Studiengebühren in den Niederlanden

An allen Universitäten in den Niederlanden müssen Studiengebühren bezahlt werden. Für Studienanfänger aus EU-Ländern, die unter 30 Jahre alt sind, liegen sie einheitlich bei ca. 1500 Euro pro Jahr. Klingt nach viel Geld, doch man hat eine Reihe von Möglichkeiten, einen Teil des Geldes zurück zu bekommen.

Wer EU Bürger, unter 30 ist und ein Bankkonto in den Niederlanden hat, kann eine teilweise Rückerstattung der Studiengebühren beantragen, im letzten Jahr lag sie bei etwa 850 Euro. Für holländische Studenten zahlt der Staat außerdem, vollkommen elternunabhängig, ein Grundstipendium. Jeder Student, der mehr als 32 Stunden im Monat arbeitet, kann außerdem die so genannte studiefinancering beantragen, 220 Euro im Monat, ein Kredit, der aber bei guten Studienleistungen erlassen wird.
Das Konzept scheint aufzugehen, seit Jahren sind die Studienanfängerzahlen in den Niederlanden steigend, und es sind nachweislich nicht nur die Besserverdienenden, die hier ein Studium aufnehmen. Auch die Deutschen zieht es hierher.
Universitäten sind hier Dienstleister, sie konkurrieren um die Studenten und müssen ihnen daher möglichst gute Studienbedingungen bieten. Die Seminare sind mit 15-20 Teilnehmern sehr klein, so dass intensiv gearbeitet werden kann. Die Dozenten sind qualifiziert und Sprechstunden so gut wie unbekannt, wer eine Frage hat, schneit einfach ins Büro und bekommt seine Auskunft. Gastvorlesungen mit Experten geben dem Studium den nötigen Praxisbezug. Auch von den sonstigen Bedingungen kann manche deutsche Hochschule nur träumen: Die Bibliothek in Maastricht hat sieben Tage die Woche jeweils mindestens acht Stunden geöffnet, zu Prüfungszeiten deutlich länger.
Man merkt deutlich, dass die Studiengebühren hier in den Niederlanden vor allem in die Lehre gesteckt werden und so vor allem den Studenten zu Gute kommen, die sie zahlen. Was Studiengebühren allerdings auch hier nicht leisten können, ist anscheinend eine effiziente Bürokratie. Wer in den Niederlanden studiert, sollte genauso viel Rennerei und Frust erwarten wie in Deutschland.

Geschrieben von Sarah Rieser

Unabhängig studieren trotz Kind

Verwirrung um den geplanten Universitätskindergarten

„Das Studium ist die beste Zeit, um Kinder zu bekommen“, riet die Finanzministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Sigrid Keler in ihrer Festrede den Studenten anlässlich der feierlichen Immatrikulation im Oktober 2003 im Greifswalder Dom. Wer dem Ratschlag der Ministerin folgte, steht freilich heute vor einem alten Problem: Wie lassen sich Studium und Kind am besten miteinander verbinden?

Viele Professoren sehen es nicht allzu gerne, wenn ihnen in der Vorlesung nicht nur Studenten, sondern auch deren Kinder gegenüber sitzen. Und in der Universitätsbibliothek gehört der studentische Nachwuchs zu den ungern gesehenen Gästen, auch wenn Rektor Rainer Westermann unlängst mitteilen ließ, dass es keinerlei Vorbehalte gegenüber Kindern gebe, solange sich diese im Erdgeschoss aufhielten. Einige Studenten, die die UB mit Kind aufgesucht hatten, waren angeblich vorher aufgefordert worden, diese zu verlassen.

Bündnis für die Kinder

Wohin also mit dem Nachwuchs, wenn das Studium ruft? Geht es nach einem Bündnis aus Studierendenschaft, Studentenwerk, Hochschule sowie Uniklinikum werden sich zukünftig die Mitarbeiter eines Unikindergartens um die Kleinen kümmern. „Bereits seit dem vergangenen Jahr planen wir eine solche Einrichtung“, berichtet Alexander Schulz-Klingauf, Sozialreferent des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Umfragen des Studentenwerks sowie des AStA hätten einen Bedarf von knapp 70 Kita-Plätzen ergeben, begründet er den Vorstoß. „Ich selbst gehe jedoch eher von einer Nachfrage von 80 bis 100 Plätzen aus“, so Schulz-Klingauf.
In welcher Form ein Kindergarten für Studenten und Uniangehörige entstehen soll, wurde hingegen in den vergangenen zwölf Monaten hitzig diskutiert. So wollten die vier Partner des Bündnisses zunächst eine Betreibergesellschaft gründen, konnten sich jedoch auf Grund der jeweiligen Statuten nicht auf die Gesellschaftsanteile der einzelnen Partner einigen. „Lange Zeit sollte die Studierendenschaft gar nicht beteiligt werden“, verrät Schulz-Klingauf. Auch die Lage der Kindertagesstätte blieb lange umstritten.

Neuer Partner?

Schließlich nahm die Geschichte eine unerwartete Wendung. „Am 11. September platzte die Bombe“, berichtet der Sozialreferent. An diesem Tag informierten Uniklinikum und Hansestadt, die als Betreiber der Hälfte aller Greifswalder Kitas mit am Tisch saß, die Projektgruppe darüber, dass sie einen privaten Träger für eine mögliche Uni-Kita gefunden hätten. Die „Independent Living – Kitas für MV e.V.“(IL) habe Interesse, in Greifswald Fuß zu fassen und eine Einrichtung nach den bereits gefassten Plänen zu betreiben.
„Niemand war vorher informiert worden“, zeigt sich Schulz-Klingauf noch heute verwundert. Nichtsdestotrotz bekam die IL die Gelegenheit, ihr Konzept am 19. Oktober der Projektgruppe unter Leitung des Kanzlers Thomas Behrens vorzustellen. „Die IL hat bei den Mitgliedern den Eindruck hinterlassen, als würden sie eine Kita gemäß den Interessen aller Beteiligten betreiben können“, meint dieser im Rückblick. Eine Einstellung, mit der der Kanzler inzwischen ziemlich alleine dasteht. „Das Engagement der IL bedeutet zwar ein geringeres Risiko für die Studierendenschaft“, meint der AStA-Sozialreferent, „doch viele Faktoren sind für mich noch unklar.“
So sei die Frage nach der Finanzierung der Mitarbeiter und der Ausstattung nicht zufriedenstellend beantwortet worden.

Veränderung der Kindergartenlandschaft

Das Konzept der IL, die bereits Kindergärten in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt betreibt, sieht Öffnungszeiten bis 21 Uhr vor, allerdings bei gleich bleibender Bezahlung der Mitarbeiter, die dann für denselben Lohn länger arbeiten müssten. „Ich weiß nicht, wie viele Mitarbeiter das mitmachen werden“, zeigt sich Schulz-Klinauf skeptisch.
„Die IL ist eine Möglichkeit“, gibt sich auch der Leiter des Jugendamtes, Dirk Scheer, gedämpft euphorisch. Er kennt den Träger bereits von früheren Bewerbungen für den Kita-Betrieb, weshalb er ihn auch im Falle des Uni-Kindergartens ins Spiel brachte. „Unser Hauptproblem besteht darin, dass die IL nicht nur diesen einen, sondern vier bis fünf Kindergärten übernehmen möchte.“
Damit käme das Gleichgewicht zwischen städtischen und privaten Kitas durcheinander. „Wir sind nicht abhängig von der IL“, so Scheer.

Studentenfreundliche Öffnungszeiten

Jugendamtsleiter Scheer könnte sich auch vorstellen, dass die Stadt unter Umständen selbst diese Kindertageseinrichtung mit verlängerten Öffnungszeiten von 6 bis 21 Uhr oder sogar bis 22 Uhr betreiben würde. Gespräche mit der Kita-Leitung und den Mitarbeitern seien diesbezüglich sehr positiv und erfolgversprechend verlaufen. „Auf jeden Fall wird der Kindergarten in der Makarenkostraße mit Öffnungszeiten bis 21 Uhr ins neue Schuljahr starten“, verkündet der Chef des Jugendamts die gute Nachricht für Studenten. Die „Kita A.S. Makarenko“, die sich direkt neben der „Kiste“ befindet, ist von der IL ausgewählt worden, da sie mit 180 Plätzen eine Kapazität bietet, die sich auch betriebswirtschaftlich rechnen würde. Ein interessantes Detail am Rande ist hier, dass diese Kita zwischen 1978 und 1991 bereits eine Art Uni-Kindergarten gewesen ist. Nicht nur die Studenten aus dem nahen Wohnheim brachten hier ihren Nachwuchs unter, sondern auch Mitarbeiter und Dozenten aus dem gesamten Stadtgebiet.

Kinder werden profitieren

Auf diese historische Tatsache verweist auch Peter Hingst, Pflegedirektor im nahen Klinikum. Gemeinsam mit Dirk Scheer hat er die „Independent Living“ ins Spiel gebracht. „Mir ist es lieber, wenn die IL einsteigt, als dass wir eine eigene Gesellschaft gründen.“ Eigene Erfahrungen mit Klinikumskindergärten im Rest der Republik hätten ihn vorsichtig werden lassen. „Leute, die keine Ahnung von Kitas haben, sollen besser keine aufmachen“, bringt Hingst seine Bedenken auf den Punkt.
Doch egal, wie der Poker um den Uni-Kindergarten entschieden wird: Studenten mit Kindern werden profitieren. So liegen die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Greifswald zwar bei 150 bis 290 Euro für die Kinderkrippe und bei 90 bis 150 Euro für einen Platz im Kindergarten, doch „Studierende können beim Jugendamt einen Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge stellen“, wie Jana Kolbe von der Sozialberatung des Studentenwerks mitteilt. Und noch eine gute Nachricht hat sie für alle Studenten: „Eine Anhebung der Studierendenbeiträge ist durch die Einrichtung der Kita in keinem Fall vorgesehen.“

Junge Eltern, die Fragen oder Anregungen zur Kita haben, können sich unter soziales@asta-greifswald.de an den Sozialreferenten des AStA wenden.

Geschrieben von Kai Doering

Fragwürdiges Vorgehen

Rechtliche Probleme der Studiengebühren

Im Überschwang ideologischer Entscheidungen vergisst mancher Politiker gerne, dass Studiengebühren in Deutschland nicht grundsätzlich erlaubt sind. In vielen Fällen sind Kollisionen mit dem Gesetz erkennbar und nicht alle Richter kommen in ihren Entscheidungen den Wünschen der Politiker entgegen.
Wir wollen einen Überblick darüber geben, wie für politische Ziele Recht strapaziert wird und wie die Rechtsprechung bis jetzt darauf reagiert hat.

Landeskinderquoten – Der Konflikt mit dem Gleichheitsgrundsatz

In drei Bundesländern, nämlich in Hamburg, Bremen und in Rheinland-Pfalz, gab oder gibt es eine Landeskinderquote. Diese soll dazu dienen, Studenten, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dem entsprechenden Bundesland haben wollen oder können, mit Gebühren zu belegen. Ziel der Länder ist es, über gestiegene Bürgerzahlen mehr Mittel aus dem Länderfinanzausgleich zu erhalten. Rechtlich fraglich ist hierbei, ob diese Regelung nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (GG) kollidiert. Im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert besagt dieser, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass niemand unter anderem wegen seiner Heimat und Herkunft bevorzugt oder benachteiligt werden darf.
Das Verwaltungsgericht Hamburg beschäftigte sich als erstes mit dieser Frage. Im Jahre 2005 setzte es die Landeskinderregelung der Stadt Hamburg aus, weil gewichtige verfassungsrechtliche Bedenken bestünden. Diese Entscheidung wurde später durch das Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigt. Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken zählten für die Gerichte der Gleichheitsgrundsatz, ein möglicher Eingriff in die durch Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit und ein möglicher Verstoß gegen das Prinzip staatsbürgerlicher Gleichheit. Hamburg reagierte darauf, indem es allgemeine Studiengebühren einführte.
In Bremen steht ähnliches zu befürchten. Auch hier entschied das Verwaltungsgericht Bremen 2006, die Landeskinder-Klausel sei mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar. In Rheinland-Pfalz gibt es bisher noch keine gerichtliche Entscheidung zum Thema. Auch in Mecklenburg-Vorpommern hat man in der Politik schon über eine solche Regelung nachgedacht, um den Strom abwandernder Landeskinder etwas zu verknappen. Wirkliche Rechtssicherheit gibt es zu diesem Thema noch nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu Landeskinderregelungen bisher verschiedentlich geäußert.

In Sachsen wird pariert

Der Freistaat Sachsen gönnt sich eine gewisse Freiheit. Hier sind Studiengebühren vorrangig im Verwaltungskostengesetz geregelt. Das Erststudium ist danach kostenfrei. Nach der Sächsischen Hochschulgebührenordnung werden aber weiterbildende Studien, Fernstudien sowie Zweitstudien nach Überschreiten der Regelstudienzeit im Erststudium mit Benutzungsgebühren in Höhe von 40 – 1.500 Euro belegt. Der Knackpunkt ist hier, dass die Gebühren für die Studenten verbindlich sind, nicht jedoch für den Freistaat selbst. Er kann also entscheiden, wie hoch die Gebühren sein sollen, die der einzelne Student auferlegt bekommt. Somit könnten unliebsame Studenten massivem Druck ausgesetzt werden, während unkritische starke Vergünstigungen bekommen. Nach dieser Rechtslage muss der einzelne Student nämlich nicht von vornherein über die Höhe der individuellen Studiengebühr informiert werden. Weil diese Rechtsverordnung so außerordentlich unspezifisch formuliert ist, könnte sie nichtig sein.

Hessen – Konflikt mit der Landesverfassung

In Hessen steht in Art. 59 der Landesverfassung: „In allen öffentlichen Grund-, Mittel- und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich.“ Hessen hat die einzige Landesverfassung, in der sich ein solcher Passus finden lässt. Da die regierende CDU unbedingt allgemeine Studiengebühren durchdrücken will, hat sie den Staatsrechtler Christian Graf von Pestalozza mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, das die Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren bestätigen soll. Dieses wurde im April 2006 durch das hessische Wissenschaftsministerium veröffentlicht und versteht Studiengebühren als den Fall eines von der Landesverfassung bei entsprechender wirtschaftlicher Tragbarkeit zugelassenen Schulgeldes. Auf die wirtschaftliche Situation des Einzelnen komme es nicht an, sondern auf die später entstehende finanzielle Leistungsfähigkeit. Damit seien sie gemäß der hessischen Landesverfassung zulässig.
Der Staatsrechtler Arndt Schmehl (Universitäten Gießen und Hamburg) vertritt in einem Aufsatz in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (8/2006, S. 883 ff.), dass allgemeine Studiengebühren unzulässig seien, solange die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen diese nicht abdecken könne.
Die beiden Staatsrechtler blieben bei einer öffentlichen Anhörung des hessischen Landtages im September 2006 bei dieser Position. Da auch die CDU mit marginalen Nachbesserungen am Gesetzestext ihre Position beibehält, allgemeine Gebühren einführen zu wollen, hat die SPD-Fraktion beim Staatsgerichtshof Hessen Klage erhoben.

Studiengebühren für alle – konform mit dem Grundgesetz?

Im Jahre 2002 wurde im Hochschulrahmengesetz vom Bundesgesetzgeber verankert, dass das erste Studium bis zum qualifizierenden Abschluss gebührenfrei bleiben sollte. Dagegen klagten die unionsgeführten Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Saarland, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Freistaaten Bayern und Sachsen, die darin einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder sahen.
In seinem Urteil vom 26. Januar 2006 entschied das BVerfG, dass dies der Fall sei und sprach den Ländern die alleinige Gesetzgebungskompetenz in dieser Frage zu. Der Vorsitzende Richter, Winfried Hassemer, machte in seiner Begründungsrede aber noch einmal deutlich, dass nicht über die Verfassungsmäßigkeit an sich entschieden wurde, sonder ausschließlich über die Zuständigkeit in der Gesetzgebung. Eine Klärung dieser Frage vor dem BVerfG ist bis heute noch ausgeblieben, angesichts boykottierender Gebührengegner aber in näherer Zukunft zu erwarten.

Fragwürdiges Vorgehen der Länder

Der Verwaltungsrechtler Wilhelm Achelpöhler hat in einem vom „Aktionsbündnis gegen Studiengebühren“ veröffentlichten Gutachten starke Zweifel am Vorgehen der Länder bei der Einführung von Studiengebühren geäußert. Er kreidet vor allem an, dass der Vertrauensschutz der bereits eingeschriebenen Studierenden dadurch unterminiert werde, dass es keine angemessenen Übergangsfristen bei der Einführung der Gebühren gibt. Weiterhin würden nirgendwo BAföG-Empfänger von der Gebührenpflicht ausgenommen. Der Bund verstoße hiermit gegen den ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz des Gebots bundesfreundlichen Verhaltens, indem das Geld, das der Bund den Studierenden zur Verfügung stellt von den Ländern wieder eingefordert werde.

Geschrieben von Stephan Kosa

Greifzelmänchen – Der unsichtbare Arbeiter

„Meine Arbeit ist fast unsichtbar“, sagt Bernd Eckloff und erklärt das auch gleich. „Als Fahrer wird man von außen meist so wahrgenommen: Er fährt in guten Klamotten eine schöne Karre, macht nichts anderes außer Kaffee zu trinken und bekommt dafür auch noch eine Menge Geld.“ Doch zumindest im Falle des Chauffeurs der Hochschulleitung – denn kein anderer ist Bernd Eckloff – stimmt dieses Vorurteil nicht. „Entweder bin ich unterwegs, fahre früh oder komme nachts, oder ich bin mit der Wagenpflege beschäftigt. Auch dann bin ich nicht zu sehen.“

Seit 1989 geht der 42-jährige dieser Arbeit an der Uni nach. Seit Jahren ist er Fahrer des Rektors und seiner Stellvertreter. Dass seine Arbeit alles andere als langweilig ist, wird schnell klar, wenn Eckloff von den Sicherheitstrainings erzählt, an denen er jährlich teilnimmt. „Denken Sie nur, Ihr Auto überschlägt sich mehrmals und bleibt über Kopf liegen. Sie und Ihr Chef hängen in den Gurten. Nun müssen Sie sich und dann ihn retten.“ Deshalb geht der Fahrer auch halbjährlich zum Erste-Hilfe-Kurs. „Der gehört zu dem Beruf dazu.“ Als Fahrer trage man große Verantwortung für die Fahrgäste.
Bernd Eckloff ist Fahrer mit Leib und Seele. Dabei ist er eigentlich ganz zufällig zu seinem Beruf gekommen. Der gelernte Elektromonteur fing an zu chauffieren, als er seinen Wehrdienst ableistete. „Eigentlich wollte ich keine NVA-Generäle herumfahren, aber ich musste“, bekennt er. Doch sein damaliger Chef, ein Oberst, war ganz umgänglich und so fand Eckloff Gefallen an der Aufgabe. Nach dem Ende seiner Dienstzeit fragte der gebürtige Greifswalder deshalb auch bei der Uni an, ob sie nicht für ihn Verwendung habe. Die Antwort war kurz: „Fangen Sie gleich morgen an.“ Das war im Dezember 1989. Es gab Bedarf, weil ein Fahrer Richtung Westen ausgewandert war. „Mein erster Auftrag hieß Berlin“, erinnert sich Eckloff heute. Schleunigst holte er damals seine Berufskraftfahrerausbildung nach.
Zum Rektorfahrer schließlich wurde er unter Hans-Robert Metelmann. Seitdem legt  Eckloff etwa 50 000 Kilometer im Jahr für die Uni zurück. Der Audi A6 ist dabei nicht nur Fortbewegungsmittel, sondern gleichzeitig „rollendes Büro“ des Rektors. Oft schießt er seinem Ziel mit 200 km/h entgegen. „Das ist eine gute Reisegeschwindigkeit“, meint Bernd Eckloff, „denn da ist meine Konzentration am höchsten.“ Strafpunkte in Flensburg hat der Rektorfahrer übrigens nicht: „Meist sehe ich die Blitzer, bevor sie mich sehen.“

Geschrieben von Kai Doering

Umfrage: Studiengebühren

Greifswalder Hochschulpolitker äußern sich zum Thema Studiengebühren

Alexander Schulz-Klingauf,  AStA-Referent für Soziales, Wohnen und Gleichstellung:
Ich habe schon Ende der 1990er Jahre und zu Beginn dieses Jahrhunderts massiv gegen die Einführung von Zweitstudiengebühren und Studienkonten gekämpft. Diese rigorose Blockadehaltung hat allerdings zu wenig bis nichts geführt. Trotzdem bin ich auch jetzt noch ein überzeugter Gegner von Studiengebühren in jeglichen Formen, da sie unsozial und bildungslähmend sind. Sie setzen die Zukunftschancen des Landes aufs Spiel und werden noch breitere Gräben in unserer Gesellschaft installieren. Deshalb ist von ihnen gänzlich abzusehen.

Justus Richter,  AStA-Referent für Hochschulpolitik:
Die Studierendenschaft der Uni Greifswald lehnt Studiengebühren sowohl für das Erst- als auch für das Zweitstudium ab. Diese Meinung vertrete ich auch. Wir verstehen Bildung nicht als Ware oder „Humankapital“, sondern als gesellschaftliche Institution. Ein Antrag dazu wurde auf der Vollversammlung der Studierendenschaft am 09. Dezember 2003 angenommen und zeigt die bis heute unveränderte Position der Studierendenschaft der EMAU Greifswald.

Kathrin Berger, Präsidentin des Studierendenparlaments (StuPa):
Ich bin prinzipiell gegen die Einführung von Studiengebühren und vertrete damit auch die offizielle Meinung des Studierendenparlaments (StuPa). Wir haben uns in einem Beschluss zu diesem Thema eindeutig positioniert.

Rektor Prof. Dr. Rainer Westermann:
Fakt ist, dass die Universitäten Geld für Lehre und Forschung brauchen. Darum erachte ich Studiengebühren prinzipiell für notwendig. Allerdings nicht in der unbegleiteten Form, wie sie momentan in der Diskussion sind. Das schreckt nur künftige Studierende ab. Besser wäre es dann doch, solche Gebühren nachgelagert zu verlangen und zwar von denen, die mit ihrem Studienabschluss schon gut verdienen.

Thomas Schattschneider,  AStA-Referent für Fachschaften und Gremien:
Ich finde Studiengebühren – insbesondere für Mecklenburg Vorpommern – nicht sinnvoll. Sie sind kontraproduktiv für die Landesentwicklung und der Gebührenanteil, der real bei den Instituten und Bibliotheken ankommen würde, wäre sehr gering. Eine Form von Studiengebühren würde ich zumindest als diskutabel erachten. Eine so genannte „Akademikersteuer“, die von jedem Studierten einen bestimmten Prozentsatz seines monatlichen Einkommens einzieht

Geschrieben von Kai Doering