von moritz.magazin | 28.10.2012
Kürzere Studienzeiten, höhere Mobilität und vergleichbarere internationale Abschlüsse waren die Ziele der Bologna-Reform. Diese werden von den Studiendekanen in einer Bilanz begrüßt, aber die Umsetzung lief alles andere als glatt.
Vor etwa zehn Jahren wurde in Deutschland damit begonnen, die alten Diplom- und Magisterstudiengänge in modularisierte Bachelor- und Masterstudiengänge umzustellen, wie sie schon vorher in den USA oder Großbritannien zu finden waren.
Forderung nach mehr Landesmitteln
Es gibt Kritik an der Bologna-Reform. Der Begriff „Bulemie-Lernen“ geht umher. Für Studenten ist der Übergang zwischen Bachelor und einem Master schwierig. So bekam Felix Scharge (Biochemie) erst eine Absage, dann aber doch eine Zusage, weil sich von den auswärtigen Studienbewerbern nur wenige einschrieben. Wie aber sehen die Fakultäten die Bologna-Reform?

Das Logo zum Bologna-Prozess
Die Philosophische Fakultät gehörte zu den Vorreitern der Bologna-Reform. Bis auf das Lehramt wurden alle anderen Studiengänge auf Bachelor und Master umgestellt. Studiendekan Prof. Patrick Donges befürwortet die Reform, „weil sie Lehre transparenter und verlässlicher macht“. Jedoch sieht er als Hauptproblem zur Verbesserung der Studienbedingungen die „immer prekärer werdende finanzielle Ausstattung“ seiner Fakultät mit dem Verlust von zahlreichen Professuren und Instituten. Um die chronische Unterfinanzierung zu bekämpfen, fordert er mehr Landesmittel. Bis 2014 sollen die Bachelor-Teilstudiengänge besser verzahnt, der Master durch integrierte Masterstudienprogramme attraktiver und die modularisierten Lehramtsstudiengänge reibungslos umgesetzt werden. (mehr …)
von David Vössing | 10.01.2011
Abschaffung von Master-Hürde und Freiversuch, Teilzeitstudium, Stärkung des Rektors, Erhalt des Diploms und Prüfungsbenotung nur noch mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Diese Änderungen enthält das Landeshochschulgesetz (LHG), das zum 1. Januar in Kraft getreten ist. Im Interview mit dem webMoritz begrüßen StuPa-Präsident Erik von Malottki und Franz Küntzel, AStA-Referent für Hochschulpolitik, grundsätzlich das neue LHG. Aber es gibt auch Kritik.

Erik von Malottki (li.) und Franz Küntzel begrüßen grundsätzlich das neue Landeshochschulgesetz (LHG).
webMoritz Am 1. Januar ist das neue Landeshochschulgesetz (LHG) in Kraft getreten. Was sind die wesentlichen Änderungen?
Franz Küntzel Wir haben jetzt einen verstärkten Fokus auf dem Teilzeitstudium, was wir vorher nicht hatten. Studierende haben jetzt einfach die Möglichkeit, besser neben dem Beruf oder mit dem Kind zu studieren, als es vorher möglich war. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Wegfall der sogenannten Master-Hürde. Das ist ein kleines Wunschkind von Studierenden und den politischen Jugendorganisationen gewesen. Hinzu kommt, dass das Diplom in Mecklenburg-Vorpommern erhalten bleibt.
Malottki: „Wesentliche Verbesserungen beim Bologna-Prozess.“
Erik von Malottki Das LHG bringt für die Studierenden wesentliche Verbesserungen, vor allem beim Bologna-Prozess. Die Studentenproteste der letzten Jahre und der verstärkte Druck der Studierendenschaften auf die Politik haben dafür gesorgt, dass unsere Forderungen jetzt umgesetzt werden und wesentliche Verbesserungen bei Bachelor- und Masterstudiengängen möglich sind. Das LHG gibt uns dazu verschiedene Möglichkeiten.
webMoritz Welche Verbesserungen wurden erreicht und welche Möglichkeiten siehst du?
Erik Unter anderem, dass nicht mehr alle Prüfungsnoten in die Endnote gezählt werden müssen, sondern auch mit bestanden oder nicht bestanden gewertet werden können, wie es beim Diplom und Staatsexamen schon jetzt ist. Damit können wir die Prüfungslast und den ständigen Prüfungsdruck senken, der eigentlich das größte Problem des Bologna-Prozesses ist. Das Studium für Bachelor- und Masterstudenten wird künftig weniger verschult sein. Es wird mehr Freiräume geben. Diese müssen wir als Studierendenschaft nutzen und die universitären Gremien dazu bringen, diese Möglichkeiten komplett in die neue Rahmenprüfungsordnung und in die einzelnen Prüfungsordnungen zu bringen. Die Ergebnisse des LHG sind noch nicht fest, wir müssen sie erst an unserer Universität Realität werden lassen.
webMoritz Der Senat hat in seiner Dezembersitzung eine Bologna-Richtlinie verabschiedet. Wie bewertet ihr diese?
Franz und Erik Wir begrüßen, dass die Universität sich zeitgleich mit den unseren Landespolitikern mit den Problemen bei der Umsetzung der Bologna-Reform auseinandersetzt. Die Richtlinie ist ein Schritt zur Umsetzung der Forderungen der Studierenden, welche schon seit Jahren bekannt sind. Nichtsdestotrotz hätten wir uns eine größere Verbindlichkeit des Papiers gewünscht.
webMoritz Wann findet sich das LHG in den Prüfungsordnungen wieder oder gilt die Änderungen wie beispielsweise die Abschaffung des Freiversuches (dieser ist in vielen Prüfungsordnungen vorgesehen) ab sofort?
Küntzel: „Für jetzige Studierende bleibt der Freiversuch erhalten.“
Franz Die jetzigen Studierenden, die nach den alten Prüfungsordnungen studieren, werden den Freiversuch behalten, wie sie ihn kennen. Es wird jetzt in vielen Fächern eine neue Prüfungsordnung erstellt. Dort wird der Freiversuch dann leider wegfallen. Gut ist, dass uns der Senat entgegenkommen ist und es bei zukünftigen Prüfungen generell drei Versuche geben wird. Das ist auf jeden Fall begrüßenswert, aber dafür hätte man nicht die Optionalität des Freiversuchs im LHG einführen müssen. Was wir als Studierendenvertreter noch kritisch sehen, ist, dass in den Bachelorprüfungsordnungen 2010 den Studierenden schon der Freiversuch weggenommen worden ist, obwohl das neue LHG noch gar nicht in Kraft getreten ist. Wir prüfen zurzeit, inwiefern man dagegen vorgehen kann.

Malottki: "Es kann nicht sein, dass die negativen Sachen aus dem LHG schnell umgesetzt werden, aber die positiven Sachen nicht umgesetzt werden."
Erik Es kann nicht sein, dass die negativen Sachen aus dem LHG schnell umgesetzt werden, aber die positiven Sachen nicht umgesetzt werden. Die Vollversammlung hat gezeigt, dass die Studierenden den Freiversuch auch in Zukunft behalten wollen, trotzdem hat sich die Universität gegen die Beibehaltung des Freiversuchs entschieden. Es kann nicht sein, dass die negativen Sachen aus dem LHG sofort umgesetzt werden, aber die positiven Veränderungen für Studierende anscheinend verzögert werden.
webMoritz Gibt es noch andere Kritikpunkte eurerseits?
Franz Wir sehen es kritisch, dass sich an Fachschulen bestimmte Bachelor- und Masterstudiengänge ihren Abschluss als Diplom anerkennen lassen können. Darin sehen wir einen Etikettenschwindel, denn entweder kehrt man zu Diplomstudiengängen zurück, die sich seit Jahrhunderten bewährt haben, oder stellt komplett auf Bachelor und Master um, wie es in den letzten zehn Jahren geschehen ist. Diesen Mischmasch finden wir nicht gut.
webMoritz Was schlägst du als Lösung vor?
Franz Wer Bachelor und Master studiert, soll das auf dem Zeugnis auch stehen haben wie auch Diplomabsolventen. Wir müssen jetzt erst einmal gucken, wie das umgesetzt wird. Dann müssen wir gegebenenfalls Schritte ergreifen, denn sonst können die Doppelbezeichnungen bei Studierenden und Arbeitgebern zu Irritationen führen. Zum Glück ist Greifswald davon nicht betroffen.
Erik Es gibt natürlich auch noch andere negative Punkte am LHG. Die Position des Rektors wird entscheidend gestärkt. Dies ist kritisch zu betrachten, weil wir uns als Studierendenschaft für eine demokratische Hochschule stark machen. Uns ist wichtig, dass die Machtbalance in der Universität nicht gefährdet wird und die Gefahr sehen wir mit der Stärkung des Rektors.
Rektor sollte nicht über die Gelder der Studierendenschaft entscheiden dürfen.
webmoritz Wie wird der Rektor gestärkt?
Erik Zusätzlich bekommt der Rektor einen größeren Einfluss auf die Studierendenschaft. So wird die Haushaltsprüfung durch den Rektor verstärkt. Wir hoffen natürlich nicht, dass sich das so auswirkt, dass die Studierendenschaft irgendwann am Gängelband des Rektors ist.
webMoritz Mit den Haushaltsmitteln meinst du die Mittel der Studierendenschaft, die jeder Studierende mit seinem Semesterbeitrag bezahlt?
Erik Genau.

Küntzel fordert: Senat und Fakultätsräte sollen künftig zur Hälfte aus Studenten bestehen. Bisher sind es zwei Drittel.
Franz Die Studierendenschaften wurden damals gegründet, um den Studierenden eine stärkere Stellung in der Universität zu geben. Deswegen nennt es sich auch studentische Selbstverwaltung. Für uns ist jetzt fraglich, warum der Rektor dort jetzt größeren Einfluss bekommen soll. Es ist okay, dass die Rechtsabteilung StuPa-Beschlüsse prüft, aber über die Gelder der Studierendenschaft sollte ein Rektor nicht entscheiden dürfen. Was ist denn, wenn wir wieder mal zur Demo nach Schwerin fahren wollen und der Rektor sagt dann: „Ich bezahle euch aber die zehn Busse nicht. Das dürft ihr aus meiner Sicht nicht.“ Dann stehen wir alle natürlich alle ein bisschen schlecht da.
webMoritz Vermisst du noch einen Punkt im LHG?
Franz Was im LHG trotz unserer Forderung nicht aufgenommen wurde, ist außerdem, dass die Studierende einen größeren Einfluss auf die akademischen Gremien bekommen sollen. Es ist momentan so, dass wir nur ein Drittel aller Mitglieder im Senat und in den Fakultätsräten stellen. Es müsste aber die Hälfte sein, eine Hälfte Studierende, eine Hälfte Professoren und Mitarbeiter, damit das ausgeglichen ist. Man darf die Belange und Bedürfnisse Studierender nicht ausblenden und deswegen muss man für eine gerechte Verteilung der Sitze sorgen.
webMoritz Ist die Hochschulpolitik auch noch anderweitig durch das neue LHG betroffen?
Erik Ein positiver Punkt ist, dass in Zukunft der Rektor die Studierenden bei Vollversammlungen freistellen muss. Somit finden zu der Zeit dann keine Lehrveranstaltungen mehr statt.
„Rektor muss Studenten für Vollversammlungen freistellen.“
Franz Dadurch können wir auch ganz andere Konzepte für die Vollversammlung entwickeln. Wir können die Vollversammlung vormittags, mittags stattfinden lassen oder mit anderen Sachen kombinieren. Man kann dieses basisdemokratische Organ ganz anders ausrichten. Es wird dann nicht mehr eine vierstündige Gängelveranstaltung sein. Das kann sich jetzt alles ändern und ich bin zuversichtlich, dass das auch attraktiver werden wird. Die Studierenden müssen sich aber auch mehr beteiligen. Wir haben das dieses Jahr gesehen, dass wir viel erreicht haben, aber wir haben den Rückhalt der Studierenden vermisst. Die finden es gut, dass das BWL-Diplom erhalten bleibt oder das Lehramt in Greifswald bleibt, aber dass sie für solche Sachen auch auf die Straßen gehen, ist leider nicht so.
Erik Ein weiterer Punkt im LHG ist auch, dass die studentischen Medien jetzt gesetzlich institutionalisiert werden. Das heißt, dass die studentischen Medien jetzt eine legale Funktion innerhalb der Studierendenschaft haben. Es gibt uns mehr Mittel, dass die studentischen Medien durch die Universität unterstützt werden.
webMoritz Wir danken für das Gespräch.
Das Interview führte David Vössing.
Fotos: David Vössing
von Marco Wagner | 22.11.2010

Im Dezember soll das neue Landeshochschulgesetz beschlossen werden.
Seit einiger Zeit wird über die Abschaffung der sogenannten „Masterhürde“ diskutiert, worunter eine qualitative Zulassungsbeschränkung zu verstehen ist. Demnach wird eine Mindestnote im Bachelorabschluss festgesetzt, die erforderlich ist, um ein Masterstudium aufnehmen zu können. Wie aus einer Pressemitteilung der Landtagsfraktion der SPD Mecklenburg-Vorpommern hervor geht, haben sich SPD und CDU darauf geeinigt, zukünftig keine qualitative Zulassungsbeschränkung im neuen Landeshochschulgesetz zu verankern. „Künftig wird es nicht mehr zulässig sein, dass der Zugang zum Masterstudium pauschal durch eine Mindestabschlussnote definiert wird“, heißt es in der Stellungnahme der SPD. Erik von Malottki, Präsident des Studierendenparlamentes und einer der Antragsteller, in dem die Abschaffung der „Masterhürde“ für die Philosophische Fakultät gefordert wurde, ist erfreut: „Die Landesregierung gibt der Studierendenschaft, die einen entsprechenden Antrag beim Fakultätsrat einreichte, damit Rückenwind.“
„Die Masterhürde abzuschaffen, ist prinzipiell richtig.“
„Die Masterhürde abzuschaffen, ist prinzipiell richtig“, meint Thomas Schattschneider, Sprecher der Landeskonferenz der Studierendenschaften Mecklenburg-Vorpommerns (LKS) gegenüber dem webMoritz. „Allerdings müssen auch genügend Plätze zur Verfügung stehen“, merkt der LKS-Sprecher abschließend an.
Darüber hinaus soll im Interesse von Professoren und Studierenden jedem Studiengang die Möglichkeit eingeräumt werden, selbst zu entscheiden, wie viele Module benotet werden und wie viele von diesen in die Abschlussnote eingehen sollen. Ziel dieses Vorschlages ist die Verringerung der Prüfungsflut. Bereits am 11. November teilte Daniela Gleich, Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses der Greifswalder Universität in einer Pressemitteilung mit, dass auf die ehrgeizigen Ziele der Bolognareform eine schlechte Umsetzung folgte und somit die Prüfungslast der Studierenden erhöht würde. Dies hätte zur Folge, dass sich „die Prüfungsleistungen verschlechtert“ und „der psychische Druck auf Studierende erhöht“ hätten.
Sonderbehandlung für Begabte
Um die Mobilität der Studiereden zu erhöhen, sollen im nun vorgelegten Gesetzesentwurf Auslandssemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Darüber hinaus soll in allen Studiengängen ein Begabtenstudium eingeführt werden. Studierende eines solchen Studienganges sollen in diesem Zusammenhang von den Bologna-Vorgaben befreit und alternative Prüfungsleistungen erbringen können. „Ich frage mich, warum Begabte einen Erlass von Bologna-Vorgaben bekommen, Nicht-Begabte aber weiterhin durch dieses Hamsterrad laufen müssen“, kritisiert der LKS-Sprecher die Sonderbehandlung. Des weiteren ermöglicht der veränderte Gesetzesentwurf nun die Reintegration des Greifswalder Klinikums in die Universität. Sollte der Landtag dem Entwurf seine Zustimmung erteilen, könnte demnach das Greifswalder Universitätsklinikum zum 01.Januar 2011 wieder Bestandteil der Hochschule sein.

Franz Küntzel begrüßt das Bekenntnis des Landes zum Diplom.
Nach Angaben der Pressemitteilung soll es zudem wieder möglich sein, den Kanzler der Universität als Beamten auf Lebenszeit in dieses Amt zu berufen. Damit würde sich die Abhängigkeit des Kanzlers vom Rektorat und Senat verringern. Schließlich wäre es demnach künftig nicht mehr möglich, dass der Senat den Kanzler seines Amtes per Misstrauensvotum entheben könnte. „Alternativ kann sich die Hochschule auch für einen Prorektor für Verwaltung entscheiden“, heißt es weiterhin in der Verlautbarung der Regierungsparteien des Schweriner Landtages. Für die Studierenden der Betriebswirtschaftslehre wird speziell an der Universität Greifswald ebenfalls alles wie bisher bleiben. Im Entwurf ist nun festgehalten, dass der Diplomabschluss nach wie vor an Hochschulen des Landes angeboten werden kann. Diese Regelung wurde jedoch vor allem für angehende Ingenieure geschaffen. Diese soll zukünftig auf Antrag die Möglichkeit eingeräumt werden, auf Antrag ein Diplomzeugnis zu erhalten. Franz Küntzel, AStA-Referent für Hochschulpolitik, begrüßt diese Entscheidung und freut sich sehr, „dass man endlich auch erkannt hat, dass das Diplom eine erhaltenswerte Ausbildung ist und diese einen wichtigen Wettbewerbsvorteil für Mecklenburg-Vorpommern darstellt.“
Studierendenvertreter begrüßen Entscheidung der Regierungskoalition
Von Seiten der Vertreter der Studierendenschaft wird der veränderte Entwurf zum Landeshochschulgesetz positiv aufgenommen. „Im Gegensatz zu dem, was uns im Bildungsausschuss vorgelegt wurde, ist das eine starke Verbesserung. Das neue Landeshochschulgesetz ist in der Form somit ein Schritt in die richtige Richtung“, bewertet der StuPa-Präsident den Entwurf. „Das jetzige Landeshochschulgesetz wäre ohne das Engagement der Studierenden durch Demonstrationen, Bildungsstreik und Kritik während der Anhörung nicht möglich gewesen“, fügte der StuPa-Präsident auf dem Alternativen Bildungskongress, der am vergangenen Wochenende in Rostock stattfand, hinzu. „Zum einen ist man endlich auf die Kritikpunkte der Studierenden eingegangen und zum anderen versucht man endlich den gesamten Bologna-Prozess kritischer zu betrachten. Die Abschaffung der Masterhürde ist ein Indiz dafür“, bewertete Franz Küntzel dem webMoritz gegenüber die Veränderungen beim Landeshochschulgesetz. Allerdings klingen bei ihm auch kritische Töne an, schließlich wolle man immer noch den Freiversuch durch die Hintertür abschaffen.“Verglichen mit dem ersten Entwurf sind die Veränderungen ganz gut. CDU und SPD sind damit dem Bildungsministerium in den Rücken gefallen, was für uns aber in Ordnung ist“, resümiert Thomas Schattschneider über die beschlossenen Veränderungen. Das neue Landeshochschulgesetz soll im Dezember im Schweriner Landtag verabschiedet werden.
Fotos: Saturnus via flickr (Schweriner Schloss), Kolossos via Wikipedia (Schweriner Schloss Aufmacher), Christine Fratzke (Franz Küntzel)