von Allan Kant | 26.10.2023
Im Juni 2023 wurde bereits ein Artikel beim webmoritz publiziert, der über den Stand der Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit informiert. Der bisherige Stand ist offensichtlich unzureichend.
In den wenigen Jahrzehnten, in denen das Deutsche Kaiserreich eigene Kolonien besaß, beging es bereits schwere Menschheitsverbrechen an der indigenen Bevölkerung. Der deutsche Völkermord an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, war einer der ersten Genozide des 20. Jahrhunderts. In Deutsch-Südwestafrika wurden zudem Strafarbeiterlager betrieben, die wie später im Nationalsozialismus Konzentrationslager hießen, und den Nazis als Vorbild für ihre noch brutaleren Konzentrationslager dienten. Schädelvermessungen und andere rassistisch-biologische Untersuchungen wurden auch bereits in dieser Epoche begonnen. Bis heute fehlt dazu eine offizielle Entschuldigung der Bundesregierung.
Kolonialzeit als Schwachstelle einer eigentlich sehr guten Aufarbeitung eigener Geschichte
Dabei ist die kritische Aufarbeitung der eigenen Geschichte eigentlich eine Stärke Deutschlands. Wohl kaum ein Land befasst sich mit einer unmoralischen Epoche seiner eigenen Geschichte so intensiv wie Deutschland mit dem Nationalsozialismus. Das ist auch völlig richtig und muss unbedingt so bleiben. Dennoch muss es zusätzlich auch möglich sein, sich mit vorherigen Verbrechen der eigenen Geschichte ebenfalls kritisch zu befassen. Hier steht Deutschland erst ganz am Anfang. Erst in den 2010er Jahren begann das Auswärtige Amt anzuerkennen, dass die brutale Niederschlagung der Herero- und Nama-Aufstände und deren Vertreibung in eine Wüste, um sie verdursten zu lassen, ein Völkermord waren. Die Verhandlungen über eine Entschädigung liefen stockend, auch weil die Bundesregierung immer wieder versucht hat, die deutschen Verbrechen zu marginalisieren.
Änderungen in der Aufarbeitungspolitik notwendig
Lange überfällig wäre eine aufrichtig wirkende Entschuldigung, die nicht direkt wieder eine Einschränkung enthält. Zudem müssten die Gespräche nicht nur mit der namibischen Regierung, sondern auch mit Vertreter*innen der Herero und Nama geführt werden, um wirklich mit den Opfern in Kontakt zu kommen. Stattdessen wurde lange versucht, eine Anerkennung als Völkermord zu verhindern, weil die UN-Definition dazu erst 1955, also später, entstand. Eine juristische Aufarbeitung wurde entschieden abgelehnt, weil die Verbrechen längst verjährt seien.
Hinzu kommt, dass die Verbrechen der deutschen Kolonialzeit in der deutschen Bevölkerung nahezu überhaupt nicht präsent sind. Natürlich kann man eine solche öffentliche Erinnerung nicht wirksam direkt per Gesetz beschließen, aber es wäre möglich und dringend notwendig, die notwendigen Voraussetzungen dazu in der politischen Bildung zu schaffen. Im Geschichtsunterricht ist das Thema bislang nahezu überhaupt nicht präsent. Eine Schwerpunktsetzung auf dieses Thema in den Lehrplänen würde eine deutlich intensivere Erinnerung und Diskussion mit dieser verbrecherischen Epoche der deutschen Geschichte ermöglichen. Auch gibt es bislang keinen zentralen Gedenkort für die Opfer des Genozids. Die Errichtung eines solchen Mahnmals und die Schaffung weiterer lokaler Gedenkorte könnte eine Erinnerung und Aufarbeitung ebenfalls erheblich verbessern. Es wäre auch möglich, Gedenkstätten für deutsche Kolonialismuskritiker*innen im Kaiserreich oder Widerstandskämpfer*innen in den Kolonien zu errichten. Diese Maßnahmen würden langfristig für eine deutlich effektivere Aufarbeitung sorgen.
Zudem müsste Deutschland in den Verhandlungen mit Namibia erheblich mehr Entgegenkommen zeigen. Das würde diese erheblich beschleunigen und vereinfachen und wäre ein wichtiges Signal der Einsicht an die Nachfahren der Betroffenen. Ein Abkommen über Entschädigungszahlungen mit einer offiziellen Entschuldigung könnte auch eine weitere Aufarbeitung und gesellschaftliche Diskussionen in Deutschland und Namibia ermöglichen.
Gegenargumente nicht plausibel
Es wird immer wieder eingeworfen, dass andere europäische Staaten eine viel intensivere und längere Kolonialzeit mit deutlich mehr Verbrechen als Deutschland hätten und dort solche Diskussionen trotzdem nicht geführt werden würden. Diese Punkte sind zwar richtig, aber kein sinniges Argument. Schließlich beschäftigt sich Deutschland bereits jetzt sehr viel intensiver mit den Verbrechen seiner Vergangenheit als sehr viele andere Staaten, indem es die Verbrechen von Nationalsozialismus und Holocaust immer wieder in der Öffentlichkeit wachruft und diskutiert. Dieses Stellen der eigenen Vergangenheit ist eine Stärke Deutschlands, auf die wir Deutschen stolz sein können, und keine Schwäche. Deshalb ist es aber zwingend notwendig, dass wir dazu bereit sind, uns auch den Fehlern unserer Vergangenheit vor dem Ersten Weltkrieg zu stellen, also der Kolonialzeit. Wenn wir dann die einzige Nation sind, die sie aufarbeiten, sind wir die einzigen, die bereit sind, richtig zu handeln und sich der eigenen Vergangenheit zu stellen. Das ist positiv, nicht negativ.
In diesem Sinne würde eine intensive Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit die Erinnerung an den Nationalsozialismus keinesfalls gefährden. Sie wäre im Gegenteil die Ergänzung, die notwendig ist, um wirklich ehrlich sagen zu können, dass wir uns den Verbrechen unserer Vergangenheit stellen und sie als Mahnung für die Zukunft verstehen. Diese Aussage ist nur dann wirklich glaubhaft, wenn sie alle begangenen Verbrechen miteinbezieht.
Fazit
Folglich gäbe es etliche Möglichkeiten, die Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus erheblich zu beschleunigen und zu verbessern. Das könnte auch der Beginn einer neuen Epoche in den diplomatischen Beziehungen zu den Staaten, die einst deutsche Kolonien waren, werden. In einem Zeitalter, in dem die Rolle Europas in der Weltpolitik zunehmend geringer wird, erscheint das nicht nur moralisch, sondern auch geopolitisch-rational ratsam.
Beitragsbild: Kevin Olson auf Unsplash
von webmoritz. | 07.10.2023
von Janis Glück und Robert Wallenhauer
Wie kann der Zufall die Politik und unsere Gesellschaft gerechter machen? Dieser Frage hat sich Dr. Hubertus Buchstein, Inhaber des Lehrstuhls für Politische Theorie und Ideengeschichte, gewidmet und beantwortet im folgenden Interview Fragen des moritz.magazins.
Am 18. Mai 1848 versammelte sich in der Frankfurter Paulskirche der erste gesamtdeutsche Konvent, eine Versammlung, die das erste gleich gewählte Parlament in Deutschland sein wird. Diese deutsche Nationalversammlung stand als Symbol der Hoffnung für einen von Armut, wirtschaftlichen Krisen und politischer Unzufriedenheit geprägten deutschen Bund. 175 Jahre später herrscht zumindest wieder letzteres: Die Ergebnisse einer Umfrage der Europäischen Kommission zeigt, dass das Vertrauen in deutsche Parteien bei gerade einmal 27 Prozent liegt. Weiterhin schneidet die AfD, eine Partei, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wird, bei den Sonntagsumfragen besser ab denn je. In Zeiten, in denen 34 Prozent der Bevölkerung sagen, sie seien wenig beziehungsweise überhaupt nicht zufrieden damit, wie die Demokratie im Moment funktioniere, stellt sich also die Frage: Steht unsere Demokratie vor dem Aus und wie können wir mehr Vertrauen in unsere parlamentarischen Vertreter*innen schaffen?
Das Gespräch – geleitet von den moritz.magazin-Redakteuren Janis Glück und Robert Wallenhauer – erschien in gekürzter Version in der 164. Ausgabe des moritz.magazins.
Hubertus Buchstein ist deutscher Politologe und besetzt seit 1999 den Lehrstuhl für politische Theorie und Ideengeschichte an der Universität Greifswald. Als Vertreter der aleatorischen Demokratietheorien legt er dar, »wie durch den konkreten Einsatz des […] Zufallsmechanismus das Vernunftpotential moderner Demokratien nicht dementiert, sondern im Gegenteil gestärkt werden kann.« Er plädierte 2009 unter anderem für die Erweiterung des Europäischen Parlaments durch eine zweite, geloste Kammer mit Initiativ- und Vetorecht.
moritz.magazin: Was fasziniert Sie so sehr am Zufall?
Hubertus Buchstein: Am Zufall fasziniert mich am meisten dessen völlige Unbeherrschbarkeit. Und was ist es überhaupt, der Zufall? Lässt er sich mathematisch nach Wahrscheinlichkeiten berechnen oder greift vielleicht die römische Göttin Fortuna ein?
Warum sollte ich dem Zufall überhaupt trauen? Wenn man darüber nachdenkt, dass der Mensch vernünftig ist, warum sollten sich nicht alle ihrer Vernunft anvertrauen und dann gemeinsam politische Entscheidungen treffen oder Menschen in politische Ämter wählen, warum sollte man das stattdessen dem Zufall überlassen?
Das Weltverständnis in unserer modernen Gesellschaft ist ein rationales. Häufig ist es aber auch ein hyperrationales, das heißt, es ist irrational rational. Was meine ich damit? Es gibt eine Reihe [von] (Änderung der Redaktion) Entscheidungen, bei denen es am Ende keine wirklich eindeutigen Gründe für dies oder das gibt. In solchen Fällen saugen wir uns gleichsam die Argumente für eine Entscheidung aus den Fingern. Ich nenne das eine Form der Hyperrationalität. Sie ist eine Hybris der Moderne. Stattdessen sollten wir in solchen Fällen lieber zugeben, dass es manchmal bei Personalentscheidungen oder Sachentscheidungen besser wäre, wir würden den Zufall entscheiden lassen. Zufallsentscheidungen sind zudem billiger.
Besonders schwierige Entscheidungen dem Zufall zu überlassen hat zudem den Vorteil, uns emotional zu entlasten. Klassische Beispiele dafür finden wir im medizinischen Bereich wie dem Problem der Verteilung einer Niere an eine Person, deren Leben davon abhängt. In solchen Fällen werden komplexe Punktesysteme kreiert, die Medizinerinnen und Mediziner mit schwierigen Gewissensfragen belasten. Um nicht missverstanden zu werden: Ich bin überhaupt nicht dagegen, dass man vor dem Entscheidungsprozess vorher Qualitäten quantifiziert; ab einer gewissen Stufe sollte man [aber] vielleicht den Zufall wirken lassen, um das verantwortliche Personal emotional zu entlasten.
Sie plädieren unter anderem für eine geloste Kammer im Europäischen Parlament, wie sollte man diese Kammer aufbauen?
Dieser Vorschlag stammt aus dem Jahr 2009, er ist also etwas älter. Zum Hintergrund:
Auf Ebene des Europäischen Parlaments und anderer Institutionen der EU sind wir offensichtlich mit dem Problem konfrontiert, dass sich in der Wahrnehmung eines großen Teils der Bürgerschaft eine politische Elite abgekoppelt hat. Diese Feststellung ist vor mir nicht als fundamentale Kritik am politischen System der EU gemeint, sondern sie basiert auf politikwissenschaftlichen Beobachtungen der subjektiven Wahrnehmungen in der Bürgerschaft. Wie lässt sich Abhilfe schaffen?
Nach dem damaligen Reformvorschlag würden Bürgerinnen und Bürger in eine zweite parlamentarische Kammer gelost. Die Lebensrealität der Ausgelosten würde sich massiv von der Lebensrealität professioneller Politiker unterscheidet. Als Michael Hein und ich 2009 diesen Vorschlag machten, waren wir uns relativ sicher: Bei einer Reihe an politischen Fragen, etwa in den Bereichen der Familien-, Sozial-, Agrar-, Umweltpolitik in der EU wäre die Präferenzen, die in dieser zweiten Kammer geäußert würden anders sein als die Entscheidungen, die das Europäische Parlament und die Europäische Kommission treffen. Die Loskammer – das ‚House of Lots‘ – so unsere Überlegung, sollte die Politik also näher an die Interessen einer Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger bringen. Ich bin mir heute, im Jahr 2023, nicht mehr ganz so sicher, ob dieser Vorschlag tatsächlich eine gute Idee ist. Damals stand dahinter die Vorstellung, dass die ausgelosten Bürgerinnen und Bürger nach Expertenanhörung und gemeinsamen Diskussionen zu mehrheitsfähigen Positionen gelangen.
In einer stark polarisierten politischen Kultur wie der heutigen funktioniert so etwas vermutlich nicht, sondern ein Teil der Menschen schreit lediglich herum und die politische Polarisierung verstärkt sich sogar noch. Nach Befunden der Sozialforschung gibt es in der Bundesrepublik einen Anteil von ca. 10 Prozent der Bevölkerung, die die Tendenz haben, sich aggressiv von anderen politischen Diskursen abzuspalten. Wenn ich also 100 ausgeloste Bürgerinnen und Bürger in einer solchen Loskammer hätte und es wären 10 Schreihälse dabei, die sich jeder sachlichen Debatte verweigern würden, wäre eine solche Kammer kein großer Gewinn.
Mit anderen Worten: Ich fürchte, dass aufgrund der Zunahme des Anteils an [Personen], die eine stark aggressive Haltung haben, ein solches House of Lots völlig dysfunktional wäre. Das ist auch mein Einwand gegen die von der Letzten Generation geforderten Klimapolitik-Bürgerräten.
Wie würden Sie den Vorschlag heute gestalten?
Ich würde heute zunächst noch einmal viel genauer über die Kriterien nachdenken, die für eine Eignung von Loskammern sprechen. Im Ergebnis sehe ich zwei gute Einbaupunkte für ausgeloste Bürgergremien.
Zum einen im lokalen Bereich als kommunale ausgeloste Bürgerräte. Sie widmen sich Themen, die, wie die Verkehrspolitik, kommunal breit diskutiert werden. In Greifswald denke ich dabei an die Konflikte zwischen Fahrradfahrern, Autofahrern und Fußgängern um den öffentlichen Raum. Auch solche Themen [sind] zwar konfliktiv aufgeheizt, die empirische politikwissenschaftliche Begleitforschung von kommunalen Bürgerräten in anderen Städten und Gemeinden zeigt aber, dass es möglich ist, dass die Beteiligten miteinander argumentieren und zu Kompromisslösungen kommen.
Eine zweite Einbauebene sehe ich auf höherer parlamentarischer Ebene für solche Fälle, bei denen bei den gewählten Amtsträgern ein echtes Befangenheitsproblem vorliegt. Das sind beim Bundestag Fragen, die sich um Reformen des Wahlrechts und um die angemessene Höhe der Diäten für Parlamentarier drehen.
Beim Thema Diäten gibt es bei vielen Bürgern den von einigen Medien gefütterten Eindruck, „Die Politiker bereichern sich ja nur.“ Vor diesem Hintergrund wurde in den USA im Staat Washington die folgende Regelung getroffen: Es wurde ein Gremium gebildet, dass gemischt aus ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern sowie gewählten Politiker besteht, bei einem Übergewicht der Gelosten. Dieses Gremium befragt Experten, diskutiert untereinander und legt dann die Entlohnungen aller politischen Amtsträger fest. Im Ergebnis eines solchen Verfahrens lassen sich zwei Dinge beobachten: Zum [einen] sind die festgelegten Entlohnungen gar nicht so anders, als in anderen US-Staaten. Zum anderen aber ist die Akzeptanz der Diätenhöhe, also deren politische Legitimation deutlich höher und es gibt weniger populistisches Gehetze gegen gewählte Politiker.
Ein zweites, vielleicht noch wichtigeres Befangenheitsproblem, sind Reformen des Wahlrechts, wie wir es aktuell gerade wieder erleben. Hier könnte eine Loskammer einen Ausweg aus der derzeitigen politischen Sackgasse gegenseitiger Beschuldigungen der politischen Parteien bieten. Das ‚House of Lots‘ fungiert auch hier als ein Instrument des Outsourcens von Entscheidungen mit Befangenheitsproblemen.
Sie gehen davon aus, dass die Gesellschaft zu polarisiert ist und andere Themen zu komplex für Loskammern auf Bundesebene sind?
Ja, da bin ich in der Tat skeptisch, wenn auch noch aus einem anderen Grund. Nehmen wir ein aktuelles Beispiel:
Im Juli 2023 hat der Deutsche Bundestag zum ersten Mal einen solchen ausgelosten Bürgerrat eingesetzt, und zwar zum Themenbereich gesunde Ernährung und Ernährung in der Zukunft. Es sind 160 Bürgerinnen und Bürger ausgelost worden, die vom Bundestag beauftragt worden sind, sich über das Thema Gedanken zu machen. Das Verfahren bei der Auslosung der Personen ist übrigens nicht rein zufällig, sondern nach Quotierungen für Altersgruppen, Geschlecht, Region sowie Ernährungsgewohnheiten erfolgt um sicher zu stellen, dass auch Veganer, Vegetarier und passionierte Schnitzelesser dabei sind. Dieses Gremium soll bis Anfang nächsten Jahres in mehreren Sitzungen Eckpunkte, sogenannte Leitplanken für eine zukünftige gute Ernährungspolitik ausarbeiten und dem Bundestag vorlegen. Ich bin sehr gespannt darauf, wie dieser Prozess ablaufen laufen wird, und was der Bundestag mit diesen Vorschlägen machen wird.
Wenn man solche Mittel anwenden möchte, dann sollte sich der Bundestag natürlich auch an die Vorschläge des Bürgerrates halten – mit Blick auf die jüngsten Erfahrungen in Frankreich, wo erst unter großem Trara ein solcher Bürgerrat zum Thema Klimapolitik eingerichtet wurde und dessen radikale Reformvorschläge dann einfach in den Wind geschlagen wurden, bin ich auch für Deutschland skeptisch.
Um es mir konkret vorstellen zu können: Ich werde also ausgelost und muss in den Bundestag, um dort zu arbeiten. Warum sollte ich mein Studium pausieren oder beenden, warum sollte ich mein jetziges Leben vorerst hinter mir lassen und mich der Politik verschreiben? Kann ich mich nach Ihren Vorstellungen auch einfach daraus entziehen?
Die Warum-Frage wird natürlich nicht dadurch beantwortet, dass man sagt, der Zufall hat es entschieden. Die Frage an jeden Einzelnen ausgelosten ist, ob ich diese Chance wahrnehmen will oder nicht. Klar ist, dass Personen, die so etwas machen, anständig entlohnt werden müssen, ansonsten partizipieren weder Menschen mit wenig Einkommen, weil sie es sich nicht leisten können, noch Menschen, die sehr viel Einkommen haben. Wer dennoch keine Lust hat, darf natürlich verzichten und ein anderer Ausgeloster rückt nach. Die Freiheit, sich nicht für Politik interessieren zu müssen, ist ein hohes Gut. Dabei sein werde solche Bürgerinnen und Bürger, die sich für ihr politisches Gemeinwesen interessieren. Es sind Personen, die sich darüber freuen, per Zufall ausgelost worden zu sein und jetzt wichtig werden, weil sie mitentscheiden können und nicht lediglich von den Zuschauerplätzen [Meinungen] zu etwas haben.
Wenn wir die Idee des Zufalls auf die Spitze treiben – warum sollten wir dann nicht einfach auch alle öffentlichen Stellen in der Verwaltung zufällig losen?
Das wäre doch noch kein wirkliches auf die Spitze treiben, das ist von Ihnen noch viel zu vorsichtig gedacht! Auf die Spitze treiben heißt, sich vorzustellen, in einem totalen Losland zu leben. Also: einmal im Jahr wird neu ausgelost, wer in welcher Wohnung leben darf; einmal im Jahr wird ausgelost, wie viel Geld jemand verdient, ob Sie reicher Erbe sind oder nicht, ob sie in einem Haus mit Seegrundstück wohnen oder gar im Obdachlosenheim. Eine Gesellschaft, in der die totale Lotterie herrschte, ist als Gedankenspiel ungemein spannend. Stellen Sie sich vor: Sie wissen nicht, ob sie im nächsten Jahr Müllmann bzw. Müllfrau sind, oder ob Sie weiter lesend in der Bibliothek herumlungern oder für das moritz.magazin Interviews führen dürfen. In Losland würden Sie ganz anders auf Ihre Lebenswirklichkeit und die der anderen Menschen schauen. Wer nicht weiß, in welcher sozialen Lage er zukünftig sein wird, wird sich vermutlich für eine egalitärer Gesellschaft einsetzen, auf jeden Fall aber z.B. für angemessene Bezahlung von Pflegekräften. Global gedacht, würden wir vermutlich auch in der Migrationsfrage barmherziger sein, als momentan.
Nun leben wir in einer arbeitsteiligen Gesellschaft und es benötigt für alle Tätigkeiten gewisse Qualifikationen. Aber auch für den Zugang zu diesen Qualifikationen können Losverfahren einen Platz haben. Ein klassisches Beispiel ist die Vergabe von Studienplätzen. Bislang geschieht sie primär nach Schulnoten und dieses Verteilungsverfahren gilt als rational und gerecht. Aus meiner Sicht ist diese Sichtweise ein klassischer Fall der oben erwähnten Hyperrationalität, also der modernen Hybris. Denn bis heute hat mir niemand erklären können, warum jemand, der eine herausragende Abiturnote hat, automatisch ein besserer Chirurg sein soll als jemand, dessen Abiturnote schlechter ist. Anderseits wissen wir, dass die Abiturnote ein wichtiger Indikator für den Studienerfolg ist.
Hier gäbe es deshalb m. E. die Möglichkeit des hybriden Systems einer gewichteten Lotterie: Wir könnten alle Bewerberinnen und Bewerber in einen grossen (Computer generierten) Lostopf werfen – allerdings bekommen diejenigen, die ein besonders gutes Abitur haben, sieben oder zehn Lose, andere mit schlechtere Noten entsprechend weniger Lose. Und dann den Zufall entscheiden lassen. Ein solches Verfahren würde den Arztberuf zwar nicht vollständig, aber etwas stärker vom Dogma der Abiturnote entkoppeln. Selbst der Zufall lässt sich also planvoll einsetzen.
Beitragsbild: Laura Schirrmeister
von Laura Schirrmeister | 20.09.2023
Die 112 feiert heute, am 20. September 2023, ihren 50. Geburtstag. Vor exakt 50 Jahren wurde in der BRD beschlossen, eine einheitliche Notrufnummer zu verwenden. Das Notrufsystem 73 trat in Kraft und brachte eine Vereinheitlichung, die für uns heute selbstverständlich ist. Der Weg dahin ist jedoch durch eine tragische Geschichte geprägt.
Bereits seit 1948 konnte man durchaus Feuerwehr und Polizei unter den bekannten Nummern 112 und 110 erreichen – allerdings nicht überall. Die Nummern galten nur Regional und nicht verbindlich. Zusätzlich bestanden zu dieser Zeit noch keine Leitstellensysteme, wie wir sie kennen. In den meisten Regionen war es somit vollkommen normal, die nächste Wache anzurufen, wenn man einen Notfall hat. Das jedoch bedeutet auch, dass es notwenig war, diese Telefonnummer bei sich zu tragen.
Ein failendes System
Am 3. Mai 1969 kam es in der BRD zu einem tragischen Unfall: Der Achtjährige Björn Steiger wurde auf dem Nachhauseweg auf seinem Fahrrad von einem Auto angefahren. Der Rettungsdienst benötigte damals über eine Stunde, um entsprechende Hilfe vor Ort zur Verfügung zu stellen. Der Achtjährige starb noch während des Transports in Richtung Krankenhaus.
Seine Eltern gründeten in Folge des Todes ihres Sohnes die Björn Steiger Stiftung und setzten sich fortan für einen Ausbau der Notfallrettung in der BRD ein. Dinge, die für uns im Jahr 2023 vollkommen selbstverständlich sind, wurden durch die Stiftung erst forciert an die Politik herangetragen und teilweise durch die eigene Verschuldung der Eheleute erst ermöglicht.
Die Steigers legten im November 1969 den Innenministern der Länder einen offenen Brief mit einem 15-Punkte-Plan vor, um die Notfallrettung zu verbessern. Die 15 Forderungen kann man sich auf der Stiftungsseite durchlesen und staunen, wie viel Recherche hineingeflossen ist. Der Politik wurden da keine unmöglichen Forderungen gestellt, sondern bereits Lösungswege an die Hand gegeben.
Einheitlicher Notruf
Die Einführung von einheitlichen Notrufnummern wurde von Seiten der Politk mit „zu teuer“ abgelehnt. Siegfried Steiger fragte daraufhin selbst bei der Deutschen Bundespost an, wie teuer solch eine Einrichtung sei und hatte bereits nach einer Stunde ein Antwort.
Im September 1973 ist es dann endlich soweit: Bund und Länder beschließen das Notfallsystem 73. Dieses beinhaltet neben den einheitlichen Notrufnummern 112 und 110 auch wegfallende Telefongebühren. Denn bis dahin hat man noch für einen Anruf bei den Rettungsdiensten gezahlt. Aber auch Standorterkennung – sofern der Notruf über ein entsprechendes Notruftelefon bzw. einen Notrufmelder abgesetzt wurde – sind möglich, genauso die bekannte Fangschaltung, also eine Rückverfolgung der Verbindung.
Europaweite Notrufnummer und Ortung
Bisher haben wir nur von der BRD gesprochen. Doch auch in der DDR gab es einheitliche Notrufnummern. Ab 1976 erreichte man unter der Nummer 115 die Schnelle Medizinische Hilfe (SMH). Mittels 110 erreichte man dort jedoch schon zuvor die Polizei und über die 112 die Feuerwehr. Mit der Wiedervereinigung wurden auch hier die Systeme vereinheitlicht und angepasst.
Seit 1991 gilt die 112 europaweit als Notrufnummer. Die Nummer ist aus diesem Grund auch als Euronotruf bekannt. Doch mit der 112 kommt man nicht nur in Europa sehr weit: auch andere Staaten setzen diese Nummer für den Notruf ein. In einigen Ländern, in denen der Euronotruf nicht gilt, ist zudem eine Umleitung in das entsprechende geltende Notrufsystem eingerichtet.
Bereits seit 2012 sind die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, Ortungsdaten an die Leitstellen zu übertragen. Dass eine automatische Anrufortung stattfinden muss, wurde jedoch erst 2018 durch das Europaparlament beschlossen. Dadurch sind zumindest die Mitgliedstaaten gezwungen, ein solches System aufzubauen und die Ortung zu ermöglichen. Direkt im Anschluss wurde das sogenannte Advanced Mobile Location (AML) System eingeführt. Google hat das System bereits 2016 als Emergency Mobile Location in seinen Betriebssystemen integriert, Apple hat 2018 nachgezogen. Das System wird aktuell in 223 von 234 Leitstellen in Deutschland genutzt. Problematisch ist, dass AML nur funktioniert, wenn auch Netz verfügbar ist. Solltet ihr also in einem Funkloch sein und den Notruf brauchen, kommt ihr um eine detaillierte Umschreibung leider nicht herum.
Notfallortung durch die Steiger Stiftung
Bereits im Jahr 2006 nutzten einige Leitstellen eine Ortungsfunktion. Diese wurde von der Björn Steiger Stiftung zur Verfügung gestellt. 2016 wurde diese Plattform eingestellt, da Änderungen im Telekommunikationsgesetz bevorstanden, die die Ortung von staatlicher Seite voranbrachten.
All we need is gute Notfallreform
Aktuell steckt das gesamte System durchaus in einer Krise. In den Großstädten sind immerhin noch 95% der Rettungswagen innerhalb der Frist am Einsatzort. Doch für den ländlichen Raum sieht das Ganze schlechter aus. Dennoch sieht es in der Bundeshauptstadt Berlin nicht besonders gut aus: Vielleicht erinnert sich jemand an den Abend als bei der Berliner Feuerwehr kein Rettungswagen mehr zur Verfügung stand? Dort gehen in den Leitstellen schlichtweg zu viele Notrufe ein. Auch Notrufe, die eigentlich gar keine sind. Unser gesamtes Gesundheitssystem ist an der Belastungsgrenze angekommen. Die Politik versucht nun mittels Krankenhausreform sowie Notfallversorgungsreform dagegen vorzugehen.
Die Probleme sind vielschichtig und komplex: steigende Einsatzzahlen, Personalmangel, zunehmende Gewalt gegen Rettungskräfte, Notrufmissbrauch – um nur ein paar zu nennen. Besonders hervorheben muss man hier jedoch die Nutzung des Notrufs für Krankheitsbilder, die definitiv keine Notfallrettung benötigen. Hierfür gibt es die Nummer des ärztlichen Notdienstes: 116 117.
Was mache ich, wenn es dann doch passiert:
Wo befindet ihr euch?
Was ist geschehen?
Wie viele Verletzte?
Welche Art der Verletzungen?
Warten auf Rückfragen!
Keine Sorge: Falls ihr etwas vergesst oder unklar ist, kommen Rückfragen. Aus diesem Grund ist das Warten auf (potentielle) Rückfragen auch essentiell. Für den Fall, dass nach dem Auflegen noch Fragen kommen oder dem Personal etwas unklar ist, erhaltet ihr einen Rückruf von der Leitstelle.
Beitragsbild: Laura Schirrmeister