Sieben Bewerber für KoWi-Professur

Ein Beitrag von Marietta Beielstein

Im Rahmen der Besetzung einer W2-Professur für Kommunikation mit dem Schwerpunkt Organisationskommunikation am Institut für Politik- und Kommunikationswissenschaft, fanden am 22. und 23. Oktober 2010 im Hörsaal der Deutschen Philologie öffentliche Vorstellungsvorträge statt.

Zum Verfahren ist folgendes zu erläutern: Das entscheidende Organ bei der Wahl der zukünftigen Professur ist eine sogenannte Berufungskommission, bestehend aus verschiedenen Vertretern des Instituts für Politik- und Kommunikationswissenschaft, zwei Studierendenvertretern und einem Vertreter einer anderen Fakultät. Bevor diese aber ihr Urteil verkünden, wer die neue Professorenstelle übernehmen soll, muss die Stelle erst einmal ausgeschrieben werden.

Daraufhin folgen dann Bewerbungen der verschiedensten Personen, die an der Stelle interessiert sind. Aufgrund der im Hochschulgesetz vorgeschriebenen Anforderungen, werden alle Bewerbungen hinsichtlich dieser formalen Kriterien überprüft. Nur diejenigen Bewerbungen, die formal den Anforderungen entsprechen, gelangen in die engere Auswahl, bei der dann darauf geachtet wird, wie stark der Bewerber die Kriterien für die Kommunikationswissenschaft, insbesondere Organisationskommunikation erfüllt.

Vorstellungsvortrag als Bewerbungsgespräch

Noch wissen die Studenten der Kommunikationswissenschaft nicht, wessen Vorstellungsvortrag überzeugt hat.

Aus diesen Untersuchungen ergeben sich dann eine bestimmte Anzahl von Bewerbern, die gebeten werden, sich in einem Bewerbungsgespräch persönlich vorzustellen und einen Vortrag über ein von ihnen selbst gewähltes Thema zu halten. Jeder Vortrag soll dabei maximal 30 Minuten dauern. Danach folgen 20 Minuten, in der über die Inhalte des Vortrags Fragen gestellt werden können. Und weitere zehn Minuten, um Fragen der Studierendenschaft zu klären.

Danach setzt sich die Kommission in einem anderen Raum zusammen und berät über den Vortrag. Nachdem alle Bewerber angehört wurden, wird eine Liste, meistens aus drei Namen bestehend, erstellt, die die präferierten Kandidaten für die Stelle auflistet. Diese wird dann den verschiedenen Gremien, unter anderem dem Fakultätsrat und dem Rektorat präsentiert, wobei der Rektor als einzige Person die Macht besitzt, einen Ruf zu erteilen. Dabei ist zu beachten, dass nicht immer der Kandidat, der an erster Stelle steht, auch wirklich den Ruf annimmt.

W2-Professur unbefristet

Daraufhin würde dann versucht werden, die Person, die an zweiter Stelle steht, einzustellen. Allerdings ist das Berufungsverfahren ein längerer Prozess, der mehrere Monate andauern kann (da der Bewerber unter anderem verbeamtet werden müsse). Im Moment wird versucht die neue Stelle bis zum kommenden Sommersemester (2011) zu besetzen, aber aller spätestens bis zum Wintersemester 2011/2012. Mit dieser Besetzung wird auch die Absicht verfolgt, einen neuen Masterstudiengang für die Kommunikationswissenschaft einzuführen. Dementsprechend handelt es sich hierbei um einen Abschluss in Organisationskommunikation. Dies erfordert dann allerdings noch weitere organisatorische Maßnahmen, die erst in Angriff genommen werden können, wenn die W2-Professur vergeben ist.

Die Bezeichnung W2 hat dabei eine einfache Erklärung. Bei einer sogenannten W2-Professur handelt es sich um eine spezielle Gehaltsklasse, wobei es bei W1 (Juniorprofessur) beginnt und bei der höchsten Stufe (W3) endet. Im Gegensatz zu einer W1-Stelle, die auf sechs Jahre befristet vergeben wird, ist die W2-Stelle unbefristet und bietet die Aussicht auf eine W3-Stelle, allerdings an einer anderen Universität. Insgesamt waren es sieben Bewerber, die eingeladen worden sind.

Bewerber:

Professor Dr. Peter Szyszka (Universität Wien)
o „Was wir beobachten (sollten), wenn wir Organisationskommunikation und Public Relations kommunikationswissenschaftlich beobachten. Theoretische Annäherung und Forschungsbeispiele.“

Professor Dr. Stefan Wehmeier (FH Wien, Studiengänge der Wiener Wirtschaftskammer)
o „Paradoxien integrierter Kommunikation in der neuen Medienwelt.“

Dr. Simone Huck-Sandhu (Universität Hohenheim)
o Orientierung durch interne Kommunikation. Neue Perspektiven für die Organisationskommunikation.“

Dr. Jens Woelke (Universität Münster)
o „‘Wahrnehmung, Globalisierung, Erfolgsbewerbung‘. Methodische Herausforderungen für die Forschung zur Organisationskommunikation.“

Professor Dr. Lars Rademacher (Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation München)
o „Unternehmenskultur und Behavioral Branding. Organisationsdesign als der Problem der Organisationskommunikation.“

Professor Dr. Jochen Hoffmann (Universität Karlstad-Schweden)
o „Wenn das ‚Außen‘ zum ‚Innen‘ wird. Die gesellschaftliche Multireferenzialität von Organisationskommunikation.“

Professor Dr. Olaf Hoffjann (Mediadesign Hochschule Berlin)
o „Lüge – aber bitte vertrauenswürdig! Entwurf einer Theorie des Vertrauens in PR“

Die Vorträge fanden zwar bereits Ende Oktober statt, doch erst im kommenden Sommersemester wird klar sein, welcher der sieben Bewerber sich durchsetzen wird.

Foto: Ronald Schmidt

Dienstag ist Stupa-Sitzung

Nachdem in der vergangenen Sondersitzung die übrigen Tagesordnungspunkte abgearbeitet werden konnten, findet am Dienstag die nächste ordentliche Sitzung des Studierendenparlamentes statt. Die Tagesordnung ist dieses Mal deutlich kürzer, als die vergangenen Monate, sodass durchaus davon ausgegangen werden kann, dass die Sitzung ohne Verlängerung und Einberufung einer Sondersitzung beendet werden kann. Neben dem Lagebericht, stehen die Entlastung der Moritz-Medien und des AStAs auf der Liste, die es abzuarbeiten gilt. Darüber hinaus wird sich das StuPa erneut mit der Änderung der Geschäftsordnung und der Änderung der Satzung auseinander setzen. Alexander Schulz-Klingauf reichte darüber hinaus zwei weitere Einträge ein. Einer beschäftigt sich mit Informationen zu den letzten Magisterstudiengängen an der Ernst-Moritz-Arndt Universität, der andere mit der Gründung einer AG „AStA-Struktur“. Zudem wird sich ein Tagesordnungspunkt mit der Einberufung einer Vollversammlung beschäftigen. Vakant sind zur Zeit noch die Stellen des Wahlleiters, des stellvertretenden AStA-Vorsitzes, der Referentin für Hochschulpolitik sowie die Stelle der Referentin für Ökologie. Die Sitzung findet um 20 Uhr im Konferenzsaal des Unihauptgebäudes statt.

TOP 1 Berichte (Drs. 20/117) Hier stellen die AStA-Referenten sowie die Moritz-Medien ihre Rechenschaftsberichte vor. Falls Fragen von Seiten der Stupisten bestehen, können diese freilich geklärt werden.
TOP 2 Formalia Es geht darum, ob die Sitzung beschlussfähig ist und ob die vorgeschlagene Satzung so vom Parlament angenommen wird.
TOP 3 Finanzanträge Bislang sind keine Finanzanträge eingegangen
TOP 4 Sitzungen des Studierendenparlamentes im Wintersemester (Drs. 20/113): Es muss darüber abgestimmt werden, wann die nächsten Sitzungen des Studierendenparlamentes stattfinden sollen.
TOP 5 Wahl einer stellvertretenden Prüferin für rechnerische und sachliche Richtigkeit
Dieser Prüfer stellt quasi das Kontrollorgan der Finanzreferentin des AStA dar.
TOP 6 Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses
TOP 6.1 Wahl einer stellvertretenden Vorsitzenden
Derzeit gibt es nur zwei kommisarische stellvertretende AStA-Vorsitzenden. Der eigentliche Stellvertreterposten ist nach wie vor vakant.
TOP 6.2 Wahl einer Referentin für Hochschulpolitik Hierfür ist noch keine Bewerbung eingegangen.
TOP 6.3 Wahl der Referentin für Ökologie
Auch diese Stelle ist noch frei und es gibt bislang keinen Interessenten.
TOP 7 Wahl einer Wahlleiterin und ihrer Stellvertreterin Es ist eine Bewerbung von Stefan Damm für den Wahlleiter und eine Bewerbung von Matthias Ullmann für den stellvertretenden Vorsitzenden eingegangen.
TOP 8 Lagebericht der studentischen Medien (Drs. 20/98d, 98e) Hier stellt die Geschäftsführung der Moritz-Medien ihren Lagebericht vor: Wo stehen die Moritz-Medien jetzt? Wie soll es weiter gehen?
TOP 9 Entlastung des AStA und der studentischen Medien, gemäß Vorschlag des HHA
(Drs.20/98a, 20/98b, 20/98c)
Der Haushaltsausschuss hat vorgeschlagen, die Moritz-Medien zu entlasten.
TOP 10 Änderung der Satzung (zweite Lesung) (Drs. 20/71, 20/84) Diese Anträge kursieren gefühlt mindestens genau so lange im StuPa, wie die beiden Antragsteller. Bei den Anträgen von Thomas Schattschneider und Alexander Schulz-Klingauf geht es um die Frage, inwiefern Fragen zu den Rechenschaftsberichten während der Sitzungszeit des Studierendenparlamentes zukünftig zugelassen werden sollen.
TOP 10 Änderung der Geschäftsordnung (zweite Lesung) (Drs. 20/90, 20/96) Während die webMoritz-Kommentarschlachten um diesen Antrag längst zum Erliegen gekommen sind, wird im StuPa weiter fleißig über ein mögliches Verbot des Tragens von Kleidungsstücken der Marke Thor-Steinar im StuPa und in dem StuPa angegliederten Institutionen debattiert.
TOP 11 Informationen zum M.A. (Drs. 20/114) Hier möchte Alexander Schulz-Klingauf daran erinnern, dass es noch Magisterstudenten an der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald  gibt.
TOP 12 Gründung einer AG „AStA-Struktur“ (Drs. 20/115) Alexander Schulz-Klingauf wünscht sich eine AStA-AG, die sich mit der zukünftigen Struktur des Ausschusses befassen soll.
TOP 13 Einberufung der Vollversammlung im WS 2010/11 (Drs. 20/116) Hier muss das Studierendenparlament darüber abstimmen, dass eine Vollversammlung im Wintersemester einberufen wird.
TOP 14 Sonstiges Was sonst noch zu sagen wäre.

Wahlleitung für Gremienwahl gesucht *Update* Eine Bewerbung ist eingegangen

Im kommenden Januar stehen, wie in jedem Jahr, die Gremienwahlen an. Das ist zwar noch ein wenig hin, dennoch soll mit der Planung bald begonnen werden. Daher wurde nun die Wahlleitung, die die Wahlen traditionell organisieren, ausgeschrieben. Nun soll in den nächsten Sitzungen des Studierendenparlaments (StuPa) der Wahlleiter beziehungsweise die Wahlleiterin plus Stellvertretung gewählt werden.

Zum 2. November wird eine neue Wahlleitung gesucht.

StuPa-Präsident Erik von Malottki betont, wie wichtig der Wahlleiter ist: „Er organisiert die Wahlen zum Studierendenparlament und macht damit studentische Selbstverwaltung erst möglich.“ Die Wahlleitung kümmert sich also um die Räumlichkeiten in Absprache mit der Universitätsverwaltung und um die Durchführung der Wahl. Dabei wird diese vom StuPa und dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) unterstützt, die Referenten für Hochschulpolitik und politische Bildung informieren über die Tätigkeiten der Wahlleitung.

Die Gremienwahlen finden traditionell im Unihaupgebäude statt. Erik: "Wichtig ist, dass der Wahlleiter nicht selbst antreten wird."

„Das Arbeitspensum ist nicht genau festlegbar, man kann sich die Zeit aber einteilen“, erklärt Erik von Malottki. 400 Euro Aufwandsentschädigung gibt es dann für den Wahlleiter und den Stellvertreter insgesamt. Die Wahlleitung kann aus der gesamten Studierendenschaft stammen, ein hochschulpolitischer Bezug sei laut StuPa-Präsident nicht notwendig. Zwar hätte es in der Vergangenheit durchaus politische Wahlleiter gegeben, wie im vergangenen Jahr Juso Michael Seifert. „Wichtig ist nur, dass er nicht selbst bei der Gremienwahl antreten wird“, schildert Erik.

Die Wahlleitung selbst kann bereits in der StuPa-Sitzung am 2. November gewählt werden. Die Bewerbung muss dafür spätestens um 12 Uhr am 2. November beim StuPa-Präsidium unter stupa@uni-greifswald.de eingehen.

Foto: Christine Fratzke, Flyer StuPa Greifswald

Update vom 1. November:

Die beiden 21-jährigen BWL-Studenten Stefan Damm und Matthias Ullmann wollen sich um die Stellen als Wahlleiter und als stellvertretender Wahlleiter in der morgigen StuPa-Sitzung bewerben.

Propädeutikum für Lateinkurse beschlossen

Für viele Geschichtsstudenten stellt das Latinum eine große Hürde in ihrer Studienlaufbahn dar. Nun soll künftigen Studenten der Einstieg in die lateinische Sprache mit einem Propädeutikum erleichtert werden.

Ende des letzten Sommersemesters riefen die Lehrenden am Historischen Institut eine Kommission ins Leben, die Möglichkeiten prüfen sollte, wie den Studierenden der Weg zum Latinum erleichtert werden könne. Ihr gehörten neben dem Fachschaftsrat Geschichte auch Professor Thomas Stamm-Kuhlmann, Direktor des Historischen Instituts, Dr. Bernard van Wickevoort Crommelin vom Lehrstuhl für Alte Geschichte, sowie Dr. Lars Deile vom Arbeitsbereich Fachdidaktik und Jens Metz an, der als Lateindozent tätig ist und auch die Latinumsprüfung abnimmt. Metz schätzt die Zusammenarbeit als harmonisch und fruchtbar ein: „Es gab aus meiner Sicht keine großartigen Meinungsverschiedenheiten. Soweit ich das einschätzen kann, sieht der aktuelle Fachschaftsrat  – eher als der vorige – die Notwendigkeit des Lateins bzw. Latinums für Historiker.“ Den Wünschen vieler betroffener Studenten, lediglich Lateinkenntnisse zu verlangen, konnte jedoch nicht entsprochen werden. Eine derartige Änderung der bestehenden Regelungen obliegt allein dem Kultusministerium in Schwerin.

Um den Studenten dennoch entgegenzukommen, beschloss die Kommission die Einführung eines Propädeutikum oder Tutorium. In ihm sollen insbesondere die Kenntnisse der Studenten zu grammatikalischen Grundbegrifflichkeiten auf einen einheitlichen Stand gebracht werden. Professor Stamm-Kuhlmann hat bereits die Finanzierung dieses Propädeutikums beantragt. Bis diese allerdings bewilligt ist, kann noch einige Zeit vergehen. Die Lehrveranstaltung wird frühestens im Sommersemester 2011 angeboten werden.

Eine Regelung, dass das Latinum bis zum Ende des Grundstudiums abzulegen sei, wie es einige Lehrkräfte sich wünschen, wird es jedoch in den nächsten Semestern nicht geben. „Hierfür wäre nach Auskunft des Historischen Instituts eine Änderung der Studienordnung notwendig, womit ein sehr hoher administrativer Aufwand einherginge. Dennoch wäre eine derartige Regelung aus meiner und auf lange Sicht wünschenswert.“, so Metz. Ob eine solche Bestimmung jemals eingeführt wird, steht aber weiterhin in den Sternen.

Hintergrund:

Wer Geschichte auf Lehramt studiert, benötigt für das Staatsexamen das Latinum. Dies stellt viele Studenten, die das Latinum nicht bereits in der Schule abgelegt haben, vor ungeheure Schwierigkeiten. Die Arbeitsbelastung gleicht nicht nur der eines zusätzlichen Studienfachs. Wer die Latinumsprüfung dreimal nicht besteht, darf bundesweit keinen Abschluss machen. Näheres zu bestehenden Regelungen und den daraus resultierenden Problemen gibt es hier.

Bild: eisenbahner via flickr (Lateintext)

Streit um Geld für AStA-Referenten

Stupa-Präsident Erik von Malottki:"Eindeutig ehrenamtliche Aufwandsentschädigung"

Die monatliche Aufwandsentschädigung für die AStA-Referenten sei sittenwridig, heißt es in einem kurzen Rechtsgutachten, das noch vom alten StuPa-Präsidium unter Korbinian Geiger in Auftrag gegeben wurde. Sittenwidrig ist eine Bezahlung, wenn der ortsübliche Lohn um 30 Prozent unterschritten wird.

Nach dem Gutachten vom Greifswalder Rechtsanwalt Dennis Shea und Steuerrechtler Jan Evers „stellt die Tätigkeit im Rahmen der Mitgliedschaft des AStA ein nicht selbstständiges Beschäftigungsverhältnis dar, das als solches der Versicherungs- und Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegt“. So müssten von der Aufwandsentschädigung Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung abgeführt werden.

Stundenlohn von 3,50 Euro

AStA-Referenten erhalten zur Zeit eine Aufwandsentschädigung von 210 Euro monatlich bei einem wöchentlichen Stundenaufwand von 15 Stunden. Legt man nun vier Wochen im Monat zugrunde, kommt man auf 60 Stunden und entsprechend auf einen Stundenlohn von 3,50 Euro. Dabei ist aber unterstellt, dass die Referenten auch wirklich nur 15 Wochenstunden und nicht mehr arbeiten, was von mehreren AStA-Referenten bestätigt wurde.

„Die Vergütung der AStA Referenten ist für mich eine eindeutig eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung“, meint hingegen StuPa-Präsident Erik von Malottki. So sehen es auch viele AStA-Referenten. Entsprechend heißt es im Leitbild des AStA: „Die AStA ReferentInnen sind ehrenamtlich tätig.“

Dennis Shea: „20 Wochenstunden gehen groß über das Maß ehrenamtlicher Arbeit hinaus“

Rechtsanwalt Dennis Shea: "20 Wochenstunden gehen eindeutig über ehrenamtliche Tätigkeit hinaus."

Im Gespräch mit dem webMoritz machte Rechtsanwalt Dennis Shea aber deutlich: Die 20 Wochenstunden „gehen groß über das Maß hinaus, was ehrenamtliche Arbeit ist.“ Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung handele es sich bei der Tätigkeit beim AStA um ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Lohn, „von dem Steuern und Sozialabgaben zu zahlen sind“. Das Rechtsgutachten stuft die Aufwandsentschädigung  als „einkommenssteuerpflichtigen Lohn“ ein, was bedeutet, dass die AStA-Referenten Lohnsteuer von diesen Einnahmen bezahlen müssen, falls sie über den jährlichen Steuerfreibetrag von etwa 8000 Euro kommen.

Weitere Entwicklung abwarten

Die Arbeitsgruppe Satzung des StuPa hält den Inhalt der Stellungnahme für nicht ausreichend. StuPa-Präsident Erik von Malottki:  „Wir versuchen gerade von verschiedenen Seiten(Rechtsaufsicht, AStA Kiel)  Informationen einzuholen um uns ein klares Bild über die rechtliche Lage machen zu können. Bis jetzt haben wir noch keine Rückantwort“, bittet er um Geduld.

Fotos: Christine Fratzke, David Vössing

Der Mut zum eigenen Denken: Der Arbeitskreis kritischer JuristInnen

Der AKJ veranstaltet am 1. November eine Podiumsdiskussion "Polizeigewalt in Deutschland".

Seit Kurzem gibt es den AKJ, den Arbeitskreis kritischer JuristInnen. In diesem Semester wollen die etwa 15 Studierenden Vorträge, Filmabende und Podiumsdiskussionen veranstalten. In der kommenden Woche am 1. November soll eine Podiumsdiskussion zum Thema „Polizeigewalt in Deutschland“ stattfinden. Hier debattieren Rainer Wendt als Bundesvorsitzender der deutschen Polizeigewerkschaft, Kampagnenleiterin von amnesty international Katharina Spiess und Tobias Singelnstein (wissenschaftlicher Mitarbeiter an der FU Berlin) über das zeitgemäße Thema. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr im Audimax, Hörsaal 1.

Mehr über den AKJ, die Themen ihrer Veranstaltungen und die Podiumsdiskussion mit möglichem Bezug zu Stuttgart 21 gibt es im Podcast.

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Wer neugierig auf die Arbeit des AKJ geworden ist, kann ihre Treffen besuchen, die jeden Mittwoch ab 20 Uhr im Klex stattfinden. Ab und zu sollen auch Filmabende oder Partys, wie beispielsweise kommende Woche, veranstaltet werden.

Fotos und Podcast: Christine Fratzke