studentische Gremienwahlen 2023 – Wie läuft das eigentlich ab?

studentische Gremienwahlen 2023 – Wie läuft das eigentlich ab?

Vom 10.01 bis 13.01 diesen Jahres werden an unserer Universität wie jedes Jahr die studentischen Gremienwahlen abgehalten. Dabei werden sowohl die studentischen Gremien, also die Fachschaftsräte und das Studierendenparlament, sowie die akademischen Gremien, also Senat und die Fakultätsräte (teilweise) neu besetzt. Auf diese Ämter konntet ihr euch bereits Ende letzten Jahres bewerben und nun findet die entsprechende Wahl statt.

Wir wollen versuchen euch bei dem ganzen Durcheinander den Durchblick zu wahren, denn der geht auch bei uns manchmal verloren. Grundsätzlich werden die erwähnten 4 Gremien zum Teil komplett neu besetzt. Warum nur zum Teil? Studierende müssen sich auf die jeweiligen Gremien jedes Jahr neu bewerben. Die restlichen Bewerber*innen werden jeweils auf 2 Jahre gewählt und sind dieses Jahr entsprechend nicht an der Reihe.
Wahlberechtigt sind alle Studierenden, sowie alle Lehrenden und Mitarbeitenden der Universität Greifswald. Die Wahl selbst wird wieder als Onlinewahl mit der Möglichkeit zur Briefwahl angeboten. Die Briefwahl hätte allerdings bis zum 3. Januar beantragt werden müssen – hoffentlich verfügt ihr alle über funktionierende Internetverbindung 🙂

Der genaue Zeitraum, an dem ihr wählen dürft ist:
Dienstag, 10. Januar 2023, 8:00 Uhr
bis Freitag, 13. Januar 2023, 12:00 Uhr.

Also darauf achten, dass ihr rechtzeitig abstimmt.

Da die Bewerbungsfrist bereits vorbei ist, stehen auch alle Bewerbungen fest und können hochschulöffentlich eingesehen werden.
Die Bewerbungen für StuPa und FSR können im Studierendenportal eingesehen werden
und die Bewerbungen für Senat und die Fakultätsräte auf der Seite der Uni.

Dort findet ihr jeweils Listen mit den Namen der Bewerber*innen und dem dazugehörigen Amt. Die Listen im Studierendenportal für die Fachschaftsräte sind sogar nach Fachschaft sortiert.

Wenn ihr Lust habt, die künftigen Amtsträger*innen noch etwas näher kennenzulernen, werden wir später am Tag Steckbriefe veröffentlichen, die wir den einzelnen Kandidierenden vorher haben zukommen und ausfüllen lassen.

Beitragsbild: Laura Schirrmeister

Fragebogen für Bewerbende der Gremienwahlen

Fragebogen für Bewerbende der Gremienwahlen

Liebe Bewerber*innen der Gremienwahlen 2023,

auch in diesem Jahr hat der webmoritz. wieder eine Vorstellung der Kandidierenden der Gremienwahlen geplant. Da wir im letzten Jahr Probleme bei der Verteilung der Fragebögen über die Mailverteiler festgestellt haben, ist der Fragebogen wieder auf unserer Seite als ausfüllbares PDF erhältlich – hier geht es auch direkt zum Link des PDFs.

Sendet uns den Fragebogen bitte über euren universitären Mailaccount zu, damit wir nachvollziehen können, ob es sich bei euch wirklich um eine*n Bewerber*in für das jeweilige Gremium handelt. Hängt eurer E-Mail gern auch ein Foto von euch an. Wie immer verbauen wir auch das in unseren Vorstellungsbögen. Schickt das ausgefüllte PDF mit dem Foto an: web@moritz-medien.de.

Die Frist für den Eingang der E-Mail bei uns ist der 4. Januar 2023, 23:59 Uhr. Da die Gremienwahlen am 10.01.2022 starten, werden wir die Antworten aller Gremien dann gebündelt am 6. Januar 2023 veröffentlichen, wenn auch der Übersicht halber in verschiedenen Artikeln.

Falls ihr Studierende kennt, die sich für die Gremienwahlen beworben haben, informiert diese gerne über den Fragebogen und diesen Artikel, damit möglichst viele eine gleiche Chance erhalten können.

Wir wünschen euch einen guten Start in das neue Jahr und viel Erfolg bei den Gremienwahlen 2023!

euer webmoritz.-Team

Beitragsbild: Clara Rauner

Gesucht: Kandidat*innen für das studentische Prorektorat

Gesucht: Kandidat*innen für das studentische Prorektorat

Das erste Jahr unseres studentischen Prorektors Hennis Herbst ist fast vorbei. Am kommenden Dienstag wird im Studierendenparlament (StuPa) über die Kandidat*innen für die neue Legislatur entschieden. Noch bis Montag können sich Interessent*innen für das Amt beim StuPa-Präsidium bewerben. Was die Anforderungen sind und bis wann man sich bewerben kann:

Die studentische Vertretung im Rektorat der Universität Greifswald wird neu gewählt. Hennis Herbsts Legislatur als studentischer Prorektor endet nach einem Jahr zum April 2023. Die Wahl zum*zur studentischen Prorektor*in findet am 18. Januar 2023 in der Sitzung des akademischen Senats statt.

Studentische Interessensvertretung im Rektorat

Die Aufgaben, die dieses Amt umfassen, sind vielfältig. Der*die studentische Prorektor*in ist Mitglied des Rektorats und nimmt damit verbunden an allen Sitzungen teil. Zu diesen gehören die Dienstberatung, Senats-, StuPa- sowie AStA-Sitzungen und die Sitzungen des Krisenstabs. Er*sie sorgt für einen Interessensausgleich zwischen der Studierendenschaft und dem Rektorat – innerhalb des Rektorats vertritt er*sie die Studierendenschaft und innerhalb der Studierendenschaft repräsentiert er*sie das Rektorat. Der*die Prorektor*in kann eigene Projekte und Ideen einbringen und umsetzen. Hierbei ist die Person jedoch an die Richtlinienkompetenz der Rektorin gebunden.

In jedem Fall muss der*die studentische Prorektor*in für die gesamte Legislatur (April 2023 bis März 2024) eingeschriebene*r Student*in sein – also noch im Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/2024 an der Universität Greifswald studieren. Wünschenswert ist in jedem Fall hochschulpolitische Erfahrung. Der aktuelle Prorektor Hennis Herbst war zuvor beispielsweise AStA-Vorsitzender. Ein Interesse an studentischen Angelegenheiten und eine Basis an Softskills, wie Kommunikation und eigenständiges Arbeiten, sind ebenfalls gute Voraussetzungen für die Ausübung dieses Amtes.

Bewerbung bis zum 12. Dezember

Wer kandidieren möchte, sollte sich bis zum kommenden Montag (12. Dezember) bei Inti und Bjarne vom StuPa-Präsidium melden. Es reicht aus, wenn ihr eine kurze formlose E-Mail an stupa@uni-greifswald.de schreibt. Die Vorstellungen der Kandidierenden finden auf der kommenden StuPa-Sitzung am Dienstag, dem 13. Dezember statt. Für jede*n Kandidat*in sind fünf Minuten für die Vorstellung der Person samt Zielen geplant. Nach der Vorstellung erhalten die Anwesenden die Möglichkeit, Fragen an die Kandidierenden zu stellen.

Im Anschluss an die Vorstellung wird das StuPa gemeinsam mit den studentischen Senator*innen eine Empfehlung beschließen. Hierfür reicht die einfache Mehrheit. Dem StuPa ist es freigestellt, mehrere Vorschläge zu empfehlen. Die Empfehlung dient der Beauftragung der studentischen Senator*innen, denn nur diese können die Kandidat*innen im Senat vorschlagen.

Das Wichtigste auf einen Blick:
Was? Wahl des studentischen Prorektorats
Wann? Bewerbung bis 12.12.2022 beim StuPa-Präsium (Kontakt)
Vorstellung und Wahl am 13.12.2022 im StuPa
Wahl am 18.01.2023 im Senat

Beitragsbild: Laura Schirrmeister

Neue StuPist*innen und FSR-Mitglieder gesucht

Neue StuPist*innen und FSR-Mitglieder gesucht

Im Januar werden bei den studentischen Gremienwahlen wieder neue Mitglieder für das Studierendenparlament (StuPa) und die Fachschaftsräte (FSR) gewählt. Aber um eine Wahl zu haben, braucht es auch Kandidat*innen und momentan würden weder das StuPa noch die meisten FSR zustande kommen. Bis nächsten Dienstag, den 06.12., ist es noch möglich, sich selbst aufzustellen oder Kommiliton*innen vorzuschlagen. Berechtigt dazu sind alle Studierenden der Universität Greifswald.

Das Studierendenparlament ist das höchste studentische Gremium und für alle grundsätzlichen Belange der Studierendenschaft zuständig. Bewerben können sich Studierende aus allen Fachbereichen.

Die Fachschaftsräte bilden die Interessenvertretungen der Studierenden aus einer Fachschaft und sind sowohl die ersten Ansprechpartner*innen bei Problemen im Studium als auch Organisatoren von verschiedensten Veranstaltungen. Bewerben können sich Studierende aus allen Fachschaften für den ihnen zugeordneten Fachschaftsrat, sofern dieser der Wahlordnung der Studierendenschaft beigetreten ist.

Ihr wollt mehr wissen? In diesem Artikel des webmoritz. sind die studentischen und akademischen Gremien nochmal ausführlicher erklärt.

Wie und wo bewirbt man sich?

Bis nächsten Dienstag zum 06.12.2022, um 23:59 Uhr, ist eine Bewerbung noch möglich. Dafür muss ein Bewerbungsbogen ausgefüllt werden, der im Studierendenportal zu finden ist. Auf diesem Formular müssen Angaben zum vollständigen Namen, zur universitären E-Mail-Adresse und zum Studienfach gemacht werden. Des weiteren wird nach den Fachsemestern, der Fakultätszugehörigkeit, einer Kurzbeschreibung der Person, einer Erklärung der hochschulpolitischen Ziele und nach der Zugehörigkeit zu hochschulpolitischen Gruppierungen gefragt. Der Bewerbungsbogen muss anschließend unterschrieben und während der Öffnungszeiten beim AStA abgegeben werden. Dafür muss man die Bewerbung ausdrucken, aber das ist auch im AStA möglich. Wichtig ist dabei noch, die Immatrikulationsbescheinigung (gibt es im his) und einen Lichtbildausweis oder Studierendenausweis mitzubringen.

Ist es einem selbst nicht möglich, zum AStA zu gehen, kann man auch eine andere Person bevollmächtigen. Dabei muss die bevollmächtigte Person mit der ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbung, der Immatrikulationsbescheinigung und einer ausgedruckten formlosen Vollmacht innerhalb der Frist zum AStA gehen. Außerdem ist es auch möglich, Kommiliton*innen vorzuschlagen. Dafür vorgesehene Formulare können bei der Wahlleitung (wahl.stud@uni-greifswald.de) angefragt werden.

Öffnungszeiten des AStA, zu denen noch Bewerbungen abgegeben werden können: Montag: 10 bis 13 Uhr; Dienstag: 10 bis 24 Uhr (verlängert durch die Wahlleitung)

Adresse des AStA: Friedrich-Loeffler-Straße 28, 17489 Greifswald

Es ist wichtig, das Studierendenparlament und die Fachschaftsräte zu besetzen. Wenn diese nicht zustande kommen, muss es Neuwahlen geben.

Das Studierendenparlament (StuPa)

Was bedeutet es, StuPist*in zu sein?

Als StuPist*in kann man die Umstände des Studiums an der Universität und der Kommiliton*innen aktiv beeinflussen. Man darf für die Sitzungen Anträge stellen, für Beschlüsse und Wahlen abstimmen, durch Geschäftsordnungsanträge die Sitzung beeinflussen und sich rege an Diskussionen beteiligen. Es ist ein bisschen so wie die studentische Vollversammlung, nur in kleinerer Runde und mit mehr Entscheidungskraft. Anträge können bis zum Tag vor der Sitzung um 12 Uhr schriftlich an das Präsidium geschickt werden. Zur Information: Laut Satzung der Studierendenschaft sind alle Mitglieder dazu verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen, sofern sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind.

Wie viele Bewerbungen gibt es bereits? (Stand: 30.11.2022)

Bisher gibt es 15 Bewerbungen. Insgesamt können 27 StuPist*innen gewählt und natürlich noch mehr Studierende zur Wahl aufgestellt werden.

Wo gibt es weitere Informationen?

Die Fachschaftsräte (FSR)

Was bedeutet es, Mitglied im Fachschaftsrat zu sein?

Als Mitglied eines Fachschaftsrates kann man ebenso das Geschehen in der Fakultät mitbestimmen und gestalten, als auch in Teilen der Hochschulpolitik mitwirken. Innerhalb der Fachschaftsräte gibt es mehrere Posten zu besetzen, bei denen dann eine besondere Verantwortung hinzukommt. So müssen zum Beispiel Referate wie Öffentlichkeitsarbeit, Studium und Lehre, Finanzen sowie der Vorsitz besetzt werden.

Wie viele Bewerbungen gibt es bereits? (Stand: 30.11.2022)

Bisher kommt nur der FSR Mathematik zustande. Bei einigen FSR gab es Stand jetzt (30.11.) auch noch gar keine Bewerbungen.

Fachschaftsrat: Derzeitige Bewerbungen Benötigte Bewerbungen
Anglistik/Amerikanistik: 2 6
Bildungswissenschaft: 3 9
Biochemie/Umweltwissenschaften: 0 7
Biowissenschaften: 3 9
Deutsche Philologie: 0 8
Geographie: 2 5
Geologie: 0 3
Geschichte: 5 7
Kunstwissenschaften: 0 6
Mathematik: 5 5
Medizin: 2 7
Kirchenmusik und Musikwissenschaften: 1 3
Nordistik: 1 5
Pharmazie: 1 7
Philosophie: 1 5
Physik: 1 4
Politik- und Kommunikationswissenschaften: 2 7
Psychologie: 2 5
Rechtswissenschaften: 0 9
Slawistik/Baltistik: 1 3
Theologie: 3 5
Wirtschaftswissenschaften: 3 9
Zahnmedizin: 0 5
Wo gibt es weitere Informationen?

Das Wichtigste auf einen Blick:
Was? Frist zur Bewerbung für das Studierendenparlament oder einen Fachschaftsrat
Wann? Dienstag, 06.12.2022, um 23:59 Uhr
Wie? Der ausgefüllte Bewerbungsbogen muss im AStA (Friedrich-Loeffler-Straße 28) abgegeben werden. Dabei muss auch die Immatrikulationsbescheinigung und ein Lichtbild- oder Studierendenausweis vorgezeigt werden.

Beitragsbild: Juli Böhm

Kurz erklärt: Studentische Gremien

Kurz erklärt: Studentische Gremien

Gremien ermöglichen allen Universitätsmitgliedern, aktiv über das Geschehen an der Universität mitzubestimmen. Dabei wird zwischen den studentischen und den akademischen Gremien unterschieden. In diesem Artikel erfahrt ihr alles Wichtige über das Studierendenparlament, die Fachschaftsräte und den Allgemeinen Studierendenausschuss.

Die studentischen Gremien umfassen das Studierendenparlament (StuPa), die Fachschaftsräte (FSR) und den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Sie sind ausschließlich durch Studierende besetzt und gewählt. Während die Mitglieder des StuPa und der FSR durch alle Studierenden der Universität gewählt werden, werden die Mitglieder des AStA ausschließlich durch die Mitglieder des StuPa (StuPist*innen) gewählt.

Die akademischen Gremien umfassen den Senat, das Rektorat und die Fakultätsräte. Der Senat und die Fakultätsräte sind mit Professor*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, weiteren Mitarbeiter*innen und auch mit Studierenden besetzt. Die studentischen Mitglieder des Senats und der Fakultätsräte werden zeitgleich mit den Mitgliedern der studentischen Gremien von den Studierenden gewählt. Hier findet die Wahl aber über Listen statt, die von den verschiedenen Hochschulgruppen zusammengestellt werden. Für die studentischen Gremien gilt jedoch Personenwahl. Das heißt, dass nicht nach Listen gewählt wird, sondern einzelne Kandidat*innen gewählt werden.

Die Wahlen beider Gremien finden zeitgleich im Januar jeden Jahres statt. Für das Studierendenparlament und die Fachschaftsräte kann man sich noch bis zum 06.12.2022 aufstellen lassen. Wie das funktioniert, findet ihr in diesem Artikel des webmoritz.

Das Studierendenparlament (StuPa)

Was ist das Studierendenparlament und was sind die Aufgaben?

Das Studierendenparlament ist das höchste studentische Gremium und besteht aus maximal 27 Mitgliedern. Prinzipiell ist es für alle grundsätzlichen Belange der Studierendenschaft zuständig. Es beschließt unter anderem Ordnungen und Satzungen und ist zum Beispiel auch die nächsthöhere Instanz für die Beschlüsse von der Vollversammlung. Außerdem wählt es die Referent*innen des AStA und die Mitglieder anderer Ausschüsse und ist auch für die Verwaltung von den Geldern der Studierendenschaft verantwortlich.

Wann tagt das Studierendenparlament?

Das Studierendenparlament tagt alle zwei Wochen am Dienstag um 20:15 Uhr und nimmt in der Regel zwischen zwei und vier Stunden in Anspruch. Die Sitzungstermine werden spätestens in der zweiten Sitzung der Legislatur beschlossen, sodass hier Änderungen möglich sind. Zudem kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass außerordentliche Sitzungen einberufen werden. Die Legislatur startet voraussichtlich im April. Alle Sitzungen sind hochschulöffentlich.

Wie läuft eine Sitzung beim Studierendenparlament ab?

Die Sitzungen sind immer sehr ähnlich aufgebaut und haben eine feste Struktur. Die Tagesordnung steht schon im Vorfeld fest, kann aber durch Geschäftsordnungsanträge (GO-Anträge) auch während der Sitzung noch verändert werden. Einige Tagesordnungspunkte (TOP) wie Formalia, Berichte sowie Fragen und Anregungen aus der Studierendenschaft tauchen bei jeder Sitzung auf und für andere werden Anträge gestellt. Bei jedem Tagesordnungspunkt, der sich mit einem Antrag befasst, wird dieser zunächst von dem*der Antragssteller*in vorgestellt. Daraufhin folgt die Generalaussprache, wo von allen StuPist*innen Anmerkungen gemacht und Fragen gestellt werden können. Im Anschluss folgt die Debatte über Änderungsanträge und zuletzt die Abstimmung über den gesamten Antrag. Je nach Antrag geht das manchmal ganz schnell und manchmal wird viel diskutiert.

Was bedeutet es, StuPist*in zu sein?

Als StuPist*in kann man die Umstände des Studiums an der Universität und der Kommiliton*innen aktiv beeinflussen. Man darf für die Sitzungen Anträge stellen, für Beschlüsse und Wahlen abstimmen, durch Geschäftsordnungsanträge die Sitzung beeinflussen und sich rege an Diskussionen beteiligen. Es ist ein bisschen so wie die studentische Vollversammlung, nur in kleinerer Runde und mit mehr Entscheidungskraft. Anträge können bis zum Tag vor der Sitzung um 12 Uhr schriftlich an das Präsidium geschickt werden. Zur Information: Laut Satzung der Studierendenschaft sind alle Mitglieder dazu verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen, sofern sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind.

Wo gibt es weitere Informationen?

Die Fachschaftsräte (FSR)

Was sind Fachschaftsräte und was sind ihre Aufgaben?

Mit der Immatrikulation wird jede*r Studierende einer Fachschaft zugeordnet, welche sich aus einer oder mehreren Fachrichtung(en) oder einem Institut zusammensetzen. Die Fachschaftsräte bestehen je nach Größe der Fachschaft aus drei bis neun Studierenden und bilden die Interessenvertretung der Studierenden aus der Fachschaft. Derzeit gibt es 23 Fachschaftsräte an der Universität, für die Mitglieder gewählt werden müssen. Die FSR bilden das Bindeglied zwischen den Studierenden und den Lehrenden und organisieren fachliche Veranstaltungen genauso wie Partys und die Erstsemesterwoche. Während der Vorlesungszeit treffen sich ein Mal im Monat alle Fachschaftsräte bei der Fachschaftskonferenz (FSK), um über Belange für alle Studierenden zu diskutieren und abzustimmen.

Wann tagen die Fachschaftsräte?

Jeder Fachschaftsrat hält das etwas anders, also am besten einfach mal dort nachfragen.

Was bedeutet es, Mitglied im Fachschaftsrat zu sein?

Als Mitglied eines Fachschaftsrates kann man ebenso das Geschehen in der Fakultät mitbestimmen und gestalten, als auch in Teilen der Hochschulpolitik mitwirken. Innerhalb der Fachschaftsräte gibt es mehrere Posten zu besetzen, bei denen dann eine besondere Verantwortung hinzukommt. So müssen zum Beispiel Referate wie Öffentlichkeitsarbeit, Studium und Lehre, Finanzen sowie der Vorsitz besetzt werden.

Wo gibt es weitere Informationen?

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)

Was ist der Allgemeine Studierendenausschuss und was sind die Aufgaben?

Der Allgemeine Studierendenausschuss ist die offizielle Interessenvertretung der Studierendenschaft Greifswald in hochschulpolitischen Gremien und in der Öffentlichkeit. Er ist sowohl Ansprechpartner für Studierende bei Sorgen, Problemen und Nöten als auch Organisator von kulturellen Veranstaltungen. Der AStA besteht momentan aus folgenden 13 Referaten:

  • AStA-Vorsitz
  • Referatsleitung für Administration und Geschäftsführung
  • Referatsleitung Finanzen und Personal
  • Referatsleitung Veranstaltungen
  • Referat für Digitales
  • Referat für Fachschaftsfinanzen
  • Referat für Hochschul- und Innenpolitik
  • Referat für Internationales und Antirassismus
  • Referat für Öffentlichkeitsarbeit
  • Referat für Ökologie
  • Referat für politische Bildung und Antifaschismus
  • Referat für Soziales und Gleichstellung
  • Referat für Studium und Lehre

Zudem gibt es einige Sachbearbeiter*innen und Beauftragte in den Bereichen Grafik, Kassenwart, Ersti-Woche, 24h-Vorlesung, Datenschutz, Betreuung internationaler Studierender und Bewerbung von studentischen Veranstaltungen.

Die genaue Beschreibung der Referate ist auf der Website des AStA zu finden.

Was sind die Öffnungszeiten und wo ist der AStA?

Öffnungszeiten:

  • Montag: 10 bis 13 Uhr
  • Dienstag: 10 bis 17 Uhr
  • Mittwoch: 12 bis 17 Uhr
  • Donnerstag: 12 bis 13 Uhr
  • Freitag: 13 bis 16 Uhr

Einige Referent*innen haben auch eigene Sprechzeiten, diese sind auf der Website des AStA zu finden.

Adresse: Friedrich-Loeffler-Straße 28, 17489 Greifswald

Telefonnummer: +49 3834 420 1750

Was bedeutet es, Referent*in im AStA zu sein?

Je nachdem, welches Referat man inne hält, fallen unterschiedliche Aufgaben an. Dabei vertritt man die Studierendenschaft in verschiedensten Angelegenheiten, organisiert Veranstaltungen und ist Ansprechpartner*in für die Studierenden bei etwaigen Problemen und Fragen. Man setzt sich mit entsprechenden Schwerpunkten auseinander, kann Ideen einbringen und etwas bewirken. Die genauen Aufgaben stehen auch auf der Website des AStA. Auch der Zeitaufwand variiert je nach Referat, aber laut den Ausschreibungen liegt er zumeist zwischen ca. 15 bis 20 Stunden pro Woche. Je nachdem, wie viel ansteht, kann das Amt mal mehr oder weniger Zeit beanspruchen.

Wie wird man gewählt?

In der Regel werden die Referent*innen am Anfang des Sommersemesters zur Beginn der Legislatur im Studierendenparlament (StuPa) gewählt. Allerdings können manchmal nicht alle Referate besetzt werden oder es werden auch unter dem Semester Stellen wieder frei. Dann kann man auch später noch gewählt werden. Die Bewerbung erfolgt über ein Formular im Studierendenportal  oder auch initiativ bei den StuPa-Sitzungen. Vor der Wahl stellen sich die Kandidierenden vor und beantworten gegebenenfalls Fragen aus der Runde.

Wo gibt es weitere Informationen?

Beitragsbild: Annica Brommann

StuPa-Ticker – 1. außerordentliche Sitzung

StuPa-Ticker – 1. außerordentliche Sitzung

Heute findet die erste außerordentliche StuPa-Sitzung dieser Legislatur statt. Wer die letzten Ticker mitverfolgt hat, ahnt bereits warum diese heute ansteht. In den vergangenen Wochen ist bei den Sitzungen immer wieder Frust aufgekommen, da wirklich wichtige Entscheidungen nicht final getroffen werden können, aufgrund der fehlenden 2/3-Mehrheit. Das soll sich heute ändern. Zumindest hoffen das, das Präsidium, die anderen Abgeordneten und auch wir, da wir das Spektakel natürlich wieder für euch live mitverfolgen.

Wer wissen will, was im Detail besprochen werden soll: Das gesamte Drucksachenpaket in seiner vollkommenen Schönheit gibt es unter diesem Link.
Getagt wird wieder in der Rubenowstraße 1 im Hörsaal 1 (altes Audimax), allerdings heute schon um 17:15Uhr.
Die heutige Tagesordnung ist im folgenden aufgelistet:

TOP 1 Begrüßung – wahrscheinlich selbsterklärend
TOP 2 Formalia
– das Protokoll der 9. ordentlichen Sitzung steht leider noch nicht zur Verfügung – allerdings gibt es die Details auch in unserem Live-Ticker der letzten Woche.
TOP 3 Berichte
TOP 4 Fragen und Anregungen aus der Studierendenschaft
TOP 5 Wahlen AStA

5.1 Referentin für Politische Bildung und Antifaschismus
5.2 Referentin für Studium und Lehre
TOP 6 Wahl Mitglieder ZLB
TOP 7 Satzung zur Aufrechterhaltung der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Organe und Gremien der
Studierendenschaft der Universität Greifswald während der Corona-Pandemie (2. Lesung)
TOP 8 SÄA FSRO (2. Lesung)
TOP 9 SÄA WahlO (2. Lesung)
TOP 10 Sonstiges

Hier startet heute um 17:15Uhr der Live-Ticker zur außerordentlichen Sitzung

Hallo an alle die hier heute mitlesen.

Es ist die erste außerordentliche Sitzung dieser Legislatur. Diese ist nötig, da bei der letzten Sitzung die 2/3 Mehrheit für die Satzungsbeschlüsse nicht erreicht wurde.

Es ist mittlerweile kurz nach 17:15 Uhr und noch warten alle Anwesenden hoffnungsvoll auf weitere Stupist*innen, da bis jetzt nur eine Hand voll Leute da sind.
Liebe Stupist*innen. Wenn ihr das hier gerade lest: KOMMEN!!!

Update: Wir sind nach wie vor nicht beschlussfähig. Der aktuelle Plan ist, bis 17:30 Uhr zu warten.

Das Verhältnis von Stupist*innen zu moritz.menschen ist aktuell ca. 1:1.

Begrüßung

Nachdem Frieda bis halb 6 gewartet hat, eröffnet sie offiziell die Sitzung.

Formalia

Es kann Nichts beschlossen werden, denn es sind nicht annähernd genügend StuPist*innen da 🙁

Kurz: „Es ist ein bisschen wild.“ 

Wie geht es jetzt weiter?

Robert fasst zusammen, dass uns noch die Sitzung in der nächsten Woche oder das Umlaufverfahren via Mail zur Verfügung stehen, um die Satzungen zu beschließen.
Umlaufverfahren auf Elektro-postalischem Weg oder auch: per Mail. Hier werden die Satzungen an alle StuPist*innen geschickt und innerhalb von 48 Stunden müssen sich 2/3 zurückmelden und für eine Annahme der Satzungsänderungen mit „Ja“ stimmen. Dabei darf es keine Nein-Stimmen geben. Enthaltungen zählen dabei nicht in die 2/3 ein. Sollte es weniger Ja-Stimmen oder zu viele Enthaltungen geben, müsste doch auf einen der übrigen Sitzungstermine ausgewichen werden. 

Da so eine Sitzung mit entsprechender Vorbereitung einhergeht wird jetzt erstmal auf das Umlaufverfahren gesetzt, aber trotzdem schon mal für die nächste Woche eingeladen.
Morgen gehen die Mails raus und am Freitag müsste dann feststehen, wie das Ergebnis ausfällt.

Also: Alle in die E-Mails schauen (wenn ihr StuPist*in seid)!

Robert unterstreicht nochmal: Es muss keine Anrede, keine Verabschiedung geschickt werden, das Präsidium freut sich ausnahmsweise auch über Ein-Wort-Mails. 

Damit wird die Sitzung hier und jetzt nach 4 Minuten beendet. Das dürfte ein neuer Rekord gewesen sein.