Greenpeace: Mercedes- Klimaschweine

„Unser Umgang mit Autos ist für das Klima ein Problem“ – das wollte die Greenpeace-Gruppe Greifswald bei einer spektakulären Aktion in Greifswald deutlich machen. Dazu dekorierten die Aktionisten zwei Autos als überdimensionale „Klima-Schweine“ mit rosa Pappohren und -Nase. Der erste Teil der Aktion fand direkt vor dem Mercedes-Autohaus „Boris Becker“ statt, der zweite Teil am Fischmarkt.

 

Die Aktion steht im Rahmen einer bundesweiten Kampagne: Danach seien Autos von Mercedes „zu schwer, zu schnell und übermotorisiert. Allein 12

Prozent des CO²-Ausstoßes in Deutschland werden vom PKW-Verkehr in die Atmosphäre geblasen.“ Greenpeace kritisiert vor allem, da

ss diese Klimaschweine als Dienstwagen zum Großteil steuerlich absetzbar sind. Damit würde Deutschland sowohl klimatechnisch als auch in der Autoindustrie die falschen Impulse setzen.

Alles weitere in diesem (von Greenpeace produzierten) Video:

Die Gruppe bittet uns, noch ein bisschen Werbung zu machen:

Wer Lust hat, bei Greenpeace mitzuarbeiten, kann sich am 20.10. bei einem Einführungsplenum in der Fischstrasse 20 informieren. Am 28. Oktober plant Greenpeace eine weitere öffentlichkeitswirksame Aktion zum Kohlekraftwerk, das bei Greifswald gebaut werden soll.

Fotos: Arik Platzek

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Kein Strafverfahren gegen OB König

Der Oberbürgermeister von Greifswald, Dr. Arthur König, erklärte gestern in einer Pressemitteilung, dass mit Schreiben vom 11. September 2008 die Staatsanwaltschaft Hof mitgeteilt hat, gegen ihn kein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten zu wollen. Begründung: Kein Verdacht einer Straftat seitens der Staatsanwaltschaft.

Es habe sich im Rahmen der Ermittlungen zur Strafanzeige nicht einmal ein Anfangsverdacht einer Straftat ergeben. Nach Erklärungen in der Pressemitteilung wurde mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft die Einstellung damit begründete, dass die Steuerfahndung Nürnberg die Währungen verwechselt hätte. So wurden aus 8000 DM der gleiche Betrag in Euro. Ein Betrag in Höhe von 8000 DM lag jedoch nicht oberhalb des 2001 geltenden Schenkungssteuer-Freibetrages in Höhe von 10.000 DM.

„Umgang ist sachlich und kollegial“. Stadt verneint Konflikt – und klagt.

Bericht vom Pressetermin der Stadt am 4. September zum WVG-Anteilsverkauf an die KWG.

Die Hansestadt erhebt beim Landgericht Stralsund eine Leistungsklage gegenüber der KWG, erklärte der den WVG-Verkauf betreuende Vertreter der Beratergesellschaft der Stadt.

Weiterhin machte er auf dem Pressetermin im Senatssaal des Rathauses am 4. September deutlich, dass diese Klage nach Auffassung der Stadt lediglich ein logischer, rechtlicher Schritt aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen ist. Etwaige Verstimmungen zwischen Stadtvertretern und der KWG wurden durch OB König dementiert, schließlich habe man Verständnis für das Vorgehen der KWG. Diese will ohne Rechtssicherheit gegenüber der Wirksamkeit des Bürgerschaftsbeschlusses keinen Kaufpreis zahlen.

Die Leistungsklage auf teilweise Kaufpreiszahlung seitens der Hansestadt Greifswald diene einerseits dem Zweck, die erstrebte Kaufpreiszahlung herbeizuführen und erfolge andererseits in der Absicht, eine inzidente Feststellung der Rechtmäßigkeit des Bürgerschaftsbeschlusses anzustreben – dessen Rechtmäßigkeit man sich seitens der Stadt sicher ist. Eine Klage auf teilweise Kaufpreiszahlung sei indes ausreichend, da mit Feststellung der Leistungspflicht über den Teilbetrag die Verpflichtung der KWG zur Zahlung des gesamten Kaufpreises klargestellt werden würde.

Die Klage beruhe auf der Überzeugung von der Wirksamkeit des Bürgerschaftsbeschlusses und stelle kein Zeichen für eine Verstimmung in den Geschäftsbeziehungen dar – vielmehr sei dies ein konsequentes und rationales Vorgehen im Hinblick auf einen ausgeglichenen städtischen Haushalt.

Ein erneuter Bürgerschaftsbeschluss wurde derweil abgelehnt, da es juristisch unsinnig sei, neben einen – der Auffassung der Stadt nach – wirksamen Bürgerschaftsbeschluss einen weiteren Beschluss zu stellen.

Die Klage umfaßt auch den Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen. Diese betragen derzeit 18.425 Euro pro Tag, bisher sind so 650.000 Euro zusätzlich zum Kaufpreis durch die KWG zu bezahlen – sollte die Stadt Recht bekommen.

Die WVG sei währenddessen weiter selbstständig im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebes tätig, nur bei außergewöhnlichen Entscheidungen will man die KWG hinzuziehen. Gesellschafter sei die KWG noch nicht geworden.

Als fraglich wurden unterdessen die geplanten Investitionen der WVG im kommenden Jahr bezeichnet. Sollte der Kaufpreis nicht bis Jahresende gezahlt werden, würden Anpassungen der Investitionsvorhaben nötig, da diese von einem ausgeglichenen Haushalt der WVG ausgehen.

Die KWG war, anders als ursprünglich angekündigt, beim Pressetermin nicht anwesend. Erklärt wurde dies damit, dass Irritationen durch unterschiedliche Rechtsauffassungen der beiden Seiten vermieden werden sollen.

Die vier Bürgerschaftsmitglieder, welche ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren in bezug auf den Bürgerschaftsbeschluss angestrengt hatten, sind laut einer Pressemitteilung vom 5. September 2008 von diesem zurückgetreten. Begründet wurde dieser Schritt mit der Klageerhebung der Stadt, dessen inzidente Rechtmäßigkeitsüberprüfung ihre Anträge hinfällig machte.

Domturm wieder geöffnet – zum doppelten Preis

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Die Aussichtsplattform des Doms St. Nikolai mit seinem phantastischen Panoramablick über Greifswald und das Umland hat rechtzeitig zum Beginn des ausklingenden Sommers wieder geöffnet.

Als erst im vergangenen Oktober ein Mann und kurz darauf im Januar diesen Jahres eine junge Frau das leicht überwindbare Geländer der Aussichtsplattform als Gelegenheit nutzen, ihr Leben durch einen Sprung in die Tiefe zu beenden, beschloss die Stadt kurzerhand, die in 60 Meter Höhe gelegene Aussichtsplattform zu schließen. Nachdem auch Auffangnetze als Sicherungsmöglichkeit diskutiert wurden, entschied man sich letztlich für ein schwer überwindbares Absperrgitter, welches vor dem vorhandenen Geländer aufgebaut worden ist.

Die Aussichtsplattform ist nun wieder täglich von Montags bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Dabei wurde aber augenscheinlich nicht der Aspekt der Refinanzierung des Absperrgitters aus den Augen verloren. Betrugen die Eintrittspreise für die Dombesteigung vorher 1,50 Euro (ermäßigt: 1 Euro), werden nun 3 Euro (ermäßigt: 1,50 Euro) für den vergitterten Blick auf das Panorama fällig. Zum Vergleich: Die Auffahrt mit dem Fahrstuhl auf die 82 Meter hohe Plattform des St. Michaelis in Hamburg kostet genauso viel, nur der ermäßigte Eintrittspreis ist in Greifswald geringer.

Absperrgitter auf dem Dom

Ein kleines Trostpflaster könnte sein, dass die Maschen des Gitters weit genug sind, um eine Digitalkamera hindurchzustecken. So ergibt sich die ungetrübte Freude dann wenigstens bei der späteren Fotobetrachtung am heimischen Bildschirm.

Nachtrag vom 2. September: Die Ursache der Preiserhöhung liegt daran, dass die Kirchengemeinde das Absperrgitter ohne zusätzliche Förderung oder Zuschüsse finanzieren mußte. Ohne Absperrgitter hätte der Domturm nicht wieder geöffnet werden dürfen.

Zweiter WVG-Eilantrag abgelehnt

Gegen den Beschluss der Bürgerschaft 49.9 % der größten Wohnungsgesellschaft (WVG) der Stadt zu verkaufen, hatten insegsamt vier Bürgerschaftsmitglieder Eilanträge auf einsweilige Unwirksamkeit gestellt.

Nachdem bereits letzte Woche der gemeinsame Eilantrag dreier Kläger vor dem Oberverwaltungsgericht entgültig scheiterte, wurde heute auch der zweite Antrag

eines Bürgerschaftsmitgliedes der Fraktion Grüne/okabgelehnt.

Dies zumindest meldet

MV-Regio ohne jedoch eine Begründung des Gerichtes zu liefern.

Hintergründe zum WVG-Verkauf findet ihr hier.

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Neue Steuernummer ist unzulässig

Kommentar von Pachot

Seit dem 1. August verschickt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an jeden Bürger Deutschlands, d.h. auch an Neugeborene und Minderjährige, die so genannte „Steuer-Identifikationsnummer“. Diese lebenslänglich und noch 20 Jahre darüber hinaus gültige Nummer soll angeblich „ausschließlich

und zweckgebunden“ einem vereinfachten Besteuerungsverfahren dienen. Doch die Rechtsgrundlage gem. § 139b Abgabenordnung ist alles andere als bestimmt. In Absatz 2 Nr. 1 heißt es: „Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen dürfen die Identifikationsnummer nur erheben oder verwenden, soweit […] eine Rechtsvorschrift die Erhebung oder Verwendung der Identifikationsnummer ausdrücklich erlaubt oder anordnet“.

Und wer einmal einen Blick in das Melderechtsrahmengesetz wirft (§ 2 MRRG), der findet als eines von 27 bei den Meldebehörden gespeicherten Daten auch „die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung, die Identifikationsnummer des Ehegatten sowie die Identifikationsnummern minderjähriger Kinder“ (Abs. 2 Nr. 7).

Eine „Spiegelung“ all dieser Daten ist zukünftig für das vom Bundesinnenministerium geplante „zentrale Melderegister“ vorgesehen. Auf diese Daten wiederum könnten neben anderen Behörden auch Polizei, Verfassungschutz und Nachrichtendienste zugreifen (§ 30 IV MG-E). Durch diese Verknüpfung personenbezogener Daten entsteht genau solch ein „einheitliches Personenkennzeichen“, wie es das Bundesverfassungsgericht 1983 in seinem Grundsatzurteil zur Volkszählung (BVerfGE 65,1) mit der Begründung für verfassungswidrig erklärt hat: „Eine umfassende Registri

erung und Katalogisierung der Persönlichkeit durch die Zusammenführung einzelner Lebensdaten und Personaldaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger ist […] unzulässig (BVerfGE 27,1)“.

Wie nun können sich Bürgerinnen und Bürger gegen die Zuteilung der einheitlichen Steuer-ID wehren, wenn ein Widerspruch auf Grund des fehlenden Rechtsverhältnisses nicht möglich ist?

Sie können mittels einer Beschwerde an das BZSt politisch ihr Nicht-Einverständnis erklären und damit juristisch ein „Feststellungsinteresse“ aufrecht erhalten. Und sie können, da eine eigene Klage sehr aufwendig und teuer ist, eine bereits von der Humanistischen Union eingebrachte und beim Finanzgericht Köln anhängige Musterklage (AZ: 2 K 2822/08) durch Spenden unterstützen. Bürger, die ein generelles Problem mit der Erfassung und Auswertung all ihrer Lebensäußerungen im digitalen und realen Alltag haben, sollten das bei der diesjährigen Großdemonstration für die Wahrung von Grundrechten im digitalen Zeitalter am 11. Oktober in Berlin kundtun.

Der am wenigsten aufwendige Protest ist, auf den ungeöffneten Brief „Empfänger unbekannt“ oder „Empfänger verzogen“ zu schreiben und ihn wieder in den Briefkasten zu werfen.

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