine auf Vernunft und Freiheit ausgelegte Staats- und Gesellschaftsordnung zu schaffen. Damit stellte sie eine Reaktion auf die Konfessionskriege zwischen Katholik*innen und Protestant*innen im 17. Jahrhundert und die seit dem Mittelalter bestehende Ständegesellschaft dar. Deren Einteilung in Geistliche, Adelige und Bürger*innen, wurde von Letztgenannten durch die Steigerung des allgemeinen Bildungsniveaus zunehmend kritisch hinterfragt.

Konflikte an der Universität Greifswald

Innerhalb der Universität ergaben sich bei der Besetzung von Professuren immer wieder Konflikte zwischen dem Senat und der schwedischen Regierung. Obwohl der Senat als einzige Instanz die Befugnis besaß, diese Stellen zu besetzen, versuchte die schwedische Regierung mehrfach Einfluss zu nehmen, um Dozierende mit aufklärerischen Ideen einstellen zu lassen. Senat und Dozierende sahen dadurch die Autonomie der Universität gefährdet, welcher per Gesetz eine eigene Gerichtsbarkeit zugesichert worden war, die also von der Regierung Pommerns – der vorherigen herzoglichen wie auch der neuen schwedischen – unabhängig war. Hinzu kamen vermutlich, zumindest teilweise, konservative Gesinnungen und eine grundsätzliche Ablehnung einer fremden, also nicht pommerschen, Regierung in Pommern.

Ein Beispiel für diesen Autonomiestreit ist die Berufung des pro-aufklärerischen Konrad Friedlieb an die Universität Greifswald. Die schwedische Regierung versuchte mehrmals Einfluss auf die Universitätsleitung zu nehmen, ihn als Dozierenden einzustellen, und war damit schließlich trotz Widerständen innerhalb des Kollegiums erfolgreich. Am Ende des 17. Jahrhunderts ernannte die Regierung zudem mehrere Naturrechtler, also Aufklärer, die sich mit allgemeinen Rechten – im heutigen Sinne „Menschenrechten“ – befassten. Hiergegen hatte vor allem der Theologe Johann Friedrich Mayer vorzugehen versucht.

Moderne Wissenschaft

Im Jahr 1763 wurde der Botanische Garten mit dem Ziel naturwissenschaftlicher Forschungsbeobachtungen errichtet. Das stellte einen klaren Bruch mit den bisher üblichen Forschungsmethoden dar, die ausschließlich in theoretischer Untersuchung der Natur und primär auf der Grundlage antiker Bücher bestanden. Nun sollten durch den Botanischen Garten eigene Untersuchungen am lebenden Objekt die Forschungsmethode bilden. Das entspricht der Grundlage heutiger empirischer Forschung.

Zwölf Jahre später wurden durch König Gustav III. von Schweden weitere Änderungen des Lehrbetriebs in diese Richtung beschlossen. Dazu wurde im Fangelturm – am heutigen Hansering, direkt am Ryck gelegen – ein Observatorium für astronomische Beobachtungen eröffnet. Zusätzlich wurden ein Medizinkolleg für praktische medizinische Lehre (anstelle des Lesens antiker medizinischer Texte), sowie die Stelle eines Zeichenmeisters eingerichtet. So wurde weitere empirische Forschung ermöglicht.

Ergebnisse

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass an der Universität Greifswald im Zuge der Aufklärung während der schwedischen Herrschaft über Vorpommern einige heftige Kontroversen bestanden. Dennoch konnten sich einige aufklärerische Entwicklungen durchsetzen. Diese wirken sich teilweise bis heute auf Grundlagen der Lehre an der Universität Greifswald, beziehungsweise an modernen deutschen Universitäten grundsätzlich aus. Empirische praxisorientierte Forschung ist heute im Lehrbetrieb naturwissenschaftlicher und medizinischer Fächer grundlegend, obwohl auch weiterhin zusätzlich theoretisches Wissen vermittelt wird. Aber ein naturwissenschaftliches oder medizinisches Studium ohne Praxisanwendung ist heute unvorstellbar. Wenn ihr euch weiterhin für das Thema interessiert und gerne mehr darüber erfahren möchten, kann ich euch folgende Quellen ans Herz legen, die ich verwendet habe:

diese Bücher:
Schubel, Friedrich: Universität Greifswald (Mitteldeutsche Hochschulen Bd. 4), Frankfurt am Main 1960, S. 34-41
Wilhelmus, Wolfgang et al.: Universität Greifswald 525 Jahre, Berlin (DDR) 1982, S. 18-22

sowie diese Internetquelle:
Studyflix. Aufklärung (Epoche): https://studyflix.de/deutsch/aufklarung-epoche-3524.

Beitragsbild: Laura Schirrmeister

Vier von zehn Studierende von Armut bedroht

Vier von zehn Studierende von Armut bedroht

Mehr als drei Viertel der Studierenden, die alleine oder in einer WG wohnen, waren 2021 armutsgefährdet. Unter allen Studiernden sind 38 Prozent betroffen. Durch die Energiekrise und Inflation droht die Armut an den Hochschulen 2022 und 2023 noch mal zu steigen.

Vier von zehn Student*innen sind von Armut bedroht. Unter den Studierenden, die alleine oder in einer WG leben, sind es 76 Prozent, gab das Statistische Bundesamt im November 2022 bekannt. Zum Vergleich: In Deutschland sind nur 16 Prozent der Bürgerinnen und Bürger von Armut bedroht.

Nach den Ergebnissen des Bundesamtes konnten zwei von fünf Studierenden 2021 ungeplante und größere Ausgaben nicht stemmen.

Ausgaben für Wohnen deutlich höher

Die Ausgaben für das Wohnen sind unter Studierenden auch belastend hoch: Im Durchschnitt gaben Hochschüler*innen 32 Prozent ihres Einkommens für Miete und Nebenkosten aus. Allein- oder in einer WG-lebende Studierende zahlten knapp die Hälfte ihres Einkommens für die eigenen vier Wände. In der Gesamtbevölkerung liegt die Wohnkostenbelastung hingegen nur bei 23 Prozent.

Als von Armut gefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verdient. Dies war 2021 in Deutschland 1.251 Euro netto im Monat.

Studierende stehen im Wintersemester vor dramatischer Notlage

Die Zahlen zur Armut beziehen sich auf 2021. In diesem Jahr stiegen durch die Energiekrise und die Inflation Lebenskosten gefährlich an. Im Oktober betrug die Inflation zum Vorjahresmonat 10,4 Prozent, bei den Lebensmittelpreisen sogar das Doppelte (20,4 Prozent). Die Strom- und Gaspreise vervielfachen sich. Die Wasser- und Heizkosten der Wohnungen steigen stark.

Besonders hart trifft es internationale Studierende. Sie verfügen über monatlich etwa 140 Euro weniger Einnahmen als deutsche Studierende.

Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks erklärt: „Studierende stehen in diesem Wintersemester vor einer dramatischen sozialen Notlage. Sie kommen finanziell und psychisch auf dem Zahnfleisch aus der Corona-Pandemie – und wissen angesichts explodierender Preise oftmals nicht, wie sie nun Strom, Gas und Lebensmittel bezahlen sollen.”

Welche Hilfen es für Studierende gibt

Um speziell Studierende zu entlasten, gab es vom Bund bisher Einmalzahlungen: Ein Heizkostenzuschuss von 230 Euro wurde von September bis Oktober an BAföG-Empfänger*innen gezahlt. Ein zweiter Heizkostenzuschuss von 345 Euro wurde von der Bundespolitik bereits beschlossen, der jedoch auch nur für BAföG-Empfänger*innen gilt. Für alle Studierende ist aktuell eine Energiepreispauschale von 200 Euro geplant. Wie und wann die Zahlung erfolgt ist noch unbekannt, jedoch nicht vor Januar 2023, da das Gesetz dann erst in Kraft tritt.

Von einigen Hilfen für alle Teile der Bevölkerung profitieren natürlich auch Studierende: Für alle Erwerbstätige gab es eine Energiepauschale von 300 Euro. Zwei Drittel der Hochschüler*innen arbeiten neben dem Studium und profitierten davon. Da Preisbremsen für Strom und andere Energieformen geplant sind, werden künftige Abschläge für Nebenkosten nicht so hoch ausfallen. Das Kindergeld – dass man bis zum Alter von 24 Jahren bekommt – wird zum Jahreswechsel erhöht.

Beitragsbild: by Sara Kurfeß on Unsplash

Exkursionstage gefährden meinen Abschluss

Exkursionstage gefährden meinen Abschluss

Einfach nur zu studieren, wäre ja zu leicht. Neben dem Uni-Alltag muss man den BAföG-Antrag abgeben, den Nebenjob händeln und die extra Anforderungen der Prüfungsordnung abarbeiten. In meiner Geschichts-Prüfungsordnung steht zum Beispiel, dass ich sieben Exkursionstage abzuleisten habe. So weit, so gut. Dass diese sieben Tage meinen nahenden Abschluss gefährden würden, hätte ich zu Beginn meines Studiums nicht erwartet. Es sollte nämlich sehr, sehr schwer werden, diese sieben Tage innerhalb von drei Jahren abzuleisten. Woran das liegt und was dagegen getan werden kann, habe ich Tom und Sara vom Fachschaftsrat Geschichte gefragt.

Ich begann mein Studium, als das Coronavirus den normalen Universitätsalltag stilllegte. Dadurch konnten das Historische Institut und der Fachschaftsrat keine Exkursionen mehr anbieten. Seit dem Wintersemester 2021 werden die Exkursionen am Historischen Institut wieder angeboten. Dennoch blieb das Problem, die Exkursionstage vollzubekommen. Zu wenig Angebot für zu viel Nachfrage. Das bemerkte ich nicht nur an meinem eigenen Beispiel, sondern hörte von Kommiliton*innen das gleiche.

Warum bleiben die Probleme mit den Exkursionen?

Es dürfen schließlich wieder Exkursionen angeboten werden. Für Sara, Kassenwärtin und Lehramtsbeauftragte des FSR, hat das viele Gründe. Sie betont, obwohl die Corona-Notlage vorbei sei, habe die Corona-Krise auch Nachfolgen für die Exkursionstage. Die Dozierenden des Instituts bieten einfach nicht mehr so viele Exkursionen an, wie vor Corona. Vor allem sei es schwierig, Exkursionen ins Ausland anzubieten. Neben den unterschiedlichen Corona-Verordnungen seien dort auch die Kosten gestiegen. Da die Exkursionsersatzleistungen nicht mehr gelten, können Studierende sich diese nicht mehr spontan anrechnen lassen. Für Studierende, die im digitalen Semester angefangen haben, sei es untergegangen, dass sie überhaupt Exkursionen machen müssen. Bei der alten PSO stehen die Exkursionsleistungen zudem am Ende. Dadurch können sie leicht übersehen worden sein. In der neuen PSO wurde das geändert. Außerdem gäbe es zu wenige mündlichen Werbung der Dozierenden, wenn sie Exkursionen anbieten.

Die Finanzierung [der Exkursionen] ist ein Dauerproblem und wenn dann noch zusätzliche Kosten dazu kommen, überlegt man sich ein paar Mal öfter, ob man das dann macht, weil man die Studierenden [finanziell] nicht belasten möchte.

Sara

Wer hat versagt? Der FSR oder die Dozierenden?

Ich sehe es vor allem in der Pflicht des FSR, die Dozierenden daran zu erinnern, Exkursionen anbieten zu müssen. Tom, Vorsitzender des FSR, wendet ein, dass der FSR den Dozierenden Lösungsvorschläge anbieten würde. „Man muss auch sagen, Planung von Exkursionen sind ein extrem hoher Aufwand“, betont er. Der Lehrstuhl des Historischen Instituts sei nun mal auch unterbesetzt. Das Exkursionsangebot der Dozierenden sei neben ihrer Institutsarbeit eine extra Leistung. An der Bereitschaft des FSR liege es auf jeden Fall nicht: „Für uns ist es nur möglich, eine Exkursion [im Jahr] zu organisieren. […] Das ist auch mega aufwendig.“ Die Arbeit beim FSR sei auch freiwillig, zu dem sei nicht klar, was mit den WSP-Mitteln passieren wird, was die Finanzierung der Exkursion erschwere. Sie haben sich immer wieder dafür starkgemacht, dass die Dozierenden Exkursionen anbieten.

Das Problem liegt wohl an der Bereitschaft der Dozierenden und an der Finanzierung. Meine Überlegung war, ob Studierende, die es sich leisten können, zu einem größeren Teil finanziell für die Exkursionen aufkommen könnten. Sara sind dabei die sozial schwachen Studierenden wichtig, da es sich dabei um versteckte Studienkosten handeln würden. Es könne nämlich zukünftige Studierende abschrecken, Geschichte zu studieren. „Das könnte zu Abbrüchen führen und dass die Einschreibungszahl geringer wird“, meint Sara. Das gelte es auf jeden Fall zu vermeiden. Zudem käme ein größerer Zeitaufwand auf die Dozierenden zu, um zu überprüfen, wer viel gezahlt hätte. Meine Idee wäre gewesen, dass man gar nicht so weit weg für Exkursionen fahren müsste. Dadurch könnte Geld gespart werden. Stralsund wäre zum Beispiel nicht weit weg und wahrscheinlich nicht so teuer. Das hänge aber wieder von den Dozierenden ab, wirft Tom ein.

Im letzten Sommersemester wurde eine geringe Zahl von Exkursionen angeboten. Es gab zum Beispiel eine für einen Tag, für eine geringe Anzahl an Studierenden. Diese Exkursion fand in der von der Universität festgelegten Exkursionswoche statt. Warum wurde sich vom FSR nicht dafür eingesetzt, dass bei dieser Exkursion mehr Studierende teilnehmen konnten bzw. mehr Exkursionen angeboten wurden? Dafür ist die Exkursionswoche angelegt. Für den FSR kam diese Exkursionswoche sehr spontan, meint Sara. Nächstes Sommersemester seien in der extra von der Universität angebotenen Exkursionswoche zwei Exkursionen geplant.

In den letzten Monaten habe ich es so wahrgenommen, dass es unzureichende Informationen vom FSR über das Angebot an Exkursionen gab. Darüber hätte zum Beispiel in einem Newsletter informiert werden können. Ich empfand das als unfair den anderen Studierenden gegenüber. „Wir bekommen halt auch nicht alle Informationen [mitgeteilt]“, betont Sara. Sie versuchen, die Informationen, die sie haben, vor allem auf Instagram zu teilen und regelmäßig ihre Website zu überarbeiten.

Die Studierende sollen auch wissen, wenn sie Fragen haben, dass sie zu uns kommen können. Sie können uns eine Mail und auf Instagram schreiben oder in die Sprechstunde kommen.

Sara

Werden Exkursionstage ungerecht verteilt?

In meinem dritten Semester habe ich mitbekommen, wie eine Kommilitonin meinte, dass ihr als Tutorin der Ersti-Woche des Historischen Instituts der Platz für die große Exkursion zugesichert ist. Hätte ich dieses Gespräch durch Zufall nicht mitbekommen, hätte ich das sonst wahrscheinlich nie erfahren. Für mich stellte sich daher die Frage, ob Kommiliton*innen, die Mitglieder des FSRs kennen, durch dieses Wissen bevorzugt werden. Tom meint, dass diese ursprüngliche Ersti-Fahrt nur für die Erstis, FSR und Tutor*innen geplant war. Sie könnten es jetzt so kommunizieren, aber das würde einen größeren Ansturm auf die Tutor*innenplätze geben. „So fair muss ich sein, wir wollen natürlich nicht nur Tutor*innen haben, die nur auf Exkursion mitwollen. Wir wollen auch Tutor*innen haben, wo ich weiß, wenn ich die mit den Erstsemestern hinsetze, haben die danach auch einen ordentlichen Stundenplan“, betont Tom.

Wurden vom FSR Studierende bevorzugt zur Exkursion nach Leipzig ausgewählt? Die Höhe des Semesters war anscheinend egal, obwohl es angegeben werden musste. Tom betont, dass die Höhe des Semesters egal für die Auswahl gewesen sei. Er brauchte die Semesterzahl für das Dekanat. Die ursprüngliche Erstsemester-Exkursionswoche wurde nach Corona für alle weiteren Semester geöffnet. Natürlich gab es prekäre Fälle, von Studierenden mit einer sehr hohen Semesteranzahl, die noch keinen einzigen Exkursionstag abgelegt hatten. Für diese Exkursion gab es aber 70 Anmeldungen (ohne Tutor*innen eingerechnet). Es standen somit 30 Leute auf der Warteliste.

Es wurde niemand bevorzugt, bis auf die Tutor*innen, die für ihre Arbeit in der Ersti-Woche entlohnt werden sollten. Die vor allem auch dieses Jahr sehr hart war.

Tom

Sara und Tom hatten zum Schluss des Interviews noch die Möglichkeit, etwas loszuwerden, was die Exkursionen betrifft. Tom nutzte die Gelegenheit, um auf die finanzielle Lage des FSR aufmerksam zu machen. Auch nächstes Jahr wollen sie wieder eine Exkursion vom FSR organisiert anbieten. Das liege aber an den WSP-Mitteln. Von der Finanzierung hängt es ab, ob sie wieder eine größere Exkursion anbieten können.

Die neuen Studierenden am Historischen Institut werden das – für mich große – Problem mit den Exkursionstagen nicht mehr haben. Die Studienordnung wurde nämlich verändert, sowohl für Bachelor-Studierende als auch für Lehramts-Studierende in Geschichte. Die PSO 2022 hat im Fall der Bachelor-Studierenden vor allem den Vorteil, dass die Erbringung der Exkursionsleistungen einfacher wird.

Mein Fazit des Interviews ist, dass ich es schade finde, dass die Problematik um die Exkursionstage am Historischen Institut das Positive an Exkursionen verblassen lässt: Mit Dozierenden und Kommiliton*innen eine schöne Zeit außerhalb der Universität zu haben und mehr über seinen Fachbereich zu lernen.

Beitragsbild: Maret Becker

Ab auf die Straße für bessere Bildung!

Ab auf die Straße für bessere Bildung!

Bescheidene BAföG-Bedingungen, die Coronapandemie, Wohnungsnot und Probleme bei der Finanzierung: Am kommenden Samstag soll auf die schlechten Studienbedingungen aufmerksam gemacht werden. Die Landeskonferenz der Studierendenschaften MV ruft dafür am 22.10. zu einer landesweiten Bildungsdemo auf in Rostock auf. Los geht es auf dem Doberaner Platz um 13 Uhr.

Bereits am 4. Oktober hat die Landeskonferenz der Studierendenschaften (LKS) MV einen offenen Brief an die Bildungsministerin, die Wissenschaftsministerin, die Landesregierung und die Landtagsabgeordneten veröffentlicht. Darin wird „aufgrund der erheblichen Mängel in der Bildungspolitik des Landes“ die Bildungsdemo angekündigt. Die LKS bemängelt in ihrem offenen Brief unter anderem, dass die Landesregierung, die nun seit einem Jahr im Amt ist, mit ihrem Koalitionsvertrag lediglich Hoffnung, bisher aber keine Fortschritte in den Bereichen Bildung und Wissenschaft gemacht habe. Ein weiteres großes Thema des Briefes ist die Finanzierung der Studierendenwerke. Die Beiträge für die Studierendenwerke in den Rückmeldegebühren werden zum Sommersemester 2023 steigen, da die aktuellen Krisensituationen unter anderem auch im Bereich der Wohnheime und Mensen für höhere Ausgaben sorgen. Die LKS fordert eine kostendeckende Finanzierung der Studierendenwerke durch die Landesregierung, damit diese Mehrkosten nicht von den Studierenden getragen werden müssen.

Weitere Punkte des offenes Briefes sind die Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes, der hohe bürokratische Aufwand, die Kürzung von Mitteln (beispielsweise der Wohnsitzprämie), die Mobilität von Studierenden, die unzureichende BAföG-Novelle, Wohnraummangel und der noch immer fehlende Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte. Doch nicht nur die Studierendenschaften bemängeln diese Umstände: Auch der akademische Senat der Universität Greifswald hat in seiner letzten Sitzung einen Appell an die Landesregierung zur auskömmlichen Finanzierung der Universität verfasst. Dieser Appell wird „uneingeschränkt und mit Nachdruck“ vom akademischen Senat der Universität Rostock unterstützt.

Die AStA der Hochschulen bzw. Vertreter*innen der jeweiligen Studierendenschaften haben sich mit Transportmöglichkeiten auseinandergesetzt, um Interessierten den Weg nach Rostock zu erleichtern. Für die Greifswalder Studierenden ist eine gemeinsame Anfahrt geplant. Die Anreise soll um 11:21 Uhr am Greifswalder Hauptbahnhof beginnen. Von dort geht es mit dem Schienenersatzverkehr nach Stralsund und anschließend nach Rostock. Die Fahrt kann mittels MV-Ticket (ein Gruppenticket für bis zu 5 Personen) angetreten werden, die entstandenen Fahrtkosten können Greifswalder Studierende sich danach über das Reisekostenformular vom AStA rückerstatten lassen. Eine Übersicht gibt es nochmals auf dem Instagram-Account des AStA Greifswald.

In Rostock sollen sich ab 13 Uhr die Demonstrierenden auf dem Doberaner Platz sammeln, dort soll die Veranstaltung gegen 13:40 Uhr auch offiziell eröffnet werden, bevor sich ab 14 Uhr der Demozug in Bewegung setzen wird. Eine Zwischenstation auf der Route ist das Studierendenwerk Rostock-Wismar. Daraufhin ziehen die Demonstrierenden in Richtung Neuer Markt, wo die Abschlusskundgebung stattfinden wird.

Die Demonstration ist nicht nur für Studierende der Hochschulen in MV gedacht. Teilnehmen können alle Menschen, die sich von den Forderungen angesprochen fühlen.

Das Wichtigste auf einen Blick:
Was? Demonstration für bessere Bildungspolitik
Wo? Rostock, Doberaner Platz
Wann? Samstag, 22. Oktober 2022, 13 Uhr bis 16:30 Uhr
Abfahrt Greifswald: 11:21 Uhr am Hauptbahnhof/Zentraler Omnibusbahnhof für den Schienenersatzverkehr